Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
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- Britta Lorentz
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1 Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 15/2013 Freitag, BInhaltsverzeichnis Nr. 51 Bekanntmachung der gemäß 46 Absatz 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages 52 Bekanntmachung der gemäß 46 Absatz 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages 53 Bekanntmachung über den Termin der diesjährigen Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes Stever und Lippe Olfen 54 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Olfener Straße Ost der Stadt Lüdinghausen 55 Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Alter Sportplatz der
2 51/2013 Bekanntmachung der gemäß 46 Abs. 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die hat das Verfahren zur Vergabe des Konzessionsvertrages für die leitungsgebundene, unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas durchgeführt. Mit Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2013 hat die entschieden, den Konzessionsvertrag mit der Gelsenwasser Energienetze GmbH abzuschließen. Den Bietern des vorliegenden Verfahrens sind sowohl die Bewertungskriterien, als auch die Gewichtung der Bewertungskriterien mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt worden. Auf der Grundlage der Ziele des 1 EnWG (sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung) und unter Berücksichtigung kommunaler Allgemeinwohlinteressen (Informationsaustausch, Abstimmung, Sicherung der kommunalen Infrastruktur (Straßen), etc.) sind die Angebote der unterschiedlichen Bieter bewertet worden. Nach der Auswertung aller vorliegenden Angebote unter Maßgabe der vorstehend skizzierten Kriterien, hat sich das Angebot der Gelsenwasser Energienetze GmbH als das beste Angebot präsentiert. Die maßgeblichen Gründe für die Entscheidung zugunsten der Gelsenwasser Energienetze GmbH sind neben der Gewährleistung der Sicherheit des Netzbetriebs und der Güte der präsentierten Betriebsorganisation insbesondere auch der Grad der Bereitschaft zur Einbindung der im Rahmen des rechtlich Zulässigen in die zukünftige Entwicklung und den Ausbau der lokalen Energieinfrastruktur. Lüdinghausen, den gez. 153
3 52/2013 Bekanntmachung der gemäß 46 Abs. 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die hat das Verfahren zur Vergabe des Konzessionsvertrages für die leitungsgebundene, unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom durchgeführt. Mit Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2013 hat die entschieden, den Konzessionsvertrag mit der Gelsenwasser Energienetze GmbH abzuschließen. Den Bietern des vorliegenden Verfahrens sind sowohl die Bewertungskriterien, als auch die Gewichtung der Bewertungskriterien mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt worden. Auf der Grundlage der Ziele des 1 EnWG (sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung) und unter Berücksichtigung kommunaler Allgemeinwohlinteressen (Informationsaustausch, Abstimmung, Sicherung der kommunalen Infrastruktur (Straßen), etc.) sind die Angebote der unterschiedlichen Bieter bewertet worden. Nach der Auswertung aller vorliegenden Angebote unter Maßgabe der vorstehend skizzierten Kriterien, hat sich das Angebot der Gelsenwasser Energienetze GmbH als das beste Angebot präsentiert. Die maßgeblichen Gründe für die Entscheidung zugunsten der Gelsenwasser Energienetze GmbH sind neben der Gewährleistung der Sicherheit des Netzbetriebs und der Güte der präsentierten Betriebsorganisation insbesondere auch der Grad der Bereitschaft zur Einbindung der im Rahmen des rechtlich Zulässigen in die zukünftige Entwicklung und den Ausbau der lokalen Energieinfrastruktur. Lüdinghausen, den gez. 154
4 53/
5 54/2013 B E K A N N T M A C H U N G des Bebauungsplanes Olfener Straße Ost der Der Rat der hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan "Olfener Straße - Ost" als Satzung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die Begründung zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Gemäß 10 Absatz 2 BauGB ist für diesen Bebauungsplan eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt. Der Bebauungsplan wird ab sofort mit Begründung im Rathaus, Borg 2, Zimmer 311, Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 156
6 Hinweise: 1. Nach 215 BauGB Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. Gem. 44 Absatz (3) Satz 1 und 2 und Absatz (4) BauGB (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Absatz (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdinghausen, gez. Borgmann 157
7 55/2013 B E K A N N T M A C H U N G über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Alter Sportplatz der Der Rat der hat in seiner Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz" als Satzung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die Begründung zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Gemäß 10 Absatz 2 BauGB ist für diesen Bebauungsplan eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt. Der Bebauungsplan wird ab sofort mit Begründung im Rathaus, Borg 2, Zimmer 311, Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 158
8 Hinweise: 1. Nach 215 BauGB Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. Gem. 44 Absatz (3) Satz 1 und 2 und Absatz (4) BauGB (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Absatz (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdinghausen, gez. Borgmann 159
9 Redaktion/Bestellungen/Anzeigen/Vertrieb: Fachbereich 1: Zentrale Dienste Borg 2, Lüdinghausen Tel.: 02591/ , Fax: 02591/ Das Amtsblatt kann kostenlos im Internet unter HTUwww.luedinghausen.deUTH angesehen und ausgedruckt werden. Die kostenlose Aufnahme in den -Abonnenten-Verteiler ist unter möglich. Gedruckte Exemplare können ebenfalls unter der o. g. Adresse bezogen werden: Einzelpreis: 0,70 Abonnementpreis: 12,00 jährlich 160
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Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 10/2016 vom 23. Juni 2016
AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 10/2016 vom 23. Juni 2016 Inhalt: 1. Einladung zur Sitzung des Rates der Stadt Kamp-Lintfort am 5. Juli 2016 Seite 2 2. Bekanntmachung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans
09/02 Amtsblatt der Stadt Schwerte
09/02 Amtsblatt der Stadt Schwerte 16.08.2002 Inhalt Seite 69. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 127 - Aufbebot eines Sparkassenbuches 70. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 127 -
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Dezember 2005 Jahrgang 10 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.
8. November 2017 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 807 Fuchsstraße Teilaufhebung 2 Bebauungsplan 677 Am Deckershäuschen 2. Änderung 5 Öffentliche Zustellungen 8 Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden
2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:
2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung
03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte
03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 30.01.2003 Inhalt Seite 13. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 21 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 14. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wannebachstraße"
Amtsblatt der Stadt Wesseling
Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 20. August 2008 Nummer 13 Bekanntmachung über die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan hier: Bebauungsplan
Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.
Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,
Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA
Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte
Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 02 Jahrgang 2018 vom 01.03.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zustellung für die Stadt Geldern 2. Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -
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AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan
AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2017 Ausgabe - Nr. 40 Ausgabetag 29.09.2017 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Abwasserbetrieb TEO AöR der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf
Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg
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-s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom 12.12.2014 (1. Nachtrag) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt, vollzogen:
Nr. 01_Mai_2019 Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Gangelt gem. 6 Absatz 1 der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gangelt Folgende öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
43 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 47. Jahrgang Montag, 26. Februar 2018 Nummer 5 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2018 für das Stadtgebiet Marl
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Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2012 ausgegeben am 17.12.2012 Seite 1 Inhalt 15/2012 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereiche Henglarn und Herbram Öffentliche
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201 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 34. Jahrgang Dienstag, 18. August 2015 Nummer 14 Inhalt Seite I. Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2016/2017 202 II.
Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
und der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht für die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand Vom 5. Februar 2010
124 Freitag, den 19. Februar 2010 HmbGVBl. Nr. 7 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Jugendrichters
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 21.06.2018 Nr. 16/ S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Marktplatz" in der Gemarkung Büren - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 2. Erlass
-fci- Bekanntmachung. Die Begründung wird ebenfalls beschlossen."
Amtsblatt Kreisstadt Steinfurt Ausgegeben am: 24. Mai 2018 Nr.: 12/2018 INHALT: Lfd. Nr. Datum Titel Seite/n 27 28 29 18.05.2018 Bebauungsplan Nr. 15 Bahnhof Burgsteinfurt" - 5. Änderung der Kreisstadt
Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 68 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 7 Freitag, 9. Februar 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen:
Satzung vom 21.05.2015 zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n für Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) vom 05.09.2014 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 18.05.2015
AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 11. Oktober 2017 Nr. 43/2017. INHALT Datum Titel Seite
264 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 11. Oktober 2017 Nr. 43/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 165 09.10.2017 Öffentliche Zustellungen von Bescheiden 314 166 06.10.2017 Bekanntmachung der Sitzung
Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:
03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.
A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N
A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 33 Seite 34 Seite 37 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Inkrafttreten
Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen
Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 13/2016 vom 25. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis: Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Satzung über die erste Verlängerung
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 35. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 08.10.2009 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister