Amtsblatt für den Landkreis Goslar

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1 Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung der Stadt Seesen für das Haushaltsjahr Stadt Goslar 10 Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr Amtsblatt Nr Seite 16

2 7 Landkreis Goslar Goslar, Bekanntmachung Einziehung der Kreisstraße 49 Die in der Gemarkung Nauen der Samtgemeinde Lutter am Barenberge, Landkreis Goslar, gelegene Kreisstraße 49 ( Mühlenstraße ) ist für den öffentlichen Verkehr aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles entbehrlich geworden. Die Kreisstraße 49 wird daher gemäß 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. 1980, S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 372), mit Wirkung vom 01. Januar 2011 als öffentliche Straße eingezogen. Die eingezogene Strecke beginnt am Ortsausgangsschild Nauen (Betriebs-km 0,050) und endet an der Einmündung in die Landesstraße 594 Seesen - Jerze (Betriebs-km 1,575). Im Rahmen der Straßenaufsicht hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr der Einziehung zugestimmt. Die Kreisstraße 49 bleibt nach ihrer Einziehung als Privatstraße zur Erschließung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhalten. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 1, Braunschweig, angefochten werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zu erheben. Die Klage ist gegen den Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, Goslar, zu richten. Landkreis Goslar Der Landrat 8 Landkreis Goslar Goslar, Bekanntmachung Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 km 6,071 bis km 7,913 sowie km 9,250 bis km 9,341 Die Bundesrepublik Deutschland ist gem. 5 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, Straßenbaulastträger der Bundesstraße 82. Die in der Gemarkung Langelsheim gelegenen Teilstücke der Bundesstraße 82 (B 82) von km 6,071 bis km 7,913 (zwischen der MSW und der Landesstraße 515) sowie von km 9,250 bis km 9,341 (von der Einmündung der Kreisstraße 1 bis zur Einmündung der Kreisstraße 35) sind zum zur Kreisstraße abgestuft worden. Durch den Bau bzw. die Fertigstellung der Ortsumgehung Langelsheim im Zuge der B 82 haben die beschriebenen Teilstücke der B 82 ihre Bedeutung als Bundesstraße verloren und waren daher gem. 2 FStrG zur Kreisstraße abzustufen. Straßenbaulastträger der Kreisstraße ist der Landkreis Goslar. Die Abstufung wird hiermit bekanntgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 1, Braunschweig, angefochten werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zu erheben. Die Klage ist gegen den Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, Goslar, zu richten. Landkreis Goslar Der Landrat Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 2 17

3 9 Haushaltssatzung der Stadt Seesen für das Haushaltsjahr 2011 Auf Grund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Seesen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen für das Wirtschaftsjahr 2011 wird im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von ,00 EUR mit Aufwendungen in Höhe von ,00 EUR Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von ,00 EUR mit Ausgaben in Höhe von ,00 EUR Im Vermögenshaushalt werden Kredite für Investitionen Im Vermögensplan der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen werden Kredite für Investitionen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,00 EUR Im Vermögensplan der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen werden Verpflichtungsermächtigungen Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben durch die Sonderkasse der Abwasserbeseitigung Stadt Seesen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden im Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v.h. 5 6 Die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. 89 Abs. 1 Satz 2 Nieders. Gemeindeordnung als unerheblich angesehen werden, wird auf 5.000,00 EUR Seesen, 01. Dezember 2010 Der Bürgermeister gez. Hubert Jahns Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 2 18

4 Stadt Seesen Seesen, I / 2 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 Die Haushaltssatzung der Stadt Seesen für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 NGO vom bis im Rathaus der Stadt Seesen, Marktstraße 1, Zimmer 31, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der fortgeschriebene Beteiligungsbericht kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten gem. 116 a Abs. 3 NGO ebenfalls eingesehen werden. Der Bürgermeister gez. Hubert Jahns 10 Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Goslar in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes Stadtforst für das Haushaltsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit 1 Erträgen Aufwendungen ,12 Euro ,00 Euro Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 2 19

5 im Vermögensplan mit Einnahmen Ausgaben ,00 Euro ,00 Euro 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Euro Im Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes Stadtforst werden Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf Euro Im Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes Stadtforst werden Verpflichtungsermächtigungen 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro und für den Zeitraum vom bis auf Euro Der Höchstbetrag bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse Stadtforst in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310.v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H. 2. Gewerbesteuer 370 v. H. Goslar, gez. Henning Binnewies Oberbürgermeister (Siegel) Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 2 20

6 11 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Goslar in der Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge festgesetzt auf -EUR- -EUR- -EUR- -EUR- Ergebnishaushalt ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalt Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes Betriebshof Straßen und Grün für das Haushaltsjahr 2010 wird im Erfolgsplan mit Erträgen Euro Aufwendungen Euro im Vermögensplan mit Einnahmen Euro Ausgaben Euro Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes Stadtforst wird nicht geändert. Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 2 21

7 Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert. 2 Im Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes Betriebshof Straßen und Grün werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Im Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes Stadtforst werden Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 3 Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Im Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes Betriebshof Straßen und Grün werden Verpflichtungsermächtigungen Im Vermögensplan des optimierten Regiebetriebes Stadtforst werden Verpflichtungsermächtigungen Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse Betriebshof Straßen und Grün in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite für den optimierten Regiebetrieb Stadtforst aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Goslar, I. V. 5 gez. Klaus Germer Erster Stadtrat (Siegel) I. Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2010 II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2010/der Nachtragshaushaltssatzung 2010 Die vorstehende Haushaltssatzung bzw. die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2010 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 91 Abs. 4, 92 Abs. 2, 94 Abs. 2, 113 in Verbindung mit 92 Abs. 2 NGO erforderlichen Genehmigungen sind unter Auflagen durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am unter dem Aktenzeichen (10) erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO, der Nachtragshaushaltsplan nach 87 Abs. 1 NGO vom bis zum im Verwaltungsgebäude Wallstraße 1 B / Zentrale Dienste und Finanzen -Abt. Finanzen, Zimmer und im Service - Center, Charley-Jacob-Str. 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Goslar, Stadt Goslar Der Oberbürgermeister I. V. gez. Klaus Germer Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 2 22

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