Biebertaler Nachrichten

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1 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Biebertal für die Ortsteile Rodheim-Bieber, Vetzberg, Königsberg, Krumbach, Fellingshausen und Frankenbach Biebertaler Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Bender GmbH, Hauptstraße 27, Wettenberg, Erscheint wöchentlich freitags. Telefon / , Telefax / , t.will@druckerei-bender.de Redaktionsschluss: Bezugspreis: 23,50 /Jahr (inkl. MwSt. und Trägerlohn). Einzelpreis: 0,50. jeweils dienstags Uhr. Bei Nichterscheinen oder falscher Wiedergabe einer Anzeige oder Mitteilung können keine Regressansprüche geltend gemacht werden. Es besteht lediglich ein Anspruch auf kostenlose Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe. Bei vorgegebenen HKS- bzw. Sonderfarben kann für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernommen werden. Diese werden nach 4c-Euroskala gemischt, wodurch Farbabweichungen auftreten können, ebenso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzleistung bei entsprechenden Beanstandungen. 17. Jahrgang Freitag, den 27. Juni 2014 Nr. 26 Mitteilungen der Gemeinde Gemeindeverwaltung Biebertal Tel. ( ) 69-0, Telefax Gemeindezentrum, OT Rodheim-Bieber, Mühlbergstraße 9, Biebertal Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Biebertal Die Anzahl der Bürgerkriegsflüchtlinge und somit Asylbewerber ist in den letzten Monaten sehr deutlich angestiegen. Nach der Entscheidung der Innenministerkonferenz vor wenigen Tagen, wird dieser Trend auch weiterhin anhalten, um vermehrt noch Flüchtlinge aus der Bürgerkriegsregion Syrien aufzunehmen. Der Landkreis Gießen stellt sich der solidarischen Aufgabe, diesen Flüchtlingen eine angemessene Unterkunft bereit zu stellen. Er übernimmt dankenswerter Weise diese Aufgabe selbst. Er verzichtet damit ausdrücklich auf die Zuweisung von Flüchtlingen an die Kommunen, welche sich dann selbst um die Asylbewerber kümmern müssten. In zahlreichen Kreiskommunen gibt es bereits solche Gemeinschaftsunterkünfte. Weitere sind in der Planung. Ziel des Landkreises ist es hierbei, die Last, die durch die Unterbringung der Asylbewerber entsteht, möglichst gerecht auf die Gemeinden zu verteilen. Aus meiner Sicht ist es eine Frage von Solidarität und Humanität, Bürgern anderer Nationen, die in Not geraten sind, zu helfen. Wenn wir selbst in Not geraten würden, würden wir von unseren Nachbarn sicherlich auch das gleiche erwarten. Wenn wir an die Zeit des Nationalsozialismus zurück denken, so mussten Hundertausende von Juden in andere Länder flüchten, um ihr Leben zu retten. Weiterhin denke ich an die Zeit nach dem 2. Weltkrieg, wo durch Flucht und Vertreibung viele Bürger aus den deutschen Ostgebieten übersiedeln und damit Zuflucht finden mussten. Ich denke gerade an einen solchen Ortsteil wie Fellingshausen, wo sich quasi innerhalb kürzester Zeit die Bevölkerung durch die Flüchtlinge aus dem Osten fast verdoppelt hat. Insofern appelliere ich an Ihre Solidarität und Toleranz, wenn in Biebertal eine solche Einrichtung entstehen wird. Die neue Gemeinschaftsunterkunft ist in einer Bestandsimmobilie (ehemaliges Ingenieurbüro Dönges in der Karlstraße) vorgesehen. Nach Umbauten der Immobilie bietet diese Platz für maximal 70 Personen. Der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft soll am 1. Juli 2014 aufgenommen werden. Hier werden in der Anfangsphase zunächst ca. 20 Asylbewerber erwartet. Die Asylbewerber können aus unterschiedlichsten Nationen stammen. Ein gewisser Schwerpunkt wird aufgrund einer Schwerpunktbildung der Asylverfahren in den Nationalitäten Äthiopien, Somalia und Eritrea liegen. Die Verweildauer der Asylanten in dieser Gemeinschaftsunterkunft liegt bei durchschnittlich drei bis sechs Monaten. Die Asylbewerber werden vor Ort durch Sozialarbeiter betreut. Ferner steht auch ein Hausmeister für die Organisation des Gebäudes zur Verfügung. Die Erfahrung aus anderen Kommunen, wo bereits solche Asylunterkünfte bestehen, ist eher eine positive Erfahrung. Man kann die Unterbringung der Asylbewerber als eine Last betrachten, man kann dies jedoch auch als eine Chance für Biebertal verstehen. Sie werden eine kulturelle Bereicherung sein und damit Biebertal noch etwas bunter und vielfältiger machen. Es wird zahlreiche Möglichkeiten geben, sich als Biebertaler Bürger auch ehrenamtlich in dieses Projekt einzubinden. Unterstützen Sie dieses Projekt mit Ihrer Solidarität, Ihrer Toleranz und ggf. Ihrem ehrenamtlichen Engagement. Hierum möchte ich Sie ganz persönlich bitten. Wir wollen Ihnen dieses Projekt vorstellen. Hierzu werden kompetente Vertreter des Landkreises bzw. Personen, die an dem Projekt beteiligt sind, Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Hierbei können die vielleicht vorhandenen Befürchtungen, aber auch die Chancen ausreichend thematisiert werden. Für diese Veranstaltung haben wir Freitag, den 27. Juni 2014, im kleinen Saal des Bürgerhauses Rodheim-Bieber, vorgesehen. Zeit der Veranstaltung Uhr bis ca Uhr. Ich freue mich auf alle Besucher, die vielleicht einfach nur interessiert sind, die Bedenken haben oder die Chancen ausloten wollen. Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr, ich freue mich auf Ihren Besuch. Ihr Thomas Bender Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Biebertal Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) der 1, 2 und 7 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetzte vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal am / / / die folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Biebertal 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet.

2 2 Steuerpflicht und Haftung (1) Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist die Halterin oder der Halter eines Hundes. (2) Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt aufnimmt. Als Halterin oder Halter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen oder Haltern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Steuer. 3 Entstehung und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. In den Fällen des 2 Abs. 2 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Hundehaltung gilt mit dem Ablauf des Kalendermonats als beendet, in dem die Meldung nach 10 Abs. 2 dieser Satzung erfolgt. 4 Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen. 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 45,00, für den zweiten Hund 75,00, für jeden dritten und jeden weiteren Hund 100,00. (2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. (3) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,00. (4) Als gefährliche Hunde gelten: 1. Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen, 2. Hunde, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah, 3. Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, 4. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen, oder 5. aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen. (5) Solche gefährlichen Hunde sind insbesondere Hunde folgender Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: 1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, 3. Staffordshire-Bullterrier, 4. Bullterrier, 2 5. American Bulldog, 6. Dogo Argentino, 7. Kangal (Karabash), 8. Kaukasischer Owtscharka 9. Rottweiler; dies gilt nicht, soweit Hunde dieser Rasse schon vor dem gehalten wurden oder Nachkömmlinge dieser Rasse am bereits erzeugt waren und ihre Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens bei der nach 16 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (v , GVBl. I S. 54; zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. I S. 328) in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Behörde schriftlich angezeigt worden ist. 6 Steuerbefreiungen (1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, ag oder H besitzen. (2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für 1. Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, wenn diese auf Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden und in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltskosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, 2. Hunde, die ausschließlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Eine Haltung ausschließlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken liegt insbesondere vor bei der Haltung a) von Gebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden, b) von Hunden durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe angemeldet haben. (3) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für 1. Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, 2. Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres. 7 Steuerermäßigung (1) Für Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und diesen einkommensmäßig gleichstehenden Personen wird die Steuer für den ersten Hund auf Antrag auf 50 v.h. des Steuersatzes ermäßigt. 8 Allgemeine Voraussetzungen für Steuervergünstigungen Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde keine gefährlichen Hunde im Sinne dieser Satzung sind, 2. die Hunde, für welche die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind 3. der Steuerpflichtige die für die Beurteilung der Voraussetzungen der Steuervergünstigung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und die ihm bekannten Beweismittel vorlegt, 4. die Hunde entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden. 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. In der Festsetzung kann be-

3 stimmt werden, dass die Festsetzung auch für künftige Kalenderjahre gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Steuer nicht ändern. (2) Die Steuer wird bei der erstmaligen Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, im übrigen jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig. (3) Für diejenigen Steuerzahler, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 10 Meldepflicht (1) Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder wenn der Hund ihr oder ihm durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Biebertal, Steueramt, anzumelden. In den Fällen des 2 Abs. 2 Satz 2 muß die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. (3) Wird ein Hund veräußert, so sind zur Sicherung der Erhebung der Hundesteuer mit der Anzeige nach Abs. 2 Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers anzugeben, sofern die Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers im Gebiet der Gemeinde Biebertal liegt. 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. (3) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen. (4) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Gemeinde zurückzugeben. (5) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke; die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. 12 Datenschutz (1) Zur Ermittlung der Steuerpflichtigen und zur Festsetzung der Hundesteuer nach dieser Satzung ist die Erhebung folgender Daten gem. 4 des Gesetzes über kommunale Abgaben in Verbindung mit 90 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung durch die Gemeinde Biebertal, Steueramt, zulässig: Personenbezogene Daten werden bei der Anmeldung und beim Betroffenen erhoben über Name, Vorname(n) des Halters bzw. der Halter, Anschrift, Geburtsdatum, Anzahl der gehaltenen Hunde Hunderasse der gehaltenen Hunde. 15 Abs. 6 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003 (GVBl.IS.54), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. I S. 328) bleibt unberührt. (2) Die Daten dürfen von der Daten verarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Festsetzung und der Erhebung der Hundesteuer weiterverarbeitet werden. 13 Steueraufsicht (1) Auf die Steuerschuldner finden die Vorschriften der Abgabenordnung über die Außenprüfung entsprechende Anwendung. (2) Die Gemeinde ist befugt, die Angaben des zur Auskunft Verpflichteten in seinen Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen nachzuprüfen. (3) Der Gemeindevorstand kann allgemeine Aufnahmen des Hundebestandes anordnen. 14 Hundebestandsaufnahme (1) Der Gemeindevorstand kann zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Erhebung der Hundesteuer im zeitlichen Abstand von nicht weniger als zwei Jahren allgemeine Erhebungen des Hundebestandes (Hundebestandsaufnahme) anordnen. Der Gemeindevorstand weist vor Durchführung öffentlich in geeigneter Form auf die Hundebestandsaufnahme hin. (2) Die Gemeinde kann sich zur Durchführung der Hundebestandsaufnahme Dritter bedienen, wenn der Gemeindevorstand dies anordnet. 4 des Hessischen Datenschutzgesetzes in der Fassung vom (GVBl. I S. 98), geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. I S. 208) gilt entsprechend. (3) Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände und deren Stellvertreter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadt auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen ( 4 Abs. 1 Nr. 3a KAG in Verbindung mit 93 AO). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet. (4) Bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände sowie deren Stellvertreter zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der ihnen vom Steueramt übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen verpflichtet ( 4 Abs. 1 Nr. 3a KAG in Verbindung mit 93 AO). Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach den Absätzen 1 und 2 nicht berührt. (5) Durch das Ausfüllen der Fragebögen oder die mündliche Auskunftserteilung wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach 10 nicht berührt. 15 Übergangsvorschrift Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bei der Gemeinde bereits angemeldeten Hunde gelten als angemeldet im Sinne des 10 Abs Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Biebertal, den Der Gemeindevorstand Thomas Bender, Bürgermeister Notfälle/Notrufe Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst: Steinstraße 1, Gießen, Tel. (06 41) Im Notfall Polizei - Notruf 110 Feuerwehr - Notruf 112 Rettungsdienst - Notruf 112 Qualifizierter Krankentransport: (06 41)

4 Sirenensignale: Feueralarm Rundfunkgerät einschalten auf Durchsagen achten Ausfall des kompletten Telefonnetzes und der Handynetze Bei einem Komplettausfall des gesamten Telefonnetzes (auch den Notruf betreffend) über einen längeren Zeitraum (länger als 30 Minuten), werden ab sofort alle Feuerwehrgerätehäuser in den einzelnen Ortsteilen besetzt. Bei Notfällen wie Unfall, Feuer und ärztlichen Notfällen sollten Sie sich zu dem jeweiligen Gerätehaus Ihres Wohnortes begeben. Die Feuerwehr wird dann Ihren Notruf per Funk weitergeben. Feuerwehrgerätehäuser: Rodheim: Mühlbergstraße 9 Bieber: Rimbergstraße 15 Vetzberg: Burgstraße 6 (bitte hinteren Eingang benutzen) Fellingshausen: Industriestraße 2 a Königsberg: Am Eckartsrot 3 Frankenbach: Erdaer Straße 21 Krumbach: Zum Wilsberg 5 Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Notfälle gilt und nicht missbraucht werden darf. Medizinische Versorgung Apotheken-Notdienst Dienstbereitschaft des Apothekenbezirkes Biebertal, Dutenhofen, Gießen, Heuchelheim, Lahnau, Wettenberg: Dienstbereit vom 28. Juni bis 4. Juli 2014: Hirsch-Apotheke, Frankfurter Straße 6, Gießen, Telefon (06 41) Stern-Apotheke, Frankfurter Straße 24, Gießen, Telefon (06 41) Pelikan-Apotheke am Kreuzplatz, Kreuzplatz 2, Gießen, Telefon (06 41) Liebig-Apotheke, Klinikstraße 33, Gießen, Telefon (06 41) Neue Apotheke, Grünberger Straße 20, Gießen, Telefon (06 41) Biebertal-Apotheke, Gießener Straße 5, Heuchelheim, Telefon (06 41) Engel-Apotheke, Marktplatz 8, Gießen, Telefon (06 41) Goethe-Apotheke, Stephanstraße 26, Gießen, Telefon (06 41) Gleiberg-Apotheke, Hauptstraße 18, Wettenberg-Krofdorf, Telefon (06 41) Ärztlicher Notdienst - Lahn - Bieber Sitz: Biebertal-Rodheim, Gießener Str. 46, Telefon ( ) zuständig für: Biebertal, Heuchelheim, Wettenberg, Lahnau Dienstzeit: Samstag 8.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr, montags bis freitags bis 6.00 Uhr. An Feiertagen, die auf Wochentage fallen, vom vorangehenden Werktag Uhr an bis zum nachfolgenden Werktag 6.00 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden wird um telefonische Voranmeldung gebeten. 4 Sonntagsdienstgemeinschaft Aartal Zuständig für die Arztpraxen: Dr. Hornung, Hohenahr Dr. Warnstedt-Hornung, Hohenahr Dr. H. Lepper, Hohenahr Dr. Krekeler, Dr. Gnandt, Bischoffen 1 Sitz: Herborn, Walter-Rathenau-Straße 29 Kontaktaufnahme über Arztnotruf Wetzlar, Tel. ( ) Diakoniestation Biebertal Gießener Straße 46, Biebertal Telefon ( ) 30 38, Mobil: (01 71) Ambulanter Pflegedienst für die Ortschaften Rodheim, Bieber, Vetzberg, Königsberg, Fellingshausen, Krumbach und Frankenbach Zahnärztlicher Notdienst Leitstelle Lahn-Dill, Telefon ( ) Service-Nummer gebührenpflichtig, 14 ct./min. Deutsches Festnetz, Mobilfunknetz max. 42 ct./min. Hebammenhilfe Regina Rothensee (Hebamme), Telefon ( ) Hebammenpraxis LUNA Wettenberg/Biebertal, H. Erkes, Telefon (06 41) Tierärztlicher Notdienst Für Kleintiere und Pferde: Dr. med. vet. Petra Raabe, Rodheimer Straße 37, Fellingshausen, Tel. ( ) , Mobil (01 71) Für Kleintiere und Pferde: Tierklinik Grube Königsberg GmbH, Tel. ( ) oder Für Kleintiere und Wiederkäuer: Dr. med. vet. E. Gielen, An der Hardt 2, (Gewerbegebiet Rodheim), Tel. ( ) Wichtige Rufnummern Zuständigkeiten für Wasser, Abwasser, Straßenlampen in der Gemeinde Biebertal Bei Problemen in der Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an folgende Rufnummer: / Bei Problemen in der Wasserversorgung und Rohrbrüchen wenden Sie sich bitte direkt an folgende Rufnummer: / Bei Problemen und Fragen zur Wasserversorgung im Ortsteil Krumbach wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke : Tel / Für defekte Straßenlampen ist zuständig: Ortsteile: Rodheim-Bieber Gemeindeverwaltung...Telefon...( ) 69-0 und Vetzberg... Fellingshausen K. W. Heuser...Telefon...( ) Frankenbach und Krumbach Fa. Peter Wagner...Telefon...( ) Königsberg Fa. Elektro-Krauskopf..Telefon..( ) Strom- und Gasversorgung E.ON Mitte AG Kundenservice (0800) Entstörungsdienst Strom (0800) Gas (0800)

5 Tel.-Nr. Großsporthalle Telefon (01 73) Wochenenddienstbereitschaft des Hessischen Forstamtes Wettenberg Informationen über die Rufbereitschaft an dienstfreien Tagen unter der Rufnummer (06 41) Öffnungszeiten der Tagespflegestätte, Gießener Straße 46 in der ehemaligen Grundschule: Montag bis Freitag von 7.30 bis Uhr Pflegedienstleitung: Frau Spamer, Telefon ( ) Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Königsberg, Schloßstraße 51: Montag bis Freitag von 7.30 bis Uhr Kitaleitung: Frau Blaschek,Tel. ( ) 27 90, kblaschek@biebertal.de Tierkörperbeseitigung: Telefon ( ) AST Anruf-Sammel-Taxi Vorbestellung unter ( ) mindestens 60 Minuten vor der Abfahrt erforderlich. Telefon-Finanzservicestelle im Finanzamt Gießen Erreichbarkeit der Telefon-Finanzservicestelle (Tel / ): Mo. Do., Uhr durchgehend; Fr Uhr Öffnungszeiten der Finanzservicestelle: Mo., Di., Mi., Uhr durchgehend; Do Uhr; Fr Uhr Verwaltung Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Bürgermeister montags: 9.00 bis Uhr dienstags: bis Uhr freitags in den Ortsteilen: 9.00 bis Uhr Folgende Termine sind geplant: Freitag, den 4. Juli 2014, von 9.00 bis Uhr: Mehrzweckhalle Vetzberg Freitag, den 11. Juli 2014, von 9.00 bis Uhr: Mehrzweckhalle Fellingshausen Freitag, den 18. Juli 2014, von 9.00 bis Uhr: Bürgerhaus Frankenbach Freitag, den 25. Juli 2014, von 9.00 bis Uhr: Mehrzweckhalle Königsberg, Vereinszimmer Freitag, den 1. August 2014, von 9.00 bis Uhr: Mehrzweckhalle Krumbach, kl. Saal Die Sprechstunden von Bürgermeister Bender am Dienstag, dem 8. Juli 2014, am Montag, dem 14. Juli 2014, und am Dienstag, dem 22. Juli 2014, entfallen. Bürgerservice montags, mittwochs: 8.00 bis Uhr dienstags: 7.00 bis Uhr freitags: 8.00 bis Uhr donnerstags: geschlossen Verwaltung montags, mittwochs, freitags: 8.30 bis Uhr dienstags: bis Uhr oder nach Vereinbarung (Termine zur Anmeldung der Eheschließung bitte telefonisch vereinbaren!) Amt für Kinder u. Erdgeschoss, Zimmer 29, Sprechzeiten nach Verein- Jugendliche barung, Tel. ( ) Ausbildungs- Herr Grabowski, Telefon (06 41) koordinator Beratungsstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen L. Hellmann, montags und mittwochs von 8.30 bis Uhr Geragoge und nach Vereinbarung, Telefon ( ) 30 45, Gießener Straße 46 Sprechstunden des Ortsgerichts Biebertal Dienstags, von bis Uhr, im Zimmer 2 im Obergeschoss der Gemeindever waltung oder in dringenden Fällen nach Vereinbarung mit dem Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Gerd Galinski, OT Fellingshausen, Bauroth 7, Tel. ( ) 71 59, Mobil: / , Fax / Terminvereinbarungen außerhalb der allgemeinen Sprechstunden sollten auf das unumgängliche Maß und nur auf wirklich dringende Fälle beschränkt werden. Montag: Dienstag: 5 Die Sprechstunden des Ortsgerichtes am 1. und 8. Juli 2014 fallen aus. Schiedspersonen Schiedsamtsbezirk Biebertal (Rodheim-Bieber, Fellingshausen, Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Vetzberg) Werner Mühlig, Telefon ( ) Dieter Gutzeit (Stellvertreter), Tel. ( ) Neue Reisepässe Die bis zum 11. Juni 2014 beantragten Reisepässe sind fertiggestellt und können während den Sprechzeiten abgeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass beim Abholen des neuen Reisepasses abgelaufene oder vorläufige Reisepässe mitzubringen sind. Sprechstunden der Forstdienststellen Revierförsterei Biebertal, Tel. (01 60) oder ( ) 3 47: Zuständig für Staats- und Gemeindewaldreviere Sprechzeiten: Dienstags von bis Uhr, Raum 22 im Untergeschoss der Gemeindeverwaltung. Wegen der geringen Nachfrage finden in den Sommermonaten ab dem 13. Mai 2014 keine Sprechstunden in der Gemeindeverwaltung statt. Hallenbad Biebertal Hallenbad Biebertal, Telefon ( ) Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: -Warmbadetag- Geschlossen (Vormittags geschlossen) Uhr Uhr Uhr: Wassergymnastik Donnerstag: (Vormittags geschlossen) Uhr Uhr: Aqua-Jogging Freitag Uhr Uhr: Aqua-Jogging Uhr: Spielnachmittag Ab Uhr eingeschränkter Badebetrieb wegen Vereinstraining! Samstag: Uhr Sonntag: Uhr Einlass in den Abendstunden bis 30 Minuten vor Schließung des Bades. Sauna Öffnungszeiten Geschlossen Uhr Frauen

6 Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag: Uhr Gemischt Uhr Frauen Uhr Gemischt Uhr Gemischt Uhr Familien Das Familienbad und die Sauna der Gemeinde Biebertal sind am Sonntag, dem 6. Juli 2014, wegen der Wettkampfveranstaltung der KSG Bieber geschlossen. 3. Juli 2014 Zweiwöchentliche Leerung: Bieber, Rodheim Zwei- und vierwöchentliche Leerung: Vetzberg Abfuhr der gelben Säcke 1. Juli 2014 Bieber, Rodheim Wochenmarkt Freitags von bis Uhr auf dem Parkplatz vor der Gemeindeverwaltung. Wochenmarkt in Fellingshausen Donnerstags von bis Uhr auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle. Sprechstunden des Gießener Suchthilfezentrums für Stadt und Kreis Gießener Suchthilfezentrum, Schanzenstr. 16, Tel / Sprechstunden: Montags, donnerstags und freitags Dienstags und mittwochs Schutzhütten bis Uhr bis Uhr Nutzung der Schutzhütten in Biebertal Es wird darauf hingewiesen, dass an den Schutzhütten der Gemeinde Biebertal in Fellingshausen, Rodheim-Bieber, Frankenbach und Königsberg keine Müllgefäße zur Verfügung stehen. Der angefallene Müll ist somit vom Nutzer selbst zu entsorgen. Vergabe der Schutzhütte Sandkaute, OT Fellingshausen Die Vergabe der Schutzhütte Sandkaute im OT Fellingshausen wird weiterhin durch die Interessengemeinschaft Sandkaute vorgenommen. Ansprechpartner für die Schutzhütte Sandkaute sind die Herren Walter Bechthold, Wehrstraße 11, Tel. ( ) und Dieter Synowzik, Am Großacker 8, Tel. ( ) der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Fellingshausen. Vergabe der Schutzhütte OT Königsberg Die Vergabe der Schutzhütte im OT Königsberg wird durch die Vereinsgemeinschaft Königsberg e.v. vorgenommen. Ansprechpartner ist Herr Guido Rothe, Bergstraße 53, Tel. ( ) Abfallentsorgung Müllabfuhrtermine Abfuhr der Restmülltonne (graue Tonne) 30. Juni 2014 Zweiwöchentliche Leerung: Fellingshausen, Frankenbach, Königsberg, Krumbach 6 Die Gemeinde Biebertal übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit! Gültigkeit hat der Abfuhrkalender des Landkreises Gießen. Hinweis zum gelben Sack: Die gelben Säcke sind nur noch über ZR Zaug Recycling GmbH erhältlich. Telefon: (08 00) (kostenfreie Hotline, Mo. bis Fr. zwischen 8.00 bis Uhr) gelbersack@zr-dieentsorger.de Internet: Direkt bei: ZR Die Entsorger, Fischbach 5, Großen-Buseck Sperrmüll und Elektroaltgeräte Sperrmüll ist der Abfall, der selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die graue Restmülltonne passt, auch größere Elektroaltgeräte zählen zum Sperrmüll. Dieser Sperrmüll kann in haushaltsüblichen Mengen zweimal pro Jahr kostenlos abgeholt werden. So wird s gemacht: 1. Erstellen Sie eine Liste der Gegenstände, die abgeholt werden sollen. Einzelstücke dürfen bis 35 kg wiegen und bis zu 2 m lang sein. 2. Rufen Sie zum Ortstarif die Servicenummer an: (06 41) Nennen Sie die Gegenstände, die abgeholt werden sollen. 4. Sie erhalten einen Abfuhrtermin und werden beraten. 5. Stellen Sie am Abfuhrtag die Gegenstände getrennt nach Holz, Metall, Elektrogeräte und Restsperrmüll bis 6.00 Uhr auf den Bürgersteig. Kleinere Elektroaltgeräte, bis etwa Kaffeemaschinengröße, können in unserer Wertstoffsammelstelle in der verlängerten Kehlbachstraße in Bieber kostenfrei abgegeben werden. Sperrmüll, Restmüll, Grünschnitt, Holz und Bauschutt kann auch jederzeit bei dem Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Gießen, Lahnstraße 220, Tel. (06 41) , gegen eine Gebühr abgegeben werden. Das Schadstoffmobil ist dort jeden 2. Samstag im Monat von 9.00 bis Uhr. Öffnungszeiten des AWZ: Mo. bis Mi. von 8.00 bis und bis Uhr Do bis und bis Uhr Fr bis und bis Uhr Sa bis Uhr Wertstoffsammelstelle der Gemeinde Biebertal Die Biebertaler Wertstoffsammelstelle befindet sich im Ortsteil Bieber, in der Verlängerung der Kehlbachstraße. Öffnungszeiten: Ganzjährig samstags, von 9.00 bis Uhr und mittwochs, vom bis von bis Uhr und mittwochs, vom bis von bis Uhr. Folgende Wertstoffe werden angenommen: Bauschutt rein mineralischer Zusammensetzung ohne Anteile von Stahl, Asbest etc., Die Korngröße des Bauschutt muss kleiner als 25 cm sein.

7 Aluminium, FE-Metalle (Eisen) mit Ausnahme von Kfz-Teilen und Haushaltsgroßgeräten, Brillen, Astschnitt (Höchstmenge Kofferraumgröße), die Gebühren für Astschnitt betragen 2,50 Trockenbatterien, Elektrokleingeräte. Anlieferungen werden nur von Privat angenommen. Die Annahme von Holz, Altmetall und Bauschutt ist ab sofort kostenfrei. Die Höchstmenge liegt bei Kofferraumgröße. Für Glas stehen die Glassammelstellen in den Ortsteilen zur Verfügung. Für ausgediente Mobiltelefone steht ein Sammelbehälter im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung. Veranstaltungen Sonntag, den 29. Juni Uhr: Öffnung der Sonderausstellung Farben der Natur, Heimatverein Rodheim-Bieber e.v., Heimatmuseum Rodheim-Bieber (bis Uhr) Uhr: Fotoschau Die Lahnauen bei Atzbach / Ein Jahr am Aartalsee / Mikrowelten von Bernd Rollshausen, Heimatverein Rodheim-Bieber e.v., Heimatmuseum Rodheim-Bieber (während der Öffnung der Sonderausstellung) Sport am Wochenende (Aktuelle Informationen der Sportvereine zu Trainingszeiten usw. finden sich in der Rubrik Vereinsnachrichten ) TV Biebertal Tennis Samstag, den 28. Juni Uhr: FTG Frankfurt - MSG TV Biebertal/TC Heuchelheim Damen 50 Verbandsliga Sonntag, den 29. Juni Uhr: TC Wettenberg - TV Biebertal Herren Kreisliga A SG Hohenahr Fußball Freitag, den 27. Juni Uhr: Trainingsauftakt und Vorstellung der SG Hohenahr auf dem Sportplatz in Hohensolms (Vorstellung der Trainer, Mannschaften und Betreuer sowie Trainingsauftakt mit anschließendem Spiel und Spaß beim 1. Hohensolmser Roller-Biathlon, außerdem Dämmerschoppen und gemütliches Beisammensein. Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt!) Sonstige Mitteilungen Stellenausschreibung Die Gemeinde Biebertal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für 1 Jahr eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden für Kassen- und Reinigungstätigkeit im Hallenbad Biebertal. Die Beschäftigung erfolgt im Schichtbetrieb (auch am Wochenende und an Feiertagen). Die Entlohnung erfolgt nach TVöD. Erwartet werden Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft im Umgang mit unseren Badegästen. Die Kassentätigkeit verlangt Vertrauenswürdigkeit und Belastbarkeit. PC-Kenntnisse sind von Vorteil. Interessierte Personen werden gebeten, sich mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 4. Juli 2014 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Biebertal, Mühlbergstraße 9, Biebertal zu bewerben. 7 Mitmachen beim Tag der Regionen (TdR) 2014 Aus Liebe zur Region denken, handeln und genießen Das Regierungspräsidium Gießen hat uns aus diesem Anlass folgendes Schreiben zugesandt, dessen Inhalt wir an dieser Stelle gerne weitergeben:

8 Sehr geehrte Damen und Herren, die Vielfalt unserer Region Mittelhessen, mit ihren waldreichen Gebieten, verschiedensten Kulturlandschaften und regionalen Besonderheiten zu erhalten, weiter zu entwickeln und gut in Szene zu setzen, sind besonders wichtige Ziele, die das Regierungspräsidium Gießen gerne unterstützt. Der bundesweite Aktionszeitraum Tag der Regionen bietet einen hervorragenden Rahmen, den ländlichen Raum unserer Region Mittelhessen gemeinsam zu stärken. Der Aktionszeitraum, der in diesem Jahr am 26. September beginnt und am 12. Oktober endet, wird wieder die Vielfalt und Schönheit unserer einzigartigen Regionen aufzeigen und unser Bewusstsein für den eigenen Lebensraum sensibilisieren. Ziel des Tags der Regionen ist auch, die Einsatzfreude der selbständig und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in ihren Kommunen und Landkreisen sichtbarer zu machen und dabei möglichst viele Menschen zu motivieren, sich auch für ihre Heimat einzusetzen. Das diesjährige Motto Aus Liebe zur Region denken, handeln und genießen bringt den Sinn auf den Punkt. Möglichst viele Menschen sollen mit den Vorteilen regionalen Wirtschaftens vertraut werden und es wird ersichtlich, dass jeder Einzelne auch mit seinen alltäglichen Kaufentscheidungen die Entwicklung in seiner Kommune und seinem Landkreis positiv beeinflussen kann. Neben der landwirtschaftlichen Direktvermarktung und der regionalen Lebensmittelversorgung insgesamt, geht es verstärkt nun auch darum, das Handwerk, das produzierende Gewerbe und die Dienstleister im Aktionszeitraum zu aktivieren und einzubinden. Die Planungen für die 16. Saison der Veranstaltungsreihe Tag der Regionen laufen bereits auf Hochtouren. Das Regierungspräsidium Gießen unterstützt gern über die Landeskoordination zum bundesweiten Aktionszeitraum in der Stabsstelle L. Ich möchte, dass es wie im letzten Jahr gelingt, ein attraktives Veranstaltungsheft zu erstellen. Wenn in Ihrem Wirkungsbereich Veranstaltungen geplant sind, oder geplant werden, würde ich mich über die Zusendung einer kurzen Veranstaltungsbeschreibung sehr freuen. Initiativen, Vereine und Unternehmen und alle engagierten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich beispielsweise mit Festen, Regionalmärkten, Betriebsführungen, themenbezogenen Fahrradtouren und Exkursionen am Tag der Regionen zu beteiligen. Der Fantasie zur Ausgestaltung eines eigenen Beitrages sind keine Grenzen gesetzt. Weitere Informationen zum Aktionszeitraum finden Sie unter Mit Ihrer Unterstützung können wir den Tag der Regionen erfolgreich gestalten und die Vorteile des ländlichen Raumes in besonderer Weise darstellen. Ich möchte Sie daher gerne dazu ermutigen: Tragen Sie die Idee des Tags der Regionen weiter und helfen Sie uns dabei, möglichst viele Akteure zur Ausgestaltung ansprechender Aktionen zu gewinnen Ich freue mich auf Ihre Ideen und Anregungen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Dr. Lars Witteck, Regierungspräsident Veranstaltungsankündigungen können Sie gerne der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Sozialwesen, Ansprechpartner: Volker Herr, Tel. ( ) oder per senden. Wir werden diese an das Regierungspräsidium (RP) weitergeben. Das RP wird die Veranstaltungen nach Abstimmung mit den Organisatoren auch in dem Veranstaltungsheft 2014 veröffentlichen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 8 Ihre Gemeindeverwaltung informiert: Zum 1. Juli 2014 werden in der gesetzlichen Rentenversicherung einige Neuerungen in Kraft treten. Über die Wichtigsten möchten wir unsere Bevölkerung informieren: Für die Mütter, die vor dem Kinder erzogen haben, werden derzeit 12 Monate für die Kindererziehung im Rentenversicherungskonto berücksichtigt. Ab Juli sind es dann 24 Monate pro Kind. Frauen, die ihre eigene Rente bereits erhalten, bekommen die Kindererziehungszeiten automatisch dazu gerechnet. In den meisten Fällen wird es dann eine Erhöhung der Rente geben. Die Auszahlung dieser höheren Rente wird, laut Auskunft der Rentenversicherungsträger, erst im Herbst erfolgen. Sie erhalten dann automatisch den Betrag bzw. die Nachzahlung zu Ihrer Rente hinzu. Sie müssen nichts unternehmen oder Anträge stellen. Sollten Sie über 65 Jahre alt sein, Kinder erzogen haben aber noch keine Rente erhalten, dann erkundigen Sie sich, ob Ihnen eine Rentenleistung zusteht. Ab der Erziehung von drei Kindern besteht ein Rentenanspruch Frauen, die zwei Kinder erzogen haben, müssten noch 12 Monate in die Rentenversicherung einzahlen und hätten dann einen Rentenanspruch. Vielleicht haben Sie aber auch bereits in die Rentenversicherung eingezahlt, dann haben Sie unter Umständen bereits ab 1. Juli 2014 die Wartezeit erfüllt. An der Voraussetzung, dass eine Regelaltersrente erst dann besteht, wenn mindestens 60 Beitragsmonate (also 5 Jahre) in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, ändert sich nichts. Sollten Sie also noch keine Rente erhalten und Kinder erzogen haben erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Rentenversicherungsträger. Eine weitere bedeutsame Neuregelung zum 1. Juli 2014 ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese kann ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung gezahlt sind. Es werden auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Krankgengeldbezug, Wehr-/Zivildienst, Monate aus geringfügigen versicherungsfreier Beschäftigung, Ersatz- und Berücksichtigungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges, des Krankgeld- und Übergangsgeldbezuges mitgerechnet. Unter Umständen zählen auch Monate, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben, bei der Berechnung der 45 Jahre mit. Für die Jahrgänge 1951 und 1952 wird diese Rente ohne Anhebung gewährt. Ab den Jahrgängen steigt das Renteneintrittsalter in 2-Monats-Schritten. Ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können und ab welchem Zeitpunkt, darüber gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder der Rentenversicherungsträger Auskunft. Die Sonnenstraße Evenius GmbH lädt zum zweiten Kreativbasar des GpV ein Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GpV) im Landkreis und der Stadt Gießen lädt zum zweiten Kreativbasar für Donnerstag, den 10. Juli 2014, von bis Uhr in die Räume des arbeitspädagogischen Bereiches der Sonnenstraße Evenius GmbH im Rodheimer Gewerbegebiet (Karlstraße 22) ein. Aktuell arbeiten 14 Einrichtungen mit ambulanten, tagesstrukturierenden und vollstationären Betreuungsangeboten für volljährige Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer seelischen Behinderung oder einer Suchterkrankung sowie deren Angehörigen im GpV zusammen. Ziel des GpV ist es, die Personen, die von Erkrankung oder Behinderung betroffen oder bedroht sind, bei der Eingliederung und einem Leben in der Gesellschaft sozialpsychiatrisch zu beraten, zu begleiten und mit geeigneten Betreuungs- und oder Behandlungsangeboten zu unterstützten. Sieben dieser Einrichtungen laden am 10. Juli 2014 zum zweiten Mal zu einem Kreativbasar ein. Dabei sollen nicht nur Begegnungen ermöglicht werden, sondern auch Arbeiten aus den Einrichtungen vorgestellt und Produkte und Kunstobjekte präsentiert werden. Diesmal steht neben den Mitmachangeboten und dem Verkaufsbasar auch ein großer Bereich mit einer Kunstausstellung unter dem Motto Meine Farben meine Bilder für alle Besucher offen. Die betreuten Personen der Einrichtungen präsentieren in dieser Ausstellung Kunstobjekte und Bilder unterschiedlichster Materialien, Techniken und Stilrichtungen. Diese besondere Ausstellung wird von der Behindertenbeauftragten des Landes Hessen eröffnet. Die Künstler und Initiatoren freuen sich, mit Frau Müller-Erichsen und einem Vertreter der Projektgruppe Fluss mit Flair 2014, für diese Form der Ausstellung einen neuen Rahmen gefunden zu haben, bei dem die beeindruckenden Kunstobjekte einem breiten Publikum gezeigt werden können. Ansprechen will dieser Aktionstag alle Freunde, Bekannte und gerade auch die Nachbarschaft aller beteiligten Einrichtungen, mit nach Biebertal zu kommen, um den Nachmittag mit uns gemeinsam zu erleben. Gemeinsam mehr erleben! Inklusion heißt für uns auch gemeinsam bunt!

9 Eltern im Pflegeheim Wann müssen Kinder für die Kosten aufkommen? Informationsveranstaltung mit Michael Götz, Fachanwalt für Sozialrecht am 8. Juli Uhr, im Bürgerhaus Reiskirchen, Schulstraße 17, Reiskirchen. Veranstaltet von Beko... selbstbestimmt im Alter! Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen und Pflegestützpunkt Landkreis Gießen. ERNA (Ehrenamtscafé) am Sonntag, dem 6. Juli 2014, von bis Uhr im Gailschen Park Bunt, schön und vielfältig Inklusion leben in Rodheim-Bieber Unter diesem Motto lädt das Team des Ehrenamtscafe zu einer besonderen Veranstaltung am Sonntag, dem 6. Juli 2014, um Uhr in den Gailschen Park in Rodheim ein. Es erwartet Sie: eine Modenschau vorgeführt von Modells mit und ohne Handicap die Vorstellung des Leitbildes eine Luftballonaktion Musik dargeboten von Dieter Faust Kaffee und Kuchen. Unsere Bestrebungen sind: Nachbarschaftshilfe anzuregen, Inklusion ( Einbindung) von älteren oder behinderten Mitbürgern/innen in das Vereins- und Gemeindeleben zu fördern und dazu anzuregen, in angenehmer Atmosphäre einen Moment zu entspannen. Wir freuen uns auf viele Besucher/innen. Biebertaler Einkaufsbus Hilfebedürftige und Personen ohne Fahrgelegenheit aus Biebertal werden zuhause abgeholt und nach dem Einkauf wieder bis zur Haustür gebracht. Die Benutzung des Kleinbusses ist kostenfrei. Die Mitfahrer/innen werden ab Uhr nach Rodheim-Bieber zum REWE-Markt in der Gießener Straße gefahren. Auf Wunsch wird auch der Bereich Schindwasen und der Bürgerhausparkplatz angefahren. Zum Einkauf stehen etwa 45 Minuten zur Verfügung. Die Rückfahrt erfolgt etwa Uhr ab Einkaufsmarkt. Wer an der Fahrt teilnehmen möchte, muss sich ein bis zwei Tage vorher oder am Einkaufstag ab 8.30 bis spätestens 9.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung telefonisch ( / 69-0) mit Name, Anschrift und Telefonnummer melden. Für die einzelnen Ortsteile sind folgende Einkaufstage vorgesehen: Tag Ortsteil Abfahrt Ankunft Dienstag Königsberg Uhr ca Uhr Vetzberg ca Uhr ca Uhr Mittwoch Frankenbach Uhr ca Uhr Krumbach ca Uhr ca Uhr Donnerstag Rodheim-Bieber Uhr ca Uhr Freitag Fellingshausen Uhr ca Uhr Bücherei Biebertal Die Bücherei in der neuen Schule hat folgende Öffnungszeiten: Sie ist für alle Bürger geöffnet montags von und Uhr*, mittwochs von Uhr, und donnerstags von Uhr in den Schulferien nur mittwochs und donnerstags zu diesen Zeiten. * Am Montagnachmittag ist auch eine Beratung in PC-Fragen für Senioren möglich. Informieren Sie sich vor Ort über unser Angebot, besuchen Sie uns oder unsere Homepage. Von dort aus können Sie jetzt auch unseren 9 gesamten Bestand an Büchern und Hörbüchern im Internet ansehen und in ihm suchen. Angemeldete Leser können auch reservieren und ihre Ausleihen verlängern. Treten Sie dem Förderverein bei und unterstützen Sie unsere Arbeit. Beitrittserklärungen finden Sie in der Bücherei oder auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie unsere Einladung zur Lesung von Heidi Haas am 3. Juli zwischen Achtel- und Viertelfinale unter der Rubrik Vereinsnachrichten. Weitere Informationen auch Verlängerungen der Ausleihzeiten: Dieter Scholz, Tel. ( ) 77 41, vors@buecherei-biebertal.de Bambini Club Kinderbetreuung seit 2003! Hohlgarten 5, Biebertal-Fellingshausen Kindergroßtagespflege für Kinder ab ca. 1 Jahr bis zum kindergartenfähigen Alter. Wir betreuen Ihr Kind kleinkindgerecht, liebevoll und kompetent! Unsere Betreuungszeiten: Montags bis freitags von 7.45 bis Uhr. Über eine telefonische Terminvereinbarung freuen sich Kerstin Schmidt & Team, Telefon ( ) Besuchen Sie auch unsere Homepage: Kleine Biber zertifizierte Kinderbetreuung (OT Bieber) Familiär und kreativ für Kids von ca. 1 bis 3 Jahren Minigruppe Betreuungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis Uhr. Kontakt: Anke Chmil, Goethestraße 27, Biebertal, Telefon ( ) , anke.chmil@gmx.de, Internet: Kindergruppe Bibernest Wir bieten an: Tagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr. Wir arbeiten nach pädagogischem Konzept in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Verein Eltern helfen Eltern e.v. Weitere Infos: Kindergruppe Bibernest, Bornweg 7, Biebertal, Telefon ( ) oder Hallo Seniorinnen und Senioren, Die Biebertaler Seniorenrunde trifft sich vor der Sommerpause noch einmal zu einem gemeinsamen Grillnachmittag mit den Mitgliedern des Förderverein Sozialstation. Der gemütliche Nachmittag in freier Natur, mit musikalischer Unterhaltung und feiner Verköstigung findet statt am Montag, dem 30. Juni 2014, um Uhr an der Schutzhütte in der Fellingshäuser Sandkaute. Die Beförderung ist wie gewohnt und zusätzlich gibt es ausreichend Mitfahrgelegenheiten um Uhr vor dem Eingang zum Bürgerhaus Rodheim und um Uhr an der Haltestelle Fellingshäuser-/Sonnenstraße. Die Seniorenrunde freut sich auf die Mitglieder des Förderverein sowie weitere interessierte Mitbürger/innen. Um entsprechend planen zu können,wird um Anmeldung bei Günter Leicht, Telefon ( ) 70 88, oder bei Ludger Hellmann, Telefon ( ) 30 45, gebeten. Folgende Personen stehen auch als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: In Frankenbach/ Lisa Einenkel ( ) Krumbach Monika Maio ( ) In Königsberg Marlies Rothe ( ) 4 32 In Rodheim- Angelika Götz ( ) Bieber Ingrid Bauer ( ) Gisela Knecht ( ) In Vetzberg Inge Dörr ( ) 63 16

10 Schulen Gesamtschule Gleiberger Land Vortragsreihe Eltern im Gespräch Wann? 1. Juli 2014 Wo? Mensa Uhrzeit: Uhr Thema des Abends: Essen und Trinken in der Diskussion Referentinnen: Pauline Keller, Schülerin der S 10, Einführungsreferat Magersucht eine falsche Freundin? Dr. Sabine Poschwatta-Rupp, Ernährungswissenschaftlerin Vortragsdauer ca. 1,5 Stunden Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Mahlzeit! Was junge Leute für den Schultag brauchen Inhalte des Workshops: 1. Zusammenhang zwischen Ernährung und Leistung 2. Praktische Tipps zur Umsetzung 3. Ein paar kleine Experimente Mit freundlicher Unterstützung der Techniker Krankenkasse. Das Seminar entspricht den Vorgaben der Krankenkassen gemäß 20 SGB V zur Durchführung von Präventionskursen. Bitte geben Sie eine kurze Rückmeldung per poststelle@gleibergerland.wettenberg.schulverwaltung.hessen.de, ob Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen (Anzahl der Personen). Danke! Interessant auch für Schüler/-innen Jahrgang 9/10. Weitere Infos: Die Schulgemeinde der GGL Umweltecke Steckbrief Mäusebussard Für die Umweltecke bearbeitet von Karl Herrmann In diesen Wochen fallen sie besonders auf, die Rufe der Mäusejäger. Warum? Es sind die flügge gewordenen Jungvögel, die mit ihren durchdringenden Ziiiiiieeeee-Rufen den Elternvögeln signalisieren, wo sie zur Fütterung zu finden sind. Der Mäusebussard zählt mit 51 bis 56 cm Länge und einer Flügelspannweite von 117 bis 137 cm zu den mittelgroßen Greifvögeln. Das Weibchen ist etwas größer als das Männchen, was bei Greifvögeln nicht ungewöhnlich ist. So wiegen die Männchen 700 bis 800 Gramm und die Weibchen 880 bis 1200 Gramm. Der Mäusebussard zeichnet sich durch seine miauenden Laute aus. Das Gefieder des Mäusebussards kann sowohl von fast weiß bis dunkelbraun alle Übergänge zeigen und ist sehr variabel. Der Mäusebussard ernährt sich, seinem Namen entsprechend, hauptsächlich von Mäusen und anderen kleinen Nagetieren. Jedoch können auch Insekten und Frösche, sowie verletzte oder geschwächte Hasen, Kaninchen und Vögel dem Greifvogel zum Opfer fallen. Regenwürmer ergänzen den Speisezettel. Auch Aas, besonders auf Straßen getötete Tiere, werden gerne vom Mäusebussard gefressen. Schutzstatus International Der Mäusebussard fällt unter Anhang zwei der Berner Konvention von Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten, die streng geschützten Tiere des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten. Brut- und Raststätte dieser Tiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit diesen Tieren getrieben werden. Die Bonner Konvention trat ebenfalls 1979 in Kraft und dient dem Schutz wandernder Arten. Der Mäusebussard wird in Anhang II aufgeführt, in diesem werden die Arten aufgelistet, die sich in einer Freitag, den 27., bis Samstag, den 28. Juni 2014, Bibliodrama-Wochenende mit Frau Gabriele Zander im Ev. Gemeindehaus in Rod- ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung heim. 10 internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären. Zudem unterliegt der Mäusebussard wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Handel mit Mäusebussarden ist nach der EU-VO 338/97 verboten, hier wird er als streng geschützte Art gelistet. National Der Mäusebussard gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von 7 Abs. 2 Nr BNatSchG. Gleichzeitig unterliegt er aber nach 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zugleich dem Jagdrecht. Rote Liste BRD: ungefährdet (Aus: NABU) Kirchliche Nachrichten Wochenspruch (2. Sonntag nach Trinitatis) Christus spricht: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Matthäus 11, 28 Diakoniestation Biebertal Gießener Straße 46, Telefon ( ) Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis Uhr Spendenkonto: Konto-Nr , BLZ: , Ev. Kreditgenossenschaft Kassel Dienstbereit für die Ortschaften: Rodheim, Bieber, Vetzberg, Königsberg, Fellingshausen, Krumbach und Frankenbach Pflegedienstleitung: Schwester Margot, Tel. ( ) Für pflegerische Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten erreichen Sie uns unter der Nummer: (01 71) Wochenenddienst, 28. und 29. Juni 2014 Pfleger Christian / Schwester Alexandra Abenddienst, 30. Juni bis 4. Juli 2014 Pfleger Daniel / Schwester Brigitte Evangelische Kirchengemeinde Rodheim/Vetzberg Besuchen Sie die Kirchengemeinde im Internet unter: Pfarrer Merten Teichmann: Telefon ( ) , merten.teichmann@ekiro.de Pfarrerin Imogen Kasemir-Arnold: Telefon (01 57) oder über das Gemeindebüro, ImogenKasemir-arnold@web.de Pfarrer Matthias Henkel: Telefon ( ) , Fax ( ) , pfarrer-matthias.henkel@ekiro.de oder pfarrer-matthias.henkel@hotmail.de Gemeindebüro: Telefon ( ) 63 39, Fax ( ) 13 27, gemeindebuero@ekiro.de Öffnungszeiten Gemeindebüro: Mo. bis Do bis Uhr. Gemeindepädagoge Christoph Schäufler: Telefon (01 51) , evangelische_jugend_biebertal@yahoo.de Kindergarten Rodheim Frau Hofmann: Telefon ( ) Kindergarten Vetzberg Frau Plaß: Telefon ( ) Kirche Rodheim Öffnungszeiten im Sommerhalbjahr: montags bis freitags von 9.00 bis Uhr, samstags und sonntags von bis Uhr. Jeden Mittwochabend (18.00 Uhr) sind Sie eingeladen zu 20 Minuten Zeit für Gebet, Bibeltexte, Singen, Stille.

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