AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
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- Nora Schräder
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1 AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 178. Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, 179. Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Armstorf, Landkreis Cuxhaven, vom 10. Juni Haushaltssatzung der Gemeinde Belum, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr Bekanntmachung über die Aufstellung der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld der Gemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven 182. Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Hollnseth, Landkreis Cuxhaven, vom 3. Juni Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Mittelstenahe, Landkreis Cuxhaven, vom 11. Juni Satzung vom 18. Juni 2013 für die Realsteuern der Gemeinde Neuhaus (Oste), Landkreis Cuxhaven 185. Satzung für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Gemeinde Stinstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 12. Juni Haushaltssatzung der Gemeinde Uthlede, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr Satzung vom 12. Juni 2013 für die Realsteuern der Gemeinde Wingst, Landkreis Cuxhaven 188. Haushaltssatzung der Gemeinde Wulsbüttel, Landkreis Cuxhaven, C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Zweckverbände 178. HAUSHALTS der Samtgemeinde Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hemmoor in der Sitzung am 14. März 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendung auf der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf werden dürfen, wird auf Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 46,5 v. H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von gelten als unerheblich im Sinne des 17 Abs. 1 NKomVG. Hemmoor, den 14. März 2013 Samtgemeinde Hemmoor Brauer Samtgemeindebürgermeister 185
2 Die vorstehende Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hemmoor für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 19 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), und 11 Abs. 3 NKomVG in Verbindung mit 5 Abs.6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466), geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 18. Juni 2013 unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01. bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus Hemmoor, Rathausplatz 5, Hemmoor öffentlich aus. Hemmoor, den 27. Juni Amtsbl. Lk Cux Nr. 25 v S Samtgemeinde Hemmoor Der Samtgemeindebürgermeister Brauer Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge auf der außerordentlichen Aufwendungen auf der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionen der Auszahlungen für Investitionen der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes in der Gemeinde Armstorf, Landkreis Cuxhaven, vom 10. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Armstorf in seiner Sitzung am 10. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: Armstorf, den 10. Juni Gemeinde Armstorf Heino Klintworth Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. werden dürfen, wird auf Gemäß 17 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind vom Rat zu beschließen: a) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Betrag von überschreiten, b) außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Betrag von überschreiten. Belum, den 23. Mai 2013 Gemeinde Belum Karl-Heinz Linck Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Belum, Landkreis Cuxhaven, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 19. Juni 2013 unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01. bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Am Dobrock, Am Markt 1, Cadenberge öffentlich aus. HAUSHALTS der Gemeinde Belum, Landkreis Cuxhaven, Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Belum in der Sitzung am 23. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Belum, den 27. Juni 2013 Gemeinde Belum Der Linck 186
3 181. BEKANNTMACHUNG über die Aufstellung der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld der Gemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Abs. 1 Baugesetzbuch Der Rat der Gemeinde Hagen hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 die Aufstellung der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld beschlossen. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld, Dritte Änderung, dahingehend geändert werden, dass sie den Nutzeransprüchen gerecht werden. Aufgrund des demographischen Wandels werden vermehrt barrierefreie, ebenerdige Wohnungen in zentraler Lage nachgefragt werden. Um zukünftig entsprechenden Wohnraum bereitstellen zu können, ist in erster Linie eine Nachverdichtung der zentralen Siedlungsbereiche erforderlich. Mit der beabsichtigten Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld sollen entsprechende Möglichkeiten zur Nachverdichtung geschaffen werden, in dem die für Allgemeine Wohngebiete maximal zulässige Grund- und Geschossflächenzahl ausgeschöpft werden. Der Geltungsbereich der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld befindet sich im Norden der Ortschaft Hagen, östlich der Straße Grüner Weg, südlich der Straße Apfelhof und umfasst die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld, Dritte Änderung vom 08. März Der Geltungsbereich ist nachfolgend aus der Planzeichnung ersichtlich. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu dem Entwurf sowie zu der Begründung abgegeben werden. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 7 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hagen, den 13. Juni Gemeinde Hagen Mahler Gemeindebürgermeister in der Gemeinde Hollnseth, Landkreis Cuxhaven, vom 03. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Hollnseth in seiner Sitzung am 03. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: Bebauungsplan Nr. 1 "Hinterfeld" Vierte Änderung in Hagen Hollnseth, den 03. Juni 2013 Gemeinde Hollnseth Cord-Johann Otten Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß Abs. 2 in Verbindung mit 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Die Gemeinde Hagen hat dem Entwurf der Vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Hinterfeld und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Planentwurf einschließlich Begründung liegt mit den wesentlichen planungsrelevanten Informationen in der Zeit vom 11. Juli 2013 bis 12. August 2013 während der Dienststunden im Bauamt der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3 in Hagen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. in der Gemeinde Mittelstenahe, Landkreis Cuxhaven, vom 11. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Mittelstenahe in seiner Sitzung am 11. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: 187
4 Mittelstenahe, den 11. Juni Gemeinde Mittelstenahe Axel Quast vom 18. Juni 2013 über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Neuhaus (Oste), Landkreis Cuxhaven Aufgrund des 0 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl I S. 965) und des 6 Gewerbesteuergesetz vom 15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Neuhaus (Oste) in seiner Sitzung vom 18. Juni 2013 folgende Satzung für die Realsteuern beschlossen: Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v. H. Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 380 v. H. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Neuhaus (Oste), den 18. Juni Gemeinde Neuhaus (Oste) Georg Martens in der Gemeinde Stinstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 12. Juni 2013 Aufgrund der 0 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des 6 Gewerbesteuergesetz Stinstedt in seiner Sitzung am 12. Juni 2013 folgende Satzung beschlossen: Stinstedt, den 12. Juni Gemeinde Stinstedt Herbert Pape HAUSHALTS der Gemeinde Uthlede, Landkreis Cuxhaven, Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. Nr. 31/2010 vom 23. Dezember 2010) hat der Rat der Gemeinde Uthlede in der Sitzung am 15. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 188
5 werden dürfen, wird auf Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 460 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis Euro oder 10 v.h. des Haushaltsansatzes, höchstens aber Euro, gelten als unerheblich. Die Zustimmung des Rates gemäß 58 I Nr. 9 NkomVG ist in diesen Fällen nicht erforderlich; die Unterrichtung erfolgt gemäß 17 I NKomVG. Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 380 v. H. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Wingst, den 12. Juni Gemeinde Wingst Michael Schlobohm HAUSHALTS der Gemeinde Wulsbüttel, Landkreis Cuxhaven, Uthlede, den 27. Mai 2013 Gemeinde Uthlede Vehrenkamp Aufgrund des 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. Nr. 31/2010 vom 23. Dezember 2010) hat der Rat der Gemeinde Wulsbüttel in der Sitzung am 15. Mai 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Uthlede für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Uthlede und im Rathaus der Samtgemeinde Hagen öffentlich aus. Uthlede, den 27. Juni Gemeinde Uthlede Der Vehrenkamp vom 12. Juni 2013 über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Wingst, Landkreis Cuxhaven Aufgrund des 0 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589) und des 5 Grundsteuergesetz vom 07. August 1973 (BGBl I S. 965) und des 6 Gewerbesteuergesetz vom 15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wingst in seiner Sitzung vom 12. Juni 2013 folgende Satzung für die Realsteuern beschlossen: Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 v. H. Der Haushaltsplan wird 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. werden dürfen, wird auf Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie 189
6 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 460 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis Euro oder 10 v.h. des Haushaltsansatzes, höchstens aber Euro, gelten als unerheblich. Die Zustimmung des Rates gemäß 58 I Nr. 9 NkomVG ist in diesen Fällen nicht erforderlich; die Unterrichtung erfolgt gemäß 17 I NKomVG. Wulsbüttel, den 15. Mai 2013 Gemeinde Wulsbüttel Mahlstedt Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wulsbüttel für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 20 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cuxhaven am 18. Juni 2013 unter einer Auflage genehmigt worden (Aktenzeichen: ) Der Haushaltsplan liegt nach 14 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis 09. Juli 2013 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Gemeindebüro in Wulsbüttel und im Rathaus der Samtgemeinde Hagen öffentlich aus. Wulsbüttel, den 27. Juni 2013 Gemeinde Wulsbüttel Der Mahlstedt C. Bekanntmachungen sonstiger Körperschaften Das»Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven«erscheint nach Bedarf - Herstellung: H. Manthey, Cuxhaven 190
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Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010
der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 4/2015 vom 02.02.2015 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachung des Landkreises Diepholz vom 19.01.2015 Aktenzeichen: 66.85
der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 28. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Januar 2011 35. Jahrgang / Nr. 4 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises 28. Erste Satzung
Amtsblatt. Nr. 7 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 7 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.04.2012 36. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung
Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.
Nr. 2 46. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 6. Februar 2017 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Haushaltssatzung der Gemeinde Vechelde für das 2017 mit Verkündung 14 Bebauungsplan Nr.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ahaus für das Haushaltsjahr 2012
Amtsblatt für die Stadt Ahaus 1. Jahrgang 26. April 2012 Nummer 006/2012 Datum: Inhalt: Seite: 19.04.2012 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ahaus für das Haushaltsjahr 2012 20.04.2012
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 23.04.2015 Nr. 17 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg 15.04.2015 Öffentliche Zustellung des Schriftstückes
AMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
im Ergebnishaushalt mit dem
Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung
AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 25. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 29. Januar 2004 28. Jahrgang / Nr. 3 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises 25. Einladung
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in
Amtsblatt. Nr. 4 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 4 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 29.02.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Zweckvereinbarung
Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 03 Freitag, 15.02.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 1.
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom
Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in
HAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schweinfurt folgende Haushaltssatzung: 1 (1) Der als Anlage beigefügte
Amtliche Bekanntmachung
1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017
Amtsblatt für das Amt
Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 15 Freitag, den 18. Mai 2018 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung
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Nummer 11 Salzgitter, den 18. Juni 2009 36. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 65 Planfeststellungsverfahren Ausbau Nord-Süd- Straße (K12)... 101 66 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwillige
Veröffentlichung: Inkrafttreten:
Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad
Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 02/2012 Schleswig 15. Februar 2012 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr
Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014
9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20 Inhalt 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 02.05.2018 1 2. Bekanntmachung
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im
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11 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 45. Jahrgang 15. Februar 2016 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Änderungssatzung zu der Satzung des Beregnungsverbandes Halligdorf, Sitz Uelzen, vom
Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 8/2017 Schleswig, 18. Juli 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Haushaltsatzung Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Auf Grund der 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
Nr. 49 Böklund, 15. Dezember Jahrgang
Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt,
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AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011
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Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 29.04. Nr. 4/ Inhaltsverzeichnis: Seite A B en des Landkreises Schaumburg --- en der kreisangehörigen
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung
Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 101 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 10 Freitag, 2. März 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA
Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016
BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der
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HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung
AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Mai 2010 34. Jahrgang / Nr. 18 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
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AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 29.07.2016 1. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung: Korrektur der Haushaltssatzung der Gemeinde Hünxe für das Jahr 2016 Seiten
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung
Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:
AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017
Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg
Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2010 Nr. 9/2010 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 38. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 12.03.2009 Nr. 10 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Frühjahrsdeichschauen Gemeinde Drage Nachtragshaushaltssatzung
27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
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Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 02 Mittwoch, 01.02.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener 6. Änderung
Amtsblatt. Nr. 5 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 5 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.03.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Verordnung
I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung
Amtsblatt. für den Landkreis Gifhorn. XL. Jahrgang Nr. 12 Ausgegeben in Gifhorn am Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn XL. Jahrgang Nr. 12 Ausgegeben in Gifhorn am 29.11.13 Inhaltsverzeichnis Seite A. BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES B. BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE, GEMEINDEN UND SAMTGEMEINDEN
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AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 6. März 2008 32. Jahrgang / Nr. 10 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
JAHRGANG 2010 HANNOVER, 22. APRIL 2010 NR. 15 A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
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Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
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