Statistische Berichte
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- Mina Kneller
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1 Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/14 Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2014 Januar 2016 (Ausgaben) und (Einnahmen)
2 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude: Rheinstraße 35/37, Wiesbaden Briefadresse: Wiesbaden Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zu diesem Bericht Frau Gerisch Frau Nowak Telefax Internet Copyright Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter "AGB" abrufbar. Zeichenerklärungen = genau Null (nichts vorhanden) bzw. keine Veränderung eingetreten 0 = Zahlenwert ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... = Zahlenwert lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor () = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug x = Tabellenfeld gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll (oder bei Veränderungsraten ist die Ausgangszahl kleiner als 100) D = Durchschnitt s = geschätzte Zahl p = vorläufige Zahl r = berichtigte Zahl Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur negative Veränderungsraten und Salden mit einem Vorzeichen versehen. Positive Veränderungsraten und Salden sind ohne Vorzeichen. Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzelzahlen kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.
3 1 Inhalt Vorbemerkungen 2 Tabellen Seite 1. und für die Kinder- und Jugendhilfe 2008 bis 2014 in 1000 Euro 4 2. und der der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII 2014 in 1000 Euro 2.1 Insgesamt Jugendämter Kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt 7 3. und für die Kinder- und Jugendhilfe 2014 nach Einrichtungsart und in 1000 Euro 3.1 Insgesamt Jugendämter Kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt Oberste Landesjugendbehörde und für die Kinder- und Jugendhilfe 2014 nach gruppen in 1000 Euro und Prozent für die Kinder- und Jugendhilfe 2014 nach Leistungsbereichen und gruppen in 1000 Euro und für die Kinder- und Jugendhilfe 2014 nach regionaler Gliederung und n in 1000 Euro 6.1 Jugendämter Kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt Oberste Landesjugendbehörde
4 2 Rechtsgrundlage Vorbemerkungen Die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe wurde erhoben auf der Grundlage der 98 bis 103 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I S.2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBI. I S.3464) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu 99 Abs. 10 SGB VIII. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus 102 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit 15 BStatG. Allgemeine Erläuterungen Die Statistik der und ist eine jährliche Erhebung, bei der sämtliche Aufwendungen nachgewiesen werden, die aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe geleistet werden. Auskunftspflichtig sind die öffentlichen der Kinder- und Jugendhilfe. In den nachfolgenden Tabellen wird zwischen den örtlichen n (Jugendämter), kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt / Gemeindeverbänden und dem überörtlichen (Oberste Landesjugendbehörde) unterschieden. In der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe werden nur die unmittelbaren Ist- bzw. Ist- erfasst. Maßgebend ist der Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird. Haushaltsmäßige Belastungen auf jeder Ebene bleiben unberücksichtigt. Zuweisungen, Umlagen, Erstattungen und Darlehen der öffentlichen Haushalte untereinander sind somit in den nachfolgenden Ergebnissen nicht enthalten. Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen. Begriffserläuterungen und für Einzel- und Gruppenhilfen Bei den handelt es sich um die Aufwendungen der der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für individuelle und gruppenbezogenen Hilfen sowie Zuschüsse für personenbezogene Einzelmaßnahmen an der freien Kinder- und Jugendhilfe. Zu den zählen Gebühren und Entgelte Kostenbeiträge der jungen Menschen und ihrer Eltern sowie Einnahmen aus übergeleiteten Ansprüchen Spenden und Schenkungen zugunsten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit (Geld-)Leistungen für Berechtigte Es sind Beträge für Hilfen für einzelne junge Menschen und für Maßnahmen für Gruppen junger Menschen, soweit sie sich individuell zuordnen lassen. Hierzu zählen z.b. Pflegegeld und Erziehungsbeiträge an Pflegeeltern bei Unterbringung in fremden Familien Übernahme der Pflegekosten bei Unterbringung in Heimen Beihilfen aus besonderem Anlass Übernahme der Betreuungsaufwendungen bei Unterbringung in betreuten Wohnungen in Form des notwendigen Lebensunterhaltes sowie der Kosten der Unterkunft Übernahme von Beiträgen zum Besuch von Kindertageseinrichtungen
5 3 Sonstige laufende und einmalige Hierzu zählen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen auftreten, sich jedoch nicht individuell zuordnen lassen, wie z.b. Fahrtkosten, Versicherungen, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer, Erwerb von Sportgeräten oder sonstigen Gebrauchsgegenständen. und für Einrichtungen Hierbei handelt es sich um die und für die Unterhaltung und den Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Zuschüsse für Einrichtungen freier. Die Ergebnisse für erzieherische Einzelhilfen werden jährlich in folgenden Berichten veröffentlicht: K V 1 j Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (bis 2006) K V 4 j Institutionelle Beratung, Betreuung einzelner junger Menschen und sozialpädagogische Familienhilfe (bis 2006) K V 5 j K V 7 j K V 8 j Adoptionen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts, vorläufige Schutzmaßnahmen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige (ab 2007) K V 9 j Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII (ab 2012) Im vierjährigen Turnus erschienen die Statistischen Berichte: K V 2 Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (bis 2010) K V 3 Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (bis 2008) Im zweijährigen Turnus erscheinen die Statistischen Berichte: K V 2 Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ab Berichtsjahr 2014) K V 10 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (ab Berichtsjahr 2015)
6 4 1. und für die Kinder- und Jugendhilfe 2008 bis 2014 (in 1000 Euro) / für Einzel- und Gruppenhilfen Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Hilfe zur Erziehung Hilfe für junge Volljährige für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit Tageseinrichtungen für Kinder Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme Personalauszahlungen der Jugendhilfeverwaltung 1) für Einzel- und Gruppenhilfen für Einrichtungen Reine ) Nur bei kameraler Buchungssythematik.
7 5 2. und der der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII 2014 (in 1000 Euro) 2.1 Insgesamt Insgesamt Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Kostenbeiträge und übergeleitete Ansprüche, Erstattungen von Sozialleistungsträgern, Leistungen Dritter sonstige für Art der Hilfe Insgesamt Hilfen der öffentlichen Personalauszahlungen, (Geld) Leistungen für Berechtigte, sonstige laufende und einmalige Zuschüsse an freie Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie 1) : Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege in Tageseinrichtungen : Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder in Tagespflege Hilfe zur Erziehung 2) andere Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung; Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 2) Hilfe für junge Volljährige Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sonstige Aufgaben des örtlichen und überörtlichen s 3) Mitarbeiterfortbildung für sonstige Maßnahmen soweit nicht zuordenbar Reine x x 1) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, Gemeinsame Unterbringung von werdenden Müttern und Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern), Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen und Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht. 2) Nur für Leistungen an Minderjährige. 3) Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, Adoptionsvermittlung, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft.
8 6 2. und der der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII 2014 (in 1000 Euro) 2.2 Jugendämter Insgesamt Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Kostenbeiträge und übergeleitete Ansprüche, Erstattungen von Sozialleistungsträgern, Leistungen Dritter sonstige für Art der Hilfe Insgesamt Hilfen der öffentlichen Personalauszahlungen, (Geld) Leistungen für Berechtigte, sonstige laufende und einmalige Zuschüsse an freie Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie 1) : Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege in Tageseinrichtungen : Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder in Tagespflege Hilfe zur Erziehung 2) andere Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung; Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 2) Hilfe für junge Volljährige Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sonstige Aufgaben des örtlichen und überörtlichen s 3) Mitarbeiterfortbildung für sonstige Maßnahmen soweit nicht zuordenbar Reine x x 1) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft,Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, Gemeinsame Unterbringung von werdenden Müttern und Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern), Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen und Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht. 2) Nur für Leistungen an Minderjährige. 3) Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, Adoptionsvermittlung, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft.
9 7 2. und der der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII 2014 (in 1000 Euro) 2.3 Kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt Insgesamt Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Kostenbeiträge und übergeleitete Ansprüche, Erstattungen von Sozialleistungsträgern, Leistungen Dritter sonstige für Art der Hilfe Insgesamt Hilfen der öffentlichen Personalauszahlungen, (Geld) Leistungen für Berechtigte, sonstige laufende und einmalige Zuschüsse an freie Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie 1) : Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern) 4 4 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege in Tageseinrichtungen : Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder in Tagespflege Hilfe zur Erziehung 2) andere Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung soziale Gruppenarbeit 7 7 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung; Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 2) Hilfe für junge Volljährige Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sonstige Aufgaben des örtlichen und überörtlichen s 3) Mitarbeiterfortbildung für sonstige Maßnahmen soweit nicht zuordenbar Reine x x 1) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft,Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, Gemeinsame Unterbringung von werdenden Müttern und Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern), Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen und Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht. 2) Nur für Leistungen an Minderjährige. 3) Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, Adoptionsvermittlung, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft.
10 8 3. und für die Kinder- und für Einrichtungen öffentlicher Lfd. Nr. Art der Einrichtung Personalauszahlungen, sonstige laufende investive 3.1 Ins- 1 Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (Jugendwohnheime, Schülerheime, Wohnheime für Auszubildende) Einrichtungen der Familienförderung Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) Tageseinrichtungen für Kinder Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung Sonstige Einrichtungen Insgesamt Jugend- 12 Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (Jugendwohnheime, Schülerheime, Wohnheime für Auszubildende) Einrichtungen der Familienförderung Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) Tageseinrichtungen für Kinder Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie 19 für die Inobhutnahme Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung 21 Sonstige Einrichtungen Insgesamt ) Nur bei kameraler Buchungssysthematik.
11 9 Jugendhilfe 2014 nach Einrichtungsart und (in 1000 Euro) für Einrichtungen freier laufende Zuschüsse investive Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen von Einrichtungen öffentlicher Gebühren, Entgelte sonstige von freien n in Form von Rückflüssen aus Zuschüssen, Darlehen, Beteiligungen Reine Lfd. Nr. gesamt ämter
12 10 3. und für die Kinder- und für Einrichtungen öffentlicher Lfd. Nr. Art der Einrichtung Personalauszahlungen, sonstige laufende investive 3.3 Kreisangehörige Gemeinden 23 Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (Jugendwohnheime, Schülerheime, Wohnheime für Auszubildende) Einrichtungen der Familienförderung Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) Tageseinrichtungen für Kinder Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung Sonstige Einrichtungen Insgesamt Oberste 34 Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (Jugendwohnheime, Schülerheime, Wohnheime für Auszubildende) Einrichtungen der Familienförderung Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern) 38 Tageseinrichtungen für Kinder Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder 40 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen 41 Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme 42 Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung 43 Sonstige Einrichtungen 44 Insgesamt ) Nur bei kameraler Buchungssysthematik.
13 11 Jugendhilfe 2014 nach Einrichtungsart und (in 1000 Euro) für Einrichtungen freier laufende Zuschüsse investive Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen von Einrichtungen öffentlicher Gebühren, Entgelte sonstige von freien n in Form von Rückflüssen aus Zuschüssen, Darlehen, Beteiligungen Reine Lfd. Nr. ohne eigenes Jugendamt Landesjugendbehörde
14 12 4. und für die Kinder- und Jugendhilfe 2014 nach gruppen nach gruppen / Insgesamt Jugendämter kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt oberste Landesjugendbehörde 1000 Euro : für Hilfen und Einrichtungen öffentlicher für die Förderung freier Reine Prozent : für Hilfen und Einrichtungen öffentlicher 68,3 73,3 72,5 für die Förderung freier 31,7 26,7 27, ,7 6,5 14,3 Reine 91,3 93,5 85,7 100
15 13 5. für die Kinder- und Jugendhilfe 2014 nach Leistungsbereichen und gruppen (in 1000 Euro) nach gruppen Art des Leistungsbereichs Insgesamt Jugendämter kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt oberste Landesjugendbehörde 1000 Euro Jugendarbeit Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Jugendsozialarbeit Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Einzel- und Gruppenhilfen 1) Einrichtungen 2) Unterbringung von werdenden Müttern und Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern) Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Tageseinrichtungen für Kinder Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Tagespflege für Kinder Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und vorläufige Schutzmaßnahmen Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Mitarbeiterfortbildung Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen 1 1 Sonstige Aufgaben Einzel- und Gruppenhilfen 3) Einrichtungen 4) ) Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen ) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, Gemeinsame Unterbringung von werdenden Müttern und Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern), Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen und Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfülllung der Schulpflicht. 2) Einrichtungen der Familienförderung und Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit ihrem(n) Kind(ern). 3) Sonstige Aufgaben des örtlichen und überörtlichen s (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, Adoptionsvermittlung, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft) sowie für sonstige Maßnahmen. 4) Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen und sonstige Einrichtungen. 5) Ohne Personalauszahlungen der Jugendhilfeverwaltung.
16 14 6. und für die Kinder- und Lfd. Nr. Gebiet der Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen da- öffentlicher öffentlicher freier 1) für 6.1 Jugend- 1 Darmstadt, Wissenschaftsst Frankfurt am Main, St Offenbach am Main, St Wiesbaden, Landeshauptst Bergstraße Darmstadt - Dieburg Groß - Gerau Rüsselsheim Hochtaunuskreis Bad Homburg v.d.h Main - Kinzig - Kreis Hanau, Br. Grimm Stadt Main - Taunus - Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau - Taunus - Kreis Wetteraukreis Reg. - Bez. D a r m s t a d t Gießen Gießen, Univ.-Stadt Lahn - Dill - Kreis Wetzlar Limburg - Weilburg Marburg - Biedenkopf Marburg, Univ.-Stadt Vogelsbergkreis Reg. - Bez. G i e ß e n Kassel, documenta-st Fulda Fulda Hersfeld - Rotenburg Kassel Schwalm - Eder - Kreis Waldeck - Frankenberg Werra - Meißner - Kreis Reg. - Bez. K a s s e l Jugendämter ) Nur Zuschüsse öffentlicher. 2) Nur bei kameraler Buchungssysthematik. 3) Bevölkerungsstand vom Basis Zensus 2011.
17 15 Jugendhilfe 2014 nach regionaler Gliederung und (in 1000 Euro) Einrichtungen von freier 1) von Einrichtungen Reine je Einwohner 3) (in Euro) für Kindertageseinrichtungen öffentl. freier Lfd. Nr. ämter
18 16 6. und für die Kinder- und Lfd. Nr. Gebiet der Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen daöffentlicher freier 1) für öffentlicher 6.2 Kreisangehörige Gemeinden 1 Bergstraße Darmstadt - Dieburg Groß - Gerau Hochtaunuskreis Main - Kinzig - Kreis Main - Taunus - Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau - Taunus - Kreis Wetteraukreis Reg. - Bez. D a r m s t a d t Gießen Lahn - Dill - Kreis Limburg - Weilburg Marburg - Biedenkopf Vogelsbergkreis Reg. - Bez. G i e ß e n Fulda Hersfeld - Rotenburg Kassel Schwalm - Eder - Kreis Waldeck - Frankenberg Werra - Meißner - Kreis Reg. - Bez. K a s s e l Kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt Oberste Landes- 26 Oberste Landesjugendbehörde ) Nur Zuschüsse öffentlicher. 2) Nur bei kameraler Buchungssysthematik. 3) Bevölkerungsstand vom Basis Zensus 2011.
19 17 Jugendhilfe 2014 nach regionaler Gliederung und (in 1000 Euro) Einrichtungen von freier 1) von Einrichtungen Reine je Einwohner 3) (in Euro) für Kindertageseinrichtungen öffentl. freier Lfd. Nr. ohne eigenes Jugendamt jugendbehörde
20 18 6. und für die Kinder- und Lfd. Nr. Gebiet der Jugendhilfe für Einzel- und Gruppenhilfen daöffentlicher freier 1) für öffentlicher Darmstadt, Wissenschaftsst Frankfurt am Main, St Offenbach am Main, St Wiesbaden, Landeshauptst Bergstraße Darmstadt - Dieburg Groß - Gerau Hochtaunuskreis Main - Kinzig - Kreis Main - Taunus - Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau - Taunus - Kreis Wetteraukreis Reg.- Bez. D a r m s t a d t Gießen Lahn - Dill - Kreis Limburg - Weilburg Marburg - Biedenkopf Vogelsbergkreis Reg.- Bez. G i e ß e n Kassel, documenta-st Fulda Hersfeld - Rotenburg Kassel Schwalm - Eder - Kreis Waldeck - Frankenberg Werra - Meißner - Kreis Reg.- Bez. K a s s e l Oberste Landesjugendbehörde H e s s e n ) Nur Zuschüsse öffentlicher. 2) Nur bei kameraler Buchungssysthematik. 3) Bevölkerungsstand vom Basis Zensus 2011.
21 19 Jugendhilfe 2014 nach regionaler Gliederung und n (in 1000 Euro) Einrichtungen von freier 1) von Einrichtungen Reine je Einwohner 3) (in Euro) für Kindertageseinrichtungen öffentl. freier Lfd. Nr
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