Fußballturnier in Biebelnheim

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 27 Donnerstag, den 2. Juli Jahrgang 29. Weinfest der Verbandsgemeinde Alzey-Land in Lonsheim Sarah Elisa I. wurde zur neuen VG-Weinkönigin gekürt Feierlicher Augenblick: Die scheidende Weinkönigin Melanie Diana I. krönt ihre Nachfolgerin Sarah Elisa I. Hochsommerliche Temperaturen, gut aufgelegte Gastgeber und die bevorstehende Krönung der neuen VG-Weinkö - nigin Sarah Elisa I. lockten vergangenen Freitag zahlreiche Besucher aus nah und fern nach Lonshein. Dort fiel im wahrs - ten Sinne des Wortes kurz nach 19 Uhr der Startschuss für das 29. VG-Weinfest: Mit lauten Böllerschüssen eröffnete die Garde der Prinzessin Mainz den Festauftakt des traditionellen Weinfestes der Verbandsgemeinde Alzey-Land. In seiner Eröffnungsrede freute sich VG-Bürgermeister Steffen Unger sehr, bereits zum 2. Mal - nach 1995 Weinfreunde und Genießer in Lonsheim begrüßen zu können. Lonsheim hat sich gut auf seine Gastgeberrolle vorbereitet. Alle Vereine und so ziemlich jeder Lonsheimer Haushalt war in die Vorbereitungen eingebunden oder hilft während der Festtage. Die Gemeinde hat für uns alle ein tolles Programm auf die Beine gestellt, so der VG-Chef. Und schmunzelnd fügte er hinzu: Auch wenn Königin Elisabeth ihren Besuch kurzfristig abgesagt hat, können wir uns auf drei wunderschöne Tage sowie auf eine Weinprobe der besonderen Art freuen. Bürgermeister Harald Denne schloss sich seinem Vorredner an und freute sich, mit seiner Gemeinde bereits zum 2. Mal eines der schönsten und größten Weinfeste der Region ausrichten zu dürfen. Das VG-Weinfest ist jedes VG-Bürgermeister Steffen Unger gratuliert herzlich mit Blumenstrauß Jahr eine tolle Veranstaltung. Es ist eine schöne Sache, wenn man ausgelas- Sommerfest in der Realschule plus Flomborn/Flörsheim- Dalsheim Am Freitag, den 10. Juli, findet am Standort Flörsheim-Dalsheim von Uhr das Sommerfest der Realschule plus Flomborn/Flörsheim-Dalsheim statt. Neben der Projektvorstellung gibt es viele Mitmachangebote, u.a. ein Surfsimulator. Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt auch durch eine Cocktailbar. M.L. sen feiern kann und der Rahmen stimmt. Den Rahmen für das Fest, auf dem sich alle 24 Ortsgemeinden der VG präsentieren können, stellen wir gerne, so der Orts-Chef nicht ohne Stolz. Bevor es zum eigentlichen Höhepunkt des Festauftaktes, der Krönung der Weinkönigin ging, begrüßte der Bürgermeister noch eine Majestät, die in früheren Jahren den Weg auf keines der Weinfeste gefunden hatte: Die frisch gekürte Turmprinzessin Nina Kristina I. Diese ließ es sich nicht nehmen, ihr bestes Kleid... Weiter unter Verbandsgemeinde S. 6 Liebe Theaterfreunde, die Theatertage Alzeyer Land gehen in die nächste Runde. Bevor vom 13. bis die große Festivalreihe startet, sollen bereits vor den Sommerferien die jugendlichen Theaterbegeisterten nicht zu kurz kommen. Vom 20. bis werden drei Kinder- und Jugendtheaterstücke aufgeführt. Es geht los in der Grundschule Gau-Odernheim mit der Compagnie Marram, die ihr neues Figurentheaterstück aufführen wird, gefolgt vom Figurentheater Dornerei das in Wahlheim zu Gast ist. Auch in der Realschule Plus in Flonheim wird wieder ein mobiles Schultheater auftreten; das Ensemble Bühnengold aus Berlin wird ein Stück zum Thema Toleranz beleuchten. Das komplette Programm mit Infos zu den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Alzey-Land, in der Tourist Information Alzeyer Land und in allen Ortsverwaltungen. Für Eintrittskarten wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey oder die Tourist Information Alzeyer Land Antoniterstraße 41, Alzey oder an unsere Kartenhotline: , kultur@alzey-land.de 38. Verbandsgemeinde Fußballturnier in Biebelnheim vom Juli Spielplan siehe Seite 5

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Tel / an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene Minute Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Tel / Rhh. Fachklinik Alzey Tel / 500 N O T D I E N S T E Polizeiinspektion Alzey Tel /9110 Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Tel /9110 Pariser Straße 76 Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel / und rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich / Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey Tel / für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Stromversorgung EWR Bezirksstelle Alzey Tel / bezirkst.alzey@ewr.de Fax / EWR-Störungsdienst rund um die Uhr Tel / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Tel /730 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Tel / Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Bekanntmachung Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) informiert darüber, dass das Land Finanzierungsmittel für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende zur Verfügung stellt. Der Antrag ist auf der Internetseite der ISB unter abrufbar. C.N. Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den 2. Juli 2015 um Uhr, findet im Bürgerhaus eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Bechenheim, den Gerhard Stadlinger Ortsbürgermeister Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 Bechtolsheim@ewr-internett.de oder gemeinde-bechtolsheim@ewr-internett.de Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / info@bermersheim-vdh.de Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. vom Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.s. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leis - tungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. 3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeinde bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 35 %. 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 30 v.h.. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 60 v.h. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke in-

3 Donnerstag, den 2. Juli 2015 Amtlicher Teil Seite 3 nerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 50 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.b. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindes - tens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Indus - triegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.h. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.h. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 13 Übergangsregelung Gemäß 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke, vorbehaltlich 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden nach: a) 15 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage, b) 10 Jahren bei alleiniger Herstellung der Fahrbahn, c) 5 Jahren bei alleiniger Herstellung des Gehweges, d) 3 Jahren bei alleiniger Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerungskosten oder anderer Teilanlagen. Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d) gilt auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der Verbesserung von Verkehrsanlagen. Die Übergangsregelung beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden sind. 14 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 15 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft: Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. vom Bermersheim, den gez. Fillinger Ortsbürgermeisterin Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de kiga-biebelnheim@gmx.de

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2015 Bornheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / Fax / buergermeister@bornheim-rheinhessen.de Dintesheim Ortsbürgermeister Arnd Stegemann Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon / dintesheim@t-online.de Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den 2. Juli 2015 um Uhr, findet im Amtszimmer des Bürgerhauses eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Planung Besuch Landrat mit Bürgerversammlung 3. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Dintesheim, den 26. Juni 2015 Arnd Stegemann Ortsbürgermeister Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem , um Uhr, findet im Ratssaal der Gemeinde eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Widmung und Benennung von Gemeindestraßen 1.1. Keltenweg 1.2. Eichelsgarten 2. Antrag der Dorferneuerungsmaßnahme Römer Beratung und Beschlussfassung 3. Umbau der WC-Schließanlage am Rathausplatz zu einer öffentlich zugänglichen Münz-WC-Anlage 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans Beratung 5. Sanierung des Brückenbelags am Böllenbach Beratung und Beschlussfassung 6. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ute Klenk-Kaufmann Ortsbürgermeisterin Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / kontakt@gemeinde-esselborn.de Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / 2 34 Privat / Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / info@flonheim.de Kindertagesstätte: kita@flonheim.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Sprechstunde im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20: Donnerstag Uhr Telefon / (nur donnerstags) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Helmut Matthäi Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / gau-heppenheim@ewr-internett.de Stellenausschreibung Für die Kindertagesstätte Gau-Heppenheim suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Tätigkeit im Küchenbereich im Rahmen der Mittagsverpflegung eine Mitarbeiterinnen/ einen Mitarbeiter. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden und ist in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte von montags bis freitags abzuleis - ten. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Zum Aufgabengebiet zählen u.a. die Ausgabe der Mahlzeiten an die Kinder, das Abräumen von Geschirr und die Bestückung der Spülmaschine. Wir erwarten gute Deutschkenntnisse, Spaß im Umgang mit Kindern, ein gepflegtes Äußeres, die Fähigkeit selbstständig und zuverlässig zu arbeiten. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens an die Ortsgemeinde Gau-Heppenheim Baumgartenweg Gau-Heppenheim Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde montags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Mittwoch und Freitag von Uhr Rathaus, Obermarkt 5 Telefon / 4 03 Fax / rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den 9. Juli 2015 um Uhr, findet im Rathaus / Ratssaal eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung Aufstellung einer neuen Erschließungssatzung 4. Beratung und Beschlussfassung Erhebung einer 2. Beitragsvorausleistung für Erstmalige Herstellung Verkehrsanlagen NBG Vorstadt I 5. Beratung und Beschlussfassung Vergabe immissionsschutztechnische Untersuchung NBG Vorstadt III 6. Beratung und Beschlussfassung Vergabe Verglasung Aussegnungshalle Gau-Köngernheim 7. Beratung und Beschlussfassung Antrag Erweiterung Fördersumme Dorferneuerung G-O, Maßnahme Außenrenovierung Kirchturm 8. Beratung und Beschlussfassung neuer Caterer für Verpflegung Kita Regenbogen 9. Beratung und Beschlussfassung Essensbeiträge für Verpflegung Kita Regenbogen 10. Beratung und Beschlussfassung Wartungsvertag Aufzuganlage Rathaus 11. Beratung und Beschlussfassung Antrag Rentnerbande zur Kostenübernahme Steuer und Versicherung des Fahrzeuges 12. Beratung und Beschlussfassung Antrag Halteverbot Albiger Straße 13. Annahme von Spenden

5 Donnerstag, den 2. Juli 2015 Amtlicher Teil Seite Bekanntgabe von Eilentscheidungen 15. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. H. Illing Ortsbürgermeister Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon / Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@lonsheim.net Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Kita) Telefon / (Gemeindebüro) Mobil / Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem 7. Juli 2015 um Uhr, findet in der Mühlwiesenhalle eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Besichtigung des Friedhofes wg. Wiesengräber (Außentermin) 3. Besichtigung Baustellen Neubaugebiet und Hauptstraße (Außentermin) 4. Vorbereitung Kerwe 2015, Beratung 6. Mitteilungen und Anfrage Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Mauchenheim, den 25. Juni 2015 Udo Arm Ortsbürgermeister Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Gernot Heck Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 2 61 Fax / Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Fax / rathaus@ober-floersheim.de Offenheim Ortsbürgermeister Peter Odermann Mittwoch von Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon / 2 16 Mobil / info@offenheim.de Wahlheim Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Donnerstag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon / Mobil / gemeinde-wahlheim@outlook.de Ende Amtlicher Teil 38. VG-Fußballturnier vom Juli in Biebelnheim Gruppe A 1. TuS Biebelnheim 2. FV 1920 Flonheim 3. SG Bechtolsheim/Gabsheim Gruppe C 1. TSV Gau-Odernheim 2. TuS Framersheim 3. Sieger Qualifikationsspiel 2 Gruppe B 1. SV SW Mauchenheim 2. VfL Eppelsheim 3. SG RWO Alzey/Gau-Heppenheim II Gruppe D 1. SG Lonsheim/Spiesheim 2. TV Freimersheim 3. Sieger Qualifikationsspiel 1 Qualifikationsspiele Spiel 1 Montag, 13. Juli Uhr: VSV Fichte Bechenheim TuS Erbes-Büdesheim Spiel 2 Dienstag, 14. Juli Uhr: TV Albig SG Flomborn/Ober-Flörsheim Gruppenspiele Donnerstag, 16. Juli Uhr: Gruppe A FV Flonheim SG Bechtolsheim/Gabsheim Uhr: Gruppe B VfL Eppelsheim SG RWO Alzey/Gau-Heppenheim II Freitag, 17. Juli Uhr: Gruppe C TuS Framersheim Sieger Qualifikationsspiel Uhr: Gruppe D TV Freimersheim Sieger Qualifikationsspiel 1 Samstag, 18. Juli Uhr: Gruppe A TuS Biebelnheim SG Bechtolsheim/Gabsheim Uhr: Gruppe B SV SW Mauchenheim VfL Eppelsheim Sonntag, 19. Juli Uhr: Gruppe C TSV Gau-Odernheim TuS Framersheim Uhr: Gruppe D SG Lonsheim/Spiesheim Sieger Qualifikationsspiel 1 Montag, 20. Juli Uhr: Gruppe A TuS Biebelnheim FV Flonheim Uhr: Gruppe B SV SW Mauchenheim SG RWO Alzey/Gau-Heppenheim II Dienstag, 21. Juli Uhr: Gruppe C TSV Gau-Odernheim Sieger Qualifikationsspiel Uhr: Gruppe D SG Lonsheim/Spiesheim TV Freimersheim Donnerstag, 23. Juli Uhr: 1. Halbfinale Sieger Gruppe A Sieger Gruppe B Uhr: 2. Halbfinale Sieger Gruppe C Sieger Gruppe D Samstag, 25. Juli Uhr: Spiel um Platz 3 Verlierer HF 1 Verlierer HF Uhr: Einlagespiel Bambinis TuS Biebelnheim Uhr: Finale Sieger HF 1 Sieger HF 2 Anschließend Siegerehrung durch Bürgermeister Steffen Unger. St.J.

6 Seite 6 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2015 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Kirchengemeinden Gottesdienste Katholisch: Albig: Fr., 10 Uhr, KK. So., Uhr, Taufe. Bechenheim: Fr., Uhr, KK. Mi., Uhr, MF. Bechtolsheim: Sa., Uhr, VAM. Bermersheim v.d.h.: Do., Uhr, MF. Biebelnheim: So., Uhr, Hochamt. Erbes-Büdesheim: Fr., 10 Uhr, KK; 18 Uhr, RK; Uhr, Herz-Jesu-Amt. Sa., 11 Uhr, GD in der neuen Kita; Uhr, VAM. Flomborn: Fr., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Flonheim: So., Uhr, MF; Uhr, Kinder-Wort-GD im Pfarrheim. Freimersheim: Mi., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Gau-Odernheim: So., 9 Uhr, Amt. Lonsheim: Fr., Uhr, KK. Nack: Fr., 11 Uhr, KK. Sa., 9 Uhr, MF. Ober-Flörsheim: So., Uhr, Hochamt zum Patronatsfest mit KMV, anschl. Pfarrfest. Offenheim: Mo., 18 Uhr, Rosenkranz; Uhr, MF. Heimersheim: Fr., Uhr, Herz-Jesu-Amt. Sa., 10 Uhr, KK. Di., Uhr, MF. Weinheim: Fr., 10 Uhr, KK. Sa., Uhr, RK; 19 Uhr, VAM. Evangelisch: Albig: So., 10 Uhr, Abschluss-GD mit Kita-Kindern. Bechenheim: So., 10 Uhr, GD. Bechtolsheim: So., Uhr, Ökum. Kerbe-GD in Biebelnheim. Biebelnheim: So., Uhr, Ökum. Kerbe-GD, Pos.-Chor, Kirchenchor Becht.- Biebelnh. Bornheim: So., 9 Uhr, GD. Eppelsheim: So., 9 Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: Di., 14 Uhr, Seniorennachmittag, Ev. Gemeindehaus. Do., 18 Uhr, Ökum. Friedensgebet, Ev. Kirche. Esselborn: So., GD entfällt, stattdessen siehe Wahlheim. Flonheim: So., 11 Uhr, GD zum Jahrmarkt. Framersheim: Sa., Uhr, GD. Gau-Heppenheim: Sa., Uhr, Bistro-GD zum Dorftreff. Gau-Köngernheim: So. 9 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD. Mauchenheim: So., 9 Uhr, GD. Nack: Mo., 20 Uhr, BS. Nieder-Wiesen: So., 8.45 Uhr, GD; 11 Uhr, KGD. Ober-Flörsheim: So., Uhr, GD. Offenheim: So., 10 Uhr, Fam-GD zum Kita-Sommerfest. Uffhofen: Siehe Flonheim. Wahlheim: So., Uhr, GD. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD Königskinder (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., 15 Uhr (14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Dirk Schmidt, Tel , Verbandsgemeinde Forstsetzung vom Titel: 29. Weinfest der Verbandsgemeinde Alzey-Land in Lonsheim Sarah Elisa I. wurde zur neuen VG-Weinkönigin gekürt...aus der Truhe zu holen, zu entmotten und auf das VG-Weinfest zu eilen. Wohnt sie doch schon seit 1904 auf dem Aussichtsturm auf der Hemm im Lonsheimer Wald, dem Wahrzeichen der Gemeinde. Dann war es endlich soweit: Die scheidende Weinkönigin Melanie Diana I. gab ihre Krone an die 7. VG-Weinkönigin Sarah Elisa I. weiter. Es kommt wir vor, als sei es erst gestern gewesen, als ich von meiner Vorgängerin Arina Knell mit dem Diadem für ein Jahr geschmückt wurde, so Melanie Diana Kürner in Ihrer Abschiedsrede. Sie dankte vor allem ihrer Familie und ihrem Freund für die tolle Unterstützung der letzten 12 Monate: Mama, deine Tipps sind die besten! Sarah Elisa Wallhäuser nahm die Krone freudestrahlend entgegen. Es sei schon immer ein Wunsch von ihr gewesen, als Weinkönigin die Weine und Winzer der Verbandsgemeinde zu präsentieren. Die neue Weinkönigin will in den kommenden 12 Monaten die Menschen für den heimischen Wein und für die rheinhessische Weinkultur begeistern. Lassen Sie sich auf einen genussvollen Bummel durch die Weinstraße ein und genießen Sie die spritzige Weinvielfalt in geselliger Runde, forderte die frisch gekürte Königin die Besucher auf. Blasmusik aus Flonheim (die vereinigten Bläser des Ev. Posaunenchors und die Musiker des katholischen Musikvereins) sowie die Männer und Frauen der Chorgemeinschaft Bornheim/ Lonsheim rundeten die Eröffnungsveranstaltung des diesjährigen VG-Weinfestes stimmungsvoll ab, nachdem Bürgermeister Harald Denne seine Ansprache mit den Trinkspruch schloss: Keiner weiß, zu welcher Stunde welchen Wegs er geht von hier. Drum bis dahin froh im Bunde, trinken, lieben, leben wir. Text/Fotos: Ca.P. Albig Volontäre für Albig repräsentieren die Gemeinde Albig Am vergangenen Sonntag beteiligten sich die Volontäre als Fußgruppe und mit einem Motivwagen am Umzug des VG-Weinfestes in Lonsheim. Motive waren die Albiger Backesgrumbeere und die neue Fernkennzeichnung der Gemarkung Albig, der Turm auf dem Fels. Ortsbürgermeister Günther Trautwein bedankt sich nun im Namen der Gemeinde bei allen an der Umsetzung seiner Idee beteiligten Damen und Herren sowie bei den Mitgliedern des Gemeinderates. Text/Foto: G.T. Einladung zum Kindergartenfest Es ist soweit: Der ev. Kindergarten Albig ist nun um eine vierte Gruppe erweitert, alle Kinder sind wieder in einem Haus und die Unannehmlichkeiten und Einschränkungen, die der Umbau mit sich brachte, sind überstanden! Das soll gefeiert werden! Alle Interessierten sind dazu herzlich am Samstag nächster Woche eingeladen. Das Fest beginnt um Uhr mit einem Gottesdienst in der Albiger ev. Liebfrauenkirche, anschließend werden Führungen durchs umgebaute alte Schulhaus in der Alzeyer Pforte 30 angeboten und es besteht für alle die Möglichkeit, die neue Notrutsche auszuprobieren! Außerdem gibt es Clowns und Aktionen sowie eine Flohmarktecke. Der Posaunenchor sorgt für musikalische Unterhaltung, sodass bei Kuchen, Fingerfood und Getränk ein fröhlicher Nachmittag verbracht werden kann. Die Gäste werden gebeten, Becher und Geschirr mitzubringen. Text/Foto: C.F. Bermersheim v.d.h. Stimmen für unseren Spielplatz Der Spielplatz der Ortsgemeinde ist in einem nicht so schönen Zustand. Um das ein oder andere umsetzen zu können wird also Geld gebraucht. Der Haushalt sieht da nicht gerade viele finanzielle Mittel vor. Deshalb sind wir nun andere Wege gegangen. Die Gemeinde hat sich über das Deutsche Kinderhilfswerk bei der Spielplatzinitiative Fanta beworben. Die eingereichten Unterlagen sind geprüft worden und wir sind zur Online-Abstimmung zugelassen worden. Ab Mittwoch, den 1. Juli, bis Freitag, den 31. Juli, kann für unseren Spielplatz abgestimmt werden. Das geht online unter folgenden Seiten: oder fanta.de. Volontäre für Albig repräsentieren die Gemeinde Albig Am vergangenen Sonntag beteiligten sich die Volontäre als Fußgruppe und mit einem Motivwagen am Umzug des VG-Weinfestes in Lonsheim. Motive waren die Albiger Backesgrumbeere und die neue Fernkennzeichnung der Gemarkung Albig, der Turm auf dem Fels. Ortsbürgermeister Günther Trautwein bedankt sich nun im Namen der Gemeinde bei allen an der Umsetzung seiner Idee beteiligten Damen und Herren sowie bei den Mitgliedern des Gemeinderates. Text/Foto: G.T.

7 Donnerstag, den 2. Juli 2015 Nichtamtlicher Teil Seite 7 Am 1. August steht dann fest, welche 100 Spielplätze sich über eine Förderung freuen dürfen. Bis dahin kann man sich über den aktuellen Zwischenstand auf den oben genannten Seiten informieren. Der erste Platz mit den meisten Stimmen erhält Euro. Die Plätze 2 und 3 werden jeweils mit Euro unterstützt und die Plätze 4 bis 15 mit je Euro. Die Plätze 16 bis 100 können sich über eine finanzielle Förderung von je Euro freuen. Nach Ende der Abstimmung werden die 100 Gewinner umgehend informiert. Also nun heißt es nicht nur Daumen drücken sondern auch fleißig für den Spielplatz in unserer Gemeinde voten. Ich zähle auf Ihre Unterstützung. Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin Bornheim Vandalismus am Radweg Bornheim Lonsheim In der Nacht vom Samstag auf Sonntag zwischen 0.30 und 1.20 Uhr wurden die am Rad/Fußweg zwischen Lonsheim und Bornheim anlässlich des VG-Weinfestes angebrachten Fahnen abgerissen und gestohlen. Ebenso wurden 2 Hinweisschilder für den Radweg und einen Rundwanderweg umgeworfen. Wir bitten die Bevölkerung um Unterstützung bei der Ermittlung der Täter. Sachdienliche Hinweise bitte an die beiden Ortsgemeinden oder die Verbandsgemeindeverwaltung. R.St. Einladung zur Verkehrsfreigabe der L 408 anlässlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Bornheim Am Montag, den 6. Juli, um 18 Uhr findet auf Einladung des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern, für Sport und für Infrastruktur die feierliche Verkehrsfreigabe der L 408 anlässlich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Bornheim statt. Treffpunkt ist in der Mainzer Landstraße (L 408) in Höhe der Einmündung der Gemeindestraße Mörsweg in Bornheim. Die Bevölkerung ist zu diesem Ereignis sehr herzlich eingeladen. Dieser Einladung schließt sich auch die Ortsbürgermeisterin von Bornheim, Frau Renate Steingaß, ausdrücklich an. LBM Dintesheim Peter und Paul feiert Siehe unter Ober-Flörsheim. Eppelsheim Peter und Paul feiert Siehe unter Ober-Flörsheim. Unser Dorf hat Zukunft Die Gebietskommission Neustadt besuchte Eppelsheim Mit der erfolgreichen Teilnahme am Kreisentscheid in der Sonderklasse stand nun die Ortsbegehung für den Gebietsentscheid an. Nach Begrüßung der 6-köpfigen Bewertungsjury unter der Leitung von Karlheinz Weiß von der ADD in Neustadt/W., den Vertretern der VG und Kreisverwaltung und nicht zuletzt einer großen Anzahl von Bürgern und Bürgerinnen im Ratssaal, stellte Ortsbürgermeisterin Ute Klenk- Kaufmann die Gemeinde kurz vor. Anschließend war es Aufgabe der Kommission in einem Rundgang herauszufinden, in welchem Maß die Eppelsheimer dem Ziel des Wettbewerbes, nämlich die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, näher gekommen sind. Dabei wurden vier Aspekte von den den jeweiligen Experten in der Jury bewertet: Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, bürgerschaftliches Engagement und soziale und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung und -entwicklung, Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft. In der Abschlussbesprechung bei Kaffee und Kuchen im Scheunencafé gaben die Teilnehmer der Jury ihre Eindrücke wider. Sie waren allesamt sehr angetan vom äußeren Erscheinungsbild der Gemeinde, gaben aber auch die eine oder andere Anregung zu Verbesserungen. Besonders beeindruckt hat die aktive Mithilfe und Mitgestaltung durch das bürgerliche Engagement, ohne die Projekte, wie z.b. das Scheunencafé, die Sportstätten und die Unterhaltung des Effenkranzes für eine Gemeinde wie Eppelsheim mit kaum Gewerbe nicht zu stemmen sind. Hervorgehoben wurde auch das Engagement der Ortsbürgermeisterin Klenk-Kaufmann, die als eine der Hauptantriebskräfte in der dörflichen Entwicklung gesehen wurde. Insgesamt war das Urteil der Kommission sehr positiv, sodass berechtigte Hoffnung auf ein Weiterkommen in den Landesentscheid besteht. Die Ergebnisse des Gebietsentscheids können ab Montag, 13. Juli, 10 Uhr, im Internet der Aufsichts- und Dienstleis - tungsdirektion unter eingesehen werden. M.Gl. Musikvereine Eppelsheim und Monzernheim Sommerkonzert Der Eppelsheimer Musikverein lädt zum Sommerfest am Sonntag, 19. Juli, nach Eppelsheim auf den Rathausplatz ein. Ab 14 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen. Um Uhr beginnt das Sommerkonzert der Spielgemeinschaft Eppelsheim und Monzernheim. Die Musikerinnen und Musiker unter der Leitung von Christian Stampfer präsentieren Melodien, die gute Laune machen und laden alle Musikfreunde ein, das Wochenende beschwingt ausklingen zu lassen. Auch der musikalische Nachwuchs des Vereins zeigt sein Können im Jugendorchester. Der Eintritt ist frei. I.K. Nachwuchskicker aufgepasst! Für das FCK-Fußballcamp beim VfL Eppelsheim vom 29. bis 31. Juli sind noch wenige freie Plätze verfügbar - alle anderen Termine sind bereits komplett ausgebucht! Meldet Euch jetzt an und erlebt drei Tage Fußballspaß unter der professionellen Anleitung unserer Nachwuchstrainer. Ein Highlight ist für Donnerstag, den 30. geplant, denn da geht es mit dem Bus zum Fritz-Walter- Stadion nach Kaiserslautern zur Besichtigung und dem Training mit den Profis. Mehr Infos gibt es hier: nachwuchs/fussballcamp.html. B.R. Erbes-Büdesheim Ausflug an die Nahe Siehe unter Offenheim. Esselborn Dorferneuerung AG-Treffen Die AG Natur und Tourismus trifft sich wieder mit der Dorfplanerin Nathalie Franzen am Mittwoch, den 8. Juli, ab 20 Uhr im Alten Schulsaal. Viele Themen wie der Rundweg, Logo, Infotafeln etc, im Außenbereich, aber auch Gestaltung und Begrünung mit Platzgestaltung innerorts, wie z.b. Weed, Friedhof etc., sollen besprochen werden. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Markus Pinger, Ortsbürgermeister Naturerlebnistage vom Juli Zu den Naturerlebnistagen vom Juli auf dem Esselborner Grillplatz sind alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren herzlich eingeladen. Von Freitag Nachmittag bis Sonntag Mittag wollen wir zwei Tage in der freien Natur verbringen, um diese näher kennenzulernen. Wer möchte, kann dort auch wieder in großen Mittelalterzelten übernachten. Thema der Naturerlebnistage sind in diesem Jahr die heimischen Insekten, für die wir auf dem Grillplatz zusammen ein Hotel bauen werden. Am Samstagvormittag wird uns das Thema fachkundig vom NABU Rheinhessen-Nahe erläutert. Nachmittags findet dann um 14 Uhr zunächst die Kinder- und Jugendbeteiligung zur Dorferneuerung auf dem Sportplatz statt, zu der auch alle Kinder und Jugendlichen eingeladen sind, die nicht an den Naturerlebnistagen teil nehmen. Danach werden wir das Insektenhotel bauen und bei der Abholung am Sonntagmorgen einweihen. Die Verpflegung und Zelte werden wie im letzten Jahr wieder gestellt, dafür wird von denjenigen, die übernachten wollen, ein Kostenbeitrag von 5 Euro erhoben. Damit wir alles entsprechend vorbereiten können, bitte ich die Eltern Ihre Kinder bis Donnerstag, 9. Juli bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Markus Pinger, Ortsbürgermeister Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Der Jury des Gebietsentscheids im Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft konnte sich unser Dorf am letzten Donnerstag wieder von seiner besten Seite zeigen. Bei allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Zeit und Mühe aufgewandt haben, um Esselborn noch ein Stück mehr als sonst herauszuputzen, möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Ein besonderer Dank gilt auch denjenigen, die sich die Zeit nehmen konnten, um an der Begehung teilzunehmen und den Fragen der Jury Rede und Antwort zu stehen. Das Ergebnis des Gebietsentscheids werden am Montag, den 13. Juli, ab 10 Uhr, durch die Präsiden- Bornheimer Rentnerteam Neues Dach für Hofeinfahrt am alten Rathaus V.li.n.re.: Karl Heinz Metzler, Manfred Köhler, Detlef Reitz, Rolf Serwas, Arno Wenath, Gerd Körber Und wieder hat das Rentnerteam zugeschlagen. Kurzerhand wurde das alte, marode Dach, von dem das Abwasser unkont - rolliert in eine alte historische Mauer eindrang, erneuert. Konkret wurden neue Dachsparren verlegt, mit korrosionsgeschützten Blechelementen bestückt und mit einer Regenrinne ausgestattet, die das Regenwasser direkt in den Kanal leitet wodurch jetzt auch die Mauer geschützt ist. Die Arbeiten wurden vom Rentnerteam in gewohnter Art und Weise mit großer Sorgfalt und sehr viel Kompetenz ausgeführt, was sich im Ergebnis zeigt. Die Gemeinde sagt herzlichen Dank! Text/Foto: R.St.

8 Seite 8 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2015 tin der ADD unter bekanntgegeben wir dürfen wieder gespannt sein! Markus Pinger, Ortsbürgermeister Spende durch Kleiderbasar Beim 1. Frauenkleiderbasar am 30. Mai wurde Second-Hand Frauenbekleidung und Kuchen verkauft. Es ist eine Summe von 265 Euro für das Ev. Diakoniewerk Zoar in Alzey zusammen gekommen. Die,,Mädels vom kühlen Grund möchten sich ganz herzlich bei allen Spendern und Besuchern bedanken. M.P. Flomborn Peter und Paul feiert Siehe unter Ober-Flörsheim. Schulbuchrücknahme 2015 an der Realschule plus Flomborn/Flörsheim- Dalsheim Die im Rahmen der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2014/2015 ausgeliehenen Schulbücher werden im Physiksaal, Raum A 12, am Schulstandort Flörsheim-Dalsheim zu folgenden Zeiten zurückgenommen: Vormittags: Montag, von Uhr bis Uhr Klasse 9b + 10a Dienstag, von Uhr bis Uhr Klasse 10b Montag, von Uhr bis Uhr Klasse 7a + 7b Mittwoch, von Uhr bis Uhr Klasse 9a Montag, von Uhr bis Klasse 8a und 8b Dienstag, von Uhr bis Uhr Nachmittags: Montag, von Uhr bis Uhr Mittwoch, von Uhr bis Uhr Die ausgeliehenen Bücher können grundsätzlich nur zu den vorgenannten Zeiten zurückgenommen werden. Zur Rückgabe ist der Rücknahmeschein mitzubringen. Arbeits- und Übungshefte müssen nicht zurückgegeben werden. Bitte folgendes beachten: Der Exemplar-Barcode (Aufkleber im Buch) muss mit der Nummer auf dem Rücknahmeschein übereinstimmen. Bitte prüfen Sie dies. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Bücher während des Schuljahres vertauscht wurden. Für fehlende Bücher muss Schadensersatz geleistet werden. Ralph Bothe, Bürgermeister Kerbe-Beachparty des TuS Flomborn Wie in den vergangenen Jahren lädt der TuS Flomborn auch in diesem Jahr am Kerbefreitag, den 10. Juli, zu seiner Beachparty ein. Beginn ist wie gewohnt nach der Kerbeeröffnung gegen Uhr auf dem Kerbeplatz. Auch dieses Mal werden den Gästen verschiedene Cocktails in gewohnter Strand-Atmosphäre geboten. Auf einen schönen Abend freut sich das Kerbeteam des TuS Flomborn. A.Pf. Zweites Flomborner Weinerlebnis Das Kerbeteam weist darauf hin, dass aufgrund der großen Nachfrage keine Karten mehr für das Flomborner Weinerlebnis erhältlich sind. A.Ba. Flonheim Marktfrühstück am Flonheimer Jahrmarkt Herzliche Einladung zum Marktfrühstück an alle. Das Marktfrühstück beginnt um 11 Uhr und gilt in diesem Jahr als offizielle Eröffnung des Flonheimer Jahrmarktes. Im Angebot sind: Wurst, Käse, Eier und Kartoffelsuppe sowie Kaffee und Blechkuchen. Die musikalische Unterhaltung übernimmt Fred Weber. Zusätzlich sind die Stände der Standbetreiber geöffnet. Wir freuen uns so wie in der Vergangenheit auch auf viele Besucher. Besuchen Sie das Marktfrühstück und genießen Sie einen schönen Tag! Ute Beiser-Hübner Ortsbürgermeisterin GZV Flonheim Der Geflügelzuchtverein Flonheim öffnet anlässlich des Flonheimer Marktes am Marktmontag, 6. Juli, sein Vereinsheim ab 10 Uhr zum alljährlichen Schnitzeltag. Angeboten werden Schnitzel in allen Variationen sowie Bratwürste und diverse Getränke. Ein Besuch der Zuchtanlage lohnt sich nicht nur für Eltern mit Kindern, alle Freunde des Federviehs sind herzlich eingeladen. Zu bestaunen gibt es neben dem Pfauen- und Fasanengehege heranwachsende Küken, Entchen und Tauben. F.G. Die Schulen am Adelberg laufen für UNICEF Bereits zum zweiten Mal nimmt die Realschule plus in Flonheim an dem UNICEF-Spendenlauf teil. In diesem Jahr schließt sich die Grundschule mit an. Am 8. Juli werden alle Teilnehmer von Uhr laufen. Im Anschluss findet ein Spielefest statt. Mit der Teilnahme zeigen die Schülerinnen und Schuler wieder vollen Einsatz für ihre Schule, aber vor allem unterstützen sie Projekte in Afrika. Somit erleben sie eine Win-Win-Situation, bei der alle nur gewinnen. Beim letzten Mal drehten die Schülerinnen und Schüler fleißig ihre Runden und konnten 8500 Euro erlaufen. In diesem Jahr hoffen natürlich alle da - rauf, diesen Betrag noch zu toppen. Unterstützt wird die Aktion wieder von zahlreichen lokalen Sponsoren und den Eltern. Bi.B. Fahrt zur Landesgartenschau Landau Der Sozialverband VdK Ortsverband Flonheim/Uffhofen fährt am 27. Juli zur Landesgartenschau nach Landau. Es sind noch Restplätze frei und wer Interesse und Lust hat mitzufahren, ist herzlich eingeladen. Ein Unkostenbeitrag wird erhoben. Anmeldungen sind erforderlich bis 10. Juli bei Brigitte Kaiser-Kirst oder Ottmar Zeller. B.K.-K. Framersheim Peter und Paul feiert Siehe unter Ober-Flörsheim. Kinder-Olympiade Am Sonntag, den 12. Juli, ab 11 Uhr lädt die Kindertagesstätte Am Breiten Stein in Framersheim alle Interessierten zum diesjährigen Sommerfest ein. Nach der Begrüßung wird Gegrilltes, eine Gemüsepfanne und Getränke gereicht. Sind alle ausreichend gestärkt, dürfen die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern die verschiedenen Stationen der Olympiade durchspielen. Ab 15 Uhr lädt das Kita-Team mit Spenden der Elternschaft zu Kaffee und Kuchen ein. Der Erlös des Festes wird für ein Außenspielgerät für die Kinder unter drei Jahren eingesetzt. Als Abschluss der Olympiade wird um Anzeigenannahme im Verlag Telefon / / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2015 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Alzey Alzeyer Copyshop Spießgasse 48 Impressum für die Verbandsgemeinde Alzey-Land Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt - machungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flom born, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Ketten heim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey Telefon / Fax / info@alzey-land.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Druck Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Verantwortlich für den nichtamtlichen redaktionellen Teil Oppenheimer Druckhaus GmbH Tanja Braun Telefon / redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Verantwortlich für den Anzeigenteil Oppenheimer Druckhaus GmbH Claudia Nitsche Telefon / Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Das Nachrichten-Blatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht er scheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear - beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch auf gegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver - öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

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