I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
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1 AMTSBLATT Nr. 39 vom Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung der Ortsgemeinde Gauersheim für das Jahr Bekanntmachung über die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Jakobsweiler Bekanntmachung über die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Ilbesheim Bekanntmachung über die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Dannenfels Bekanntmachung über die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Orbis Bekanntmachung der Durchführung des Baugesetz- 543 buches über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Am Römer - Änderungsplan II, Ortsgemeinde Mörsfeld II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im 544 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Stetten Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im 545 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Stetten Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Neue Allee 2: vg@kirchheimbolanden.de Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr und nachmittags geschlossen 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr
2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gauersheim für das Jahr 2006 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) in Verbindung mit 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GVBl. S. 175) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom Az.: 10/029/ hiermit bekanntgemacht wird: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf neu festgesetzt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Steuersätze werden nicht geändert. Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert. Gauersheim, Der Stellenplan wird nicht geändert. gez. Gittelmann Ortsbürgermeister
3 Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 118) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
4 Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Jakobsweiler Der Ortsgemeinderat Jakobsweiler hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit ,91 Einnahmen und ,55 Ausgaben Vermögenshaushalt mit ,89 Einnahmen und ,89 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von bis während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
5 Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Ilbesheim Der Ortsgemeinderat Ilbesheim hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit ,55 Einnahmen und ,65 Ausgaben Vermögenshaushalt mit ,67 Einnahmen und ,67 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von bis während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
6 Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Dannenfels Der Ortsgemeinderat Dannenfels hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit ,08 Einnahmen und ,10 Ausgaben Vermögenshaushalt mit ,46 Einnahmen und ,46 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von bis während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
7 Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Orbis Der Ortsgemeinderat Orbis hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit ,42 Einnahmen und ,33 Ausgaben Vermögenshaushalt mit ,03 Einnahmen und ,29 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von bis während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
8 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Az.: 3/610-00/11/TR Bekanntmachung Durchführung des Baugesetzbuches Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Am Römer Änderungsplan II, Ortsgemeinde Mörsfeld Der Gemeinderat Mörsfeld hat am beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Am Römer Änderungsplan II öffentlich auszulegen. Gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414)in der zurzeit gültigen Fassung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung mit integriertem Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen und sonstigen Stellungnahmen in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus, Zimmer 210, während der Dienststunden (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12 Uhr und Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können ( 3 Abs. 2 BauGB). In den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes fallen folgende Grundstücke: Plan- Nrn.: 81/3 und 83/1 und als externer Geltungsbereich für Landespflege das Grundstück Plan- Nr. 251 teilweise. Mörsfeld, den, gez. Steinhauer (Steinhauer) Ortsbürgermeister
Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003
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