hierzu auch Ziffer 2.4 des Jahresberichts 2006 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI).
|
|
- Ralf Falk
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 2 Datenschutz / Behandlung der Daten 1 Grundsätzliches Voraussetzungen Grundlage und zugleich Bedingung für das BEM ist ein wirksamer und sorgfältig gehandhabter Datenschutz, da das Gelingen oder Scheitern der Eingliederungsmaßnahmen wesentlich vom Vertrauen der Beschäftigten in die Verfahren des BEM abhängt. Hierdurch ergeben sich umfangreiche datenschutzrechtliche Fragen, insbesondere mit dem Umgang der sensiblen, gesundheitsbezogenen Daten (= besondere Art der personenbezogenen Daten), die bei der Durchführung des BEM gesammelt werden. Rechtsgrundlagen Die zu erhebenden Daten stellen keine Sozialdaten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) dar. Die Bewertung datenschutzrechtlicher Problemstellungen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1 in Verbindung mit dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) 2, (siehe hierzu auch Ziffer 2.4 des Jahresberichts 2006 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). 2 Umgang mit Daten im BEM Personalakte Dokumentation der Fehlzeiten Nach 84 Abs. 3 Satz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) kann die Personalakte nach sachlichen Gesichtspunkten in Grundakte und Teilakten gegliedert werden. Die Dokumentation von Fehlzeiten kann bei Bedarf als Teilakte angelegt werden; diese unterliegt denselben Einschränkungen wie die Grundakte. Teilakten können bei der für den betreffenden Aufgabenbereich zuständigen Behörde geführt werden ( 84 Abs. 2 Satz 2 LBG). Zugang zur Personalakte Der rechtliche Rahmen für den Zugang zur Personalakte ergibt sich aus 84 Abs. 5 LBG. Die grundsätzlich allein zulässige Verwendung des Inhalts der Personalakte für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft kommt nur durch Beschäftigte in Frage, die im Rahmen der Personalverwaltung Personalangelegenheiten zu bearbeiten haben. Ohne Einverständnis der/s Beschäftigten darf nur ein eng begrenzter Personenkreis mit besonderer dienstlicher Verantwortung (Personalreferent/in und/oder Behördenleiter/in) Einsicht in die Personalakte nehmen. (vgl. schon BVerwG vom , BVerwGE 19, 179 [185]). Es genügt, dass die/der Beschäftigte arbeitsteilig nur bestimmte personelle Angelegenheiten zu bearbeiten hat; allerdings darf sie/er dann, falls eine einschlägige Teilakte besteht, nur zu dieser Zugang haben ( soweit erforderlich ). Für die Arbeitsrechtsverhältnisse der Arbeitnehmer/innen des Landes Berlin gelten die allgemeingesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG). Die zur Durchführung des 84 Abs.2 S.1 SGB IX seitens des Arbeitgebers erhobenen Daten sind auf Grund der genannten Norm, mithin einer besonderen Rechtsvorschrift, zu erheben. Recht der Datenverarbeitung 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S.66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I S.1970) 2 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl S. 16, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2007 (GVBl. S. 598) Seite 1 von 6
2 Bei den gemäß 84 Abs.2 S.1 SGB IX erforderlichen Angaben handelt sich um Daten, deren Erhebung der jeweils hierzu ermächtigten Stelle innerhalb der Behörden des Landes Berlin obliegt. Dies ist gemäß 4 Abs.3 Nr.1 BlnDSG diejenige Organisationseinheit, der die Aufgabe durch Geschäftsverteilungsplan zugewiesen ist. Sofern diese Stelle nicht mit der Stelle identisch ist, der die Durchführung des Verfahrens gemäß 84 Abs.2 S.1 SGB IX obliegt, erhält die andere Stelle die Daten unter der Voraussetzung, dass gemäß 2 Abs.2 BlnDSG i. V. m. 28 Abs.3 Nr.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein berechtigtes Interesse eines Dritten i. S. d. 4 Abs.3 Nr.3 BlnDSG, also einer Person oder Stelle außerhalb der datenverarbeitenden Stelle, gegeben ist. Das berechtigte Interesse ist ein besonderer Ausdruck des Erforderlichkeitsprinzips; persönliche Daten dürfen also nur insoweit weitergegeben werden, wie dies zur Aufgabenerledigung erforderlich ist. Die Erforderlichkeit resultiert aus der verbindlichen Anordnung des 84 Abs.2 S.1 SGB IX. 3 Offenbarung von Krankheits- oder Behinderungsdaten im BEM Das BEM braucht eine ausreichende Datengrundlage. Um zu bestimmen, was als ausreichende Datengrundlage zum Gesundheitsstand des/der Betroffenen anzusehen ist, empfiehlt sich die deutliche Unterscheidung von drei Datenkategorien: 1. Daten zu den gesundheitsbedingten Einschränkungen der Einsatzmöglichkeiten einer Person Diese Daten sind für das BEM notwendig. Insbesondere für die Planung von Maßnahmen ist es erforderlich, die Einschränkungen der Einsatzmöglichkeiten eines Beschäftigten zu kennen, evtl. auch erwartbare Veränderungen, die sich etwa durch den Krankheitsverlauf oder durch die Auswirkungen medizinischer oder rehabilitativer Maßnahmen ergeben können. Die/der Betroffenen ist nicht verpflichtet über Art und/oder Ursache seiner/ihrer Krankheit Auskunft zu geben. Um zum Erfolg eines BEM Verfahrens beizutragen, ist der/dem Betroffenen zu empfehlen, entsprechende Informationen selbst zur Verfügung zu stellen. Die fehlende Verpflichtung der/des Betroffenen ist hierbei stets zu beachten und zu respektieren (siehe oben). 2. Daten zur medizinischen Diagnose Medizinische Diagnosen werden für die Planung von Maßnahmen des BEM grundsätzlich nicht benötigt. Das Kennen der Diagnose kann aber für die Betriebsärztin/den Betriebsarzt hilfreich sein, um im Einzelfall Aussagen treffen zu können, ob der Zeitpunkt für Maßnahmen des BEM geeignet ist bzw. ob geplante Maßnahmen des BEM dem Krankheitsgeschehen genügend Rechnung tragen. 3. Daten zur Aufklärung von Krankheitsursachen in der Verwaltung (aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsmanagements) Gibt es plausible Hinweise darauf, dass bestimmte Arbeitsbedingungen mit erhöhten Erkrankungsraten von weiteren Beschäftigten im Zusammenhang stehen, sind die Dienststellen auf entsprechende Daten angewiesen, um zu handeln. Daraus können sich über den Einzelfall hinaus generelle Zusammenhänge ergeben, die für die gesund erhaltende Gestaltung von Arbeitsplätzen für alle Beschäftigten bedeutsam werden. 4 Die am BEM-Verfahren beteiligten Personen und Stellen Personalservice; personalaktenführende Stelle, örtliche Büroleitung [Innerer Dienst, Zentraler Service] etc. Die Beschäftigten des Personalservice, örtliche Büroleitung etc. sind zum Integrationsteam Dritte im Sinne des 4 Abs.3 Nr.3 BlnDSG. Seite 2 von 6
3 Die Übermittlungen von BEM-Unterlagen an die am Verfahren Beteiligten sind ausschließlich in verschlossenen Briefumschlägen vorzunehmen. Führungskraft Die für die/den Betroffene/n zuständige Führungskraft, welche das Erstgespräch zur Einleitung eines BEM - Verfahrens mit der/dem Betroffenen führt, ist in diesem Stadium nicht Mitglied des Integrationsteams. Sie/er ist zum Integrationsteam Dritte im Sinne des 4 Abs.3 Nr.3 BlnDSG. Wird diese Führungskraft zum Teambeauftragten bestellt, ist sie/er nunmehr Mitglied des Integrationsteams und nicht mehr Dritter. Die Führungskraft setzt den Personalservice, personalaktenführende Stelle, örtliche Büroleitung [Innerer Dienst, Zentraler Service] etc. über das Ergebnis des Erstgespräches in Kenntnis. Die damit verbundenen Datenübermittlungen sind ausschließlich in verschlossenen Briefumschlägen vorzunehmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen für die/den Betroffenen berät und unterstützt die Führungskraft das Integrationsteam. Bei einer - hierzu erforderlichen - Teilnahme an der Sitzung des Integrationsteams beschränkt sich der zu behandelnde Sachverhalt ausschließlich auf den Einzelfall und der damit verbundenen Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme. Mit dieser beratenden, unterstützenden Teilnahme ist keine Mitgliedschaft im Integrationsteam verbunden, d.h. die Führungskraft ist und bleibt Dritter im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Beauftragung einer/eines Teambeauftragten (Arbeitgebervertreter/in) Der Arbeitgeber/Dienstherr beauftragt schriftlich eine Führungskraft aus der Behörde nach Ziffer III. Nr.12.3 Abs.2 Satz 1 DV Gesundheit zur/zum Teambeauftragten. Diese nimmt an seiner Stelle die Funktion einer/eines Teambeauftragten in eigener Verantwortung wahr. Bei der Einrichtung eines ad hoc Integrationsteams kann auch die zuständige Führungskraft der/des Betroffenen zur/zum Teambeauftragten bestellt werden, wenn die Struktur/ Größe einer Behörde die Einrichtung eines ständigen Teams nicht zulässt (Ausnahmefall). Bei der Bestellung zum ad hoc Teambeauftragten ist darauf hinzuweisen, dass diese Funktion nur vom Beginn bis zum Abschluss eines Einzelfalls gilt. Bei einem neuen Einzelfall ist eine erneute Bestellung vorzunehmen. Die Bestellung/Beauftragung zur/zum Teambeauftragten für ein ständiges Integrationsteam endet mit der schriftlichen Aufhebung seiner/ihrer Bestellung, ad hoc Integrationsteam endet mit der Beendigung des Einzelfalles. Einer separaten schriftlichen Aufhebung der Funktion bedarf es nicht. Teambeauftragte(r) / Integrationsteam Die/der Teambeauftragte und die von ihr/ihm bestellten Mitglieder eines ständigen oder eines ad hoc - Integrationsteams sind im Sinne des 4 Abs.3 Nr.1 BlnDSG die datenverarbeitende Stelle. Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der datenverarbeitenden Stelle (Integrationsteam). Dritte sind nicht die/der Betroffene oder diejenigen Personen und Stellen, die im Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Auftrag tätig werden ( 4 Abs.3 Nr.3 BlnDSG). Seite 3 von 6
4 Der Ausdruck jede Person oder Stelle ist gleichbedeutend mit jeder. Auf die Zugehörigkeit zum öffentlichen oder privaten Bereich, auf die Rechtsform und auf den Sitz bzw. Wohnsitz kommt es nicht an. Entscheidend ist das Kriterium außerhalb der datenverarbeitenden Stelle. Da im öffentlichen Bereich die einzelne Behörde oder öffentliche Stelle und nicht die jeweilige juristische Person des öffentlichen Rechts datenverarbeitende Stelle ist, ist eine andere Behörde bzw. eine andere öffentliche Stelle stets Dritter, auch dann, wenn sie dem gleichen Rechtsträger angehört (z.b. zwei Landesbehörden). Gliedert sich eine Behörde (im verwaltungsrechtlichen Sinn) in mehrere Abteilungen, Referate oder Gruppen, so sind diese im Verhältnis zueinander Dritte, wenn sie unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen ( Funktionaler Behördenbegriff ). Dies gilt unabhängig davon, ob sie räumlich getrennt untergebracht sind (z.b. Außen- und Zweigstelle). Die/der Teambeauftragte kann ständige Teammitglieder und/oder für jeden Einzelfall Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für das Integrationsteam bestellen. Mitglieder des Integrationsteams, die nur für einen Einzelfall in das Team bestellt wurden, scheiden mit Abschluss des Einzelfalles aus dem Team aus und sind anschließend wieder Dritte im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Gesprächsinhalte des Integrationsteams bzw. weiterer Gesprächsteilnehmer/innen unterliegen einer absoluten Geheimhaltungspflicht. Gesprächsergebnisse sind nur dann den jeweils zuständigen Stellen mit Einvernehmen der/des Betroffenen zu offenbaren, wenn es sich dabei um die konkrete Umsetzung von Hilfsangeboten (Arbeitsplatzveränderung, Hilfsmittel etc.) handelt. 5 Organisatorische Maßnahmen für das BEM Keine automatisierte Datenverarbeitung Ziffer III. Nr.12.6 Abs. 6 der zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Hauptpersonalrat (HPR) am 12. November 2007 geschlossenen Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) Vorgänge und Daten aus einem BEM dürfen nicht informationstechnisch erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. schließt die An- und Verwendung von automatisierten Verfahren mittels PC, Fax etc. beim BEM Verfahren aus. Sämtliche Vorgänge (Schreiben, Vermerke etc.) sind manuell/handschriftich auszuführen! Datenvermeidung Das BEM ist so auszurichten, dass so wenig wie möglich personenbezogene Daten verarbeitet werden, s. hierzu auch die Ausführungen auf Seite 20 ff. in den Handlungsempfehlungen des LAGeSo. Datenverarbeitung Bei der Verarbeitung der ausschließlich manuell/handschriftlich erstellten BEM - Daten sind geeignete organisatorische Maßnahmen nach 5 Abs.1 und 4 BlnDSG zu treffen, um die Ausführungen und Anforderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten, d.h. unter anderem, Seite 4 von 6
5 - ein Zugang/Zugriff auf die BEM - Daten ist ausschließlich nur dem/der Teambeauftragen bzw. den ständigen bzw. den für den Einzelfall herangezogenen vorübergehenden Mitgliedern des Integrationsteams gestattet, - Unbefugten (Dritten) ist die Einsicht auf Schriftstücke und sonstige Unterlagen zu verwehren, - einzelne Schriftstücke, Karteien, Karteikästen, Ordner, Mappen etc. sind niemals offen liegen zu lassen und nach Gebrauch unverzüglich in einem verschließbaren Mobiliar (Schrank, Theke, Container etc.) unterzubringen, - Gespräche, Telefonate etc. über das BEM Verfahren und seinen Betroffenen sind nicht in Anwesenheit von Unbefugten (Dritten) zu führen; dass Mithören Dritter (z.b. im Nebenraum bei geöffneter Tür) ist stets zu vermeiden, - das Mobiliar (Schrank, Theke, Schreibtisch, Container etc.) ist bei einem vorübergehenden Verlassen des Raumes sowie zum Ende des Dienstbetriebes immer zu verschließen, - Schlüssel abziehen nicht vergessen und an einem für Unbefugte nicht zugänglichen Ort aufbewahren. Eine gemeinsame Nutzung des Mobiliars durch eine für das BEM zuständigen Einzelperson bzw. durch Mitglieder des Integrationsteams mit weiteren Beschäftigten der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle ist wegen deren unterschiedlichen Aufgaben/Funktionen (Dritte, siehe oben) stets zu vermeiden. Datenübermittlung Bei der Übermittlung von BEM - Daten zwischen den Mitgliedern des Integrationsteams und zu sonstigen am BEM - Verfahren beteiligten Dritten (Personalservice, örtliche Büroleitung, Führungskraft etc.) ist stets zu beachten und zu berücksichtigen, dass die Schriftstücke und sonstige Unterlagen ausschließlich in einem verschlossenen Briefumschlag versandt werden. Um ein versehentliches Öffnen von Briefumschlägen bei Abwesenheit der für das BEM - Verfahren zuständigen Einzelperson bzw. eines Mitgliedes des Integrationsteams durch weitere Beschäftigte (Dritte) zu vermeiden, ist stets eine persönliche Adressierung (Herrn/Frau c/o Behördennamen - Stellenzeichen -) vorzunehmen. Bei Terminabsprachen etc. ist auf den Einsatz von , Faxen etc. zu verzichten. Gesprächsergebnisse sind nur mit Einvernehmen der/des Betroffenen zu offenbaren und unter Einbeziehung der genannten Kriterien zu übermitteln. Dokumentation Das Verfahren des BEM wird dokumentiert (Vordruck 6 bis 9). Die bei der Durchführung des BEM erhobenen Eck-Daten werden nicht mit der Personalakte (Grundakte) zusammengeführt; sie werden verschlossen als Teilakte i. S. von 84 LBG geführt. Als Eckdaten gelten die Unterlagen, die mit dem Dienst-/Arbeitsverhältnis der/des Beschäftigten in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen und sie/ihn betreffen. Das sind insbesondere Gesprächsangebote des Dienstherrn mit Datum, Abschluss des Gesprächs mit Datum sowie der Abbruch der Gespräche mit Datum. Alle übrigen Unterlagen über Gesprächsinhalte werden dagegen nicht Gegenstand der Personalakte, da sie die/den Beschäftigte/n nicht unmittelbar in ihrem/seinem Arbeits-/ Dienstverhältnis betreffen. Das sind z.b. Gesprächsvermerke, Protokolle oder Vereinbarungen, die Seite 5 von 6
6 in der Dienststelle (örtliche Büroleitung [Innerer Dienst, Zentraler Service etc.]; Personalservice) bzw. beim Teambeauftragte als Sachakte verbleiben; jeweils eine Kopie ist der/dem Beschäftigten auszuhändigen. Die Gesprächsinhalte unterliegen einer strikten Geheimhaltungspflicht der Gesprächsteilnehmer bzw. des Integrationsteams. Gesprächsergebnisse sind nur dann den jeweils zuständigen Stellen zu offenbaren, wenn es sich dabei um die konkrete Umsetzung von Hilfsangeboten (Arbeitsplatzveränderung, Hilfsmittel usw.) handelt und die/der Beschäftigte dazu das Einverständnis gegeben hat. Eine Archivierung von BEM Unterlagen (Schriftstücke, Karteien etc.) haben immer gesondert zu erfolgen. Aufbewahrungsdauer Die Eck-Daten sind nach III. Nr.12.6 Abs.3 S.4 DV Gesundheit spätestens zwei Jahre nach Beendigung eines BEM datenschutzgerecht zu vernichten und zu entsorgen. Nach dem Abschluss des BEM sind die benannten übrigen Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten, und die örtliche Büroleitung [Innerer Dienst, Zentraler Service etc.]; Personalservice ist zu unterrichten. Die manuell erhobenen BEM - Daten sind spätestens nach Ablauf von zwei Jahren datenschutzgerecht zu entsorgen. Der/Die Betroffene erhält hierüber eine schriftliche Information. Seite 6 von 6
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, den 29. Oktober 2009 ZS B 12 Si 9027 (927) seninnsport.berlin.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, den 29. Oktober 2009 ZS B 12 Si 9027 (927) 1047 E-Mail: marion-marianne.siebert@ seninnsport.berlin.de An die Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Aus datenschutzrechtlicher Sicht gebe ich für die
MehrAnlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen
Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Musterrahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung a) Vereinbarung über die Datenverarbeitung
Mehrzwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel
Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vom 01.05.2004 zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Die Dienststellenleitung
MehrDatenschutz Vereinsmitgliedschaft
Datenschutzerklärung Vereinsmitglied Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung Als Mitglied des Vereins bin ich damit einverstanden, dass der Eisenbahnfreunde Schwarzenbek e.v. meine Personendaten
MehrDatenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
MehrPersonalakte Elektronische (Digitale) Personalakte
Elektronische (Digitale) Elektronische? - wozu? Welche Regelungen gibt es für die Führung einer? Was ist eine? Grundakte Teilakte Nebenakte Sachakte Schwarze Akte - wozu? Die dokumentiert alles, was zum
MehrInformationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] werden bei Ihnen personenbezogenen
Mehrder Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen
Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Firma Buchberger GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeitet werden und halten weitere
MehrBerliner Beauftragte für Stand: August 2017 Datenschutz und Informationsfreiheit. Merkblatt. zu den
Berliner Beauftragte für Stand: August 2017 Datenschutz und Informationsfreiheit Merkblatt zu den Aufgaben von betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bdsb) In der folgenden Zusammenfassung sind die Aufgaben
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO) Vom 5. April 2017
Rechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO) Vom 5. April 2017 Aufgrund von 27 Absatz 2 des EKD-Datenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDatenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen
Datenschutzerklärung der GbR Seite 01 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO)
Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO 6.203-101 Rechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes (Datenschutzdurchführungsverordnung DSDVO) Vom 5. April 2017 (KABl. S. 221) 27.07.2017 Nordkirche
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
DATENSCHUTZERKLÄRUNG der zu Bewerbungen 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Die,, 70178 Stuttgart (im Folgenden als wir bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne
Mehr31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen
31. Mobilitätstalk Südniedersachsen Am 24.09.2015 PFH Private Hochschule Göttingen Thema: 2 Der richtige Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen
Datenschutzerklärung Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere
MehrMUSTER BEM-EINLADUNG
MUSTER BEM-EINLADUNG Sehr geehrte(r) Frau/Herr, seit dem sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Innerhalb der letzten 12 Monate sind Sie insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund
MehrDatenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen
Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen Datum des Inkrafttretens: 25. Mai 2018 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir
MehrDatenschutzerklärung für Bewerber
Datenschutzerklärung für Bewerber Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten. 1. Wer
MehrInformationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden Ihre personenbezogenen
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
MehrDatenschutzinformationen für Bewerber/innen
Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte. Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Wir freuen uns, dass Sie sich bei
MehrDatenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten,
MehrDatenschutzerklärung für Bewerbungen
Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere in diesem Zusammenhang relevante
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.
MehrHEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA
HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA Geschäftszeichen: JDC 1401(21/2008) / 6801.8 / 2200 / 2400 / 1937 Gültig ab: 20.09.2015 Gültig bis: 31.12.2019 SGB II: Information SGB III: Weisung
MehrDatenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH
Lindenbaum GmbH Erbprinzenstr. 4 12, Eingang A 76133 Karlsruhe, Germany Tel +49 721 48 08 48-000 Fax +49 721 48 08 48-801 info@lindenbaum.eu www.lindenbaum.eu Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH zu
MehrHinweis: Die Angaben zu den einzelnen Gesetzen im Datenschutz dienen der Orientierung. Es handelt sich nicht immer um die vollständige Formulierung.
Die neue europäische grundverordnung (EU-DSGVO) wird ab dem 25.05.2018 erstmals in Deutschland angewendet und tritt mit Vorrang neben das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die EU-DSGVO erweitert
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
MINISTERIUM FÜR VERKEHR Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Das Ministerium
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des
MehrDatenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft
Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft 1 Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen
MehrDATENSCHUTZHINWEISE nach DS-GVO
DATENSCHUTZHINWEISE nach DS-GVO Mit diesem Hinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Nibelungen-Wohnbau-GmbH sowie über die Ihnen nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung
MehrDienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten
Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),
MehrBekanntmachung des Thüringer Justizministeriums vom 03. Juni 2008 Az.: 5111/E 6/05
Dienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung oder Erweiterung des Justizverwaltungsportals im Thüringer Justizministerium sowie bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften
MehrMerkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche
Merkblatt über den Datenschutz für Ehrenamtliche Aktenzeichen: 0005.8-2015-3 Version: 2.0 Stand: 17. April 2018 Status: Freigegeben Ansprechpartner juristisch: Ansprechpartner technisch: Der Beauftragte
MehrDienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX
Dienstvereinbarung zwischen der Stadt Treuchtlingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Werner Baum und der Personalvertretung der Stadt Treuchtlingen vertreten durch die Vorsitzende Frau Anita Enser über
MehrInformationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden bei Ihnen personenbezogenen Daten
Mehrisdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen
Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten beziehungsweise beworben haben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die
MehrHinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO
Mit dieser Anlage informiert die Medizintechnik Rostock GmbH Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellung, Einweisung und Nutzung von Medizinprodukten der Medizintechnik
Mehr11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX
Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX 1 Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste e.v., Urbanstr. 100,
MehrUNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung
Mehr2
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ MUSTER FÜR IHRE PRAXIS Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns
MehrUnser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die
MehrWelche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?
Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrDatenschutzerklärung zu Bewerbungen der
Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Kessler & Comp. GmbH & co.kg Königswinterer Str. 11-21 53227 Bonn Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, - im Folgenden wir bezeichnet wir freuen uns,
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
Mehr1.06. Artikel I. 1 Berufung, Abberufung, Rechtsstellung
1.06 S a t z u n g der Stadt Bad Gandersheim über die Rechtsstellung der ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten (Gleichstellungsbeauftragten-Satzung) Aufgrund der 5a, 6 und 40 der Niedersächsischen
MehrErklärung zum Einsatz privater Datenverarbeitungsgeräte nach 3 Abs. 2 Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG)
Vorname, Name Schule Personalnummer: An die Senatorin für Kinder und Bildung -Personalstelle- über die Schulleiterin / den Schulleiter der Schule Erklärung zum Einsatz privater Datenverarbeitungsgeräte
MehrHandlungshinweise zum Umgang mit Überlastungsanzeigen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Handlungshinweise zum Umgang mit Überlastungsanzeigen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Ziel der Handlungshinweise Mit diesen Handlungshinweisen soll ein erster Beitrag geleistet werden,
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern gültig ab Mai 2018 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. Im Folgenden
MehrGesund und arbeitsfähig in Niedersachsen Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst
Gesund und arbeitsfähig in Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst Forum 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement: (Wie) Gelingt die RückkopplungR in den Arbeits- und Gesundheitsschutz?
MehrUnser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für unsere Kunden
RAUTEC Automatisierungs- und Prozessleittechnik GmbH Bechterdisser Straße 70 33719 Bielefeld Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung
MehrDienstvereinbarung über die Durchführung des Mitarbeiter-Vorgesetztengesprächs (MAVG) Mit Änderung vom 13. Oktober 2003.
Behörde für Wirtschaft und Arbeit (ohne HT) Zentralverwaltung Der Personalrat der BW A (ohne HT) Dienstvereinbarung über die Durchführung des Mitarbeiter-Vorgesetztengesprächs (MAVG) Mit Änderung vom 13.
MehrSie hatten sich mit folgenden Anliegen an mich gewandt:
POSTANSCHRIFT Der Datenschutzbeauftragte, Postfach 1468, 53004 Bonn An Herrn HAUSANSCHRIFT VERBINDUNGSBÜRO TELEFON TELEFAX E-MAIL BEARBEITET VON INTERNET Husarenstraße 30, 53117 Bonn Friedrichstraße 50,
MehrGrundlagenschulung Datenschutz
Grundlagenschulung Datenschutz Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der Fassung vom 30.06.2017 Seite 1 Gedanken vorweg Grundlage der datenschutzrechtlichen
MehrInformation nach Artikel 13, 14, 21 DSGVO. Datenschutzhinweise
Information nach Artikel 13, 14, 21 DSGVO Datenschutzhinweise unser Umgang mit Ihren Daten im Bewerbungsprozess und Ihre Rechte Informationen nach den Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung
MehrDatenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe)
Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe) Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem
MehrDatenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO
Datenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 Die nachfolgenden Informationen beschreiben, wie und zu welchem Zweck die SPECTRO Analytical Instruments GmbH, Boschstraße
MehrEinverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein
Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name,
MehrRechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
MehrDatenschutzinformation für Beschäftigte
Datenschutzinformation für Beschäftigte gem. Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Der Schutz der personenbezogenen Daten aller Beschäftigten ist der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ein
MehrDatenschutzrichtlinie der SPD bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Mitgliederdaten und anderen personenbezogenen Daten
Datenschutzrichtlinie der SPD bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Mitgliederdaten und anderen personenbezogenen Daten I. Allgemeine Grundsätze 1. Diese Datenschutzrichtlinie ist als Rahmenvorgabe
MehrEIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Geschäftspartner oder als Interessent an unseren Produkten, einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und über
MehrDatenschutzinformation für Bewerber
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ( DFL GmbH ) und die nachfolgenden weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind als so genannte Verantwortliche im Sinn der Europäischen Datenschutzgrundverordnung
MehrDatenschutzinformation für Bewerber
Datenschutzinformation für Bewerber Wir, die BS-Apotheken OHG, freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Erhebung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch
Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrM e r k b l a t t. Partner sind ausschließlich Institutionen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Thematik Pflege betraut sind.
M e r k b l a t t Wichtige Informationen des Pflegestützpunktes Dieses Merkblatt informiert Sie über das Unterstützungsangebot des Pflegestützpunkts und seiner Partner und die in diesem Rahmen erforderliche
MehrOrdnung zum Schutz personenbezogener Daten
Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten Inhalt Präambel... 2 1 Begriffsbestimmung... 2 2 Grundsätze des Datenschutzes... 2 3 Zweckbindung... 2 4 Mobile Speichermedien... 3 5 Verfahrensgrundsätze...
MehrDatenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber
Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber Wir freuen uns, dass Sie sich bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten gültig ab Mai 2018
Solutions beyond the Ordinary. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten gültig ab Mai 2018 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität und wird in allen
MehrUNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die
MehrNachfolgend erhalten Sie die ausführlichen Informationen zum Thema Datenschutz bei Schwarzer:
Mai 2018 MNI/MTK Liebe/r Bewerber/in, der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie über unsere Abläufe der Verwertung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses
MehrDatenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren
Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten
MehrInformationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 DSGVO
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 DSGVO Wir, die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG), legen besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihren
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 27.06.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung Ihrer Rechte
MehrDienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 03.05.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung
MehrSparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR
1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die
MehrDeutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg
Stellungnahme des DGB zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 Az.: 2-0557.8/1 Stuttgart im Januar 2018 Grundsätzliches Vor dem Hintergrund
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) für ein Beschäftigungsverhältnis bewerben möchten. Im
MehrDatenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO
Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
MehrBetriebssatzung für den Bauhof der Stadt Heiligenhafen
Betriebssatzung für den Bauhof der Stadt Heiligenhafen Aufgrund der 4 Abs. 1 und 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein
MehrInformation zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten im Rahmen des Bewerbungsverfahren
Landeshauptstadt Dresden Haupt und Personalamt Datenschutzerklärung Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten im Rahmen des Bewerbungsverfahren bei der Landeshauptstadt Dresden Hiermit informieren
MehrJugendgerichtshilfetag. Datenschutz. Rostock, 1. Juni 2011
Jugendgerichtshilfetag Datenschutz Rostock, 1. Juni 2011 Dr. Manfred Oberbeck Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Referatsleiter 2 Rechtsgrundlagen Aufgabenzuweisung
MehrRechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)
Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.
MehrPersonalaktenrecht in der Bundesverwaltung
Personalaktenrecht in der Bundesverwaltung 1. Zweck und Grundsätze der Personalaktenführung 2. Gliederung der Personalakte 3. Zugang zur Personalakte 4. Einsichtsrecht 5. Vorlage der Personalakte und Auskünfte
MehrDJK Sportfreunde 08 Rheydt e.v.
DJK Sportfreunde 08 Rheydt e.v. Datenschutz Liebe Mitglieder, in der Anlage findet ihr die notwendigen Informationen zum Datenschutz im Verein. Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne an die Geschäftsstelle
Mehra CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen.
a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. Checkliste Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nach Inkrafttreten der DSGVO
MehrCheckliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V
Checkliste Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V DATUM: 01. Oktober 2018 REFERAT: 215 AKTENZEICHEN: 215-400-2334/2018 Vorbemerkungen: Die nachfolgende Checkliste beinhaltet
MehrSatzung über die Kommunalstatistik der Städte Nürnberg und Fürth (Statistiksatzung StatS) vom 26. Oktober 2006
Satzung über die Kommunalstatistik der Städte Nürnberg und Fürth (Statistiksatzung StatS) vom 26. Oktober 2006 (Amtsblatt der Stadt Nürnberg S. 389) Inhaltsverzeichnis: 1 Kommunalstatistik der Städte Nürnberg
Mehr