SPORTREGLEMENT VERSION 1.0
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- Arnim Ritter
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1 SPORTREGLEMENT VERSION 1.0 NIEDERÖSTERREICHISCHER SNOOKER VERBAND Seite 1
2 1: Allgemeine Erklärungen Das Sportreglement des Niederösterreichischen Snookerverbands (in Folge kurz NÖSNV ) regelt den sportlichen Ablauf innerhalb des NÖSNV. Das Sportreglement bzw. Änderungen darin werden durch das Präsidium beschlossen. Dieser hat den Snookervereinen das Reglement vorzulegen. Wird nicht innerhalb 7 Tagen ein Einspruch erhoben, gilt das Reglement als in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden per Erlässe veröffentlicht. (1.1) Geltungsbereich Die Bestimmungen dieses Reglements gelten für alle Spieler des NÖSNV sowie alle durch die NÖSNV bewilligten Turniere. (1.1) Unterstellung Der NÖSNV ist ein autonomer Verband, der keinem anderem Verband unterstellt ist. (1.2) Sprachliche Gleichbehandlung Dieses Reglement verwendet Bezeichnungen, die unabhängig von Person und Stellen sind. Die Bezeichnungen können sowohl von Frauen als auch von Männern als Träger wahrgenommen werden. (1.3) Gültigkeit Dieses Reglement tritt ab 01. Juni 2016 in Kraft und bleibt solange gültig, bis Änderungen beschlossen und in Kraft gesetzt werden oder durch ein neues Sportreglement ersetzt wird. Seite 2
3 2: Bereich Spieler (2.1) Spieler im Sinne dieses Reglements sind alle natürlichen Personen, die mittelbare Mitglieder des NÖSNV, oder bei einem unter seine Kontrolle fallenden Wettkampf spielberechtigt sind. Jeder Spieler unterwirft sich durch das antreten bei Wettkämpfen des NÖSNV diesem Sportreglement. (2.2) Zur Allgemeinen Klasse Landesmeisterschaft ist jeder Spieler teilnahmeberechtigt, der spätestens zum Tag der Meisterschaft das 10. Lebensjahr erreicht hat. (also den 10. Geburtstag eben erreicht oder bereits hinter sich hat.) (2.3) An Landesmeisterschaften, die der Zuständigkeit des NÖSNV unterliegen, dürfen nur Spieler mit gültiger NÖSNV-Lizenz teilnehmen, es sei denn in der Ausschreibung wurden Ausnahmen angegeben. (2.4) NÖSNV-Lizenz: Durch Abgabe des Mitgliedsbeitrages eines Vereins an den NÖSNV erhalten alle Mitglieder dieses Vereins eine gültige Lizenz. Die NÖSNV-Lizenz berechtigt den Spieler zur Teilnahme an sämtlichen Turnieren des NÖSNV. Bei Mehrfachmitgliedschaften ist die NÖSNV-Lizenz nur teilweise gültig. (siehe Pkt.2.5) (2.5) Bei einer Mehrfachmitgliedschaft eines Spielers darf der Spieler nur an Landesmeisterschaften teilnehmen, wenn dieser als erste und führende Lizenz die des niederösterreichischen Vereines vertritt. Sollte der Spieler mit Mehrfachmitgliedschaft also einen anderen ÖSBV-Mitgliedsverein außerhalb Niederösterreichs vertreten, so darf er nicht an NÖSNV-Landesmeisterschaften teilnehmen. Der jeweilige Spieler muss bei Saisonbeginn den Verein angeben, welchen er vertritt. Diese Angabe gilt für das volle Kalenderjahr. (2.6) Jeder Verein ist verpflichtet, der NÖSNV-Sportdirektion die Aufnahme eines Lizenzspielers schriftlich per zu melden. (2.7) Jeder Verein ist verpflichtet, der NÖSNV-Sportdirektion den Austritt oder Ausschluss eines Lizenzspielers innerhalb einer Woche zu melden. Dessen Spielberechtigung gilt mit Zugang der Meldung als erloschen. Durch die Mitgliedschaft bei einem anderen NÖSNV-Mitgliedsverein erhält die NÖSNV-Lizenz wieder ihre Gültigkeit. (2.8) Solange es zu keiner Periode der Vereinslosigkeit kommt, ändert ein Vereinswechsel innerhalb des NÖSNV an der Lizenz des Spielers nichts. Ein Vereinswechsel muss dem NÖSNV durch den neuen Verein schriftlich gemeldet werden. (2.9) Bekleidung: (1) DRESSCODE A Seite 3
4 Herren: (a) Dunkle oder helle elegante Abendanzugshose (ohne außen liegende Nähte und aufgesetzte Gesäßtaschen, keine Jeans, keine Trainingshose) (b) Einfarbiges oder zartgemustertes Hemd mit Kragen und langen Ärmeln, die an den Handgelenken zugeknöpft sind. (c) Ärmellose Weste (Gilet) (d) Geschlossene, dunkle elegante Abendanzugsschuhe (keine Sportschuhe/Sandalen/Stiefel) (e) In Matches die von einem Schiedsrichter geleitet werden: Fliege oder Krawatte Damen: (a) Dunkle oder helle Hose (ohne liegende Nähte und aufgesetzte Gesäßtaschen, keine Jeans, keine Trainingshose) oder dunkler, mindestens knielanger Rock. (b) Einfarbiges oder zartgemustertes Hemd/Bluse mit Kragen und mit Ärmeln, die bis mindestens unterhalb der Ellenbogen reichen; keine Tops, nicht bauchfrei. (c) Ärmellose Weste (Gilet) (d) Dunkle oder helle (Abend-) Schuhe, welche die Zehen freilassen können (keine Sportschuhe/Sneakers, Sandalen, Stiefel) Bei hohen/ niedrigen Temperaturen während eines Turniers kann die Turnierleitung Ausnahmen beim Dresscode genehmigen. (2) DRESSCODE B Definition: (a) Hose (Damen wahlweise Rock) wie Dresscode A. (b) Einfarbiges unbedrucktes Vereinspoloshirt das in die Hose gestreckt wird. (c) Schuhe wie unter Dresscode A (3) WERBUNG AUF BEKLEIDUNG (a) Die Kleidung eines Spielers darf Reklame aufweisen, sofern diese die Identifikation der Vereinszugehörigkeit nicht erschwert. (b) Die Werbung darf nicht ästhetisch anstößig oder imstande sein, dem Ansehen des Verbands oder des Sports Schaden zuzufügen. Der Gesamteindruck aller Werbungen darf nicht zu einer übermäßigen Ablenkung vom sportlichen Inhalt einer Veranstaltung führen. (c) Werbung für Spirituosen über 20% Alkohol sowie für Tabakwaren und Rauchen ist unzulässig. (d) Es dürfen maximal vier Werbungen (inkl. Vereinslogo) getragen werden. (e) Werbung darf nicht auf der Hose platziert werden sonder dürfen nur im Oberkörperbereich angebracht sein. (f) Werbung bedarf einer vorherigen Genehmigung des NÖSNV. (2.10) Jeder Spieler hat als guter Sportler aufzutreten und sich gegenüber seinem Gegner, anderen Spielern, Funktionären und Zuschauern korrekt und fair zu verhalten. Seite 4
5 Bei Siegerehrungen und Auszeichnungen beziehungsweise bei Bildaufnahmen durch die Presse haben die Spieler die jeweils korrekte Turnierbekleidung zu tragen. (2.11) Jeder Spieler hat sich an Anweisungen der Turnierleitung zu halten und diese Folge zu leisten. (2.12) Aus einem Bewerb ausgeschiedene Spieler dürfen nicht zu Schiedsrichtertätigkeiten verpflichtet werden. Freiwillige Schiedsrichtertätigkeiten sind jederzeit erwünscht. (2.13) Spieler können gemäß der Ausschreibung für Bewerbe nennen. Es liegt in der Verantwortung jedes Spielers, sich fristgerecht bei einer der oben genannten Stellen für ein Turnier anzumelden. Mit seiner Nennung verpflichtet sich der Spieler alle Matches des Turnieres auszutragen. Bei einem oder mehreren nicht ausgetragenen Matches in der Gruppenphase eines Turnieres werden alle Ergebnisse des verursachenden Spielers annulliert. (2.14) Bei Absagen von Turnierteilnahmen nach Nennschluss ist die NÖSNV-Sportdirektion entweder per oder telefonisch zu verständigen. Weiters ist eine schriftliche Begründung für die Absage der Turnierteilnahme zu verfassen und dem Sportdirektor des NÖSNV vorzulegen. (2.15) Der Nennschlusstag (in der Ausschreibung angeführt) ist der letztmögliche Tag der Anmeldung und für unbegründete Abmeldungen. Nennungen, die nach dem Nennschlusstag eingehen, werden für das Turnier grundsätzlich nicht berücksichtigt. (2.16) Spieler erklären sich mit der Nennung automatisch damit einverstanden, dass ihre Daten aus technisch-administrativen Gründen, auch in Form einer elektronischen Datenbank, weiterverarbeitet werden dürfen. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. (2.17) Bei Verstößen von Spielern gegen das Sportreglement kann der NÖSNV Strafen aussprechen, die von einer Verwarnung über bedingte und unbedingte Strafen bis zu bedingten oder unbedingten Sperren reichen. Die Vereine werden über disziplinäre Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Sportdirektors, von einem Spieler, der sich nach dem Nennschluss von einem Turnier abmeldet, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, aus welcher der Grund für seine Absage hervorgeht. Seite 5
6 3: Bereich Schiedsrichter (3.1) Die Einsatzplanung bei NÖSNV-Turnieren obliegt dem NÖSNV-Sportdirektor. (3.2) Kandidaten zum Amt eines Schiedsrichters müssen zum Zeitpunkt der Prüfung physisch in der Lage sein, diese leistungsgerecht ausführen zu können. (3.3) Der Schiedsrichter ist berechtigt, im Rahmen der gültigen Regeln für Snooker (siehe Regelkundeheft, Abschnitt 4 Die Spieler, Punkt 1) Frames, Games und Matches abzuerkennen. (3.4) Die Bekleidung der Schiedsrichter hat sich, falls nicht explizit vom NÖSNV anders vorgeschrieben, an den Vorgaben der EBSA zu orientieren. (3.5) Schiedsrichter haben sich während des gesamten Turnieres als vorbildliche Repräsentanten des NÖSNV zu verhalten. (3.6) Schiedsrichterleistungen werden nicht vergütet. Eine freiwillige Vergütung ist aber jederzeit erwünscht. Seite 6
7 4: Wettkämpfe (4.1) Die folgenden Turniere fallen in den Zuständigkeitsbereich des NÖSNV: (1) Snooker-Landesmeiserschaften (a) Allgemeine Klasse (b) U21 Klasse (c) Ü40 Klasse ( Masters ) (d) Damen (2) Snooker NÖ-Vereinscup (3) Austrian Snooker Shoot-Out (4.2) Für die Ehrenpreise der Landesmeisterschaften gelten folgende Mindestanforderungen: (1) Wanderpokal für den Sieger (2) NÖSNV-Medaillen für die Ränge 1 bis 3 (3) Urkunden für alle Teilnehmer Für die Ehrenpreise des NÖ-Vereinscup gelten folgende Mindestanforderungen: (1) Wanderpokal für den Siegerverein (2) Urkunden für alle Teilnehmer Vom NÖSNV Veranstaltete Turniere werden rechtzeitig im Vorfeld auf der NÖSNV- Website veröffentlicht und den Vereinen zur Weiterleitung an die Mitglieder bekannt gegeben. 5: Bedingungen für Niederösterreichische Landesmeisterschaften (5.1) Für das Antreten bei allen Niederösterreichischen Landesmeisterschaften ist eine gültige NÖSNV-Lizenz nötig. Bei allen Niederösterreichischen Landesmeisterschaften erfolgt die Setzung nach einer Rangliste. (5.2) Niederösterreichische Landesmeisterschaften können für folgende Disziplinen ausgeschrieben werden in Klammer die vorausgesetzte Mindestanzahl an Teilnehmern. Snooker-Landesmeisterschaften: (1) Allgemeine Klasse (8) (2) Damen (8) (3) Masters (8) (4) U21 (4) (5.3) Die Termine der Niederösterreichischen Landesmeisterschaft werden vom NÖSNV festgelegt. (5.4) Die Sportdirektion legt vor Saisonbeginn fest, in welchen Disziplinen Niederösterreichische Landesmeisterschaften stattfinden werden sowie den Modus und die Anzahl der Startplätze. Seite 7
8 (5.5) Jeder Spieler, der an Niederösterreichischen Landesmeisterschaften teilnehmen möchte, meldet sich entsprechend der Ausschreibung vom NÖSNV an. (5.6) Erstellung von Turnierraster bzw. Gruppeneinteilung der Nennungen zu Niederösterreichischen Landesmeisterschaften: (1) Aus Ranglisten werden die Spieler zuerst ihrer Platzierung nach in Töpfe eingeteilt. Aus diesen Töpfen werden den Raster- bzw. Gruppenposition die Spieler zugelost. Der Titelverteidiger, sofern genannt, wird als Nummer eins gesetzt. (2) Sollten Spieler, die in keiner Rangliste aufscheinen und somit nicht ihre Spielstärke repräsentieren können, an einem Turnier teilnehmen, so werden sie durch die Sportdirektion in die jeweiligen Töpfe zugeteilt. Seite 8
9 6: Wettkampfordnung (6.1) Wettkämpfe nach 5 dieses Reglements können nur vom NÖSNV veranstaltet werden. (6.2) Der Wettkampfbereich ist jener Bereich rund um die Spieltische, in dem sich nur die jeweils Aktiven und Schiedsrichter sowie Mitglieder der Turnierleitung aufhalten dürfen. Dieser Bereich muss von der Turnierleitung vor Turnierbeginn eindeutig definiert werden und soll ausreichend Platz für den Spielbetrieb und die Spielersitze bieten. Er ist möglichst klar durch Banden, Tische, Sessel, abzugrenzen. (6.3) Die Wettkampfstätte umfasst den Bereich rund um den Wettkampfbereich, der für sonstigen Spielbetrieb gesperrt und für die Zuseher vorgesehen ist. Ist der Wettkampfbereich vom Rest der Wettkampfstätte nicht räumlich getrennt, so gilt während des gesamten Turnierbetriebs absolutes Rauchverbot in der Wettkampfstätte. Dieses Abkommen muss zum Zeitpunkt der Vergabe einer Veranstaltung an einen Austragungsort bereits getroffen sein. (6.4) Im Wettkampfbereich gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. (6.5) Reklame im Wettkampfbereich ist zugelassen, sofern dadurch keine negativen Auswirkungen auf den Wettkampf gegeben sind. (6.6) In der Wettkampfstätte muss jedes Mobiltelefon ausgeschaltet oder auf Lautlos gestellt sein. Dies gilt auch für Zuschauer. Ausnahmen können von der Turnierleitung erteilt werden. Am Turnier beteiligte Spieler können bei Nichtbeachtung durch die Turnierleitung disqualifiziert werden. (6.7) Die geforderte Beschaffenheit der Tische, der Bälle, der Queues, die Freiräume und die Beleuchtung sind im Normenkatalog geregelt. Das Tuch muss sauber und soll frei von schadhaften Stellen sein, die den Lauf der Bälle beeinträchtigen könnten. Die Bälle müssen sauber und sollen frei von schadhaften Stellen sein. (6.8) Bei jeder Sportveranstaltung des NÖSNV muss die aktuelle Version des Sportreglements verfügbar sein. Schriftlich als auch elektronische Form ist zulässig. (6.9) Die Teilnehmer sind verpflichtet, 15 Minuten vor Turnierbeginn zum Players-Meeting anwesend zu sein. Ein späteres Erscheinen wird als disziplinäres Vergehen geahndet. Dies gilt auch für Spieler, die in der Vorrunden- oder Gruppenphase in der ersten Runde bzw. Session spielfrei sind. Ein Spieler hat bei Zuspätkommen die Möglichkeit bis 30 Minuten nach Aufruf seiner Partie diese anzutreten, verliert jedoch nach 15 Minuten den ersten Frame. Ist ein Spieler 30 Minuten nach Aufruf des Spiels nicht spielbereit am Tisch, so verliert er die Partie und wird aus dem Turnierraster genommen. Seite 9
10 (6.10) Die Konsequenzen des Pkt treten nicht ein, wenn eine Verspätung aufgrund höherer Gewalt (wie beispielsweise eines Unfalls oder unvorhersehbaren Staus) entschuldigt ist. In diesem Fall ist das Spiel nachzuholen. Die Entscheidung der Turnierleitung über die Anerkennung höherer Gewalt ist endgültig. In jedem Fall ist der Spieler verpflichtet, so zeitig zu einem Turnier anzureisen, dass ein Stau von längerer Dauer (ca. 1 Stunde) keine Konsequenzen für ein pünktliches Erscheinen am Turnierort hat. (6.11) Vor Beginn des Spiels begrüßen sich die Spieler untereinander und den Schiedsrichter durch Handschlag. Nach Ende des Matchs hat das Gleiche zu erfolgen. Das Verweigern des Handschlags gilt als grobe Unsportlichkeit und ist dem NÖSNV zu melden. (6.12) Proteste gegen Schiedsrichterentscheidungen sind vor dem nächsten Stoß an den Schiedsrichter zu richten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schiedsrichterentscheidungen Tatsachenentscheidungen sind. Lediglich disziplinäre Vorfälle sind der Turnierleitung zu melden. (6.13) Ein Spieler darf das Turnier verlassen, sobald er sich beim Turnierleiter abgemeldet hat. Seite 10
11 7: Austragungsmodalitäten (7.1) Ermittlung der Aufsteiger aus der Gruppenphase: (1) 1: Anzahl der Siege 2: Framedifferenz (dabei ist die Anzahl der gewonnenen Frames unerheblich, sowohl 6:3 als auch 8:5 = +3) 3: direkte Begegnung. Bei drei oder mehr Spielern mit der gleichen Anzahl von Siegen und der gleichen Framedifferenz wird ein Shoot-Out mit Aggregate Score gespielt (gibt ein Spieler auf, solange sich noch Bälle auf dem Tisch befinden, wird die höchstmögliche zu erreichende Punkteanzahl seinem Gegner gutgeschrieben). 8: Normenkataloge (8.1) Hinsichtlich der Tische, Bälle, Queues und Hilfsmittel gelten die Regeln für Snooker Seite 1, Abschnitt 1 Ausrüstung, Punkt 1 (Standardtisch), Punkt 2 (Bälle) sowie Punkt 4 (Hilfsmittel). (8.2) Die Ausleuchtung soll unmittelbar über der Spielfläche zumindest 500 Lux betragen. (8.3) Für jeden Snookertisch sollen 2 Verlängerungen (Rests) vorhanden sein. Für je zwei Snookertische sollen ein Schwanenhals, eine Brücke und eine erweiterte Brücke verfügbar sein. Seite 11
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