Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln

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1 Jugendschutzknzept Hilpltstein Pflicht- und In den nachflgenden Tabellen sind die mit (A) der (V) gekennzeichnet. Dabei bedeutet: (A): Diese Pflichtregel gilt grundsätzlich hne Ausnahme bei allen Veranstaltungen. (V): Diese Pflichtregel kann vm Ordnungsamt der Art einer Veranstaltung entsprechend als Pflichtregel verlangt werden Mit der Einhaltung vn zusätzlichen kann ein Veranstalter bei entsprechender Einhaltung bei Flgeveranstaltungen zukünftig ggf. mit einem Gütesiegel ( Veranstaltung ist vrbildlich im Sinne der Einhaltung der Jugendschutzgesetze ) werben.

2 Jugendschutzknzept Hilpltstein: Pflicht- und (A) Bereits bei der Anmeldung der Veranstaltung muss ein Jugendschutzbeauftragter festgelegt werden. Die Persn muss das 23. Lebensjahr vllendet haben und während der gesamten Veranstaltung nüchtern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. (V) Der Veranstalter ist während der gesamten Veranstaltung verpflichtet, Kntrllen auf dem Veranstaltungsgelände durchzuführen (zur Vermeidung vn verstecktem Alkhl). (Beispiel: Parkplatz bei einer Rcknacht) (A) Um Mitternacht muss kntrlliert werden, dass Jugendliche die Veranstaltung verlassen (Patruille). (V) Sllten Jugendliche unter 18 Jahren (hne Übertragung der Erziehungsberechtigung) die Veranstaltung um Mitternacht nicht verlassen, sind flgende Maßnahmen zu ergreifen: Telefnat mit den Eltern. Führen einer Liste, wann der Jugendliche die Veranstaltung verlässt. Bei Kntrlle der Plizei: Abgabe der Ausweise an die Plizeistreife (Eltern müssen den Ausweis bei der Plizeiinspektin Hilpltstein abhlen). (V) Im Ausgangsbereich muss kntrlliert werden, dass keine Getränke (Flaschen, Becher, etc.) aus dem Gelände mitgenmmen werden. Bereich: Kntrlle Um Mitternacht werden im Veranstaltungsgelände Jugendliche direkt ihrem Ausweis zugerdnet. Es werden außenstehende Kntrllpersnen (andere Vereine, etvl. Partnerschaften) eingesetzt.

3 Bereich: Eingang / Kasse (V) Ausweiskntrlle findet grundsätzlich statt. (V) Ausweiskntrllen müssen bis zum Ende der Veranstaltung stattfinden, auch wenn nicht mehr kassiert wird. (V) Die Besucher werden durch Armbändchen gekennzeichnet. Hierbei sind unterschiedliche Farben ntwendig (16-18, mit Erziehungsbeauftragung, über 18). Im Kassenbereich werden verschiedene Eingänge ausgewiesen. Erziehungsbeauftragungen werden nicht akzeptiert. Im Kassenbereich liegen Infrmatinsbrschüren über Jugendschutz und Suchtberatung aus. Eltern können sich vr Ort infrmieren. ) Übertragung der Erziehungsberechtigung: (V) Jugendliche unter 18 (hne Erziehungsbeauftragung) haben ihren Ausweis abzugeben. Zum Ausweis wird die Telefnnummer des Erziehungsberechtigten ntiert. (A) Im Eingangsbereich muss deutlich ein Aushang des Jugendschutzgesetzes erflgen. (A) Das Kassenpersnal muss das 18. Lebensjahr vllendet haben, verantwrtungsbewusst sein und über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes und der Gemeindeverrdnung infrmiert sein. (V) Es müssen Rucksack- und Taschenkntrllen stattfinden: kein Zutritt mit Flaschen, Dsen, anderen festen Behältnissen, Waffen der sperrigen Gegenständen. (A) Persnen, die ffensichtlich betrunken sind der eine Kntrlle/Durchsuchung verweigern, erhalten keinen Einlass. Begleitpersnen müssen das 18. Lebensjahr vllendet haben. Sie dürfen die Erziehungsbeauftragung für maximal zwei Jugendliche übernehmen. Es darf ausschließlich das Übertragungsfrmular der Stadt Hilpltstein verwendet werden. Auf diesem sind Hinweise zum Jugendschutz und Infrmatinen über lkale Regelungen zu finden. Dem Frmular muss eine Kpie des Ausweises des Erziehungsberechtigten beigefügt sein. Die Ausweise des Jugendlichen und der Begleitpersn müssen abgegeben werden. Die Begleitpersn kann die Veranstaltung nicht hne den Jugendlichen verlassen.

4 Bereich: Während / nach der Veranstaltung (V) Je nach Publikum müssen um Uhr (bei unter 16-jährigen) und Uhr Durchsagen erflgen, die darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nun verlassen werden muss. (A) Der Veranstalter muss in einem kurzen Bericht (Vrdruck) die Stadt hinterher über den Verlauf der Veranstaltung infrmieren (bzgl. des Jugendschutzes). Bands verpflichten, die Gäste nicht zum trinken vn Alkhl zu animieren (Trinksprüche, etc.). (A) Das Ausschankpersnal darf nicht unter der Wirkung vn alkhlischen Getränken stehen. (A) Ausschank vn Spiritusen nur durch Erwachsene. Sind Jugendliche (über 16) im Bierausschank eingeteilt, muss ein mindestens 23jähriger anwesend sein. (A) Klare Kennzeichnung der Jugendschutzrichtlinien. (A) Keine Abgabe vn Spiritusen in ganzen Flaschen. (A) Verbten sind: All-inclusive-, Flatrate-, Kma- der 1-Eur- Bereich: Ausschank / Bar Ausschank vn Bier, Wein, etc. erflgt nur durch Erwachsene. Kein Ausschank vn Spiritusen, branntweinhaltigen Getränken. Alle alkhlischen Getränke sind teurer als antialkhlische Getränke.

5 Parties. (A) Auf den Flyern darf keine Werbung mit Alkhlpreisen erflgen. (V) Der Ausschank vn branntweinhaltigen Getränken und Spiritusen muss an einer abgetrennten Bar erflgen (kein gemischter Barbereich). (V) Der Spiritusen-Barbereich muss räumlich abgetrennt werden. Am Eingang zu diesem Bereich haben Alterskntrllen stattzufinden. Getränke dürfen aus dem Bereich nicht mit nach draußen genmmen werden.

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