INHALTSVERZEICHNIS. Seite:
|
|
- Kai Schmitz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB des Satzungsbeschlusses der städtebaulichen Satzung (Einbeziehungssatzung) Nr. 5 Am Natternberg ( 34 Abs. 6 BauGB) des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 123 Hussitenweg-Ost mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung ( 10 Abs. 3 BauGB); der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 14 ( 6 Abs. 5 BauGB) Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Billigung des Entwurfs einer Baumschutzverordnung für die Stadt Deggendorf; hier: des Billigungsbeschlusses Öffentliche Auslegung und Beteiligung der zuständigen Stellen... 52
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am beschlossen, das Bebauungsplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth, das seit Ende 2002 ruhte, nach einem Eigentümerwechsel fortzusetzen. In der gleichen Sitzung wurde ein neuer Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Fassung vom gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren erfolgte in der Zeit vom bis einschließlich Parallel dazu wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung eingeholt. Der Stadtrat Deggendorf hat sich in seiner Sitzung am mit den eingegangenen Stellungnahmen befasst und einen geänderten dritten Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung in der Fassung vom gebilligt. Der Entwurf dieses Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie dessen Begründung mit Umweltbericht liegen während der Zeit vom bis einschließlich in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock Flur zwischen Zi.Nr. 236 und während der allgemeinen Dienststunden (Mo. Do. von 08:00 12:00 Uhr und von 13:00 16:00 Uhr, Fr. von 08: Uhr) öffentlich aus. In dieser Zeit kann jedermann die Pläne mit Begründung und Umweltbericht einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zu den Belangen des Umweltschutzes haben sich im Verfahren nachfolgende Stellen geäußert: Landratsamt Deggendorf - Untere Naturschutzbehörde - Landratsamt Deggendorf - Gesundheitswesen - Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Bund Naturschutz in Bayern e.v., Kreisgruppe Deggendorf Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. Diese umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung holt die Stadt Deggendorf die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den Planentwürfen und Begründungen ein ( 4 Abs. 2 BauGB).
4 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtig bleiben können, sofern die Stadt Deggendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist ( 4a Abs. 6 BauGB). Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Deggendorf,
5 des Satzungsbeschlusses der städtebaulichen Satzung (Einbeziehungssatzung) Nr. 5 Am Natternberg ( 34 Abs. 6 BauGB) Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am für den Ortsteil Natternberg eine Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einschließlich des zugehörigen Planes in der Fassung vom , sowie der Begründung in der Fassung vom beschlossen. Durch die Einbeziehungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden. Der Satzungsbeschluss wird hiermit in entsprechender Anwendung des 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der tritt die Satzung Nr. 5 Am Natternberg in Kraft. Die Stadt Deggendorf hält diese Satzung mit Begründung in der Fassung vom im Neuen Rathaus der Stadt Deggendorf, -Bauamt- Franz-Josef-Strauß-Straße 3, II. Stock, Zi.Nr. 215, während allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die 214, 215 BauGB über die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hiermit hingewiesen ( 215 Abs. 2 BauGB). Unbeachtlich werden Fehler nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, nach 214 Abs. 2 BauGB, nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Ebenfalls hingewiesen wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und auf 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung. Deggendorf,
6 B e k a n n t m a c h u n g des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 123 Hussitenweg- Ost mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung ( 10 Abs. 3 BauGB); der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 14 ( 6 Abs. 5 BauGB) Der Stadtrat Deggendorf hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 123 Hussitenweg-Ost mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch beschlossen worden, den seit wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 14 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Darstellung eines Wohngebietes im Osten der Stadt im Anschluss an bestehende Wohnbauflächen im Bereich Hussitenweg anstelle einer bisherigen Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens erteilte die Regierung von Niederbayern mit Bescheid vom Aktenzeichen die Genehmigung. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB und 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der tritt der Bebauungsplan in Kraft und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird wirksam. Die Stadt Deggendorf hält den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom und eine zusammenfassende Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB gemäß 10 Abs. 3 BauGB sowie den geänderten Flächennutzungs- und Landschaftsplan einschließlich Begründung in der Fassung vom und eine zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 BauGB im Bauamt, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, II. Stock, Zi.Nr. 215, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die 214, 215 BauGB über die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hiermit hingewiesen ( 215 Abs. 2 BauGB). Unbeachtlich werden Fehler nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, nach 214 Abs. 2 BauGB, nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB).Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Ebenfalls hingewiesen wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und auf 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung. Deggendorf,
7 B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Billigung des Entwurfs einer Baumschutzverordnung für die Stadt Deggendorf; hier: des Billigungsbeschlusses Öffentliche Auslegung und Beteiligung der zuständigen Stellen In seiner Sitzung am hat der Umweltsenat der Stadt Deggendorf die Verwaltung beauftragt, eine Baumschutzverordnung auszuarbeiten. In seiner Sitzung am hat der Senat den Entwurf einer Baumschutzverordnung in der Fassung vom einschließlich der Karte mit der Darstellung des geplanten Geltungsbereiches im Maßstab 1 : gebilligt. Die geplante Baumschutzverordnung soll bestimmte einheimische Laubbäume ab einem Stammumfang von 150 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden) unter Schutz stellen. Es sollen große, alte Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile geschützt werden, die das Stadtbild und die Stadtökologie besonders positiv beeinflussen. Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Baumschutzverordnung zu unterrichten, wird der vom Umweltsenat gebilligte Entwurf einschließlich der Karte mit der Darstellung des geplanten Geltungsbereiches in der Zeit vom bis einschließlich während der allgemeinen Dienststunden in der Bauverwaltung der Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 2. Stock (Flur zwischen Zi.Nr. 236 und 237) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die allgemeinen Dienststunden sind Montag Freitag von 08:00 Uhr 12:00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr 16:00 Uhr. In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die geplante Rechtsverordnung zu informieren und sich dazu zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die Beteiligung der zuständigen Stellen (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange). Es wird darauf hingewiesen, dass Bedenken und Anregungen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Rechtsverordnung unberücksichtig bleiben können, sofern die Stadt Deggendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung nicht von Bedeutung ist. Deggendorf,
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des
MehrAmtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes
Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
MehrAmtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrÖffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:
MehrAmtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont
Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3
MehrJahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7
Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
MehrBekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 13 Ausgegeben in Lüdenscheid am 25.03.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 23.03.2015 Gutachterausschuss der Stadt Iserlohn 23.03.2015
MehrAmtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.
MehrHaushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007
für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
MehrB. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz
MehrAMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08
AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 30. Bekanntmachung 2-6 Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises über den Beschluss des Kreistages
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf
Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel
MehrJahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1
Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
MehrAusgabe 11/2015 Amtsblatt der Stadt Rhede 17.09.2015. 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 8. PUNKTUELLE ÄNDERUNG - WINDKRAFT Bekanntmachung über die Entwurfsbilligung und die öffentliche Auslegung für folgende Fläche auf Gemarkung Lauterbach:
MehrAusgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008
Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über
MehrAMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012
AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Nr. 27 Sonderdruck Jahrgang 38 15. September 2012 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Sonstige Bekanntmachungen
245 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 42. Jahrgang 31. Mai 2013 Nr. 10 Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Gemeinde Barum...245 Haushaltssatzung der Gemeinde Himbergen...245
MehrAmtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 11 53. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
MehrAmtsblatt gegründet 1746
Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther
MehrGenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;
MehrAmtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont
Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 22/2006 vom 22.11.2006 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der Stadt Hameln 3 Satzung für die Stadtsparkasse Hameln 3
MehrJahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012
Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung
MehrAMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF
AMTSBLATT PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 01.06.2010 JAHRGANG 21 NR. 7/2010 FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF Inhaltsverzeichnis Beschlüsse der Gemeindevertretung 19. Sitzung vom 20.05.2010, öffentlicher
MehrAMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
Mehr1 Schutzgegenstand. 2 Schutzzweck
Auf Grund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) i.v. m. 22 und 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes
Mehr8. Jahrgang Ausgabe 6/2011 Rhede, 10.05.2011
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 8. Jahrgang Ausgabe 6/2011 Rhede, 10.05.2011 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrRechtsschutz und Planerhaltung. www.krautzberger.info 1
Rechtsschutz und Planerhaltung www.krautzberger.info 1 Rechtsschutzfragen 47 VwGO Rechtsschutz gegenüber gemeindlichen Planungen Inzidentkonttrolle z.b. gegen eine Baugenehmigung Auch bei Nachbarklage
MehrAusgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003
1 Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 Inhaltsverzeichnis: 1. Widmung von Erschließungsanlagen hier: Ruhborgweg... 1 2. Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Rees -Kommunalwahl 2004: A) Bekanntgabe
MehrÖffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg
Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg Die Firma Josef Dreps mit Sitz in 34431 Marsberg, Dalheimer
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
MehrAMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau
AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 8/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 10. März 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna
MehrSatzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main
Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I
MehrAmtsblatt der Gemeinde Weilerswist
Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 13. Jahrgang Ausgabetag: 06.1.011 Nr. 33 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 im Bahnhofsumfeld Weilerswist Beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrAmtsblatt. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 28. Februar 2014 Nummer 4
Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle
MehrJahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,
Mehr17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung
MehrVeröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches
6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte
MehrGestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer
Gestaltungssatzung für den Bereich von-hessen-straße Wittelsbacherstraße Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund und 41, Abs 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
MehrBekanntmachung. über die Erörterungstermine
Generaldirektion Wasserstraßen und Würzburg, 07.03.2016 Schifffahrt - Außenstelle Süd Telefon: 0931 4105-393 Wörthstraße 19, 97082 Würzburg 3600P-143.3-Do/89 Bunwasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren
MehrHAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010
HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden
MehrHauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der
MehrAMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2015 HANNOVER, 17. SEPTEMBER 2015 NR. 36 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
MehrInhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis
MehrLIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung
STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz
MehrHauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
Mehr- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss:
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 9. Juni 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) 1.
MehrEine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:
Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Harburg
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 15.01.2015 Nr. 03 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg 13.01.2015 Ausschuss für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus
MehrGemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg
Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle
MehrCäcilienschule, Peterstr. 69, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 2 17 60
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2014/2015 Die Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2014/2015 erfolgt an den allgemein bildenden Gymnasien
MehrAmtsblatt für die Stadt Salzgitter
Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 3 Salzgitter, den 06. Februar 2014 41. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636
MehrGesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) Vom 11. Dezember 1987 geändert durch Gesetz vom 18. Juni 1992 (GVBl. S. 197) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 40) 1 Wahrnehmung
MehrBegründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015
Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:
MehrN i e d e r s c h r i f t
Lfd.-Nr: 4 2013 2018 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen am 03.04.2014 im Haus des Gastes in Neukirchen in der Zeit von 20.00 bis 21.00 Uhr Gesetzliche
MehrHauptsatzung der Stadt Bad Orb im Main-Kinzig Kreis
Hauptsatzung der Stadt Bad Orb im Main-Kinzig Kreis Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1
MehrAmtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
MehrJahrgang 2012 Leinefelde-Worbis, den 06.12.2012 Nr. 33. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2012 Leinefelde-Worbis,
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrStadtrat 26.04.2012 27/2012 (lfd.nr./ Jahr)
STADT SINZIG N I E D E R S C H R I F T Gremium Sitzungstag Sitzungs-Nr. Stadtrat 26.04.2012 27/2012 (lfd.nr./ Jahr) Sitzungsort Sitzungsdauer Sitzungssaal im Rathaus 18.00 bis 19.55 Uhr Öff. Sitzung mit
MehrN I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011
MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2011) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 24. März 2011 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold,
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrStadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des
MehrNiederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************
MehrSatzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrBekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.06.2012
Bericht aus dem Gemeinderat vom 26.07.2012 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.06.2012 Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf der Schlichtungsordnung und den dazu ergangenen
MehrÖ F F E N T L I C H E B E K AN N T M A C H U N G E N. 8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 23. Februar 2012 Nr. 2. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Mitteilungen
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 23. Februar 2012
MehrH A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010
H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
MehrRubriken ... Öffentliche Bekanntmachung ... Nr. 28 11. Juli 2014 www.mainz.de/amtsblatt
Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Rubriken Öffentliche Bekanntmachungen Naturhistorisches Museum geschlossen Seite 1 Öffnungszeiten Geschäftsstelle Umlegungsausschuss Seite 1 Veränderungssperre
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrGesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 524) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November
MehrVerordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim
Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde
MehrDatum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.
Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrSitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Nummer 12 Salzgitter, den 15. Juni 2006 33. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 69 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in Salzgitter-Barum,
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:
MehrSTADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
MehrAMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015
MehrSitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung
Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Bauen Planen Umwelt Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und nachrichtlich
MehrAMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12
AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis
MehrAMTSBLATT der Stadt Frechen
AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 29. Jahrgang ο Ausgabetag 16.11.2015 Nr. 21 Inhaltsangabe 56/2015 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln über die Flurbereinigung Hambach-West 57/2015 Öffentliche
MehrAMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 18.02.2013 Nr. 05/2013. INHALT Datum Titel Seite
AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18.02.2013 Nr. 05/2013 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 21 06.02.2013 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrNiederschrift. über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel. am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen.
Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung P. 1: Genehmigung der Niederschrift
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die
Mehr