MIETVERTRAG. Vertrag zur Miete der YARD SKATEHALL EMPELDER STRASSE HANNOVER
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- Ilse Dieter
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1 MIETVERTRAG Vertrag zur Miete der YARD SKATEHALL EMPELDER STRASSE HANNOVER für den Zeitraum(jeweils Datum & Uhrzeit) vom bis zum zwischen dem Vermieter Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e.v. und dem Mieter Name, Vorname: vollst. Anschrift: Geburtsdatum: Telefonnummer: Der Vermieter verpflichtet, sich die Halle zum angegebenen Zeitraum des Mietbeginns dem Mieter zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt des Mietvertragendes gereinigt und vollumfänglich nutzbar zurückzugeben. Sollte einer der im Mietvertrag und den AGBs genannten Punkte vom Mieter nicht erfüllt werden und somit ein Schaden eintreten behält sich der Vermieter vor die gezahlte Mietkaution einzubehalten. Zudem können Schäden, welche den Wert der Mietkaution überschreiten, vom Vermieter geltend gemacht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt und ich werde sie einhalten. Das Übergabeprotokoll wurde korrekt ausgefüllt. Personalausweiskopie liegt an. Unterschrift Mieter, Ort und Datum Die Mietkaution in Höhe von wurde bezahlt. Übergabeprotokoll wurde ausgefüllt. Unterschrift des Vermieters, Ort und Datum, Stempel
2 AGB Allgemeine Geschäftsbedingung zur Überlassung der: 1 Zustandekommen des Mietvertrages Yard Skatehall Empelder Str Hannover 1. Ein Vertrag über die Überlassung von Räumen in der Yard Skatheall sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen kommt erst zustande, wenn der Mieter ein schriftliches und vom Vermieter bereits unterzeichnetes Angebot durch Gegenzeichnung annimmt. 2 Veranstaltungsprogramm und Ablaufpläne, Ansprechpartner für den Vermieter 1. Der Mieter hat in angemessener Zeit nach Zustandekommen des Mietvertrages, spätestens eine Woche vor Beginn des Überlassungszeitraums, dem Vermieter das Veranstaltungsprogramm und detaillierte Ablaufpläne bekanntzugeben und mit ihm abzustimmen. 2. Beabsichtigt der Mieter nach Vorlage dieser Unterlagen eine erhebliche Änderung bei Ablauf oder Umfang der vorgesehenen Veranstaltung, hat er dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 3. Der Mieter hat dem Vermieter rechtzeitig, bis spätestens 12 Stunden vor Beginn des Überlassungszeitraums, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der während des gesamten Überlassungszeitraums einschließlich des Auf- und Abbaus vor Ort anwesend oder zumindest fernmündlich erreichbar sein muss. 3 Veranstalter, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Erlaubnisse und Genehmigungen, Verwertungsgesellschaften 1. Der Mieter ist Veranstalter für die in dem Mietgegenstand während des Überlassungszeitraums vorgesehene Veranstaltung. 2. Der Mieter ist für die Einhaltung sämtlicher für die Veranstaltung zu beachtenden Regelungen und Vorschriften verantwortlich, insbesondere die Vorschriften und Verpflichtungen - des Gewerberechts - aus ordnungsbehördlichen Verwaltungsakten - der Feuerpolizei - des Versammlungsrechts - des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage - zum Schutz der Jugend 3. Soweit für die Veranstaltung eine behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese auf eigene Kosten rechtzeitig vor Beginn des Überlassungszeitraums auf eigene Kosten einzuholen und dem Vermieter rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vor Beginn des Überlassungszeitraums, nachzuweisen. 4. Ausschließlich der Mieter ist für eine ggfs. bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft erforderliche Anmeldung und die Erfüllung der diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen verantwortlich.
3 5 Musik und Tanz 1. Die Durchführung von Tanzveranstaltungenist mit dem Vermieter mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusprechen. 2. Das Mitbringen jeglicher Art von Musik einschließlich des Einsatzes von DJs, Bands usw. bedarf der Zustimmung durch den Vermieter. Sofern der Vermieter diese erteilt, sind vom Mieter die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Lärmschutzes, einzuhalten. 3. Musik ist in angemessener Lautstärke zu spielen, sodass keine Dritten gestört werden. 4. Der Mieter haftet dem Vermieter für sämtliche Kosten in Zusammenhang mit Beschwerden Dritter über Lärm. 6 Zutrittsrecht des Vermieters, Hausrecht 1. Der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie von ihm Beauftragte haben das jederzeitige Recht zum Zutritt zur Veranstaltung des Mieters. 2. Sie sind weiter berechtigt, gegenüber dem Mieter und den Teilnehmern und Besuchern seiner Veranstaltung das Hausrecht auszuüben. 7 Aufnahmen und Übertragungen Professionelle und kommerzielle Aufnahmen oder Übertragungen von Veranstaltungen für Rundfunk-, Fernseh-, Video-, Foto- und Filmzwecke einschließlich des Streamens im Internet bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, für entsprechende Aufnahmen oder Übertragungen ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe gesondert mit dem Mieter vereinbart wird, zu berechnen. 8 Rückgabe des Mietgegenstands 1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ende des vereinbarten Überlassungszeitraums in ordnungsgemäßem, insbesondere gereinigten, Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Innerhalb des Überlassungszeitraums müssen sämtliche Abbautätigkeiten und Reinigungsarbeiten, insbesondere auch durch ggfs. vom Mieter beauftragte Dienstleister, erledigt sein. 2. Bei Überschreitung der vereinbarten Überlassungsdauer hat der Mieter an den Vermieter einen anteiligen Mietzins zu entrichten. 3. Sofern mit Ende des Überlassungszeitraums der Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, hat der Vermieter das Recht, auf Kosten des Mieters die notwendigen Räumungs- und Reinigungsarbeiten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen und eingebrachte Gegenstände bei Dritten einlagern zu lassen. 4. Im Falle der nicht rechtzeitigen Räumung und Herausgabe des Mietgegenstands hat der Mieter darüber hinaus sämtliche dem Vermieter entstehenden Kosten und etwaige Mietausfallschäden zu erstatten.
4 9 Haftung 1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass dem Mieter ggfs. für die Veranstaltung erforderliche behördliche Erlaubnisse oder Genehmigungen erteilt werden. 2. Der Mieter haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten und sonstige Dritte (z.b. Lieferanten oder Dienstleister) schuldhaft verursacht werden. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Besuchern oder Gegnern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, sofern der Mieter schuldhaft hierzu beigetragen hat und/oder er zumindest entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen hat. Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die von ihm bzw. den in Satz 1 bezeichneten Personen durch fahrlässigen Umgang mit eingebrachten Einrichtungen oder technischen Ausstattungen verursacht werden. 3. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die in Zusammenhang mit einer Überschreitung der im Mietvertrag vereinbarten maximalen Personenzahl entstehen. 4. Der Vermieter haftet auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen und unerlaubten Handlungen nur dann, wenn er selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leib und Leben. Die Haftung des Vermieters ist stets auf vertragstypische Schäden beschränkt. 5. Der Mieter haftet dafür, dass durch seine Veranstaltungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Er hat den Vermieter zudem auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, die von Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung geltend gemacht werden, freizustellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Vereins für Jugendkultur und Sport e.v. für die Vermietung der Yard Skatehall, Empelder Str. 124 in Hannover habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie an. Datum, Unterschrift des Mieters
5 ÜBERGABEPROTOKOLL für die Vermietung der Yard Skatehall an am. Schlüssel für folgende Türen: vor Vermietung Anzahl der Schlüssel Türen intakt Notausgänge intakt Aufenthaltsräume besenrein Büro besenrein Kasse vorhanden und intakt Kühlschränke intakt Anzahl Leih-Skateboards Anzahl Leih-BMX Räder Anzahl Leih-Helme Anzahl Leih-Schoner Möbel Toiletten gereinigt und unbeschädigt Halle besenrein Anzahl der Feuerlöscher Feuerlöscher intakt ordnungsgemäßer Zustand der Rampen ordnungsgemäßer Zustand der Beleuchtung Vor Vermietung Datum, Unterschirft Vermieter Datum, Unterschrift Vermieter
6 ÜBERGABEPROTOKOLL für die Vermietung der Yard Skatehall an am. Schlüssel für folgende Türen: vor Vermietung Anzahl der Schlüssel Türen intakt Notausgänge intakt Aufenthaltsräume besenrein Büro besenrein Kasse vorhanden und intakt Kühlschränke intakt Anzahl Leih-Skateboards Anzahl Leih-BMX Räder Anzahl Leih-Helme Anzahl Leih-Schoner Möbel Toiletten gereinigt und unbeschädigt Halle besenrein Anzahl der Feuerlöscher Feuerlöscher intakt ordnungsgemäßer Zustand der Rampen ordnungsgemäßer Zustand der Beleuchtung Vor Vermietung Datum, Unterschirft Vermieter Datum, Unterschrift Vermieter
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