Berufsbeschreibung. Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
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- Gundi Kirchner
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1 Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Mit der Ausbildung im Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau kann ab 1. Jänner 2016 begonnen werden. Medizinproduktekaufleute verkaufen medizinische Geräte, Anlagen und Heilbehelfe wie z. B. orthopädische und zahnmedizinische Geräte, technische Hilfen für behinderte Menschen, wiederverwendbare Instrumente (z. B. chirurgisches Besteck), Implantate, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, Röntgen und andere bildgebende Geräte oder Krankenhausinventar. Ihre Kundinnen und Kunden sind vor allem Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabors, aber auch an Facharztpraxen, Physiotherapeuten, Wellnesseinrichtungen und z. B. im Orthopädiehandel auch Privatpersonen. Im Verkaufsgespräch ermitteln sie den Bedarf ihrer Kundinnen und Kunden, beraten sie über die Eigenschaften, Funktion, technische Details und Produktunterschiede und die notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme. Außerdem schulen sie ihre Kundinnen und Kunden in der sachgemäße Anwendung und Pflege der Produkte. Medizinproduktekaufleute arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus dem medizinischen Bereich und zu Lieferanten. Sie arbeiten im Medizinproduktefachhandel und -großhandel und sind regelmäßig bei ihren Kunden und Kundinnen vor Ort. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Medizinproduktekaufleute verkaufen medizinische Geräte, Anlagen und Heilbehelfe wie z. B. orthopädische und zahnmedizinische Geräte, technische Hilfen für behinderte Menschen, wiederverwendbare Instrumente (z. B. chirurgisches Besteck), Implantate, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, Röntgen und andere bildgebende Geräte oder Krankenhausinventar vor allem an Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabors, aber auch an Facharztpraxen, Physiotherapeuten und Wellnesseinrichtungen. Im Verkaufsgespräch ermitteln sie den Bedarf ihrer Kundinnen und Kunden, beraten sie über die Eigenschaften, Funktion, technische Details und Produktunterschiede und - besonders bei technischen Geräten - über die notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme (z. B. Anschlüsse für Strom und Wasser, Einbaumöglichkeiten und Absicherung). In der Beratung unterliegen sie den strengen Vorschriften über die Informationspflicht gemäß Medizinproduktegesetz. Sie verhandeln mit den Kundinnen und Kunden Liefer- und Zahlungskonditionen, nehmen die Bestellungen entgegen und wickeln den Zahlungsverkehr ab. Zu den Aufgaben von Medizinproduktekaufleuten gehört es auch, den Transport und die Zustellung der Geräte und Waren zu organisieren. Dabei müssen sie häufig die Bestimmungen über Gefahrenguttransporte berücksichtigen. Weitere wichtige Aufgaben sind auch die Schulung der Kundinnen und Kunden in der sachgemäße Anwendung und Pflege der Produkte, der Austausch schadhafter oder verbrauchter Teile und die regelmäßige Wartung der Produkte, soweit diese Aufgaben nicht anderen reglementierten Gewerben vorbehalten sind. Im Fachgeschäft präsentieren und verkaufen sie die Produkte und beraten auch Privatkundinnen und -kunden (Konsumentinnen und Konsumenten); z. B. im orthopädischen Einzelhandel. Sie beraten über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Informieren über mögliche Alternativen, Preise, Mengen und wickeln auch die Zahlung ab. Auf Kundenwunsch bestellen sie nicht lagernde Waren bei Produzenten oder Großhändlern oder fordern sie aus anderen Filialen an. Medizinproduktekaufleute sind auch zuständig für die Warenbestellung. Sie ermitteln den Warenbedarf, wählen geeignete Lieferanten aus und führen die Bestellung durch. Bei der Anlieferung übernehmen sie die Waren, prüfen die Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung (Einhaltung von Hygienestandards, Lagerung steriler Produkte). Wenn bei der Lieferung und Warenannahme Mängel festgestellt werden, reklamieren sie diese beim Lieferanten und veranlassen z. B. den Austausch der mangelhaften Produkte. Weiters planen und realisieren sie verkaufsfördernde Maßnahmen. Darüber
2 hinaus können sie aber auch entsprechende betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen übernehmen. Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist, nicht wunschgemäß funktioniert, die Lieferung nicht vollständig ist usw., nehmen Medizinproduktekaufleute die Reklamation entgegen und sorgen dafür, dass rasch ein ordnungsgemäßes Produkt geliefert wird. Immer wichtiger wird im Handel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce - also Verkaufsportale im Internet. Für viele HandelsmitarbeiterInnen wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle. Arbeitsmittel Medizinproduktekaufleute hantieren mit den unterschiedlichsten medizinische Geräte, Anlagen und Heilbehelfe wie z. B. orthopädische, optische und zahnmedizinische Geräte, technische Hilfen für behinderte Menschen, wiederverwendbare Instrumente (z. B. chirurgisches Besteck), Implantate, Anästhesie- und Beatmungsgeräte, Röntgen und andere bildgebende Geräte, elektromedizinische und -mechanische Produkte oder Krankenhausinventar (z. B.. Sie verwenden unterschiedliche Formulare, lesen Bedienungs- und Montageanleitungen und stellen Rechnungen aus. Bei der Arbeit in Fachgeschäften bedienen sie unterschiedliche Kassensysteme und verwenden Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Auch der Internethandel gehört für viele Fachkräfte im Handel mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden bereits über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch jederzeit für ihre KundInnen erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, , Fax etc. besonders wichtig. Im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten im Büro bedienen sie Computer, Laptops, Drucker, Fax- und Kopiergeräte und führen Warenkataloge, Kunden- und Lieferantenkarteien und Datenbanken. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Medizinproduktekaufleute sind sowohl im Innendienst in Geschäftslokalen, Büros und Lagerräumen von Fachhandelsgeschäften und Großhandelsbetrieben tätig, als auch im Außendienst. Sie besuchen Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabors, Facharztpraxen, Physiotherapeuten und Wellnesseinrichtungen, um dort ihre Produkte vorzustellen, aber auch um die Geräte zu installieren und zu warten. Das heißt sie sind viel unterwegs. Medizinproduktekaufleute müssen kommunikationsfreudig sein, denn sie stehen in direktem Kontakt zu ihrer Fachkundschaft (z. B. Arzt/Ärztin, Tierarzt/Tierärztin, Zahnarzt/-ärztin, PhysiotherapeutIn), aber auch zu Privatkundinnen und -kunden. Außerdem haben sie Kontakte zu ihren Berufskolleginnen und Kollegen und MitarbeiterInnen aus anderen Abteilungen, zu Lieferanten bzw. VertreterInnen von Herstellerunternehmen sowie zu VertreterInnen von Gesundheitsbehörden. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und Bestellungen durchführen Wareneingänge kontrollieren, Reklamationen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferungen oder mangelhafter Ware vornehmen Waren einlagern und pflegen, insb. im Hinblick auf Hygiene und Umgang mit sterilen Produkten Warensortiment vorbereiten und im Verkaufsraum oder beim Kunden verkaufsgerecht präsentieren über die Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege und Qualität von Medizinprodukten informieren und beraten und Kunden und Kundinnen einschulen Serviceleistungen anbieten Transporte organisieren, insb. für Medizinprodukte, die unter die Kategorie Gefahrengüter fallen Verkaufsgespräche führen Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln, Zahlungsverkehr durchführen Reklamationen (Beschwerden) bearbeiten Unternehmen und Institutionen Betriebe des Medizinproduktefachhandels Betriebe des orthopädischen Einzelhandels Medizinproduktegroßhandel
3 Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in diesem Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran, dass viele dieser Anforderungen auch Bestandteil der Ausbildung sind. Sachkompetenz EDV-Kenntnisse gute rhetorische Fähigkeit kaufmännisches Verständnis mathematisches Verständnis medizinisches Verständnis Organisationsfähigkeit systematische Arbeitsweise technisches Verständnis Verkaufstalent Sozialkompetenz Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude Kritikfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Sicherheitsbewusstsein Weitere Anforderungen gepflegtes Erscheinungsbild Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll"
4 Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Verlag (Lehrberuf), "1. voll" Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" DrogistIn (Lehrberuf), "1. voll" EDV-Kaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" EinkäuferIn (Lehrberuf), "1. voll" Einzelhandel - Allgemeiner Einzelhandel (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Baustoffhandel (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Einrichtungsberatung (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Eisen- und Hartwaren (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Elektro-Elektronikberatung (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Feinkostfachverkauf (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Gartencenter (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Kraftfahrzeuge und Ersatzteile (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Lebensmittelhandel (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Parfümerie (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Schuhe (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Sportartikel (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Telekommunikation (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Textilhandel (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Einzelhandel - Uhren- und Juwelenberatung (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), "1. voll" Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Fitnessbetreuung (Lehrberuf), "1. voll" Foto- und Multimediakaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Industriekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Mobilitätsservice (Lehrberuf), "1. voll" Personaldienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), "1. voll" RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" ReisebüroassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Speditionslogistik (Lehrberuf), "1. voll" Sportadministration (Lehrberuf), "1. voll" Versicherungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Waffen- und MunitionshändlerIn (Lehrberuf), "1. voll" Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor
5 dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Handel mit Medizinprodukten gem. 94 Zi 33 GewO 1994, BGBl. II Nr. 129/2003 (Novelle mit Artikel 22 BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Freies Gewerbe: Handelsgewerbe Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
6 Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Austromed - Interessensvertretung der MedizinprodukteunternehmenInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: Med OnlineInternet: Medizintechnik OnlineInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
Einzelhandel - Elektro-Elektronikberatung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Einzelhandel - Elektro-Elektronikberatung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Einzelhandelskaufleute im Bereich Elektro-Elektronikberatung verkaufen Elektrogeräte und beraten ihre KundInnen.
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Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Arbeitsmittel Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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Installations- und Gebäudetechnik - Heizungstechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre
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Berufsbeschreibung. Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
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