Amtsblatt der Stadt Wesseling
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- Lieselotte Schneider
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1 Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 07. Mai 2008 Nummer Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling Auf Grund von 7 Abs. 3 S. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom folgende 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen: 9 erhält folgende Fassung: Artikel 1 9 Zahl der Stadtverordneten (1) Die nach 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Mindestzahl der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 44 und die Mindestzahl der Wahlbezirke 22. (2) Zur Kommunalwahl 2009 wird die nach 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes vorgeschriebene Zahl von 44 zu wählenden Stadtverordneten gemäß 3 Abs. 2 S. 2 des Kommunalwahlgesetzes um 6 auf 38 und die Zahl der Wahlbezirke von 22 um 3 auf 19 reduziert. Diese Satzung tritt am in Kraft. Artikel 2 * * * Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung gegen diese Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wesseling, den 23. April 2008 gez. Günter Ditgens Bürgermeister
2 Auslagestellen des Amtsblattes Gemäß 22 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling liegt das Amtsblatt der Stadt Wesseling - soweit der Vorrat reicht - an folgenden Stellen im Stadtgebiet Wesseling zur kostenlosen Mitnahme aus: 1. Rathaus Stadtinformation -, Alfons-Müller-Platz 2. Rathaus - Bücherei -, Alfons-Müller-Platz. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung des Amtsblattes der Stadt Wesseling im Werbekurier, der an alle Wesselinger Haushalte verteilt wird. Zusätzlich ist das Amtsblatt der Stadt Wesseling im Internet unter abrufbar. Wesseling, den 25. April 2008 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hedwig Hilger Bekanntmachung über die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 2/ 93 Eichholzer Straße K 31/ Urfelder Straße L 190 Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2/ 93 Eichholzer Straße K 31/ Urfelder Straße L 190 vom beschlossen. Der Plangeltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom ist der beigefügten Kartendarstellung zu entnehmen. Wesseling, den Der Bürgermeister In Vertretung gez. Michael Vogel Beigeordneter
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4 Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt, Wesseling - Keldenich Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt beschlossen. Das Plangebiet der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 befindet sich im Ortsteil Keldenich und wird begrenzt von der K 31 Eichholzer Straße, der definierten Abgrenzung des 1. Bauabschnittes des Wohngebietes Eichholz parallel zur Urfelder Straße sowie zum südlich anschließenden Landschaftsraum Eichholz, der Straße Auf dem Eichholzer Acker und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung entlang der Straße Auf dem Eichholzer Acker (siehe Kartendarstellung). Die Stadt Wesseling plant, gemeinsam mit den beiden Projektpartnern LEG Standort- und Projektentwicklung Köln GmbH und PARETO GmbH, die Entwicklung des neuen Wohngebietes Eichholz sowie die Aufwertung und Umgestaltung des Landschaftsraumes Eichholz. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz beschlossen. Die städtebauliche Rahmenplanung Wohngebiet Eichholz soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt für einen ca qm großen Teilbereich in verbindliches Planungsrecht umgesetzt werden. Wesentliche Planungsziele bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt sind: - Die Realisierung eines hochwertigen Wohngebietes, mit einem vielfältigen Angebot an Eigenheim- Wohnformen und adäquaten Grundstücksgrößen. - Die Gliederung des Wohngebietes in überschaubar dimensionierte Baufelder, die eine abschnittsweise Erschließung und Realisierung des Wohngebietes ermöglichen. - Die räumliche Vernetzung des Wohngebietes mit dem Landschaftsraum Eichholz, die Gestaltung öffentlicher Grün- und Aufenthaltsbereiche sowie die Schaffung hoher Wohn- und Wohnumfeldqualitäten. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt ist im Internet über Button Stadtplanung, abrufbar. Wesseling, den Der Bürgermeister In Vertretung gez. Michael Vogel Beigeordneter
5 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Nach 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) wird von der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde, gemäß Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom , für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
6 1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von Uhr geöffnet sein: Wesselinger Stadtfest Wesselinger Weihnachtsmarkt 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der in 1 LÖG NRW zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Nach 13 Abs. 2 LÖG NRW kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des. 13 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis fünfhundert EUR und in den Fällen des 13 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW bis zu fünfzehntausend EUR geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Stadt Wesseling vom außer Kraft. * * * Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung gegen diese Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Wesseling, den 23. April 2008 gez. Günter Ditgens Bürgermeister
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