Systemanforderungen. Governikus WebSigner. Governikus WebSigner, Release Governikus GmbH & Co. KG
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- Jörn Gerstle
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1 Systemanforderungen Governikus WebSigner Governikus WebSigner, Release Governikus GmbH & Co. KG
2 Inhaltsverzeichnis 1 Anforderungen Arbeitsplatzcomputer Unterstützte Internet-rowser Java Laufzeitumgebung Ab- und Ankündigungen für Folge-Releases Unverbindliche Erläuterung zum End of Lifecycle Unterstützte Signaturkarten und Kartenleser Aktuelle Hinweise Notwendige Schutzvorkehrungen für diese Anwendung Unterstützte etriebssysteme und JRE Unterstützte Signaturkarten Unterstützte Chipkartenlesegeräte etriebssystem - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte
3 Systemanforderungen Governikus WebSigner 1 Anforderungen Arbeitsplatzcomputer Arbeitsplatzcomputer Es gelten folgende Voraussetzungen: Speicher: Minimal 500 M Plattenspeicherplatz, minimal 512 M RAM ildschirm: Minimale Auflösung 1.024x768 Pixel Rechte: Für den erstmaligen Start des Governikus WebSigner bzw. jeweils einmalig nach der Installation einer neuen Java Laufzeitumgebung sind ggf. Administratorrechte erforderlich (siehe Abschnitt Java Laufzeitumgebung). Unterstützte etriebssysteme und rowser Der Governikus WebSigner kann auf den folgenden etriebssystemen eingesetzt werden. etriebssysteme Unterstützte rowser Windows Vista Internet Explorer Version 9 Firefox aktuelle ESR-Version, siehe unten Windows 7 Professional Internet Explorer Version 10 und 11 Firefox aktuelle ESR-Version, siehe unten Windows 8 und 8.1 Internet Explorer Version 10 und 11 Firefox aktuelle ESR-Version, siehe unten Linux opensuse 13.2 Firefox aktuelle ESR-Version, siehe unten Hinweis: Auf allen aufgeführten etriebssystemen müssen aktuelle Service Packs installiert sein. Hinweis: ei Verwendung des rowsers Firefox muss JavaScript aktiviert sein, um zur aufrufenden Anwendung zurückkehren zu können. 1.1 Unterstützte Internet-rowser Firefox ESR-Version Die Governikus KG unterstützt Firefox nur in der Version "Extended Support Release" (ESR). Informationen zur ESR-Version finden Sie hier: Mozilla Firefox Extended Support Release. Den Firefox rowser in der ESR-Version können Sie hier herunterladen: Firefox ESR. Hinweis: Auf dieser Seite müssen Sie zuerst solange herunterblättern, bis Sie zum Abschnitt "Fully Localized Versions" gelangen. Wählen Sie dann Ihre Sprache aus, z.. German. Sie können im Firefox-rowser über das Menü "Hilfe", unter der Option "Über Firefox" feststellen, welche Version Sie verwenden. Im Dialogfenster, unterhalb des "Nach Updates suchen" uttons, muss die Zeile "Sie sind derzeit auf dem Update-Kanal esr" stehen. Wenn 3
4 Systemanforderungen Governikus WebSigner nicht, laden Sie bitte die ESR Version herunter und installieren Sie diese, ohne zuvor Ihre aktuelle Version zu deinstallieren. So werden alle Einstellungen beibehalten. Hinweis: Firefox rowser in der ESR-Version werden vom Anbieter Mozilla ebenfalls regelmäßig aktualisiert und sind damit so sicher, wie die Versionen für den privaten Gebrauch. Hinweis zum Internet Explorer 11 Der Internet Explorer in den Versionen 11 verhält sich bei Webseiten in einem Intranet anders als gewünscht, wenn die sogenannte "Kompatibilitätsansicht" eingeschaltet ist. Diese wurde von Microsoft hinzugefügt, damit im IE 11 auch alte Webseiten korrekt angezeigt werden. Achtung: Ist die Kompatibilitätsansicht eingeschaltet, verhält sich der IE 11 im Intranet wie ein IE 7. Damit wird beispielsweise die Online- Hilfe nicht korrekt angezeigt. Damit sich der IE 11 nicht wie ein IE 7 verhält muss die Kompatibilitätsansicht wie folgt ausgeschaltet werden: Im IE 11 das Menü "Extras" aufklappen und die Option "Einstellungen der Kompatibilitätsansicht" auswählen. Es wird ein neues Dialogfenster geöffnet. In diesem Dialogfenster unten den Haken entfernen aus der Checkbox "Intranetsites in Kompatibilitätsansicht anzeigen" 1.2 Java Laufzeitumgebung Die Verwendung des Governikus WebSigner erfordert eine Java Laufzeitumgebung (JRE) in der Version 7 des Herstellers Oracle. Ausstattungsanforderung für das digitale Signieren Für das digitale Signieren von Dateien benötigen Sie diese Ausstattung: Für die Erzeugung qualifizierter Signaturen - Eine Signaturkarte eines angezeigten oder akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters aus Deutschland. - Ein herstellererklärtes oder SigG-bestätigtes Chipkartenlesegerät (mit PIN-Pad) Für die Erstellung fortgeschrittener Signaturen: - Eine Zertifikatsdatei (.p12), ein Dateiformat, das dazu benutzt wird, private Schlüssel mit dem zugehörigen Zertifikat passwortgeschützt zu speichern (häufig auch SW-Zertifikat genannt). Hinweis: Für eine vollständig Unterstützung aller Software-Zertifikate ist die Java-Erweiterung für starke Verschlüsselung (Java Cryptography Extension (JCE) Unlimited Strength Jurisdiction Policy) erforderlich. Der Governikus WebSigner versucht die Erweiterung beim Start zu installieren, wenn die Erweiterung fehlt und die erforderlichen Administratorrechte vorhanden sind. 4
5 Systemanforderungen Governikus WebSigner - oder: - Eine Signaturkarte eines Trustcenters, mit der man fortgeschrittene Signaturen erzeugen kann. - Ein Chipkartenlesegerät (PIN-Pad nicht erforderlich) Eine Liste aller aktuell unterstützten Signaturkarten und Kartenleser ist im Kapitel 4 aufgeführt. 2 Ab- und Ankündigungen für Folge-Releases Ankündigung: Keine Abkündigung: Windows XP: Windows XP wird nicht mehr unterstützt. Seit dem 08. April 2014 stellt Microsoft für das etriebssystems Windows XP SP3 keine Sicherheits-Patches mehr bereit. Dieser Umstand kann die für eine Signaturanwendungskomponente geforderte hohe Sicherheit gegen potenzielle edrohungen beeinträchtigen. Abkündigung Java 7: Nach April 2015 stellt Oracle voraussichtlich keine Updates mehr von Java SE 7 auf seinen öffentlichen Download-Sites bereit. Die Unterstützung für Java 7 wird spätestens mit Auftreten sicherheitsrelevanter Lücken abgekündigt. Die Governikus KG empfiehlt daher, rechtzeitig auf eine aktuellere Java Version umzustellen 5
6 Systemanforderungen Governikus WebSigner 3 Unverbindliche Erläuterung zum End of Lifecycle Die Pflege der Software Governikus Signer erfolgt grundsätzlich wie folgt: Ergänzungen neuer Funktionalitäten sowie die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und die ehebung von Fehlern erfolgen immer auf asis des zuletzt veröffentlichten Release-Standes. Eine Anpassung vorausgegangener Releases erfolgt nicht. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit sowie die ehebung von nutzungsverhindernden Fehlern erfolgt immer für die letzte Version (x.0.0.0) oder Upgrade (y.x.0.0). Die Lieferung von Hotfixes bzw. Umgehungen, Patches und Updates erfolgt dabei auf asis des jeweils zuletzt veröffentlichten Patches (y.y.y.x) oder Updates (y.y.x.0). Die Governikus KG stellt sicher, dass Patches und Updates abwärtskompatibel sind. Für alle Editionen des Governikus Signer gilt ferner Folgendes: Als Voraussetzung für die Pflege der Software gilt, dass Codeänderungen nur erfolgen können, solange rechtliche Rahmenbedingungen, Spezifikationen oder Normen keine massiven Änderung erfordern, die mit vertretbarem Aufwand nur in neueren Systemen möglich sind und nur, solange die eingesetzte Software von Drittherstellern unterstützt wird, beziehungsweise solange Verfahren für Konformitätsnachweis, Evaluierung und estätigung gültig sind. Diese Erläuterung ist für beide Seiten unverbindlich und wird nicht estandteil eines neuen oder bestehenden Vertrages. Vielmehr stellt sie klar, wie die Governikus KG den "End of Lifecycle" für die genannte Software plant. In dieser Detailierung ist diese Frage nicht in den Verträgen behandelt und verstößt somit auch nicht gegen diese. Es mag zukünftig Gründe geben, die heute nicht bekannt sind, aus denen die Governikus KG von diesen Regeln abweichen sollte oder muss. 6
7 Systemanforderungen Governikus WebSigner 4 Unterstützte Signaturkarten und Kartenleser Im Folgenden sind die unterstützten Chipkartenlesegeräte, die unterstützten Signaturkarten sowie die unterstützten Kombinationen von etriebssystem, Chipkartenlesegerät und Signaturkarten aufgeführt. Diese Unterstützung wird durch eine Komponente der Governikus KG erbracht. Die hier verwendete Version ist: Einleitung MCard Release Mit dieser Anwendung können Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden. Dafür werden eine geeignete Signaturkarte und ein geeignetes Chipkartenlesegerät benötigt. Es können fast alle Chipkartenlesegeräte verwendet werden, die in Deutschland für die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zugelassen sind und Signaturkarten verwendet werden, die durch deutsche Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) herausgegeben werden und mit denen man eine QES erzeugen kann. 4.1 Aktuelle Hinweise Neue Signaturkarte der DATEV eg Die neue Einzel-Signaturkarte des Zertifizierungsdiensteanbieters DATEV eg basierend auf dem Kartenbetriebssystem STARCOS 3.4 wird mit diesem Release unterstützt. Neue Signaturkarten der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service Die neue Einzel-Signaturkarte sprintcard sowie die neue Stapel-Signaturkarte businesscard des Zertifizierungsdiensteanbieters DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH, beide basierend auf dem Kartenbetriebssystem STARCOS 3.5, werden mit diesem Release unterstützt (nur QES). Deutsche Post Signtrust und DMDA GmbH kündigt Einstellung des etriebs an Der Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Signtrust und DMDA GmbH hat die Einstellung seiner Tätigkeit angekündigt. Mehr Informationen auf der Webseite des Anbieters. TC TrustCenter GmbH kündigt Einstellung des etriebs an Der Zertifizierungsdiensteanbieter TC-Trustcenter hat die Einstellung seiner Tätigkeit angekündigt. Mehr Informationen auf der Webseite des Anbieters. PKS-ECC-Signaturkarte Version 2.0 der TeleSec ei der Nutzung der Signaturkarte mit einer Kryptographie, basierend auf elliptischen Kurven (ECC), gibt es zurzeit folgende Einschränkungen: 7
8 Systemanforderungen Governikus WebSigner Für die Nutzung im losen Modus für die Erzeugung einer QES ist nur die Verwendung des Kartenlesegeräts cyberjack RFID komfort rechtlich (nach Signaturgesetz) zulässig und technisch möglich. Die Nutzung der Signaturkarte zum Entschlüsseln und Verschlüsseln ist technisch bedingt noch nicht möglich. Die notwendigen Parameter sind noch nicht ausreichend definiert, so dass die interoperable Verwendung (über diese Anwendung hinaus) noch nicht sichergestellt werden kann. 4.2 Notwendige Schutzvorkehrungen für diese Anwendung Diese Anwendung unterliegt, wird sie für die Erzeugung oder Prüfung von QES verwendet, als Signaturanbringungskomponente (SAK) den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes. Potenziellen edrohungen muss dann durch einen unterschiedlichen "Mix" von Sicherheitsvorkehrungen in der SAK selbst und durch die Einsatzumgebung begegnet werden. Diese organisatorischen und technischen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass den Ergebnissen der Signaturanwendungskomponente auch tatsächlich vertraut werden kann. Damit wird das komplette System, auf dem die SAK ausgeführt wird, vertrauenswürdig. Diese Anwendung ist für die Einsatzumgebung "Geschützter Einsatzbereich" entwickelt worden. Das ist typischerweise ein Einzelplatz-PC, der privat oder in üros im täglichen Einsatz ist. Neben der technischen Absicherung gegen edrohungen in der Anwendung selbst (siehe dazu die bei der undesnetzagentur veröffentlichte Herstellererklärung), hat der Anwender für diese Einsatzumgebung noch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Wenn ein Internetzugang besteht, ist die Verwendung einer Firewall notwendig, um einen entfernten Zugriff auszuschließen. Um Trojaner und Viren weitestgehend ausschließen zu können, ist die Installation eines aktuellen Anti-Virenprogramms (automatisches Update möglichst aktiviert) erforderlich. Dieses gilt auch für das Einspielen von Daten über Datenträger. Grundsätzlich darf nur vertrauenswürdige Software installiert und verwendet werden. Das gilt besonders für das etriebssystem. Es muss sichergestellt werden, dass das etriebssystem und das Java Runtime Environment (JRE) bezüglich der Sicherheitspatches und Updates auf dem aktuellen Stand ist (Windows: automatisches Update ist zu aktivieren, etwaige Service Packs müssen installiert sein). Ebenfalls ist dafür Sorge zu tragen, dass niemand einen manuellen, unbefugten Zugriff auf das System erlangen kann. Dies kann z.. durch Aufstellung in einem abschließbaren Raum geschehen. Außerdem ist immer die ildschirm-sperr-funktion des etriebssystems zu aktivieren. Wird das System von mehreren Personen genutzt, ist für jeden Nutzer ein eigenes enutzerkonto anzulegen. Es ist zu kontrollieren, dass der verwendete Chipkartenleser nicht böswillig manipuliert wurde, um Daten (z.. PIN, Hashwerte etc.) auszuforschen oder zu verändern. Das Ausforschen der PIN auf dem PC oder Notebook kann nur dann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, wenn ein Chipkartenleser mit sicherer PIN-Eingabe eingesetzt wird. Zum Schutz vor Fehlern bei der Nutzung dieser Anwendung ist zu beachten: Soll eine Anzeige der zu signierenden Daten erfolgen, ist eine geeignete Anwendung zu nutzen, d. h. eine Anwendung, die Dateien des entsprechenden Dateityps öffnen und die zu signierenden oder signierten Daten zuverlässig darstellen kann. Es ist eine vertrauenswürdige Eingabe der PIN sicherzustellen. Das bedeutet: die Eingabe der Signatur-PIN darf weder beobachtet noch die PIN anderen Personen 8
9 Systemanforderungen Governikus WebSigner bekannt gemacht werden. Die PIN ist zu ändern, wenn der Verdacht oder die Gewissheit besteht, die PIN könnte nicht mehr geheim sein. Nur beim etrieb mit einem bestätigten Chipkartenlesegerät mit PIN-Pad ist sichergestellt, dass die PIN nur zur Signaturkarte übertragen wird. Das bedeutet, dass die Signatur-PIN nur am PIN-Pad des Chipkartenlesers eingegeben werden darf. Die Hinweise des ZDA zum Umgang mit der persönlichen, geheimen Signatur-PIN sind ebenso zu beachten. 4.3 Unterstützte etriebssysteme und JRE Diese Anwendung ist auf vielen Client-etriebssystemen lauffähig. Die Liste mit den unterstützten etriebssystemen ist der Tabelle "unterstützte etriebssysteme" (Tabelle 1) zu entnehmen. etriebssysteme werden in der Regel solange unterstützt, wie der Hersteller dafür Sicherheitspatches herausgibt. Erreicht ein etriebssystem seinen "End-of-Life-Zeitpunkt" (EOL), erfolgt eine Abkündigung in dieser Tabelle. Das dort angegebene Datum bedeutet, dass eine nach diesem Datum bereitgestellte neue Version dieser Anwendung das angegebene etriebssystem nicht mehr unterstützen wird. Spätestens ab dem EOL sollte ein etriebssystem nicht mehr verwendet werden, da dann keine Sicherheitspatches mehr bereitgestellt werden. Dieser Umstand kann die für eine SAK geforderte hohe Sicherheit gegen potenzielle edrohungen beeinträchtigen. Diese Anwendung ist auf den in der Tabelle "unterstützte etriebssysteme" aufgeführten JRE-Versionen und angegebenen Updates (ORACLE Java Standard Edition Runtime Environment) lauffähig. Dieses sind in der Regel immer die aktuelle JRE-Version und die Vorversion. Über die Freigabe einer neuen Version oder aktuellerer Updates bereits unterstützter Versionen wird gesondert informiert. JRE-Versionen werden in der Regel solange unterstützt, wie der Hersteller dafür Sicherheitspatches herausgibt. Erreicht ein JRE seinen "End-of-Life-Zeitpunkt" (EOL), erfolgt eine Abkündigung in dieser Tabelle. Das dort angegebene Datum bedeutet, dass eine nach diesem Datum bereitgestellte neue Version dieser Anwendung das angegebene JRE nicht mehr unterstützen wird. Unterstützte Kombinationen: etriebssystem - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte itte beachten Sie bei der Auswahl des etriebssystems: Die Funktionsfähigkeit der unterstützten Chipkartenlesegeräte (siehe Tabellen 3a bis 3c) mit den in der Tabelle "unterstützte etriebssysteme" (Tabelle 1) aufgeführten etriebssystemen wurde getestet. Technisch bedingt kann es in seltenen Fällen allerdings zu Ausnahmen kommen, die nicht im Verantwortungsbereich dieser Anwendung liegen. Prüfen Sie daher bitte, ob Ihr Chipkartenlesegerät mit Ihrer Signaturkarte in Kombination mit Ihrem etriebssystem unterstützt wird. Entsprechende Listen finden Sie in den Tabellen "Unterstützte Kombinationen etriebssystem-leser-karten" (Tabellen 4a bis d). 4.4 Unterstützte Signaturkarten Signaturkarten für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) Mit dieser Anwendung können Sie die meisten von deutschen Zertifizierungsdiensteanbietern herausgegebenen qualifizierten Signaturkarten verwenden. Die Listen mit den unterstützten Signaturkarten für eine qualifizierte elektronische Signatur sind den Tabellen "Unterstützte Signaturkarten deutscher Zertifizierungsdiensteanbieter für 9
10 Systemanforderungen Governikus WebSigner eine QES" (Tabellen 2a und 2b) zu entnehmen. Die Signaturkarten erlauben in der Regel die Erzeugung von qualifizierten und fortgeschrittenen Signaturen (ggf. auch Authentisierung). Außerdem können damit Daten ver- und entschlüsselt werden. Dieses gilt nur, wenn entsprechende Schlüssel/Zertifikate auf der Signaturkarte vorhanden sind. ei Signaturkarten wird zwischen Einzel-, Stapel- und Multisignaturkarten unterschieden. Diese Anwendung unterstützt alle drei Kartenvarianten wie folgt: ei Einzelsignaturkarten ist nach der PIN-Eingabe die Erzeugung einer QES möglich. ei Stapelsignaturkarten sind nach der einmaligen PIN-Eingabe - kartenabhängig - bis zu 100 QES möglich (atchverfahren). ei Multisignaturkarten wird die Erzeugung von maximal 500 QES-Stapelsignaturen nach einer einmaligen PIN-Eingabe unterstützt (atchverfahren). Die Erzeugung von Signaturen innerhalb eines festgelegten Zeitfensters ist nicht möglich. Qualifizierte Signaturkarten basieren auf sogenannten sicheren Signaturerstellungseinheiten (SSEE). Für eine Signaturkarte werden von einem ZDA manchmal unterschiedliche SSEE verwendet. Es kann auch vorkommen, dass eine SSEE von mehreren ZDA genutzt wird. Unterstützt werden nur die in den Tabellen "Unterstützte Signaturkarten deutscher Zertifizierungsdiensteanbieter für eine QES" (Tabellen 2a und 2b) angegebenen Kombinationen von Signaturkarte und SSEE. Die unterstützten Signaturkarten müssen sich im Originalzustand befinden, d.h. so, wie sie durch den ZDA herausgegeben und zugestellt wurden. Es gibt eine Ausnahme: Wird von einem ZDA eine dezentrale Personalisierung einer Original-Signaturkarte angeboten, also das Nachladen von qualifizierten Zertifikaten, wird die Signaturkarte weiterhin unterstützt. Dieses ist zum eispiel beim neuen Personalausweis möglich. Andere Modifizierungen der Signaturkarte, wie z.. das lokale Aufspielen eigenen Schlüsselmaterials, könnten die Signaturkarte für diese Anwendung unbrauchbar machen oder sogar zerstören. Andere Signaturkarten Diese Anwendung unterstützt auch Signaturkarten, mit der eine fortgeschrittene Signatur erzeugt werden kann. Die Liste ist der Tabelle "andere unterstützte Signaturkarten" (Tabelle 2c) zu entnehmen. Unterstützte Kombinationen: etriebssystem - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte Die Funktionsfähigkeit der in den Tabellen aufgeführten Signaturkarten mit dieser Anwendung wurde für die in den Tabellen "Unterstützte Chipkartenlesegeräte" aufgeführten Chipkartenlesegeräte getestet. Technisch bedingt kann es in seltenen Fällen allerdings zu Ausnahmen kommen, die nicht im Verantwortungsbereich dieser Anwendung liegen. Prüfen Sie daher bitte, ob Ihr Chipkartenlesegerät mit Ihrer Signaturkarte in Kombination mit Ihrem etriebssystem unterstützt wird. Entsprechende Listen finden Sie in den Tabellen "Unterstützte Kombinationen etriebssystem-leser-karten" (Tabellen 4a bis d). 10
11 Systemanforderungen Governikus WebSigner PIN-Management der unterstützten Signaturkarten Diese Anwendung unterstützt technisch die Eingabe einer 6 bis 12-stelligen numerischen PIN auf dem Chipkartenlesegerät. Abweichend davon kann es technisch bedingte Einschränkungen geben. Im Anwendungsfall ist stets die gemeinsame Schnittmenge der unterstützten PIN-Längen von Signaturkarte, Chipkartenlesegerät und dieser Anwendung maßgeblich. eispiel: Komponente diese Anwendung Ihre Signaturkarte (Signatur-PIN) Ihr Chipkartenlesegerät für QES gemeinsame Schnittmenge unterstützte PIN-Länge 6 bis 12-stellig 6 bis 10-stellig 4 bis 16-stellig 6 bis 10-stellig Wichtig: ei einer Signaturkarte kann die unterstützte PIN-Länge je nach Funktion der PIN (z.. Signatur-PIN, Entschlüsselungs-PIN, Authentisierungs-PIN) unterschiedlich sein. itte informieren Sie sich anhand der Dokumentation Ihrer Signaturkarte und Ihres Chipkartenlesegeräts. Oder fragen Sie den ZDA Ihrer Signaturkarte oder den Hersteller Ihres Chipkartenlesegeräts, welche PIN-Längen unterstützt werden. Falls Sie dies nicht beachten, besteht die Gefahr, dass Ihre Signaturkarte unbrauchbar wird. Sollten Sie beabsichtigen, Ihre PIN zu ändern, achten Sie bitte darauf, tatsächlich nur die alte PIN einzugeben und keinesfalls eine weitere Ziffer. Sonst kann es bei einigen Signaturkarten passieren, dass die neue PIN nicht so ist, wie sie es erwarten. eispiel Die richtige alte PIN ist Der enutzer gibt aber versehentlich für die alte PIN ein, weil die Tastatur des Chipkartenlesegeräts prellt (mechanisch ausgelöster Störeffekt, der bei etätigung des Tastaturknopfs kurzzeitig ein mehrfaches Schließen und Öffnen des Kontakts hervorruft). Verwendet der enutzer für die neue PIN und wiederholt diese korrekt, so wird die PIN-Änderung bei einigen Signaturkarten trotzdem durchgeführt. ei diesen Signaturkarten ist die PIN dann Die Ursache für dieses Verhalten ist die Anfälligkeit eines bestimmten verwendeten PIN-Verfahrens im Zusammenhang mit der für diesen Fall unzureichenden Spezifikation ISO Für die PIN-Änderung kann es daher sicherer sein, die PC-Tastatur zu verwenden. 4.5 Unterstützte Chipkartenlesegeräte Mit dieser Anwendung können fast alle Chipkartenlesegeräte mit Tastatur (PIN-Pad) und ausgewählte Chipkartenlesegeräte ohne PIN-Pad verwendet werden, die in Deutschland für die Erzeugung einer QES zugelassen sind. Für eine QES zugelassene Chipkartenlesegeräte Alle für die Erzeugung einer QES zugelassenen Chipkartenlesegeräte werden über ihre eigene US-Schnittstelle an den PC angeschlossen. Die Verbindung vom PC zum Chipkartenlesegerät wird über einen PC/SC-Treiber hergestellt, der zu installieren ist. itte informieren Sie sich beim Hersteller des Chipkartenlesegeräts, wie der Treiber zu installieren ist. 11
12 Systemanforderungen Governikus WebSigner Die Listen mit den für eine QES geeigneten Chipkartenlesegeräten sind den Tabellen "unterstützte Chipkartenlesegeräte" (Tabellen 3a und 3b) zu entnehmen. Für eine QES dürfen nur die dort aufgeführten Chipkartenlesegeräte verwendet werden. Es handelt sich ausschließlich um Geräte mit einer zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens dieser Anwendung gültigen estätigung oder Herstellererklärung. Diese wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde undesnetzagentur (NetzA) veröffentlicht. itte beachten Sie, dass estätigungen oder Herstellererklärungen für Chipkartenlesegeräte zeitlich befristet sind. ei Sicherheitsmängeln können estätigungen oder Herstellererklärungen von der undesnetzagentur für ungültig erklärt oder widerrufen werden. Dieses passiert allerdings nur äußerst selten. Trotzdem sollten Sie sich informieren, ob Ihr Chipkartenlesegerät immer noch den Anforderungen genügt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie in den Übersichten bei der undesnetzagentur. Es kann darüber hinaus keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass die unterstützten Chipkartenlesegeräte auch mit älteren Treiberversionen oder anderen als den aufgeführten etriebssystemen funktionieren und andere als die explizit aufgeführten Chipkartenlesegeräte verwendet werden können. Chipkartenlesegeräte nicht für QES geeignet Diese Anwendung unterstützt auch Chipkartenlesegeräte, die keine sichere PIN-Eingabe erlauben (HCI-Klasse 1) und daher nicht für eine QES verwendet werden dürfen. Es handelt sich ausschließlich um Geräte mit US-Schnittstelle, die über einen PC/SC-Treiber angesprochen werden. Die Liste der unterstützten Chipkartenlesegeräte ohne PIN-Pad ist der Tabelle "Unterstützte Chipkartenlesegeräte ohne PIN-Pad und für eine QES in Deutschland nicht geeignet" (Tabelle 3c) zu entnehmen. Neben diesen Geräten können auch viele weitere Chipkartenlesegeräte mit US- Schnittstelle ohne PIN-Pad oder interne Chipkartenlesegeräte in Notebooks verwendet werden. Natürlich muss der Hersteller für das verwendete etriebssystem einen Treiber zur Verfügung stellen. Eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit kann gleichwohl nicht übernommen werden. Für eine QES dürfen diese Geräte selbstverständlich nicht verwendet werden. Unterstützte Kombinationen: etriebssystem - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte Die Funktionsfähigkeit der aufgeführten Chipkartenlesegeräte mit dieser Anwendung wurde für die in der Tabelle "unterstützte etriebssysteme" aufgeführten etriebssysteme mit den bei den Herstellern der Chipkartenlesegeräte verfügbaren aktuellen PC/SC-Treibern getestet. Technisch bedingt kann es in seltenen Fällen allerdings zu Ausnahmen kommen, die nicht im Verantwortungsbereich dieser Anwendung liegen. Prüfen Sie daher bitte, ob Ihr Chipkartenlesegerät mit Ihrer Signaturkarte in Kombination mit Ihrem etriebssystem unterstützt wird. Entsprechende Listen finden Sie in den Tabellen "Unterstützte Kombinationen etriebssystem-leser-karten" (Tabellen 4a bis d). 4.6 etriebssystem - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte Unterstützte Kombinationen: etriebssystem - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte In der Regel werden alle Kombinationen der in den Listen benannten etriebssysteme, Chipkartenlesegeräte und Signaturkarten unterstützt. Aus technischen Gründen kann es in Ausnahmefällen allerdings vorkommen, dass die Signaturanbringung, Ver- und Entschlüsselung oder Authentisierung mit einer elektronischen Signaturkarte/SSEE in Kombination mit einem bestimmten Chipkartenlesegerät und einem bestimmten etriebssystem nur eingeschränkt oder nicht funktioniert. Dieses kann unterschiedliche 12
13 Systemanforderungen Governikus WebSigner Gründe haben: Auf der Signaturkarte ist kein Verschlüsselungszertifikat vorhanden. Für eine neue Signaturkarte wurde noch kein geeigneter PC/SC-Treiber durch den Hersteller des Chipkartenlesegeräts für ein bestimmtes etriebssystem bereitgestellt. Oder es liegt eine technische Inkompatibilität von Chipkartenlesegerät und Signaturkarte vor. Prüfen Sie daher bitte, ob Ihre Signaturkarte in Kombination mit Ihrem Chipartenlesegerät und Ihrem etriebssystem unterstützt wird. Entsprechende Listen finden Sie in den Tabellen "Unterstützte Kombinationen etriebssystem-leser-karten" (Tabellen 4a bis d). 13
14 Versorg Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 1: Unterstützte etriebssysteme und JRE etriebssysteme Windows Vista SP2 - asic, Home Premium, usiness, Enterprise, Ultimate - jeweils 32 it und 64 it Windows 7 SP1 - Home asic, Home Premium, Professional, Ultimate, Enterprise - jeweils 32 it und 64 it Windows 8 und 8.1: - Standard, Professional, Enterprise - 32 it Windows 8 und 8.1: - Standard, Professional, Enterprise - 64 it opensuse it Getestete JRE Versionen und Updates 8 Update 25 (32 it) 8 Update 25 (32 it) 8 Update 25 (32 it) 8 Update 25 (64 it) 8 Update 25 (64 it) Abkündigung 14
15 Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 2a: Unterstützte Signaturkarten deutscher Zertifizierungsdiensteanbieter für eine QES mit Anbieterakkreditierung Zertifizierungsdiensteanbieter (akkreditiert mit Gütezeichen NetzA) Produktzentrum TeleSec der Deutschen Telekom AG (Z0001) undesnotarkamm er, Zertifizierungsstelle (Z0003) D-Trust (Z0017) 3) GmbH Handelsname der Signaturkarte TeleSec PKS-Classic (Netkey 3.0) TeleSec PKS-Classic Multisignatur (Netkey 3.0M) 1) TeleSec PKS-ECC-Signaturkarte (SignatureCard 2.0) TeleSec PKS-ECC-Multisignatur (SignatureCard 2.0) 1) undesnotarkammer, Zertifizierungsstelle qualifizierte elektronische Signatur 2) D-TRUST Card 2.4 D-TRUST Card 3.0 D-TRUST Card 3.0 Multicard 100 2) 3) D-TRUST Card 3.0 Multicard 1) Neuer Personalausweis (npa), wenn mit einem QES-Zertifikat der D-Trust personalisiert 4) QES Authentisierun g Chiffrierung Nur QES und Authentisierun g Nur QES Name der SSEE in der estätigungsurkunde Signaturerstellungseinheit TCOS 3.0 Signature Card, Version 1.1 Signaturerstellungseinheit TCOS 3.0 Signature Card, Version 2.0 Release 1/SLE78CLX1440P Registrierungsnr. der estätigungsurkunde der SSEE TUVIT TE Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom SRC TE Signaturerstellungseinheit STARCOS SI TE QES Version 2 Nachtrag 1 vom Signaturerstellungseinheit STARCOS SRC TE ID ECC C1 Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit T-Systems TE.11. Prozessor SLE66CX322P (oder 2006 SLE66CX642P), Software CardOS Nachtrag 1 vom V4.3 Re_Cert with Applikation for Nachtrag 2 vom Digitale Signature Sichere Signaturerstellungseinheit SI TE STARCOS 3.4 Health QES C1 Nachtrag vom Die Nachfolgeversion STARCOS 3.4 Health QES C2 (siehe Nachtrag) wird auch unter dem Vertriebsnamen D- TRUST Card V3.0 geführt. Signaturerstellungseinheit TCOS SRC TE Identity Card Version 1.0 Release 1/P5CD128/145 Signaturerstellungseinheit TCOS SRC TE Identity Card Version 1.0 R 1/SLE78CLX1440P 15
16 Systemanforderungen Governikus Signer Zertifizierungsdiensteanbieter (akkreditiert mit Gütezeichen NetzA) DATEV eg Zertifizierungsstelle (Z0004) Deutsche Signtrust DMDA (Z0002) Post und GmbH TC TrustCenter TrustCenter GmbH (Z0032) S-Trust, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH (Z0035) Handelsname der Signaturkarte zertifizierte Signaturkarte für erufsträger der DATEV SIGNTRUST CARD 5) SIGNTRUST MCARD 100 2) 5) SIGNTRUST MCARD 1) 5) SIGNTRUST CARD 5) SIGNTRUST MCARD 100 2) 5) SIGNTRUST MCARD 1) 5) TC QSign (limited) 5) TC QSign (unlimited) 1) 5) dgnservice (Z0033) dgnservice Card businesscard 2) dgnservice Card businesscard 2) S-TRUST Card, SparkassenCard oder kontounabhängige GeldKarte QES Authentisierun g Chiffrierung Nur QES Name der SSEE in der estätigungsurkunde Registrierungsnr. der estätigungsurkunde der SSEE Signaturerstellungseinheit STARCOS SRC TE ID GCC C1 Nachtrag 1 vom Signaturerstellungseinheit STARCOS SRC TE ID GCC C1R Nachtrag 1 vom Signaturerstellungseinheit STARCOS SI TE QES Version 2 Nachtrag 1 vom Sichere Signaturerstellungseinheit SI TE STARCOS 3.4 Health QES C1 Nachtrag vom Die Nachfolgeversion STARCOS 3.4 Health Signaturerstellungseinheit STARCOS SI TE QES Version 2 Nachtrag 1 vom Signaturerstellungseinheit 3.5 ID GCC C1 STARCOS Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (oder SLE66CX642P), Software CardOS V4.3 Re_Cert with Applikation for Digitale Signature Signaturerstellungseinheit ZKA anking Signature Card, Version 6.6 der Giesecke & Devrient GmbH Signaturerstellungseinheit 3.2 QES Version 2 Signaturerstellungseinheit 3.5 ID ECC C1R STARCOS STARCOS SRC TE Nachtrag 1 vom T-Systems TE Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom TUVIT TU Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom Nachtrag 3 vom SI TE Nachtrag vom SRC TE Nachtrag 1 vom
17 Systemanforderungen Governikus Signer Zertifizierungsdiensteanbieter (akkreditiert mit Gütezeichen NetzA) Handelsname der Signaturkarte QES Authentisierun g Chiffrierung Name der SSEE in der estätigungsurkunde Registrierungsnr. der estätigungsurkunde der SSEE 1) Multisignaturkarte. In Abhängigkeit von der Anwendung ist nach der PIN-Eingabe die Erzeugung von a) genau einer QES möglich, b) bis zu 500 QES im atchverfahren möglich. Die Erzeugung von Signaturen innerhalb eines festgelegten Zeitfensters ist nicht möglich. 2) Stapelsignaturkarte. In Abhängigkeit von der Anwendung ist nach der PIN-Eingabe die Erzeugung von a) genau einer QES möglich, b) kartenabhängig die Erzeugung von bis zu 100 QES im atchverfahren möglich. 3) Der ZDA gibt Signaturkarten nur im Rahmen von Projekten heraus. 4) Der mit einem qualifizierten Zertifikat personalisierte npa kann technisch bedingt nicht für eine fortgeschrittene Signatur, für Ver- und Entschlüsselung sowie für zertifikatsbasierte Authentisierung verwendet werden, da das notwendige Schlüsselmaterial nicht vorhanden ist. 5) Vertrieb der Signaturkarte wurde eingestellt. 17
18 Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 2b: Unterstützte Signaturkarten deutscher Zertifizierungsdiensteanbieter geeignet für eine QES Zertifizierungsdiensteanbieter (angezeigt) D-Trust GmbH S-Trust, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Deutsche Rentenversicherun g und (DRV) 4) Handelsname Signaturkarte D-TRUST Card 2.4 qualified D-TRUST Multicard 1) der D-TRUST Card 3.0 D-TRUST Card 3.0 Multicard 100 2) 3) D-TRUST Card 3.0 Multicard 1) S-TRUST Card S-TRUST Card Multi 1) Signaturkarte der Deutschen Rentenversicherung und Multisignaturkarte der Deutschen Rentenversicherung und 1) Signaturkarte der Deutschen Rentenversicherung und (Einzelsignatur) QES Authentisier ung Chiffrierung Nur QES und Chiffrierung Name der SSEE in der estätigungsurkunde Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (oder SLE66CX642P), Software CardOS V4.3 Re_Cert with Applikation Digitale Signature Sichere Signaturerstellungseinheit STARCOS 3.4 Health QES C1. Nachfolgeversion STARCOS 3.4 Health QES C2 wird auch unter D-TRUST Card 3.0 geführt. SEE ZKA anking Signature Card, Version 6.6 der Giesecke & Devrient GmbH SEE ZKA-Signaturkarte, Version 6.32 der Gemalto GmbH Signaturerstellungseinheit ZKA anking Signature Card, Version der Giesecke & Devrient GmbH Signaturerstellungseinheit ZKA- Signaturkarte, Version 6.32 M Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (oder SLE66CX642P), Software CardOS V4.3 Re_Cert with Application Digitale Signature Registrierungsnr. estätigungsurkunde SSEE der der T-Systems TE Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom SI TE Nachtrag vom TUVIT TU Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom Nachtrag 3 vom TUVIT TU Nachtrag 1 vom TUVIT TU Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom TUVIT TU T-Systems TE Nachtrag 1 vom Nachtrag 2 vom Sichere Signaturerstellungseinheit SI TE CardOS V5.0 with Application for QES, V1.0 18
19 Systemanforderungen Governikus Signer Zertifizierungsdiensteanbieter (angezeigt) undesagentur für Arbeit 4) Handelsname Signaturkarte der Multisignaturkarte der Deutschen Rentenversicherung und 1) Signaturkarte der undesagentur für Arbeit (A) QES Authentisier ung Chiffrierung Nur QES Name der SSEE in der estätigungsurkunde Registrierungsnr. estätigungsurkunde SSEE der der Signaturerstellungseinheit Chipkarte T-Systems TE mit Prozessor SLE66CX322P (oder Nachtrag 1 vom SLE66CX642P), Software CardOS Nachtrag 2 vom V4.3 Re_Cert with Application Digitale Signature Sichere Signaturerstellungseinheit SI TE STARCOS 3.4 Health HA C1 1) Multisignaturkarte. In Abhängigkeit von der Anwendung ist nach der PIN-Eingabe die Erzeugung von a) genau einer QES möglich, b) von bis zu 500 QES im atchverfahren möglich. Die Erzeugung von Signaturen innerhalb eines festgelegten Zeitfensters nicht möglich. 2) Stapelsignaturkarte. In Abhängigkeit von der Anwendung ist nach der PIN-Eingabe die Erzeugung von a) genau einer QES möglich, b) kartenabhängig die Erzeugung von bis zu 100 QES im atchverfahren möglich. 3) die Signaturkarte wird nur im Rahmen von Projekten herausgegeben 4) Die Signaturkarte wird nur an Mitarbeiter der jeweiligen ehörde ausgegeben 19
20 Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 2c: andere unterstützte Signaturkarten Trustcenter A-Trust GmbH Deutschland- Online Infrastruktur (DOI) CA 1) Europäisches Patentamt - European Patent Office (EPO) Hessen-PKI 2) Landeshauptstadt Hannover (LHH) 3) VR ank QuoVadis Trustlink Schweiz AG Handelsname der Signaturkarte A-TRUST premium Signatur Chiffrierung Authentisierung Nur QES Signaturkarte der T-Systems Netkey 3.0 Online Services Smart Card Epoline Signaturkarte der T-Systems Netkey 3.0 und 3.01 mit Hessen-PKI-Zertifikat TeleSec PKS-Classic (Netkey 3.0) mit DOI-Zertifikat TeleSec -ECC-Signaturkarte (SignatureCard 2.0) mit DOI-Zertifikat VR-ankCard VR-NetworldCard QuoVadis Multisignaturkarte mit Funktionszertifikat ElDI-V/GeüV Nur fortgeschritten e Signatur Nur fortgeschritten e Signatur Nur fortgeschritten e Signatur Name der SEE etriebssystem des Kartenchips: ACOS EMV-A05V1. Signaturerstellungseinheit TCOS 3.0 Signature Card, Version 1.1 emerkungen Österreichische Signaturkarte geeignet zur Erzeugung einer QES in Deutschland. Registrierungsnummer der estätigungsurkunde: T- Systems TE TUVIT TE Nachtrag 1 vom SSEE TCOS 3.0 Signature Card, Version 1.1 Signaturerstellungseinheit TCOS 3.0 Signature Card, Version 1.1 Signaturerstellungseinheit TCOS 3.0 Signature Card, Version 2.0 Release 1/SLE78CLX1440P Siemens CardOS 4.4 1) Die Signaturkarte wird nur an Mitarbeiter von ehörden im Kontext DVDV ausgegeben. Sichere SSEE. Registrierungsnr. der estätigungsurkunde der SSEE TUVIT TE Nachtrag 1 vom TUVIT TE Nachtrag 1 vom SRC TE SI TE
21 Systemanforderungen Governikus Signer 2) Die Signaturkarte wird nur an Mitarbeiter hessischer ehörden ausgegeben. Diese Signaturkarte kann zusätzlich auch mit einem qualifizierten Signaturzertifikat (mit Anbieterakkreditierung) des Public Key Service des Produktzentrum TeleSec der Deutschen Telekom AG personalisiert werden. Die QES wird dann unterstützt. 3) Die Signaturkarte wird nur an Mitarbeiter von ehörden der Landeshauptstadt Hannover ausgegeben. 21
22 Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 3a: Unterstützte Chipkartenlesegeräte mit SigG-estätigung Handelsname des Geräts Angaben aus der veröffentlichten estätigung bei der NetzA CardMan 3621 OMNIKEY GmbH SAK Chipkartenterminal der Familie CardMan Trust CM3621, Firmware-Version 6.00 CardMan 3821 OMNIKEY GmbH SAK Chipkartenterminal der Familie CardMan Trust CM3821, Firmware-Version 6.00 Cherry Smartboard Cherry GmbH Chipkartenterminal der Familie Smartoard G xx44 Firmware-Version 1.04 Cherry SmartTerminal 2000 U cyberjack e-com Reiner SCT Kartenlesegeräte GmbH cyberjack e-com Reiner SCT plus Kartenlesegeräte GmbH cyberjack pinpad Reiner SCT Version 3 Kartenlesegeräte GmbH CyberJack RFID Reiner SCT komfort Kartenlesegeräte GmbH CyberJack RFID Reiner SCT standard Kartenlesegeräte GmbH cyberjack secoder Reiner SCT Kartenlesegeräte GmbH Fujitsu Siemens Chipkartenleser- Cherry GmbH Chipkartenterminal der Familie SmartTerminal ST-2xxx, Firmware Version 6.01 PIN - Pad Standa rd SI TE ja PC/SC US SI TE ja PC/SC US SI TE ja PC/SC US SI TE ja PC/SC US cyberjack e-com, Version 3.0 TUVIT TE ja PC/SC US cyberjack e-com plus, Version 3.0 TUVIT TE ja PC/SC US Chipkartenleser, cyberjack pinpad, Version 3.0 TUVIT TU ja PC/SC US cyberjack RFID komfort Version 2.0 TUVIT TU ja PC/SC US cyberjack RFID standard Version 1.2 TUVIT TU ja PC/SC US Chipkartenleser cyberjack secoder Version 3.0 Fujitsu Siemens Chipkartenleser-Tastatur K SCR Pro, Sachnummer S26381-K329-V2xx HOS:01, TUVIT TE ja PC/SC US SI TE ja PC/SC US Schnittstelle PC Karte, los, los 22
23 Systemanforderungen Governikus Signer Handelsname des Angaben aus der veröffentlichten estätigung bei der NetzA Geräts Tastatur K SCR Firmware Version 1.06 Pro Fujitsu Siemens Fujitsu Siemens SmartCase K SCR esig (S26381-K529- SI TE Chipkartenleser- Vxxx) Hardware Version HOS:01, Nachtrag zur estätigung Tastatur Smartcase Firmware-Version 1.20, Firmwareversion SI TE K SCR esig 1.21 gemäß Nachtrag vom vom Kobil KAAN Kobil Systems Chipkartenterminal KAAN Advanced, SI TE Advanced GmbH Firmware Version 1.02, Hardware Nachtrag zur estätigung Version K104R3, Firmware 1.19 gemäß vom : T- Nachtrag zur estätigung Systems TU Kobil KAAN Tr@ank, EMV- TriCAP Reader und SecOVID Reader III SPR 332 usb (Chipdrive pinpad pro) Kobil GmbH Systems IDENTIVE GmbH (Nachfolger der SCM Microsystems GmbH) Signatur-Modul für die KOIL Chipkartenterminals KAAN Tri@nk (FW 79.23), EMV-TriCAP (FW 82.23)und SecOVID Reader III (FW 82.23) Chipkartenleser SPR332, Firmware Version 6.01 T-Systems TE PIN - Pad Standa rd ja PC/SC US ja PC/SC US ja PC/SC US SI TE ja PC/SC US Schnittstelle 23
24 Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 3b: Unterstützte Chipkartenlesegeräte mit Herstellererklärung Handelsname des Geräts CARD STAR/ medic Version 2 Angaben aus der veröffentlichten Herstellererklärung bei der NetzA celectronic GmbH CARD STAR /medic2, Version M1.50G Herstellererklärung vom , Version M1.53G gemäß 1. Nachtrag vom ehealth 8751 LAN Omnikey ehealth-cs-kartenterminal Omnikey ehealth 8751 LAN Version 2.06, FW 1.32 Herstellererklärung vom ehealth CS 200 IDENTIVE GmbH ehealth Kartenterminal ehealth 200 CS Version (Nachfolger der Herstellererklärung vom , 1. Nachtrag zur SCM Herstellererklärung vom Microsystems GmbH) GT900 CS german telematics Chipkartenterminal ehealth GT900 CS mit der Firmwareversion: und der Hardwareversion: 2.0 / 2.0 SI / 2.0 SW, Herstellererklärung vom medcompact ehealth ORGA 6041 Version 2.07 Verifone (ehemals Hypercom) Sagem GmbH Monetel medcompact ehealth CS Version Herstellererklärung vom , Nachtrag 1 zur Herstellererklärung vom ORGA 6041 Version 2.07 Herstellererklärung vom PIN - Pad ja ja ja ja ja ja Standa rd CT-API US CT-API US PC/SC CT-API Schnittstelle PC Karte US CT-API US CT-API US PC/SC CT-API US 24
25 Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 3c: Unterstützte Chipkartenlesegeräte ohne PIN-Pad und für eine QES in Deutschland nicht geeignet Handelsname des Geräts Hersteller PIN - Pad Standa rd CardMan 3121 Omnikey nein PC/SC US SCM SDI011 RFID IDENTIVE GmbH (Nachfolger der SCM Microsystems GmbH) nein PC/SC US Cherry ST-1044U ZF Electronics GmbH nein PC/SC US Cherry ST-1275 ZF Electronics GmbH nein PC/SC US CLOUD 4700 F Dual Interface US Desktop Reader CLOUD 2700 F Contact Smart Card Reader 1) nicht unterstützt IDENTIVE GmbH (Nachfolger der SCM Microsystems GmbH) nein PC/SC US IDENTIVE GmbH (Nachfolger der SCM Microsystems GmbH) nein PC/SC US Schnittstelle PC Karte, los 1), los 1), los 1) 25
26 TeleSec PKS Classic TeleSec PKS ECC (neu) NotK Starcos 3.2 notk Starcos 3.5 (neu) DATEV Starcos 3.2 DATEV Starcos 3.4 (neu) D-Trust Card 2.4 D-Trust Card 3.0 (neu) Signtrust Card Starcos 3.2 Signtrust Card Starcos 3.5 (neu) TC QSign S-Trust Card dgnsprintcard dgnusinesscard npa QES DRV und Card OS 3.4b und 5.0 A Card OS 4.3 b und Starcos 3.4 A-Trust premium (QES) Netkey 3.0 (DOI, Hessen-PKI) EPO-Karte VR ank Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 4a: Unterstützte Kombinationen Windows etriebssysteme Vista, Windows 7- Chipkartenlesegerät - Signaturkarte Handelsnamen der Chipkartenlesegeräte mit SigG- estätigung/herstellererklärung Windows Vista, Windows 7 Firmware Treiber PC/SC Handelsnamen der Signaturkarten Cherry Smartboard G ) - 2) 3) 3) Cherry SmartTerminal 2000 U ) - 2) 3) 3) cyberjack e-com/ e-com plus /3.0.4 bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack pinpad Version 3/ secoder / bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID standard bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID komfort bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID standard los bc_6_10_8 ( ) - 1) cyberjack RFID komfort los bc_6_10_8 ( ) - 1) ) Fujitsu Siemens K SCR esig ) - 2) 3) 3) Fujitsu Siemens K SCR Pro ) - 2) 3) 3) Kobil KAAN Advanced ) - 2) 3) 3) Kobil SecOVID 3, EMV-TriCap/ Trib@nk 82.23/ ) - 2) 3) 3) Omnikey CardMan 3621, ) - 2) 3) 3) ORGA 6041 Version ) - 2) 3) 3) ehealth CS ) - 2) 3) 3) CARD STAR/ medic Version 2 M1.53G WinUS 2.61 und CTAPI 2.70, ct_api_com.dll 4) 1) - 2) 3) 3) medcompact ehealth CTAPI 0300, cthyc32.dll 4) 1) - 2) 3) 3) GT900 CS ctgt900.dll von Support- CD 1.3 4) 1) - 2) 3) 3) Omnikey 8751 e-health LAN ct8751com.dll von Support-CD 4) 1) - 2) 3) 3) In Tabelle 3c aufgeführte Geräte ohne PIN-Pad (nicht für die QES zugelassen) 1) - 2) 3) 3) 26
27 TeleSec PKS Classic TeleSec PKS ECC (neu) NotK Starcos 3.2 notk Starcos 3.5 (neu) DATEV Starcos 3.2 DATEV Starcos 3.4 (neu) D-Trust Card 2.4 D-Trust Card 3.0 (neu) Signtrust Card Starcos 3.2 Signtrust Card Starcos 3.5 (neu) TC QSign S-Trust Card dgnsprintcard dgnusinesscard npa QES DRV und Card OS 3.4b und 5.0 A Card OS 4.3 b und Starcos 3.4 A-Trust premium (QES) Netkey 3.0 (DOI, Hessen-PKI) EPO-Karte VR ank Systemanforderungen Governikus Signer 1) nur QES, fortgeschrittene Signatur und Authentisierung, keine Ver- und Entschlüsselung mit der TeleSec PKS-ECC Signaturkarte möglich 2) nur QES 3) nur Signatur 4) nur CT-API, dll nur 32 it Java Tabelle 4b: Unterstützte Kombinationen Windows 8 - Chipkartenlesegerät Signaturkarte Handelsnamen der Chipkartenlesegeräte mit SigG- estätigung/herstellererklärung Windows 8 Firmware Treiber PC/SC Handelsnamen der Signaturkarten Cherry Smartboard G ) - 2) 3) 3) Cherry SmartTerminal 2000 U ) - 2) 3) 3) cyberjack e-com/ e-com plus /3.0.4 bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack pinpad Version 3/ secoder / bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID standard bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID komfort bc_6_10_8 ( ) 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID standard los bc_6_10_8 ( ) - 1) cyberjack RFID komfort los bc_6_10_8 ( ) - 1) ) Fujitsu Siemens K SCR esig ) - 2) 3) 3) Fujitsu Siemens K SCR Pro ) - 2) 3) 3) Kobil KAAN Advanced ) - 2) 3) 3) Kobil SecOVID 3, EMV-TriCap/ Trib@nk 82.23/ ) - 2) 3) 3) Omnikey CardMan 3621, ) - 2) 3) 3) ORGA 6041 Version ) - 2) 3) 3) 27
28 Systemanforderungen Governikus Signer ehealth CS ) - 2) 3) 3) CARD STAR/ medic Version 2 M1.53G Keine Treiber verfügbar medcompact ehealth CTAPI 0300, cthyc32.dll 4) 1) - 2) 3) 3) GT900 CS Keine Treiber verfügbar Omnikey 8751 e-health LAN Keine Treiber verfügbar In Tabelle 3c aufgeführte Geräte ohne PIN-Pad (nicht für die QES zugelassen) 1) - 2) 3) 3) 1) nur QES, fortgeschrittene Signatur und Authentisierung, keine Ver- und Entschlüsselung mit der TeleSec PKS-ECC Signaturkarte möglich 2) nur QES 3) nur Signatur 4) nur CT-API, dll nur 32 it Java 28
29 TeleSec PKS Classic TeleSec PKS ECC (neu) NotK Starcos 3.2 notk Starcos 3.5 (neu) DATEV Starcos 3.2 DATEV Starcos 3.4 (neu) D-Trust Card 2.4 D-Trust Card 3.0 (neu) Signtrust Card Starcos 3.2 Signtrust Card Starcos 3.5 (neu) TC QSign S-Trust Card dgnsprintcard dgnusinesscard npa QES DRV und Card OS 3.4b und 5.0 A Card OS 4.3 b und Starcos 3.4 A-Trust premium (QES) Netkey 3.0 (DOI, Hessen-PKI) EPO-Karte VR ank Systemanforderungen Governikus Signer Tabelle 4b: Unterstützte Kombinationen OpenSUSE 13.2 (64 it) - Chipkartenlesegerät - Signaturkarte Handelsnamen der Chipkartenlesegeräte mit SigG- estätigung/herstellererklärung OpenSUSE 13.2 (64 it) Firmware Treiber für Daemon- PCSC-lite Version Handelsnamen der Signaturkarten Cherry Smartboard G ifdokccid-lnx ) - 2) 3) Cherry SmartTerminal 2000 U scmccid ) - 2) 3) 3) cyberjack e-com/ e-com plus /3.0.4 ifd-cyberjack SP5 1) - 2) 3) 3) cyberjack pinpad Version 3/ secoder / ifd-cyberjack SP5 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID standard ifd-cyberjack SP5 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID komfort ifd-cyberjack SP5 1) - 2) 3) 3) cyberjack RFID standard los ifd-cyberjack SP5-1) cyberjack RFID komfort los ifd-cyberjack SP5-1) ) Fujitsu Siemens K SCR esig 1.20 Kein Treiber verfügbar 1) - 2) 3) 3) Fujitsu Siemens K SCR Pro 1.06 ifdokccid-lnx ) - 2) 3) Kobil KAAN Advanced 1.19 CCID ) 1) - 2) 3) 3) Kobil SecOVID 3, EMV-TriCap/ Trib@nk 82.23/79.23 CCID ) 1) - 2) 3) 3) Omnikey CardMan 3621, ifdokccid-lnx ) - 2) 3) 29
30 TeleSec PKS Classic TeleSec PKS ECC (neu) NotK Starcos 3.2 notk Starcos 3.5 (neu) DATEV Starcos 3.2 DATEV Starcos 3.4 (neu) D-Trust Card 2.4 D-Trust Card 3.0 (neu) Signtrust Card Starcos 3.2 Signtrust Card Starcos 3.5 (neu) TC QSign S-Trust Card dgnsprintcard dgnusinesscard npa QES DRV und Card OS 3.4b und 5.0 A Card OS 4.3 b und Starcos 3.4 A-Trust premium (QES) Netkey 3.0 (DOI, Hessen-PKI) EPO-Karte VR ank Systemanforderungen Governikus Signer Handelsnamen der Chipkartenlesegeräte mit SigG- estätigung/herstellererklärung OpenSUSE 13.2 (64 it) Firmware Treiber für Daemon- PCSC-lite Version ) Handelsnamen der Signaturkarten ORGA 6041 Version V 1.7 1) - 2) 3) 3) ehealth CS V ) - 2) 3) 3) CARD STAR/ medic Version 2 M1.53G libctapi-celectronic.so von CD 2.3 4) medcompact ehealth libcthyc so 4) 1) - 2) 3) 3) GT900 CS Kein Treiber verfügbar Omnikey 8751 e-health LAN Kein Treiber verfügbar In Tabelle 3c aufgeführte Geräte ohne PIN-Pad (nicht für die QES zugelassen) Nicht getestet 1) nur QES, fortgeschrittene Signatur und Authentisierung, keine Ver- und Entschlüsselung mit der TeleSec PKS-ECC Signaturkarte möglich 2) nur QES 3) nur Signatur 4) nur ct-api, Java 32 it 5) ei generischen CCID-Treibern muss der Name des Lesers mit * angeführt werden 30
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