Technische Information
|
|
|
- Martin Heintze
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Technische Information Betretbare Verglasungen Stand April 2004 Rechtlicher Hinweis: Alle technischen Angaben und Beratungsinhalte beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung und Einsatzmöglichkeiten der Produkte des Flachglas MarkenKreises. Diese sind eingetragene Qualitätsmarken und werden ausschließlich von den lizenzierten Mitgliedern des Flachglas MarkenKreises hergestellt. Im übrigen erfolgt unsere Beratung ohne Gewähr, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit Flachglas MarkenKreis GmbH Kontakt: Giso Hanck Auf der Reihe 2 Telefon: / Gelsenkirchen Telefax: / [email protected]
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite 3 2. Gesetzliche Bestimmungen Seite Die Verwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnung Seite Anforderung der Berufsgenossenschaft Seite 4 3. Anwendungsbereich Seite 4 4. Begriffsbestimmungen Seite Bedingt betretbare Bauteile Seite Durchsturzsichere Bauteile Seite Bedingt betretbare Verglasungen Seite Durchsturzsichere Verglasungen Seite 4 5. Unterlage nach Baustellenverordnung Seite 4 6. Prüfanforderungen Seite 5 7. Sachverständige zur Prüfung von Glasbauteilen Seite 5 Flachglas MarkenKreis GmbH / Giso Hanck / April 2004 Seite 2 von 5
3 1. Einleitung In den letzten Jahren hat sich ein Trend zu großflächigen Dachverglasungen entwickelt. Glasanwendungen in diesem Bereich werden durch die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, veröffentlicht durch das Deutsche Institut für Bautechnik im Jahr 1998, geregelt. Diese technische Regel sagt im Abschnitt 1.3: Für Verglasungen, die gegen Absturz sichern, und für begehbare Verglasungen sind zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen. Müssen sich zu Reinigungs- oder Reparaturzwecken Personen auf dem Dach aufhalten, sind neben dem Nachweis der allgemeinen Standsicherheit diese zusätzlichen Belastungen bei der Dimensionierung der Dachverglasung zu berücksichtigen. Da es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, greift in diesem Fall nicht die Technische Regel für begehbare Verglasungen, veröffentlicht im März 2000 vom Deutschen Institut für Bautechnik. Im Prinzip handelt es sich bei der genannten Beanspruchung der Gläser um einen Arbeitsplatz. Aus diesem Grund interessiert sich im Rahmen der Prävention die Bau-Berufsgenossenschaft ( ) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger dafür. Der Hauptverband der gewerblichen Berufgenossenschaften hat im Februar 2001 die Broschüre "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten" veröffentlicht: 2. Gesetzliche Bestimmungen Bei der Ausführung von zu Reinigungszwecken betretbaren Dachverglasungen sind zwei Gesichtspunkte zu beachten: 2.1 Die Verwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnung. 2.2 Die Anforderungen der Berufsgenossenschaften im Sinne der Unfallverhütung. 2.1 Verwendbarkeit nach der LBO Zunächst ist die Verglasung so zu bemessen, dass die üblichen Belastungen aus Wind und Schnee und zusätzlich eine Personenlast aufgenommen werden kann. Zur Orientierung bzw. Vorkalkulation kann aus unserem Glasdickendiagramm eine geeignete Glasscheibe entsprechend der Stützweite ermittelt werden. Das Diagramm ersetzt nicht die übliche statische Berechnung, die heute für Verglasungen durch zu führen ist. Grundsätzlich gilt das Diagramm nur für allseitig aufliegende Verglasungen. Glasdicke in mm SIGLA Kurze Glaskante Stützweite in cm DELODUR Die gepunktete Linie im Diagramm ist ein Ablesebeispiel für die Stützweite 90 cm bei einem Isolierglas. Das ist die kurze Kante der Verglasung. In diesem Fall empfehlen wir als betretbare Außenscheibe mindestens 8 mm DELODUR Einscheiben-Sicherheitsglas. Zusätzlich soll eine Lastverteilung mittels Laufbohlen erfolgen und diese sind nur mit sauberen Zwischenlagen auf dem Glas auszulegen, damit eine Verkratzung der Glasscheiben vermieden wird. Flachglas MarkenKreis GmbH / Giso Hanck / April 2004 Seite 3 von 5
4 Mit dem zuvor beschriebenen Verfahren ist die Gebrauchstauglichkeit nach dem Baurecht nachgewiesen, es sei denn, einzelne Bundesländer verlangen weitere Nachweise, z. B. Hessen. 2.2 Anforderung der Berufsgenossenschaft Die Bauberufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle, die am Bau beschäftigt sind. Im Sinne der Unfallverhütung sind präventive Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit bei Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen nicht zu gefährden. Auszugsweise nennen wir an dieser Stelle einige Anforderungen. 3. Anwendungsbereich Die Grundsätze finden Anwendung auf die Prüfung und Beurteilung der Tragfähigkeit von Bauteilen und Verglasungen, die als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg für die Ausführung von Bau- oder Instandhaltungsarbeiten einschließlich Reinigungsarbeiten bedingt betretbar oder durchsturzsicher sein müssen. 4. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Grundsätze werden folgende Begriffe bestimmt: 4.1 Bedingt betretbare Bauteile Bauteile, die für Bauarbeiten und Instandhaltungsarbeiten betreten werden können. Sie erfüllen die Prüfanforderungen dieser Grundsätze. 4.2 Durchsturzsichere Bauteile Bauteile, die vom Bauherrn oder Hersteller für ein Betreten nicht geplant sind, aber in einem horizontalen Abstand von < 2,00 m und vertikal in gleicher Höhe oder nicht höher als 0,50 m oberhalb von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen eingebaut werden und zu diesen nicht abgesperrt sind. Formgebung, Größe oder Neigung der Bauteile zur Fallrichtung stürzender Personen schließen aus, dass die Aufprallkräfte in vollem Umfang auf das Bauteil einwirken können. Dieses sind z. B. Bauteile, die nicht ohne zusätzliche Hilfsmittel (z. B. lastverteilende Beläge) betreten werden können. 4.3 Bedingt betretbare Verglasungen Verglasungen, die nach DIN Ausgabe 2000 Abschn. 8 "Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen" dokumentiert werden oder nach der Unterlage der Baustellenverordnung (BaustellV) 3(2) Nr. 3 entsprechend der Unterlage nur für Wartungs- und Inspektionsarbeiten betreten werden. Sie erfüllen die Prüfanforderungen dieser Grundsätze. 4.4 Durchsturzsichere Verglasungen Verglasungen, die nicht bestimmungsgemäß betreten werden, aber in einem horizontalen Abstand von < 2,00 m und vertikal in gleicher Höhe oder nicht höher als 0,50 m oberhalb von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen liegen und zu diesen nicht abgesperrt sind. Größe und Neigung der Bauteile zur Fallrichtung stürzender Personen schließen aus, dass die Aufprallkräfte in vollem Umfange auf die Verglasung einwirken können. Dieses sind z. B. Bauteile, die nicht ohne zusätzliche Hilfsmittel betreten werden können. 5. Unterlage nach Baustellenverordnung Eine Zusammenstellung der zu berücksichtigenden erforderlichen Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. Sie ist vom Bauherren oder einem von ihm beauftragten Dritten zu erstellen. Flachglas MarkenKreis GmbH / Giso Hanck / April 2004 Seite 4 von 5
5 6. Prüfanforderungen Die Prüfungen und Zertifizierungen werden durchgeführt von Fachausschuss "Bau" Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PRÜFZERT Steinhäuser Straße Karlsruhe Tel. (07 21) Sachverständige zur Prüfung von Glasbauteilen Friedmann und Kirchner / Gesellschaft für Material- und Bauteilprüfungen m.b.h Große Ahlmühle 7, Rohrbach Tel.: ( ) Fax: ( ) Versuchsanstalt für Stahl- Holz und Steine Universität (TH) Karlsruhe Postfach 69 80, Karlsruhe Tel.: (07 21) Fax: (07 21) Forschungs- und Materialprüfanstalt Baden- Württemberg - Referat 25 Glasbau, Klebetechnik Pfaffenwaldring 4, Stuttgart Tel.: (07 11) Labor für Stahl- und Leichtmetallbau FH-München FB 02 Karlstraße 6, München Tel.: (0 89) FAX: (0 89) Prof. Dr.-Ing. D. Wörner Technische Universität Darmstadt Institut für Statik Alexanderstraße 7, Darmstadt Tel.: ( ) Fax: ( ) Prof. Dr.-Ing. G. Albrecht Technische Universität München Lehrstuhl für Stahlbau Tel.: (0 89) /25 21 Fax: (0 89) Flachglas MarkenKreis GmbH / Giso Hanck / April 2004 Seite 5 von 5
Technische Information
Technische Information Für Architekten, Planer, Verarbeiter und Bauherren Neue Windlast- und Schneelastzonen Stand: März 2006 Rechtlicher Hinweis: Alle technischen Angaben und Beratungsinhalte beziehen
Technische Information
Technische Information Für Architekten, Planer, Verarbeiter und Bauherren Sicherheitsaspekte für Überkopfverglasungen 1. Grundsätzliche Anforderungen 2. Punktgehaltene Vordächer 3. Isolierglas-Aufbauten
Glasbau-Praxis. Konstruktion und Bemessung. ~uwerk
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weller Dipl.-Ing. Felix Nicklisch Dipl.-Ing. Sebastian Thieme Dipl.-Ing. Thorsten Weimar Glasbau-Praxis Konstruktion und Bemessung Vertikal- und Überkopfverglasungen Absturzsichernde
Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und Lichtbändern
Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und Lichtbändern Richtlinie 11: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf dem Kenntnisstand
Inhaltsverzeichnis. 1 Konstruieren mit Glas Materialgerechtes Konstruieren Materialeigenschaften Konstruktive Grundlagen 17
Inhaltsverzeichnis 1 Konstruieren mit Glas 11 1.1 Materialgerechtes Konstruieren 11 1.2 Materialeigenschaften 13 1.3 Konstruktive Grundlagen 17 2 Baurechtliche Grundlagen 23 2.1 Allgemeines 23 2.2 Bauprodukte
Inhaltsverzeichnis. 3 Hinterlüftete Vertikalverglasung aus Einscheiben-Sicherheitsglas
1 Konstruieren mit Glas 15 1.1 Glas als Baustoff 15 1.1.1 Definition von Glas 15 1.1.2 Allgemeine Eigenschaften von Glas 16 1.1.3 Chemische Zusammensetzung 17 1.1.4 Transparenz 21 1.1.5 Sprödigkeit 21
Glasbau-Praxis. Konstruktion und Bemessung. Vertikal- und Überkopfverglasungen Absturzsichernde Verglasungen Begehbare Verglasungen Berechn ungshiifen
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weller Dipl.-Ing. Felix Nicklisch Dipl.-Ing. Sebastian Thieme Dipl.-Ing. Thorsten Weimar unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Kristina Härth Dipl.-Ing. Philipp Krampe Dipl.-I ng. Jan
Technische Information
Technische Information Für Architekten, Planer, Verarbeiter und Bauherren SIGLA Railing U Stand: Januar 2009 Rechtlicher Hinweis: Alle technischen Angaben und Beratungsinhalte beziehen sich ausschließlich
Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung...1
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Baurechtliche Grundlagen...1 2.1 Allgemeines...1 2.2 Bauprodukte und Bauarten...1 2.3 Anwendungsregeln...4 2.4 Nachweise für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten...5
Technische Information
Technische Information Für Architekten, Planer, Verarbeiter und Bauherren Headline Pflanzenwachstum hinter Wärmeschutzverglasungen 1.0 2.0 Stand: Stand: August 2011 Rechtlicher Hinweis: Alle technischen
Sichere Flachdächer für den Betrieb eines Gebäudes Anforderungen und Lösungen
Sichere Flachdächer für den Betrieb eines Gebäudes Anforderungen und Lösungen Dr. Wilhelm, Heiland, Bundeskoordinatorentag 2015 05.11.2015 Sichere Flachdächer Sicher bedeutet unter anderem - keine Absturzgefahr
TECHNISCHE REGELN UND NORMEN - DIN E , DIN E
Vorlesung Leichtbau Konstruktiver Glasbau TECHNISCHE REGELN UND NORMEN - DIN E 18008-1, DIN E 18008-2 Dipl.-Ing. Marvin Matzik Technische Regeln und Normen Beschreibung Zukünftig Stand heute Begriffe und
2.1 Grundlagen aus dem BGB zur Ausführung von statischen Bemessungen Landesbauordnungen... 17
4 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen... 11 1. Anwendungsbereich... 13 2. Grundlagen, Regelwerke und Vorschriften für die Planung... 14 2.1 Grundlagen aus dem BGB
Sommer Informatik GmbH
Sommer Informatik GmbH 1 Add-On GlasGlobal Betretbare und durchsturzsichere Verglasung für allseitig gelagerte Rechteckscheiben nach DIN 18008-6 2 Funktionsbeschreibung Gemäß DIN 18008-6 wurde in GlasGlobal
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
39 Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen dauerhaft beständig gegen die zu berücksichtigenden Einflüsse sein. Die freien Kanten von Verglasungseinheiten sind ausreichend vor Beschädigungen zu
DIN Glas im Bauwesen Bemessungs- und Konstruktionsregeln
DIN 18008 Glas im Bauwesen Bemessungs- und Konstruktionsregeln (Stand: 2009-11 11-04) Dipl.-Ing. (FH) Hermann Hoegner Ministerium der Finanzen, Mainz (Oberste Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz) Zuständig
TI 003 Technische Information SIGLA begehbar / SIGLA TREP
TI 003 Technische Information SIGLA begehbar / SIGLA TREP Verfasser: Frank Greiner Stand: 12/2010 Allgemein Der Trend zu immer mehr Transparenz in und an Gebäuden hat auch vor horizontalen Gebäudeteilen
Anwendung der. Glasbemessungsnorm. Herausgeber: I.Auflage Bundesinnungsverband des DIN Glaserhandwerks
Technische Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 2 Glaserarbeiten Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 Anwendungsbeispiele und Ausführungshilfen für die Praxis I.Auflage 2016 Herausgeber: Bundesinnungsverband
STATISCHE BERECHNUNG VORDACH PREMIUM
STATISCHE BERECHNUNG VORDACH PREMIUM 1413443 Tragwerksplaner: Ingenieurbüro Dr. Siebert Büro für Bauwesen Gotthelfstraße 24 81677 München München, November 2013 Bearbeiter: Dr.-Ing. Barbara Siebert SCHUTZVERMERK
Vertikalverglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Vertikalverglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall (Merkblatt G2 - Fassung 24.03.2009) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK - 2
Prüfzeugnis Seite 2 von 7
1 Allgemeine Bestimmungen Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
FVLR. 3. Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit Durchsturzsicherheit und Sicherheit bei der Arbeit mit Lichtkuppeln
3. Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit 2018 3. Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit 2018 Durchsturzsicherheit und Sicherheit bei der Arbeit mit Lichtkuppeln Ulrich Koch FVLR Fachverband
SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden
SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Christine Schimrosczyk Landesamt für Verbraucherschutz LSA Gewerbeaufsicht West, Halberstadt Klusstraße
Brandschutzdach Feuerwiderstandsklasse F 90/EI 90
Brandschutzdach Feuerwiderstandsklasse F 90/EI 90 off 90 Geprüft auf Durchsturzsicherheit nach GS-Bau-18 OFF90 Brandschutzdach Systemdarstellung OFF90 Brandschutzdachverglasung OFF 90 Das Brandschutzdachverglasungssystem
Begehbare Verglasungen im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Begehbare Verglasungen im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall (Merkblatt G4 - Fassung 01.01.2015) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK -
Glasstatik und Baugenehmigung
Glasstatik und Baugenehmigung Zustimmung im Einzelfall Neue technische Regeln TRAV TRLV TRPV Fassaden Forum 2010 6. Mai 2010 in Hamburg Dipl.-Phys. Wolfgang Kahlert, GSK - Glas Statik Konstruktion GmbH
6. Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)
40 6. Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) Vollständige Wiedergabe des Textes einschließlich Kommentierung Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden
STATISCHE UNTERSUCHUNG
STATISCHE UNTERSUCHUNG ALPRO Vordachsystem der Fa. FAKU GmbH Querprofil mit Rechteckquerschnitt Auftraggeber: FAKU GmbH von-hünefeld-str. 15 50829 Köln Stand: Oktober 2014 Prof. Dr.-Ing. Thomas Krause
Horizontalverglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Horizontalverglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall (Merkblatt G1 - Fassung 01.01.2015) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK -
Z September 2014
15.09.2014 I 38-1.70.3-37/14 Z-70.3-143 19. September 2014 19. September 2019 Kuraray Europe GmbH Mülheimer Straße 26 53840 Troisdorf Verbund-Sicherheitsglas aus SentryGlas 5000 Der oben genannte Zulassungsgegenstand
STATISCHE UNTERSUCHUNG
STATISCHE UNTERSUCHUNG ALPRO Vordachsystem der Fa. FAKU GmbH Querprofil mit Rundquerschnitt Auftraggeber: FAKU GmbH von-hünefeld-str. 15 50829 Köln Stand: Oktober 2014 Prof. Dr.-Ing. Thomas Krause Adolf
Z September 2016
21.09.2016 I 36-1.14.9-84/16 Z-14.9-778 21. September 2016 21. September 2021 Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen PFEIFER Lastöse als Anschlagpunkt für persönliche
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik. Typenprüfung. (Merkblatt Fassung ) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Typenprüfung (Merkblatt Fassung 01.01.2015) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK - 2 - Inhaltsverzeichnis Typenprüfung... 1 1 Allgemeines...
A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
Notwendige Unterlagen zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall für Überkopfverglasungen (Merkblatt GÜ Fassung )
Notwendige Unterlagen zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall für Überkopfverglasungen (Merkblatt GÜ Fassung 24.06.2010) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 2 Notwendige Angaben und Unterlagen 2 3
Brandschutzglas. Schutz, der Leben retten kann.
Brandschutzglas schirmt Feuer und Hitze ab. Normales Fensterglas ist zwar ein nicht brennbarer Baustoff, würde jedoch bei Einwirkung von hohen Temperaturen infolge eines Brandes zerspringen. Entscheidender
ATJ Vordach LIVO. Statischer Nachweis der Überkopfverglasung und Ermittlung der Dübellasten
Statischer Nachweis der Überkopfverglasung und Ermittlung der Dübellasten Projekt: P-25-02 Bericht: P-25-02 Datum: 10. Januar 2003 PSP Technologien im Bauwesen GmbH Lagerhausstraße 27 D-52064 Aachen Tel.:
A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung
Die Unterlage für spätere Arbeiten Gebäudeplanung für sichere Gebäudereinigung Auswirkungen des geänderten Regelwerkes auf die Planung eines Bauvorhabens Gebäudereinigungsarbeiten sind Wartungsarbeiten
Ruth Kasper. Kirsten Pieplow. Markus Feldmann. Beispiele. zur Bemessung von. Glasbauteilen nach DIN 18008
Ruth Kasper Kirsten Pieplow Markus Feldmann Beispiele zur Bemessung von Glasbauteilen nach DIN 18008 V Seiten Vorwort XIII Teil A: Einleitung AI DIN 18008 Bemessungs und Konstruktionsregeln 1 Al.l Allgemeines
TI 015. Technische Information Verbundsicherheitsglas SIGLAPLUS SIGLAPLUS S
TI 015 Technische Information Verbundsicherheitsglas S Verfasser: Susanne Reichert Stand: 08/2014 Allgemein und S sind Verbundsicherheitsgläser, deren Ionoplast- Zwischenlage aus dem Haus DuPont den erhöhten
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
Die Zustimmung im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Die Zustimmung im Einzelfall (Merkblatt ZiE - Fassung 18.10.2012) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK - 2 - Inhaltsverzeichnis Die Zustimmung
Vorbemerkung. 1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmung
BGI 638 (bisher ZH 1/368) Merkblatt für Seilleitern Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Bauliche Einrichtungen" April 1994 Aktualisierte Fassung 1998 Vorbemerkung Die in
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: [email protected] W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:
4.1.1 Linienförmig gelagerte Verglasungen
30 4.1.1 Linienförmig gelagerte Verglasungen Auszug aus den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, TRLV 3.1.2 Die Durchbiegung der Auflagerprofile darf nicht mehr
belastungstabellen trapezprofil S stahl
belastungstabellen trapezprofil 45-333 S stahl Stand: November 2014 Ing.- Büro für Leichtbau * Statische Berechnung Nr. 1250/14-7 Anlage 7.1 Belastungstabellen nach DIN EN 1993-1-3 für andrückende Belastung
Glasbau-Praxis. Konstruktion und Bemessung. Band 2. Beispiele nach DIN , überarbeitete und erweiterte Auflage
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weller Dipl.-Ing. Michael Engelmann Dipl.-Ing. Felix Nicklisch Vertr.-Prof. Dr.-Ing. Thorsten Weimar Glasbau-Praxis Konstruktion und Bemessung Band 2 Beispiele nach DIN 18008 3.,
EXCEL Rechner zur praktischen Bemessung von Glasscheiben nach der Theorie von HESS. Handbuch. von Peter Kasper
EXCEL Rechner zur praktischen Bemessung von Glasscheiben nach der Theorie von HESS Handbuch von Peter Kasper W 1 Einfachverglasung, senkrechter Einbau DW 1 Einfachverglasung, geneigter Einbau W 2 Zweifachisolierverglasung,
Allgemeine Vorbemerkung zu den Pfostenabständen für Planung und Konstruktion
Allgemeine Vorbemerkung zu den Pfostenabständen für Planung und Konstruktion Die Angaben auf den folgenden Seiten geben Hinweise für die Ermittlung des Materialeinstandes der tragenden Aluminiumprofile
4.4.2 Bohrungen und Ausschnitte
34 4.4.2 Bohrungen und Ausschnitte Bohrlöcher müssen gemäß DIN 18008-3 Abschnitt 4.3 angefertigt werden. DIN 18008-3 4.3 Die Kanten der Bohrungen im Glas sind in der Qualität Geschliffene Kante oder höherwertig
Absturzsichernde Verglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Absturzsichernde Verglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall (Merkblatt G3 Fassung 01.01.2015) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK
Das Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell
Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften
Aluminium- Trapezprofil Nordblech 35 AL
Ing.- Büro für Leichtbau * Statische Berechnung Nr. 1273/14 Anlage B2.1 Belastungstabellen nach DIN EN 1999-1-4 für andrückende Belastung Positivlage M Einfeldträger t [mm] g [kn/m²] 1 1,67 1,52 1,30 1,10
Aluminium- Trapezprofil Nordblech 18 AL
Ing.- Büro für Leichtbau * Statische Berechnung Nr. 1273/14 Anlage B1.1 Belastungstabellen nach DIN EN 1999-1-4 für andrückende Belastung Positivlage M Einfeldträger 1 5,22 3,72 2,73 2,09 1,65 1,34 1,11
Die Standsicherheit von jedem Bauwerk oder Bauteil muß durch eine statische Berechnung nachgewiesen werden.
Materialkennwerte und statische Berechnung 2 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 2 Material-Eigenschaften 4 Statische Berechnung 5 Statischer Nachweis mit Teilsicherheitsbeiwerten 7 Additive 7 Einleitung
Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Flachglas im Aufzugsbau. Plateglass for lift constructions. Verre plat pour la construction d'ascenseurs et de monte-charges
ENTWURF ÖNORM B 2459 Ausgabe: 2006-06-01 Auch Normengruppen H und M Ersatz für Ausgabe 2003-06 ICS 81.040.20; 91.140.90 Flachglas im Aufzugsbau Plateglass for lift constructions Verre plat pour la construction
Dipl.- Ing. (FH) Götz Rieber
Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl. Ing. (FH) Götz Rieber Talfeldstraße 58 88400 Biberach Fon: 07351 4292-097 Fax: 07351 4292-219 Mob: 0176 411 70000 Mail: [email protected] www.ing-biberach.de Sachverständiger
S-Haken TWN Betriebsanleitung. Güteklasse 8. THIELE GmbH & Co. KG Werkstraße 3 Tel: +49 (0)2371 / Iserlohn
Betriebsanleitung S-Haken TWN 0860 Güteklasse 8 THIELE GmbH & Co. KG Werkstraße 3 Tel: +49 (0)2371 / 947-0 58640 Iserlohn www.thiele.de B08407-A - 1 - DE-210111 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Bestimmungsgemäße
A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 17 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
Technisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
Die gutachtliche Stellungnahme umfasst 5 Seiten.
Prüfingenieur für Baustatik Fachrichtungen Massiv- und Metallbau Dienststelle Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine Abt. Stahl- und Leichtmetallbau Otto-Ammann-Platz 1 76131 Karlsruhe Fon +49 (0)721-608-42215
Vorbemerkungen: 1. Aufgabe
Universität Siegen FB Bauingenieurwesen - Prüfung Stahlbau I / Holzbau I (Grundlagen Konstruktiver Ingenieurbau II) Klausurteil Stahlbau - Prof. Dr.-Ing. J. Falke 18.02.2009 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe
Publikation ift Rosenheim
Seite 0 von 4 I. Dokumenteninformationen, Geschäftsfeldleiter Glas und Baustoffe Autoren Headline Insulated glass - Two in One Hinweise für den Einsatz von Dreifach Isolierglas für absturzsichernde Verglasungen
R14 Ausschreibungstext für Überkopfverglasung AbZ
R14 Ausschreibungstext für Überkopfverglasung AbZ 70.3-74 Allgemeine Beschreibung der Ausführung: Überkopfverglasung / Vordachverglasung mit Schwertern oder Haltekonstruktion Tec als Unterkonstruktion,
Z März 2012
über die Änderung, Ergänzung und vom 14. Januar 2009 09.03.2012 III 35-1.19.14-251/11 Z-19.14-235 9. März 2012 9. März 2017 DRUM GmbH & Co. KG Industriestraße 22a 66914 Waldmohr Karl F. Jacobs GmbH Siemensstraße
Sichere Instandhaltung auf Flachdächern
Sichere Instandhaltung auf Flachdächern Arbeitsschutztag 2008 1 Unfallereignisse (Quelle BG Metall) aus WAZ 01.10.2007: Maler stürzt durch Lichtkuppel 2 Einzelunfallereignisse (Quelle BG Metall) 3 Prozentuale
A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 22 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
Merkblatt Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen an nicht geregelte Überkopfverglasungen (Fassung Januar 2008)
Merkblatt Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen an nicht geregelte Überkopfverglasungen (Fassung Januar 2008) 0 Vorbemerkungen Aufgrund der seit dem 01.01.2008 geltenden neuen Bayerischen Bauordnung
Überkopfverglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Überkopfverglasungen im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall (Merkblatt G1 - Fassung 24.03.2009) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK - 2
Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze. und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten (Merkblatt ZiE/vBg - Fassung 11.12.2017) REGIERUNGSPRÄSIDIUM
Vorwort. 1 Einleitung Einführendes Beispiel Begriffsbestimmung 2
Vorwort V Teil I Grundlagen 1 Einleitung 1 1.1 Einführendes Beispiel 1 1.2 Begriffsbestimmung 2 2 Der Werkstoff Glas 5 2.1 Einleitung 5 2.2 Definitionen von Glas 7 2.3 Struktur und Zusammensetzung von
Ausschreibungstexte der UNIGLAS
Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das
TRAGENDES GLAS OLIVER ENGLHARDT
TRAGENDES GLAS OLIVER ENGLHARDT Ein sensationell facettenreicher Werkstoff. Das einzige Material durch das die Sonne scheint. Zwar geruchlos aber dennoch im höchsten Maße sinnlich. (Glastechniker) TRAGENDES
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine
Die gutachtliche Stellungnahme umfasst 5 Seiten.
Prüfingenieur für Baustatik Fachrichtungen Massiv- und Metallbau Dienststelle Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine Abt. Stahl- und Leichtmetallbau Otto-Ammann-Platz 1 76131 Karlsruhe Fon +49 (0)721-608-42215
Arbeitsstättenregel ASR A 2.1
Arbeitsstättenregel ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Erlassen Oktober 2012 Arbeitsschutz und Prävention Auflauf 1. Vorstellung 2. Notwendigkeit
Anforderungen an begehbare Verglasungen Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren (Fassung Januar 2014) Vorbemerkung. Allgemeines
Merkblatt ZiE Nr. 3C Anforderungen an begehbare Verglasungen Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren (Fassung Januar 2014) 0 Vorbemerkung Dieses Arbeitspapier [des Deutschen Instituts für Bautechnik
Glasfalzhöhe bei. Einfachglas (mm)
41 3. Anwendungsbedingungen 3.1 Allgemeines 3.1.1 Der Glaseinstand ist so zu wählen, dass die Standsicherheit der Verglasung langfristig sichergestellt ist. Als Grundlage hierfür ist DIN 18545-1:1992-02
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Zukunft gemeinsam gestalten. 1 Warum Koordination? Am 24. Juni 1992 wurde die europäische
GLAS-BACH. Ausgabe Februar Liebe Geschäftspartner,
Ausgabe Februar 2014 Liebe Geschäftspartner, alle Mitarbeiter von Glas-Bach wünschen Ihnen ein gesundes Jahr 2014 und für Ihren geschäftlichen Erfolg im neuen Jahr gutes Gelingen. Gerne würden wir Sie
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Aktenzeichen Durchwahl Datum 11225-4534
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98
Durchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008
Durchführungsanweisungen vom 1. Januar 2008 zur Unfallverhütungsvorschrift Zelte und Tragluftbauten vom 1. April 1990, in der Fassung vom 1. Januar 1997 v. BGV C 25 DA Januar 2008 Durchführungsanweisungen
Ingenieurbüro GEORG SKRABANIK, Blomberger Straße 343, Detmold
PROJEKT: 10-847 Glasvordach Rahmenlos Seite 1 STATISCHE BERECHNUNG Bauvorhaben: Vorstatik zur Bemessung einer Vordachverglasung als Kragarm. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berechnung ist zwingend
Bericht zur Statik. Bericht Nr Ganzglasgeländersystem. für Systeme TL mit Flex-Fit Halterung. Budberger Strasse 5 D Emmrich am Rhein
Bericht zur Statik Bericht Nr. 3253-01 Objekt: Bauteile: Auftraggeber: Verfasser: Ganzglasgeländersystem Verglasung für Systeme TL mit Flex-Fit Halterung OnLevel GmbH Budberger Strasse 5 D-46446 Emmrich
A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 14 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
Einführung Statik. Prof. Dr.-Ing. Andreas Laubach. Fachbereich Bauwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen Studiengang Bachelor Modul STAT 1-3
Prof. Dr.-Ing. Andreas Laubach Fachbereich Bauwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen Studiengang Bachelor Modul STAT 1-3 1 2. Übersicht konstruktiver Ingenieurbau 2 1 Prof. Dr.-Ing. Andreas Laubach 1990
GlasGlobal Professional Musterberechnung
Beispiel: GlasGlobal Professional Musterberechnung 2-fach Isolierverglasung, vertikal Allseitig linienförmig gelagert Maße: 2000 mm x 850 mm 1 Eingabe der Geometrie Auswahl von Scheibe, Einbauwinkel, Geometrie,
Z März 2014
26.03.2014 I 21-1.21.1-15/14 Z-21.1-2021 26. März 2014 26. März 2019 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Betonschraube HUS3 Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein
Absturzsicherungen bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Dipl.-Ing. Thorsten Sell Mobil: Mail:
bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben Dipl.-Ing. Thorsten Sell Mobil: 0173-6291381 Mail: [email protected] ProdSG 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit
Ausbildung von Netzmonteuren
BG-Grundsatz Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen g BGG 965 Juni 2008 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung... 2 1 Begriffe... 2 2 Grundlegende Anforderungen
