Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
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- Christa Blau
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1 Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: H. O. 21) 23/2014 Wirksamwerden der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau gem. 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) 24/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl der Stadt Lichtenau, Kernstadt 25/2014 Wirksamwerden der 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau gem. 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) 26/2014 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 Markus Linde III der Stadt Lichtenau, Kernstadt Herausgeber: Stadt Lichtenau, Der Bürgermeister, Lange Straße 39, Lichtenau Telefon: 05295/89-30 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Lichtenau abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Zudem besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt im Internet unter abzurufen. Das Amtsblatt der Stadt Lichtenau erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf.
2 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 2 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: H. O. 21) Die Bezirksregierung Detmold (Dezernat 33) hat als Flurbereinigungsbehörde das durch den Zusammenlegungsbeschluss vom festgestellte Zusammenlegungsgebiet gem. 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794) durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 6 vom , , , , und geändert. Die nachfolgenden Grundstücke unterliegen somit dem Verfahren und insoweit ist die Zusammenlegung angeordnet worden: Land Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Soest, Stadt Geseke, Gemarkung Geseke Flur 8 Flurstück 127 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Delbrück, Gemarkung Anreppen Flur 7 Flurstücke 206, 213, 215, 219 und 231 Gemarkung Boke Flur 3 Flurstücke 6, 7, 9 und 20 Flur 9 Flurstücke 12, 32, 34, 36, 37, 90,91, 162, 179, 246, 250, 251, 256, 257, 261, 262, 291, 295, 300, 306, 307, 310, 320, 321, 353, 363 und 369 Flur 10 Flurstück 37 Flur 11 Flurstück 4 Flur 12 Flurstücke 93, 130, 138, 201, 202 und 279 Flur 13 Flurstücke 25, 37 und 70 Flur 14 Flurstück 52 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Lichtenau, Gemarkung Lichtenau Flur 9 Flurstück 150 Flur 10 Flurstück 157 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Paderborn, Gemarkung Sande Flur 16 Flurstück 233 Flur 17 Flurstücke 47, 212, 213 und 234
3 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 3 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Salzkotten, Gemarkung Mantinghausen Flur 4 Flurstücke 145, 146, 160, 168, 219, 240, 241, 242, 243,244 und 245 Gemarkung Salzkotten Flur 1 Flurstück 181 Gemarkung Schwelle Flur 1 Flurstücke 8, 47, 52, 53 und 54 Flur 3 Flurstücke 2, 3 und 207 Flur 7 Flurstücke 8, 240, 284, 304 und 305 Gemarkung Thüle Flur 7 Flurstück 99 Flur 8 Flurstücke 183, 216, 220 und 221 Flur 13 Flurstücke 36, 92, 258, 276 und 300 Flur 17 Flurstück 72 Flur 18 Flurstücke 72 und 73 Gemarkung Verlar Flur 1 Flurstück 44 Flur 2 Flurstücke 91, 636, 637, 640, 641 Gemarkung Verne Flur 8 Flurstück 365 Für diese Grundstücke wird bekanntgemacht: Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am beschleunigten Zusammenlegungsverfahren berechtigen, sind nach 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung bei der anzumelden. Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, Leopoldstraße 15, Detmold Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist
4 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 4 nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss gemäß 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 Im Auftrag gez. Plümer Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Tel.-Nr.: / Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet - Seite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht.
5 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 5 23/2014 STADT LICHTENAU Lichtenau, den DER BÜRGERMEISTER Bekanntmachung Wirksamwerden der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau gem. 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau (Erweiterungsbereich Gewerbegebiet Leihbühl) und die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl (Erweiterungsbereich) werden beschlossen bzw. als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung in Detmold zu beantragen. Mit Verfügung vom , Aktenzeichen /L. 84 hat die Bezirksregierung in Detmold die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des Gewerbegebietes Leihbühl in westliche Richtung. Bekanntmachungsanordnung: Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichnet. Hinweise: Der o. a. Bauleitplan einschließlich der Begründung und Anlagen kann während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lichtenau, Lange Straße 39, Lichtenau, Zimmer 41, von jedermann eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
6 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 6 Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 BauGB a. eine nach 214 Abs. 1 Satz eins Nummer 1-3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, b. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und c. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lichtenau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Der Bürgermeister gez. Hartmann
7 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 7 24/2014 STADT LICHTENAU Lichtenau, den DER BÜRGERMEISTER Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl der Stadt Lichtenau, Kernstadt Der Rat der Stadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl in der Fassung der 3. Änderung wird als Satzung beschlossen. Bekanntmachungsanordnung: Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichnet. Der v.g. Bebauungsplan einschließlich Begründung und Anlagen kann ab sofort gemäß 10 BauGB bei der Stadtverwaltung Lichtenau, Langestraße 39, Lichtenau, Zimmer 41, während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt des Bebauungsplanes einschließlich Begründung Auskunft verlangt werden. Der Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Hinweis gemäß 44 BauGB: Es wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen ein getretener Vermögensnachteile nach den BauGB und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach BauGB eingetretener Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
8 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 8 in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß 215 BauGB: Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 BauGB d. eine nach 214 Abs. 1 Satz eins Nummer 1-3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, e. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und f. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lichtenau unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Hinweis gem. 7 Gemeindeordnung NW: Hingewiesen wird ferner auf 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung, wonach die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NW beim Zu-Stande-Kommen dieses Bebauungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbegebiet Leihbühl ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d. der Form-oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lichtenau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Lichtenau, den Der Bürgermeister gez. Hartmann
9 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 9
10 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 10 25/2014 STADT LICHTENAU Lichtenau, den DER BÜRGERMEISTER Bekanntmachung Wirksamwerden der 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau gem. 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die 91. Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Entwurf beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung in Detmold zu beantragen und nach Genehmigung den Bebauungsplan in Kraft zu setzen. Mit Verfügung vom , Aktenzeichen /L. 105 hat die Bezirksregierung in Detmold die 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung des Baugebietes Markus Linde III. Bekanntmachungsanordnung: Die 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichnet. Hinweise: Der o. a. Bauleitplan einschließlich der Begründung und Anlagen kann während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lichtenau, Lange Straße 39, Lichtenau, Zimmer 41, von jedermann eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam. Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 BauGB a. eine nach 214 Abs. 1 Satz eins Nummer 1-3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, b. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und c. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lichtenau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Der Bürgermeister gez. Hartmann
11 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 11
12 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 12 26/2014 STADT LICHTENAU Lichtenau, den DER BÜRGERMEISTER Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 Markus Linde III der Stadt Lichtenau, Kernstadt Der Rat der Stadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 62 Markus Linde III wird als Satzung beschlossen. Bekanntmachungsanordnung: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 Markus Linde III wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichnet. Der v.g. Bebauungsplan einschließlich Begründung und Anlagen kann ab sofort gemäß 10 BauGB bei der Stadtverwaltung Lichtenau, Langestraße 39, Lichtenau, Zimmer 41, während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt des Bebauungsplanes einschließlich Begründung Auskunft verlangt werden. Der Bebauungsplan Nr. 62 Markus Linde III tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Hinweis gemäß 44 BauGB: Es wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen ein getretener Vermögensnachteile nach den BauGB und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach BauGB eingetretener Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß 215 BauGB: Unbeachtlich werden gemäß 215 Abs. 1 BauGB
13 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 13 g. eine nach 214 Abs. 1 Satz eins Nummer 1-3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, h. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und i. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lichtenau unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Hinweis gem. 7 Gemeindeordnung NW: Hingewiesen wird ferner auf 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung, wonach die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NW beim Zu-Stande-Kommen dieses Bebauungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 Markus Linde III ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form-oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lichtenau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Lichtenau, den Der Bürgermeister gez. Hartmann
14 Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 14
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A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachung der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 195 Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg
Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und
Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.
Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch
Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom
Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom 24.01.2018 Inhaltsverzeichnis: 1. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees zur Änderung einer öffentlichen Grünfläche Friedhof in Sondergebiet Krematorium im
Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom
für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...
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Nr.3/2014 vom 31. Januar 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Durchführung eines Bürgerentscheides 3 Bebauungsplan Nr. 653 Westliche Sontumer Straße - als Satzung 6 Öffentliche
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 23 Jahrgang 56 Erscheinungstag 23.10.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 56 Bekanntmachung der Einladung und Tagesordnung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 31.10.2018
Amtsblatt der Stadt Beckum
Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 14. November 2012 Nr.: 26 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Teil C Gewerbegebiet Steinbrink hier: Erlangung
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 1 Jahrgang 2010 ausgegeben am 20.12.2010 Seite 1 Inhalt 01/2010 15. Satzung vom 20.12.2010 zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst
75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan
Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler
15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.
Amtliches Kreisblatt
Amtliches Kreisblatt Amtsblatt für den Kreis Herford Herford, 07.01.2014, Nr. 01/2014 Inhalt Bekanntmachungen der Kommunalbetriebe Bünde - AöR 001 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
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10.10.2016. Jahrgang 5 Nr. 23 Inhalt: 1. Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides vom 17.06.2016... 2 2. Bebauungsplan Nr. 232 Herdecker Straße, Annen-Zentrum - hier: Öffentliche Bekanntmachung
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis
Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom
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Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang
Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 2/2012 31.01.2012 17. Jahrgang INHALT Seite 6/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 11 und über die
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28.10.2015. Jahrgang 4 Nr. 26 Inhalt: 1. Widmung einer Straße... 2 2. Bebauungsplan Nr. 139 A 1 Witten-Mitte, südlicher Teil, 1. Änderung - Satzungsbeschluss... 3 Herausgeberin: Die Bürgermeisterin der
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 21.06.2018 Nr. 16/ S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Marktplatz" in der Gemarkung Büren - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 2. Erlass
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- 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA
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Amtsblatt für die Stadt Vreden 7. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 30.03.2017 Nummer 04/2017 Datum: Inhalt: Seite: 21.03.17 Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster
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2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung
09/02 Amtsblatt der Stadt Schwerte
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Nr.25/2017 vom 30. November 2017 25. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Seite Bekanntmachungen 2 Auslegung des Beteiligungsberichtes 2016 zum Gesamtabschluss 3 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 705.01 Birkental
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Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen
AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn
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A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 12 13.09.2016 INHALTSVERZEICHNIS 62/2016 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes
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27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche
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19. November 2014 Inhaltsverzeichnis Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe 2 in der Stadt Wuppertal Vierte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
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03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)
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Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
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- 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N
-fci- Bekanntmachung. Die Begründung wird ebenfalls beschlossen."
Amtsblatt Kreisstadt Steinfurt Ausgegeben am: 24. Mai 2018 Nr.: 12/2018 INHALT: Lfd. Nr. Datum Titel Seite/n 27 28 29 18.05.2018 Bebauungsplan Nr. 15 Bahnhof Burgsteinfurt" - 5. Änderung der Kreisstadt
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AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 07. Juli 2006 Jahrgang 11 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis
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-s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom 12.12.2014 (1. Nachtrag) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des
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