Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

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1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: Abnahmedatum: Hinweistafel Bürgerzentrum Birk Unterschrift: Unterschrift: Hinweistafel Forum Wahlscheid

2 Bekanntmachung Außenbereichsatzung für die Ortslage Bombach gem. 35 Abs. 6 BauGB Offenlagebeschluss gem. 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 Nr. 2 und 3 BauGB Der Rat der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am die Offenlegung der Außenbereichssatzung für die Ortslage Bombach gemäß 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs.2 BauGB i.v.m. 13 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen. Planungsziel: Das Ziel, der vom Rat der Stadt Lohmar zur Aufstellung beschlossenen Außenbereichssatzung Bombach ist es, für Bürger/innen und Planer die Rechtsgrundlage zu bilden, Bauvorhaben umzusetzen zu können. Die Außenbereichssatzung hat auch das Ziel die vorhandene dörfliche Struktur in Bombach zu bewahren und die Nutzung von Regenerativen Energien zu forcieren und somit sind auch gestalterische Vorgaben Bestandteil des Satzungsentwurfes. Der genannte Satzungsentwurf liegt gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1548), in dem angegebenen Zeitraum zur Einsichtnahme aus. 1. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Bombach umfasst folgende Flurstücke: (Gemarkung Honrath - Flur 1, Flurstücke 38 (teilweise), 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47, 48, 49, 50, 51; 52, 54, 55, 56, 58 (teilweise), 62 (teilweise), 110, 111 (teilweise), 115, 117, 118 (teilweise), 134, 135, 145, 149 (teilweise), 154, 155, 2321, 2322 (teilweise)). Die Offenlage der Außenbereichssatzung gemäß 35 Abs. 6 BauGB für die Ortslage Bombach einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der Artenschutzrechtlichen Prüfung und des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt

3 Gemäß 3 Abs.2 BauGB liegen der Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht inklusiv Artenschutzrechtlicher Prüfung und Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gemäß 2a BauGB in der Zeit vom 06. Januar 2014 bis einschließlich 07. Februar 2014 bei der Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, Lohmar, Hauptstraße 27 29, 2. Obergeschoss, während der Dienststunden, montags, von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, dienstags bis donnerstags von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, und freitags von Uhr bis Uhr öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich oder mündlich im Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, Lohmar, Hauptstraße vorgebracht werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist gemäß 3 BauGB ausdrücklich erwünscht. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende Informationen über die Umwelt sind verfügbar: Umwelt / Artenschutz - Umweltbericht Stand: 12/2013 Der Umweltbericht beschreibt die Auswirkungen der in der Ortslage Bombach geplanten vier Bauvorhaben auf die nächstgelegenen Schutz-, Wald- und Quellgebiete sowie auf die dort vorhandenen Tierarten. Eine Bestandsaufnahme und Datenbewertung zu den möglichen Auswirkungen auf die Bereiche Boden, Wasser, Klima, Lufthygiene, Mensch, Arten und Biotope, Stadtbild sowie zu Kultur- und Sachgütern wurde ebenfalls Grundlage dieses Umweltberichtes ermittelt. Darüber hinaus wurde unter anderem prognostisch untersucht, wie sich der Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung entwickeln könnte und wie sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich auf die Umwelt auswirken könnten. Die Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung zu den Themenbereichen Boden, Wasserhaushalt, Klima/Luft, - 2 -

4 Mensch, Arten und Biotope sowie evt. Erforderlich werdende Ausgleichsmaßnahmen sind weitere Bestandteile dieses Umweltberichts. - Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand: 12/2013 Untersuchung zu möglichen Eingriffen auf die Fortpflanzung und Ruhestätten streng geschützter Tierarten im Planungsgebiet. Weitere hinzugezogene Quellen: - Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: Internet-Adresse: Stand: 10/ Textliche und zeichnerische Darstellung des Regionalplans Teilabschnitt Region Bonn/Rhein- Sieg, Bezirksregierung Köln: Internet-Adresse: Stand: 10/ 2013 Schall / Lärm / Luft Stand: 010/ Schalltechnische Untersuchung, Aussagen über die zurzeit bestehenden Beeinträchtigung durch Verkehrslärmemissionen auf den Planbereich. Internet-Adresse: Stand: 10/2013 Weitere Verfahrensgrundlagen: - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Stand: 11/ Ziel des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags ist, die für dieses Vorhaben zu erwartenden natürlichen und vom Menschen beeinflussten Gegebenheiten sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild aufzunehmen und zu bewerten. Der verbleibende Kompensationsbedarf für die Vorhaben soll über das Ökokonto der Stadt Lohmar realisiert werden. Allgemeine Hinweise: Ich bestätige, dass - der Offenlegungsbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist, alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und der Wortlaut der beiliegenden Beschlussausfertigung mit dem erneuten Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt übereinstimmt. Der vorstehende Beschluss, den der Rates der Stadt in seiner Sitzung am beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht

5 Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. R ö g e r Bürgermeister - 4 -

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