Konzept für eine Neue Festkultur in Kirchheim unter Teck

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1 Konzept für eine Neue Festkultur in Kirchheim unter Teck

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung/Ausblick 3 2. Mitglieder AK Alkohol Eckpunktepapier 3.1 Definition Präambel des es Selbstverpflichtung Gütesiegel/Prädikat Feedback Regionale Vernetzung Weitere Zielgruppen 7.1 Gesellschaft & Politik Jugendliche & Junge Erwachsene Anhang: Projekte 8.1 Handy-Filmwettbewerb Präventionstage PartyPass Stadt Kirchheim unter Teck

3 1. Einleitung / Ausblick Quelle: Teckbote Diese und ähnliche Bilder waren der Auslöser für den Gemeinderat einen Auftrag an den Arbeitskreis Kommunale Kriminalprävention (AKK) zu geben, sich speziell mit dem Thema "Alkohol" zu befassen. Aus dem AKK wurde deshalb im Herbst 2010 eine spezielle Arbeitsgruppe zum Thema "Auswirkungen von Alkoholkonsum: Vandalismus, Lärm, Verschmutzung" gebildet (AK Alkohol). Zielsetzung ist die Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders von Jugendlichen und älteren Bewohnern in der Teckstadt. Durch eine Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen sollen einerseits die gesundheitlichen Folgen gemindert sowie den Folgeerscheinungen wie Vandalismus und übermäßiger Lärmentwicklung entgegengewirkt werden, also: Förderung eines risikobewussten Umgangs mit Alkohol bei Jugendlichen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Veranstalter und Jugendliche Förderung einer neuen Feier- und Partykultur auf verschiedenen Ebenen: o Jugendliche und erwachsene Gäste o Veranstalter (Vereine, Verbände und sonstige Organisationen) und Betreiber von Discotheken, Wirtshäusern und anderen Lokalitäten o Gesellschaft und Politik Der AK Alkohol hat sich im vorliegenden Dokument zunächst mit dem Eckpunktepapier, einer standardisierten Selbstverpflichtung für alle Veranstalter, die künftig Bestandteil jeder Gestattung sein soll, beschäftigt. Der Beschluss einer Präambel durch den Kirchheimer Gemeinderat am stellt zugleich den Auftrag dar, sich weiter intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Stadt Kirchheim unter Teck

4 2. Mitglieder des AK Alkohol Die knappe Überschrift deutet es bereits an: Die im Netzwerk handelnden Personen stellen sich vor und sind auch gerne bereit, ihre Erfahrungen weiterzugeben Matthias Altwasser Mehrgenerationenhaus Linde Alleenstraße 90 Telefon: /44411 Marcus Deger Amtsleiter Ordnungsamt Stadt Kirchheim unter Teck Telefon: Lisa Ensminger Jugendrätin Stadt Kirchheim unter Teck Marktstr. 14 Christiane Heinze Jugend- und Drogenberatung Marktstr. 48 Telefon: Stadt Kirchheim unter Teck

5 Heike Kunz Amt für Familie & Soziales Stadt Kirchheim unter Teck Telefon: ohne Foto- Wolfgang Mutzbauer Polizeirevier Kirchheim unter Teck Dettinger Str Telefon: Thomas Pitzinger Polizeioberrat Leiter Polizeirevier Kirchheim unter Teck Dettinger Str Telefon: Maike Riesenberg (Mitglied bis Dezember 2012) Leiterin Stabsstelle Wirtschaftsförderung Stadt Kirchheim unter Teck Marktstr Telefon: Mobil: Stadt Kirchheim unter Teck

6 3. Eckpunktepapier 3.1 Definition Das Eckpunktepapier ist das ordnungspolitische Gerüst. Hier sind die formalen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Festen festgeschrieben. Das Papier wurde bereits den Vereins- und Verbandsvertretern und den Fraktionen in der Informationsveranstaltung am in der Volksbank vorgestellt und Anregungen bzw. Änderungswünsche erarbeitet, um diese als Partner für eine neue Festkultur zu gewinnen. Das Papier muss nach Freigabe durch den Gemeinderat allen Veranstaltern als Information zugehen und darüber hinaus bei allen Vorgesprächen und Anträgen zur Vorbereitung dazugehören. Eine intensive Basisarbeit und Kommunikation ist notwendig um eine hohe Akzeptanz bei den Festveranstaltern zu erreichen. Neben der Vorstellung der Standards und der Überzeugungsarbeit sollen auch weitreichende Informationen zum Jugendschutz, zum Gaststättenrecht und zum Hausrecht vermittelt werden. Es stellt eine standardisierte Selbstverpflichtung dar, die jeder Veranstalter unterschreiben soll, bevor er eine Gestattung erhält. Das Eckpunktepapier soll darüber hinaus aber auch allen Betreibern von Diskotheken und Gaststätten zugehen, die keine einzelne Gestattungen für ihren Betrieb benötigen, damit zumindest die Festlegungen bezüglich der Kontrollen (vor allem auch die künftige Anwendung des Partypasses) und des allgemeinen Umgangs mit Alkohol möglichst flächendeckend zur Anwendung kommen. 3.2 Präambel als Leitlinie: Grundsätzliches Statement des Kirchheimer Gemeinderats Es soll per Beschluss ein grundsätzliches Statement des Kirchheimer Gemeinderats geben, welches als Präambel für die standardisierte Selbstverpflichtung dienen soll: Präambel Kirchheim unter Teck bietet reichlich Anlässe, Feste zu feiern. Gewerbliches und ehrenamtliches Engagement machen die Feste bunt und vielfältig. Dies sind unverzichtbare Bestandteile im Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern und tragen zur Bereicherung des Alltags bei. Veranstalter und Festbesucher somit auch viele junge Menschen haben den gleichen Anspruch auf gelungene Feste. Wichtig sind ein verbindlicher, klarer Beginn und ein verbindliches, vernünftiges und von allen Seiten akzeptiertes Ende. Auch eine verantwortliche Balance zwischen Ausgelassenheit und Ordnung ist Grundlage für das Gelingen von Festen. Verbindliche Absprachen aller für die Sicherheit Verantwortlichen und insbesondere klare Aufgabenzuweisungen an die Ordnungskräfte tragen dazu maßgeblich bei. Ein besonderes Augenmerk sollte auf der inhaltlichen Ausgestaltung von Festen liegen. Tradition, Zeitgeist und wirtschaftliches Interesse gilt es zu vereinen. Viele Festveranstalter aus Städten, in denen es eine Neue Festkultur bereits gibt zeigen, dass dies durchaus mit Spaß und hoher Zufriedenheit bei allen Beteiligten möglich ist. Dies soll auch zukünftig in Kirchheim unter Teck gelingen. Der Konsum von Alkohol darf nicht alleiniger Sinn und Inhalt eines Festes sein. Deshalb sind kreative Festinhalte, Begegnungsmöglichkeiten und auch Selbstverpflichtungen zur Festgestaltung erforderlich, die über den gesetzlich geforderten Jugendschutz hinausgehen. Stadt Kirchheim unter Teck

7 Diese Selbstverpflichtungen müssen großräumig gelten und in den wesentlichen Punkten einheitlich gestaltet sein, um eine nachhaltige Verbesserung unserer Festkultur erzielen zu können. Stadt Kirchheim unter Teck

8 Matt-Heidecker, Angelika Oberbürgermeisterin Riemer, Günter Bürgermeister Aeugle, Walter Ambacher, Reinhold Banzhaf, Andreas Barner, Steffen Baudouin, Eva Stadträtin Brinks, Tonja Stadträtin Buck, Klaus Stadträtin Bur am Orde-Käß, Sabine Stadträtin Frohnmeyer-Carey, Eva Stadträtin Gerber, Ralf Gregor, Hans Hägele, Stefan Harand, Gerwin Hoyler, Dietmar Kahle, Albert Kenner, Andreas Kenner, Jonas Kiefer, Hans Kübler, Ulrich Lempp, Christoph Machozek, Manfred Dr. Miller, Christoph Dr. Mosolf, Jörg Most, Bernhard Müller, Birgit Stadträtin Dr.Oberhauser, Silvia Stadträtin Pöschl, Siegfried Schöllkopf, Karl-Heinz Schöllkopf, Peter Bodo Schwarz, Andreas Schweiß, Christof Seybold, Katja Stadträtin Dr. Rose, Thilo Veeser, Wilfried Waggershauser, Mathias Zweifel, Hagen N.N. Ortsvorsteher Jesingen Würtele, Stefan Ortsvorsteher Lindorf Jakob, Susanne Ortsvorsteherin Nabern Kik, Hermann Ortsvorsteher Ötlingen Stadt Kirchheim unter Teck

9 3.3 Standardisierte Selbstverpflichtung Wer trägt Verantwortung für den Jugendschutz? Die Verantwortung für den Jugendschutz liegt nicht allein bei den Erziehungsberechtigten. Da Feste und Alkoholkonsum oftmals eng miteinander verknüpft sind, spielen Veranstalter eine wichtige Rolle. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Deshalb sollten sich Veranstalter über die wichtigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere über die Altersgrenzen für den Besuch von Veranstaltungen und die Abgabe von alkoholischen Getränken erkundigen. Wer sich über die Bestimmungen des Jugendschutzes hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei gravierenden Verstößen oder im Wiederholungsfalle droht sogar eine Freiheitsstrafe. Im begründeten Einzelfall kann auch die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden angezweifelt und die zum Betrieb des Gewerbes erforderliche Erlaubnis entzogen werden. Was haben Prävention und Feste miteinander zu tun? Diese Selbstverpflichtung gibt Veranstaltern Hinweise, wie Veranstaltungen unter Beachtung rechtlicher Vorschriften geplant und durchgeführt werden müssen. Wenn sich bei Veranstaltungen der Schwerpunkt vom Genuss auf den Exzess verschiebt, besteht die Gefahr, dass es neben dem gesundheitsschädlichen massiven Alkoholkonsum auch zu Gewalt und Vandalismus kommt. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kann dazu beitragen, dass Genuss und Geselligkeit im Vordergrund stehen und Polizei sowie Rettungsdienste nicht zum Einsatz kommen müssen. Generell gilt: Der Veranstalter trifft mit dem Ordnungsamt Vorabsprachen (abhängig von der Größe der Veranstaltung, ggf. Abstimmung mit der Polizei), Einhaltung der Polizeiverordnung und anderer gesetzlicher Bestimmungen, Einhaltung der erteilten Genehmigung der Stadt Kirchheim unter Teck an sich. Stadt Kirchheim unter Teck

10 Selbstverpflichtung Neue Festkultur Eckpunktepapier: Standardisierte Selbstverpflichtung bei Veranstaltungen in der Stadt Kirchheim unter Teck Generell gilt, dass der Veranstalter mit Genehmigungsbehörde und Polizei Vorabsprachen trifft. Zeitliche Vorgaben (bei Indoor - Veranstaltungen) Das Hauptprogramm beginnt spätestens um 21:00 Uhr und endet spätestens um 01:00 Uhr Die Veranstaltung endet wochentags spätestens um 02:00 Uhr, am Wochenende um 03:00 Uhr Ausschank und Musik enden eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende Voller Eintrittspreis bis 01:00 Uhr Kontrollen Konsequente Einhaltung von Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz Ausweiskontrollen bzw. Vorzeigen/Abgabe des Partypasses am Einlass obligatorisch: Alterskontrolle! Betrunkene werden nicht eingelassen. Mitgebrachter Alkohol wird abgenommen. Bei illegalen Drogen erfolgt Anzeige. Waffen aller Art sind verboten. Geeignetes, nüchternes und geschultes Ordnungspersonal (Security, Mitarbeiter des Vereins, Sanitäter, Feuerwehr etc.) in und vor der Halle und auf dem Parkplatz Klar benannte Verantwortliche bei Polizei und Bürgermeisteramt bekannt und stets erreichbar Alkohol Keine Lockangebote für preiswerten oder kostenlosen Alkohol Keine Alkoholabgabe an Betrunkene Alkoholausgabe nur durch verantwortungsbewusste Personen Der Veranstalter hat Vorbildfunktion und bleibt daher nüchtern Stadt Kirchheim unter Teck

11 Zeitliche Vorgaben bei Indoor- Veranstaltungen Der Zeitablauf von Festen hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte deutlich nach hinten verschoben. Die Ursache dafür sehen wir einerseits in unzureichenden Alterskontrollen (junges Publikum hält älteres Publikum ab: Ich will doch mit dem Kindergarten nichts zu tun haben ) andererseits im Ausfransen der Veranstaltungen am Ende, wenn kein klares Ende gesetzt wird. Aus diesem Grund unterscheiden wir das Ende des Programms (z.b. eine Musikgruppe oder ein inhaltliches Programm) von der Hintergrundmusik. Wenn das Programm z.b. bis um 2:30 Uhr laufen würde, hätte der Veranstalter keine Chance, um 3:00 Uhr den Saal leer zu haben. Deshalb: Programmschluss in diesem Fall um 1:30 Uhr, dann noch Hintergrundmusik und die Möglichkeit sitzen zu bleiben und zu reden, um 2:30 Uhr Hintergrundmusik aus, Licht an und Leerung des Saals. Dann ist um 3:00 Uhr (an Wochenenden) ein sauberes Ende erreicht. Eine Beibehaltung des Eintrittpreises, bei obigem Beispiel, in voller Höhe bis 1:00 Uhr hat den Sinn, dass es damit unattraktiv wird, später zu kommen. Die Gäste kommen früher und sind damit für den Veranstalter rentabler. Sie konsumieren (früher) auf dem Fest. Oder sie bleiben gleich weg und werden sich dann auch nicht aufregen, wenn das Fest beizeiten beendet wird. Dafür hat der Veranstalter den Ärger nicht, diese Gäste rechtzeitig aus dem Saal zu bringen. Kontrollen Die Einhaltung der Gesetze bräuchte nicht gesondert aufgeführt zu werden, das ist an sich eine Selbstverständlichkeit. ABER: Es herrscht sehr viel Unsicherheit und Unwissen in den konkreten Regelungen! Z.B. dass der Veranstalter auch dafür belangt werden kann, wenn ein Jugendlicher von einem Erwachsenen harte Alkoholika weitergegeben bekommt. Der Veranstalter ist für die Kontrollen im Veranstaltungsraum (und gelände je nach übertragenem Hausrecht) zuständig. Das ist vielen nicht bewusst. Oder die Zugangskontrolle: Im Rahmen des Hausrechts ist es möglich, gar keine Personen unter 16 Jahren einzulassen, Rucksäcke zu kontrollieren oder Rucksäcke/Taschen bei der Veranstaltung gar nicht im Raum zuzulassen etc. Unsere Empfehlung dazu: Wenn es nicht eine spezielle Jugendveranstaltung ist, gar keine Personen unter 16 Jahren einlassen (damit erspart man sich den Ärger mit der Erziehungsbeauftragung) und bei den 16- und 17-Jährigen die Partypässe einbehalten. Dann um 24:00 Uhr notfalls die Minderjährigen namentlich aus der Veranstaltung holen. Nach der neusten Rechtssprechung ist das Einbehalten von Personalausweisen bei solchen Veranstaltungen rechtswidrig. Hier gibt es aber die neue Möglichkeit: den Kirchheimer PartyPass. Nähere Infos dazu finden Sie unter den Projekten. Das Ordnungspersonal ist nicht nur die professionelle Security. Zum Ordnungspersonal können alle Personen gezählt werden, die sich dafür verantwortlich fühlen, auf die Sicherheit und die gesetzlichen Vorgaben zu achten. Also auch Personal hinter der Bar oder Sanitäter und Feuerwehrleute. Nur sollten diese alle eine kurze Einführung über die Richtlinien des Festes, die Notfallpläne etc. bekommen haben. Professionelle Security ist vor allem an der Eingangskontrolle wichtig: Wenn diese gut funktioniert, läuft auch das Fest geordnet ab. Außerdem müssen Profis keine Rücksicht auf lokale Bezüge nehmen. Die klar benannten Verantwortlichen bei Polizei und Ordnungsamt haben den großen Vorteil, dass im Notfall sehr kurze Wege über Handy-Nummern etc. vorhanden sind. Das hat sich bestens bewährt und ist auch Bestandteil einer Gestattung! Die Ordner achten auf Ordnung im Innen- und im Außenbereich. Sie müssen eindeutig erkennbar sein und dürfen während der Veranstaltung keine anderen Aufgaben übernehmen. Stadt Kirchheim unter Teck

12 Auf ihre Aufgaben müssen sie entsprechend vorbereitet werden: Notausgänge dürfen nicht verstellt und versperrt sein. Sie sollten von Ordnern besetzt sein, damit sich niemand Zutritt zur Veranstaltung verschaffen kann. Ebenso müssen Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst freigehalten werden. Damit Gäste sicher nach Hause kommen und um alkoholbedingte Unfälle zu vermeiden, sollen Veranstalter Hinweise auf Heimkehrservice oder Telefonnummern von Taxis gut sichtbar anbringen. Außerdem sollten angeheiterte Personen am Ausgang auf ihre Fahrtüchtigkeit angesprochen werden und auf Wunsch ein Taxi organisiert werden. Gäste sollten auf Lärmbelästigung durch laute Rufe, Lachen oder Sprechen hingewiesen werden, damit die Anwohner nicht gestört werden. Alkohol: Jugendliche und Alkohol - eine explosive Mischung Die Lockangebote für Alkohol rücken Feste in das falsche Licht: Worum geht es bei den Festen, ums Saufen? Dieses Bild kann über die Werbung aufgebaut werden - oder auch nicht. Und daran wird sich das Publikum orientieren! Wenn Veranstalter nicht diejenigen haben wollen, die das Fest als Freibrief für ein Besäufnis sehen, dann dürfen die Veranstalter den Alkohol nicht in den Vordergrund stellen! Vorsicht ist auch geboten, wenn Jugendliche selber Flaschen bzw. Getränke mit in die Veranstaltung mitbringen: oft bringen sie ihren gemischten Alkohol mit was wie eine Fanta- Flasche aussieht, ist oft ein Mixgetränk! Deshalb sollte im Rahmen des Hausrechts das Mitbringen von Getränken verboten werden. Alkoholabgabe an Betrunkene: Die Frage, wann ein Mensch betrunken ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Jede/-r verträgt mehr oder weniger. Wenn aber jemand lallt und torkelt, dann IST er betrunken und deshalb DARF ihm kein Alkohol mehr verkauft werden (Gaststättengesetz! Das darf auch kein Wirt, wenn er nicht Gefahr laufen will, seine Konzession zu verlieren). Alkohol ist nicht nur Genussmittel, sondern auch ein abhängig machendes Rauschmittel. Kinder und Jugendliche reagieren empfindlicher als Erwachsene, da infolge des geringeren Körpergewichts der Alkoholgehalt im Blut stärker ansteigt. Auch das für den Alkoholabbau verantwortliche Enzym wird vom jugendlichen Körper noch nicht in ausreichendem Maße produziert. Alkohol hat für Jugendliche vielfältige Folgen: Rauschtrinken kann bei Jugendlichen schneller zu einer massiven Alkoholvergiftung führen. Bereits bei einer geringen Menge Alkohol wird das Unfallrisiko deutlich erhöht, die Tendenz zu unkontrolliertem und aggressivem oder aber auch depressivem Verhalten nimmt zu. Je früher Jugendliche große Mengen Alkohol konsumieren, desto größer ist das Risiko, dass sie als Erwachsene Alkohol-, Sucht- und/oder Gesundheitsprobleme bekommen. Deshalb gilt: Grundsätzliches zum Verkaufs- und Servicepersonal Dem Servicepersonal müssen die Jugendschutzbestimmungen bekannt sein, und diese müssen konsequent angewendet werden. Sofern keine Alterskennzeichnung mittels farbiger Bänder erfolgt, muss beim Alkoholausschank der Ausweis verlangt werden. Gäste, die keinen Alkohol erhalten, reagieren oft aggressiv. Veranstalter können das Bedienungspersonal unterstützen, indem sie mit ihnen den Umgang mit heiklen Situationen im Vorfeld üben: Klare Haltung einnehmen. Die Grundhaltung zum Jugendschutz entscheidet maßgeblich, ob Jugendliche ein Nein akzeptieren oder nicht. Klaren Grund für die Verweigerung nennen. Konsequenzen für den Veranstalter bei Verstoß gegen das Gesetz aufzeigen. Alkoholfreie Alternativen offerieren; mindestens ein alkoholfreies Getränk muss günstiger angeboten werden. Neutral bleiben und das Gespräch führen, ohne persönlich zu werden. Stadt Kirchheim unter Teck

13 Ordner/Schulungen Für größere Veranstaltungen, bei denen es nach allgemeiner Erfahrung zu Problemen im Jugendschutz, sowie zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann, sind Ordnungsdienste einzuteilen. Grundsätzlich sind bei größeren Veranstaltungen professionelle Ordner vom Veranstalter zu stellen. Diese sind grundsätzlich bei der IHK geschult. Auch bei kleineren Veranstaltungen sind Ordner zu stellen. Hierbei kann es sich auch um vereinsinterne Ordner handeln. Diese sollten rechtlich und in der Konfliktbewältigung geschult sein. Die Schulung sollte Grundlagen in den Bereichen Bedeutung von Aggression Gefahrensituationen bewerten Sicherheit im Auftreten Gesprächsführung deeskalative Rhetorik Körperhaltung, Mimik, Gestik und Blickkontakt Umgang mit betrunkenen und aggressiven Personen Saalräumung nach Ende der Veranstaltung Theoretisches und praktisches Verhallten in einer Notwehrsituation vermitteln. Hierdurch werden Unsicherheiten der Ordner beseitigt und Handlungssicherheit gewährleistet. Die Polizei ist grundsätzlich bereit einmalige Schulungen zu unterstützen. Sicherheitsgespräch Vor Erteilung der beantragten Gestattung kann es im Einzelfall sinnvoll sein, im Rahmen der Anhörung mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch über die Ausrichtung und Organisation der Veranstaltung, das Sicherheitskonzept und die Einhaltung des Jugendschutzes zu führen. Ist aus der Vergangenheit bekannt, dass Probleme auftraten, sollte durch die Gestattungsbehörde immer ein Sicherheitsgespräch einberufen werden. In diesen Fällen ist die Polizei mit einzubeziehen. In diesem Gespräch sollen die Grundsätze der Selbstverpflichtung noch mal verdeutlicht werden. Stadt Kirchheim unter Teck

14 4. Gütesiegel/ Prädikat Als nächste Stufe kann dann die Einführung eines Gütesiegels/Prädikats erfolgen. Dies sollte aber frühestens ins Auge gefasst werden, wenn das unten dargestellte Feedback über die allgemeine Anwendung bzw. auch Akzeptanz des Eckpunktepapiers erfolgt ist. Wer mit dem Gütesiegel/Prädikat sein Fest bewerben will, muss sich über die Eckpunkte hinaus an weitere Vereinbarungen halten und somit einen seriösen Ablauf garantieren. Eine Kontrollfunktion ergibt sich über Feststellungen von Ordnungsamt und Polizei, aber auch über die Kommentierung und Bewertung im Internet. Beispiel für zusätzliche Bedingungen zum Erhalt des Siegels/Prädikats: Für unter 16-Jährige gilt: Es werden keine Erziehungsbeauftragten, sondern nur permanent anwesende Eltern als Begleitperson akzeptiert. Für die 16- bis 18-Jährigen gilt: Partypässe werden an der Eingangskontrolle einbehalten; die Jugendlichen verlassen spätestens um 24:00 Uhr die Veranstaltung. Wiederholtes Liegenbleiben von Partypässen führt zum Ausschluss Das Fest beinhaltet ein attraktives, dem Anlass und der Zielgruppe angemessenes Programm. Der Veranstalter begrüßt seine Gäste bei Beginn und verabschiedet sie am Ende der Veranstaltung. Es stehen mindestens drei attraktive alkoholfreie Getränke auch an der Bar zur Verfügung, die in gleicher Menge billiger sind als das billigste alkoholische Getränk. Nach Verlassen des Veranstaltungsraumes oder -geländes wird bei Rückkehr der volle Eintrittspreis erneut fällig ("One-Way-Ticket"). Dies verhindert den Konsum mitgebrachten Alkohols im Umfeld der Veranstaltung. Das Mitbringen von Getränken ist generell verboten Der Veranstalter stimmt der Veröffentlichung der Veranstaltungsdaten und den Kommentierungen zu seinem Fest auf einer Internetplattform zu. 5. Feedback Nach dem ersten Jahr der Anwendung der neuen Festkultur bzw. des Eckpunktepapiers soll der gleiche Teilnehmerkreis wie bei der oben dargstellten Informationsveranstaltung vom zu einem Austausch eingeladen werden, um über die Erfolge bzw. auch mögliche Probleme bei der praktischen Anwendung des Eckpunktepapiers zu diskutieren. 6. Regionale Vernetzung Wir orientieren uns an dem Konzept der Neuen Festkultur aus dem Landkreis Sigmaringen, das sich dort und in vielen weiteren Städten und Landkreisen seit Jahren bewährt hat. Quellen Konzept Neue Festkultur das Netzwerk für bessere Feste im Landkreis Sigmaringen vom Suchtberatung, LRA, KJR und PD Sigmaringen Jugendschutz Checkliste für Festveranstalter: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Stadt Kirchheim unter Teck

15 7. Weitere Zielgruppen Zielgruppen sind vielfältig und so vielfältig müssen auch Lösungsansätze Zielgruppenspezifisch erarbeitet werden. An dieser Stelle kann deshalb erst eine vorläufige Ideensammlung vorgestellt werden, die zukünftig gemeinsam ausgearbeitet werden soll. 7.1 Gesellschaft und Politik Die Jugend ist Spiegelbild der Gesellschaft. Gleichzeitig üben Erwachsene und deren Umgang mit dem Thema Alkohol eine Vorbildfunktion für die Jugendlichen aus. Zielgruppen Eltern, Lehrer; Erzieher, Kindergärtnerinnen Maßnahmen Elternabende zum Thema anbieten Familiengericht: Blauer Brief Politik, Gemeinderat Vorbildfunktion Umgang mit Alkohol Verwaltung/Behörden Bei Zielgruppen unter 18 Jahren kein Alkoholausschank Möglichkeiten der Umsetzung geltender Gesetze aufzeigen Die Diskussion um tradierte Werte und Vorstellungen von Normalität im Umgang mit Rauschmitteln anregen Lobbyarbeit für die Ziele und Maßnahmen Gewinnung von Partnern für das Eckpunktepapier Vermietung von städtischen Räumen und Plätzen nur, wenn Eckpunktepapier unterzeichnet wurde Allg. Bevölkerung Einbindung interessierter Bürger in bestehende Arbeitsgruppen Bildung eines runden Tisches Firmen Erstellen einer Hausordnung bzw. Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Alkohol Generelles Alkoholverbot im Betrieb Schulung von Führungskräften Ausbildung eines Mitarbeiters zum betrieblichen Suchthelfer Mitgliedschaft im Arbeitskreis Betriebliche Suchtprävention Stadt Kirchheim unter Teck

16 Elternarbeit Beispielhafte und erfolgreiche Elternarbeit wurde im Stadtteil Ötlingen mit dem zuständigen Sozialarbeiters des Sozialen Dienst Kirchheim unter Teck (SDK) als Projekt gemeinsam mit der Eduard-Mörike-Schule, der Waldorfschule, dem evangelischen Jugendpfarrer und den in der offenen Jugendarbeit tätigen Organisationen Brückenhaus und Jugendmigrationsdienst der Bruderhaus Diakonie mit fachlicher Unterstützung durch die Jugend- und Drogenberatungsstelle und die Polizei konzipiert und durchgeführt. Der in Ötlingen seit Jahren bestehende Stadtteilarbeitskreis, der unter gemeinwesenorientierten Aspekt vernetzt zusammenarbeitet für soziale Belange im Ötlingen, bildet die Grundlage für das Aufsetzen des Erfolgsprojektes. Über die Schulen, die Ötlinger Nachrichten und den Teckboten wurden die Eltern zu Informationsveranstaltungen vor Ort eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Drogen und Alkohol. Durch die Vielfalt der Projektdurchführenden konnte das Thema von verschiedenen Seiten beleuchtet werden und unterschiedliche Aspekte in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt werden. Auch blieb genügend Zeit für Fragen der Eltern und Austausch über Erfahrungen. Das Konzept dieser Elternschulung kann auch in anderen Teilen der Stadt angewandt werden. Allerdings ist die Durchführung in einem ähnlich bestücktem Fachteam und die Einbindung in Strukturen vor Ort Voraussetzung für ein gutes Gelingen. 7.2 Jugendliche und Junge Erwachsene Maßnahmen Gewinnung und Ausbildung von Jugendlichen Peers Risikobegleitung von Jugendlichen auf überregionalen Festivals, auf Partys, in Lokalen durch Peers Vermittlung von Rausch- und Risikokompetenz Information und Aufklärung Gewinnung und Ausbildung von erwachsenen Mentoren, die befähigt werden Peers zu begleiten Handy-Filmwettbewerb "HaLT" Hier können unter Suchtmitteleinfluss straffällig gewordene junge Menschen durch die Teilnahme an einem Seminar der Suchtberatungsstelle den Fortgang ihres eigenen Strafverfahrens positiv beeinflussen Maßnahmen der Polizei beim Antreffen/Aufgreifen von alkoholisierten Kindern und/oder Jugendlichen Bereits im Jahre 2009 musste das Polizeirevier in Kirchheim unter Teck feststellen, dass vermehrt Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren, bzw. alkoholisiert anzutreffen sind. Oftmals ist dies im Umfeld von Festivitäten festzustellen. Um dieser Erscheinung entgegnen zu treten und um die Betroffenen selbst sowie deren Eltern bezüglich der Gefährdungen des Alkholkonsums bei jungen Menschen zu sensibilisieren, wurde beim Polizeirevier Kirchheim unter Teck ein Maßnahmenkatalog entwickelt, nach welchem in diesem Fällen verfahren wird. HaLT ist ein Angebot für Jugendliche, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht oder von der Polizei aufgegriffen wurden - und deren Eltern. Es besteht aus einem Gesprächsangebot (für Jugendliche und Eltern) und einem Kursangebot "RISIKO-Check" für die Jugendlichen. Durchführende dieses Projekts sind die Jugend- und Drogenberatung in Kooperation mit der Suchtberatung und der Suchtprophylaxe des Landkreises Esslingen. Für Jugendliche, die im Zusammenhang mit Alkoholkonsum straffällig wurden, besteht das Programm "ALF - Alkoholfrühintervention". Hier können Jugendliche durch eine Kursteilnahme die Eröffnung eines Strafverfahrens positiv beeinflussen. Stadt Kirchheim unter Teck

17 8. Anhang: Bereits realisierte Projekte 8.1 Handy-Filmwettbewerb Oktober 2011 Jugendliche und ihr Alkoholkonsum ein derzeit in der Öffentlichkeit stark diskutiertes Thema. In Kirchheim unter Teck arbeitet eine Arbeitsgruppe an Projekten zur Prävention. Das erste Projekt war die Auslobung eines Handy-Film Wettbewerbs für Jugendliche. Die Filme sollten von Schülern selbst aufgenommen werden und sich mit den negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums auseinandersetzen. Teilnehmen an dem Wettbewerb, der vom Arbeitskreis Alkohol innerhalb des Arbeitskreises kommunale Kriminalprävention, organisiert wurde, konnten alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen in der Teckstadt von der 6. Klasse bis zu den Schulabgängern. Um gleiche Bedingungen zu schaffen, wurden 2 Altersklassen gebildet, von und von Jahren. Die Filme mussten selbst aufgenommen werden und durften maximal 2 Minuten lang sein, sowie von höchstens 5 Schülern gemeinsam eingereicht werden. Einsendeschluss war der 15. Oktober "Die Kriminalprävention, insbesondere bei Jugendlichen, ist für die Stadtverwaltung und die beteiligten Organisationen im Arbeitskreis ein wichtiges Thema. Der Handy-Film Wettbewerb ist der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Aktionen zu dieser gesellschaftlichen Aufgabe. Es freut mich außerordentlich, dass auch der Kirchheimer Jugendrat sich dieser Aufgabe stellt." erläuterte Kirchheims Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker. Stadt Kirchheim unter Teck

18 8.2. Präventionstage November 2011 Als nächstes Projekt wurden am 15. /16. November in der Kirchheimer Stadthalle die ersten landkreisweiten Präventionstage veranstaltet, die unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeisterin Angelika Matt- Heidecker standen. Darüber hinaus arbeitet der Arbeitskreis Alkohol auch an Leitlinien für die Durchführung von Veranstaltungen in der Stadt. Neben der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, dem Ordnungsamt und dem Amt für Familie und Soziales, sind die Polizei, die Jugend- und Drogenberatungsstelle und das Mehrgenerationenhaus Linde an der Ausarbeitung der einzelnen Projekte beteiligt. Zielsetzung der Arbeit ist die Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders von Jugendlichen und älteren Bewohnern der Teckstadt. Durch eine Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen sollen einerseits die gesundheitlichen Folgen gemindert sowie den Folgeerscheinungen Vandalismus und übermäßigen Lärmentwicklung entgegengewirkt werden. Eine Wiederholung ist für das Jahr 2014 vorgesehen, allerdings dann nur mehr mit der Zielgruppe Kinder, Jugendlich & junge Erwachsene. Zukünftig gibt es in dem 3-Jahres- Rhythmus die Veranstaltungen: 2012 BE-Tag, 2013 Seniorenmesse, 2014 Präventionstage. Stadt Kirchheim unter Teck

19 8.3 Einführung des Kirchheimer Party Passes: April 2013 Eine neue Bestimmung im Personalausweisgesetz seit Ausweispflicht, Ausweisrecht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufzuhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung. Die Ersatzlösung Bisherige Vorgehensweise bei Veranstaltungen Einbehaltung des Personalausweises von Jugendlichen Effektive Kontrollmöglichkeit um 24 Uhr (Jugendschutz) Übrig gebliebene Ausweise gingen zurück an die Kommune Eltern wurden angeschrieben / Hinweis auf Jugendschutzgesetz PartyPass: ist Teil der Veranstaltungswerbung Jugendliche laden ihn sich vorab von herunter und drucken ihn mit persönlichen Daten und Bild aus. Jugendliche kommen bereits mit Ausweis und PartyPass. Personendaten werden bei Eingangskontrolle verglichen PartyPass wird einbehalten der Ausweis zurückgegeben. 24-Uhr-Kontrolle wie bisher möglich. Übrig gebliebene Pässe werden in der Kommune abgegeben, welche die Gestattung ausstellte. Die betreffenden Eltern werden darüber informiert, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Stadt Kirchheim unter Teck

20 Anleitung PartyPass Bisher wurden seit Juli 2011 auf schon über Pässe heruntergeladen! die Idee funktioniert. Es kommen immer mehr Landkreise und Städte dazu, in denen der PartyPass offiziell eingeführt wird. Auftrag und Ziel: Einführung im Land Baden-Württemberg Stadt Kirchheim unter Teck

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