AUSBILDUNG ZUM WERKMEISTER. HOCHBAU oder TIEFBAU WERKMEISTERSCHULE FÜR BAUWESEN MIT ÖFFENTLICHKEITSRECHT BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG
|
|
- Lennart Lange
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUSBILDUNG ZUM WERKMEISTER HOCHBAU oder TIEFBAU WERKMEISTERSCHULE FÜR BAUWESEN MIT ÖFFENTLICHKEITSRECHT BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG
2 WERKMEISTERSCHULE FÜR BAUWESEN HOCHBAU oder TIEFBAU Die Kaderschmiede für künftige Poliere, Techniker und Bauleiter In über Stunden vermittelt die Werkmeisterschule die wichtigen Themen der Bautechnik und Baustellenorganisation bis hin zur Persönlichkeitsentwicklung und bildet die zukünftigen Führungskräfte der Bauwirtschaft aus. Eine umfassende Baufachschule ist ein Muss für jeden Facharbeiter, der in Zukunft die Führungsrolle als Polier bzw. den Weg als Bautechniker oder Bauleiter anstrebt. Aufgrund des sehr praxisorientierten Unterrichts ist die Werkmeisterschule bei den Teilnehmern als auch bei den Vorgesetzten sehr beliebt. Die Werkmeisterschule wird in 2 Fachrichtungen geführt: Hochbau oder Tiefbau! ACHTUNG NEU: * Kurstermine ganztags von Jänner bis März! * Die WKMS ist auch im Zuge des Bildungskarenz zu absolvieren! * NUR 2 Semester (alt 3 Semester) ZIEL Als Absolvent der Werkmeisterschule haben Sie ein umfassendes Bautechnikwissen und können so die umfassenden Aufgaben der modernen Baustellenführung selbständig übernehmen. Mit diesem Abschluss erhalten die Teilnehmer die Grundlage für weitere Ausbildungen, wie Bauleiter oder Baumeister. TEILNEHMERKREIS Eintrittsberechtigung in die Werkmeisterschule für Bauwesen mit Öffentlichkeitsrecht: Positiv abgeschlossene facheinschlägige Lehrabschlussprüfung Personen mit artverwandten Lehrabschlüssen + 4-jähriger Berufspraxis Personen ohne Lehrabschlussprüfung oder mit nicht artverwandten Lehrabschlussprüfungen + 4 Jahre Berufspraxis + Nachholung der Lehrabschlussprüfung bis zum Beginn des 2. Semesters DAUER Lehreinheiten, aufgeteilt auf 2 Semester von Jänner bis März, ganztags TERMINE UND KOSTEN Den detaillierten Terminplan erhalten Sie in der BAUAkademie OÖ! 1. Semester 2.675,- 2. Semester 2.675,- Förderungsmöglichkeiten über das OÖ Bildungskonto! KONTAKT BAUAkademie OÖ Sabine Koglgruber Tel.: 0732/ koglgruber@ooe.bauakademie.at 2
3 WERKMEISTERSCHULE FÜR BAUWESEN HOCHBAU oder TIEFBAU Die Kaderschmiede für künftige Poliere, Techniker und Bauleiter INHALT In 2 Semester und rund Lehreinheiten wird Ihnen ein umfassendes Bautechnik- und Baubetriebswissen vermittelt. Die Teilnehmer schließen mit einer umfassenden Werkmeister-Projektarbeit und einer mündlichen Prüfung ab. SCHWERPUNKT HOCHBAU Baukonstruktion vom Fundament bis zum Dach Bausanierung & Revitalisierung energieoptimiertes Bauen Wärmeschutz & Schallschutz SCHWERPUNKT TIEFBAU Wird in den Fächern Baukonstruktion, Fachzeichnen und Tiefbau vermittelt Boden & Grundbau Verkehrswegebau Brückenbau Kanal-/Wasserleitungsbau Wasserbau & Hochwasserschutz IHRE VORTEILE WAS BRINGT IHNEN DIE WERKMEISTERSCHULE FÜR DAS BAUWESEN? Bildet Sie in der Bautechnik umfassend aus Beste Karrierechancen am BAU Sehr praxisbezogener Unterricht Berechtigung zur Teilnahme an einer HTL-B Ersetzt die 4. Teilprüfung der Berufsreifeprüfung! Ersetzt mit einem 80-stündigen Zusatzlehrgang die Unternehmerprüfung Ersetzt bei der Baumeisterprüfung die Module (40 Std. schriftlich) VORTRAGENDE Ein Team aus Spezialisten der Bauwirtschaft! 3
4 LEHRPLAN STUNDENTAFEL Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand A.. PFLICHTGEGENSTÄNDE 1. SEMESTER 2. SEMESTER SUMME Kommunikation und Schriftverkehr Wirtschaft und Recht Mitarbeiterführung und ausbildung Angewandte Mathematik Bauphysik 40 (TB 20) 40 (TB 20) Baustoffe und Bauökologie Darstellende Geometrie Baustatik und Festigkeitslehre Bautechnisches Zeichnen Baubetrieb und Baumaschinen Arbeitssicherheit Vermessungswesen Baukonstruktion Hochbau Baukonstruktion Tiefbau Tiefbau Summe A (TB 930) B.. SCHULAUTONOME PFLICHGEGENSTÄNDE 1. SEMESTER 2. SEMESTER SUMME EDV Bausanierung und Revitalisierung - 60 (TB 80) 60 (TB 80) Summe B 105 (TB 125) Gesamtsumme (A und B) C.. ABSCHLUSSPRÜFUNG Projekterstellung Mündliches Fachgespräch 5 5 Gesamtsumme (A, B und C) D.. FREIGEGENSTÄNDE SEMESTER 2. SEMESTER Zusatzlehrgang Unternehmerprüfung
5 WELCHE BERECHTIGUNGEN / VORTEILE HABEN WERKMEISTER UMFASSENDE AUSBILDUNG: Die Werkmeisterschule bildet umfassend und praxisorientiert in den facheinschlägigen BAU-Wissensgebieten aus! QUALIFIKATIONSNIVEAU IN DER EUROPÄISCHEN UNION (VGL. INDUSTRIEMEISTER IN DEUTSCHLAND, MASTER-CRAFTSMAN BZW. FOREMAN ): Gemäß Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist der Werkmeisterabschluss ein Diplom der dritten Niveaustufe (Artikel 11, Buchstabe c). Die Werkmeisterausbildung stellt laut Anhang III einen reglementierten Ausbildungslehrgang gemäß Artikel 13, Absatz 2, Unterabsatz 3 dar. Anmerkung: in die neue Richtlinie 2005/36/EG wurden u. a. die Richtlinien 92/51/EWG Anhang D und 95/43/EG eingearbeitet. BEFÄHIGUNG FÜR EIN HANDWERK: Gemäß 18 Gewerbeordnung, BGBl. 194/1994 kann die Befähigung für ein Handwerk durch den Abschluss einer Werkmeisterschule, die erfolgreiche Ablegung des - an den Werkmeisterschulen der Bauakademie ebenfalls angebotenen - Zusatzlehrganges zur Unternehmerprüfung sowie eine zwei- bis vierjährige fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Somit können Werkmeister den Sprung in die Selbstständigkeit wagen oder als gewerbliche Geschäftsführer tätig werden. LEHRLINGSAUSBILDERPRÜFUNG: Gemäß 1 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. 253/1979 ersetzt der erfolgreiche Abschluss einer Werkmeisterschule die Ausbilderprüfung nach 29 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. 142/1969, in der Fassung BGBl. 23/1993. BERUFSREIFEPRÜFUNG FACHBEREICH : Gemäß BGBl. II 268/ Abs. (1) und BGBl. I 68/ Abs. (2) entfällt bei erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule die im Berufsreifeprüfungsgesetz BGBl. I 68/ Abs. (1) Z4 festgelegte Teilprüfung Fachbereich. AUFBAULEHRGANG / KOLLEG (NEU): AbsolventInnen von Werkmeisterschulen sind zum Besuch eines facheinschlägigen Aufbaulehrganges gemäß SchOrgG 73 Abs. (1b) berechtigt. Aufbaulehrgänge werden zumeist gemeinsam mit Kollegs als Tagesschulform geführt und nach vier Semestern mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen. AbsolventInnen von Werkmeisterschulen müssen beim Einstieg in einen Aufbaulehrgang / Kolleg das Allgemeinbildungs Modul besuchen. BERUFSPÄDAGOGISCHE AKADEMIE / PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE: Lt. Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006. BAUMEISTERBEFÄHIGUNGSPRÜFUNG: Gemäß 15 lit 1. der Verordnung der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister, besteht für Prüfungswerber, die den erfolgreichen Abschluss einer gewerblichen, technischen oder kunstgewerblichen Fachschule, deren Ausbildung im Bereich der Bautechnik liegt (z.b.: Werkmeisterschule für Bauwesen), die Befähigungsprüfung aus dem Prüfungsgegenstand Bautechnologie 2 des Moduls 1(M1.3), sowie den Modulen 2 und 3, sofern die Bedingungen gemäß 15 Z1 der Baumeisterbefähigungsprüfungs-Verordnung erfüllt werden. Mit der Werkmeister-Schule ersparen Sie sich die schwierigen schriftlichen Prüfungsteile der Module 1.1 und 1.2 im Ausmaß von 40 Stunden! 5
6 NUTZEN SIE DIE VIELFÄLTIGEN FÖRERUNGEN 1) BILDUNGSKONTO DES LAND OÖ (STAND 2014 NEU AB 01/2015) 50 % max ,-- 80 % max ,-- für Ungelernte und Wiedereinsteiger 2) BILDUNGSKARENZ (AMS) Die Bildungskarenz muss mindestens 2 Monate und darf maximal 12 Monate dauern. Sie kann auch in Teilen vereinbart werden. Die Gesamtsumme der einzelnen Teile darf innerhalb von 4 Jahren 12 Monate nicht überschreiten. 3) FACHKRÄFTESTIPENDIUM (AMS) Ein Fachkräftestipendium kann nur von Personen beantragt werden, deren höchster Bildungsabschluss unter Fachhochschul-Niveau liegt (z.b. Matura). Lassen Sie sich bei Ihrem AMS beraten, welche Förderung für Sie von Vorteil ist! 4) SONDERFORMEN DER FÖRDERUNGEN UND STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON AUFWENDUNGEN FÜR SCHULUNGSMAßNAHMEN Siehe Förderbeispiel Seite 8. 6
7 FÖRDERBEISPIEL Nach Bildungsförderung und Steuerrückvergütung verbleiben nur mehr geringe Kosten siehe nachstehendes Förderbeispiel! 7
8 BAUAkademie Oberösterreich Lachstatt Steyregg Tel.: 0732/ Fax: 0732/ ZVR
WERKMEISTERSCHULE. Bauwesen mit Öffentlichkeitsrecht Berufsbegleitende Ausbildung
WERKMEISTERSCHULE Bauwesen mit Öffentlichkeitsrecht Berufsbegleitende Ausbildung WERKMEISTERSCHULE BAUWESEN mit Öffentlichkeitsrecht Die Werkmeisterschulen gehören gemäß Schulorganisationsgesetz zu den
Mehr9370 WMS Mechatronik 1. Jahrg. Höherqualifizierung für Techniker in Metall- und Elektroberufen
DIE WIFI-WERKMEISTERSCHULE - IHR WEG ZUM ANGESTELLTEN UND MEISTER Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein absolutes Muss, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Die WIFI- WERKMEISTERSCHULE ist eines der
MehrTextgegenüberstellung
713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister
Mehr7515 Immobilienmakler - Fachteil Immobilienverwalter
Sie erhalten eine fachspezifische Weiterbildung und bereiten sich auf die Befähigungsprüfung in den facheinschlägigen Prüfungsgegenständen vor. Die Inhalte: Hausbesorgerentgelt-Verordnung Mindestlohntarife
Mehr8980 Ausbildungslehrgang zum Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Im Lehrgang bereiten Sie sich auf den fachlichen Teil der Befähigungsnachweisprüfung für vor: Fachkunde, Spartenkunde und Rechtskunde (Modul 1). Die Inhalte: Allgemeine Rechtskunde und Schadensersatzrecht
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
Mehr8076 Grundausbildung der Massage
Warum Sie den Lehrgang Grundausbildung der Massage besuchen sollen: Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Im Lehrgang eignen Sie sich umfassend und von Grund auf die für
Mehr8727 Lehrgang für Fremdenführer
In Kooperation mit dem Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fremdenführer Auf Grund des 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
Mehr7277 Grundausbildung der Fußpflege Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Warum Sie die Grundausbildung der Fußpflege besuchen sollen: Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Sie lernen von Grund auf umfassend in Theorie und Praxis den Beruf der
Mehr8076 Grundausbildung gewerblicher Masseur und Diplomierter Präventionstrainer Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Im Lehrgang eignen Sie sich umfassend und von Grund auf die für das Berufsbild Masseur erforderlichen theoretischen und praktischen
Mehr7512 Immobilientreuhänder - Finanzierung/Förderung/Bewertung/Steuerre cht
Sie erhalten eine fachspezifische Weiterbildung und bereiten sich auf die Befähigungsprüfungen Immobilienmakler, -verwalter und Bauträger in Finanzierung, Förderung, Objektbewertung und Steuerre vor. Die
Mehr8078 Vorbereitung zur Befähigungsprüfung für Masseure/Masseurinnen
Dieser Kurs dient zur Auffrischung, Intensivierung und gezielten Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung (Modul 1 bis 3). Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in den sechs Massagetechniken sowie Balneo- und Hydrologie.
MehrGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrReglement über die Lehrabschlussprüfung
Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
Mehr7851 Grundausbildung der Kosmetik
Warum Sie die Grundausbildung der Kosmetik besuchen sollen: Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Im Lehrgang eignen Sie sich von Grund auf die für das Berufsbild der Kosmetikerin
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 26. Januar 2010 Nr. 8
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 26. Januar 2010 Nr. 8 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bau an der Hochschule
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGeltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016)
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrNEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER
MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung
Mehrwww.master-online.info
Programm 16.30 Uhr Begrüßung durch den geschäftsführenden Direktor, Herrn Prof. Schlicht 16.45 Uhr Grußwort des Prorektors Lehre und Weiterbildung, Herr Prof. Kleusberg 17.00 Uhr Vortrag durch den Geschäftsführer,
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrBerufsmatura nach der Lehre
Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ Grundacherweg 6, 6060 Sarnen Postadresse: Postfach 1164, 6061 Sarnen Tel. 041 666 64 80, Fax 041 666 64 88 bwz@ow.ch, www.bwz-ow.ch Berufsmatura nach der Lehre Vollzeit
MehrKanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand. August 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes
MehrMarketingfachmann / Marketingfachfrau Verkaufsfachmann / Verkaufsfachfrau. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg.
Marketingfachmann / Marketingfachfrau Verkaufsfachmann / Verkaufsfachfrau Lehrgang zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis MIT WISSEN WEITERKOMMEN 2 Neue Anforderungen / neue Bildungsangebote
MehrAM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013
AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität
MehrEntwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrBerufsmaturität Gesundheit &
Informationen zur Berufsmaturität Gesundheit & Soziales an der BFGS Welche Wege führen an der BFGS zur Berufsmaturität? Die Berufsmaturität Gesundheit & Soziales kann an der BFGS auf verschiedenen Wegen
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrZertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen
Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
MehrSymposium Medizinrecht Trier 17.02.2016
Symposium Medizinrecht Trier 17.02.2016 Folie 1 BESCHRÄNKTE BERUFSERLAUBNIS UND GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BERUFSANERKENNUNGSRICHTLINIE Folie 2 EINIGE ZAHLEN: Erteilte Approbationen:
MehrASAS. austrian school of applied studies. Zertifikatskurs GESUNDHEITSBEZOGENE WERBUNG. 100 % Fernlehre - 100 % Service
ASAS Zertifikatskurs GESUNDHEITSBEZOGENE WERBUNG 100 % Fernlehre - 100 % Service Ziele ZIELGRUPPE Personen, die für die Werbung, Auslobung und Kennzeichnung von Gesundheitsprodukten verantwortlich sind.
MehrMinisterialblatt NRW 2009 Seite 217
Seite 1 von 3 770 1 Allgemeines Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrAllgemeine Vergütungsordnung
4.0 Allgemeine Vergütungsordnung Anlage 1 a Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen 1. Für Angestellte, deren Tätigkeit außerhalb der Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 1 und 1 a bis 1 e des Allgemeinen
MehrMülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform
MehrSeminar für Führungskräfte
Seminar für Führungskräfte Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Menschen in ihrem persönlichen Wachstum zu fördern und ihre Potenziale an s Licht zu bringen. Diese für die persönlichen und jeweiligen Unternehmensziele
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
Mehr7185 Modul 5 - Betriebswirtschaft-Basisausbildung Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung
Im Kurs eignen Sie sich eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung an und bereiten sich auf die Unternehmerprüfung sowie die unternehmerische Praxis vor. Die Inhalte: Der Kurs vermittelt die für die
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrSEIT ÜBER 25 JAHREN. Ihr kompetenter Partner in den Bereichen. Gartenbautechnik, Kommunikation, Anlagenbau, Schiffbautechnik und Kältetechnik
SEIT ÜBER 25 JAHREN Ihr kompetenter Partner in den Bereichen Gartenbautechnik, Kommunikation, Anlagenbau, Schiffbautechnik und Kältetechnik Schulze-Delitzsch-Straße 1-26871 Papenburg Tel.: 04961/6656-0
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSchule oder Lehre? Elternratgeber zur Berufsorientierung
Schule oder Lehre? Elternratgeber zur Berufsorientierung Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Liebe Eltern! Die Bildungs- bzw. Berufswahl ist eine wichtige Weichenstellung im Leben Ihres Kindes. Da diese
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrEs gilt das gesprochene Wort! MR Johann Stockinger anlässlich des Fachschulforums Agrar am 8./9. Oktober 2008 in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort! MR Johann Stockinger anlässlich des Fachschulforums Agrar am 8./9. Oktober 2008 in Berlin Landwirtschaftliche Fachschulen in Deutschland Entwicklung der vergangenen Jahre
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrWelche Chancen bietet ein Mathematikstudium? Prof. Dr. Wolfram Koepf Studiendekan Fachbereich Mathematik, Uni Kassel
Welche Chancen bietet ein Mathematikstudium? Prof. Dr. Wolfram Koepf Studiendekan Fachbereich Mathematik, Uni Kassel Struktur des Fachbereichs 17 Der Fachbereich Mathematik / Informatik wird geleitet vom
MehrRichtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977
Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrHauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt
Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis
MehrVom 7. Juli 2009. Artikel 1
2125 Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern sowie von Lebensmittelkontrolleuren Vom 7. Juli 2009 Auf Grund des a) 4 des Lebensmittelchemikergesetzes
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 1. April 2010 zum Thema "Hortpädagoginnen/Hortpädagogen gesucht Berufsbegleitendes Kolleg für Hortpädagogik startet an der
MehrSatzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang. Bauingenieurwesen. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
Fakultät Bauingenieurwesen/ Architektur Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Vom 18. September 2014
MehrOrdnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.
16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz
MehrANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3
ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung
MehrTutorial Moodle 2 Rollenzuweisung
Tutorial Moodle 2 Rollenzuweisung Im folgenden Tutorial geht es um die Zuweisung von Rollen. Dies ist möglich für: Die ganze Instanz Die globale Zuweisung von Rollen (in diesem Fall nur Kursersteller/in
Mehr(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
Mehr9360 WMS Elektrotechnik 1. Jahrgang Höherqualifizierung für Techniker in Elektroberufen
DIE WIFI-WERKMEISTERSCHULE - IHR WEG ZUM ANGESTELLTEN UND MEISTER Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein absolutes Muss, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Die WIFI- WERKMEISTERSCHULE ist eines der
MehrWIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung 2016/2017. Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger)
WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung 2016/2017 Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger) Gesamtkompetenz: Tagesabschluss Theorie und Grundbegriffe, rechtliche u. organisatorische Rahmenbedingungen, laufende
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 1. August 2007 Teil II 187. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste, der Sanitär- und Klimatechnik- Ausbildungsordnung
Mehr15. Abschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrOrientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik
Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis
MehrVom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt
Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der
MehrEuropäischer Fachmann für das Widerstandsschweißen
DVS-PersZert Europäischer Fachmann für das Widerstandsschweißen Ausbildung, Prüfung und Qualifizierung Richtlinie DVS -EWF 2941 Erstellt und herausgegeben von der European Federation for Welding, Joining
MehrInformation über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung
Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich
MehrEingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV
Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs- Meldeverordnung - SKV-MV) SKV-MV Ausfertigungsdatum:
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs
MehrVorarbeiter Bau (Kurs Italienisch)
Vorarbeiter Bau (Kurs Italienisch) www.enaip.ch/ausbildung-berufsbildung/vorarbeiter-bau/ Für wen ist der Kurs geeignet? Haben Sie langjährige Berufserfahrung als Maurer und auch schon in der Funktion
MehrErläuterungen zu den Lohnklassen
Erläuterungen zu den Lohnklassen gemäss Art. 42 des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe 2012-2015 vom 1. April 2012 Lohnklassen Voraussetzungen Bauarbeiter C Bauarbeiter Bauarbeiter
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrElektronischer Kontoauszug
Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrZertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)
Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Das S&P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte
MehrEntwurf. Artikel 1 Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes
1 475/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 5 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß-
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrArbeitssicherheit Infos zu den Schulungen
Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-Regionen-Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 01.03.2011 Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der
MehrGesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1
Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1 Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 883) 1 Mittel zur Unterstützung des
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
Mehr