A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

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1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 62/2016 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr /2016 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Delbrück und Entlastung des Bürgermeisters 64/2016 Bekanntmachung der Genehmigung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Schlussbekanntmachung 65/2016 Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Bertelsfeld in Delbrück-Mitte Hier: Öffentliche Auslegung 66/2016 Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Tegetfeld in Delbrück-Mitte Hier: Öffentliche Auslegung 67/2016 Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a Himmelreich in Delbrück-Mitte Hier: Öffentliche Auslegung 68/2016 Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Schöning in Delbrück-Schöning Hier: Schlussbekanntmachung 69/2016 Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Vor dem Walde in Delbrück-Mitte Hier: Öffentliche Auslegung 70/2016 Bekanntmachung der Vertretungsberechtigten der Stadtbetriebe Delbrück sowie des Umfanges der Vertretungsbefugnis Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter

2 B E K A N N T M A C H U N G der Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 Gemäß 80 Abs. 3 GO NW liegt der Entwurf der 1. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück nebst Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 in der Zeit vom bis während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Lange Straße 45, Zimmer 36, öffentlich zur Einsichtnahme aus. In der Zeit vom bis können Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen bei der o.g. Stelle erheben, über die der Rat der Stadt Delbrück in öffentlicher Sitzung beschließt. Einwendungen, die nach Ablauf der angegebenen Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Dienststunden sind wie folgt geregelt: montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

3 B e k a n n t m a c h u n g des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Delbrück und Entlastung des Bürgermeisters 1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 einschließlich Entlastung Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Delbrück wurde gemäß 101 ff. GO NRW örtlich geprüft. Die örtliche Rechnungsprüfung hat am den Bestätigungsvermerk erteilt, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss am angeschlossen hat. Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Rat der Stadt Delbrück nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. 2. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2014 gem. 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von ,43 fest. 3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,91 wird durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt. 4. Der Rat erteilt dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2014 gem. 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung. Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2014 werden wie folgt bekannt gemacht: a) Bilanz zum Aktiva Passiva 1.Anlagevermögen ,80 1.Eigenkapital , Immaterielle 1.1 Allgemeine Rücklage ,31 Vermögensgegenstände , Sonderrücklagen 0, Sachanlagen , Ausgleichsrücklage , Jahresüberschuss/ Finanzanlagen ,34 fehlbetrag ,91 2.Umlaufvermögen ,80 2.Sonderposten , Vorräte , Forderungen und sonsti- ge Vermögensgegenstände ,33 3.Rückstellungen , Wertpapiere des Umlaufvermögen 0, Liquide Mittel ,70 4. Verbindlichkeiten ,36 3.Aktive Rechnungsabgrenzung ,83 5.Passive Rechnungsabgrenzung ,63 Bilanzsumme ,43 Bilanzsumme ,43 Amtsblatt Nr. 12 vom

4 b) Ergebnisrechnung Ordentliche Erträge ,91 - Ordentliche Aufwendungen ,56 = Ordentliches Ergebnis ,65 + Finanzerträge ,23 - Finanzaufwendungen ,49 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ,91 +/- Außerordentliches Ergebnis 0,00 = Jahresergebnis ,91 c) Finanzrechnung 2014 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,59 -Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,87 =Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,72 +Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,62 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,90 =Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag ,44 +/- Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,17 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln ,27 + Anfangsbestand an Finanzmitteln ,60 +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ,17 = Liquide Mittel ,70 2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Delbrück Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Delbrück und die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit gem. 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Delbrück wurde dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde für den Kreis Paderborn gemäß 96 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom angezeigt. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom die Anzeige des Jahresabschlusses bestätigt und das Anzeigeverfahren für abgeschlossen erklärt. Der Jahresabschluss 2014 (bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang),der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk liegen gem. 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Delbrück, Zimmer 36, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

5 Bekanntmachung Genehmigung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Schlussbekanntmachung gem. 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Für die vom Rat der Stadt Delbrück in der Sitzung am beschlossene 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Genehmigungsverfahren nach 6 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Dieses wird hiermit bekannt gemacht. Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom , AZ.: /D.143, erklärt, dass die Genehmigung des Planes gem. 6 Abs. 1 BauGB erteilt wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung von diesem Tage ab im Fachbereich Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstraße 6, Zimmer 301, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Hingewiesen wird gem. 215 Abs. 2 BauGB darauf, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - dieser Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Feststellungsbeschluss vorher beanstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

6 Amtsblatt Nr. 12 vom

7 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 1 Bertelsfeld in Delbrück-Mitte, 6. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13 a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Bertelsfeld in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,14 ha liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 15 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 Bertelsfeld. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne eingesehen werden. Amtsblatt Nr. 12 vom

8 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bzw. weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor bzw. sind nicht verfügbar. Gem. 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

9 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 10 Tegetfeld in Delbrück-Mitte, 2. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13 a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Tegetfeld in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,78 ha liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 14 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 10 Tegetfeld. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne eingesehen werden. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bzw. weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor bzw. sind nicht verfügbar. Gem. 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Amtsblatt Nr. 12 vom

10 Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

11 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte, 6. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13 a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,06 ha liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 4 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 a Himmelreich. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne eingesehen werden. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bzw. weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor bzw. sind nicht verfügbar. Gem. 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Amtsblatt Nr. 12 vom

12 Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

13 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 27 "Schöning" in Delbrück-Schöning, 6. Änderung hier: Schlussbekanntmachung gem. 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Schöning in Delbrück-Schöning wird gem. 10 BauGB i.v.m. 7 GO NW als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gem. 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom übereinstimmt. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,84 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 5, und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 27 Schöning. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB von diesem Tage ab im Fachbereich VI Bauen und Planen der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Zimmer 301, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne eingesehen werden. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ebenfalls hingewiesen wird gem. 215 Abs. 2 BauGB darauf, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges Amtsblatt Nr. 12 vom

14 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes kann gem. 7 Abs. 6 S. 1 GO NW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Delbrück zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Schöning in Delbrück-Schöning wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

15 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 64 Vor dem Walde in Delbrück-Mitte, 2. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13 a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 Vor dem Walde in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von 0,35 ha liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 11 und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 64 Vor dem Walde. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne eingesehen werden. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bzw. weitere umweltbezogene Informationen liegen nicht vor bzw. sind nicht verfügbar. Gem. 13 a Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Amtsblatt Nr. 12 vom

16 Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom

17 Amtsblatt Nr. 12 vom

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