LIGAORDNUNG. verabschiedet vom Gesamtvorstand am in Potsdam
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1 LIGAORDNUNG verabschiedet vom Gesamtvorstand am in Potsdam
2 Allgemeine Regeln für Luftgewehr/Luftpistole Bogen Gliederung 1 Allgemeines 1.1 Allgemeine Regeln 1.2 Regelanerkennung 1.3 Auslegung 1.4 Einteilung der Wettkampfligen 1.5 Veranstalter 1.6 Zuordnung der Landesverbände zu den Bundesligen (1. Bundesliga LG/LP/BO und 2. Bundeliga BO) 1.7 Zuordnung der Landesverbände zu den 2. Bundesligen Gewehr und Pistole und den Regionalligen Bogen 1.8 Deutscher Mannschaftsmeister 1.9 Wettkampfligen Luftgewehr/Luftpistole 1.10 Wettkampfligen Bogen 1.11 Bundesliga- und Regionalligaleiter 1.12 Verbandsligen 2 Ligaauschuss 2.1 Aufgaben 2.2 Zusammensetzung 2.3 Beschlussfassung des Ausschusses 2.4 Tagung der 1. Bundesligen 2.5 Ligatagung der 2. Bundesliga LG/LP) 2.6 Tagung 2. Bundesliga Bogen 2.7 Tagung Regionalliga Bogen 3 Mannschafts- und Einzellizenzen 3.1 Bundesliga und Regionalligalizenz Mannschaftslizenz Einzellizenz Ausländerregelung Vorläufige Lizenzen 3.2 Meldungen 3.3 Kaution 3.4 Startgeld 3.5 Erteilung der Lizenz durch den DSB 3.6 Austritt aus der Bundesliga 3.7 Ausscheiden aus den Ligen 3.8 Starterlaubnis Einzelwertung 4 Saison 4.1 Terminplanung 4.2 Wettkampftage 4.3 Anti-Dopingkontrolle 4.4 Kampfrichterabrechnung 4.5 Werbung 4.6 Ehrenkarten 4.7 Sanktionen 4.8 Einsprüche Bundesliga (LG/LP/BO), 2. Bundesliga Bogen Bundesliga Gewehr und Pistole, Regionalliga Bogen 4.9 Regeln für die Durchführung der Bundes und Regionalligen Luftgewehr/Luftpistole und Bogen 4.10 Allgemeine Bestimmungen
3 1. Allgemeines Allgemeine Regeln für alle Bundes und Regionalligen 1.1 Allgemeine Regeln In dieser Ligaordnung sind die allgemein verbindlichen Regeln des Deutschen Schützenbundes zusammengefasst. Die Ligaordnung regelt die Angelegenheiten der Bundes-/ Regionalligen, ergänzend gelten die Sportordnung und die Rechtsordnung des DSB sowie die Ausschreibung gemäß Ziffer 4.9. Die Ligaordnung hat für alle Teilbereiche Gültigkeit, soweit dort keine spezielle Regelung vorgesehen ist. 1.2 Regelanerkennung Die Bundesliga-/Regionalligavereine haben die für die jeweilige Saison gültige Ligaordnung mit dem Antrag auf Erteilung der entsprechenden Bundesliga-/Regionalligamannschaftslizenz anzuerkennen. Die jeweils gültige Ligaordnung regelt insoweit die Rechtsbeziehungen der Bundesliga-/Regionalligavereine und des DSB im Hinblick auf die Benutzung der Verbandseinrichtung Bundes- /Regionalliga. Jeder Schütze ist den Regeln der Ligaordnung, die er durch seine Teilnahme am Wettkampf anerkennt, unterworfen. Er ist daher gehalten, diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen zu kennen und zu beachten. 1.3 Auslegung Wo der Wortlaut der Ligaordnung eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, vorzunehmen. 1.4 Einteilung der Wettkampfligen LG/LP: Zwei 1. Bundesligen (Nord/Süd) Fünf 2. Bundesligen Bogen: Zwei 1. Bundesligen (Nord/Süd) Zwei 2. Bundesligen (Nord/Süd) Fünf Regionalligen 1.5 Veranstalter Die Bundesliga und Regionalliga sind Verbandseinrichtungen des DSB, die der DSB seinen Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsvereinen als Bundesligavereine zur Verfügung stellt. Die Bundesliga- und Regionalligavereine bleiben Mitglieder der für sie zuständigen Mitgliedsverbände des DSB. Veranstalter ist der Deutsche Schützenbund. Über Einführung und Auflösung der Bundes- /Regionalligen entscheidet die Mitgliederversammlung des DSB. 1.6 Zuordnung der Landesverbände zu den Bundesligen (1. Bundesliga LG/LP/BO und 2. Bundesliga BO): Nord: BL BR HH HS MV ND NS NW RH SC ST TH WF Süd: BD BY OP PF SA SB WT 1.7 Zuordnung der Landesverbände zu den 2. Bundesligen Gewehr und Pistole und den Regionalligen Bogen: Nord: HH MV ND NS NW Ost: BL BR SC ST TH Bogen: +MV West: HS RH WF Südwest: BD PF SA SB WT Süd: BY OP Jede Liga besteht aus 8 Mannschaften. In jeder Liga kann pro Wettbewerb nur eine Mannschaft eines Vereins starten. 1.8 Deutscher Mannschaftsmeister Die Bundesliga LG/LP und Bogen dient der Ermittlung des Deutschen Mannschaftsmeisters in der Schützenund Damenklasse. Die Siegermannschaft des Finales ist Deutscher Mannschaftsmeister des Jahres in dem das Finale stattfindet. 1.9 Wettkampfligen Luftgewehr/Luftpistole Die Bundesliga ist die höchste Wettkampfliga. Die 2. Bundesliga ist die zweithöchste Wettkampfliga und dient der Ermittlung der Teilnehmer am Aufstiegsschießen in die Bundesliga. Die Siegermannschaft ist Mannschaftsmeister 2. Bundesliga Luftgewehr bzw. Luftpistole Wettkampfligen Bogen Die 1. Bundesliga Bogen ist die höchste Wettkampfliga Die 2. Bundesliga Bogen ist die zweithöchste Wettkampfliga und dient der Ermittlung der Aufsteiger in die 1. Bundesliga Die Regionalliga Bogen ist die dritthöchste Wettkampfliga und dient der Ermittlung der zwei Aufsteiger in die 2. Bundesliga Bundesliga- und Regionalligaleiter Die Ligaleiter werden vom Präsidium des Deutschen Schützenbundes bestellt Verbandsligen Die den 2. Bundesligen Gewehr und Pistole und den Regionalligen Bogen nachgeordneten obersten Verbandsligen der Landesverbände schießen nach dem Regelwerk und dem Zeitrahmen der vorgenannten Ligen. Für alle Ligen unterhalb der Verbandsligen treffen die Landesverbände eigene Regelungen. 2 Ligaausschuss 2.1 Aufgaben Für die Regelung der Bundes- und Regionalligaangelegenheiten wird vom DSB ein Ligaausschuss eingesetzt. Er arbeitet die Ligaordnung detailliert aus, damit sie der DSB-Gesamtvorstand beschließen kann. Daneben ist der Ligaausschuss für die Regelung und Entscheidung aller im Zusammenhang mit der Bundesliga stehender Streitigkeiten und Sanktionen zuständig. 2.2 Zusammensetzung a) der Vizepräsident Sport b) der Sportdirektor c) die Leiter der 1.Bundesliga (LG/LP und Bogen) d) die Leiter der 2. Bundesliga (LG/LP und Bogen) und die Regionalligaleiter (Bogen) e) je ein Vereinsvertreter (LG, LP und Bogen) f) je ein Vertreter der Aktiven (= Aktivensprecher Gewehr, Pistole und Bogen) Den Vorsitz des Ligaausschusses übernimmt der Vizepräsident Sport. Sitzungen des Ligaausschusses werden nach Bedarf von dem Ausschussvorsitzenden unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen. In Sonderfällen können auch weitere Vertreter der Bundesligavereine eingeladen werden.
4 2.3 Beschlussfassung des Ausschusses Der Ligaausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit, Stimmenthaltungen sind unzulässig. Eine Beschlussfassung kann auch auf schriftlichem bzw. fernschriftlichem Wege erfolgen. In diesem Falle ist der Beschluss unverzüglich durch den Vorsitzenden schriftlich festzuhalten und den beteiligten Ausschussmitgliedern zur Bestätigung zuzustellen. Die Zustimmung eines Ausschussmitgliedes gilt als erfolgt, sollte es dem durch den Vorsitzenden schriftlich festgestellten Beschluss nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen haben. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Ausschussmitglieder gefasst. 2.4 Tagung der 1. Bundesligen 1. Bundesligen statt, an der je ein autorisierter Vertreter von jedem Verein der 1. Bundesliga teilnehmen muss. Aufgabe der Ligatagung ist die Meinungsbildung der Bundesligavereine. Die Ligatagung sollte Anregungen und Verbesserungen zu der Einrichtung der Ligen geben und erarbeiten. Vorschläge zu Änderungen der Ligaordnung seitens der Ligatagung sind den Entscheidungsgremien des DSB zur endgültigen Verabschiedung vorzulegen. Die Ligatagung wählt die Vertreter der Vereine im Ligaausschuss. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Ligaausschusses beträgt ein Jahr. 2.5 Tagung 2. Bundesliga LG / LP 2. Bundesligen statt, zu der je ein autorisierter Vertreter von jedem Verein der 2. Bundesliga teilnehmen muss. Aufgabe der Ligatagung ist vor allem Festlegung der Heimwettkämpfe, und der Austragungsorte. Vorschläge aus der Ligatagung zur Änderung der Ligaordnung sind über den Ligaleiter dem Ligaausschuss vorzulegen. Den Vorsitz der Ligatagung übernimmt der jeweilige Ligaleiter. 2.6 Tagung 2. Bundesliga Bogen 2. Bundesligen statt, an der je ein autorisierter Vertreter eines Ligavereins teilnehmen muss. Aufgabe der Ligatagung ist die Meinungsbildung der Ligavereine und die Vorbereitung der Wettkämpfe der kommenden Saison Vorschläge aus der Ligatagung zur Änderung der Ligaordnung sind über den Ligaleiter dem Ligaausschuss vorzulegen. Den Vorsitz der Ligatagung übernimmt der jeweilige Ligaleiter. 2.7 Tagung Regionalliga Bogen Regionalligen statt, an der je ein autorisierter Vertreter eines Ligavereins teilnehmen muss. Aufgabe der Ligatagung ist die Meinungsbildung der Ligavereine und die Vorbereitung der Wettkämpfe der kommenden Saison Vorschläge aus der Ligatagung zur Änderung der Ligaordnung sind über den Ligaleiter dem Ligaausschuss vorzulegen. Den Vorsitz der Ligatagung übernimmt der jeweilige Ligaleiter. 3 Mannschafts- und Einzellizenzen 3.1 Bundesliga und Regionalligalizenz Mit der jährlich zu erteilenden Bundesliga-/Regionalligamannschaftslizenz wird den Bundesliga-/Regionalligavereinen die jeweilige Wettkampfliga bestätigt und gleichzeitig die Benutzung der Verbandseinrichtung Bundes-/Regionalliga erlaubt. Die Übertragung einer Bundesliga- bzw. Regionalligalizenz auf einen anderen Verein ist nicht möglich Mannschaftslizenz Die Bundesliga- und Regionalligavereine erhalten eine Mannschaftslizenz. Voraussetzung für die Erteilung einer Mannschaftslizenz ist: a) die fristgerechte Meldung des Vereins zur Zulassung seiner Mannschaft; b) die sportliche Qualifikation des betreffenden Vereins (Tabellenplatz der vergangenen Saison oder Auf-stiegskämpfe); c) Kautionszahlung gemäß Punkt 3.3 und Startgeldzahlung gemäß Punkt 3.4 der Ligaordnung. Die Mannschaftslizenz beinhaltet bei LG/LP 10 Einzellizenzen, bei Bogen maximal 8 Einzellizenzen. Der Meldeschluss für die Lizenzbeantragung der Vereine ist spätestens der 30. Juni des laufenden Jahres. Die Lizenzanträge sind unmittelbar beim DSB einzureichen. Schützen, für die mit der Mannschaftsmeldung zum eine Lizenz beantragt wurde, können nicht mehr für einen anderen Verein in der gleichen Disziplin starten Schützen, die einen Lizenzantrag bei mehreren Vereinen unterschrieben haben, verlieren ihre Startberechtigung für diese Saison Einzellizenz Für weitere Lizenzen, und Lizenzen die nach dem Meldeschluss (1.9.) beantragt werden, hat der Verein je 30,00 EUR an den DSB zu zahlen Ein Bundes- oder Regionalligaverein kann dabei für Schützen anderer Vereine die Einzellizenz beantragen. Jeder Schütze muss jedoch zum auch Mitglied des Bundes- oder Regionalligavereins sein. Schützen mit der klassifizierten Schadensklasse SH1 sind für alle Wettkämpfe nach der Ligaordnung des DSB zugelassen. Der Nachweis der Klassifizierung gemäß Schadensklasse SH1 ist vom Schützen zu erbringen. Die Klassifizierung erfolgt nach den Richtlinien und durch den Deutschen Behinderten Sportverband Ausländerregelung Jeder Bundes- / Regionalligaverein kann Lizenzen für Ausländer beantragen. Für ausländische Schützen wird nach dem 1.9. keine Lizenz für die kommende Bundesoder Regionalligasaison erteilt. EU-Bürger ohne ISSF-Nr., WA-ID-Nr. oder IPC-Nr. sind wie Deutsche zu behandeln, wenn sie bis zum 1.9. eine unterschriebene Erklärung vorlegen, in der sie sich verpflichten, nicht am Meisterschaftssystem ihres Landes teilzunehmen. Liegt diese Erklärung zum Stichtag nicht vor, werden sie als Ausländer geführt. Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft eines Schützen, von denen eine Staatsbürgerschaft die Deutsche ist, ist der Starter als Deutscher im Sinne der Ligaordnung anzusehen. Das gilt auch, wenn der/die Schütze/Schützin über eine ISSF-Nr., WA -ID-Nr. oder IPC-Nr. eines anderen Landes verfügt. Ausländer, die im Besitz einer Startgenehmigung für die Meisterschaften des DSB nach Regel Nr ff (Sportordnung) sind und eine Kopie derselben mit dem Lizenzantrag einreichen, unterliegen nicht der Ausländerregelung. In jedem Wettkampf darf jeweils nur ein Ausländer je Mannschaft eingesetzt werden. Die Regeln und (Sportordnung) gelten entsprechend. 2
5 3.1.4 Vorläufige Lizenzen Der Verein reicht die am Wettkampftag vom Leitenden Kampfrichter unterschriebenen vorläufigen Lizenzen innerhalb dreier Werktage über seinen zuständigen Landesverband beim DSB ein. Der Sportler hat bei Antragstellung zu erklären, dass er für keinen anderen Verein in diesem Wettbewerb in Ligawettkämpfen der laufenden Saison gestartet ist. Der Landesverband überprüft und bestätigt die gemachten Angaben. Der Verein erhält vom DSB die beantragte Einzellizenz. 3.2 Meldungen Die Erteilung der Startgenehmigung für einen Bundes- / Regionalligaverein und dessen Starter erfolgt nach der schriftlichen Meldung der entsprechenden Mannschaft des Vereins auf einer vom DSB für diesen Zweck zuvor versandten Mannschaftsmeldeliste, die mit den dazugehörigen Nachweisen sowie den nachfolgend genannten Unterlagen der DSB-Geschäftsstelle bis zum Meldetermin der jeweiligen Bundes- / Regionalligasaison eingereicht werden muss: a) Nachweis der Vereinszugehörigkeit der Schützen durch den Landesverband; b) Nachweis der Teilnahme von Schüler-, Jugend- oder Juniorenschützinnen bzw. -schützen des Ligavereins am Meisterschaftsprogramm des DSB im Jahr des Meldetermins durch den Landesverband; c) schriftlicher Nachweis eines Trainers mit mindestens fachbezogener B-Lizenz des DSB (2. Bundesligen und Regionalligen fachbezogene C Lizenz Leistungssport). Die Trainerlizenzen müssen zum Meldeschluss gültig sein. Vereine ohne entsprechenden Nachweis werden verpflichtet, bis zum Bundesligafinale der lfd. Saison den Nachweis zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann für die kommende Saison keine Lizenz erteilt werden. d) die Anerkennung der jeweils gültigen Ligaordnung, die mit dem Antrag auf Erteilung der Startgenehmigung erfolgt. 3.3 Kaution Für die 1. Bundesliga die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von EUR 1000,--; für 2. Bundesliga, die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von EUR 500,- Die Kaution kann in bar oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische, auf erste Anforderung zahlbare Bürgschaft erbracht werden. (Stichtag 1.9.) Eine Rückzahlung der Kaution/Rückgabe der Bürgschaft durch den DSB erfolgt, wenn der Verein die Mannschaft fristgerecht abmeldet. Bei einem Wechsel in eine niedrigere Liga wird der Differenzbetrag erstattet. 3.4 Startgeld Für die Teilnahme an der Bundes-/ Regionalliga wird ein Startgeld erhoben. 1. Bundesliga EUR 410,-- 2. Bundesliga EUR 220,-- Regionalliga EUR 160,-- Die Überweisung des Startgelds erfolgt nach Rechnungsstellung bis zum 1.9. des laufenden Jahres auf das Konto des DSB. Jeder Bundes- / Regionalligaverein hat seine mit dem Betrieb der Bundes- / Regionalliga entstehenden Kosten selbst in voller Höhe zu tragen. 3.5 Erteilung der Lizenz durch den DSB Der DSB unterzeichnet die Mannschaftslizenz, nachdem die Kaution hinterlegt und das Startgeld bezahlt ist. Mit der Unterzeichnung der Mannschafts- und Einzellizenzen gilt die Starterlaubnis für die Bundes- / Regionalliga als erteilt, vorbehaltlich der späteren Feststellung einer zu Unrecht erteilten Lizenz. Eine zu Unrecht erteilte Lizenz ist unwirksam, wobei auch kein guter Glaube schützt. Die Lizenzen werden nach Unterzeichnung durch den DSB an den jeweiligen Bundes-/Regionalligaverein geschickt. Mit der Unterschrift des Bundes- / Regionalligavereins und der Bundes- / Regionalligaschützen auf den Lizenzen erlangt auch die Ligaordnung Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Nichtstartberechtigten Schützen wird keine Einzellizenz ausgestellt. Aufstiegsberechtigte Mannschaften, die auf die Teilnahme am Aufstiegswettkampf bzw. den Aufstieg in die Bundesliga verzichten, erhalten für die folgende Saison keine Lizenz. Die Mannschaft gilt als aufgelöst. 3.6 Austritt aus der Bundesliga Tritt ein Verein nach Beginn der Saison mit seiner Mannschaft aus der Bundesliga aus, so verfällt die Kaution der Mannschaft zugunsten des DSB, der sie zweckgebunden für die Bundesliga zu verwenden hat. In diesem Falle werden alle Ergebniswertungen aus Kämpfen mit diesem Verein annulliert. 3.7 Ausscheiden aus den Ligen Scheidet die Mannschaft eines Vereins freiwillig aus der Ligaorganisation aus, gilt sie als aufgelöst. Beabsichtigt ein Verein sein Bundesliga-/ Regionalligastartrecht nach Beendigung der Saison für die folgende Saison nicht mehr wahrzunehmen, so ist dies dem DSB bis spätestens eine Woche nach dem Bundesligafinale schriftlich zur Kenntnis zu geben. Die Kaution wird in diesem Falle erstattet. Verzichtet ein Bundesligaverein auf sein Startrecht für eine Mannschaft für die kommende Saison nach Ablauf der genannten Frist, verfällt die Kaution zugunsten des DSB, wobei der DSB die Kaution zweckgebunden für die Bundesliga zu verwenden hat. 3.8 Starterlaubnis Einzelwertung Die Starterlaubnis in der Einzelwertung bei den Meisterschaften des DSB wird durch den Start in der Bundes- / Regionalliga nicht berührt. 4 Saison 4.1 Terminplanung Die Bundes- / Regionalligasaison beginnt frühestens am und endet mit dem Abschluss der Aufstiegskämpfe oder des Bundesligafinales. Die Wettkampftermine der Bundes- und Regionalligen werden durch den Ligaausschuss festgelegt. Jeder Verein ist grundsätzlich verpflichtet, einen Wettkampf auszurichten. Die festgelegten Termine und Wettkampfpaarungen sind verbindlich. Die Endkämpfe werden vom Deutschen Schützenbund ausgerichtet und vermarktet. 4.2 Wettkampftage Die Wettkämpfe der 1. und 2. Bundesliga sowie der Regionalliga werden zu den vom Ligaausschuss festgelegten Terminen ausgetragen. 4.3 Anti-Dopingkontrollen Bei Bundesligawettkämpfen können Anti-Dopingkontrollen entsprechend den Anti-Dopingbestimmungen des Deutschen Schützenbundes, der Nationalen Antidoping-Agentur (NADA) sowie der internationalen Verbände durchgeführt werden. Die Kosten trägt der DSB. 3
6 4.4 Kampfrichterabrechnung Vor Beginn einer jeden Bundes-/Regionalligaveranstaltung hat der Leitende Kampfrichter dem Ausrichter seine Reisekosten nach den Reisekostenrichtlinien des DSB bekanntzugeben. Die Reisekosten werden vom gastgebenden Verein dem Leitenden Kampfrichter ausgezahlt. 4.5 Werbung Für die Bundes-/Regionalliga gelten spezielle Bestimmungen hinsichtlich Werbung und Sponsoring. Die Werbung am Mann ist den Vereinen freigestellt. Die Werbung in den Hallen und auf den Schießständen ist dem Veranstalter freigestellt. 4.6 Ehrenkarten Bei allen Ligaveranstaltungen sind dem DSB bei Bedarf bis zu 15 Ehrenkarten zur Verfügung zu stellen, die auf Anforderung rechtzeitig an die DSB-Geschäftsstelle geschickt werden müssen. Den Gastmannschaften sind für deren Schützen und Betreuer jeweils 12 Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. 4.7 Sanktionen Bei nachstehend genannten Verstößen gegen die Ligaordnung findet folgender Bußgeldkatalog Anwendung: a) Fehlende Einzellizenzen je EUR 25,-- b) Fehlender Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass) EUR 25;-- c) Nichtantreten einer Bundes- / Regionalligamannschaft EUR 150,-- d) Sonstige Verstöße gegen Bestimmungen dieser Ordnung, der Sportordnung und der Wettkampfregeln, z.b. Bestimmungen über Sicherheitsflächen, Abstände, Ausrüstung und Ordnung im Veranstaltungsraum je nach Schwere bis zu EUR 260,-- Falls die Veranstaltung wegen festgestellter Mängel nicht durchgeführt werden kann, muss der Veranstalter die durch die Verschiebung der Veranstaltung entstandenen Kosten übernehmen. Die betreffende Bundes-/Regionalligaveranstaltung muss trotz Feststellung solcher Verstöße durchgeführt werden, wenn die Sicherheit durch kurzfristig eingeleitete Maßnahmen gewährleistet ist. 4.8 Einsprüche Vor Ort können Einsprüche erhoben werden, die an den Leitenden Kampfrichter zu richten sind. Dieser bildet ein Schiedsgericht, das sich aus dem Leitenden Kampfrichter sowie zwei weiteren unabhängigen Personen der nicht vom Einspruch betroffenen Vereine zusammensetzt. Ein Einspruch ist schriftlich einzulegen. Er ist dem leitenden Kampfrichter zu übergeben. Die Einspruchs- und Entscheidungsgründe sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichtes zu unterschreiben und an den Ligaleiter weiterzuleiten. Die Einspruchsgebühr ist mit der Abgabe des Einspruchs an den Leitenden Kampfrichter zu entrichten und beträgt 30,00 EUR. Die Gebühr ist bei einem Erfolg zurückzuzahlen. Kann das Schiedsgericht nicht zusammentreten, weil Vereine vor dem Ende der Wettkämpfe abgereist sind, haben diese eine Strafgebühr von 100,00 EUR zu zahlen. Ist das Ergebnisprotokoll unterschrieben, ist ein Einspruch nicht mehr möglich Bundesliga (LG/LP/BO) und 2. Bundesliga Bogen Einsprüche die vor Ort nicht entschieden werden können, leitet der Leitende Kampfrichter an den DSB weiter. Es kann nur über die vom leitenden Kampfrichter bestätigten Einspruchsgründe entschieden werden. Ein Nachschieben von Gründen ist nicht zulässig. Bei Verstößen gegen diese Ligaordnung bzw. die Sportordnung des DSB ist Einspruch an den DSB möglich. Der Einspruch ist unter schriftlicher an die Geschäftsstelle des DSB zu richten und muss innerhalb von drei Tagen (Einspruchsfrist) nach dem Wettkampf bzw. Bekanntwerden des Einspruchsgrundes eingelegt werden. Der Einspruch muss vom Leitenden Kampfrichter der Veranstaltung auf der Wettkampfliste als Einspruchsvorbehalt bei Eintritt des Einspruchsgrundes mit Angabe der Einspruchsgründe festgehalten werden, es sei denn, die Gründe, die zum Einspruch führen, werden erst später bekannt. Die Einspruch einlegende Mannschaft hat eine Einspruchsgebühr in Höhe von EUR 100,-- innerhalb der Einspruchsfrist auf das Konto des DSB (Wiesbadener Volksbank BLZ Kontonr ) zu überweisen. Bei einem Erfolg des Einspruches wird die Gebühr zurückgezahlt, andernfalls wird sie als Reuegeld einbehalten. Die durch den Einspruch tatsächlich entstandenen Kosten sind im Rahmen einer Entscheidung der unterliegenden Partei aufzuerlegen. Als Kosten sind die Reisekosten, die Tage- und Übernachtungsgelder, die Porto- und Telefonkosten sowie sonstige Schreibauslagen der für den Protest zuständigen Entscheidungsgremien des DSB anzusehen. Auslagen oder Gebühren für Rechtsanwälte oder andere Berater eines Vereins oder des DSB werden grundsätzlich nicht erstattet. Über den Einspruch entscheidet der Ligaausschuss. Dieser setzt sich je nach der vom Einspruch betroffenen Disziplin aus 5 Personen zusammen (disziplinbezogene Zusammensetzung): a) Luftgewehr / Luftpistole: der Bundessportleitung und 4 der 5 Leiter der 2. Bundesliga LG/LP, wobei derjenige Ligaleiter nicht mit entscheidet, der beteiligte Partei ist. bzw. b) Bogen: dem Vizepräsidenten Sport und 4 der 5 Regionalligaleitern Bogen, wobei derjenige Ligaleiter nicht mit entscheidet, der beteiligte Partei ist. Gegen eine Entscheidung des Ligaausschusses über einen Einspruch eines Bundesligavereins oder über sonstige im Zusammenhang mit der Bundesliga stehenden Regelungen kann innerhalb von 3 Tagen (Einspruchsfrist) nach Zugang der Entscheidung eine schriftlich begründete Beschwerde beim DSB-Gericht I. Instanz eingelegt werden. Gegen die Entscheidung des DSB-Gerichts I. Instanz sind keine Rechtsmittel möglich. Für das Verfahren findet findet ansonsten die Rechtsordnung des DSB Anwendung. Innerhalb der Einspruchsfrist ist die Einspruchsgebühr von 250,-- EURO auf das Konto des DSB (Wiesbadener Volksbank BLZ Kontonr ) zu überweisen. Das DSB-Gericht I. Instanz ist an die tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung des Bundesligaausschusses gebunden. Einsprüche beim Aufstiegsschiessen zu den Bundesund-Regionalligen werden vor Ort durch ein Kampfgericht, das aus Mitgliedern der beteiligten Vereine gebildet wird, entschieden. Die Entscheidung ist zu begründen. 4
7 Bundesliga Gewehr und Pistole, Regionalliga Bogen Einsprüche die vor Ort nicht entschieden werden können, leitet der Leitende Kampfrichter über den Ligaleiter an das Schiedsgericht weiter, das über den Einspruch entscheidet. Das Schiedsgericht besteht aus den Landessportleitern der beteiligten Verbände. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ist Beschwerde zum Ligaausschuss des DSB möglich, der in seiner disziplinbezogenen Zusammensetzung ( ) über den Einspruch endgültig entscheidet. Sollte in der disziplinbezogenen Zusammensetzung des Ligaausschusses (Vizepräsidenten Sport und 4 der 5 Leiter der 2. Bundesliga LG/LP bzw. Regionalligaleiter Bogen) ein Ligaleiter in dem Verfahren beteiligte Partei sein, so wird dieser Ligaleiter durch den fünften nicht beteiligten Ligaleiter ersetzt. Die Einspruchsgebühr beträgt 100,00 EUR und ist innerhalb von 3 Tagen (Ausschlussgrund) auf das Konto des DSB (Wiesbadener Volksbank BLZ Kontonummer ) einzuzahlen Bei einem Erfolg des Einspruches wird die Gebühr zurückgezahlt. 4.9 Regeln für die Durchführung der Bundes und Regionalligen Luftgewehr/Luftpistole und Bogen Die Durchführungsbestimmungen für die Disziplinen Luftgewehr/Luftpistole und Bogen werden in gesonderten Ausschreibungen festgelegt. Über Änderungen der Ausschreibung entscheidet der Ligaausschuss Allgemeine Bestimmungen Für die Durchführung der Ligakämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die Sportordnung des DSB maßgebend. Deutscher Schützenbund e.v. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport 5
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