AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 178. Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, 179. Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Armstorf, Landkreis Cuxhaven, vom 10. Juni Haushaltssatzung der Gemeinde Belum, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr Bekanntmachung über die Aufstellung der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld der Gemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven 182. Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Hollnseth, Landkreis Cuxhaven, vom 3. Juni Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Mittelstenahe, Landkreis Cuxhaven, vom 11. Juni Satzung vom 18. Juni 2013 für die Realsteuern der Gemeinde Neuhaus (Oste), Landkreis Cuxhaven 185. Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Stinstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 12. Juni Haushaltssatzung der Gemeinde Uthlede, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr Satzung vom 12. Juni 2013 für die Realsteuern der Gemeinde Wingst, Landkreis Cuxhaven 188. Haushaltssatzung der Gemeinde Wulsbüttel, Landkreis Cuxhaven, C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 178. HAUSHALTS der Samtgemeinde Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hemmoor in der Sitzung am 14. März 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendung auf der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf werden dürfen, wird auf Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 46,5 v. H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von gelten als unerheblich im Sinne des 17 Abs. 1 NKomVG. Hemmoor, den 14. März 2013 Samtgemeinde Hemmoor Brauer Samtgemeindebürgermeister 185

2 Die vorstehende Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hemmoor für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 19 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), und 11 Abs. 3 NKomVG in Verbindung mit 5 Abs.6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466), geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 18. Juni 2013 unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01. bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Hemmoor, Rathausplatz 5, Hemmoor öffentlich aus. Hemmoor, den 27. Juni Amtsbl. Lk Cux Nr. 25 v S Samtgemeinde Hemmoor Der Samtgemeindebürgermeister Brauer Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge auf der außerordentlichen Aufwendungen auf der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionen der Auszahlungen für Investitionen der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes in der Gemeinde Armstorf, Landkreis Cuxhaven, vom 10. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Armstorf in seiner Sitzung am 10. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: Armstorf, den 10. Juni Gemeinde Armstorf Heino Klintworth Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. werden dürfen, wird auf Gemäß 17 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind vom Rat zu beschließen: a) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Betrag von überschreiten, b) außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Betrag von überschreiten. Belum, den 23. Mai 2013 Gemeinde Belum Karl-Heinz Linck Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Belum, Landkreis Cuxhaven, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 19. Juni 2013 unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01. bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Am Dobrock, Am Markt 1, Cadenberge öffentlich aus. HAUSHALTS der Gemeinde Belum, Landkreis Cuxhaven, Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Belum in der Sitzung am 23. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Belum, den 27. Juni 2013 Gemeinde Belum Der Linck 186

3 181. BEKANNTMACHUNG über die Aufstellung der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld der Gemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Abs. 1 Baugesetzbuch Der Rat der Gemeinde Hagen hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 die Aufstellung der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld beschlossen. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld, Dritte Änderung, dahingehend geändert werden, dass sie den Nutzeransprüchen gerecht werden. Aufgrund des demographischen Wandels werden vermehrt barrierefreie, ebenerdige Wohnungen in zentraler Lage nachgefragt werden. Um zukünftig entsprechenden Wohnraum bereitstellen zu können, ist in erster Linie eine Nachverdichtung der zentralen Siedlungsbereiche erforderlich. Mit der beabsichtigten Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld sollen entsprechende Möglichkeiten zur Nachverdichtung geschaffen werden, in dem die für Allgemeine Wohngebiete maximal zulässige Grund- und Geschossflächenzahl ausgeschöpft werden. Der Geltungsbereich der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld befindet sich im Norden der Ortschaft Hagen, östlich der Straße Grüner Weg, südlich der Straße Apfelhof und umfasst die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld, Dritte Änderung vom 08. März Der Geltungsbereich ist nachfolgend aus der Planzeichnung ersichtlich. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu dem Entwurf sowie zu der Begründung abgegeben werden. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 7 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hagen, den 13. Juni Gemeinde Hagen Mahler Gemeindebürgermeister in der Gemeinde Hollnseth, Landkreis Cuxhaven, vom 03. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Hollnseth in seiner Sitzung am 03. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: Bebauungsplan Nr. 1 "Hinterfeld" Vierte Änderung in Hagen Hollnseth, den 03. Juni 2013 Gemeinde Hollnseth Cord-Johann Otten Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß Abs. 2 in Verbindung mit 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Die Gemeinde Hagen hat dem Entwurf der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Planentwurf einschließlich Begründung liegt mit den wesentlichen planungsrelevanten Informationen in der Zeit vom 11. Juli 2013 bis 12. August 2013 während der Dienststunden im Bauamt der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3 in Hagen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. in der Gemeinde Mittelstenahe, Landkreis Cuxhaven, vom 11. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Mittelstenahe in seiner Sitzung am 11. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: 187

4 Mittelstenahe, den 11. Juni Gemeinde Mittelstenahe Axel Quast vom 18. Juni 2013 über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Neuhaus (Oste), Landkreis Cuxhaven Aufgrund des 0 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl I S. 965) und des 6 Gewerbesteuergesetz vom 15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Neuhaus (Oste) in seiner Sitzung vom 18. Juni 2013 folgende Satzung für die Realsteuern beschlossen: Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v. H. Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 380 v. H. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Neuhaus (Oste), den 18. Juni Gemeinde Neuhaus (Oste) Georg Martens in der Gemeinde Stinstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 12. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Stinstedt in seiner Sitzung am 12. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: Stinstedt, den 12. Juni Gemeinde Stinstedt Herbert Pape HAUSHALTS der Gemeinde Uthlede, Landkreis Cuxhaven, Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. Nr. 31/2010 vom 23. Dezember 2010) hat der Rat der Gemeinde Uthlede in der Sitzung am 15. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 188

5 werden dürfen, wird auf Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 460 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis Euro oder 10 v.h. des Haushaltsansatzes, höchstens aber Euro, gelten als unerheblich. Die Zustimmung des Rates gemäß 58 I Nr. 9 NkomVG ist in diesen Fällen nicht erforderlich; die Unterrichtung erfolgt gemäß 17 I NKomVG. Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 380 v. H. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Wingst, den 12. Juni Gemeinde Wingst Michael Schlobohm HAUSHALTS der Gemeinde Wulsbüttel, Landkreis Cuxhaven, Uthlede, den 27. Mai 2013 Gemeinde Uthlede Vehrenkamp Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. Nr. 31/2010 vom 23. Dezember 2010) hat der Rat der Gemeinde Wulsbüttel in der Sitzung am 15. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Uthlede für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Uthlede und im Rathaus der Samtgemeinde Hagen öffentlich aus. Uthlede, den 27. Juni Gemeinde Uthlede Der Vehrenkamp vom 12. Juni 2013 über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Wingst, Landkreis Cuxhaven Aufgrund des 0 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl I S. 965) und des 6 Gewerbesteuergesetz vom 15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wingst in seiner Sitzung vom 12. Juni 2013 folgende Satzung für die Realsteuern beschlossen: Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 v. H. Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. werden dürfen, wird auf Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie 189

6 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 460 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis Euro oder 10 v.h. des Haushaltsansatzes, höchstens aber Euro, gelten als unerheblich. Die Zustimmung des Rates gemäß 58 I Nr. 9 NkomVG ist in diesen Fällen nicht erforderlich; die Unterrichtung erfolgt gemäß 17 I NKomVG. Wulsbüttel, den 15. Mai 2013 Gemeinde Wulsbüttel Mahlstedt Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wulsbüttel für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 20 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 18. Juni 2013 unter einer Auflage genehmigt worden (Aktenzeichen: ) Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Wulsbüttel und im Rathaus der Samtgemeinde Hagen öffentlich aus. Wulsbüttel, den 27. Juni 2013 Gemeinde Wulsbüttel Der Mahlstedt C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften Das»Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven«erscheint nach Bedarf - Herstellung: H. Manthey, Cuxhaven 190

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