7851 Grundausbildung der Kosmetik

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1 Warum Sie die Grundausbildung der Kosmetik besuchen sollen: Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Im Lehrgang eignen Sie sich von Grund auf die für das Berufsbild der Kosmetikerin erforderlichen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse und Fertigkeiten an. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Ausbildungslehrgang wird mit kommissioneller Prüfung und Zeugnis abgeschlossen. Nach absolvierter Ausbildung können Sie den Beruf der Kosmetikerin ausüben (z.b.: als Kosmetikberaterin oder in einem Kosmetikinstitut, Fachgeschäft, Parfümerie, Drogerie, Reformhaus, Schönheitsfarm, Wellnesshotel, Gesundheitszentrum). Sie haben die Möglichkeit, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten und können sich nach Ablegung der Befähigungsprüfung und entsprechender Berufspraxis selbständig machen. Die Inhalte: Medizinische Grundlagen o Anatomie o Somatologie o Dermatologie o Histologie Physik und Chemie Kräuterlehre Ernährungslehre Unfallverhütung, Erste Hilfe, Arbeitshygiene Pflegende Kosmetik Hautbeurteilung (Sicht- und Tastbefund) Hautreinigung Manuelle Lymphdrainage Modellagen, Packungen, Masken Apparative Kosmetik Kosmetische Körper- und Spezialbehandlungen Dekorative Kosmetik Enthaarung Kostenrechnung Seite 1 von 5

2 7851 Grundausbildung der Kosmetik Die Teilnehmer: Personen ab 18 Jahren, die eine anerkannte Kosmetikausbildung absolvieren möchten. Vorrausetzungen: Kurzes Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleiterin Hinweis für alle, die nach dem Lehrgang zur Lehrabschlussprüfung antreten wollen: Voraussetzung für den Antritt ist eine facheinschlägige Praxis im Umfang der halben Lehrzeit. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig (vor der Kursanmeldung) in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer, ob Sie auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen. Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ: Wiener Str. 150, 4024 Linz, Tel , oder im Internet unter Nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs können Sie bei der Prüfungsstelle um Befreiung vom theoretischen Teil der Lehrabschlussprüfung ansuchen. Hinweis zur Stornoregelung: Die Stornofrist beträgt bei diesem Kurs 4 Wochen (Sie müssen sich also spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn abmelden, wenn Sie angemeldet sind und den Kurs doch nicht besuchen können). Die Gewerbeausübung: Zum Antritt des Gewerbes der Kosmetik (Schönheitspflege) ausgenommen Piercen und Tätowieren ist eine der nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung, oder 2. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter oder 3. Zeugnisse über eine ununterbrochene zweijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder als Betriebsleiter, sofern für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist, oder 4. Zeugnisse über eine ununterbrochene zweijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder als Betriebsleiter, sofern für die betreffende Tätigkeit zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger nachgewiesen wird, oder Seite 2 von 5

3 5. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger, sofern für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist. Die einschlägige Tätigkeit als Selbständiger darf im Zeitpunkt des Einlangens der Gewerbeanmeldung nicht länger als zehn Jahre beendet worden sein. Ausbildungen nach Punkt 3 und 5 sind Folgende: Studienrichtung Medizin/ Humanmedizin/ Zahnmedizin oder Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kosmetiker (Schönheitspfleger), Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder eine andere vorher erfolgreich abgeschlossene, staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung. Unter einer fachlichen Tätigkeit ist eine hauptberufliche, nicht im Rahmen eines Lehrverhältnisses zurückgelegte Beschäftigung im Rahmen einer befugten Berufsausbildung zu verstehen. Die Befähigungsprüfung: Die Befähigungsprüfung besteht aus 5 Modulen: Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Modul 4: Ausbilderprüfung (entfällt bei Besuch des Ausbildertrainings (Kursnr. 0110), sowie bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung) Modul 5: Unternehmerprüfung Die Unternehmerprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Tel.: (Fr. Egger), Internet: wann die Prüfung stattfindet. Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (mit ): Seite 3 von 5

4 Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis folgender Voraussetzungen: 1. Erfolgreich abgelegte Prüfungen: Unternehmerprüfung als Einzelprüfung Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe Kaufmännisch-rechtskundlicher Teil im Rahmen einer Meisterprüfung Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung Bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nachgewiesene unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf 2. Eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen 3. Erfolgreicher Abschluss einer der nachfolgenden Schulen, Ausbildungen oder Lehrgänge: Handelsakademie sowie deren Sonderformen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen Berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis Dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vermittelt wird Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen Mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen Mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von Seite 4 von 5

5 mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Unternehmerführerschein Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters (siehe Pkt. 4) 4. Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen an einer inländischen Universität: Hochschule für Welthandel in Wien Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft Studienrichtung Betriebswirtschaft Studienrichtung Handelswissenschaft, Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft Studienrichtung Volkswirtschaft Studienrichtung Wirtschaftsinformatik Studienrichtung Wirtschaftspädagogik Studienrichtung Rechtswissenschaften Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis 5. Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul-Studiengangs, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind. Seite 5 von 5

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