Nicht-Reaktive Erhebungsmethoden
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- Curt Albrecht
- vor 9 Jahren
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1 Nicht-Reaktive Erhebungsmethoden Kapitel 7: Forschungsethik Forschungsethik: Experiment 1
2 Der kleine Albert Watson und Rayner prüften die Konditionierungsmöglichkeit beim Menschen (1920) Albert (9 Monate) Ergebnisse umstritten Forschungsethik: Beobachtung Das Beobachten von Menschen in Intimen Kompromittierenden Situationen (vgl. Das Leben der Anderen). 2
3 Forschungsethik: Inhaltsanalyse Erheben und Analysieren von kompromittierenden Kommunikationsmedien. Tagebücher Briefe Fotos Videoaufnahmen Forschungsethik: Sekundäranalyse Erhebung und Verwendung von personalisierten Informationen Stasi-Akten Strafregistereinträge nach 5 Jahren (Erw.) 3
4 Richtlinien DGS In der soziologischen Forschung sind die Persönlichkeitsrechte der in sozialwissenschaftliche Untersuchungen einbezogenen Personen ebenso wie ihr Recht zur freien Entscheidung über die Beteiligung an Forschungsvorhaben zu respektieren. Informationspflicht Generell gilt für die Beteiligung an sozialwissenschaftlichen Untersuchungen, dass diese freiwillig ist und auf der Grundlage einer möglichst ausführlichen Information über Ziele und Methoden des entsprechenden Forschungsvorhabens erfolgt. 4
5 Informationspflicht Nicht immer kann das Prinzip der informierten Einwilligung in die Praxis umgesetzt werden, z.b. wenn durch eine umfassende Vorabinformation die Forschungsergebnisse in nicht vertretbarer Weise verzerrt würden. In solchen Fällen muß versucht werden, andere Möglichkeiten der informierten Einwilligung zu nutzen. Minderheitenschutz Besondere Anstrengungen zur Gewährleistung einer angemessenen Information sind erforderlich, wenn die in die Untersuchung einbezogenen Individuen über einen geringen Bildungsgrad verfügen, einen niedrigen Sozialstatus haben, Minoritäten oder Randgruppen angehören. 5
6 Datenschutz Personen, die in Untersuchungen als Beobachtete oder Befragte oder in anderer Weise, z.b. im Zusammenhang mit der Auswertung persönlicher Dokumente, einbezogen werden, dürfen durch die Forschung keinen Nachteilen oder Gefahren ausgesetzt werden. Die Betroffenen sind über alle Risiken aufzuklären, die das Maß dessen überschreiten, was im Alltag üblich ist. Die Anonymität der befragten oder untersuchten Personen ist zu wahren. Datenschutz Im Rahmen des Möglichen sollen Soziologinnen und Soziologen potentielle Vertrauensverletzungen voraussehen. Verfahren, die eine Identifizierung der Untersuchten ausschließen, sollen in allen geeigneten Fällen genutzt werden. 6
7 Datenschutz Von untersuchten Personen erlangte vertrauliche Informationen müssen entsprechend behandelt werden; diese Verpflichtung gilt für alle Mitglieder der Forschungsgruppe (auch Interviewer/innen, Codierer/innen, Schreibkräfte etc.), die über einen Datenzugriff verfügen. Es liegt in der Verantwortung der Projektleiter/innen, die Mitarbeiter/innen hierüber zu informieren und den Zugang zu vertraulichem Material zu kontrollieren. Informantenschutz Soziologinnen und Soziologen sollen unter Verweis auf entsprechende Regelungen für andere Professionen der Schweigepflicht unterliegen und für sich das Recht auf Zeugnisverweigerung beanspruchen, wenn zu befürchten steht, daß auf der Basis der im Rahmen soziologischer Forschung gewonnenen Informationen die Informanten irgendwelche - insbesondere strafrechtliche - Sanktionen zu gewärtigen haben. 7
8 Richtlinien DFG Allgemeine Regeln guter wissenschaftlicher Praxis: lege artis (nach den aktuellen und allgemein anerkannten Regeln der Wissenschaft). Verantwortlichkeit Reproduzierbarkeit, Qualitätssicherung Richtlinien: Universität Göttingen Konsequenzen bei Ethikbruch: (2) Sollte sich nach Aufklärung des Sachverhalts der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bestätigen, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die im Einzelfall erforderlichen dienst-, arbeits-, hochschul-, zivil- oder strafrechtlichen Maßnahmen durch die Präsidentin oder den Präsidenten veranlasst. 8
9 Sicherung der Einhaltung Kontrolle über Ombudsmänner und Ombudsfrauen (auch Ombudskommision). Nicht nur nachträgliches Kontrollieren Auch Beratung bei Forschungsvorhaben. Falldiskussion Milgram-Experiment 9
10 Milgram-Experiment Milgram-Experiment 10
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