Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung
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- Friedrich Beckenbauer
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1 Bauleitplanung an die Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB - vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v , Az.4 CN 3.12) Dipl.Ing. Klaus Goede Referatsleiter Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
2 Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB 3 Abs. 2 Satz 1 u.2: Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Klaus Goede 2
3 Bekanntmachung der Auslegung gem. 3 Abs.2 BauGB Ortsübliche Bekanntmachung Inhalte - Geltungsbereich - Ort und Dauer der Auslegung (mind. 1 Monat) - Angaben welche Arten vorliegender Umweltinformationen vorliegen - Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist, ggf. Nichtberücksichtigung - auch schriftliche Stellungnahmen - Präklusion bei Fristüberschreitung (s. 4a Abs. 6 Satz 2 BauGB und 47 Abs. 2a VwGO) Frist Zweck - mindestens eine Woche vor der Auslegung Auslegung dient der Ermittlung der betroffenen (privaten) Belange Sicherstellung der Anstoßwirkung der Bekanntmachung Klaus Goede 3
4 Anstoßfunktion - insbesondere - Eindeutigkeit der Gebietsbezeichnung - Ort und Dauer Die auszulegenden Unterlagen müssen für die Öffentlichkeit ohne wesentlichen Aufwand im Zusammenhang an der bekannt gemachten Stelle einsehbar sein. - (bei vorhabenbezogener Planung ) Gegenstand der Planinhalte - Internetbekanntmachung nur ergänzend möglich - Hinweis, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen Klaus Goede 4
5 Hinweis zu Arten vorliegender umweltbezogener Informationen Er (- der Gesetzgeber*-) bringt zum Ausdruck, dass eine Unterweisung über die Inhalte der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (und sonstigen Umweltinformationen*) erwartet wird. Andererseits ist das Bekanntmachungserfordernis nach 3 Abs.2 BauGB auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen beschränkt. Wie dieser Begriff nahelegt, ist es nicht erforderlich, den Inhalt der Umweltinformationen im Detail widerzugeben. Es genügt die Angabe von Gattungsbegriffen * Ergänzungen durch den Verfasser BVerwG, Urt. v , Az.4 CN 3.12 Klaus Goede 5
6 Hinweise zu Arten vorliegender umweltbezogener Informationen BVerwG, Urt.v , Az.4 CN 3.12 Auf der sicheren Seite ist die planende Gemeinde, wenn der Bekanntmachungstext einen zwar stichwortartigen, aber vollständigen Überblick über diejenigen Umweltbelange ermöglicht, die aus Sicht der im Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen in der betreffenden Planung eine Rolle spielen, wie er etwa einer vollständigen und ausreichend differenzierten Gliederung eines sachgerecht verfassten Umweltberichts zu entnehmen sein kann. - stichwortartig - vollständig und ausreichend differenziert - die konkrete Planung betreffend - Stellungnahmen und Unterlagen Klaus Goede 6
7 Hinweise zu vorliegenden umweltbezogener Informationen Planer - Sichtung des vorliegenden Materials zum Planungsansatz aus dem Planverfahren einschl. Stellungnahmen mit Umweltinformationen - Auswertung sonstiger vorliegender (auszulegenden und nicht auszulegenden) Umweltinformationen, wie z.b. Landschaftsplan und sonstige vorliegende Gutachten (auch aus vorangegangenen Vorhabengenehmigungsverfahren) - mögl. Integration der Umweltinformationen in den Umweltbericht Amt/Verwaltung - Benennung der vorliegenden Informationen in der Bekanntmachung (z.b. Überschriften Umweltbericht und der konkreten Auswirkungen benennen) Klaus Goede 7
8 Hinweise zu Arten vorliegender umweltbezogener Informationen Beispiele Klaus Goede 8
9 Hinweise zu Arten vorliegender umweltbezogener Informationen Beispiele Mustertext Klaus Goede 9
10 Hinweise zu vorliegenden umweltbezogener Informationen Empfehlung In Gutachten, Stellungnahmen sowie im Landschaftsplan liegen umwelt-relevante Informationen zu den Themenfeldern - Auswirkungen auf den Menschen im Hinblick auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, Immissionen, Schattenwurf - Schutzgut Tiere im Hinblick auf artenschutzrelevante Aussagen zu Lebensraumtypen in bezug auf Fledermäuse und Feldhamster, zu Aspekten des Vogelschutzes in bezug auf - Schutzgut Pflanzen im Hinblick auf geschützte Biotope und den Lebensraumverlust - Schutz Boden im Hinblick auf Wasserhaltevermögen des Bodens - Schutzgut Kultur- und Sachgüter im Hinblick auf wesentliche Sichtachsen zu Kirchen und Sichtverschattungen - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes - usw. Klaus Goede 10
11 an die Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB Vielen Dank für Ihre Ausmerksamkeit!
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