Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
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- Elsa Adenauer
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1 Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den -Fächer-Bachelorstudiengang ROMANISTIK (EINE SPRACHE) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft hat in der. Sitzung vom den folgenden fachspezifischen Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den -Fächer-Bachelorstudiengang vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück Nr. 0/009, S. 9-98) beschlossen, der in der 8. Sitzung der Zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am befürwortet und in der. Sitzung des Präsidiums am.0.00 genehmigt wurde (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück Nr. 09/00, S. 9). Geändert mit Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft in der 7. Sitzung vom , die in der 9. Sitzung der Zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am befürwortet und in der. Sitzung des Präsidiums am.07.0 genehmigt wurden (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück Nr. 0/0, S. 8). Prüfungsausschuss Zuständig ist der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft. Aufbau des Studiums Romanistik (Eine Sprache) kann als Kernfach als Nebenfach studiert werden. Je nach der Sprachenwahl kann Romanistik (Eine Sprache) in einer der folgenden Varianten studiert werden: A. Romanistik/ Französisch entweder als Kernfach als Nebenfach B. Romanistik/ Italienisch als Kernfach als Nebenfach C. Romanistik/ Spanisch entweder als Kernfach als Nebenfach. 3 Romanistik (Eine Sprache) als Kernfach () Das Studium der Romanistik (Eine Sprache) umfasst im Kernfach einen Pflichtbereich (drei Basismodule, drei Vertiefungsmodule, ein, zwei drei Sprachpraxismodule und einen zwei Sprachpraxiskurse) im Umfang von LP bei Romanistik/Französisch und Romanistik/Spanisch bzw. von LP bei Romanistik/Italienisch sowie einen Wahlpflichtbereich im Umfang von neun LP bei Romanistik/Französisch und Romanistik/Spanisch bzw. von zwei LP bei Romanistik/Italienisch. Die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen und ggf. Studiennachweise ergeben sich aus der Modulbeschreibung im Modulkatalog.
2 Identifier Modultitel Empfohlenes SWS LP Dauer Pflichtbereich BM_SW Basismodul Sprachwissenschaft.+. 7 BM_LW Basismodul Literaturwissenschaft.+. 7 BM_KW Basismodul Kulturwissenschaft Voraussetzungen SP_FR Sprachpraxismodul Französisch ( SWS/ LP).+. SP_FR Sprachpraxismodul Französisch ( SWS/ LP) 3.+. SP_FR SP_SP Sprachpraxismodul Spanisch ( SWS/ LP). SP_SP3 SP_IT SP_IT Sprachpraxiskurs Spanisch 3 ( SWS / 3 LP) Sprachpraxismodul Italienisch ( SWS / LP) Sprachpraxismodul Italienisch ( SWS / LP)... 3 SP_SP SP_IT VM_SW Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft BM_SW VM_LW Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft BM_LW VM_KW Vertiefungsmodul Kulturwissenschaft.+. 7 BM_KW SP_FR3 Sprachpraxiskurs Französisch ( SWS / 3 LP). 3 SP_FR SP_SP SP_IT3 SP_IT Sprachpraxiskurs Spanisch ( SWS / LP) Sprachpraxismodul Italienisch 3 ( SWS / LP) Sprachpraxiskurs Italienisch ( SWS / LP) SP_SP IT_SP Summe Pflichtbereich 3/ / (Wahl)pflichtbereich Veranstaltung in einem Fachgebiet nach Wahl. / BM_FD sowie nur für Französisch und Spanisch Einführung in die Didaktik der romanischen Sprachen (bei Fortsetzung im Lehrer-Master) - Veranstaltungen in einem Fachgebiet nach Wahl Gesamtsummen 3/ 3 () Bei der Kombination der Kernfächer Romanistik/Französisch und Romanistik/Spanisch sind nur je eine Einführungsveranstaltung in die Sprachwissenschaft und in die Fachdidaktik, aber zusätzlich eine Lehrveranstaltung im Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft (VM_SW. Teil) und eine Lehrveranstaltung Fachdidaktik mit einem Studiennachweis (3 LP) zu absolvieren. Bei der Kombination der Kernfächer Romanistik/Französisch Romanistik/Spanisch mit Romanistik/Italienisch ist nur eine Einführungsveranstaltung in die Sprachwissenschaft, aber zusätzlich eine Lehrveranstaltung im Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft (VM_SW. Teil) zu absolvieren. (3) Sofern die fachwissenschaftliche Vertiefung im Fach Romanistik (Eine Sprache) gewählt wird, sind sieben LP nach freier Wahl in Veranstaltungen der Romanistik (Französisch bzw. Italienisch bzw. Spanisch) zu erbringen.
3 3 Romanistik (Eine Sprache) als Nebenfach () Das Studium der Romanistik (Eine Sprache) umfasst im Nebenfach einen Pflichtbereich (drei Basismodule, drei Vorlesungen als Komponenten der Vertiefungsmodule, zwei Sprachpraxismodule sowie einen weiteren Sprachpraxiskurs bei der Wahl von Französisch als Nebenfach) im Umfang von LP. Die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen und ggf. Studiennachweise ergeben sich aus der Modulbeschreibung im Modulkatalog. Identifier Modultitel Empfohlenes Semester SWS LP Dauer Voraussetzungen Pflichtbereich BM_SW Basismodul Sprachwissenschaft.+. 7 BM_LW Basismodul Literaturwissenschaft.+. 7 BM_KW Basismodul Kulturwissenschaft VM_SW VM_LW VM_KW SP_FR SP_FR SP_FR3 SP_SP SP_SP SP_IT SP_IT Vertiefungsmodulkomponente Vorlesung Sprachwissenschaft Vertiefungsmodulkomponente Vorlesung Literaturwissenschaft Vertiefungsmodulkomponente Vorlesung Kulturwissenschaft Sprachpraxismodul Französisch ( SWS/ LP) Sprachpraxismodul Französisch ( SWS/ LP) Sprachpraxiskurs Französisch ( SWS/ 3 LP) Sprachpraxismodul Spanisch (8 SWS/ 8 LP) Sprachpraxismodul Spanisch ( SWS/ LP) Sprachpraxismodul Italienisch ( SWS/ LP) Sprachpraxismodul Italienisch ( SWS/ LP) (0) () () () () () SP_FR SP_FR SP_SP SP_IT Summe Pflichtbereich 8/30 Gesamtsummen 8/30 Schlüsselkompetenzen () Es werden regelmäßig die folgenden Veranstaltungen zum Erwerb fachspezifischer Schlüsselkompetenzen im Unfang von LP angeboten: Identifier Modultitel SWS LP Dauer Empfohlenes Semester SK Orientierung ( Schritte+). - SK Methoden/Grundlagen ( Schritte+). - SK3 SK Anwendung in Fachveranstaltungen ( Schritte+) Projektarbeit/Tutorentätigkeit ( Schritte+) Weitere Angebote der Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich Pro Seminar LP Voraussetzungen x. bis. -.. () Die der Lehrende entscheidet spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung verbindlich, welche Schlüsselkompetenz(en) in ihrer seiner Lehrveranstaltung erworben werden können ggf. ob und in welcher Form eine benotete Prüfungsleistung zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen erbracht werden muss. -
4 (3) Im Einzelnen werden folgende Schlüsselkompetenzen vermittelt: Methodenkompetenzen (z.b. Lernstrategien, Problembewusstsein, Planungskompetenz, IT-Kompetenz, Wissenstransfer, Textkompetenz) insbesondere in den Basismodulen der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft; Sozialkompetenzen (z.b. Kommunikationskompetenz, Kooperationsfähigkeit, Kritikbereitschaft, Mationskompetenz, Lehrfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, Transferfähigkeit, sprachlichkommunikative Kompetenz) insbesondere in den Vertiefungsmodulen der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft; Selbstkompetenzen (z.b. Selbstmanagement, Zeitmanagement, Handlungsorientierung, Kreativität, Empathie, Selbstständigkeit, Sorgfalt, Ausdauer, Frustrationstoleranz) insbesondere in den Modulen der Sprachpraxis. Außerschulisch-fachbezogenes Praktikum () Im Fach Romanistik (Eine Sprache) besteht die Möglichkeit der Anerkennung eines mehrerer außerschulisch-fachbezogener Praktika gemäß Absatz der studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den -Fächer-Bachelor-Studiengang. () Die Anerkennung des Praktikums setzt voraus, dass folgende Anforderungen erfüllt sind: Das Praktikum soll den Studierenden, z.b. in Kulturinstitutionen und Wirtschaftsunternehmen Einblicke in für Romanisten relevante Handlungsfelder geben, Möglichkeiten zur systematischen Beobachtung und Reflexion von Kulturvermittlung und Kulturtransfer eröffnen, exemplarisch Einblicke in das fachliche Anforderungsprofil von außerschulischer Sprachvermittlung, Journalismus, Verlagslektorat, Kulturmanagement u.ä. ermöglichen. (3) () Ein Praktikum umfasst in der Regel 0 Stunden und wird in der Regel mit sieben LP bestätigt. Insgesamt können Praktika mit max. LP bestätigt werden. 3 Die Studierenden können das außerschulische fachbezogene Praktikum zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem ersten und dem sechsten Semester absolvieren. Die der Studierende soll vor Aufnahme des Praktikums der dem Praktikumsbeauftragten das geplante Praktikum darlegen. Auf der Grundlage dieser Darlegung entscheidet die der Praktikumsbeauftragte, ob das geplante Praktikum grundsätzlich die Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß Absatz erfüllt. () Die Ableistung des Praktikums ist von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Träger schriftlich zu bestätigen. () (7) Die Anerkennung des Praktikums setzt die Anfertigung und Vorlage eines Praktikumsberichts voraus. Der Praktikumsbericht im Umfang von i. d. R. -0 Seiten hält Rahmenbedingungen und wesentliche Aspekte des Ablaufs des Praktikums fest. 3 Zu ihm gehört auch eine Reflexion der beruflichen Erfahrungen im Praktikum vor dem Hintergrund der im Studium gewonnenen fachlichen Erkenntnisse und methodischen Kompetenzen. Die der Praktikumsbeauftragte und in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss ( ) entscheiden über die Anerkennung des allgemeinen Betriebs- und Sozialpraktikums und/ über die Anerkennung des auf das gewählte Studienfach bezogenen Praktikums in einem einschlägigen Berufsfeld auf der Grundlage des Zeugnisses des Praktikumsgebers sowie über die Anerkennungen von Praktikumsäquivalenzen (z.b. Berufsbausbildung, Berufstätigkeit). Im Falle der Anerkennung stellen diese ein entsprechendes Zertifikat aus. (8) Sofern vom Fach Studienprojekte angeboten werden, können diese an die Stelle des Praktikums treten. (9) Das Praktikum wird nicht benotet.
5 7 In-Kraft-Treten Dieser fachbezogene Besondere Teil tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsorgan der Universität Osnabrück in Kraft.
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