Seminarkatalog. Unsere Angebote für Norderstedt im Überblick

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1 Seminarkatalog Unsere Angebote für Norderstedt im Überblick

2 Inhalt Inhalt Vorwort 3 1 Transportlogistik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT Ladungssicherung Digitales Kontrollgerät Lenk- und Ruhezeiten für Fahrpersonal Aufstiegsqualifizierung 16 2 Lagerlogistik Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Regalprüfung Krane Aufstiegsqualifizierung 26 3 Gefahrgutlogistik Gefahrgutfahrer Basis-, Aufbau- und Auffrischungskurse Personen mit Gefahrgutverantwortung Sonstige Beteiligte Gefahrgutbeauftragte 36 4 Gefahrgutlogistik Luftverkehr Versender/Verpacker (PK 1 2) Spediteure (PK 3 5) Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 50 5 Arbeitssicherheit SCC Brandschutz Elektrotechnik 58 6 Umweltschutz Tätigkeit mit Gefahrstoffen Eingeschränkte Sachkunde MDI Behälterprüfung und Gewässerschutz Abfallbeauftragte/Sonstiges Personal 68 7 Nachhaltiges Management Qualitätsmanagement Energiemanagement Umweltmanagement Flotten- und Fuhrparkmanagement 78 Alle Seminare auf einen Blick (Index) 80 Allgemeine Hinweise 83 Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen 84 DEKRA Akademie vor Ort 86 Impressum 87

3 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 5. Arbeitssicherheit 6. Umweltschutz 7. Nachhaltiges Management Sehr geehrte Damen und Herren, Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA Akademie GmbH Hamburg/ Norderstedt das umfangreiche Qualifizierungsangebot unseres Standortes vor. Als verlässlicher Partner bieten wir Ihnen ein vielfältiges Seminarangebot für Unternehmen aller Branchen und Größen an. Mitarbeiterpotenziale zu erschließen, Kompetenzen zu entwickeln und Personal zu qualifizieren sind drei wichtige Säulen für die Sicherung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Die Motivation und die Befähigungen der Beschäftigten sind das Fundament, für eine aktive mitarbeiterorientierte Weiterbildung. Gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierungen sind weit mehr als eine bloße Formalität. Unsere Seminare helfen, den unternehmerischen Pflichten bestens nachzukommen. Inhouse-Veranstaltungen bieten wir speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten an. Entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Erwartungen setzen wir die Inhalte um. Denn Ihre Zufriedenheit ist unser Auftrag. Unser modular aufgebautes und praxisorientiertes Angebotsspektrum ermöglicht es Ihnen, sich optimal auf eine verändernde Arbeitswelt und gänzlich neue Anforderungen vorzubereiten. Wir sind der verlässliche Partner für die richtigen Aus- und Weiterbildungskonzepte. Langjähriges Know-how und Erfahrung aus der Bildungsberatung werden genutzt, um gemeinsam mit Partnern neue Qualifizierungskonzepte zu entwickeln. Unsere Seminare und Qualifizierungsangebote sind behördlich anerkannt und zertifiziert. Wir handeln im besten Interesse für unsere Kunden und finden zielorientiert für jede Herausforderung die individuell passende Lösung. Wir wissen, dass Vertrauen verdient werden muss und nur durch Zuverlässigkeit aufgebaut wird. Als verlässlicher Partner stehen wir seit mehr als 25 Jahren für Sie in Hamburg/Norderstedt bereit. Wir bieten professionelle Beratung und ergebnisorientierte Durchführung von Seminaren und Inhouseschulungen, die auf jahrzehntelanger Erfahrung basieren. Wir arbeiten gemeinsam als ein Team. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jensen Leiter DEKRA Akademie Hamburg/ Norderstedt 2 3

4 Transportlogistik

5 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung 1. Transportlogistik (BKrFQG) 4 5

6 Transportlogistik 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis einer C-Klasse (C1, C1E, C, CE) zu beruflichen Zwecken einsetzen, müssen eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden nachweisen. Die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen sind Grundlage für den Eintrag der Ziffer 95 in den Führerschein. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Ein guter Rat für alle, die die sog. Übergangsfrist in Anspruch nehmen: Es gilt der Grundsatz: Erst die 5 Bescheinigungen abgeben, die 95 eintragen lassen und dann mit der neuen Weiterbildungsrunde beginnen. Ihr Vorteil: DEKRA steht für Know-How rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimedia-Technik, schnelle Auflagenaktualisierungen und ein umfassendes Train-The-Trainer -Konzept machen die Weiterbildungsangebote der DEKRA Akademie überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. Titel EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr Zielgruppe Ziel (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar Rechtl. Grundlage Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/Prüfung Gültigkeit Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde Inhalt --Wer vom Kraftstoffsparen profitiert --Beeinflussung der Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs durch Fahrwiderstände --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe/Antriebe --Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise (Eco-Regeln) --Gesetzliche Regelungen --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr --Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften --Besondere Transporte

7 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 4: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Lkw Modul 5: Ladung sichern (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde --Gefahrenpotenzial im Beruf --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Brems- und Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde --Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs --Beitrag des Fahrers zu einem positiven Unternehmensbild --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern --Kriminalität und Schleusung vorbeugen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde --Gefahrenpotenziale, Rechte und Pflichten --Gesetzliche Regelungen --Physikalische Kräfte --Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung --Zurr- und Hilfsmittel --Arten der Ladungssicherung --Berechnungen zur Ladungssicherung --Spezielle Güter sichern 6 7

8 Transportlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis einer D-Klasse (D1, D1E, D, DE) zu beruflichen Zwecken einsetzen, müssen eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden nachweisen. Die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen sind Grundlage für den Eintrag der Ziffer 95 in den Führerschein. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Ein guter Rat für alle, die die sog. Übergangsfrist in Anspruch nehmen: Es gilt der Grundsatz: Erst die 5 Bescheinigungen abgeben, die 95 eintragen lassen und dann mit der neuen Weiterbildungsrunde beginnen. Ihr Vorteil: DEKRA steht für Know-How rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimedia-Technik, schnelle Auflagenaktualisierungen und ein umfassendes Train-The-Trainer -Konzept machen die Weiterbildungsangebote der DEKRA Akademie überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. Titel EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 2: Fahrer und Image Zielgruppe Ziel (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar Rechtl. Grundlage Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/Prüfung Gültigkeit Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde Inhalt --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Physikalische Grundlagen --Ausstattung und Auslegung --Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis --Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe --Eco-Regeln --Wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs --Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern --Schleusung und Kriminalität vorbeugen

9 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften EU-Kraftfahrer/-in Weiterbildung Bus Modul 5: Der Fahrgast (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar 1 Tag, auch als Wochenseminar buchbar Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde --Gefahrenpotenzial im Berufsalltag --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde --Sozialrechtliche Vorschriften --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde 5 Jahre für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde --Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung --Sorgfaltspflicht des Fahrers --Fahrgastfreundliche Fahrweise --Fahrgastsicherheit --Umgang mit Fahrgästen 8 9

10 Transportlogistik 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT Wo Mangel an Erfahrung gravierende Folgen haben kann, ist der Einsatz von Simulatortechnik sinnvoll und notwendig. In der Schiff- und Luftfahrt ist virtuelles Training bereits integraler Bestandteil der Ausbildung. Aber auch wer beruflich als Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt, kann in erheblichem Maße von realistischer Simulation profitieren. Fahrer von Lkw oder Einsatzfahrzeugen tragen große Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie müssen in der Lage sein, ihr Fahrzeug auch unter erschwerten Verkehrs-, Straßen- oder Witterungsbedingungen zu beherrschen. Doch häufig sind sie nur unzureichend vorbereitet. Der Grund: Viele kritische Situationen lassen sich im Vorfeld nicht trainieren weder im Fahrzeug, noch auf der Straße. Mit dem Einsatz eines innovativen, vielseitig einsetzbaren Fahrsimulators und dem Qualifizierungsprogramm Pro-FahrT schließt die DEKRA Akademie diese Sicherheitslücke. Das Programm sichert den hohen Trainingserfolg nicht zuletzt, weil es stets den Fahrer und seine Praxis und nicht das Fahrzeug in den Mittelpunkt stellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Titel Simulatorgestütztes Fahrertraining ProFahrT Zielgruppe Ziel Dauer Grundlage Voraussetzung Abschluss / Prüfung Gültigkeit Inhalt (Berufs-)Kraftfahrer, Fahranfänger, Fuhrparkverantwortliche, Nutzfahrzeugführer im Auftrag von Behörden (z.b. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, Militär, Polizei) insbesondere Einsatzfahrer Alle Trainings dienen primär der Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit, der Verhinderung von Verkehrsunfällen und der Akzeptanz und Umsetzung defensiver Fahrweise. Nach Absprache Das Simulatortraining darf auch im Rahmen der Weiterbildung nach BKrFQG eingesetzt werden. Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie oder Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Module nach BKrFQG) Behördliche Teilnahmebescheinigungen nach BKrFQG sind fünf Jahre gültig Folgende Modulauswahl steht zur Verfügung: --EcoSafe: Kombitraining Wirtschaftlich Fahren und Fahrsicherheit ---DEKRA Modul 1 Wirtschaftlich Fahren: Kraftstoffsparend Fahren lernen ohne Kraftstoff zu verbrauchen direkt vor Ort --DEKRA Modul 3 Fahrsicherheit, Gefahrenlehre, Sicherheitstechnik: Ziel des Trainings ist Unfallvermeidung durch eine vorausschauende, sichere Fahrweise und die Reduzierung von Bagatellund Versicherungsschäden. --Sondersignalfahrten-Training: Mit Hilfe der Simulationstechnik können Blauchlichtfahrten gefahrlos und doch realitätsnah trainiert werden. --Events: Für alle Unternehmen und Organisationen aus Spedition und Logistik, die ihren Besuchern/Kunden ein besonderes Highlight mit dem Fahrsimulator bieten möchten

11 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung 10 11

12 Transportlogistik 1.4 Ladungssicherung Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern (Seminare und ). Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich gefahrgutrechtliche Aspekte beachtet werden. Die international eingeführten CTU-Packrichtlinien betonen ausdrücklich den Schulungsaspekt (Seminar ). Titel Ladungssicherung Lkw/ Transporter Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Qualifizierung gem. VDI 2700a Zielgruppe Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Ziel Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Reduzierung von Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Dauer 1 Tag 2 Tage Rechtl. Grundlage DIN EN-Normen; 22 StVo DIN EN-Normen; VDI-Richtlinie 2700; 22 StVo Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden - Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung - Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung - Physikalische Grundlagen - Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten - Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt - Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Beladetechnologien - Möglichkeiten zur Ladungssicherung - Wissenstest Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen --Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a --Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden - Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung - Physikalische Grundlagen - Anforderungen an das Transportfahrzeug - Arten der Ladungssicherung - Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte - Zurrmittel für die Ladungssicherung - Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung

13 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung Ladungssicherung Container Alle Mitarbeiter, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im Seetransport 1 Tag (Inhouse-Schulung) 3, 5 GGVSee; CTU-Packrichtlinie; 1.3 IMDG-Code Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern - Einführung: Container - Belastungen für Container und Ladung - Verantwortlichkeiten, Sanktionen und Zuständigkeiten - Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster - Kennzeichnung - Wiederkehrende Prüfungen - Ladungssicherung im Container: CTU- Packrichtlinien - Hilfsmittel zur Ladungssicherung - Staupläne 12 13

14 Transportlogistik 1.5 Digitales Kontrollgerät Lenk- und Ruhezeiten für Fahrpersonal Seit 2006 muss laut Gesetz jedes neu zugelassene Nutzfahrzeug (Lkw über 3,5 t zul. Gesamtmasse und Kraftomnibusse) mit einem Digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Parallel dazu haben sich in den gesetzlichen Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten einige Neuerungen ergeben. Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Kenntnisse ihrer Fahrer in Bezug auf das Digitale Kontrollgerät und die Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten auf den neuesten Stand zu bringen. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten haben seit Einführung des digitalen Kontrollgerätes deutlich zugenommen. Grund dafür sind meist Bedienungsfehler oder Unwissenheit. Vorgeschriebene Ruhezeiten dürfen zum Beispiel nicht unterbrochen werden, auch dann nicht, um auf dem Parkplatz einen Kollegen aus der Lücke zu lassen. Der digitale Tachometer registriert alle Unterbrechungen auf die Minute genau. Titel Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal Zielgruppe Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr Sichere und korrekte Bedienung des Digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer sowie aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten ½ Tage/4 Unterrichtseinheiten Verordnung EG 561/2006 und zum Kontrollgerät (Verordnung EWG-Nr. 3821/85) Keine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Aufbau des Kontrollgerätes --Fahrerkarte, Unternehmerkarte --Tätigkeiten zu Schichtbeginn --Aktivitäten unterwegs --Tätigkeiten bei Schichtende --Kontrolle/Mitführpflicht --Ausdrucke --Praktische Übungen am Originalkontrollgerät --Neuerungen der Lenk- und Ruhezeit --Funktion out of of scope

15 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung 14 15

16 Transportlogistik 1.6 Aufstiegsqualifizierung Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. An unseren Standorten bieten wir Ihnen die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung in Vollzeit (zwischen 6 und 8 Monate) bzw. in Teilzeit (zwischen 18 und 24 Monate) an. Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können die Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen vermittelt Ihnen gerne unser Ansprechpartner. Titel Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Zielgruppe Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Branche Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Meister Kraftverkehr in Unternehmen unterschiedlichster Branchen. 2 Jahre in Teilzeit (berufsbegleitend) oder 9 Monate Vollzeit Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286ff.); Voraussetzung --Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerk. Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mind. einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr mit IHK-Prüfung Unbefristet Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes Handeln --Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement --II. Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umweltschutz- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement --III. Personalführung und Personalentwicklung Berufs- u. arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO)

17 1. Transportlogistik >> 2. Lagerlogistik 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 3. Gefahrgutlogistik 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 1.3 Simulationsgestütztes Fahrertrainig ProFahrT 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Umweltschutz 1.5 Digitales Kontrollgerät 7. Nachhaltiges Management 1.6 Aufstiegsqualifizierung 16 17

18 Lagerlogistik

19 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Krane 6. Umweltschutz 2.4 Aufstiegsqualifizierung 7. Nachhaltiges Management 2. Lagerlogistik 18 19

20 Lagerlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung (Seminar ). Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Seminar ). Die DEKRA Akademie schafft mit dem Ausbilder-Seminar Gabelstaplerfahrer ausbilden die Möglichkeit, innerbetriebliche sowie externe Schulungen effektiv und praxisbezogen durchzuführen. Die Teilnehmer lernen die Grundzüge der Methodik und Didaktik kennen und sind in der Lage, Schulungen richtig aufzubauen und begleitendes Schulungsmaterial zu erstellen und einzusetzen ). Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (212.82). Titel Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung Zielgruppe Ziel Dauer Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen Sichere Bedienung von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen 5 Tage für Personen ohne Erfahrungen 2 Tage für Personen mit Erfahrungen Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben Bewusstsein für Gefahren, Auffrischen der Kenntnisse ½ Tag Rechtl. Grundlage DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz ; DGUV Vorschrift 1 3 ; BetrSichV; Arbeitsschutzgesetz Voraussetzung Abschluss/Prüfung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung durch die DEKRA Akademie Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Unbefristet 1 Jahr Inhalt - Rechtliche Grundlagen - Unfallgeschehen - Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten - Antriebsarten, Standsicherheit - Betrieb allgemein - Regelmäßige Prüfungen - Umgang mit Last - Sondereinsätze - Verkehrsregeln/Verkehrswege - Fahrübungen nach DGUV - Theoretische und praktische Prüfung - Rechtliche Grundlagen - Unfälle mit Flurförderzeugen - Betriebsanweisung für Flurförderzeuge - Musterbetriebsanweisung - Sicherheitszeichen - Haftung des Flurförderzeugführers - Aktuelle Themen aus dem Unternehmen 1 = alt BGV D27; 2 = alt BGG 925; 3 = alt BGV A1

21 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Krane 6. Umweltschutz 2.4 Aufstiegsqualifizierung 7. Nachhaltiges Management Gabelstaplerfahrer ausbilden Ausbildung als Ausbilder von Flurförderzeugfahrern Unterweisung von Mitgängerflurförderzeugführern Alle Mitarbeiter, die künftig ihre Kenntnisse rund um das Thema Gabelstapler intern und extern als Ausbilder, Schulungsleiter oder Sicherheitsfachkraft weitergeben Gabelstaplerausbildung durchführen Mitarbeiter, die mit einem Gehflurförderzeug (Deichselgeräte/Deichselstapler) mit oder ohne Klappstand arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen Sicherer Umgang mit den Mitgängerflurförderzeugen 5 Tage ½ Tag DGUV Grundsatz DGUV Vorschrift 68 1 ; DGUV Grundsatz ; DGUV Vorschrift 1 3 Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern Zertifikat Ausbilder von Gabelstaplerfahrer mit interner Prüfung der DEKRA Akademie (schriftlich, praktisch) Unbefristet --Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Ausbildung --Gabelstaplertechnik und ihre Vermittlung in der Ausbildung --Grundsätze der theoretischen Ausbildung --Grundsätze der praktischen Ausbildung --Pädagogische Aspekte der Ausbildung --Lerngruppen-Analyse --Führungsrolle der ausbildenden Person --Methodik und Didaktik der Ausbildung --Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung (bei Vmax >6 km/h) Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie. Bei Gehflurförderzeugen mit Klappstand und einer Höchstgeschw. von mehr als 6 km/h: theoretische u. praktische Prüfung Unbefristet - Grundlagen - Aufbau u. Funktion v. Deichselgeräten - Betrieb von Deichselgeräten - Regelmäßige Prüfung - Funktion der Bedienungselemente, Lenkung und Bremsen - Abfahrtskontrolle - Abstellen des Flurförderzeuges - Fahrübungen - Praktische Übungen - Praktische Prüfung (Vmax >6 km/h) - Theoretische Prüfung (Vmax >6 km/h) 20 21

22 Lagerlogistik 2.2 Regalprüfung Die neue Norm DIN EN ist seit dem gültig und definiert durchzuführende Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl sowie verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu minimieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung Voraussetzung. Die Überprüfung wird durch befähigte Personen in regelmäßigen Abständen übernommen. Die Personen müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdung verfügen und diese aufrecht-erhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Sie muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit mit Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z. B. Normen, annerkannte Prüfgrundsätze) soweit vertraut sein, dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Titel Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur sachkundigen Person Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Zielgruppe Ziel Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerlogistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel (wöchentliche Sichtprüfung) Dauer 1 Tag 2 Tage Rechtl. Grundlage --BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel Voraussetzung Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Abschluss/Prüfung Gültigkeit Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für sachkundige Personen gegeben sind Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung --Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Sichtprüfung von Regalen Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerlogistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel (jährliche Inspektion) --BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für sachkundige Personen gegeben sind --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung --Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Kontrolle von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement u. Dokumentation 1 = alt BGR 234 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Lagereinrichtungen und -geräte)

23 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Krane 6. Umweltschutz 2.4 Aufstiegsqualifizierung 7. Nachhaltiges Management 22 23

24 Lagerlogistik 2.3 Krane Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Darüber hinaus muss der Unternehmer seine Kranführer mit der Kranbedienung schriftlich beauftragen. Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten, das heißt mit dem Anhängen mittels Seilen, Ketten oder Bändern für den Transport mit einem Kran betraut sind, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das richtige Zusammenwirken mit dem Kranführer. Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sachund Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener von Hubarbeitsbühnen (612.65). Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten, also mit dem Anhängen mittels Seilen, Ketten oder Bändern für den Transport mit einem Kran betraut sind, tragen eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das richtige Zusammenwirken mit dem Kranführer. Dazu ist eine Unterweisung nach DGUV Regel zwingend notwendig (612.84). Titel Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen Unterweisung (mit Vorkenntnissen) Lkw-Ladekran bedienen Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal Zielgruppe Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden Alle Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden Ziel Sicherer Umgang mit Kranen Sicherer Umgang mit Lkw-Ladekranen Dauer 3 Tage (Inhouse-Schulung) 3 Tage Rechtl. Grundlage DGUV Vorschrift 1 1 ; DGUV Vorschrift 52 2 ; DGUV Grundsatz ; BetrSichV; Arbeitsschutzgesetz Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung - Kenntnisse der deutschen Sprache Abschluss/Prüfung Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) Gültigkeit Unbefristet Unbefristet Inhalt - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Persönliche Schutzausrüstungen - Umgang mit Lasten - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Kranprüfungen - Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Theorieprüfung u. praktischer Einzeltest DGUV Vorschrift 1 1 ; DGUV Vorschrift 52 2 ; DGUV Grundsatz ; BetrSichV; Arbeitsschutzgesetz, --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Führerschein (mind. Klasse C) --Kenntnisse der deutschen Sprache Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen - Sicherheitseinrichtungen - Umgang mit Lasten - Einweisung/Handzeichengebung - Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung - Kranprüfungen - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen 1 = alt BGV A1; 2 = alt BGV D6; 3 = alt BGG 921; 4 = alt BGR 500, Kapitel 2.8

25 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Krane 6. Umweltschutz 2.4 Aufstiegsqualifizierung 7. Nachhaltiges Management Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen Unterweisung für Kranführer (mit Vorkenntnissen) Hubarbeitsbühnen bedienen Unterweisung für Bediener Anschlagen von Lasten Unterweisung für Anschläger Alle Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder zukünftig bedienen werden Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen oder bedienen sollen Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten beauftragt sind Grundlage für Tätigkeiten als Kranführer Sachgerechte Bedienung v. Hubarbeitsbühnen Vermeiden von Unfällen 1 Tag (Inhouse-Schulung) 1 3 Tage je nach Vorkenntnissen 1 Tag (Inhouse-Schulung) DGUV Vorschrift 1 1 ; DGUV Vorschrift 52 2 ; DGUV Grundsatz ; BetrSichV; Arbeitsschutzgesetz - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung - Erfahrung in der Kranbedienung DGUV Vorschrift 1 1 ; DGUV Grundsatz ; BetrSichV; Arbeitsschutzgesetz - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung - Technisches Verständnis DGUV Vorschrift 1 1 ; DGUV Regel ; BetrSichV.; Arbeitsschutzgesetz - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung - Kenntnisse der deutschen Sprache Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) Unbefristet Unbefristet Unbefristet - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Umgang mit Lasten - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Wartung, Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Verhalten bei Unfällen - Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen - Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Sichtkontrollen, Funktionsproben - Abnahme, Prüfung, Prüfbuch - Verhalten bei Unfällen und Störungen - Transport auf der Straße/Standsicherheit Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie - Gesetzliche Vorschriften - Abschätzen von Gewicht und Schwerpunktlage der Lasten - Kenntnisse über Anschlagmittel - Tragfähigkeit von Anschlagmitteln - Auswahl geeigneter Anschlagmittel - Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen - Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport - Zeichengebung - Vermeidung von Schäden - Aufbewahrung von Anschlagmitteln - Betriebliche Anweisungen - Betriebsanleitungen 24 25

26 Lagerlogistik 2.4 Aufstiegsqualifizierung Der Bereich der Lagerlogistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte in diesem Bereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom BMBF herausgegeben. Mit dem Nachweis eines von der IHK anerkannten Berufsabschlusses verbessern Mitarbeiter aus dem Bereich Material- und Lagerwirtschaft ihre persönlichen Berufsaussichten im jetzigen oder zukünftigen Job. Der Geprüfte Logistikmeister ist zuständig für Förder- und Verkehrstechniken sowie für die Energieversorgung in seinem Lager-, Transport- und Versandbereich. Ebenso gehört die Organisation einer reibungslosen Lagerung und Beladung zu seinen Aufgaben (Seminar ). Blended learning Die Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister (IHK) ist auch als Blended Learning-Seminar buchbar. Ausführliche Informationen zu Blended Learning finden Sie auf Seite 92. Titel Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Zielgruppe Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Branche Lagerlogistik, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Logistikmeister in Unternehmen unterschiedlichster Branchen. 2 Jahre in Teilzeit (berufsbegleitend) oder 9 Monate Vollzeit Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom (BGBI Teil 1 Nr. 3 vom ) Voraussetzung --Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung aus dem Bereich der Logistik oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister mit IHK-Prüfung Unbefristet Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb --Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Logistikprozesse: Logistikkonzepte, Leistungserstellung sowie Prozesssteuerung und -optimierung) --II. Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umweltschutzund Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement --III. Führung und Personal: Personalführung und Personalentwicklung Berufs- u. arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO)

27 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Krane 6. Umweltschutz 2.4 Aufstiegsqualifizierung 7. Nachhaltiges Management 26 27

28 Gefahrgutlogistik

29 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Arbeitssicherheit 3.2 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Umweltschutz 3.3 Sonstige Beteiligte 7. Nachhaltiges Management 3.4 Gefahrgutbeauftragte 3. Gefahrgutlogistik 28 29

30 Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrer Basis-, Aufbau- und Auffrischungskurse Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren will, braucht eine ADR-Schulungsbescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgut-Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer die IHK-Prüfung am Kursende besteht, erhält die auf fünf Jahre befristete ADR-Schulungs- bescheinigung. Sie wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn Fahrer vor Ablauf eine Auffrischung besuchen und die Prüfung bestehen. Die Auffrischung kann bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden. Für die Verlängerung bleibt das Ablaufdatum maßgeblich (Seminar ). Die häufigsten Gefahrgüter auf der Straße sind Treibstoffe: Heizöl und Diesel machen mehr als die Hälfte aller Gefahrguttransporte aus, Transporte von Benzin nehmen rund 27 Prozent ein. Für Tanktransporte verlangt der Gesetzgeber einen eigenen Aufbaukurs zusätzlich zum Basiskurs. Explosive Güter spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und die Transporte erfolgen hauptsächlich saisonal beschränkt (zum Beispiel Silvester). Auch hierfür gibt es einen Aufbaulehrgang, ebenso wie für radioaktive Stoffe. Die DEKRA Akademie ist ein von den Industrie- und Handelskammern (IHK) anerkannter Bildungsträger für die Schulungen im Gefahrgutbereich. Titel Gefahrgutfahrer/-in Erstschulung: Basiskurs Gefahrgutfahrer/-in Erstschulung: Aufbaukurs Tank Zielgruppe Fahrer von Gefahrgut Fahrer von Tanktransporten, die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Ziel Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen; Zulassung zu weiteren Aufbaukursen Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Dauer 2,5 Tage 1,5 Tage Grundlage ADR 8.2 ADR 8.2, Aufbaukurs Tank Voraussetzung Keine Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Gültigkeit 5 Jahre Abhängig vom ADR-Basiskurs Inhalt --Allgemeine Vorschriften --Eigenschaften der Gefahren --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung mit Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t --Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch übung Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: --Allgemeine Vorschriften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

31 1. Transportlogistik 2. Lagerlogistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Gefahrgutlogistik Luftfracht 3.1 Gefahrgutfahrer ADR 5. Arbeitssicherheit 3.2 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Umweltschutz 3.3 Sonstige Beteiligte 7. Nachhaltiges Management 3.4 Gefahrgutbeauftragte Gefahrgutfahrer/-in Erstschulung: Aufbaukurs Klasse 1 Gefahrgutfahrer/-in Erstschulung: Aufbaukurs Klasse 7 Gefahrgutfahrer/-in Auffrischungsschulung Fahrer von Transporten mit explosiven Stoffen (Klasse 1), die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Möglichkeit, als Gefahrgutfahrer für die Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände) eingesetzt zu werden Fahrer von Transporten mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7), die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Möglichkeit, als Gefahrgutfahrer für die Klasse 7 (radioaktive Stoffe) eingesetzt zu werden (Berufs-)kraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern wollen Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse 1 Tag 1 Tag 1,5 Tage ADR 8.2, Aufbaukurs Klasse 1 ADR 8.2, Aufbaukurs Klasse 7 ADR Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses Gültige ADR-Bescheinigung ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Abhängig vom ADR-Basiskurs Abhängig vom ADR-Basiskurs 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 1 zugeschnittene Themen: --Allgemeine Vorschriften --Eigenschaften der Gefahren --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und --Zwischenfällen mit explosiven Stoffen Unter Umständen muss ein Befähigungsschein Sprengsstoff erworben werden Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 7 zugeschnittene Themen: --Allgemeine Vorschriften --Eigenschaften der Gefahren --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: --Allgemeine Vorschriften --Eigenschaften der Gefahren --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 30 31

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