Elterninformationen für das Schuljahr 2015/16

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1 Elterninformationen für das Schuljahr 2015/16 Nr. Thema Seite 1. Personen und Funktionen 2 2. Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Weiltalschule 2 3. Kontaktdaten der Schulpsychologin 2 4. Terminplan für das Schuljahr 2014 / Kopiergeld Wanderwoche und Wandertage Witterungsbedingter Unterrichtsausfall 3 8. Religionsunterricht 3 9. Epochaler Unterricht Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit Schulweg Verlassen des Schulgeländes Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht Beurlaubungen vor oder nach Ferienabschnitten Handys und elektronische Geräte Schulregeln Schulkonferenz: Wahlen zum Schuljahresbeginn Terminplan für das Schuljahr 2014/15 Vereinbarungen für das Zusammenleben Hausordnung der Weiltalschule Weilmünster Vorlage: Terminvereinbarung für ein Elterngespräch

2 1. Personen und Funktionen Schulleitung: Anette Schmittel Joachim Mulfinger Ingo Nierfeld Kerstin Ochs Andrea Marcos Navas Schulleiterin stellvertretender Schulleiter Leiter des Hauptschul- und Realschulzweiges Leiterin der Förderstufe Rektorin für Schulentwicklung und pädagogische Mittagsbetreuung, Leiterin des Gymnasialzweiges Sekretariat: Frau Reis Schulhausverwalter: Herr Lockl Vertrauenslehrer/in: Frau Wolf Beratungslehrerin für Suchtprävention: Frau Hellmann 2. Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Weiltalschule Sollten Sie mit unseren Lehrerinnen und Lehrern einen Gesprächstermin vereinbaren wollen, ist dies individuell möglich. Häufig vereinbaren vor allem die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mit ihren Klassen, wie ein Terminwunsch realisiert wird. Sie können aber auch gerne ihren Kindern das Schreiben, das Sie im Anhang dieses Briefes (S. 15) finden, ausgefüllt an die entsprechende Lehrerin / den entsprechenden Lehrer mitgeben. 3. Kontaktdaten der Schulpsychologin Die für die Weiltalschule zuständige Schulpsychologin des Staatlichen Schulamts für den Lahn-Dill- Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg ist Frau Dörfler. Bei Nachfragen oder Gesprächsbedarf erreichen Sie ihn unter der Telefonnummer: / oder per Mail: tanja.doerfler@kultus.hessen.de. 4. Terminplan für das Schuljahr 2015 / 2016 Den Terminplan für das Schuljahr 2015 / 2016 finden Sie im Anhang dieses Schreibens (ab S. 8). Termine in und um Weilmünster sind kursiv gedruckt. Bitte beachten Sie die Termine für die Betriebspraktika im Schuljahr 2016/17 am Ende des Terminplans. 5. Kopiergeld Für unsere Schülerinnen und Schüler werden im Verlauf eines Schuljahres von den Lehrerinnen und Lehrern der jeweiligen Fächer eine große Zahl an Kopien angefertigt. Wir bitten deshalb einmalig zu Schuljahresbeginn um 7.- Kopiergeld pro Kind für alle Kopien, die im Laufe des Jahres angefertigt werden. Für die Unterstützung bedanken wir uns vielmals! 6. Wanderwoche und Wandertage Während der Wanderwoche und an Wandertagen bleibt die Mensa geschlossen. Im Rahmen des Pausenverkaufs im Kiosk können sich Ihre Kinder mit den dort üblichen Angeboten verpflegen. Häufig entsprechen die Zeiten für Wandertage / die Wanderwoche nicht den sonstigen Schulanfangsund endzeiten. Sollten Sie für Ihr Kind eine Betreuung während unserer Schul- und Betreuungszeiten an Wandertagen oder während der Wanderwoche wünschen, teilen Sie dies bitte den Klassenlehrern mit. Eine Betreuung wird dann eingerichtet. 2

3 7. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall Der Winter im Taunus kann an einigen Tagen eine so starke Straßenglätte mit sich bringen, dass die Schulbusse nicht nach Weilmünster fahren können. Sollte es zu einem witterungsbedingten Unterrichtsausfall, z.b. wegen starker Straßenglätte, kommen, wird dies seitens der Schule frühzeitig (spätestens um 6.30 Uhr) auf dem Banner der ersten Seite unserer Homepage ( bekannt gegeben. Bitte schauen sie dort an Tagen, an denen es sehr glatt ist, nach, ob es zu einem Unterrichtsausfall kommt oder nicht. Wir geben die Information über einen Unterrichtsausfall auch an die Radiosender HR 3 und FFH weiter. Da in der Regel viele hessische Schulen von den winterlichen Wetterverhältnissen gleichermaßen betroffen sind, geben die Sender die Information über den Unterrichtsausfall häufig nicht mehr detailliert im Radio, sondern nur auf ihrer jeweiligen Homepage bekannt. Auch hier können Sie sich informieren. Sollten Sie an einem Tag, an dem der Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden kann, eine Betreuung während der Schulzeit für Ihr Kind wünschen, ist dies selbstverständlich möglich. Bitte informieren Sie uns nach Möglichkeit telefonisch (06472 / 2008) und bitten Sie Ihr Kind, sich bei Eintreffen in der Schule im Sekretariat zu melden, damit wir es in eine Betreuungsgruppe geben können. Bevor wir uns für einen Unterrichtsausfall entscheiden, nehmen wir Kontakt zur Schulleitung der Grundschule Weilmünster auf. So können wir für die Kinder der Grundschule und unsere Schülerinnen und Schüler die gleiche Regelung finden. 8. Religionsunterricht Auch in diesem Schuljahr erteilen Religionslehrerinnen und Religionslehrer beider Konfessionen den Religionsunterricht. Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer beider Konfessionen an der Weiltalschule fühlen sich schon lange den beiden Konfessionen verbindenden Inhalten der christlichjüdischen Tradition viel stärker verbunden und verpflichtet als den trennenden. Konkret wirkt sich dies in einer unkompliziert offenen und harmonischen Zusammenarbeit aus. Der Religionsunterricht findet nach Absprache mit Vertretern beider Kirchen nicht nur, wie bisher, in den Jahrgangsstufen 5 bis 7, sondern auch in den Klassen 9 und 10 konfessionsübergreifend statt. Sollte Ihr Kind den Religionsunterricht in einer der genannten Lerngruppen besuchen und Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind unbedingt von einer Religionslehrerin / einem Religionslehrer Ihrer Konfession unterrichtet werden soll, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur zum Ende eines Schuljahres für das neue Schuljahr erfolgen. Diese Abmeldung ist schriftlich an die Schulleitung zu richten. Da Ihre Kinder ab dem 14. Lebensjahr religionsmündig sind, dürfen sie sich für eine mögliche Abmeldung ab diesem Alter selbst entscheiden. Dennoch bitten wir Sie, das Schreiben Ihrer Kinder gegenzuzeichnen, damit wir von Ihrer Kenntnisnahme ausgehen können. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten Unterricht im Fach Ethik und sind verpflichtet, daran teilzunehmen. 9. Epochaler Unterricht Einige Fächer werden epochal, d.h. nur in einem Schulhalbjahr, unterrichtet. Die Noten für alle unten genannten Fächer, die im ersten Halbjahr unterrichtet werden, werden in das jeweilige Zeugnis des zweiten Halbjahres übernommen und zählen dort so wie die Noten der Fächer, die während des ganzen Schuljahres unterrichtet wurden. Dies bedeutet, dass sie auch versetzungsrelevant sind und bei positiven Leistungen als Ausgleichsnote, bei negativen Leistungen als Note, die ggfs. zu einer Nichtversetzung führen können, gewertet werden. Folgender Unterricht wird im Schuljahr 2015 / 2016 epochal unterrichtet: 3

4 Übersicht: Epochalunterricht Klasse Lehrer Fach Wochenstunden Hinweise KL 1. Halbj. 2. Halbj. G6a GOED PH 2 0 SCHE SMJA PoWi 0 2 G6b GOED PH 0 2 ULMS BURN PoWi 2 0 H7a SMJA KU 2 0 SMJA SNTO MU 0 2 H7b WOLF KU 0 2 WOLF SNTO MU 2 0 H9a WILH KU 0 2 WILH CANO MU 2 0 KASP D 0 2 PASO E 2 0 H9a und H9b zusammen SMJA MA 2 0 H9b PERE KU 2 0 PERE CANO MU 0 2 KASP D 0 2 PASO E 2 0 H9a und H9b zusammen SMJA MA 2 0 H10 BARR D 0 2 HÖPP ULMS E 0 2 POLA MA 0 2 Hinweis für Klasse H 10: Der Anzahl der Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wird im 2. Halbjahr um je zwei Stunden zur intensiven Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen erhöht. 10. Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit Frau Freitag von der Agentur für Arbeit bietet regelmäßig Beratungstermine für die Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen und Vorabgangsklassen des Haupt- und Realschulzweiges durch. Die Teilnahme an den Beratungen ist verpflichtend. Die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler werden um ihre Zustimmung zur Weitergabe von Name und Adresse ihres Kindes an die Berufsberaterin gebeten. Sollte ein Schüler / eine Schülerin nicht an der verpflichtenden Beratung teilnehmen wollen, muss bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer eine schriftliche Begründung für die Nichtteilnahme abgegeben werden. Diese unterzeichnet die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer und heftet sie im Ordner der Berufsberatung ab. 11. Schulweg Der Schulweg ist der Weg der Schülerinnen und Schüler zwischen Wohnung und Schule und der Weg zwischen Wohnung und einem anderen Unterrichtsort als der Schule (z.b. Sportplatz, Treffpunkt für Wanderungen oder gemeinsame Fahrten). Für die Beaufsichtigung der Kinder auf dem Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Wir bitten Sie, für Ihre Kinder den jeweils sichersten Schulweg auszusuchen und sie immer wieder auf besondere Gefahrenmomente hinzuweisen. Wir empfehlen den Weilmünsterer Eltern, dass Ihr Kind, sofern dies von der Entfernung her möglich ist, den Schulweg zu Fuß zurücklegt und Sie es möglichst selten mit dem Auto zur Schule fahren. Falls Ihre Tochter / Ihr Sohn mit einem Roller oder Moped zur Schule kommt, dürfen auf keinen Fall Fußwege genutzt oder über den Schulhof gefahren werden. 4

5 Wenn Ihr Kind mit einem Bus kommt, sollten Sie es auf besondere Vorsichtsmaßnahmen hinweisen und sicheres Verhalten einüben (Überqueren der Straße an der Bushaltestelle, Umsteigen, Überqueren der Straße dort, wo eine Ampelregelung vorhanden ist usw.). 12. Verlassen des Schulgeländes Das Schulgelände darf in den Pausen oder in Zwischenstunden nicht verlassen werden. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, auch wenn sie volljährig sind. Verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgrundstück eigenmächtig, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule sowie die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden. Die Verantwortung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler tragen dann ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für die Mittagspause bei Schülerinnen und Schülern, denen die Rückkehr nach Hause in dieser Zeit nicht möglich ist. Schülerinnen und Schüler, die in Weilmünster wohnen und in der Mittagspause nach Hause zum gemeinsamen Essen in der Familie gehen können, dürfen auf entsprechenden Antrag der Eltern an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer des Kindes während der Mittagspause die Schule verlassen. Auch in dieser Zeit entfällt die Aufsichtspflicht der Schule sowie die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden. Die Verantwortung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler tragen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. 13. Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern im Unterricht Kinder können gelegentlich krank sein oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht kommen. Die Schule, die Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, können nicht wissen, warum Kinder nicht in der Schule sind. Es ist daher unbedingt notwendig, folgende Regeln einzuhalten, damit Ihre Kinder nicht in den Verdacht kommen, Unterricht zu schwänzen: Grundsätzlich ist der Schule der Grund des Fehlens stets schriftlich mitzuteilen. Gemäß Erlass ist der Schule spätestens am 3. Fehltag schriftlich mitzuteilen, warum ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann. Noch besser wäre es, wenn Sie als Eltern die Schule bereits am ersten Tag des Fehlens telefonisch unterrichten würden. Die schriftliche Mitteilung kann dann entsprechend spätestens eine Woche nach dem Fehlen - nachgereicht werden. Wichtig dabei ist, dass die schriftliche Mitteilung das Ausstellungsdatum, sowie den Zeitabschnitt (vom (Datum) bis zum (Datum)) enthält, an dem Ihr Kind die Schule nicht besuchen konnte. Manchmal haben Kinder zusammen mit Ihnen oder auch alleine vormittags Termine, z.b. bei Behörden oder Ärzten. Bitte geben Sie uns in diesen Fällen vor einem solchen abgesprochenen Termin schriftlich Nachricht, dass Ihr Kind und aus welchem Grund nicht zur Schule kommen kann. Solche Termine sollten aber nach Möglichkeit nachmittags oder in den Ferien wahrgenommen werden. Dies gilt auch für Arzttermine. Ausnahmen bilden Termine für akute Notfälle oder spezielle Untersuchungen, die nur vormittags durchgeführt werden können. Wird ein Kind in der Schule krank oder fühlt es sich so unwohl, dass es nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, muss es sich unbedingt im Sekretariat der Schule melden. Es darf auf keinen Fall ohne Meldung im Sekretariat die Schule verlassen! Das Sekretariat wird dann alles Weitere veranlassen. Sollten Sie Ihr Kind in der Schule in einem solchen Fall abholen, bitten wir Sie mit Ihrer Unterschrift im Sekretariat zu bestätigen, dass Sie ihr Kind abholen. Ohne Abmeldung entfällt falls auf dem Weg nach Hause z.b. ein Unfall passiert jeglicher Versicherungsschutz. Ich bitte Sie sehr, diese Regelungen zu beachten, damit es nicht zu Missverständnissen kommt und Ihnen wie uns Schwierigkeiten erspart bleiben. 14. Beurlaubungen vor oder nach Ferienabschnitten Sowohl für Sie als Eltern als auch für mich als Schulleiterin ist es immer wieder eine unangenehme Situation einen Antrag von Ihnen als Eltern auf Beurlaubung Ihres Kindes / Ihrer Kinder vor Beginn oder direkt nach Beginn von Ferien ablehnen zu müssen. Denn nach der Erlasslage ist eine 5

6 Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen, die nachgewiesen werden müssen, möglich. Dabei gilt der auch betriebsbedingte Urlaub nicht als wichtiger Grund. Anträge müssen zudem vier Wochen vor den Ferien schriftlich bei der Schulleiterin gestellt und begründet werden. Natürlich weiß ich, dass Flüge direkt vor Ferienbeginn und direkt danach, und seien es auch nur wenige Tage, oft bedeutend preiswerter sind und sich somit, gerade bei größeren Familien, gelegentlich Hunderte von Euro sparen ließen. Und ich weiß ebenfalls, dass Plätze direkt vor Ferienbeginn oder am Ferienende manchmal schwer zu bekommen oder ausgebucht sind. Da hilft nur eine sehr frühzeitige Planung und Buchung oder ein Verschieben des Flugs auf einen anderen Zeitpunkt in den Ferien. Ich sehe mich auch nicht in der Lage, Unterrichtsbefreiungen nur deswegen zu gewähren, weil die Karten für den Flug bereits gekauft und bezahlt. Das Argument, in den letzten Tagen vor den Ferien würde in der Schule ohnehin nichts mehr gearbeitet, kann ich ebenfalls nicht als wichtigen Grund akzeptieren. Dies stimmt einfach nicht. Vielleicht nehmen Schülerinnen und Schüler dies so wahr, weil der Leistungsdruck durch Arbeiten fehlt und die Noten bereits besprochen wurden. Wenn Sie aber der Meinung sind, einen wirklich wichtigen Grund zu haben, werde ich Ihnen auf persönliche oder telefonische Nachfrage gerne sagen, ob Sie einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes direkt vor oder im Anschluss an die Ferien stellen sollten. 15. Handys und elektronische Geräte Im Sekretariat befindet sich ein Telefon, das Schülerinnen und Schüler gegen eine Gebühr nutzen können. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Ihre Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen. Bei einigen Kindern, die täglich eine größere Entfernung zur Schule zurücklegen, halten es einige Eltern dennoch für notwendig, dass ihr Kind ein Handy dabei hat. In diesen Fällen müssen die Telefone während des Aufenthaltes in der Schule, also auch während der Pausen, ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut sein. Sollten Kinder dennoch Handys in der Schule benutzen, werden sie von unseren Lehrerinnen und Lehrern einbehalten. Nach fünf Unterrichtstagen können Schülerinnen und Schüler ihr Handy abholen; Eltern können ein einbehaltenes Handy bereits ab dem Tag, an dem es einbehalten wurde, nachmittags in der Schule abholen. Dies gilt auch für alle anderen elektronischen Geräte, z.b. ipods, iphones, MP3 Player, u.ä Schulregeln Seit Beginn des Schuljahres 2014/15 gelten neue Schulregeln. Die Vereinbarungen für das Zusammenleben regeln das Miteinander in der Schule, dazu kommt die Hausordnung der Weiltalschule Weilmünster. Beides finden Sie im Anhang dieses Elternbriefes. Von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern erhalten auch Ihre Kinder je ein Exemplar der Vereinbarungen für das Zusammenleben und der Hausordnung der Weiltalschule Weilmünster. So können Sie ein Exemplar zu Hause belassen und das andere unterschrieben an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer Ihres Kindes zurückgeben. Sie finden die Vereinbarungen für das Zusammenleben und die Hausordnung der Weiltalschule Weilmünster auch auf unserer Homepage. 17. Schulkonferenz Die Amtszeit für die gewählten Mitglieder der Schulkonferenz dauert zwei Schuljahre. Da die Schulkonferenz der Weiltalschule vor zwei Jahren gewählt wurde, stehen die Wahlen zur Schulkonferenz zu Beginn des Schuljahres 2015 / 2016 an. Die Termine für die Schulkonferenz im neuen Schuljahr finden Sie im Terminplan. Nach 128 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Weiltalschule Weilmünster die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. Nähere Informationen zur Wahl und zu den Aufgaben der Schulkonferenz finden Sie in des Hessischen Schulgesetzes. Die wichtigsten Informationen zur Wahl werden im Folgenden gegeben: 6

7 Die Schulkonferenz an der Weiltalschule besteht aus elf Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen fünf Sitze, denen der Eltern drei Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler zwei Sitze zu; den Vorsitz hat die Schulleiterin. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, der Schulelternbeirat und der Schülerrat haben durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen sich darauf geeinigt, die mögliche Höchstzahl von 21 Sitzen nicht zu beanspruchen. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, des Schulelternbeirats und des Schülerrats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. Die Amtszeit dauert zwei Schuljahre. In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers der Weiltalschule. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr: die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten, anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen. Als Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler sind Schülerinnen und Schüler der Weiltalschule wählbar, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder des Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bzw. der Schülerin oder des Schülers bestätigt werden. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleiterin ausgestellt. Die Wahlen werden in allen Gremien (Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, Schulelternbeirat und Schülerrat) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schulkonferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall. Das Wahlausschreiben (für die Mitglieder der Schulkonferenz) wird fristgerecht Anfang Oktober 2015 erfolgen. 7

8 Terminplan für das Schuljahr 2015/2016 September 2015 Mo., Fr., So., Mo., Mo., Do., Di., Mi., Do., Fr., erster Schultag nach den Sommerferien Uhr - Aufnahme der neuen Klassen 5 im Bürgerhaus Weilmünster bis Kirmes in Weilmünster Bauernmarkt in den Straßen von Weilmünster, verkaufsoffener Sonntag Kirmesmarkt bis Wanderwoche; Berufsorientierungswoche für die Klassen H 8 und R 9 bis Hessisches Kinder- und Jugendfestival in WLM / Blumenhof Beginn des kontinuierlichen Praxistages für Klasse H9a islamisches Opferfest (Kurban Bayrami) Beginn des kontinuierlichen Praxistages für Klasse H9b letzter Termin für Abgabe der Projektbeschreibungen H9 bei Herrn Nierfeld 3. und 4. Stunde: Schulanfangsgottesdienst Kl. 5 (ev. Kirche Weilmünster) Oktober 2015 Do., Sa., Mo., Di., Mi., Do., Fr., Gesamtkonferenz Tag der Deutschen Einheit bis Vorbereitungsphase Projektprüfung H9 (Achtung Herbstferien liegen in dieser Zeit!) bis : Besuch aus Kasachstan an der WTS Uhr Kennenlernabend Kasachstan Uhr Elternabend Klasse R9a mit Wahl der Elternbeiräte Uhr: F5: gemeinsame Elterninformation im Musiksaal, anschließend Elternabende Klassen 5 mit Wahl der Elternbeiräte Uhr: Gemeinsamer Elternabend H9 - Vorbereitung der Abschlussprüfung mit anschließenden Elternabenden und Wahl der Elternbeiräte Uhr: Elternabende G5 mit Wahl der Elternbeiräte Uhr - Elternabende Klassen Uhr: Elternabend R9b und G9 mit Wahl der Elternbeiräte Uhr Elternabende Klassen 7 mit Wahl der Elternbeiratsvorsitzenden Uhr Infoabend H 10 und R10mit anschließenden Elternabenden (H 10: mit Wahl der Elternbeiräte) Uhr - Elternabende Klassen F/G6 letzter Termin für die Wahl der Klassensprecherinnen / Klassensprecher 8

9 Do., Fr., Uhr Bunter Abend Kasachstanaustausch letzter Termin für Schulsprecherwahlen Beginn der Herbstferien nach der 3. Stunde November 2015 Mo., Di., Do., So., Mo., erster Schultag nach den Herbstferien bis Betriebspraktikum G9 bis Betriebspraktikum H Uhr Schulelternbeiratssitzung (mit Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz) 5. / 6. Stunde - Wahl der Mitglieder der Schülerschaft für die Schulkonferenz (Musiksaal) Uhr Gesamtkonferenz (Thema: Wahl der Mitglieder der Lehrerschaft für die Schulkonferenz), im Anschluss: pädagogische Konferenz Martinimarkt in Weilmünster, verkaufsoffener Sonntag bis Durchführungsphase Projektprüfung H9 Fr., Abgabe der Gliederung der Hausarbeit R 10 und H Uhr: Bildungsmesse des Hessencampus in der Wilhelm-Knapp- Schule Weilburg Di., Mi., Fr., Projektprüfung H9b Projektprüfung H9a Elternsprechtag lange Einkaufsnacht; Eröffnung der Schlittschuhbahn Dezember 2015 Di., Do., Uhr: Informationen zu weiterführenden Schulen für Eltern, Schüler und Klassenlehrer der Abgangsklassen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, der WKS und dem GPW Gesamtkonferenz Mathematikwettbewerb der Klassen 8 Mo., Vorlesewettbewerb (Schulentscheid) des Jg. 6 Di., Mi., Do., Mi., Di., Uhr Schulkonferenz Adventskonzert Singen und Musizieren im Advent (kath. Kirche WLM) Abgabe der Kurseinstufungsvorschläge Englisch F5 (durch Fachl. Engl.) White Horse Theatre (ab 9.30 Uhr Promised Land im Bürgerhaus WLM) Beginn der Weihnachtsferien nach der 3. Stunde 9

10 Januar 2016 Mo., Do., Mo., erster Schultag nach den Weihnachtsferien Elterninfoabend Übergang F6 in Jg. 7; im Anschluss Elternabende F6 Abgabe Kurswahl Englisch F5 (durch Eltern an Fachlehrer) Fr., Abgabe der Hausarbeit R 10 und H 10 Do., Deutscholympiade für alle Klassen 9 Fr., St.: Zeugnisausgabe Beginn des 2. Halbjahres Februar 2016 Mo., So., Mo., Sa., Mo., Pädagogischer Tag Faschingsumzug durch die Straßen von Weilmünster Rosenmontag beweglicher Ferientag Tag der offenen Tür bis Betriebspraktikum R9 Mo., Präsentationen der Hausarbeiten der Klassen R 10 und H 10 (pro Klasse 1 Tag) März 2016 Mo., Do., Fr., So., Do., bis DO IT! 2016 Berufe zum Anfassen in der Markthalle Limburg Gesamtkonferenz bis : Ski- und Snowboardlehrfahrt Frühlingsmarkt in Weilmünster Beginn der Osterferien nach der 3. Stunde April 2016 Mo., Di., erster Schultag nach den Osterferien Uhr Schulkonferenz Fr., Abgabe der Hausarbeit der Klasse H 10 Do., Girls / Boys Day 10

11 Mai 2016 So., Do., Fr., Mo., Mo., Mi., Do., Fr., Maifeiertag Christi Himmelfahrt beweglicher Ferientag bis schriftliche Prüfungen H9/10, R10 Pfingstmontag Bundesjugendspiele Fronleichnam beweglicher Ferientag Juni 2016 Do., So., Di., Di., Gesamtkonferenz islamisches Fest des Fastenbrechens (Ramadan Bayrami) bis Mi., Nachholtermin schriftl. Abschlussprüfungen Uhr: Schulkonferenz Juli 2016 Fr., Do., Fr., Uhr - Abschlussfeierlichkeiten im Bürgerhaus Weilmünster (Entlassung der Klassen H9, H10 und R10), Fotos der Klassen ab Uhr Gesamtkonferenz Zeugnisausgabe, letzter Schultag für die Klassen G9; Beginn der Sommerferien nach der 3. Stunde Sommerferien 2016 Rathauskonzerte in Weilmünster Beginn des Schuljahres 2016 / 2017 August 2016 Mo., erster Schultag nach den Sommerferien, Termine Betriebspraktika 2016/17: Klasse H8: bis Klassen G9: bis Klassen R9: bis Kont. Praxistag H9a bis dienstags Kont. Praxistag H9b bis donnerstags 11

12 Vereinbarungen für das Zusammenleben an der Weiltalschule Wir wünschen uns alle, in einer angenehmen Atmosphäre und einem geordneten Miteinander zu leben, zu lernen, zu lehren und zu erziehen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Respekt und Fairness sind grundlegende Richtlinien für das Verhalten aller an unserer Schule. Haus- und Schulregeln helfen dabei, dass unser tägliches Miteinander in geordneten Bahnen verläuft. Wir sagen als Lehrerinnen und Lehrer zu, dass wir für eine vertrauensvolle, wertschätzende und gerechte Lernatmosphäre sorgen, wir auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und verschiedenen Situationen des schulischen Alltags individuell und angemessen eingehen wollen, wir dafür Sorge tragen, dass jedes Kind sein Leistungsvermögen ausschöpfen kann, wir dazu beitragen, dass sich Schülerinnen und Schüler zu verantwortungs-vollen Persönlichkeiten entwickeln können, wir die Eltern über die Entwicklung ihres Kindes sowie über allgemeine und wesentliche Vorgänge in der Schule zeitnah informieren. Wir sagen als Schülerinnen und Schüler zu, dass wir anderen helfen und rücksichtsvoll und freundlich miteinander umgehen, wir die Aufgaben in der Schule und die Hausaufgaben regelmäßig erledigen und alle erforderlichen Schulsachen jeden Tag mitbringen, wir das Eigentum anderer achten und Schulinventar und -ausstattung sorgfältig behandeln, wir die Regeln und Werte respektieren, die an unserer Schule und auf dem Schulweg gelten. Wir sagen als Eltern zu, dass wir die schulische Entwicklung unseres Kindes zu eigenverantwortlichem Handeln nach Kräften unterstützen und begleiten, unser Kind regelmäßig und pünktlich und mit den notwendigen Lernmitteln ausgestattet in die Schule kommt, wir die Schule über Vorgänge informieren, die das Verhalten unseres Kindes in der Schule beeinträchtigen können. Wir Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern unseres Kindes aufnehmen, wenn wir Anlass zu Gesprächen sehen. wir die Einhaltung der Werte und Regeln unterstützen, die an der Schule gelten. Schulleiterin Erziehungsberechtigte/r Schüler /in 12

13 Hausordnung der Weiltalschule Weilmünster Das Schulhaus und das Schulgelände der Weiltalschule Weilmünster sind während der Unterrichtsund Pausenzeiten der Lebens- und Arbeitsraum vieler Menschen. In den Vereinbarungen für das Zusammenleben an der Weiltalschule ist festgelegt, wie dieses Miteinander gestaltet werden soll. Wir wollen uns im Lebensraum Schule an verbindliche Regeln halten und rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen, damit sich jeder wohl und respektiert fühlt. Öffnungszeiten der Schule Das Schulgebäude und das Schulgelände sind in der Zeit von 7.00 bis Uhr geöffnet. Vor Unterrichtsbeginn können sich die (Fahr)schülerinnen und schüler im Erdgeschoss aufhalten. Nach Unterrichtsende verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig das Gebäude. Wir achten auf Sicherheit und verhalten uns respektvoll Wir verhalten uns so, wie es in den Vereinbarungen für das Zusammenleben an der Weiltalschule festgelegt ist und dass wir weder uns noch andere gefährden. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Auf dem Schulweg verhalten wir uns rücksichtsvoll. Wir benutzen den vorgeschriebenen Schulweg, achten die Ampel und gehen auf den Bürgersteigen. Wir warten an der Bushaltestelle beim Einfahren de Busse mit genügend Abstand, bis die Busse zum Stehen gekommen sind. Das Drängeln beim Einsteigen ist gefährlich und daher untersagt. Den Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Aufsicht führenden Schülerinnen und Schüler, der Hausmeister und der Sekretärin folgen wir. Auf Verlangen nennen wir unseren Namen und unsere Klasse. Wir halten das Schulhaus sauber und achten fremdes Eigentum Wir gehen respektvoll mit dem Gebäude um und achten darauf, dass das Gebäude sauber bleibt und keine Beschädigungen an Gebäude oder Schuleigentum entstehen. Bei Schäden haften die Erziehungsberechtigten. Bei Verlust und Beschädigung von Handys und sonstigen Wertgegenständen besteht generell kein Versicherungsschutz. Die einzelnen Klassen halten ihre Klassenräume und den jeweiligen Flur davor sauber. Wir halten die Toilettenräume sauber und achten die Arbeit des Reinigungspersonals. Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Wir vermeiden Müll bzw. entsorgen ihn in die bereitgestellten Mülleimer. Die Klassen haben nach Vorankündigung Ordnungsdienst. So verhalten wir uns im Unterricht und in den Klassenräumen Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Jede/r ist verantwortlich für die Ordnung am eigenen Platz im Klassenraum, in anderen Klassenräumen und in Fcahräumen. Die Klassen sorgen für einen sparsamen Umgang mit Energie und für Ordnung im Klassenzimmer nach Unterrichtsschluss. Dazu gehören das Aufstuhlen, das Reinigen der Tafel, das Schließen der Fenster, sowie das Ausschalten der Lichter. Unser Verhalten in den Pausen Schülerinnen und Schüler können ihre Lehrerinnen und Lehrer in der zweiten großen Pause sprechen. Die erste große Pause ist eine Ruhepause für die Lehrerinnen und Lehrer. Wir achten die Regeln zum Verlassen des Schulgeländes. 13

14 In den Pausen ist die Pausenregelung einzuhalten: Wenn wir uns im Gebäude aufhalten, 1. achten wir darauf, dass es sauber bleibt. Wir entsorgen unseren Müll in die bereitstehenden Mülleimer. 2. achten wir darauf, dass Wände und Mobiliar nicht beschädigt werden. 3. halten wir uns an die Lautstärke von Gesprächen. Wenn wir laut sein wollen, gehen wir auf den Schulhof. 4. bewegen wir uns im Schritttempo. Rennen und spielen werden wir auf dem Schulhof. Unser Verhalten in den Fachräumen Alle Fachräume, die Turnhalle und die Mediothek dürfen nur unter Aufsicht betreten werden. Für diese Räume gelten weitere besondere Regelungen, die die Klassen- bzw. Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu Schuljahresbeginn den Schülerinnen und Schülern mitteilen. Hinweise für den Besuch dieser Räume hängen dort aus. Wir verzichten auf Rauchen, Alkohol und Drogen Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Unser Umgang mit Handys, Aufnahme- und Wiedergabegeräten Während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen sind Handys, MP3 Player, Speichermedien, Kopfhörer, elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte und alle anderen elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet und in der Tasche zu verwahren. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, verboten. Werden Personen ohne deren Wissen und Einwilligung fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung dar. Ist bei Leistungsüberprüfungen das Handy eingeschaltet, gilt dies als Täuschungsversuch. Besucher Besuchern auch ehemaligen Schülerinnen und Schülern - ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt. Anmeldungen erfolgen im Sekretariat. 14

15 Terminvereinbarung für ein Elterngespräch Datum:.. Name des Kindes:.. Klasse:... Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr...., hiermit bitte ich Sie um einen Rückruf für ein Telefongespräch. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer... zu folgender / folgenden Zeit/en: ein persönliches Gespräch. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer... zu folgender / folgenden Zeit/en: Mit freundlichen Grüßen Terminvereinbarung für ein Elterngespräch Datum:.. Name des Kindes:.. Klasse:... Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr...., hiermit bitte ich Sie um einen Rückruf für ein Telefongespräch. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer... zu folgender / folgenden Zeit/en: ein persönliches Gespräch. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer... zu folgender / folgenden Zeit/en: Mit freundlichen Grüßen 15

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