Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am
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- Mareke Günther
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1 Beschlüsse der 9. Sitzung des Gemeinderates am Beschlussnummer: 09/ Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) beschließt der Gemeinderat am in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren für Einsätze der Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch. Beschlussnummer: 09/ Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 25 Verwaltungskostensatzung des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) beschließt der Gemeinderat am in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung über die Entschädigung für Einsätze der Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch. Beschlussnummer: 09/ Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Neukieritzsch werden ab wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: 300 v.h. 400 v.h. 390 v.h. Mitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeister
2 Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 Beschlussnummer: 09/ Das Nutzungsentgelt für Garagengrundstücke beträgt ab pro Stellplatz 60,00 Euro. Unter Berücksichtigung der Bekanntgabe der Erhöhung wird für das Jahr 2015 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 56,84 Euro für den OT Deutzen der Gemeinde Neukieritzsch erhoben. Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 2 Beschlussnummer: 09/ Die Miete für gemeindeeigene Garagen beträgt ab monatlich 25,00 Euro. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 2 Beschlussnummer: 09/ Der Pachtzins für landwirtschaftliche sowie gärtnerische Nutzung beträgt 1.für Freizeit- und Erholungsgrundstücke sowie gärtnerisch genutzte Grundstücke, die nicht entsprechend 1 des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden ab (wie bisher) 0,080 Euro/m²/Jahr 2.für die Nutzung gemeindeeigener Bodenflächen als Ackerland, Weide-/Grasland ab (wie bisher) 0,012 Euro/m²/Jahr Bestehende Pachtverträge haben Bestandsschutz. Nein-Stimmen: 1
3 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebührenerhebung für das Gemeindemobil der Gemeinde Neukieritzsch vom Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Aufwendung i.h.v ,00 Euro für Honorar- und Vorbereitungsmaßnahmen resultierend aus dem Stadtentwicklungsprogramm (SEP) Hst / zu. Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.000,00 für Planungsleistungen zum Vorhaben Treppenhausanbau Kita Lobstädt. Die erforderliche Mittelentnahme erfolgt aus dem Sachkonto STR Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben Neubau der Einfeldsporthalle im OT Lobstädt mit Gesamtkosten in Höhe von Euro zu. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von Euro werden in den Finanzhaushalt 2015 eingestellt.
4 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt die zukünftige Annahme von Zuwendungen in Form eines Sammelbeschlusses zu bestätigen. Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt die Annahme folgender Spenden: Datum Name des Spenders Zweck Betrag Vattenfall Europe Generation AG Parkfest Kahnsdorf 100, Vattenfall Europe Generation AG Grundschule Lobstädt 200,00 (Schülerzeitung) Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt der Straße den Namen Teichweg zu geben. Ja-Stimmen: 22
5 Enthaltungen: 2 Beschlussnummer: 09/ Als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Neukieritzsch wird durch den Gemeinderat Neukieritzsch der 07. Juni 2015 und für eine eventuelle Neuwahl der 28. Juni 2015 festgelegt. Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, Herrn Graichen, mit der erneuten Prüfung von Maßnahmen, die zur Beräumung und den anschließenden Rückbau der Industriebrache in der Glück- Auf-Straße Nr. 9 im OT Lobstädt führen. Insbesondere sind die Machbarkeit der Zielstellung unter den derzeitigen Eigentumsverhältnissen und das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung und die Umwelt (z. B. durch die Lagerung einer größeren Menge von Altreifen) neu zu bewerten. Die Prüfung soll unter der Einbeziehung der Fachbehörden der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, sowie des Landratsamtes des Landkreises Leipzig erfolgen. Der Gemeinderat ist über den weiteren Fortgang zu informieren. Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt Übernahme des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 53 der Gemarkung Lobstädt (Dora-Helene-Straße 9) nach 179 Absatz 3 Satz 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens zur Duldung des Rückbaus baulicher Anlagen nach 179
6 Baugesetzbuch (BauGB) unter Beachtung der 175 BauGB und 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und beauftragt die Verwaltung einen notariellen Übernahmevertrag vorzubereiten. Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Verwaltungsamtsrat, Herrn Wolfram Seiffert zum Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt die Änderung einer Teilfläche des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neukieritzsch (Verwaltungsgemeinschaft Neukieritzsch Lobstädt) vom April 2006 entsprechend 5 i.v.m. 1 Abs. 8 und 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seehaus am Nordufer Hainer See durchzuführen und die Planung fortzuschreiben. Der Planungsbereich ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Mit der Planung wurde das Büro Rink + Köchel Ingenieure aus Miesitz beauftragt. Anlage: Vorentwurf zur Änderung Nein-Stimmen: 1
7 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 38i der Gemarkung Neukieritzsch, in einer Größe von ca. 600 m², gelegen in der Schulstraße Neukieritzsch, an die Antragsteller Eheleute Müller aus Leipzig zur Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus entsprechend der Maßgabe des Einfügens gemäß 34 Abs. 1 BauGB. Der Kaufpreis beträgt derzeit ,00, basierend auf dem gültigen Bodenrichtwert von 30,00 /m² zuzüglich der anteiligen Kosten der Teilung und Flurstücksneubildung. Einer Beleihung des Grundstücks vor Eigentumsübergang wird zugestimmt. Alle weiteren mit dem Vollzug des Kaufvertrages anfallenden Kosten tragen die Käufer. Mit dem Verkauf wird der Bürgermeister, Herr Graichen, oder Herr Dergewitz beauftragt. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat erteilt auf der Grundlage des 144 Abs. 1, Satz 2 BauGB die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Kaufvertrag URNr. 1501/2014 des Notars Dr. Hohmann aus Fulda über die Eigentumswohnung Nr. 37, GGBL 647 Neukieritzsch, gelegen auf den Flurstücken 406/14 und 406/15 der Gemarkung Neukieritzsch, Str. d. Einheit Beschlussnummer: 09/ Der Gemeinderat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zum Kaufvertrag gemäß URNr. 688/2014 des Notars Jörg Hausner aus Borna auf dem Wohnungsgrundbuchblatt 1420 der Gemarkung Neukieritzsch, gelegen in der Nordstr. 4, Flurstücke 406/53 und 406/31 der Gemarkung Neukieritzsch. Mitglieder des Gemeinderates: davon anwesend: 27 und der Bürgermeister 23 und der Bürgermeister
8 Graichen Bürgermeister
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