AGB T Z E M. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juli 2012 Seite 1 von 21. Technisches Zeichenbüro für allg. Maschinenbau

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1 Technisches Zeichenbüro für allg. Maschinenbau Thalstraße 90/1/9 Mobil: +43 (0) Graz-Gösting Mail: AUSTRIA Web: AGB Raiffeisenbank Leoben-Bruck Bankleitzahl: UID Nummer: ATU Kontonummer: IBAN: AT BIC: RZSTAT2G460 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juli 2012 Seite 1 von 21

2 INHALT 1. des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen.. 5 Seite 1.2 Angebote, Kostenvoranschläge Auftragserteilung, Vertragsabschluss Leistungsgegenstand Leistungsausführung und -umfang Leistungsfristen und -termine Gefahrtragung und Versendung Entgelt / Preise Bonitätsprüfung Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte Pflichten des Auftraggebers Mein geistiges Eigentum Gewährleistung Schadenersatz Rücktritt vom Vertrag Übergabe Geheimhaltung Schutz der Pläne Erfüllungsort und Gerichtsstand Haftungsausschluss Stand Juli 2012 Seite 2 von 21

3 INHALT Seite 1.21 Salvatorische Klausel Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) für den Handel Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen Vertragsabschluss Preise Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Vertragsrücktritt Mahn- und Inkassospesen Lieferung, Transport, Annahmeverzug Lieferfrist Erfüllungsort Geringfügige Leistungsänderungen Schadenersatz Produkthaftung Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Forderungsabtretungen Zurückbehaltung Rechtswahl, Gerichtsstand Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht Salvatorische Klausel Stand Juli 2012 Seite 3 von 21

4 Alle Bezeichnungen, die in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) sprachlich in männlicher Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in weiblicher Form. Abkürzungen: AGB Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen ABGB Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch i. d. j. g. F. in der jeweiligen gültigen Fassung KSchG Konsumentenschutzgesetz Stand Juli 2012 Seite 4 von 21

5 1. AGB DES TECHNISCHEN ZEICHENBÜROS EBERL MICHAEL 1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes KSchG i.d.j.g.f. zugrunde gelegt werden, gelten sie nach Maßgabe der jeweiligen Sonderbestimmungen. b) Die Anwendung dieser AGB wird für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael, so etwa für das erste Rechtsgeschäft und für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. c) Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit, als sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen. d) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. e) Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Wurde die Geltung von Ö- Normen vereinbart, so gelten diese nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen und bei Auftragserteilung an den Auftraggeber in der letztgültigen Fassung übergeben wurden. f) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael macht darauf aufmerksam, dass diese AGB im Internet unter seiner Website abrufbar sind. 1.2 Angebote, Kostenvoranschläge a) Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Erstellung eines Angebotes bzw. Kostenvoranschlages verpflichtet das Technische Zeichenbüro Eberl Michael nicht zur Annahme eines Auftrages. b) Kostenschätzungen des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael sind unverbindlich. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. c) Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind im Hinblick auf den mit der Erstellung verbundenen Arbeits-, Sach- und Reiseaufwand entgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrages werden die für das Angebot bzw. den Kostenvoranschlag bezahlten Kosten als Entgelt angerechnet. Stand Juli 2012 Seite 5 von 21

6 1.3 Auftragserteilung, Vertragsabschluss a) Angebote des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael sind freibleibend und werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael erstellten Anbotes ist sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde nur hinsichtlich des gesamten Anbotes möglich. b) Sofern nicht der Vertrag durch beiderseitiges Unterfertigen einer Urkunde zustande kommt, nimmt das Technische Zeichenbüro Eberl Michael Angebote oder Bestellungen des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Erbringung der Leistung oder durch Lieferung des Leistungsgegenstandes an. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael hat die Möglichkeit das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. c) Solange der Auftraggeber keine schriftliche Vertragserklärung abgegeben hat, ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt, aber nicht verpflichtet mit der Erfüllung zu beginnen. d) Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag (ergänzende Auftragsbestätigung), so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. 1.4 Leistungsgegenstand a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Auftrag, der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. b) Der Leistungsgegenstand besteht ausschließlich in der Anfertigung von technischen Zeichnungen, Plänen, Skizzen oder ähnlichen Unterlagen, so auch in elektronischer Form (CAD, 3D-Modell, ) aufgrund von inhaltlich vollständigen vorgegebenen Angaben (Anweisungen) oder Planungsunterlagen (Pläne, Grundrisse und Skizzen) für ein auszuführendes Projekt (Planungsgegenstand) und den damit verbundenen Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten. c) Der Leistungsgegenstand ist nach dem allgemeinen Stand der Technik zu erbringen. Der Leistungsgegenstand ist ausschließlich für fachkundige Adressaten konzipiert. d) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael hat weder Planungsarbeiten durchzuführen noch die Angaben oder Planungsunterlagen des Auftraggebers auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Schlüssigkeit, Plausibilität oder Ähnliches zu überprüfen. Eine Prüf- und Warnpflicht des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael hinsichtlich dieser Unterlagen und Anweisungen besteht nicht. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass derartige Tätigkeiten aufgrund des Umfanges der Gewerbeberechtigung auch unzulässig sind. Stand Juli 2012 Seite 6 von 21

7 e) Beratungen oder ähnliche Leistungen und die Vertretung des Auftraggebers vor Behörden betreffend den Planungsgegenstand sind nicht vom Leistungsgegenstand umfasst. f) Der Auftraggeber garantiert durch die Übergabe der Planungsunterlagen und/oder die Bekanntgabe der Angaben, dass diese vollständig, richtig und fehlerfrei sind. g) Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen der Planungsunterlagen oder der Angaben sind nur zu berücksichtigen, wenn diese ausreichend vor Beginn der Leistungserbringung durch das Technische Zeichenbüro Eberl Michael erfolgen. Bei Verspätung gebührt dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael für sämtliche frustrierten Leistungen wie Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten, begonnene Anfertigungen (Zeichnungsleistungen) oder dadurch bedingte Änderungen oder sonstige Mehrleistungen ein angemessenes Entgelt. Dies unabhängig von einem etwaigen Pauschalpreis. h) Bei Unklarheiten, Mehrdeutigkeiten, Unschärfen, Beurteilungsspielräumen oder Ähnlichem, welche die Leistungsfrist angemessen verlängern, hat der Auftraggeber vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael angeforderte Details nachzubringen und zur Aufklärung oder Beseitigung beizutragen. 1.5 Leistungsausführung und -umfang a) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist erst dann zur Ausführung der Leistung verpflichtet, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber allfällige technische und rechtliche Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen beginnt die Leistungsfrist. b) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in sonstigen vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael unterzeichneten Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nicht geschuldet. 1.6 Leistungsfristen und -termine a) Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael hat die Leistungen ansonsten innerhalb angemessener Frist zu erbringen. b) Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Sphäre des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Dasselbe gilt bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen. Stand Juli 2012 Seite 7 von 21

8 c) Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind. d) Unterbleibt, außer im Falle eines berechtigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Auftraggeber, über Wunsch des Auftraggebers die Ausführung der beauftragten Leistungen ganz oder zum Teil, sind dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael alle ihm dadurch entstehenden Nachteile einschließlich dem entgangenen Gewinn zu vergüten. Ansprüche nach 1168 ABGB werden dadurch nicht berührt. 1.7 Gefahrtragung und Versendung a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Technische Zeichenbüro Eberl Michael den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithält, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergibt. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. b) Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael verpflichtet sich, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. c) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael schriftlich vereinbartes Kreditlimit überschritten wird. d) Für die Sicherheit der vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten 1.8 Entgelt / Preise a) Wird das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ohne vorheriges Angebot mit Leistungen beauftragt, so kann das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ein angemessenes Entgelt geltend machen. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass auch Leistungen auszuführen sind, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, beauftragt der Auftraggeber das Technische Zeichenbüro Eberl Michael bereits jetzt mit der Erbringung dieser Leistungen. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt hiefür ein angemessenes Entgelt zu verlangen. b) Pauschalpreis / -entgeltvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solche und der Schriftlichkeit. Dadurch werden keinesfalls die Leistungen pauschaliert (unechter Pauschalpreis). Änderungen des Leistungsinhaltes haben Auswirkungen auf den Pauschalpreis. c) Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Juli 2012 Seite 8 von 21

9 d) Für allfällige Übermittlungskosten kann das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ein gesondertes Entgelt verrechnen. Der Auftraggeber genehmigt hiermit den Transport oder Versand der Leistungen mit einem verkehrsüblichen Transportmittel (Post, Bahn) sowie mit einem Transportunternehmen. Das Risiko geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. e) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von einem Drittel des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen und teilbare Leistungen gesondert abzurechnen. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach Übergabe. Die Fakturierung von Regiestunden erfolgt monatlich. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage. Maßgeblich ist das Einlangen beim Technischen Zeichenbüro Eberl Michael. f) Die Zahlungen des Auftraggebers haben spesen- und abzugsfrei zu erfolgen. g) Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber die durch den Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen in der Höhe von EUR 10,-- pro Mahnung, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael zu ersetzen. Die Verzugszinsen betragen 12% per anno. h) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde. i) Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael in Verzug, ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, sämtliche offenen Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und allenfalls ausgelieferte Sachen wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch diese Handlungen nur zu erblicken, wenn dieser durch das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ausdrücklich erklärt wurde. Stand Juli 2012 Seite 9 von 21

10 1.9 Bonitätsprüfung a) Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftskanzlei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte a) Alle gelieferten Unterlagen wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages, Kaufpreises oder Entgeltes Eigentum des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael. Der Auftraggeber hat den Eigentumsvorbehalt durch geeignete Zeichen ersichtlich zu machen. b) Sämtliche Unterlagen wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael sowie Vervielfältigungen oder Abbildungen davon jeglicher Art bleiben geistiges Eigentum des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael und genießen diesbezüglichen immaterialgüterrechtlichen, insbesondere urheber- und musterrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Wiedergabe oder Zurverfügungstellung, sowie Nachahmung ist unzulässig. c) Hat das Technische Zeichenbüro Eberl Michael in den zur Verfügung gestellten Unterlagen einen Hinweis auf die Erbringung der Leistungen durch ihn angebracht, ist eine Veränderung, Beseitigung oder Unkenntlichmachung der Erstellerbezeichnung auf sämtlichen Unterlagen wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen nur mit Zustimmung des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael zulässig. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen betreffend den Planungsgegenstand den Namen, die Firma oder die Unternehmensbezeichnung des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael anzugeben. d) Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch übergebene Planungsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird Pflichten des Auftraggebers a) Der Auftraggeber hat den Leistungsgegenstand umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung des Planungsgegenstandes unter Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Falls der Auftraggeber über das nötige Fachwissen zur Prüfung nicht selbst verfügt, hat er geeignete Fachleute auf seine Kosten beizuziehen. Stand Juli 2012 Seite 10 von 21

11 b) Treten beim Auftraggeber Unklarheiten oder Fragen bezüglich des Leistungsgegenstandes auf, so ist er verpflichtet unverzüglich mit dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael Kontakt zur Aufklärung aufzunehmen. Der Auftraggeber hat diese Aufklärungspflicht auf die den Planungsgegenstand realisierenden Personen zu überbinden. c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verwendung des Leistungsgegenstandes bei der Ausführung des Planungsgegenstandes, diese nur durch fachkundige Personen nach dem allgemeinen Stand der Technik durchführen zu lassen. d) Sofern es zur Leistungserbringung erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael ergänzende Angaben, Planungsunterlagen, Informationen, Spezifikationen oder ähnliches genau schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Punkt 1.4 g) Satz 2 und 3 und Punkt 1.4 h) gelten sinngemäß Mein geistiges Eigentum a) Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Volumenmodelle, Verfahrensweisen, Kostenvoranschläge, Angebote und sonstige Unterlagen sowie Software, die von mir, dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael beigestellt oder durch meinen Beitrag entstanden sind, bleiben mein geistiges Eigentum. b) Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. c) Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber Gewährleistung a) Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistungen innerhalb angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht steht dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael zu. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so ist angemessene Preisminderung zu gewähren. Nur bei unbehebbaren Mängeln, die den Gebrauch des Leistungsgegenstandes behindern, besteht ein Wandlungsrecht. Bei rechtzeitiger Gewährleistung ist ein Anspruch auf Verspätungsschaden ausgeschlossen. b) Der Auftraggeber hat auch in den ersten sechs Monaten ab Übergabe des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen. 924a ABGB wird ausdrücklich abbedungen. c) Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael von Dritten oder vom Auftraggeber selbst geändert oder ergänzt worden sind. Stand Juli 2012 Seite 11 von 21

12 d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. e) Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Mängelrügen und Beanstandungen die nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe erfolgen, sind jedenfalls verspätet. Der Auftraggeber trägt das Verspätungs- und Verlustrisiko für die Mängelrüge und Beanstandungen. f) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Punkte 1.13 a) bis 1.13 e) finden keine Anwendung Schadenersatz a) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael haftet nur für solche Schäden, die grob fährlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die es zur Bearbeitung übernommen hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit, hat der Geschädigte zu beweisen. b) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferproblemen oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist. Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen. c) Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. d) Regressansprüche gegen das Technische Zeichenbüro Eberl Michael, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen. e) Für den Fall, dass der Auftraggeber eine der in Punkt 1.11 a) bis 1.11 d) festgelegten Pflichten verletzt, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. f) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Punkte 1.14 a) bis 1.14 e) finden keine Anwendung. Stand Juli 2012 Seite 12 von 21

13 1.15 Rücktritt vom Vertrag a) Bei Verzug des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael ist der Rücktritt des Aufraggebers jedenfalls erst nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs zulässig. Verzug mit geringfügigen oder unwesentlichen (Teil-) Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt. b) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Verpflichtung oder Obliegenheiten, vor allem An-, Teil- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen oder Mitwirkungstätigkeiten, welche die Ausführung des Auftrages unmöglich macht oder erheblich behindern, ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael zu sofortigen Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte werden dadurch nicht berührt Übergabe a) Die Übergabe erfolgt grundsätzlich durch Abholung durch den Auftraggeber am Ort des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael (Holschuld). b) Die Übergabe durch Versendung muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. c) Sollte der Auftraggeber den beabsichtigten Übergabetermin nicht wahrnehmen oder die Übergabe unberechtigt verweigern, ist die Übergabe als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen. Diesen Falls ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt ein angemessenes Aufbewahrungsentgelt zu verrechnen oder den Leistungsgegenstand samt Planungsunterlagen auf Kosten des Auftraggebers zu versenden Geheimhaltung a) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. b) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist Schutz der Pläne a) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, Volumenmodelle, technische Unterlagen) vor. Stand Juli 2012 Seite 13 von 21

14 b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich schriftlich festgelegten Zwecke verwendet werden. c) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael anzugeben. d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Technische Zeichenbüro Eberl Michael Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber Erfüllungsort und Gerichtsstand a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael, sofern der Auftraggeber nicht Konsument im Sinne des KSchG ist. b) Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen Haftungsausschluss a) Schadenersatzansprüche gegenüber dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael sind ausgenommen bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ausgenommen bei Personenschäden ausgeschlossen. b) Allfällige Ersatzansprüche verjähren nach Ablauf von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. c) Das Vorliegen von (krass) grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Auftraggeber zu beweisen. d) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Technische Zeichenbüro Eberl Michael für seine Sachverständigenkunde nur im Rahmen seines Gewerbes als Zeichenbüro Gewähr leistet. Stand Juli 2012 Seite 14 von 21

15 1.21 Salvatorische Klausel a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. b) Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen am nächsten kommt. Stand Juli 2012 Seite 15 von 21

16 2. AGB FÜR DEN HANDEL 2.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Technische Zeichenbüro Eberl Michael nicht an, es sei denn, das Technische Zeichenbüro Eberl Michael hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von Seiten des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. 2.2 Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an das Technische Zeichenbüro Eberl Michael Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. 2.3 Preise Alle vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetriebliche Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt. 2.3 nicht. 2.4 Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind die Forderungen des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf meinem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt, nach dessen Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Stand Juli 2012 Seite 16 von 21

17 2.5 Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug (Punkt 2.7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat das Technische Zeichenbüro Eberl Michael bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat das Technische Zeichenbüro Eberl Michael die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach der Wahl des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ( 5a ff KSchG) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. 2.6 Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 10,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,-- zu bezahlen. Stand Juli 2012 Seite 17 von 21

18 2.7 Lieferung, Transport, Annahmeverzug Verkaufspreise des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael erbracht bzw. organisiert. Dabei wird das Technische Zeichenbüro Eberl Michael für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung stellen. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder beim Technischen Zeichenbüro Eberl Michael einzulagern, wofür das Technische Zeichenbüro Eberl Michael eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. 2.8 Lieferfrist Zur Leistungsausführung ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Das Technische Zeichenbüro Eberl Michael ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 2.9 Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael Geringfügige Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für meine Kunden zumutbare Änderungen meiner Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.b. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.) Stand Juli 2012 Seite 18 von 21

19 2.11 Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst schriftlich vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle Waren werden vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist das Technische Zeichenbüro Eberl Michael berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsschäden zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael hinzuweisen und dieses unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung meiner Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung meiner Forderungen zahlungshalber ab. Stand Juli 2012 Seite 19 von 21

20 Der Kunde hat dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in den offenen Posten Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in meinem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an das Technische Zeichenbüro Eberl Michael abgetreten. Forderungen gegen das Technische Zeichenbüro Eberl Michael dürfen ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Technischen Zeichenbüros Eberl Michael sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Technischen Zeichenbüro Eberl Michael automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Technischen Zeichenbüro Eberl Michael Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Zeichnungen, Volumenmodelle, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets mein geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Stand Juli 2012 Seite 20 von 21

21 2.18 Salvatorische Klausel a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. b) Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen am nächsten kommt. Stand Juli 2012 Seite 21 von 21

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