Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86

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1 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 15 Montag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) 86 Amt I/80 Bestätigungsvermerk der Kommuna Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2010 VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH 86 Bestätigungsvermerk der Kommuna Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2010 AnrufBus GmbH 86 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Gemeinde Hesel Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Neukamperfehn Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Rhauderfehn 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr Gemeinde Uplengen Satzung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.8 Hörstfeld in der Ortschaft Remels C. Sonstiges Seite Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Großes Meer 90-91

2 Bekanntmachung Amt III/61 Bekanntmachung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Aurich - plant, den Umbau der Kreuzung B 436 / L 31 / Neuen Feldstraße in einen Kreisverkehrsplatz (P.Nr ), Gemarkung Weener, Stadt Weener (Ems) durchzuführen. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. a. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Kommuna Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2010 VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH Die Kommuna Treuhand GmbH hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanzund Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Delmenhorst, gez. Rellensmann, gez. Jeschke Wirtschaftsprüfer Die VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Die Jahresbilanz zum schließt in Aktiva und Passiva mit ,32 ab. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,32 wird den Gewinnrücklagen zugewiesen. 3. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat Bestätigungsvermerk der Kommuna Treuhand GmbH zum Jahresabschluss 2010 AnrufBus GmbH Die Kommuna Treuhand GmbH hat nach pflichtgemäßer abgeschlossener Prüfung festgestellt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanzund Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Delmenhorst, gez. Rellensmann, gez. Jeschke Wirtschaftsprüfer Die AnrufBus GmbH hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen: 1. Die Jahresbilanz zum schließt in Aktiva und Passiva mit ,23 ab. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,08 wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf , Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt Vorstehender Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom zur Einsichtnahme beim Landkreis Leer, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Beschäftigung, Bergmannstraße 35, Leer, Zimmer-Nr. 2, aus. Leer, Landkreis Leer Der Landrat

3 Haushaltssatzung der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendung auf 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für 2.4 der Auszahlungen für 2.5 der Einzahlungen für 2.6 der Auszahlungen für festgesetzt Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. Hesel, Gemeinde Hesel Der Gemeindedirektor Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt am unter dem Aktenzeichen - 14 oor - erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis zum im Rathaus der Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, Hesel, Zimmer O-04 zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis Uhr und montags bis donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus. Hesel, Gemeinde Hesel Der Gemeindedirektor Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des - der Auszahlungen des Haushaltssatzung der Gemeinde Neukamperfehn für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Neukamperfehn in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf im Finanzhaushalt

4 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für 2.4 der Auszahlungen für 2.5 der Einzahlungen für 2.6 der Auszahlungen für festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des - der Auszahlungen des Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. Neukamperfehn, Gemeinde Neukamperfehn Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom bis zum im Rathaus der Samtgemeinde Hesel, Rathausstraße 14, Hesel, Zimmer O-04 zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis Uhr und montags bis donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus. Neukamperfehn, Gemeinde Neukamperfehn 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rhauderfehn für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Rhauderfehn in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 werden Euro- erhöht um -Euro- die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge vermindert um -Euro- und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf -Euro Ergebnishaushalt ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Auszahlungen für Einzahlungen für Auszahlungen für Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaus- halts Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

5 Der Wirtschaftsplan des Kommunalen Entwicklungsbetriebes Rhauderfehn (nachfolgend Eigenbetrieb genannt) für das Wirtschaftsjahr 2011 wird nicht geändert. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird a) für die Gemeinde nicht verändert, b) für den Eigenbetrieb nicht verändert. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird a) für die Gemeinde gegenüber der bisherigen Festsetzung i.h.v ,00 vermindert um ,00 auf ,00 festgesetzt. b) für den Eigenbetrieb nicht verändert. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird a) für die Gemeinde nicht verändert, b) für den Eigenbetrieb nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 nicht geändert. Rhauderfehn, Gemeinde Rhauderfehn Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach 92 Abs. 2, 91 Abs. 4 und 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom und dem 91 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Neufassung vom , zuletzt geändert durch Gesetz zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom (Nds. GVBl. S. 576 ff.) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am 18. Juli 2011 unter dem Az.: 14 erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom 16. bis 26. August 2011 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Rhauderfehn, Zimmer 102, öffentlich aus. Rhauderfehn, den Gemeinde Rhauderfehn Satzung der Gemeinde Uplengen zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.8 Hörstfeld in der Ortschaft Remels Aufgrund der Abs. 3, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der jeweils gültigen Fassung, sowie i.v. mit 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Gemeinde Uplengen die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.8 Hörstfeld in der Ortschaft Remels, bestehend aus den nachstehenden textlichen Festsetzungen, am 28. Juni 2011als Satzung beschlossen: Änderung 1. Die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten wird aufgehoben. 2. Die auf dem Flurstück 28/56 der Flur 8 der Gemarkung Remels dargestellte Straßenverkehrsfläche wird aufgehoben. 3. Die bauliche Nutzung der gemäß Nr. 1. u. 2. dieser Satzung aufgehobenen Bereiche wird wie folgt festgesetzt: a) Art der baulichen Nutzung: allgemeines Wohngebiet (WA) b) Maß der baulichen Nutzung: Zahl der Vollgeschosse (Höchstgrenze) II Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,7 c) Bauweise: offene Bauweise, ohne Längenbeschränkung 4. Auf der östlichen Seite der Flurstücke 28/16, 28/57 und 28/56, jeweils Flur 8 der Gemarkung Remels wird in einer Breite von 6,0 m, gerechnet ab der gemeinsamen Grundstücksgrenze der vorstehend angeführten Flurstücke zu den Flurstücken 36/3 und 38/6, eine Wasserfläche (Rohrleitung) gemäss 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB festgesetzt. 5. Die überbaubare Grundstücksfläche wird für den Bereich gemäß Nr. 3 dieser Satzung wie folgt festgesetzt: a) bis auf einen Abstand von 4,0 m an die Gemeindestraße Westring b) bis auf einen Abstand von 5,0 m an die Gemeindestraße Alter Postweg c) bis auf einen jeweiligen Abstand von 3,0 m an die gemeinsamen Grundstücksgrenzen der

6 Flurstücke 28/13 zu 28/14, 28/15 zu 28/16, 28/54 zu 28/56, 28/55 zu 28/56 und 28/44 zu 28/56, jeweils Flur 8 der Gemarkung Remels und d) bis auf einen Abstand von 3,0 m an die unter 1 Nr. 4 dieser Änderungssatzung festgesetzten Wasserfläche (Rohrleitung) 6. Die dargestellte Elektrizitätsleitung mit Schutzstreifen und Angabe der Stromspannung wird aufgehoben. 7 Die vorhandene überbaubare Grundstücksfläche auf dem Flurstück 28/71 der Flur 8 der Gemarkung Remels wird in nördlicher Richtung bis auf einen jeweiligen Abstand von 3,0 m zu den gemeinsamen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 28/7, 28/74 und 28/79 zu 28/71 herangeführt. 8. Die bauliche Nutzung wird für den unter Nr. 7 dieser Änderungssatzung festgelegten Bereich wie folgt festgesetzt: a) Art der baulichen Nutzung: allgemeines Wohngebiet (WA) b) Maß der baulichen Nutzung: Zahl der Vollgeschosse (Höchstgrenze) II Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,7 c) Bauweise: offene Bauweise, ohne Längenbeschränkung 9. Die Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzung zwischen allgemeinen Wohngebiet (WA) und reinem Wohngebiet (WR) wird auf die gemeinsame Grundstücksgrenze der Flurstücke 28/71 zu 28/74 verlegt. Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Leer in Kraft. Uplengen, 28. Juni 2011 Gemeinde Uplengen Jedermann kann ab sofort die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.8 Hörstfeld in der Ortschaft Remels nebst Begründung im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Uplengen-Remels, Alter Postweg 113, Zimmer 10, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 0 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.8 Hörstfeld in der Ortschaft Remels mit der Bekanntmachung (Ausgabedatum des Amtsblattes) rechtsverbindlich. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.a. Bauleitplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 33 Abs. 2 i.v.m. 215 BauGB (i.d.f. der Bek. vom , BGBl. I S. 2141, ber S. 137, zuletzt geändert durch Art. 1 G vom , BGBl. I S bzw. durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom , BGBl. Teil I Nr. 64 S. 3316) 1. die Verletzung der in 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs der dort näher bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. 2 und 2 a) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 14 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Uplengen, 02. August 2011 Gemeinde Uplengen Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Regionaldirektor Aurich Amt für Landentwicklung in der Flurbereinigung Großes Meer In der Flurbereinigung Großes Meer, Landkreis Aurich, ist das das Wertermittlungsverfahren gemäß 7 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom (BGBl. I S. 3150, 3176) werden dabei zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden u. a. die Grundlage der späteren Abfindung. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in einem Anhörungstermin gemäß 32 FlurbG am Donnerstag, dem 08. September 2011, um 14:00 Uhr im Ponyhof Ubben, Bedekaspel, Langer Weg 4, Südbrookmerland, erläutert. Die Auslegung der Wertermittlungsergebnisse erfolgt ebenfalls im Ponyhof Ubben, Bedekaspel, Langer Weg 4, Südbrookmerland, am

7 Montag, dem 05. September 2011, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr für die Beteiligten von Buchstabe A - G, Dienstag, dem 06. September 2011, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr für die Beteiligten von Buchstabe H - L, Mittwoch, dem 07. September 2011, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr für die Beteiligten von Buchstabe M - S, und Donnerstag, dem 08. September 2011, in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr für die Beteiligten von Buchstabe T - Z. Die Ergebnisse der Wertermittlung und deren Karten liegen während dieser Zeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten der Flurbereinigung Großes Meer aus. Während dieser Zeiten stehen Vertreter des Amtes für Landentwicklung Aurich zur Verfügung, um die Ergebnisse der Wertermittlung auf Wunsch zu erläutern und eventuelle Einwendungen aufzunehmen. Aurich, Baalmann S Herausgeber: Landkreis Leer, Der Landrat, Bergmannstraße 37, Leer, Tel.: (04 91) Das Amtsblatt erscheint jeweils zum 01. und 15. eines Monats, an arbeitsfreien Tagen am darauf folgenden Arbeitstag. Annahmeschluss ist fünf Arbeitstage vor dem Erscheinungstag. Aufträge für Bekanntmachungen sind an den Landkreis Leer, Büro des Landrats, Bergmannstraße 37, Leer oder an folgende -Adresse zu senden: gunda.schmidt@gmx.net Die Redaktion des Amtsblattes ist unter der Rufnummer ( ) zu erreichen. Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter: Rubrik Aktuelles

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