Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen*
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- Karsten Kopp
- vor 6 Jahren
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1 Institutinelles Schutzknzept zur Präventin vn sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen* Die Kinder und Jugendpastral im Erzbistum Berlin will die ihr anvertrauten jungen Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwrtlichen, glaubens und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten stärken. 1 Sie rientiert sich an den Zielen Identitätsentwicklung, Entwicklung vn Spiritualität, Entwicklung vn Partizipatin und Selbstbestimmung, Entwicklung vn gelingenden Beziehungen in der Gemeinschaft swie der Anregung und Hinführung zu szialem und plitischen Engagement. 2 Sie sll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen sicheren Ort bieten, in dem deren Würde und Whl geachtet und geschützt werden. Dazu gehört insbesndere der Schutz vr sexualisierter Gewalt, denn jede Frm sexualisierter Gewalt verletzt die Integrität und Würde junger Menschen und gefährdet ihre gesunde leibliche und seelische Entwicklung in erheblichem Maß. Junge Menschen sllen in der Kinder und Jugendpastral des Erzbistums Berlin Vrbilder finden, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. 3 Das vrliegende Knzept wurde auf der Basis der Präventinsrdnung des Erzbistums Berlin vm frmuliert und vm Pfarrgemeinderat beschlssen. Es erfasst insbesndere flgende Arbeitsfelder, die durch die Pfarrgemeinden im Pastralen Raum verantwrtet werden: die kirchliche Kinder und Jugendarbeit, die Ministrantenpastral, die Chrarbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Sakramentenvrbereitung. 1 Sekretariat der Deutschen Bischfsknferenz: Handreichung der Jugendkmmissin zur Präventin vn sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastral, Bnn 2011, S Pastralplan für die kirchliche Kinder und Jugendarbeit im Erzbistum Berlin 2003, S. 59 f. 3 Sekretariat der Deutschen Bischfsknferenz: Handreichung der Jugendkmmissin zur Präventin vn sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastral, Bnn 2011, S. 9. *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit stehen männliche Persnenbezeichnungen auch für weibliche Persnen.
2 1. Qualifizierung und Kinderschutzerklärung Präventin gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen ist integraler Bestandteil der Aus und Frtbildung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Kinder und Jugendpastral des Erzbistums Berlin. Alle in der Kinder und Jugend pastral ehrenamtlich und beruflich Tätigen werden zu Fragen der Präventin und Interventin gegen sexualisierte Gewalt geschult. Infrmatinen über entsprechende Angebte stellt der Pfarrgemeinderat zur Verfügung. Ehrenamtliche Mitarbeiter in den Arbeitsfeldern der Kinder und Jugendpastral nehmen innerhalb des ersten Jahres ihres Wirkens an einem Angebt im Themenfeld Sexualisierte Gewalt in einer mindestens dreistündigen Veranstaltung teil. Begleiter vn Fahrten mit Kindern und/der Jugendlichen müssen grundsätzlich eine sechsstündige Schulung nachweisen. Jugendsprecher, Oberministranten swie jugendliche Leiter vn Veranstaltungen und Fahrten der Kinder und Jugendpastral sllen eine Ausbildung (,,Juleica Grundkurs + Haftungs und Versicherungsfragen Kurs + Erste Hilfe Kurs) abslvieren, in der das Thema Sexualisierte Gewalt fester Bestandteil ist und sie sllen mindestens das 16. Lebensjahr vllendet haben. Vn den beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern ist die bistumsweit gültige Gemeinsame Schutzerklärung zu unterzeichnen und dem Pfarrer bzw. dem Pfarradministratr der Pfarrgemeinde zu übergeben, der diese in der Gemeinde aufbewahrt.* Alle vlljährigen ehrenamtlichen Mitarbeiter, die regelmäßig mit Kindern und/der Jugendlichen arbeiten der bei Fahrten begleiten, swie alle Beschäftigten der Pfarrgemeinde legen im regelmäßigen Abstand vn fünf Jahren dem Pfarrer bzw. dem Pfarradministratr ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vr, um Persnen auszuschließen, die bereits wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt wrden sind. Die Einsichtnahme wird dkumentiert und der Dkumentatinsbgen im Pfarrbür aufbewahrt. * Für alle beruflichen Mitarbeiter, die beim Erzbistum angestellt sind, liegt die Verantwrtung zur Kntrlle des erweiterten Führungszeugnisses, der Schulungsteilnahme und der Abgabe der Gemeinsamen Schutzerklärung beim Erzbistum Berlin.
3 2. Persönliche Eignung Kirchliche Rechtsträger der Kinder und Jugendpastral tragen Verantwrtung dafür, dass nur Persnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig werden, die neben der erfrderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. 1 Die persönliche Eignung setzt unter anderem die unter 1. benannten Qualifizierungsvraussetzungen vraus. Für die Einhaltung, Akzeptanz, Durchführung und Dkumentatin ist der Pfarrer bzw. Pfarradministratr der Gemeinde verantwrtlich. 3. Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte vn Kindern und Jugendlichen, die Angebte der Kinder und Jugendpastral in der Pfarrgemeinde wahrnehmen, sind über das Präventinsknzept zu infrmieren. Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft wird die Zusammenarbeit mit ihnen gesucht. 1 Ordnung zur Präventin vn sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefhlenen im Bereich des Erzbistums Berlin (Präventinsrdnung) Anlage ABl. 7/2014 Erzbistum Berlin 4. Verhaltenskdex Klare und transparente Regeln für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter in Nah und Abhängigkeitsbereichen sllen dazu beitragen, eine Haltung zu fördern und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, die getragen sind vn Wertschätzung, Aufrichtigkeit und Transparenz; Kinder und Jugendliche vr Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch zu schützen; Mitarbeitenden Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situatinen und Bereichen des eigenen Arbeitsfeldes zu geben und vr falschem Verdacht zu schützen; Flgende Verhaltens und Organisatinsregeln bieten den Rahmen für ein adäquates Nähe Distanz Verhältnis und einen respektvllen Umgang zwischen und unter ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitern einerseits und Kindern bzw. Jugendlichen andererseits.
4 In der Realität kann es zu Verletzungen dieses Verhaltenskdex kmmen: aus Versehen der aus einer Ntwendigkeit heraus. Wichtig ist, dass es einen ffenen Umgang damit gibt. Zur Klärung und ggf. Aufarbeitung bedarf es der Transparenz gegenüber dem Leitungsteam der jeweiligen Veranstaltung, ggf. auch gegenüber dem Pfarrer bzw. Pfarradministratr. Verantwrtlich dafür ist zunächst die Persn, die eine Regel übertreten hat. Aber auch jeder, der eine Übertretung des Verhaltenskdex bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet, diese anzusprechen Fahrten und Veranstaltungen über Nacht, an denen Jungen und Mädchen ab Schulalter bzw. junge Frauen und Männer teilnehmen, sllen vn einem gemischtgeschlechtlichen Team geleitet werden Aus Achtung vr der Privat und Intimsphäre werden Waschräume der Jungen außer bei Gefahr im Verzuge der bei gravierenden Regelverstößen nur vn Leitern/Begleitern und Waschräume der Mädchen nur vn Leiterinnen/Begleiterinnen betreten, benutzen Begleiter und Minderjährige die Waschräume zeitversetzt, wird kein ungewllter der nicht erfrderlicher Körperkntakt hergestellt, werden individuelle Grenzempfindungen ernst genmmen und respektiert und nicht abfällig kmmentiert, wird respektiert, wenn jemand nicht ftgrafiert werden möchte, sll ab dem Schulalter eine geschlechtsgetrennte Unterbringung gewährleistet werden und der Schlafraum der Leiter/Begleiter vn den Schlafräumen der Minderjährigen getrennt werden (aus Sicherheitsgründen dürfen im Ausnahmefall zwei Begleiter im gleichen Raum übernachten, jedch unter Wahrung des angemessenen Abstandes zu den Minderjährigen. Die Eltern werden über die Gründe infrmiert) Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laden im Rahmen der Gemeindearbeit begleitete Kinder und Jugendliche nicht allein der zu zweit in ihre Privaträume ein Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fts und persönliche Daten vn Kindern/Jugendlichen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden (siehe Teilnahmebedingungen inkl. Fterlaubnis). Prtraits bedürfen auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
5 4.5. Jugendschutz und Betäubungsmittelgesetz werden eingehalten (insbesndere Alkhl, Zigaretten, FSK bei Filmen, Verbt vn Betäubungsmitteln). Mitglieder des Leitungsteams knsumieren Tabak und Alkhl nicht in Gegenwart vn Kindern Private Geldgeschäfte mit Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich verbten, sfern keine Einwilligung der Eltern vrliegt Der Verhaltenskdex wird allen Kindern und Jugendlichen, die Angebte der Kinder und Jugendpastral wahrnehmen, und deren Erziehungsberechtigten in altersgerechter Frm bekannt gemacht (z.b. bei Fahrten in Verbindung mit der Hausrdnung bei Beginn der Fahrt) Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter thematisieren eventuelle und tatsächliche Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe im Leitungsteam und sind verpflichtet, den Pfarrer bzw. den Pfarradministratr in Kenntnis zu setzen Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter dürfen grundsätzlich auf ihr Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen und dessen Wirkung angesprchen werden. Kinder und Jugendliche können vn allen ihren Erlebnissen erzählen, es gibt darüber keine Geheimhaltung. * * Disziplinierungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung vn Regeln Die Nichteinhaltung vn Regeln wird mit Knsequenzen sanktiniert, die in direktem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drhung der Angstmachen sind ebens wie jede Frm vn Gewalt, Nötigung der Freiheitsentzug bei Disziplinierungsmaßnahmen untersagt Disziplinierungsmaßnahmen werden im entsprechenden Team transparent gemacht. 5. Umgang bei Verdacht 5.1. Jedem Hinweis auf die Gefährdung eines Kindes der eines Jugendlichen durch Gewalt, insbesndere sexualisierte Gewalt, muss nachgegangen und jeder Verdacht muss aufgeklärt werden Zur Abklärung suchen berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder und Jugendpastral, die einen Verdacht hegen der vn einem Verdacht erfahren, denen sich Betrffene ffenbart haben, der die ins Vertrauen gezgen wurden, umgehend prfessinelle fachliche
6 Unterstützung und infrmieren den Pfarrer bzw. den Pfarradministratr der Pfarrgemeinde bzw. die zuständige Fachstelle des Erzbistums. Bei Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige der andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst wird umgehend die/der Beauftragte des Erzbischfs für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs eingeschaltet. Hinweise und Verdachtsmmente auf Gefährdungen sind zu dkumentieren, um zu verhindern, dass Details für eine mögliche spätere Beweisführung verwischt der verwechselt werden. Der entsprechende Melde und Verfahrensweg swie das Dkumentatinsfrmular finden sich im Anhang. 6. Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Die Pfarrgemeinde veröffentlicht das vrliegende Präventinsknzept und ihre Aktivitäten im Themenfeld sexualisierte Gewalt auf ihrer Hmepage und macht die Kntaktdaten der vm Erzbistum Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs swie mindestens einer nicht kirchlichen Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt publik. 7. Beschwerdemanagement Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter, die die Ziele dieser Präventinsrdnung verletzt sehen, haben ein Recht, sich zu beschweren. Beschwerden werden als psitive Möglichkeit angesehen, an der Umsetzung der genannten Ziele mitzuwirken, festgelegte Regeln und Rechte einzufrdern der sich aus einem begründeten Interesse für die Änderung festgelegter Vereinbarungen einzusetzen. Damit Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich zu beschweren, wenn etwas im Umgang miteinander nicht in Ordnung ist der sie das Gefühl haben, das etwas für sie nicht stimmt, bedarf es klarer und transparenter Beschwerdewege. Für ein gelingendes Beschwerdeverfahren müssen Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen. Deshalb sllte an geeigneter Stelle (Schautafel, Kirchenvrraum) ein Aushang dazu angebracht werden, der Kinder und Jugendliche über ihre Rechte infrmiert. (Siehe Anlage)
7 Weiterhin sllte im Kirchenvrraum bzw. im Vrraum des Gemeinderaumes ein Beschwerdebriefkasten angebracht werden. Beschwerden hne Adressaten gehen an den Pfarrer der seinen Stellvertreter, snst an den Adressaten. Auf dem Briefkasten sind zwei mögliche Ansprechpartner angegeben. Beschwerden vn ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitern nimmt die jeweils höhere Ebene entgegen und bearbeitet sie entsprechend. Beschlssen am Pfarrgemeinderat der Pfarrgemeinde St. Hubertus Pfarradministratr der Pfarrgemeinde: Pfarrgemeinderatsvrsitzende: Vrsitzende des Kinderpastralkreises: Stellv. Vrsitzender Kirchenvrstand:
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