A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
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- Kilian Kraus
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1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 39. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 75/2013 Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr /2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum /2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes Delbrück zum /2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück zum /2013 Bekanntmachung des Härtebereiches des vom Wasserwerk der Stadt Delbrück an die Verbraucher abgegebenen Trinkwassers 80/2013 Bekanntmachung über die Verwendung von Zusatzstoffen im Aufbereitungsprozess des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Delbrück 81/2013 Bebauungsplan Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte, 4. Änderung Hier: Öffentliche Auslegung 82/2013 Bekanntmachung der Einladung des Wasser- und Bodenverbandes Grubebach Delbrück zur Verbandsschau und zur gemeinsamen Vorstands- und Ausschusssitzung 83/2013 Bekanntmachung der Einladung des Wasser- und Bodenverbandes Haustenbach Delbrück zur Verbandsschau und zur gemeinsamen Vorstands- und Ausschusssitzung Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter
2 Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Delbrück nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 liegt in der Zeit vom bis während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Straße 45, Zimmer 36, öffentlich zur Einsichtnahme aus. In der Zeit vom bis einschließlich können Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen bei der o.g. Stelle erheben, über die der Rat der Stadt Delbrück in öffentlicher Sitzung beschließt. Einwendungen, die nach Ablauf der angegebenen Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Dienststunden sind wie folgt geregelt: montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 19 vom
3 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum Der Rat der Stadt Delbrück hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum festgestellt und über den Verlustausgleich wie folgt beschlossen: Die Schlussbilanz zum wird auf der Aktiv- und Passivseite auf ,09 EUR festgestellt und als richtig anerkannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012, die mit einem Jahresfehlbetrag von ,80 EUR abschließt, wird festgestellt und als richtig anerkannt. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2012 in Höhe ,80 EUR wird der allgemeinen Rücklage entnommen. In der steuerrechtlichen Spartenrechnung wird der Gewinn des Wasserwerkes über ,49 EUR der zweckgebundenen Rücklage für Investitionen und Tilgungen zugeführt. Der Jahresfehlbetrag des Hallenbades über ,29 EUR wird der allgemeinen Rücklage entnommen. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird festgestellt." 2. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2013 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 36 aus. 3. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses lautet wie folgt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Stadtbetriebe Delbrück. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen ohg, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtbetriebe Delbrück, Delbrück, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Amtsblatt Nr. 19 vom
4 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Betriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen ohg ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Matthias Middel Der vorstehende Ratsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 296)), öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, den Der Bürgermeister Die Betriebsleitung gez. Peitz gez. Drüke gez. Merschmann gez. Wolf Amtsblatt Nr. 19 vom
5 Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes Delbrück zum Der Rat der Stadt Delbrück hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen: Die Schlussbilanz zum wird auf der Aktiv- und Passivseite auf ,98 EUR festgestellt und als richtig anerkannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012, die mit einem Jahresgewinn von ,18 EUR abschließt, wird festgestellt und als richtig anerkannt. Nachrichtlich wird der allgemeinen Rücklage der Betrag von ,16 EUR entnommen. Der im Anschluss an den Jahresabschluss erfolgten Einstellung in die zweckgebundene Rücklage (Beitragsausgleichsrücklage) in Höhe von ,59 EUR wird zugestimmt. Der Bilanzgewinn 2012 in Höhe von ,75 EUR entspricht der erwirtschafteten Eigenkapitalverzinsung. Die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von ,75 EUR wird an die Stadt Delbrück abgeführt. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird festgestellt. 2. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2013 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 36 aus. 3. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses lautet wie folgt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Abwasserwerk Delbrück. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen ohg, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk Delbrück, Delbrück, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, Amtsblatt Nr. 19 vom
6 mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen ohg ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Matthias Middel Der vorstehende Ratsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 296), öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, Der Bürgermeister Die Betriebsleitung gez. Peitz gez. Drüke gez. Merschmann gez. Wolf Amtsblatt Nr. 19 vom
7 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück zum Der Rat der Stadt Delbrück hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum festgestellt und über den Verlustausgleich wie folgt beschlossen: Die Schlussbilanz zum wird auf der Aktiv- und Passivseite auf ,47 EUR festgestellt und als richtig anerkannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012, die mit einem Jahresverlust von ,70 EUR abschließt, wird festgestellt und als richtig anerkannt. Der Jahresverlust des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von ,70 EUR wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird festgestellt. 2. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2013 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 36, aus. 3. Der abschließende Bestätigungsvermerk des für die Stadt Delbrück zuständigen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Rietberg über die Prüfung des Jahresabschlusses lautet wie folgt: Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehen der Buchführung und den Lagebericht der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31.Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Reglungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Senioreneinrichtungen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 106 GO unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Senioreneinrichtungen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Senioreneinrichtungen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Amtsblatt Nr. 19 vom
8 Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Senioreneinrichtungen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Senioreneinrichtungen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Senioreneinrichtungen und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Senioreneinrichtungen geben keinen Anlass zu Beanstandungen. Delbrück, 13. August 2013 gez. Andreas Göke Der vorstehende Ratsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 296)), öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, den Der Bürgermeister Die Betriebsleiterin gez. Peitz gez. Hartmann Amtsblatt Nr. 19 vom
9 B e k a n n t m a c h u n g Gemäß 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- u. Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBI I S. 2538), geändert durch Artikel 4 Absatz 74 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154) wird hiermit den Verbrauchern im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Delbrück bekanntgegeben, dass das an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser in Anreppen und Boke zum Härtebereich hart im übrigen Stadtgebiet zum Härtebereich mittel rechnet. Der Härtebereich wurde durch Untersuchungen des Chemischen Untersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe ermittelt. Dem mittleren Härtebereich werden 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter zugeordnet. Darüber hinaus wird es dem Härtebereich hart zugeordnet (hier: Wasser der Boker Heide). Delbrück, Stadtbetriebe Delbrück -Wasserwerk- Die Betriebsleitung gez. Merschmann Kaufmännischer Betriebsleiter Amtsblatt Nr. 19 vom
10 B e k a n n t m a c h u n g Gemäß 16 Abs. 4 der Verordnung über die Qualität vom Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2013 (BGBI. I S. 2977), geändert durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBI. I S. 3154) wird hiermit den Verbrauchern im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Delbrück bekanntgegeben, dass folgender Zusatzstoff im Aufbereitungsprozess des Trinkwassers verwendet wird: Zusatzstoff Natriumhydroxid Verwendungszweck Einstellen des ph-wertes Delbrück, Stadtbetriebe Delbrück -Wasserwerk- Die Betriebsleitung gez. Merschmann Kaufmännischer Betriebsleiter Amtsblatt Nr. 19 vom
11 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte, 4. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gem. 13 a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13 a BauGB beschlossen. Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 4 und 5, und befindet sich, wie aus nachstehendem Lageplan ersichtlich, innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 a Himmelreich. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13 a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne eingesehen werden. Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 19 vom
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13 Wasser- und Bodenverband Haustenbach Delbrück Einladung zur Verbandsschau zur gemeinsamen Vorstands- und Ausschusssitzung am Donnerstag, dem Grabenschau 9.30 Uhr Abfahrt ab Gaststätte "Zur Windmühle" (Knapp) Hövelhofer Str Delbrück Besichtigung der Verbandsgewässer Abnahme der Unterhaltungsarbeiten 2012 Planung der Unterhaltungsarbeiten 2014 ca Uhr Anschließend Mittagspause in der Gaststätte "Zur Windmühle" Gemeinsame Vorstands- und Ausschusssitzung Tagesordnung Protokoll der letzten Sitzung Aufstellung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2014 Besprechung der Unterhaltungsmaßnahmen 2014 Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben 2012 Entlastung des Vorstandes Verschiedens Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Grabenschau teilzunehmen. Mit freundlichem Gruß gez. Hubert Lipsmeier (Verbandsvorsteher) Amtsblatt Nr. 19 vom
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