7277 Grundausbildung der Fußpflege Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
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- Gerd Langenberg
- vor 8 Jahren
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1 Warum Sie die Grundausbildung der Fußpflege besuchen sollen: Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Sie lernen von Grund auf umfassend in Theorie und Praxis den Beruf der Fußpflegerin. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Abschluss mit kommissioneller Prüfung und Zeugnis. Mit dieser Ausbildung erwerben Sie die nötigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten, um in einem Fußpflegeinstitut zu arbeiten. Zusätzlich können Sie zur antreten (Voraussetzung: 1 Jahr Praxis und Mindestalter 18 Jahre). Sie haben auch die Möglichkeit, die Befähigungsprüfung abzulegen und sich mit entsprechender Berufspraxis selbständig zu machen Die Inhalte: Allgemeine Anatomie und Physiologie Anatomie und Pathologie, ausgerichtet auf die Tätigkeit der Fußpfleger Hygiene, Arbeitshygiene, Desinfektion Erste Hilfe, Unfallverhütung, Verbandslehre Physik, Apparate- und Instrumentenkunde Kräuter- und Ernährungslehre Marketing Einfache Fußpflege mit praktischen Übungen (Fuß-, Haut- und Nagelbeurteilung, Entfernen von Hornhaut, Hand- und Nagelpflege, Packungen, Hand-, Bein- und Fußmassage) Erweiterte Fußpflege mit praktischen Übungen (Behandlung von normalen Nägeln und bei Holz-, Mykose- und eingewachsenen Nägeln, Anlegen von Druckschutzverbänden, Anwendung der Nagelprothetik, Anfertigen einer Orthese, Anfertigen von Nagelspangen, Frästechnik) Kostenrechnung/Kalkulation Kommunikation Der Hinweis: Handtuch, Verbandsmaterial und Instrumente sind mitzubringen, ebenso zweimal wöchentlich ein Modell zum praktischen Arbeiten. An Instrumenten benötigen Sie ein Skalpell mit Griff Nr. 4, Skalpell klinge Nr. 30, eine Nagelzange, eine Hautzange, eine Nagelfeile, ein Doppelinstrument und eine Splitterpinzette. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Kurs. Die Teilnehmer: Personen, die eine fundierte und anerkannte Fußpflegeausbildung ablegen möchten. Seite 1 von 5
2 Hinweis für alle, die nach dem Lehrgang zur antreten wollen: Voraussetzung für den Antritt ist eine facheinschlägige Praxis im Umfang der halben Lehrzeit. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig (vor der Kursanmeldung) in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer, ob Sie auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen. Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ: Wiener Str. 150, 4024 Linz, Tel , oder im Internet unter Nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs können Sie bei der Prüfungsstelle um Befreiung vom theoretischen Teil der ansuchen. Die Gewerbeausübung: Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fußpflege wird erbracht durch Belege über 1. den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin und die Unternehmerprüfung und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit oder 2. die erfolgreiche Ablegung der im Lehrberuf Fußpfleger oder die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder 3. eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder 4. den erfolgreichen Besuch des Lehrganges über die Grundausbildung der Fußpfleger und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit und den erfolgreichen Besuch des Lehrganges über die weiterführende Fachausbildung der Fußpflege, mit dem nicht vor Ablauf von einem Jahr der fachlichen Tätigkeit begonnen wurde, und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung. Die Befähigungsprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist das vollendete 18. Lebensjahr. Die Befähigungsprüfung besteht aus 5 Modulen: Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Modul 4: Ausbilderprüfung entfällt bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung (Kursnr. 0018) oder absolviertem Ausbildertraining (Kursnr. 0252) Modul 5: Unternehmerprüfung siehe Entfall der Unternehmerprüfung Seite 2 von 5
3 Für Anmeldungen und nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstelle. Prüfungsstelle ist die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Str. 150, 4024 Linz, Tel. 05/ , Internet: Die Unternehmerprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Tel.: (Fr. Egger), Internet: wann die Prüfung stattfindet. Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (mit ) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis folgender Voraussetzungen: 1. Erfolgreich abgelegte Prüfungen: Unternehmerprüfung als Einzelprüfung Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe Kaufmännisch-rechtskundlicher Teil im Rahmen einer Meisterprüfung Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung Bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nachgewiesene unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang in einem kaufmännischen Lehrberuf 2. Eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen 3. Erfolgreicher Abschluss einer der nachfolgenden Schulen, Ausbildungen oder Lehrgänge: Handelsakademie sowie deren Sonderformen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen Berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Seite 3 von 5
4 Dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis Dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftlichkaufmännische Ausbildung vermittelt wird Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen Mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen Mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Unternehmerführerschein Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters (siehe Pkt. 4) 4. Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen an einer inländischen Universität: Hochschule für Welthandel in Wien Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft Studienrichtung Betriebswirtschaft Studienrichtung Handelswissenschaft, Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft Studienrichtung Volkswirtschaft Studienrichtung Wirtschaftsinformatik Studienrichtung Wirtschaftspädagogik Studienrichtung Rechtswissenschaften Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Seite 4 von 5
5 Ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis 5. Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul-Studiengangs, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind. Seite 5 von 5
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