Amtliche Bekanntmachung
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- Bettina Kuntz
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1 1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am gem. 79 Gemeinderordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018/2019 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 2018 in EUR 2019 in EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2 2/ Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Gesamtbetrag d. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag d. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden], (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2018 wird festgesetzt auf ,00 EUR, [davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0,00 EUR]. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden], (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2019 wird festgesetzt auf ,00 EUR, [davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0,00 EUR]. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,00 EUR. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird sowohl für das Haushaltsjahr 2018 als auch für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt auf ,00 EUR.
3 3/10 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400. v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 380. v. H. der Steuermessbeträge. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Schwäbisch Hall geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schwäbisch Hall, den Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom , AZ: / Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 gemäß 121 Abs.2 GemO i.v.m. 81 Abs.2 GemO bestätigt. Außerdem wurde der in 2 der Haushaltssatzung 2018/2019 für das Haushaltsjahr 2018 und für das Haushaltsjahr 2019 jeweils auf ,-- festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) gemäß 87 Abs.2 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung 2018/2019 und im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 nicht enthalten. Schwäbisch Hall, den Bürgermeisteramt
4 4/10 Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 1. Im Erfolgsplan mit 1 Wirtschaftsplan Erträgen von und Aufwendungen von Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Schwäbisch Hall, den Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom AZ: / Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Friedhöfe Schwäbisch Hall für die
5 5/10 Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EiGB i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der in 4 dieses Festsetzungsbeschlusses für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 erneut in Höhe von jeweils festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten dieser Festsetzungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht. Schwäbisch Hall, den Bürgermeisteramt Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 1. Im Erfolgsplan mit 1 Wirtschaftsplan Erträgen von und Aufwendungen von Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
6 6/10 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Schwäbisch Hall, den Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom , AZ: / Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 201 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Die in 2 des Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 auf und für das Wirtschaftsjahr 2019 auf festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan 2018 und 2019 wurden jeweils gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die in 4 des Festsetzungsbeschlusses für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 ebenfalls auf jeweils festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite wurden gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile sind in diesem Festsetzungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht enthalten. Schwäbisch Hall, den Bürgermeisteramt Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen:
7 7/10 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: Im Erfolgsplan mit Erträgen von und Aufwendungen von Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Schwäbisch Hall, den Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom , AZ: / Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall l für die Wirtschaftsjahre 201 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Die in 2 des Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 auf und für das Wirtschaftsjahr 2019 auf festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan wurden gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die in 4 des Festsetzungsbeschlusses für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 ebenfals auf jeweils
8 8/ festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite wurden gem. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i. V. m 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten dieser Festsetzungsbeschluss und der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht. Schwäbisch Hall, den Bürgermeisteramt Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall Wirtschaftsplan 2018/2019 -Festsetzungsbeschluss- Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am aufgrund der 3, 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und den 1 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in den derzeit geltenden Fassungen folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 beschlossen: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf: 1. Im Erfolgsplan mit 1 Wirtschaftsplan Erträgen von und Aufwendungen von Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird 4 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
9 9/10 Schwäbisch Hall, den Für den Gemeinderat: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom , AZ: / Schwäbisch Hall, die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs e Touristik und Marketing Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 gem. 121 Abs. 2 GemO und 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.v.m. 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in diesem Festsetzungsbeschluss und im Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 nicht enthalten. Schwäbisch Hall, den Bürgermeisteramt Amtliche Bekanntmachung Entsprechend 81 Abs. 3 GemO wird hiermit bekannt gegeben, dass 1. die Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und derr Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Touristik und Marketing Schwäbisch Hall für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 in der Zeit vom 12. Februar 2018 bis 20. Februar 2018, je einschließlich, unter http: // zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Schwäbisch Hall, den 08. Februar 2018
10 10/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am gem. 79 Gemeinderordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018/2019 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 2018 in EUR 2019 in EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
Amtsblatt für den Kreis Paderborn
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S T A D T W A I B L I N G E N G r o ß e K r e i s s t a d t
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B e s c h l u s s p r o t o k o l l
B e s c h l u s s p r o t o k o l l der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, den 17.03.2009, um 20:00 Uhr, Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u
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Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
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Sitzung des Gemeinderates vom
Sitzung des Gemeinderates vom 30.01.2018 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe wurden folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
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Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.
Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe
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