Berufsbeschreibung. Wirtschaftspädagoge/Wirtschaftspädagogin. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

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1 Wirtschaftspädagoge/Wirtschaftspädagogin Berufsbeschreibung WirtschaftspädagogInnen lehren vor allem an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) SchülerInnen zwischen 14 und 19 Jahren. Sie unterrichten wirtschaftskundliche/kaufmännische Fächer (wie z. B. Rechnungswesen, Betriebswirtschaft). Aufgrund ihrer betriebswirtschaftlichen Kenntnisse finden WirtschaftspädagogInnen aber auch in der betrieblichen Praxis, also in Unternehmen aller Branchen (Produktionsbetrieben, Banken, Versicherungen, Handelsbetrieben usw.), in Erwachsenenbildungseinrichtungen, Beratungsunternehmen und öffentlichen Institutionen, vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Häufig sind sie dabei in den Bereichen Personalmanagement und Personalentwicklung, aber auch auf vielen anderen Gebieten (Rechnungswesen, Controlling, Marketing usw.) tätig. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche WirtschaftspädagogInnen sind ausgebildet im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftspädagogik. Dieses Fachgebiet befasst sich mit der Wirtschaftserziehung und Didaktik der Wirtschaftslehre. Neben dieser für LehrerInnen für wirtschaftliche/kaufmännische Fächer relevanten Ausbildung, liegt der Schwerpunkt der Wirtschaftspädagogik generell auf den Wirtschaftswissenschaften. Diese umfassen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, die Handelswissenschaften und die Wirtschaftspädagogik. WirtschaftspädagogInnen haben mit ihrer einerseits wirtschaftlichen und andererseits didaktischen Ausbildung eine große Auswahl an Tätigkeiten, die sie ausüben können. Etwa die Hälfte der AbsolventInnen der Wirtschaftspädagogik ist in der Privatwirtschaft tätig, die andere als LehrerIn. Viele Personen entschließen sich zum Studium der Wirtschaftspädagogik, weil sie danach einer Lehrtätigkeit an einer Berufsbildenden Mittleren oder Höheren Schule (BMHS) nachgehen wollen. In diesen Institutionen unterrichten sie wirtschaftskundliche/kaufmännische Fächer (Rechnungswesen und Controlling, Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche Übungen, Businesstraining, Projekt- und Qualitätsmanagement, Wirtschaftsinformatik, Volkswirtschaft), aber auch Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz. Neben der Vermittlung von Wissen, haben die WirtschaftspädagogInnen als LehrerInnen auch ein pädagogisches Ziel. Sie sollen die SchülerInnen zu selbstständigem Denken und kritischer Reflexion anregen und bei der Entwicklung sozialer Fähigkeiten (z. B. Kommunikationsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein) unterstützen. WirtschaftspädagogInnen müssen als LehrerInnen den Unterricht mit entsprechenden Unterrichtsmaterialien (Schulbüchern, Lehrfilmen, eigenen Arbeitsmaterialien etc.) vorbereiten. Dabei halten sie sich an die geltenden Lehrpläne, den Wissensstand der SchülerInnen und versuchen auf aktuelle gesellschaftsökonomische Problemstellungen Bezug zu nehmen, z. B. die jeweils aktuelle Wirtschaftslage mit ihren Herausforderungen. Als BMHS-LehrerInnen haben WirtschaftspädagogInnen auch die Leistungen ihrer SchülerInnen zu beobachten, zu dokumentieren, um so zu einer adäquaten Notengebung zu kommen (Ausführung von Schulübungen, Hausübungen, Schularbeiten, Tests und Wiederholungen). Haben sie ein gutes Gesamtbild der SchülerInnen, können sie diese nach ihren besonderen Stärken fördern, aber auch bei Schwächen unterstützend eingreifen. Auch organisatorische Aufgaben (z. B. Klassenbücher führen, Exkursionen planen) gehören zu ihrem Aufgabenbereich. Die Teilnahme an Konferenzen, Fortbildungsveranstaltungen, Elternabenden und Sprechstunden sind ebenfalls Bestandteile dieses Berufes. Ein zweijähriges Berufspraktikum in der Privatwirtschaft ist für WirtschaftspädagogInnen nötig, um den Lehrberuf ausüben zu können. Deshalb wird die Privatwirtschaft als eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit von vielen WirtschaftspädagogInnen vorgezogen. In der betrieblichen Praxis finden WirtschaftspädagogInnen ein großes Tätigkeitsfeld in Unternehmen aller Branchen vor. Sie agieren in der Privatwirtschaft ähnlich wie BetriebswirtInnen. Sie sind in Produktionsbetrieben, Banken, Versicherungen, Handelsbetrieben, wirtschaftsnahen Institutionen und Bildungsforschungsund Entwicklungseinrichtungen beschäftigt und arbeiten in Bereichen wie Organisation, Administration, Investition und Finanzierung, Rechnungswesen und Controlling, Revision, Logistik oder Marketing und häufig im Personalwesen (z. B.

2 Personalentwicklung). WirtschaftspädagogInnen arbeiten außerdem im Bereich der Weiterbildung in der Erwachsenenbildung und in beratenden Tätigkeiten (z. B. Unternehmensberatung, Steuerberatung). Arbeitsmittel Als LehrerInnen an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) verwenden WirtschaftspädagogInnen die entsprechenden Lehrmittel (z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, praxisrelevante Unterlagen aus der Wirtschaft etc.) für ihre wirtschaftskundlichen/kaufmännischen Fächer. Eine wohl überlegte Kommunikation mit den SchülerInnen und ein gepflegtes und selbstbewusstes Auftreten sind sehr wichtig im Lehrberuf, aufgrund einer nicht zu unterschätzenden Vorbildfunktion. Sowohl in ihrer Tätigkeit als LehrerIn als auch in der betrieblichen Praxis arbeiten sie je nach Fachgebiet mit unterschiedlichen Kommunikations- und Informationssystemen (Computer, Laptops, Tablets, Telefonanlagen), unterschiedlicher Software, mit Datenbanken und Internet (siehe auch BetriebswirtIn). Im der Schule setzten sie Kommunikations- und Informationstechnologien sowohl für ihre Vorbereitungsarbeiten und für administrative Tätigkeiten als auch unmittelbar im Unterricht ein. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte WirtschaftspädagogInnen arbeiten als LehrerInnen an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) in Klassenräumen, Lehrerzimmern und anderen Schulräumen und unterrichten SchülerInnen meist im Alter zwischen 14 und 19 Jahren (in Kollegs und Berufstätigenformen auch Ältere). Als BMHS-LehrerInnen arbeiten sie mit ihren LehrerkollegInnen zusammen und haben Kontakt mit den Eltern ihrer SchülerInnen. In Unternehmen der Privatwirtschaft arbeiten WirtschaftspädagogInnen in Büro-, Besprechungs- und Verhandlungsräumen. Sie arbeiten oft im Team mit KollegInnen in ihrem Unternehmen. Je nach Einsatzgebiet führen sie KundInnen- und LieferantInnengespräche, haben Kontakt zu Medien, Behörden oder zu nationalen und internationalen Projektpartnern. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Tätigkeit als LehrerIn: ökonomische Inhalte verständlich, strukturiert und möglichst praxisorientiert vermitteln fachlich relevante Kernkompetenzen in den Fächern Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Volkswirtschaft und Wirtschaftsinformatik vermitteln den Unterricht klar strukturieren Lernziele und Bildungsstandards entsprechend des Lehrplans formulieren und im Unterricht umsetzen Hausübungen erstellen und für die SchülerInnen rückmelden unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Potenziale der SchülerInnen unter Berücksichtigung der kulturellen und sozialen Lebensbedingungen erkennen und fördern Schularbeiten, Tests und Aufgabenstellungen zur Leistungsermittlung kriteriengerecht und kompetenzorientiert erstellen und die Ergebnisse didaktisch angemessen rückmelden Bewertungen begründen und sie als Instrument der Entwicklung der SchülerInnen nützen Lösungsansätze und präventive Maßnahmen zur Konfliktbewältigung bzw. Konfliktvermeidung und Schwierigkeiten in Schule und Unterricht kennen und anwenden Exkursionen und Lehrausgänge organisieren und begleiten an Konferenzen, Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen teilnehmen bzw. diese organisieren und moderieren Elternkontakte pflegen Zu den Tätigkeiten der WirtschaftspädagogInnen in der Privatwirtschaft vergleiche den Beruf BetriebswirtIn#. Unternehmen und Institutionen WirtschaftspädagogInnen arbeiten als LehrerInnen in folgenden Institutionen: Schulen für kaufmännische und wirtschaftliche Berufe (Handelsschulen, Handelsakademien, Fachschulen und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe) Schulen für Tourismus (z. B. Höhere Lehranstalten für Tourismus, Fachschulen für Tourismus) Unter Umständen auch: Berufsschulen Technische und gewerbliche Schulen (z. B. Höhere technische Lehranstalten - HTL, Fachschulen, Werkmeisterschulen) Schulen für Mode & Bekleidungstechnik Land- und forstwirtschaftliche Schulen (z. B. Höhere Land- und forstwirtschaftliche Schulen, Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen) WirtschaftspädagogInnen sind in der Wirtschaft und Verwaltung tätig in:

3 Klein-, Mittel und Großbetrieben aller wirtschaftlichen Bereiche Dienstleistungsbetrieben wie Banken und Versicherungen öffentlicher Verwaltung wirtschaftsberatenden Unternehmen (z. B. Steuer- und Unternehmensberatungen) Weiterbildungseinrichtungen Bildungs- und Forschungsinstitutionen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? gute Stimme gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer) Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (LehrerIn) gute Allgemeinbildung gute Beobachtungsgabe gute Deutschkenntnisse gute rhetorische Fähigkeit gutes Gedächtnis IT-Kenntnisse kaufmännisches Verständnis Konzentrationsfähigkeit Koordinationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit Präsentationsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit systematische Arbeitsweise unternehmerisches Denken wirtschaftliches Verständnis Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Aufgeschlossenheit Bereitschaft zum Zuhören Durchsetzungsvermögen Einfühlungsvermögen Führungsfähigkeit Integrationsvermögen interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit

4 Konfliktfähigkeit Kontaktfreude Kritikfähigkeit Motivationsfähigkeit Verständnis für Jugendliche und Kinder Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Ausdauer Begeisterungsfähigkeit Belastbarkeit Freundlichkeit Geduld Kreativität psychische Belastbarkeit Selbstbeherrschung Selbstmotivation Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ArbeitswissenschafterIn BetriebswirtIn Bildungs- und BerufsberaterIn ErwachsenenbildnerIn HR-ManagerIn (Human Resources ManagerIn) Kinder- und JugendberaterIn LehrerIn an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) LehrlingsausbilderIn LerntherapeutIn Pädagoge/Pädagogin PersonalberaterIn PersonalentwicklerIn Sozialpädagoge/Sozialpädagogin Soziologe/Soziologin TrainerIn UnternehmensberaterIn WirtschaftsforscherIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch: a) reglementierte Gewerbe: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 94/2003, Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten),

5 BGBl. II Nr. 96/2003 und BGBl. II Nr. 97/2003, Arbeitsvermittlung, BGBl. II Nr. 26/2003, Überlassung von Arbeitskräften, BGBl. II Nr. 92/2003 Spediteure einschließlich der Transportagenten, BGBl. II Nr. 82/2003 (Novelle mit Art. 53, BGBl. II 399/2008) Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), BGBl. II Nr. 58/2003 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Rechstkraftgewerbe: Gewerbliche Vermögensberatung, BGBl. II Nr. 95/2003, Reisebüros, BGBl. II Nr. 76/2003 (Novelle mit Art. 52, BGBl. II 399/2003) Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird. c) freie Gewerbe: Außerdem besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung über eine Reihe von freien Gewerben, wie z. B. Handelsgewerbe, Call Center, Werbeagentur usw. Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe d) Freie Berufe: z. B. SteuerberaterIn oder WirtschaftstreuhänderIn, TrainerIn in der Erwachsenenbildung Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Wirtschaftstreuhänder Berufsordnung, Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.

6 Links Interessante Infos rund um den Beruf Bildungsportal ÖsterreichInternet: Career Counselling for TeachersInternet: Österreichisches Institut für WirtschaftsforschungInternet: Verband Österreichischer WirtschaftsakademikerInternet: Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: WiWi-TREFF - Die Online-Zeitung für WirtschaftswissenschaftenInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft

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