Amtsblatt für die Stadt Büren

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1 Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad Wünnenberg 2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Büren für das Haushaltsjahr 2016 (Hebesatz-Satzung) vom Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Büren für das Haushaltsjahr 2016 Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister, Königstr. 16, Büren Telefon: 02951/ Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter abzurufen. Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf.

2 8. Jahrgang Nr. 2/ S. 2 Öffentliche Bekanntmachung Hinweis Im Amtsblatt für den Kreis Paderborn vom 09. Dezember 2015, Ausgabe Nr. 53, Seiten 4 bis 6 ist gem. 20 Abs. 4 i.v. mit 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) die 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad Wünnenberg öffentlich bekannt gemacht worden. Gem. 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) wird hiermit auf diese Veröffentlichung hingewiesen. Büren, den 15. Januar 2016 (Schwuchow) Bürgermeister

3 8. Jahrgang Nr. 2/ S. 3 Satzung vom 29. Januar 2016 über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Büren für das Haushaltsjahr 2016 (Hebesatz-Satzung) Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013, des 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266), des 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom (GV. NRW. S. 732) hat der Rat der Stadt Büren in seiner Sitzung am 28. Januar 2016 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 312 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 423 v.h. 2. Gewerbesteuer 415 v.h. 2 Von dem Aufkommen der Grundsteuer A werden 104/312 (33 %) zweckgebunden für den Ausbau und die Instandsetzung der Wirtschaftswege verwendet. 3 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

4 8. Jahrgang Nr. 2/ S. 4 b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Büren, Königstr. 16, Büren, geltend gemacht werden. Büren, den 29. Januar 2016 Der Bürgermeister Schwuchow

5 8. Jahrgang Nr. 2/ S. 5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Büren für das Haushaltsjahr 2016 Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Stadt Büren in der Sitzung am zugeleitet worden. Der Entwurf wird nachstehend bekanntgegeben. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß 80 Abs. 3 und 117 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, Abteilung II - Finanzen während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Einwohner oder Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind beim Bürgermeister der Stadt Büren, Abteilung II - Finanzen, Königstr. 16, Büren, schriftlich oder mündlich zu Protokoll zu erheben. Büren, ( Schwuchow ) Bürgermeister

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