Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
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- Helmut Vogel
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1 Amtsblatt Nummer 18/2017 vom 19. Juli 2017 Inhaltsverzeichnis: Satzung vom zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Sankt Augustin Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Sankt Augustin an Sonntagen im Jahr 2017 Herausgeber: Stadt Sankt Augustin, Der Bürgermeister, Bürgermeister-/Ratsbüro, Markt 1, Sankt Augustin Tel.: 02241/ , Fax: 02241/ , Erscheinungsweise: Mittwochs nach Bedarf Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Rathaus, im Bürgerservice sowie in der Stadtbücherei kostenlos abgegeben und wird auf Wunsch kostenlos per übersandt. Amtliche Bekanntmachungen können darüber hinaus kostenlos im Internet unter abgerufen werden. Eine regelmäßige Übersendung des Amtsblattes in Papierform erfolgt gegen Vorauszahlung eines Jahreskostenbeitrages in Höhe von 30,00.
2 Bekanntmachung Satzung vom zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Sankt Augustin Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Neufassung vom (GV. NRW 1994, Seite 666), der 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein Westfalen (KAG) vom (GV. NRW 1969 S. 712) und des 23 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom (GV. NRW S. 462) jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Sankt Augustin in seiner Sitzung am folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Sankt Augustin beschlossen: Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen Artikel I 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Höhe des Essensgeldes beträgt 62,43 EUR monatlich. Die Gebühr ist zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig. Artikel II Inkrafttreten Die Änderungen treten mit Wirkung zum in Kraft
3 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sankt Augustin, den Klaus Schumacher, Bürgermeister - 3 -
4 Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Sankt Augustin an Sonntagen im Jahr 2017 Gemäß des 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom (GV.NRW 2006 S. 516) und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NW 1980 S. 528), in den bei Erlass dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung jeweils gültigen Fassungen wird von als örtliche Ordnungsbehörde gemäß des Beschlusses des Rates vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: 1 Verkaufsstellen dürfen im Stadtbezirk Sankt Augustin-Hangelar in der Kölnstraße und den unmittelbar an die Kölnstraße angrenzenden Straßen an folgendem Sonntag in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein: Sonntag, Anlass: Straßenfest Hangelarer Spektakel 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten oder außerhalb des räumlich zulässigen Bereichs öffnet bzw. Waren zum gewerblichen Verkauf anbietet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft
5 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sankt Augustin, den Klaus Schumacher, Bürgermeister - 5 -
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
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a) b) d)
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65 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Ratingen - Grundbuchanlegungsverfahren, Gemarkung Meiersberg -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 20 DATUM : 29.12.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 63 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - 8. Änderung
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.
Bekanntmachungsanordnung
Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung
1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung
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Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 29/2017 vom 15. November 2017 Inhaltsverzeichnis: Bebauungsplan Nr. 209, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 209, 2. Änderung Herausgeber: Stadt Sankt Augustin, Der
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AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN
AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 23. Jahrgang, Nr. 3 Herausgegeben am 07.03.2012 Inhalt 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen
Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Dorsten (Wettbürosteuersatzung - WStS) vom
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KAMENER BEKANNTMACHUNGEN 23/2018 Amtsblatt der Stadt Kamen 12.10.2018 Inhaltsübersicht Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung 1-2 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer
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Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck Auf Grundlage der 1 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 21.10.1969, des 7 der Gemeindeordnung für
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