Gemeindebote. Einladung zur Neugründung der Ortsfeuerwehr Deutzen

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1 Gemeindebote Einladung zur Neugründung der Ortsfeuerwehr Deutzen Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt 24. Jahrgang Samstag, den 22. November 2014 Nummer 11 In dieser Ausgabe lesen Sie: Beschlüsse des Gemeinderates... 3 Die jüngsten Einwohner von Neukieritzsch... 9 Grundstücksverkäufe Vereinsnachrichten Am Montag, dem 8. Dezember 2014 findet Uhr im Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Deutzen eine Veranstaltung zur Neugründung der Ortsfeuerwehr des Ortsteiles statt. Alle Deutzener Einwohner, die an einer Neugründung und Mitarbeit in der Ortsfeuerwehr Deutzen interessiert sind, sind herzlich dazu eingeladen. Henry Graichen Bürgermeister Falk Schurgacz Gemeindewehrleiter Partnergemeinden: Deizisau Erkenbrechtsweiler Owen Velleron/Frankreich Anzeigen

2 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Apotheken-Notdienst Sonnabend 22. Nov. Böhlen 1 Borna 1 Sonntag 23. Nov. Böhlen 1 Frohburg 2 Montag 24. Nov. Böhlen 1 Bad Lausick 1 Dienstag 25. Nov. Groitzsch 1 Borna 6 Mittwoch 26. Nov. Neukieritzsch Borna 5 Donnerstag 27. Nov. Groitzsch 2 Kitzscher Freitag 28. Nov. Rötha 1 Borna 2 Sonnabend 29. Nov. Rötha 2 Bad Lausick 1 Sonntag 30. Nov. Rötha 2 Borna 3 Montag 1. Dez. Pegau 2 Frohburg 1 Dienstag 2. Dez. Böhlen 2 Borna 4 Mittwoch 3. Dez. Zwenkau 1 Bad Lausick 2 Donnerstag 4. Dez. Zwenkau 2 Regis-Breitingen Freitag 5. Dez. Böhlen 1 Borna 1 Sonnabend 6. Dez. Groitzsch 1 Frohburg 2 Sonntag 7. Dez. Groitzsch 1 Bad Lausick 1 Montag 8. Dez. Groitzsch 2 Borna 6 Dienstag 9. Dez. Rötha 1 Borna 5 Mittwoch 10. Dez. Rötha 2 Kitzscher Donnerstag 11. Dez. Pegau 1 Borna 2 Freitag 12. Dez. Pegau 2 Bad Lausick 1 Sonnabend 13. Dez. Neukieritzsch Borna 3 Sonntag 14. Dez. Neukieritzsch Frohburg 1 Montag 15. Dez. Zwenkau 2 Borna 4 Dienstag 16. Dez. Böhlen 1 Bad Lausick 2 Mittwoch 17. Dez. Pegau 2 Regis-Breitingen Donnerstag 18. Dez. Neukieritzsch Borna 1 Freitag 19. Dez. Groitzsch 2 Frohburg 2 Sonnabend 20. Dez. Rötha 1 Bad Lausick 1 Sonntag 21. Dez. Rötha 1 Borna 6 Der Dienst beginnt um 8 Uhr und endet am folgenden Tag um 8 Uhr. Ab 20 Uhr sowie sonntags und feiertags ganztägig wird eine Notdienstgebühr von 2,50 erhoben. Bad Lausick 1 Löwen-Apotheke, Str. der Einheit Bad Lausick 2 Park-Apotheke, Dr.-Schützhold-Platz Borna 1 Stadt-Apotheke, Brauhausstraße Borna 2 Löwen-Apotheke, Markt Borna 3 Apotheke im Kaufland Borna 4 Apotheke am Krankenhaus Borna 5 Adler-Apotheke, LeipzigerStraße 26 a Borna farma-plus Apotheke an der Marienkirche, Sachsenallee 28 b Böhlen 1 Galenus-Apotheke, Röthaer Straße Böhlen 2 Ahorn-Apotheke, Leipziger Str Frohburg 1 Apotheke am Markt, Markt Frohburg 2 Sonnen-Apotheke, Str. der Freundschaft Groitzsch 1 Apotheke am Markt Groitzsch 2 Arkaden-Apotheke, Breitstraße 16 Kitzscher Die Engel Apotheke, Glück-Auf-Weg 2 a Neukieritzsch Linden-Apotheke, Markt Pegau 1 Löwen-Apotheke, Breitstraße Pegau 2 Kirchplatz-Apotheke, Kirchplatz Regis-Breitingen Stadt-Apotheke, Schillerstraße Rötha 1 Stadt-Apotheke, Lessingstraße Rötha 2 Apotheke am Markt Zwenkau 1 Laurentius-Apotheke, Pegauer Straße Zwenkau 2 Markt-Apotheke, Weinhold-Arkade Die neue Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Seit dem erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit unter der kostenlosen Rufnummer Dort erhalten Sie dann genaue Auskunft, welcher Bereitschaftsarzt zuständig ist oder werden direkt verbunden. Bis auf weiteres können Sie auch die bekannte Rufnummer für den Bereitschaftsdienst wählen. Zeiten des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes: Montag, Dienstag, Donnerstag Uhr bis 7.00 Uhr Mittwoch, Freitag Uhr bis 7.00 Uhr Samstag, Sonntag 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr Bei dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen, wie Schlaganfall, Herzinfarkt usw. rufen Sie bitte weiterhin den Rettungsdienst über den Notruf 112. Info für unsere Leser Ihr persönlicher Ansprechpartner für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Ingolf Otto Mobil: (01 75) Telefon: ( ) Telefax: ( ) ingolf.otto@wittich-herzberg.de Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden Herzberg (Elster)

3 Nr. 11/ Amtsblatt Neukieritzsch Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Neukieritzsch Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am Beschlussnummer: 09/ Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) beschließt der Gemeinderat am in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren für Einsätze der Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch. Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) beschließt der Gemeinderat am in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung über die Entschädigung für Einsätze der Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch. Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Neukieritzsch werden ab wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A: 300 v.h. Grundsteuer B: 400 v.h. Gewerbesteuer: 390 v.h. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 Beschlussnummer: 09/ Das Nutzungsentgelt für Garagengrundstücke beträgt ab pro Stellplatz 60,00 Euro. Unter Berücksichtigung der Bekanntgabe der Erhöhung wird für das Jahr 2015 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 56,84 Euro für den OT Deutzen der Gemeinde Neukieritzsch erhoben. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Die Miete für gemeindeeigene Garagen beträgt ab monatlich 25,00 Euro. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Beschlussnummer: 09/ Der Pachtzins für landwirtschaftliche sowie gärtnerische Nutzung beträgt 1. für Freizeit- und Erholungsgrundstücke sowie gärtnerisch genutzte Grundstücke, die nicht entsprechend 1 des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden ab (wie bisher) 0,080 Euro/m 2 /Jahr 2. für die Nutzung gemeindeeigener Bodenflächen als Ackerland, Weide-/Grasland ab (wie bisher) 0,012 Euro/m 2 /Jahr Bestehende Pachtverträge haben Bestandsschutz. Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebührenerhebung für das Gemeindemobil der Gemeinde Neukieritzsch vom Ja-Stimmen: 23 Enthaltungen: 1 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Aufwendung i.h.v ,00 Euro für Honorar- und Vorbereitungsmaßnahmen resultierend aus dem Stadtentwicklungsprogramm (SEP) Hst / zu. Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.000,00 für Planungsleistungen zum Vorhaben Treppenhausanbau Kita Lobstädt. Die erforderliche Mittelentnahme erfolgt aus dem Sachkonto STR Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben Neubau der Einfeldsporthalle im OT Lobstädt mit Gesamtkosten in Höhe von Euro zu. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von Euro werden in den Finanzhaushalt 2015 eingestellt.

4 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Mitglieder des Gemeinderates: Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 27 und der Bürgermeister Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt die zukünftige Annahme von Zuwendungen in Form eines Sammelbeschlusses zu bestätigen. Ja-Stimmen: 23 Enthaltungen: 1 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt die Annahme folgender Spenden: Datum Name des Spenders Zweck Betrag Vattenfall Europe Parkfest 100,00 Generation AG Kahnsdorf Vattenfall Europe Grundschule 200,00 Generation AG Lobstädt (Schülerzeitung) Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt, der Straße den Namen Teichweg zu geben. Ja-Stimmen: 22 Enthaltungen: 2 Beschlussnummer: 09/ Als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Neukieritzsch wird durch den Gemeinderat Neukieritzsch der 07. Juni 2015 und für eine eventuelle Neuwahl der 28. Juni 2015 festgelegt. Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, Herrn Graichen, mit der erneuten Prüfung von Maßnahmen, die zur Beräumung und den anschließenden Rückbau der Industriebrache in der Glück-Auf-Straße Nr. 9 im OT Lobstädt führen. Insbesondere sind die Machbarkeit der Zielstellung unter den derzeitigen Eigentumsverhältnissen und das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung und die Umwelt (z. B. durch die Lagerung einer größeren Menge von Altreifen) neu zu bewerten. Die Prüfung soll unter der Einbeziehung der Fachbehörden der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, sowie des Landratsamtes des Landkreises Leipzig erfolgen. Der Gemeinderat ist über den weiteren Fortgang zu informieren. Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt Übernahme des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 53 der Gemarkung Lobstädt (Dora-Helene-Straße 9) nach 179 Absatz 3 Satz 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens zur Duldung des Rückbaus baulicher Anlagen nach 179 Baugesetzbuch (BauGB) unter Beachtung der 175 BauGB und 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und beauftragt die Verwaltung einen notariellen Übernahmevertrag vorzubereiten. Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Verwaltungsamtsrat, Herrn Wolfram Seiffert zum Ja-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt die Änderung einer Teilfläche des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukieritzsch (Verwaltungsgemeinschaft Neukieritzsch Lobstädt) vom April 2006 entsprechend 5 i.v.m. 1 Abs. 8 und 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seehaus am Nordufer Hainer See durchzuführen und die Planung fortzuschreiben. Der Planungsbereich ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Mit der Planung wurde das Büro Rink + Köchel Ingenieure aus Miesitz beauftragt. Anlage: Vorentwurf zur Änderung Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 38i der Gemarkung Neukieritzsch, in einer Größe von ca. 600 m 2, gelegen in der Schulstraße Neukieritzsch, an die Antragsteller Eheleute Müller aus Leipzig zur Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus entsprechend der Maßgabe des Einfügens gemäß 34 Abs. 1 BauGB.

5 Nr. 11/ Amtsblatt Neukieritzsch Der Kaufpreis beträgt derzeit ,00, basierend auf dem gültigen Bodenrichtwert von 30,00 /m 2 zuzüglich der anteiligen Kosten der Teilung und Flurstücksneubildung. Einer Beleihung des Grundstücks vor Eigentumsübergang wird zugestimmt. Alle weiteren mit dem Vollzug des Kaufvertrages anfallenden Kosten tragen die Käufer. Mit dem Verkauf wird der Bürgermeister, Herr Graichen, oder Herr Dergewitz beauftragt. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat erteilt auf der Grundlage des 144 Abs. 1, Satz 2 BauGB die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Kaufvertrag URNr. 1501/2014 des Notars Dr. Hohmann aus Fulda über die Eigentumswohnung Nr. 37, GGBL 647 Neukieritzsch, gelegen auf den Flurstücken 406/14 und 406/15 der Gemarkung Neukieritzsch, Str. d. Einheit Ja-Stimmen: 23 Enthaltungen: 1 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zum Kaufvertrag gemäß URNr. 688/2014 des Notars Jörg Hausner aus Borna auf dem Wohnungsgrundbuchblatt 1420 der Gemarkung Neukieritzsch, gelegen in der Nordstr. 4, Flurstücke 406/53 und 406/31 der Gemarkung Neukieritzsch. Ja-Stimmen: 23 Enthaltungen: 1 2 In Kraft Treten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hinweise nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht wenn, 1 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3 der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4 vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipziger Land Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebührenerhebung für das Gemeindemobil der Gemeinde Neukieritzsch vom Beschluss Nr.: 9/ Änderung 9 erhält folgenden Wortlaut: Für die Nutzung gem. 3 Abs. 1, Pkt. 3. und 4. erhebt die Gemeinde Neukieritzsch eine Benutzungsgebühr je gefahrenen Kilometer 0,60 Euro/km 4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neukieritzsch Feuerwehrentschädigungssatzung vom Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S 55 ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 822) und 63 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) vom (SächsGVBl. S. 245, ber. S 647), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 970, 1079) und 13 und 14 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung Sächs- FwVO) SächsGVBl. Jg Bl.-Nr. 9 S. 291 Fsn-Nr.: in der seit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch in seiner öffentlichen Sitzung vom folgende Satzung beschlossen:

6 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Beschluss Nr.: 09/ Artikel 1 Die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Neukieritzsch vom , zuletzt geändert durch die Satzung vom , wird wie folgt geändert: (1) 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrleiter beträgt monatlich 80,00 EUR. Die Aufwandsentschädigung für den stellv. Gemeindewehrleiter beträgt monatlich 40,00 EUR. (2) Die Ortswehrleiter erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung von je 50,00 EUR. Die stellv. Ortswehrleiter erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung von je 25,00 EUR. (3) Nimmt der Stellvertreter des Gemeinde- und Ortswehrleiters die Aufgaben im vollem Umfang wahr, erhält er ab dem dritten Tag der Vertretung für die Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie der Gemeinde- oder Ortswehrleiter. Dabei ist die Aufwandsentschädigung für den Stellvertreter anzurechnen. (4) Gerätewart, Atemschutzgerätewart und Jugendfeuerwehrwart erhalten bei der regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von je 40,00 EUR monatlich. (5) Übt der Funktionsträger mehrere Funktionen aus, wird nur die höher dotierte Funktion entschädigt. (6) Mit den Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 sind die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbundenen persönlichen Aufwendungen und notwendigen Auslagen abgegolten. Die Erstattung von Dienstreisekosten erfolgt nach den rechtlichen Bestimmungen. (7) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt am 15. im letzten Monat des jeweiligen Quartals. (2) 4 Abs. 1 Satz 1wird wie folgt neu gefasst: Der Erstattungsbetrag für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Arbeitnehmer sind, beträgt pro Stunde höchstens 24,00 Euro. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Neukieritzsch, den Hinweis nach 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Neukieritzsch, den Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig 3. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Neukieritzsch vom Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S 55 ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 822) und 69 Abs. 2 und 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) vom (SächsGVBl. S. 245, ber. S 647), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 970, 1079) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch in seiner öffentlichen Sitzung vom folgende Satzung beschlossen: Beschluss Nr.: 09/ Artikel 1 Die Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Neukieritzsch vom , zuletzt geändert durch die Satzung vom , wird wie folgt geändert: (1) 2 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsfeuerwehren Neukieritzsch, Lippendorf-Kieritzsch, Lobstädt, Kahnsdorf und Großzössen im Sinne der 6 und 69 SächsBRKG sowie Tätigkeiten der Feuerwehr auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukieritzsch. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alarmierung und bei Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen. (2) 3 wird wie folgt neu gefasst: Abs. 1) Kostenersatz wird für folgende Leistungen im Gemeindegebiet im Rahmen der 22 Abs. 6 und 69 Abs. 2 SächsBRKG verlangt: 1. Vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Leistungen, 2. Leistungen, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstanden sind, 3. Leistungen, wenn der Einsatz auf einem Grundstück oder durch eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist, 4. Leistungen, die durch den Fehlalarm einer automatischen Brandmeldeanlage entstanden sind, 5. Leistungen, die dadurch entstanden sind, dass jemand wider besseres Wissen oder in Folge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert hat. 6. Brandsicherheitswachen, 7. Brandverhütungsschauen. Abs. 2 ) Kostenersatz wird ferner verlangt, bei gemeindeübergreifenden Hilfeleistungen nach 14 Abs. 1 SächsBRKG, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen oder getroffen werden.

7 Nr. 11/ Amtsblatt Neukieritzsch (3) 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Kosten für Leistungen nach 3 dieser Satzung werden entsprechend 69 Abs. 2 SächsBRKG verlangt von: 1. in den Fällen von 3 Abs. 1 Punkt 1 und 3 Abs. 1 Punkt 5 vom Verursacher 2. in den Fällen von 3 Abs. 1 Punkt 2 vom Halter des Fahrzeuges, 3. in den Fällen von 3 Abs. 1 Punkt 3 vom Betreiber, Eigentümer oder Besitzer der Anlage oder des Grundstückes 4. in den Fällen von 3 Abs. 1 Punkt 4 vom Betreiber der automatischen Brandmeldeanlage 5. in den Fällen von 3 Abs. 1 Punkt 6 vom Veranstalter, 6. vom in Fällen von 3 Abs. 1 Punkt 7 vom Träger der Einrichtung, 7. in den Fällen von 3 Abs. 2 der Gemeinde, der Hilfe geleistet wurde. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Neukieritzsch, den Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukieritzsch Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Neukieritzsch (Verwaltungsgemeinschaft Neukieritzsch Lobstädt) im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seehaus am Nordufer Hainer See und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB In der 9. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neukieritzsch am wurde mit Beschlussnummer 09/ die Änderung des Teilflächennutzungsplanes nach 5 i.v.m. 1 Abs. 8 und 8 Abs. 3 BauGB und die Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seehaus am Nordufer Hainer See beschlossen. Das Plangebiet umfasst nachfolgende Flächen: Teilflächen der Flurstücke 204, 205, 233, 246, 247, 248, 249 und 250 der Gemarkung Hain. Lage der Flächen: Hinweis nach 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2 die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3 der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4 vor Ablauf der in 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Neukieritzsch, den Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Informationsveranstaltung. Diese wird durchgeführt am 27. November 2014 um 17:30 Uhr im Bürgerhaus Kahnsdorf, Kahnsdorfer Straße 1. Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Alle Bürger sind herzlich eingeladen.

8 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Information Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aufgrund immer wiederkehrender Fragen zur Verantwortlichkeiten und Handhabung des Winterdienstes hier noch einmal die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen von Gehwegen Streupflichtsatzung. Es wird um Beachtung und Einhaltung gebeten. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage Verkehrsflächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufung oder auftauendem Eis zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. 2 Verpflichtete (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße (Straßen, Wege, Plätze) liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde, eines anderen Rechtsträgers der Straße oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei Straßen mit mehr als 20 Meter Breite nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite beträgt. (2) Besitzer sind insbesondere Mieter und Pächter, die Alleinmieter des Grundstücks sind. Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. (3) Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. Sofern Gehwege durch Borde von einer Straße abgehoben sind, sind Straßenrinnen (Schnittgerinne) Gegenstand der Reinigungspflicht. (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,5 Metern. (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,5 Metern. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u. ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet. (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Flächen. (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind. (6) Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zur sie erschließenden Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten nach dieser Satzung auf den Gehweg und die weiteren in Abs. 2 bis Abs. 5 genannten Flächen an den der Straße nächstgelegenen Grundstücken. 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung, besteht jedoch mindestens wöchentlich. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Frostgefahr) entgegenstehen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt, noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1 m Breite zu räumen. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen sowie in Vorgärten u. ä. aufzuhäufen. Hydranten sind frei zu halten! Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach 5 Abs. 1 zu räumenden Flächen. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. (3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. (4) 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.

9 Nr. 11/ Amtsblatt Neukieritzsch 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrigkeit im Sinne von 52 Abs. 1, Nr. 12 Sächs- StrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 3 Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen - nicht entsprechend den Vorschriften in 4 reinigt, - nicht entsprechend den Vorschriften in den 5 und 7 räumt, - nicht entsprechend den Vorschriften in den 6 und 7 bestreut. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können nach 52 Abs. 2 SächsStrG und 17 Abs. 1 und 2 Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Geldbuße geahndet werden. Das Erste in der Liebe ist der Sinn füreinander und das Höchste, der Glaube aneinander. (Friedrich Schlegel) Eheschließung im Oktober Petra Friedrich & Jürgen Heinzmann aus Borna Kati Albrecht & Enrico Pfeifer aus OT Deutzen Janett Krause & Marko Güther aus OT Lobstädt Übermittlung von Einwohnerdaten Alters- und Ehejubilare Begehrt jemand eine Auskunft über Alters- und Ehejubiläen, darf die Meldebehörde aufgrund von 33 Abs. 2 des Sächs. MG den Namen, Doktorgrad, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln Jacqueline Neubert & André Kupfer aus Grimma Zur Eheschließung die allerbesten Wünsche für einen Weg in eine harmonische Ehe und eine glückliche gemeinsame Zukunft. Rehm Standesbeamtin Einwohnerbücher und ähnliche Nachschlagewerke Die Meldebehörde darf Namen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen bzw. zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln. Gruppenauskunft vor Wahlen Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften Gruppenauskünfte erteilen. Wehrpflicht Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht werden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die volljährig werden, übermittelt. Wir begrüßen die jüngsten Einwohner herzlich in ihrer Heimatgemeinde Sophie geboren am automatisierter Abruf über das Internet Nach Sächs.MG darf die Meldebehörde Auskunft zu Namen, Doktorgrad und gegenwärtigen Anschriften von Personen übermitteln. Diese Auskunft kann auch über das Internet aus dem Kommunalen Kernmelderegister erfolgen. Nach 32 Abs. 4 Sächs.MG kann gegen den automatisierten Abruf über das Internet widersprochen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Auskünfte erteilt werden. Diese Auskünfte dürfen nur manuell bearbeitet werden. Auskünfte und Weitergabe von Daten aus dem Melderegister darf die Meldebehörde nur geben, wenn dagegen nicht widersprochen wurde. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und gilt bis auf Widerruf. Wer der Übermittlung oder Veröffentlichung seiner Daten widersprechen möchte, kann sich an das Einwohnermeldeamt wenden. Hier gibt es die entsprechenden Formulare. Mit den glücklichen Eltern Jana und Ulf Kathe freuen sich die Schwestern Luisa und Angelina. Neukieritzsch

10 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Sara geboren am Zweckverband Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf Böhlen Zwenkau Neukieritzsch Verbandsvorsitzender Industrie- und Gewerbezentrum am Kraftwerk Lippendorf, Neukieritzsch Einladung Mit den glücklichen Eltern Steffi und Steffen Hentschel freut sich Bruder Pete. OT Großzössen Til und Titus geboren am zur 75. öffentlichen Verwaltungsratssitzung mit nichtöffentlichen Teil des ZV Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf, Böhlen Zwenkau Neukieritzsch Zeitpunkt/Ort: 2. Dezember 2014, Uhr, Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Zwenkau, Beratungsraum des Bürgermeisters Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil TOP 1: Protokollkontrolle TOP 2: Haushalt 2015 TOP 3: Bauanträge TOP 4: Bauvorhaben/Planungen des Zweckverbandes Planung und Erschließung TOP 5: Eröffnungsbilanz TOP 6: Grunderwerb TOP 7: Vorbereitung der Verbandsversammlung TOP 8: Informationen und Sonstiges II. Nichtöffentlicher Teil Neukieritzsch, 27. Oktober 2014 Die glücklichen Eltern sind Franziska Neugebauer und Paul Schories. OT Lobstädt Die nächste Ausgabe erscheint am: Samstag, dem 20. Dezember 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Donnerstag, der 4. Dezember 2014 Zweckverband Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf Böhlen Zwenkau Neukieritzsch Verbandsvorsitzender Industrie- und Gewerbezentrum am Kraftwerk Lippendorf, Neukieritzsch Einladung zur 81. öffentlichen Verbandsversammlung mit nichtöffentlichem Teil des ZV Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf, Böhlen Zwenkau Neukieritzsch Zeitpunkt/Ort: , Uhr, Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, Neukieritzsch, Ratssaal Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil TOP 1: Protokollkontrolle TOP 2: Bürgerfragestunde TOP 3: Vorstellung der neuen Mitglieder der Verbandsversammlung TOP 4: Stellungnahme des Zweckverbandes Planung und Erschließung zum Prüfbericht über die Rechnungsprüfung für die Jahre des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Wurzen

11 Nr. 11/ Amtsblatt Neukieritzsch TOP 5: TOP 6: TOP 7: Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes Planung und Erschließung Grunderwerb Informationen und Sonstiges Die Bürgerschaft ist herzlich zu dieser Sitzung eingeladen. II. Nichtöffentlicher Teil Neukieritzsch, 03. November 2014 Neuer Ortschaftsrat Lippendorf/Kieritzsch stellt sich vor Jürgen Schwarz (Kieritzsch), Sven Ohnesorge (Lippendorf) und Antje Bauer (Kieritzsch) sind die neuen Ortschaftsräte von Lippendorf und Kieritzsch. Die erste konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates fand schon am statt. Zusammen mit dem Bürgermeister Herr Graichen wurden dabei die Ziele des vorherigen Ortschaftsrates besprochen und zusammen mit neuen Ideen in neue Ziele verpackt. So ist zum Beispiel der baufällige Holzpavillion in Lippendorf, der gerne von Freizeitradlern und Spaziergängern zum Verweilen genutzt wird, ein Thema. Außerdem die morschen Äste der Bäume an der Forelle in Kieritzsch. Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates wird am Montag, um 17:30 Uhr im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kieritzsch stattfinden. Wer den neuen Ortschaftsrat von Lippendorf und Kieritzsch einmal kennenlernen möchte, kann gerne vorbeikommen. Die Sitzungen der Ortschaftsräte sind öffentlich. Bürger sind herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen. Kaufpreis pro m 2 : 26,00 zzgl. Teilungskosten ortsüblich erschlossen 2. Teilfläche des Flurstück 11/4 Gemarkung Lobstädt (Dora-Helene-Str. 14) gelegen im Sanierungsgebiet, mit einer Größe von ca m 2 Kaufpreis pro m 2 : 21,00 zzgl. Teilungskosten ortsüblich erschlossen OT Kahnsdorf 1. Flurstück 1/5 (Theodor-Sältze-Str. 16) Gemarkung Kahnsdorf Miethaus mit 2 Wohneinheiten (davon 1 WE vermietet) zzgl. Mehrzweckräume im Erdgeschoss und Scheunenanbau Grundstücksgröße m 2, Kaufpreis auf Anfrage ortsüblich erschlossen 2. Flurstück 1/4 (Theodor-Sältze-Str. 16a) Gemarkung Kahnsdorf Miethaus mit 2 Wohneinheiten (vermietet) zzgl. Mehrzweckräume im EG sowie Garagen Grundstücksgröße 966 m 2 Kaufpreis auf Anfrage ortsüblich erschlossen 3. Flurstück 9/7 (Pürstener Str. 14) Gemarkung Pürsten Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten (eine davon vermietet, in Gemeindeeigentum; eine leerstehend, in Privateigentum) zzgl. Schuppen-/ Scheunenanbau und Garage Grundstücksgröße 1562 m 2 Kaufpreis ,00 ortsüblich erschlossen OT Deutzen Doppelhaushälfte, Heuersdorfer Str. 37, Flurstück 696/17 Gemarkung Deutzen (gemeinsamer Verkauf mit der 2. Doppelhaushälfte) Grundstücksgröße: 615 m 2 Kaufpreis auf Anfrage ortsüblich erschlossen Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Schulplatz 3 in Neukieritzsch bzw. unter der Telefonnummer , Fr. Zander. von links: Jürgen Schwarz, Antje Bauer, Sven Ohnesorge Das Bauamt informiert Grundstücksverkäufe Durch die Gemeinde Neukieritzsch werden nachfolgende Baugrundstücke/Wohngrundstücke zum Kauf angeboten: OT Kieritzsch Flurstück 55/4 (Dorfplatz; OT Kieritzsch) in einer Grundstücksgröße von 411 m 2, Kaufpreis pro m 2 : 20,00 ortsüblich erschlossen OT Lobstädt 1. 2 Bauplätze (Bereich Querstraße 5) gelegen im Sanierungsgebiet, mit einer Größe von m 2 ( je ca. 800 m 2 ) zur Bebauung mit je einem Einfamilienhaus zur eigenen Nutzung, nach 34 BauGB IMPRESSUM Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf und Lobstädt Partnergemeinde von Neukieritzsch: Deizisau Partnerstadt von Neukieritzsch: Velleron/Frankreich Partnergemeinde von Lobstädt: Erkenbrechtsweiler Partnerstadt von Kahnsdorf: Owen Das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Lippendorf und Kieritzsch, Lobstädt, Großzössen und Kahnsdorf erscheint einmal im Monat kostenlos. - Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, Neukieritzsch - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon ( ) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Neukieritzsch - Abgabeadresse für die redaktionellen Beiträge: Neukieritzsch, Schulplatz 3, Tel.: /80312, Fax: /80333, gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

12 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Die Ämter der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch sind telefonisch zu erreichen Bürgermeister/Sekretariat Amtsleiterin Hauptamt Standesamt Personalamt Einwohnermeldeamt Ordnungsamt Soziales Bücherei/Archiv Vollzugsbedienstete Amtsleiterin Kämmerei Kasse, Hundesteuer, Haushalt Garagen- und Gartenpachten Grund- und Gewerbesteuer, Miete Kitas und Hort Amtsleiterin Bau Bauverwaltung Liegenschaften Tief- und Hochbau 80329, Die Sprechstunde Concept Immobilien 2014 findet immer dienstags von Uhr bis Uhr im Bürgerbüro Lobstädt statt am , am Öffnungszeiten der Gemeindekasse Lobstädt Dienstag Donnerstag und Uhr Uhr Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle (auch für den Ortsteil Deutzen) findet am Dienstag, dem , von Uhr bis Uhr im Gemeindeamt Neukieritzsch, Raum 02 statt. Tel.: frieden@neukieritzsch.de (Zusätzliche Termine können über Telefon vereinbart werden.) Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: geschlossen bis Uhr und bis Uhr bis Uhr bis Uhr Freitag: bis Uhr Haus- und Postadresse: Neukieritzsch, Schulplatz 3 Fax: oder gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de Internet: Sprechzeiten des Polizeistandortes Neukieritzsch Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: , Fax: Öffnungszeiten des Bürgerbüros Deutzen dienstags von bis Uhr und bis Uhr donnerstags von bis Uhr und bis Uhr Tel: , Fax: Öffnungszeiten Sozialamt Montag: geschlossen Dienstag und Donnerstag: Uhr bis Uhr Mittwoch und Freitag: 9.00 Uhr bis Uhr Tel: Im Dezember findet keine Bürgermeistersprechstunde statt. Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Lobstädt Montag Uhr Dienstag und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag und Uhr Freitag geschlossen Ruf-Nr. des Bürgerbüros: Der Bücherbus kommt! Aktueller Tourenplan für die Fahrbibliothek Leipziger Land Herr Friedrich - Telefon: , Fax: Lobstädt, Schule Montag, von 13:30 14:15 Uhr Montag, von 17:45 18:30 Uhr Kahnsdorf, Rittergut Mittwoch, von 16:30 17:00 Uhr Großzössen, Witznitzer Str. Mittwoch, von 15:45 16:15 Uhr Lippendorf, an der Bushaltestelle Mittwoch, von 17:15 17:45 Uhr Die Fahrbibliothek hält Bücher Zeitschriften Videos und DVD MC, CD und CD-Rom für die ganze Familie zum Ausleihen bereit. Die Jahresgebühr beträgt 3,10 bzw. 6,10.

13 Nr. 11/2014 Angebote an z. Zt. freien Mietwohnungen in Neukieritzsch Neubau Str. d. Einheit 18 1 Raumwhg. (ca. 30,88 m 2 ) sofort 1.OG r. bezugsfertig Amtsblatt Neukieritzsch Str. d. Einheit 23 1 Raumwhg. (ca. 30,62 m 2 ) sofort 3.OG., l. bezugsfertig Nordstraße 2 2 Raumwhg. (ca. 39,89 m 2 ) sofort 4. OG bezugsfertig, mit Garage! Nordstraße 10 2 Raumwhg. (ca. 46,99 m 2 ) sofort 4. OG bezugsfertig Str. d. Einheit 32 2 Raumwhg.(ca. 46,13 m 2 ) 4.OG. sofort re. bezugsfertig Nordstraße 3 3 Raumwhg. (ca. 62,46 m 2 ) sofort 4. OG bezugsfertig Str. d. Einheit 22 3 Raumwhg. (ca. 56,85 m 2 ) sofort 3. OG bezugsfertig Str. d. Einheit 25 4 Raumwhg.(ca. 71,98 m 2 ) 3.OG., r. sofort mit Balkon Ladestraße 4 4 Raumwhg. (ca. 68,16 m 2 ) sofort 2. OG r. mit Balkon, PKW-Stellplatz, Außenjalousien Sanierter Altbau Hauptstraße 34 3 Raumwhg. (ca. 67,54 m 2 ) ab (Lippendorf) 2. OG bezugsfertig Karl-Marx- Straße 6 2 Raumwhg. (ca. 59,83 m 2 ) sofort 1. OG + DG bezugsfertig Alle Jahre wieder!!! Einladung Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren, am 3. Dezember 2014 findet die gemeinsame Seniorenweihnachtsfeier für alle Ortsteile der Gemeinde Neukieritzsch ab Uhr im Wirtshaus Zum Kastanienhof in Lobstädt statt. Ein kleines Programm sowie gemütliches Kaffeetrinken, wer mag ein flottes Tänzchen, werden den Nachmittag ausfüllen und wie im Flug vergehen lassen. Der Transport wird mit Bus für Hin- und Rückfahrt durch die Gemeinde organisiert. Wir bitten um Anmeldung im Sekretariat des Bürgermeisters ( ) für Neukieritzsch, Lippendorf und Kieritzsch. Für die Orte Lobstädt, Großzössen und Kahnsdorf melden Sie sich bitte unter der Nummer des Bürgerbüros und für Deutzen unter der Nummer an. Abfahrtszeiten: Uhr Neukieritzsch, Leipziger Str. (An der Feuerwehr) Uhr Neukieritzsch, Bahnhof ca Uhr Kahnsdorf (bekannte Haltestellen) ca Uhr Großzössen ca Uhr Deutzen, Am Markt und An der Kirche Rückfahrt: ab Uhr im Pendelverkehr Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Lutherweg 4 3 Raumwhg. (ca. 67,34 m 2 ) sofort 1. OG bezugsfertig Alte Poststraße 1 3 Raumwhg. (ca. 86,08 m 2 ) sofort Anfragen an: Vorinformation HaWoGe Neukieritzsch Frau Scheibe Neukieritzsch Tel oder 04575@hawoge-mbh.de Schließung über die Weihnachtsfeiertage/ Jahreswechsel Das Bürgerbüro Deutzen sowie die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbh sind ab geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2015 sind beide Verwaltungen wieder erreichbar. In dringen Fällen ist Frau Nowak unter erreichbar. Infos aus der Bibliothek Deutzen Liebe Bibliotheksfreunde, wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern eine ruhige und besinnliche Adventszeit, ein friedliches Weihnachtsfest und einen gesunden Start in das Jahr In der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015 bleibt die Bibliothek geschlossen. Das Team der Bibliothek Deutzen Bauernregel für Dezember Wenn dunkel der Dezember war, dann rechne auf ein gutes Jahr.

14 Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 11/2014 Nachruf Die Gemeinde Neukieritzsch trauert um Lutz Bischof der am 23. Oktober 2014 im Alter von 65 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben ist. Herr Lutz Bischof war von 1990 bis 1994 Gemeindevertreter von Lobstädt und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Planung, wo er sich stets für die Belange Anderer einsetzte und sich durch sein Engagement auszeichnete. Von 2001 bis zu seinem Tode war Lutz Bischof Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Lobstädt. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. gen oder Darbieten eines Teils ihrer Lebensgeschichte begleitet haben, das waren unter anderem: - Herrn Kluge vom Heimatverein Regis - Herrn Streller und Herrn Feiner von der Heimatgruppe Deutzen - Herrn Wolf vom Kraftwerk Lippendorf - Frau Gibtner vom SAEK Leipzig - Herrn Matzke und Herrn Rüffert, die Begründer des Neuen Forums Borna - die Schriftsteller Herr Rachowski und Herrn Wildt Ein weiterer Dank geht an Herrn Bergholtz, Frau Janietz und Frau Rauschenbach aus Neukieritzsch und an Frau Bertrand aus Ramsdorf. Im Namen aller Schüler und Lehrer der Oberschule Regis-Breitingen Dagmar Meißner Schulleiterin Bürgermeister Henry Graichen Gemeinderat Neukieritzsch Die DOW spendete uns 2.500,00 Euro Wir beteiligten uns bei dem diesjährigen lokalen Spendenprogramm der DOW Olefinverbund GmbH. Mit dem eingereichten Projekt: Schauen und Staunen - Horchen und Lauschen in der Kategorie Kultur erhielten wir eine finanzielle Spende in Höhe von 2.500,00 Euro. Davon kauften wir uns einen mobilen Musikwagen, Wandstaffeleien und Trockenständer (zum Trocknen der kreativen Ergebnisse). Projekttage an der Oberschule Regis-Breitingen Inspiriert durch Frau Gudrun Jugel vom Kulturpark Deutzen nahmen wir die Ereignisse zur friedlichen Revolution vor 25 Jahren zum Anlass, um in einer Projektwoche vom den Wandel der Zeit nicht nur auf den großen politischen Ebenen, sondern auch in anderen Bereichen und vor allem heimatbezogen zu betrachten. Am weihten wir den Musikwagen mit vielen auch bisher unbekannten Musikinstrumenten ein, zum Beispiel: Farbige Glockenstäbe, Stielkastagnetten, Maracas und einem Musikfrosch. Die Kinder schauten, staunten, horchten und lauschten - und probierten alles aus. Vielen Dank an die DOW Olefinverbund GmbH. Katrin Winter Kita Haus der Zukunft Neukieritzsch Auf vielfältige Art und Weise gestalteten die Schülerinnen und Schüler die Themen. Die Ergebnisse wurden am 11.Oktober im Kulturpark Deutzen präsentiert. Hiermit möchten wir uns ganz herzlich bei allen, die uns bei der Durchführung und Realisierung des Projektes unterstützt haben, bedanken. Besonderer Dank geht an Frau Jugel für die Organisation von Vortragenden und Sponsoren, ohne die die vielen Ausflüge, wie z. B. die Tagebaurundfahrt, der Besuch im Kraftwerk Lippendorf oder des Bergbauparks nicht möglich gewesen wären. Unser Dank gilt aber auch denjenigen, die uns mit Vorträgen, Führun- Herbstfest mit Trommeln und Trompeten! Dieses Jahr haben wir in der Kita Krümelwäldchen ein Fest zum Thema Herbst gestaltet. Die Kinder haben sich die verschiedenen Highlights des Nachmittages im Vorfeld gewünscht. Am um 17:30 Uhr war es dann so weit. Die Kinder begrüßten mit einem kleinen Programm alle Gäste. Dabei wurde ein Lied über Freundschaft und kleine Gedichte vorgetragen. Danach konnten sich die Kinder bei einer Laubschlacht, einem Schneckenrennen und Laubhaufen springen so richtig austoben.

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