Raguhn-Jeßnitz. Lebendiger Adventskalender Jeßnitz Familie Greschuchna, Badergasse 2a

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1 Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Altjeßnitz Jeßnitz (Anhalt) Marke Raguhn Retzau Schierau Thurland Tornau vor der Heide Lebendiger Adventskalender Raguhn 2014, Uhr Mo., Friseursalon Abschnitt 1, Rathausstr. 51 Di., Rathaus Raguhn, Rathausstr. 16 Mi., Café am Gutspark Altjeßnitz, Parkstr. 5 Do., Carola s Kinderlädchen, Rathausstr. 7 Fr., Familie Pläp, Wolfener Str. 27 Sa., Familie Hille, Gartenstr. 63 So., Gottesdienste in der kath. und ev. Kirche Mo., Birgit Kießling Retzau, An der Mittagswiese 8 Di., Bärbel Wöpe, Zerbster Str. 23 Mi., Diakonie-Senioren-WG, Rathausstr. 10 Do., Blumenladen Schröter, Am Werder 1 Fr., Evelyn Oehmichen (Apotheke), Sa., Rathausstr. 54 Baumschule Voigt Priorau, Raguhner Str. 14a So., Gottesdienste in der kath. und ev. Kirche Mo., Familie Weber, Neubauernsiedlung 4 Di., Familie Zschocke, Wörlitzer Str. 1 Mi., Familie Pietsch, Schulstr. 9 Do., Familie Ebert Altjeßnitz, Heiderand 14a Fr., Familie Hörtzsch, Gartenstr. 75a Sa., Hotel Zimt & Zucker, Gartenstr. 13 b So., Gottesdienste in der kath. und ev. Kirche Mo., Doreen Rietz/Angelika Lorenz, Markt 13 Di., Uhr Ev. Kirche Kleckewitz Mi., Weihnachten. Alle Herzenstüren gehen auf. Lebendiger Adventskalender Jeßnitz 2014 So., Uhr Gottesdienst, Gemeindehaus Mo., Familie Fromme, Neue Reihe 23 Di., Yvonnes Blumenlädchen, Hauptstr. 27 Mi., Familien Kieseler, Feldstr. 27 Do., Familie Schneider (Physiotherapie), Am Sportplatz 42 Fr., Familie Ihbe, Bahnhofstr. 15 Sa., Familie Litwin, Brunnenstr. 25 (Roßdorf) So., Uhr Gottesdienst, Gemeindehaus Mo., Wasserwehr (Frau Geller), Kleine Gasse 12 Di., Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathaus Mi., Heimatverein, Parkplatz am Rathaus Do., Mühlenstube, Muldinsel 2 Fr., Kindergarten Wasserflöhe, Hauptstr. 10 Sa., Edit König, Schlossstr. 21 So., Uhr Adventskonzert Volkschor, St. Marienkirche Mo., Familie Salzmann, Leopoldstr. 5 Di., Doreen Kieseler, An der Aue 23 Mi., Heidrum Sachs, Neumarkt 3 Do., Evang. Kirchengemeinde, Gemeindehaus, Schulstr. Fr., Martina Schmidt, Raguhner Str. 12 Sa., So., Uhr Gottesdienst, Gemeindehaus Mo., Familie Hannemann, Muldensteiner Str. 3 Familie Greschuchna, Badergasse 2a Di., Feuerwehrverein, Feuerwehr Mi., Uhr Christvesper, St. Marienkirche Jahrgang 5 Freitag, den 28. November 2014 Nummer 11 n Amtliche Bekanntmachungen Aus den Sitzungen des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz und den Ortschaften Seite 2 Informationen Seite 17 n Mitteilungen und Informationen aus den Ortschaften Termine Veranstaltungen Sonstiges ab Seite 20 n Bereitschaftsdienste Ärzte Seite 25 Zahnärzte Seite 25 Apotheken Seite 25 n Kirchennachrichten Ev. Kirche Raguhn Seite 25 Ev. Kirche Jeßnitz Seite 25 Ev. Kirche Thurland Seite 26 Kath. Kirche Raguhn Seite 26

2 2 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Amtliche Bekanntmachungen Kontaktbeamte der Polizei Werte Einwohner! Seit geraumer Zeit ist in den verschiedenen Medien von einer Polizeistrukturreform im Land Sachsen-Anhalt zu hören. In dieser Angelegenheit hat sich, auch für die Stadt Raguhn-Jeßnitz etwas getan. Wie in der Reform vorgesehen, sind seit dem nun auch in unserer Einheitsgemeinde 2 Kontaktbeamte der Polizei tätig. Sie sind tagsüber vorrangig im Stadtgebiet unterwegs und unterstützen somit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Dazu werden auch Bürgersprechstunden angeboten, welche wie folgt stattfinden werden: - jeden 1. Dienstag des Monats (somit ab ) von bis Uhr im Sitzungsraum (1. Etage) im Rathaus in der Rathausstraße 16 in Raguhn-Jeßnitz, - jeden letzten Dienstag des Monats (somit ab ) von bis Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Jeßnitz; Conradiplatz 7 in Raguhn-Jeßnitz. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt zu unseren Kontaktbeamten während der bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt herstellen lassen. Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung. Der Bürgermeister Sprechzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Di. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Fr. 9:00-12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Wichtige Information an alle Bürgerinnen und Bürger Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich und wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt. Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt zu nehmen. Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftsförderung Nancy Höhne (29) ist seit 1. November 2014 neue Wirtschaftsförderin der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Die gelernte Wirtschaftsassistentin und studierte Tourismusfachfrau hat ihre erste Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Wirtschaftsassistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz 2004 in Halle (Saale) abgeschlossen und ihr Bachelor- Studium im Studiengang Tourismus/Verkehrswesen 2010 an der Fachhochschule Worms absolviert. Studienschwerpunkte waren neben Reiseveranstalter-, Hotel-, Verkehrsträger- und Destinationsmanagement auch die allgemeine und spezielle Betriebswirtschaftslehre sowie Marketing. Erfahrungen hat Nancy Höhne bislang im Marketing einer regionalen Hotelkette in der Saale-Unstrut-Region sowie bei einem in Wittenberg ansässigen Unternehmen für Weinvertrieb sammeln können. Im Rahmen ihrer letzten Tätigkeit im Tourismus/Marketing beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld bestanden ihre Aufgaben u.a. in der Gestaltung und Umsetzung neuer Marketingmaßnahmen, der Öffentlichkeitsarbeit, der Messedurchführung und insbesondere in der touristischen Projektförderung. Gemäß ihrer Stellenbezeichnung Sachbearbeiterin für Wirtschaftsentwicklung und -förderung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit versteht sie sich in ihrer Rolle bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz in erster Linie als Vermittlerin zwischen den ansässigen Unternehmen und der Stadt sowie als Beraterin im Hinblick auf Fördermittel und Neuansiedlungen von Betrieben. Hierfür ist es ihr wichtig, erst die Belange der bestehenden Unternehmen kennenzulernen, um anschließend Rückschlüsse darauf ziehen zu können, was für Bestandsunternehmen verbessert und für potenziell niederlassende Betriebe verändert werden muss. Im Rahmen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit soll in erster Linie an der Entstehung eines Marketingkonzeptes für die Stadt Raguhn-Jeßnitz gearbeitet werden, um zukunftweisende Richtlinien für das Handeln zu formulieren. Außerdem sollen verstärkt touristische Aspekte aufgegriffen werden, die der Vermarktung der Stadt bei Gästen und Zuziehenden dienen. Denn gerade zu Zeiten des Fachkräftemangels muss ein größeres Augenmerk auf die Freizeitgestaltung und die Attraktivität der Stadt gelegt werden. Bei Fragen, Anregungen oder Projektvorschlägen steht Ihnen Frau Höhne im Rathaus in Raguhn, Zimmer 7, telefonisch unter und per unter nancy.hoehne@raguhn-jessnitz.de zur Verfügung. Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom Tagesordnung - Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit Herr Zschocke (Stadtratsvorsitzender) eröffnete um Uhr die Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt. Die Beschlussfähigkeit war mit 20 anwesenden Stadträten gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwohnerfragestunde - Reparaturarbeiten Spielplatz Niesau - Erweiterung Angebot Kinderbetreuungsplätze in der Stadt Raguhn-Jeßnitz - Verkehrsproblematik Lindenstraße in Kleckewitz - Dank an die Sponsoren und Bürger des Erntedankfestes in Thurland - Problem Baumfällungen Thurland und deren Ersatzbepflanzungen - Problem Löschteich Thurland - Durchführung von Beratungen mit den Ortsbürgermeistern durch den Bürgermeister 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom (öffentlicher Teil) Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom wurde ohne Änderungen mit 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen bestätigt. 5. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichtet über die Schwerpunkte der Sitzungen.

3 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 3 6. Protokollkontrolle vom (öffentlicher Teil) Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen: - Anfrage zu maroden Pappeln auf dem Sportplatz in Raguhn - Anfrage zu offenen Schulungen von Mitarbeitern - Stand der Erarbeitung von Satzungen 7. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom sowie Informationen aus der Verwaltung (öffentlicher Teil) Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am keine Beschlüsse gefasst worden sind. Informationen aus der Verwaltung Herr Berger informierte über Verteilung der Stellungnahmen der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Aufstellung des sachlichen Teilplanes zur Nutzung von Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Stand der Erstellung des Haushaltsplanes für 2015 Informationsstand Breitbrandversorgung Aufstellung von Schautafeln am Muldetalradwanderweg: Thema im Wirtschaftausschuss 8. Nachtrag zum Beschluss vom zum Beschluss über den Maßnahmeplan Hochbauund Tiefbaumaßnahmen Hochwasserinstandsetzung BV Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Ergänzung zum Maßnahmeplan -Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Spielplatzes in Jeßnitz, Stadtgarten/Gartenstraße - über die vorgesehene Hochbaumaßnahme im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung. 9. Berufung des Herrn Stefan Heimberg in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Marke BV Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz ernennt Herrn Stefan Heimberg zum Ortswehrleiter der Orts-feuerwehr Marke und beruft ihn mit Wirkung vom in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren. 10. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters Es folgten Anfragen zu: - Ergänzungen zum Thema Erweiterung Kiga Tornau durch den Ortsbürgermeister - Hinweise und Anregungen zum Spielplatz Jeßnitz, Gartenstraße - Anfrage zum Stand der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz im Rahmen der Doppik - Besuch des Ministers für Umwelt, Hochwasser in Jeßnitz - Anfrage zum Ablaufplan und Ziele für Veröffentlichung zum Stand der Baumaßnahme Hauptstraße in Jeßnitz - Anfrage zur Schaffung einer Lagerstätte für Hochwassermaterialien für den Bereich Kleckewitz Nichtöffentlicher Teil der Tagesordnung vom Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 12. Einwendungen zur Niederschrift vom Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom (nichtöffentlicher Teil) wurde ohne Änderungen mit 18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung bestätigt. 13. Protokollkontrolle vom (nichtöffentlicher Teil) Herr Berger machte Ausführungen zu folgenden Themen: - Ausführungen zum Bauhofkonzept 14. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefassten Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom sowie Informationen aus der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil) Herr Berger berichtet wie folgt: Beschlussfassungen im nichtöffentlichen Teil: BV Vertragsangelegenheit BV dazu erfolgte keine Beschlussfassung. Informationen aus der Verwaltung Keine Informationen 15. Bericht des Vorsitzenden Bau- und Vergabeausschuss aus der Sitzung vom und Der Ausschussvorsitzende berichtet über Schwerpunkte aus dem nichtöffentlichen Teil des Bau- und Vergabeausschusses sowie über die Beschlussfassungen zu Vergabeangelegen-heiten. 16. Grundstücksangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde einstimmig abgelehnt und erhält die Beschluss Nr Personalangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 18. Verleihung einer Ehrenbezeichnung BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 19. Angebotsabfrage von Planungsbüros im Rahmen des Förderprogrammes STARK III BV Festlegung zur Änderung des Beschlusstitels: Abfrage von Planungsbüros im Rahmen des Förderprogrammes STARK III Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 20. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde zurückgestellt. 21. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 22. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 23. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 24. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 25. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 26. Vergabeangelegenheit BV Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr gefasst. 27. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters Es folgten Anfragen zu folgenden Themen: - Die Vorsitzenden der anderen Ausschüsse berichteten über Schwerpunkte der Sitzungen aus den nichtöffentlichen Teilen. - Bericht aus der Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) - Anfrage zum Beschluss des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) zur Bezeichnung des Ortsteils Stadt Jeßnitz (Anhalt) - Anfrage zur Liste der notwendigen Straßenreparaturen im Stadtgebiet - Hinweis zur Reparatur der Straßenbeleuchtung Jeßnitz in Richtung Altjeßnitz - Anfrage zu einem Feuerwehreinsatz in Lingenau - Anfrage zum Rad- und Fußweg von Richtung Jeßnitz nach Roßdorf - Unkraut 28. Schließung der Sitzung Der Sitzungsleiter, Herr Zschocke, schloss die Sitzung um Uhr. gez. Berger Bürgermeister Siegel

4 4 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Retzau vom Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Die Ortsbürgermeisterin eröffnet um Uhr die Sitzung. Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat ist mit 3 Ortschaftsratsmitgliedern und der Ortsbürgermeisterin beschlussfähig. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - Keine Änderungsanträge Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. 3. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom (öffentlicher Teil) - Keine Einwendungen Die vorliegende Niederschrift (öffentlicher Teil) wurde einstimmig genehmigt. 4. Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 5. Aktuelle Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin 6. Anhörung der Ortschaft zur Veranschlagung von Haushaltsmitteln für den Haushaltsplan Neufassung der Richtlinie zur Verwendung der Wappen der Ortschaften der Stadt Raguhn-Jeßnitz 8. Vorstellung der Regionalbereichsbeamten 9. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 10. Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil: 11. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - TOP 14 - Grundstücksangelegenheit - TOP 15 - Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ortschaftsrates - TOP 16 - Schließung Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. 12. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom (nichtöffentlicher Teil) - Keine Einwendungen Die vorliegende Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) wurde einstimmig genehmigt. 13. Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 14. Grundstücksangelegenheit 15. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ortschaftsrates 16. Schließung der Sitzung Es wurden folgende Stellungnahmen zur Anhörung gefasst: öffentlicher Teil Stellungnahme zur Anhörung 12/ Der Ortschaftsrat nimmt sein Anhörungsrecht wie folgt wahr: - Mittel für Pflanzbehälter - Mittel für Friedhof - Begrünung Hochbeete am Dachsberg - Schotterung Einfahrt Fürst-Franz-Straße 9 - Telefonanschluss, Büromöbel für Fürst-Franz-Straße 9 - Mittel für Straßenreparatur - Straßenspiegel auf 2. Seite erweitern (Fürst-Franz-Straße) - Parkplätze Dorfgemeinschaftshaus - Prioritätenliste abarbeiten -> Parkplatz Friedhof - Prüfung Umsetzung der Sirene Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 12/2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung 13/ Der Ortschaftrat befürwortet die Richtlinie zur Verwendung der Wappen der Ortschaften der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der geänderten Fassung: - Übergangsvorschrift fehlt für bestehende Genehmigungen - unbegrenzter Bestandsschutz für bereits erteilte Genehmigungen Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 13/2014 erhoben. Nichtöffentlicher Teil Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 15/ Grundstücksangelegenheit Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 15/2014 erhoben. gez. Nießner Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung aus der öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) am Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, fehlenden Mitglieder des Ortschaftsrates und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Ortschaftsrates vom wurde ohne Änderungen einstimmig genehmigt. 5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Aktuelle Mitteilungen 7. Verpflichtung eines ehrenamtlichen Mitgliedes des Ortschaftsrates auf gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates 8. Neufassung der Richtlinie zur Verwendung der Wappen der Ortschaften der Stadt Raguhn-Jeßnitz AV 22/ Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz AV 23/ Anhörung der Ortschaft zur Veranschlagung von Haushaltsmitteln für den 1. Nachtragshaushalt 2014 AV 24/ Anfragen und Anregungen Nichtöffentlicher Teil 12. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 13. Einwendung zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom (nichtöffentlicher Teil) Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Ortschaftsrates vom wurde ohne Änderungen einstimmig genehmigt. 14. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 15. Grundstücksangelegenheit AV 21/ Anfragen und Anregungen 17. Schließung der Sitzung Es wurde folgender Beschluss im öffentlichen Teil gefasst: Stellungnahme zur Anhörung Nr. 22/2014 Der Ortschaftsrat befürwortet die Richtlinie zur Verwendung der Wappen der Ortschaften der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der vorliegenden Fassung. Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.

5 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 5 Stellungnahme zur Anhörung 23/2014 Der Ortschaftsrat der Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) stimmt dem Entwurf der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu. (Gebührenempfehlung) Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt. Stellungnahme zur Anhörung 24/2014 Der Ortschaftsrat nimmt sein Anhörungsrecht wie folgt wahr: Aufwandskonten (Ergebnisplan): Zustimmung Investitionen: Zustimmung Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt. Stellungnahmen zu den Anhörungen im nichtöffentlichen Teil: Stellungnahme zur Anhörung Nr. 21/2014: Grundstücksangelegenheit Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt. gez. Ernst Ortsbürgermeister Neue Informationen zum Stand der Ausgleichsbetragserhebung im Rahmen des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme Ortskern Jeßnitz Sehr geehrte Einwohner und Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Jeßnitz! Wie in den letzten Veröffentlichungen im Mai und Juni dieses Jahres (Amtsblatt Nr. 5 und 6) zugesichert, wollen wir Sie regelmäßig über die aktuelle Entwicklung bei der Vorbereitung der Ausgleichsbetragserhebung informieren. Sie wissen bereits, dass die Ausgleichsbetragserhebung auf alle Eigentümer im Sanierungsgebiet zukommen wird. Zwischenzeitlich hat der Stadtrat zwei wichtige Beschlüsse in diesem Zusammenhang gefasst. Zum einen, dass die Sanierungsmaßnahme voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, die in diesem Verfahren einzunehmenden Beträge noch im Sanierungsgebiet einsetzen zu können und nicht an das Land abführen zu müssen. Zum anderen wurden allgemeine Handlungsgrundsätze zum Verfahren der Ausgleichsbetragserhebung und zur Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Ablösung dieser Beträge beschlossen. Damit ist die Verwaltung nun in die Lage versetzt, in Anlehnung an die Straßenausbaubeitragssatzung die Berechnung der Ausgleichsbeträge vorzunehmen. Es ist vorgesehen, dass alle Eigentümer von der Stadt, in deren Straße die Gesamtsanierungsmaßnahme weitestgehend abgeschlossen ist, voraussichtlich bis den Ausgleichsbetrag für ihr Grundstück mitgeteilt bekommen. Darüber hinaus wird den Eigentümern ein Angebot zur vorzeitigen und freiwilligen Ablösung des Betrages unterbreitet. Hier wird die Stadt die Bereitschaft zur frühzeitigen Zahlung des Beitrages honorieren und einen gestaffelten Verfahrensabschlag von 20 % für Zahlung bis August 2015, von 15 % bei Zahlung bis Februar 2016 und letztmalig 10% bei Zahlung bis August 2016 gewähren. Dem Angebot wird ein Informationsschreiben über den Ausgleichsbetrag und ein Rückantwortschreiben beiliegen. Mit diesem kann man sich für eine Zahlfrist entscheiden oder aber mitteilen, mit der Zahlung bis zur Bescheiderhebung nach Aufhebung der Sanierungssatzung in 2019 warten zu wollen. Auch können mit dieser Rückantwort Änderungen bei Anschrift oder Eigentumsform mitgeteilt werden. Auch Meinungsäußerungen sind erwünscht. Bereits jetzt soll darauf hingewiesen werden, dass der Stadt unbedingt in dieser Form geantwortet werden soll. Mit dieser ersten persönlichen Information ist noch keine Zahlungsaufforderung verbunden. Erst nach Auswertung der Rückantworten wird den an der vorzeitigen und freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages interessierten Eigentümern eine Vereinbarung zugeschickt, dann gleich mit dem damit verbundenen entsprechenden Abschlag. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass die Stadt die erzielten Einnahmen wieder für laufende Sanierungsvorhaben verwenden will, was wiederum allen Bürgern im Sanierungsgebiet zu Gute kommt. Einnahmen durch Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung müsste die Stadt dagegen im Rahmen einer Schlussabrechnung der Gesamtsanierungsmaßnahme an das Land Sachsen-Anhalt abführen. Für konkrete und sachliche Rückfragen werden ihnen dann die Mitarbeiter des Bauamtes zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde vom und Taube-Landgraben vom für das Jahr 2014 für den Ortsteil Marke vom Auf Grund der 52 ff Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBI. LSA 2011, S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), 2, 5, 8, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen- Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. LSAS. 288, 340), hat der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I 6 Umlagesatz 6 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2014 als Flächenbeitragssatz im Verbandsgebiet Mulde 7,00 /ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0,65 / Einwohner und im Verbandsgebiet Taube-Landgraben 9, / ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0, / Einwohner. Artikel II Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben für den Ortsteil Marke vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom und durch die 2. Änderungssatzung vom , für das Jahr 2014 tritt rückwirkend zum in Kraft. Raguhn-Jeßnitz, Berger Bürgermeister 3. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde vom und Taube-Landgraben vom für das Jahr 2014 für die Ortsteile Tornau v. d. Heide, Lingenau und Hoyersdorf vom Auf Grund der 52 ff Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBI. LSA 2011, S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2014

6 6 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 (GVBI. LSA S. 288), 2, 5, 8, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen- Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. LSA S. 288, 340), hat der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I 6 Umlagesatz 6 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2014 als Flächenbeitragssatz im Verbandsgebiet Mulde 7,00 / ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0,65 / Einwohner und im Verbandsgebiet Taube-Landgraben 9, / ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0, / Einwohner. Artikel II Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben, für die Ortsteile Tornau v. d. Heide, Lingenau und Hoyersdorf vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom und durch die 2. Änderungssatzung vom , für das Jahr 2014 tritt rückwirkend zum in Kraft. Raguhn-Jeßnitz, Berger Bürgermeister 3. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde vom und Taube-Landgraben vom für das Jahr 2014 für die Ortsteile Schierau, Priorau, Möst und Niesau vom Auf Grund der 52 ff Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBI. LSA 2011, S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), 2, 5, 8, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen- Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. LSA S. 288, 340), hat der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I 6 Umlagesatz 6 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2014 als Flächenbeitragssatz im Verbandsgebiet Mulde 7,00 /ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0,65 /Einwohner und im Verbandsgebiet Taube-Landgraben 9, /ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0, /Einwohner. Artikel II Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben, für die Ortsteile Schierau, Priorau, Möst und Niesau vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom und durch die 2. Änderungssatzung vom , für das Jahr 2014 tritt rückwirkend zum in Kraft. Raguhn-Jeßnitz, Berger Bürgermeister 3. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde vom und Taube-Landgraben vom für das Jahr 2014 für den Ortsteil Thurland vom Auf Grund der 52 ff Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBI. LSA 2011, S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), 2, 5, 8, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen- Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. LSA S. 288, 340), hat der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I 6 Umlagesatz 6 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2014 als Flächenbeitragssatz im Verbandsgebiet Mulde 7.00 / ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0,65 / Einwohner und im Verbandsgebiet Taube-Landgraben 9, / ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0, / Einwohner. Artikel II Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben, für den Ortsteil Thurland vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom und durch die 2. Änderungssatzung vom , für das Jahr 2014 tritt rückwirkend zum in Kraft Raguhn-Jeßnitz, Berger Bürgermeister

7 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 7 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Mulde vom für das Jahr 2014 für den Ortsteil Altjeßnitz vom Auf Grund der 52 ff Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBI. LSA 2011, S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), 2, 5, 8, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen- Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. LSA S. 288, 340), hat der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I 6 Umlagesatz 6 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2014 als Flächenbeitragssatz im Verbandsgebiet Mulde 7,00 / ha Grundstücksfläche und als Erschwernisbeitragssatz 0,65 / Einwohner Artikel II Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Mulde für den Ortsteil Altjeßnitz vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom , für das Jahr 2014 tritt rückwirkend zum in Kraft. Raguhn-Jeßnitz, Berger Bürgermeister Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Auf der Grundlage der 5, 8 Abs. 1, 99 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom (GVBI. LSA S. 12/2014 vom S. 288) sowie der 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBI. LSA S. 405), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr folgende Satzung beschlossen. 1 Allgemeines (1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (im nachfolgenden Verwaltungstätigkeiten) im eigenen Wirkungskreis der Stadt Raguhn-Jeßnitz werden nach dieser Satzung Verwaltungsgebühren und Auslagen (im nachfolgenden Kosten) erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2) Gebühren werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (3) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. 2 Kostentarif (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich unbeschadet des 6 nach dem beigefügten Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist (Anlage 1). (2) Auslagen nach 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind, in den Fällen des 6 Abs. 2 Nr. 8 ist die Höhe der Auslagen anhand des Kostentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, zu ermitteln. 3 Gebühren (1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Gebührentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühren das Maß des Verwaltungsaufwandes, der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit sowie der Nutzen oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. (2) Maßstab für die Bestimmung der Höhe der Gebühren für Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist abweichend von Abs. 1 ausschließlich der Verwaltungsaufwand. (3) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (4) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit a) ganz oder teilweise abgelehnt, b) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so ist die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages zu ermäßigen. (5) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben. (6) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. 4 Rechtbehelfsgebühren (1) Soweit der Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfache der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzusetzen war, mindestens jedoch 10,00 Euro. War für die angefochtene Entscheidung im Ausgangsverfahren keine Gebühr anzusetzen, so richtet sich die Gebühr nach Nr. 15 des Kostentarifs (Rechtsbehelfe). (2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Abs. 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Zurückweisung. (3) Wird der Rechtsbehelfbescheid ganz oder teilweise aufgehoben, so sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. 5 Gebührenbefreiungen (1) Gebühren werden nicht erhoben für 1. mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist, 2. Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungssachen, b) Besuch von Schulen,

8 8 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengelder, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, d) Nachweise der Bedürftigkeit 3. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, 4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, 5. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zu Last zu legen ist, 6. Maßnahmen der Amtshilfe. (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann über den in Abs. 1 genannten Fällen hinaus ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht oder ein gemeinnütziger Verein das Verwaltungshandeln begehrt. 6 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Gebührenschuldner sie zu erstatten. Dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Gebührenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: 1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. 2. Telegraphen-, Fernschreib- und Telefaxgebühren sowie Gebühren für Ferngespräche, 3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, 4. die Entschädigung für Zeugen- und Sachverständige, 5. bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten, 6. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für die Tätigkeit zu zahlen sind, 7. Kosten für Beförderung und Verwahrung von Sachen, 8. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. (3) Beim Verkehr mit den Behörden des Landes und beim Verkehr der Gebietskörperschaften im Lande untereinander werden Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25,00 Euro übersteigen. 7 Gebührenpflichtiger, Auslagenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, 1. wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, 2. wer die Gebühren und Auslagen durch eine der Stadt Raguhn- Jeßnitz gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Gebühren- bzw. Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetz haftet. (2) Gebührenpflichtiger nach 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3) Mehrere Gebühren- bzw. Auslagenschuldner sind Gesamtschuldner. 8 Entstehung der Gebührenpflicht und zur Pflicht der Auslagenerstattung (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. (2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 9 Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung (1) Gebühren und Auslagen werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Gebührenbzw. Auslagenschuldner fällig, wenn nicht die Stadt Raguhn-Jeßnitz einen anderen Zeitpunkt bestimmt. (2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Gebühren oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Gebührenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Gebührenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. (3) Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (VwVG LSA) vom (GVBI. LSA. S. 710) in der jeweils geltenden Fassung vollstreckt. 10 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend 13 a KAG LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Soweit diese Satzung keine Regelung enthält und Regelungen des Kommunalabgabengesetzes nicht ausdrücklich entgegenstehen, gelten gem. 4 Abs. 4 KAG LSA die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom (GVBI. LSA 1991, S. 154) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Raguhn-Jeßnitz, Berger (Bürgermeister)

9 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 9 Anlage 1 - Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom Gebühren ( 3 Verwaltungskostensatzung) und Pauschbeträge für Auslagen ( 6 Abs. 2 Nr. 8 Verwaltungskostensatzung)

10 10 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014

11 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 11

12 12 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014

13 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 13

14 14 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Raguhn-Jeßnitz, Berger (Bürgermeister)

15 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 15 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz Aufgrund des 8 i.v.m. 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBI. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S 288, 341) hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 12. November 2014 folgende Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Feuerwehrsatzung) beschlossen: SATZUNG (FEUERWEHRSATZUNG) 1 ORGANISATION, BEZEICHNUNG, AUFGABEN (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist eine rechtlich unselbstständige, gemeindliche Einrichtung. Sie führt die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz. Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus den Ortsfeuerwehren: Jeßnitz (Anhalt) Lingenau Marke Priorau-Schierau Raguhn Retzau Thurland Tornau v.d.h. (2) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen im Sinne der 1 und 2 BrSchG und die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. (3) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz untersteht dem Bürgermeister. Er bedient sich zur Leitung der Freiwilligen Feuerwehr eines Wehrleiters (Stadtwehrleiter). (4) Der Stadtwehrleiter bedient sich zur Leitung der Ortsfeuerwehren der Ortswehrleiter. 2 GLIEDERUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR (1) Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in folgende Abteilungen: 1. Einsatzabteilung 2. Alters- und Ehrenabteilung 3. Jugendfeuerwehr 4. Kinderfeuerwehr (2) Die Abteilungen bestehen aus den jeweiligen Abteilungen der Ortsfeuerwehren. 3 WEHRLEITUNG (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird von einem Stadtwehrleiter und die Ortsfeuerwehren durch Ortswehrleiter geleitet. Der Stadtwehrleiter ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gemäß 1 Abs. 2 dieser Satzung verantwortlich, insbesondere für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen. Er berät den Träger der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn der stellvertretende Stadtwehrleiter und die Ortswehrleitungen zu unterstützen. Die Aufgaben und Befugnisse des Stadtwehrleiters und der Ortswehrleiter sowie ihrer jeweiligen Stellvertreter sind durch eine vom Bürgermeister zur erlassenen Dienstanweisung zu regeln. Im Falle der Verhinderung werden der Stadtwehrleiter vom stellvertretenden Stadtwehrleiter und die Ortswehrleiter von ihren stellvertretenden Ortswehrleitern vertreten. (2) Die Stadtwehrleitung der Freiwillige Feuerwehren Raguhn-Jeßnitz ist wie folgt aufgebaut: Stadtwehrleiter stellvertretender Stadtwehrleiter (3) Dem stellvertretenden Stadtwehrleiter wird hierbei in seiner Funktion die Führungsaufgabe der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz dauerhaft als eigener Aufgabenbereich zugewiesen. In allen anderen Aufgaben hat er den Stadtwehrleiter bei dessen Verhinderung zu vertreten. (4) Die Ortswehrleitungen der Ortsfeuerwehren der Stadt Raguhn- Jeßnitz sind wie folgt aufgebaut: Ortswehrleiter stellvertretender Ortswehrleiter Kinder- und Jugendfeuerwehrwart (sofern eine Kinder- und/oder Jugendfeuerwehrabteilung vorgehalten wird) (5) Der Stadtwehrleiter und der Stellvertreter der Stadt Raguhn-Jeßnitz werden von den im Einsatzdienst tätigen Mitgliedern zur Berufung vorgeschlagen. Der Vorschlag soll mindestens 3 Monate vor Ablauf der Berufungszeit des amtierenden Stadtwehrleiters und Stellvertreters erfolgen. Über die Ausübung des Vorschlagsrechts nach 15 Abs. 4 Brandschutzgesetz werden vom Bürgermeister in Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter entsprechende Festlegungen getroffen. (6) Die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter werden von den im Einsatzdienst tätigen Mitgliedern der jeweiligen Ortsfeuerwehr vorgeschlagen. Hierbei ist in der Ortsfeuerwehr eine Versammlung einzuberufen, die ausdrücklich die Wahl zum Gegenstand hat. Beschlossen ist der Vorschlag, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder sich auf jeweils eine Person für den Ortswehrleiter und/oder seinen Stellvertreter geeinigt hat. (7) Für das Wahlverfahren zum Stadtwehrleiter und zu den Ortswehrleitern sowie ihren jeweiligen Stellvertretern gilt 56 KVG LSA entsprechend. (8) Vorgeschlagen werden können nur fachlich geeignete Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. (9) Der Stadtwehrleiter hat mindestens einmal im Jahr dem Stadtrat innerhalb einer Stadtratssitzung einen Jahresbericht zu erstatten. 4 AUFNAHME IN DIE FREIWILLIGE FEUERWEHR (1) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. (2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung der Stadtwehrleitung und der betreffenden Ortswehrleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Antragsteller/ die Antragstellern ist über die Entscheidung schriftlich zu informieren. (3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt durch den Bürgermeister bzw. in dessen Auftrag durch den Stadtwehrleiter unter Überreichung der Satzung und des Mitgliedsausweises. Dabei ist das neue Mitglied durch Unterschriftsleistung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dieser Satzung sowie den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten. 5 EINSATZABTEILUNG (1) Mitglieder der Einsatzabteilung müssen den Anforderungen des Einsatzdienstes geistig und körperlich gewachsen sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. In die Einsatzabteilung können darüber hinaus Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr als Fachberater aufgenommen werden. (2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in 1 Abs. 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Stadtwehrleiters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen. Sie haben insbesondere: 1. die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) sowie Anweisungen des Einsatzleiters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,

16 16 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/ bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten, 3. an der Aus- und Fortbildung, den Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt nicht für Fachberater. (3) Feuerwehrmitglieder ohne abgeschlossene Truppmannausbildung dürfen keine Truppmannfunktion übernehmen. Feuerwehrmitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr und mit abgeschlossener Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) dürfen zu Ausbildungszwecken mit Zustimmung des Einsatzleiters im Einzelfall bei Einsätzen anwesend sein. Bei minderjährigen Feuerwehrmitgliedern muss hierzu eine gesonderte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die in Satz 2 genannten Mitglieder dürfen sich an der Einsatzstelle nur außerhalb des Gefahrenbereiches und in Begleitung eines einsatzerfahrenen Feuerwehrangehörigen aufhalten. Eine Anrechnung auf die Einsatzstärke erfolgt nicht. (4) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit 1. einer dauerhaften Einschränkung der gesundheitlichen Voraussetzungen, 2. der Vollendung des 65. Lebensjahres, 3. dem Austritt, 4. dem Ausschluss. (5) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Bürgermeister erklärt werden. (6) Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, so kann ihm der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtwehrleiter eine Ermahnung aussprechen. Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Bei wiederholtem Pflichtverstoß kann eine mündliche oder schriftliche Rüge ausgesprochen werden. Vor dem Ausspruch ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben. (7) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Grund, insbesondere bei vorsätzlicher Verletzung von Dienstpflichten, durch schriftlichen, mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid aus der Freiwilligen Feuerwehr ausschließen. Zuvor ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 6 PERSÖNLICHE AUSRÜSTUNG, ANZEIGEPFLICHTEN BEI SCHÄDEN (1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die Stadt Raguhn-Jeßnitz Ersatz verlangen. (2) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben dem Stadtwehrleiter oder dem Ortswehrleiter unverzüglich anzuzeigen 1. im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden, 2. Verluste oder Schäden an der persönlichen und der sonstigen Ausrüstung. (3) Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt Raguhn-Jeßnitz in Frage kommen, hat der Empfänger der Anzeige nach Abs. 2 die Meldung über den Stadtwehrleiter an den Bürgermeister weiterzuleiten. 7 ALTERS- UND EHRENABTEILUNG (1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird mit dem Recht zum Tragen der Dienstuniform mit dem zuletzt verliehenen Dienstgradabzeichen übernommen, wer wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet. Funktionszeichen sind abzulegen. Die Alters- und Ehrenabteilung gestaltet ihr Leben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach einer besonderen Ordnung. (2) Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Alters- und Ehrenabteilung der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Stadtwehrleiter, der sich dazu eines Mitglieds der Alters- und Ehrenabteilung bedient. (3) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet 1. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Bürgermeister, 2. durch Ausschluss ( 5 Abs. 7 gilt sinngemäß). (4) Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung können auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben der Feuerwehr, mit Ausnahme des Einsatzdienstes, übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Kenntnisse besitzen und körperlich geeignet sind. Dazu zählen insbesondere Aufgaben der Aus- und Fortbildung, der Gerätewartung und der Brandschutzerziehung. Im Rahmen dieser Tätigkeiten unterliegen die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung der fachlichen Aufsicht durch den Stadtwehrleiter. 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 Ziffer 1 findet entsprechende Anwendung. 8 JUGENDABTEILUNG (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr führt den Namen Jugendfeuerwehr Raguhn-Jeßnitz. Sie setzt sich regelmäßig aus den Jugendabteilungen der Ortsfeuerwehren zusammen. Auf Vorschlag des Stadtwehrleiters entscheidet der Bürgermeister über die Bildung und Auflösung von Jugendabteilungen u.a. unter Beachtung der Mitgliederzahl. (2) Die Jugendfeuerwehr Raguhn-Jeßnitz ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach einer besonderen Ordnung. (3) Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Stadtwehrleiter, der sich dazu eines ausreichend qualifizierten und geeigneten Jugendfeuerwehrwartes bedient. 9 KINDERABTEILUNG (1) Die Kinderabteilung führt den Namen Kinderfeuerwehr Raguhn- Jeßnitz. Sie setzt sich regelmäßig aus den Kinderabteilungen der Ortsfeuerwehren zusammen. Auf Vorschlag des Stadtwehrleiters entscheidet der Bürgermeister über die Bildung und Auflösung von Kaderabteilungen u.a. unter Beachtung der Mitgliederzahl. (2) Sie gestaltet ihren Dienstbetrieb als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach einer besonderen Ordnung. (3) Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Kinderfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Stadtwehrleiter, der sich dazu eines ausreichend qualifizierten und geeigneten Jugendfeuerwehrwartes bedient. (4) Kinder ab 3 Jahre können bis zum vollendetem 10. Lebensjahr Mitglied in der Kinderfeuerwehr werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist im Vorfeld notwendig. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Übernahme in die Jugendfeuerwehr möglich. 10 MITGLIEDERVERSAMMLUNG (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Zur Mitgliederversammlung kann jede Ortsfeuerwehr aus der Einsatzabteilung alle Führungskräfte sowie für 10 aktive Einsatzkräfte ein weiteres Mitglied aus der Einsatzabteilung, ein Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung und den Kinder- und Jugendfeuerwehrwart der Kinder- und Jugendfeuerwehrabteilung delegieren. Es gilt die aktuelle Einsatzkräfteübersicht zum Zeitpunkt der Einberufung der Mitgliederversammlung. (2) Die Mitgliederversammlung behandelt die in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr, insbesondere 1. die Entgegennahme des Jahresberichtes (Tätigkeitsbericht), 2. die Mitwirkung bei Vorschlagsrechten, außer dem Vorschlagsverfahren für die Besetzung der Funktion des Stadtwehrleiters und des stellvertretenden Stadtwehrleiters. Diesbezüglich stimmberechtigt sind die im Einsatzdienst rätigen Kameraden. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, der Kinderfeuerwehr und der Alters- und Ehrenabteilung können beratend tätig werden, haben aber kein Stimmrecht.

17 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 17 (3) Die Mitgliederversammlung wird vom Stadtwehrleiter bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn der Bürgermeister oder ein Drittel der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr dies verlangt. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung sind mindestens zwei Wochen vorher bekannt zu geben. (4) Die Mitgliederversammlung wird vom Stadtwehrleiter oder dessen Stellvertreter geleitet. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Bei Beschlussunfähigkeit kann erneut mit selber Tagesordnung eingeladen werden. (5) Es wird offen abgestimmt. Für Abstimmungen zu Wahlverfahren nach 3 Abs. 7 dieser Satzung gelten die Bestimmungen entsprechend 56 KVG LSA. (6) Der Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3, Absatz 4 Salz 1 und Absatz 5 gelten für die Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren entsprechend. 11 ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Männliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr tragen auf der Uniformjacke Kragenspiegel gemäß der FW-Dienstkleidungs-VO vom in der zurzeit geltenden Fassung. (2) Bisherige Ärmelabzeichen in den Ortsfeuerwehren können aufgetragen werden. 12 INKRAFTTRETEN, AUSSERKRAFTTRETEN (1) Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Feuerwehrsatzung) vom , zuletzt geändert durch Satzung vom außer Kraft. Raguhn-Jeßnitz, den Berger Bürgermeister Herrichtung von Wiesengrabstätten in den Ortschaften Liebe Bürgerinnen und Bürger! Immer wieder erreichen unsere Ortschaften sowie die Stadtverwaltung Anfragen zur künftigen Schaffung von Wiesengrabstätten. Ein Fortschritt in dieser Hinsicht ist aber bisher für Sie, werte Bürgerinnen und Bürger, zumindest optisch nicht erkennbar. Jedoch beschäftigen sich unsere Ortschaftsräte bereits seit einiger Zeit sehr intensiv mit dieser Thematik, um den Wünschen und dem Bedarf ihrer Einwohner entsprechen zu können. Zur Begriffserklärung: Wiesengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen, die mit Rasen bedeckt sind und die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Die Pflege dieser Grabstättenart wird in der Regel vom Friedhofsträger für die gesamte Nutzungszeit wahrgenommen, so dass der Pflegeaufwand für Angehörige entfällt. Die Ortschaften Stadt Jeßnitz (Anhalt), Retzau und Thurland haben bereits konkrete Festlegungen zur möglichen Lage dieser Wiesengrabstätten oder auch zu deren Gestaltung getroffen. Um dies jedoch auch durch die Stadtverwaltung umsetzen zu können, bedarf es entsprechender finanzieller Mittel, um die vorgesehenen Grabfelder herzurichten. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 wurden deshalb durch das Fachamt Gelder vorgesehen, z. B. für die Begradigung der Fläche, Anlegen von Hecken oder Rasenaussaat. Allerdings stehen diese Mittel erst dann zur Verfügung, wenn die Haushaltssatzung 2015 in Kraft getreten ist. Daran arbeitet die Verwaltung zur Zeit, dennoch können durchaus noch 2-3 Monate vergehen, ehe die Beschlussfassung dazu im Stadtrat und die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen wird. Erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung kann die Stadt durch Auftragsvergabe, die strengen gesetzlichen Regularien unterliegt, Leistungen zur Herrichtung dieser Grabfelder an externe Unternehmen vergeben. In Einzelfällen kann auch unser Städtischer Bauhof kleinere Wiesengrabfelder herstellen. Nach derzeitigem Stand sind nahezu alle Ortschaften bestrebt, diese neue Grabstättenform ihren Einwohnern künftig anbieten zu können, jedoch ist von einer Realisierung der Maßnahmen nicht vor Mai 2015 auszugehen. Erst wenn diese Wiesengrabstätten in den Ortschaften auch tatsächlich bestehen, werden entsprechende Regelungen zur Vergabe des Nutzungsrechtes und die Darstellung der Verfügbarkeit in den einzelnen Ortschaften in der entsprechenden Friedhofsbenutzungssatzung bzw. Friedhofsgebührenssatzung aufgenommen werden können. Wundern Sie sich deshalb nicht, wenn Anfang des kommenden Jahres die beiden benannten Satzungen für das gesamte Stadtgebiet neu gefasst werden und in Kraft treten, ohne dass die Verfügbarkeit von Wiesengrabstätten und deren Einräumung des Nutzungsrechtes dort enthalten sind. Diese werden per Änderungssatzung dann später aufgenommen. Wie Sie sehen, werden Ihre Anliegen in dieser Angelegenheit sehr ernst genommen und die Stadt ist - wie auch ihre Ortschaften - bestrebt, Ihren Wünschen, liebe Bürgerinnen und Bürger, zu entsprechen. Jedoch bestehen anders als bei Privatpersonen bürokratische Hemmnisse, die wir bewältigen müssen, bis die Wiesengrabstätten zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mädchen-Vötig (Hauptamtsleiterin) Raguhn-Jeßnitz, den Ortsübliche Bekanntmachung des Erörterungstermins im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Deichneubau Hochwasserschutz Altjeßnitz Für das vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt beantragte Planfeststellungsverfahren gemäß 68 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) in Verbindung mit den des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird ein Erörterungstermin gem. 73 Abs. 6 VwVfG durchgeführt. Die Erörterung findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014 im Raum 107 des Landesverwaltungsamtes, Haus 2, Dessauer Straße 70, Halle (Saale) statt. Die Erörterung beginnt um 9:30 Uhr. Einlass ist ab 9.00 Uhr Die Dauer der Erörterung erfolgt nach Bedarf. Die für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Planunterlagen haben vom 7. März 2014 bis zum 7. April 2014 zur allgemeinen Einsichtnahme in den beiden Rathäusern der Stadt Raguhn-Jeßnitz ausgelegen. Die Dauer und der Ort der Auslegung und die Frist, innerhalb der Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden konnten, wurde vorher ortsüblich bekannt gemacht. Im Zuge des durchzuführenden Anhörungsverfahrens hat nun das Landesverwaltungsamt als zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Mit der Durchführung des Erörterungstermins wird auch den Anforderungen des 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Rechnung getragen.

18 18 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung abgeschlossen ist. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Es findet eine Einlasskontrolle statt. Die Teilnahmeberechtigung für Betroffene ist bezüglich der Stellung als Eigentümer, Mieter, Pächter oder als in sonstiger Weise dinglich Berechtigter der von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke, anhand von Grundbuchauszügen, Verträgen oder dergleichen, in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder in anderer geeigneter Weise, nachzuweisen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben. Durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. Unmittelbar vor dem Gebäude des Landesverwaltungsamtes (Haus 2) bestehen Parkmöglichkeiten Uhr Volkschor Muldeklang Jeßnitz Adventskonzert, evang. Kirche Raguhn Uhr Volkschor Muldeklang Jeßnitz Adventskonzert, evang. Kirche Jeßnitz Uhr Ortsfeuerwehr und Heimatverein Retzau Die Retzauer Kinder schmücken den Weihnachtsbaum Domäne Uhr Volkssolidarität OG Raguhn Weihnachtsfeier, Klubhaus Raguhn Uhr FV Kirchturm Schierau Krippenspiel, Kirchturm Schierau Feuerwehr- und Heimatverein Marke Weihnachtsmarkt Berger Bürgermeister der Stadt Raguhn Grundschule Am Markt Raguhn Raguhn, Aufforderung zur Schulanmeldung Einschulung 2016 Werte Erziehungsberechtigte, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind / Ihre schulpflichtig werdende Kinder an der zuständigen Grundschule Am Markt in Raguhn anzumelden. Schulpflichtig sind die Kinder, die in der Zeit vom bis zum geboren wurden. Kinder, die vom bis zum geboren wurden, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt. Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich am von Uhr bis Uhr. Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen. Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch G. Költzsch Schulleiter Veranstaltungen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz - Monat Dezember Uhr Heimat- und Dorfverein Tornau v. d. H. Weihnachtsmarkt und Lichterkirche, Kirchplatz Mit der Löberitzer Liedertafel Uhr Heimatverein Retzau - Rentnerweihnachtsfeier Programm Grundschule Raguhn, Gaststätte Retzau Bibliotheken sind Schatzkammern des menschlichen Geistes (Gottfried Wilhelm Leibnitz ) Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu und unsere Raguhner Bibliothek bietet Ihnen, wie in jedem Jahr die Raguhner Chroniken an, falls Sie noch kein Weihnachtsgeschenk haben sollten. Für die Hortkinder unserer Grundschule war der Besuch in der Bibliothek ein Erlebnis. Sie waren sehr interessiert. Ob es die Feuerwehr oder die Dinosaurierbücher sind, es war für jeden etwas dabei. Der Schierauer Kindergarten wurde kürzlich von einer Märchentante besucht, welche schöne Kinderbücher vorgestellt hat, dann wurden einige Geschichten vorgelesen welche die Kinder begeistert aufnahmen. Durch eine Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung-Stiftung Lesen-, konnten wir wieder kostenlos Bücher verteilen für den Lesestart. Es sind Vorleseratgeber für Eltern mit Kindern ab drei Jahren. Ebenso wird noch im November der Tornauer Kindergarten besucht. Für die Schenkungen aus privatem Buchbestand möchten wir uns bei den Bürgern herzlich bedanken. Allen Bücherfreunden und ihren Angehörigen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Bitte beachten Sie, dass unsere Bücherei in der Zeit vom bis zum wegen Urlaub geschlossen ist. G. Rathgeber Ch. Marczok Informationen über den Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig (AZV) Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das Thema Abwasser bietet immer wieder Anlässe für Diskussionen und Fragen. Wir wissen alle, dass unsere Gebühren im Vergleich zu anderen Verbänden relativ hoch sind und wünschen uns natürlich hier Verbesserungen. Als Mitglied des Stadtrates und Vertreter in der Verbandsversammlung möchte ich an dieser Stelle in gewissen Abständen über die Tätigkeit des AZV berichten. Vielleicht kann ich damit helfen, die eine oder andere Frage zu beantworten. Die ehemals eigenständigen Abwasserzweckverbände Raguhn und Zörbig fusionierten am zum AZV Raguhn-Zörbig. Aufgrund der Unterschiede, auch in Hinblick auf die Verbindlichkeiten, einigte man sich auf die Fortführung der bestehenden Verbandsgebiete als separate Kalkulationsgebiete Raguhn und Zörbig. Das ist so in 2 der Verbandssatzung festgesetzt und wird nicht verändert. Die wesentlichen Aufgaben des Verbandes bestehen im Sammeln, Abführen und Reinigen des Schmutzwassers der Mitgliedsgemeinden.

19 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 19 Um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten sind die dazu notwendigen Anlagen zu warten, zu reparieren und ggf. durch Neuinvestition zu ersetzen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben dienen die Anschlussbeiträge und Benutzungsgebühren. Der AZV, als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat entsprechend der kommunalrechtlichen Bestimmungen den Jahresabschluss aufzustellen. In der letzten Verbandsversammlung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2013 vorgelegt, erläutert und von der Verbandsversammlung bestätigt. Dem Verband wurde eine ordnungsgemäße Buchführung und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Im Berichtsjahr konnte der Schuldenstand nochmal reduziert werden. Sollte sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht verschlechtern, kann bis zum Jahr 2016 mit einem weiteren Verlustabbau für das Kalkulationsgebiet Raguhn gerechnet werden. Hier könnte sich dann die Möglichkeit ergeben, trotz der zunehmenden Alters- und Verschleißerscheinungen der Anlagen, erhöhter Wartungstätigkeit und sinkender Bevölkerungszahl, zukünftig eine Senkung der Gebühren und der Verbandsumlage zu bewirken. Lothar Krause Stadtrat und Vertreter der Verbandsversammlung Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Raguhn - Zörbig Hinweisbekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Raguhn- Zörbig zur Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben für den Zeitraum in seinem Verbandsgebiet. Durch die Betriebsferien der Fa. Grams, Dorfstr. 17c, Raguhn - Jeßnitz OT Marke, Tel und kann im Zeitraum vom bis keine Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben vorgenommen werden. Geplante Entsorgungen sind umgehend bei der Firma Grams anzumelden. Die Kunden, die eine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betreiben bzw. einen Dauerauftrag mit der Entsorgungsfirma haben, möchten sich bitte rechtzeitig zwecks Terminabstimmung mit der Fa. Grams in Verbindung setzen. Havarieeinsätze bzw. Notfall (zusätzliche Kosten von 24,40 EUR/je Kunde und an Sonn-und Feiertagen von 53,55/je Kunde) bitte im genannten Zeitraum unter Tel anmelden. Wir bitten um Beachtung! Zörbig, den gez. Eschke Verbandsgeschäftsführer Der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Am 4. Dezember 2014 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen IB regional - Wir für Sie vor Ort bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG Anhalt- Bitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer oder per Mail unter e.herzel@ewg-anhalt-bitterfeld.de. Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Regionalverband Elbe-Mulde Rooseveltstraße Wittenberg Wir suchen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten! Unsere Ortsgruppe in Jeßnitz besteht aus 30 Mitgliedern. Wir gehören zum Regionalverband Elbe-Mulde der Volkssolidarität in Wittenberg. Einmal im Monat treffen wir uns zu einem gemeinsamen Nachmittag. in der Mühlenstube. In gemütlicher Runde spielen wir Gesellschaftsspiele oder hören interessante Vorträge. Auch Fasching-, Frauentags- und Weihnachtsfeier sind in unserer Gruppe schon traditionelle Veranstaltungen. Das Durchschnittsalter unserer Mitglieder beträgt 83 Jahre, deshalb suchen wir dringend jüngere Menschen, die sich ehrenamtlich in unserem Vorstand engagieren möchten und uns bei unseren Gruppenveranstaltungen unterstützen. Wir freuen uns schon auf unsere neuen Mitglieder. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Familie Schmidt, Zimmerstraße 4 in Raguhn-Jeßnitz. Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Gartenlaube winterfest? Die polizeiliche Prävention der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost fordert alle Gartenlauben- und Bungalowbesitzer auf, ihre Objekte mit Beginn der dunklen Jahreszeit entsprechend zu sichern. Gerade im Herbst und in der Winterzeit erhoffen sich Einbrecher ein ungestörtes Arbeiten, da kaum noch Gartenbesitzer in ihren Lauben übernachten. Die Tage werden immer kürzer. Mit der früher einbrechenden Dunkelheit wittern die Diebe ihre Chance, während ihres Beutezuges nicht entdeckt zu werden. Jeder Laubenbesitzer sollte seine Laube zum Ende der Gartensaison auf Schwachstellen überprüfen. Meist gibt es an Tür und Fenstern zusätzlichen Sicherungsbedarf, damit es Fremden erschwert wird in das Objekt einzudringen. Türen sollten mit einem fachgerecht eingebautem Zylinderschloss und einem stabilen Schließblech gesichert sein. Leichte, aus dünnem Holzfurnier bestehende, mit Pressspan gefüllte Türblätter bieten kein ernsthaftes Hindernis. Solch eine Tür zerbricht schon mit einem einfachen Tritt. In diesem Fall hilft nur der Austausch der Tür oder eine aufwendige Verstärkung. Einen guten Schutz bieten stabile Fensterläden, die von innen verriegelbar und gegen Aushebeln gesichert sind. Die Satellitenanlage sollten bei der Winterfestmachung der Gartenlaube abgebaut und im Hauptwohnsitz eingelagert werden. Nicht zuletzt gibt sie den Tätern ein Hinweis darauf, dass sich in der Laube elektronische Geräte befinden könnten. Nehmen Sie alle technischen Geräte aus dem Bungalow mit nach Hause! Nur so können Sie den vermeintlichen Einbruchsschaden so gering wie möglich halten. Ihre Werkzeuge und Gartengeräte sind ideale Hilfsmittel für Einbrecher. Leitern, Kisten und Mülltonnen könnten von den Tätern als Einstiegshilfen umfunktioniert werden. Daher achten Sie darauf, dass alle Gerätschaften sorgfältig verschlossen und gegen Diebstahl gesichert sind. Notieren Sie sich die Individualnummern und Typenbezeichnungen der Geräte, die Sie vor Ort lassen. Im Falle des Diebstahls können Sie damit zur Fahndung ausgeschrieben und bei Auffinden sofort zugeordnet werden. Verwerflich ist das Deponieren von Notschlüsseln unter Fußabtretern, in Dachrinnen und unter Blumenkästen.

20 20 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Hiervon sollte auf jeden Fall Abstand genommen werden, denn auch die Täter kennen diese Verstecke! Gute Nachbarschaft zahlt sich auch in Gartenvereinen aus. Organisieren Sie regelmäßige Kontrollgänge in der dunklen Jahreszeit und tauschen Sie sich Ihre Kontaktdaten aus. Sollte in Ihre Laube trotz aller Vorkehrungen eingebrochen worden sein, verständigen Sie umgehend die Polizei. Betreten und verändern Sie nicht den Tatort. Sie könnten dadurch wichtige Spuren vom Täter zerstören. Susan Resetaritz Polizeioberkommissarin Polizeiliche Prävention Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Mitteilungen aus den Ortschaften Raguhn Schützengilde ehrt sein ältestes Mitglied Hans Gericke mit Ehrenscheibe und den Siegern des Schießens v. l. Roland Kleetz, Gerd Mieske, Klaus Brandt Ein Pokalschießen der ganz besonderen Art fand im Oktober auf dem Schützenplatz der Raguhner Gilde statt. Unser langjähriges Mitglied Hans Gericke wurde am 12. Oktober 1924 geboren, und feierte somit seinen 90. Geburtstag. Am 12. Oktober feierte Hans seinen Ehrentag im Kreise seiner Familie und Bekannten im Klubhaus in Raguhn. Einige Schützen der Gilde ließen es sich nicht nehmen, dem Jubilar ihre Aufwartung zu machen, und vor dem Klubhaus Ehrensalut zu schießen. Am 25. Oktober feierte Hans Gericke im Kreise der Raguhner Schützengilde. Eine große Anzahl Schützen der Gilde, zum Teil mit Ehepartnern, feierten mit. Hans Gericke war Gründungsmitglied der Raguhner Schützengilde, als ein Neuanfang nach der Wende gemacht wurde. Nicht ohne Stolz zeigt er seinen Mitgliedsausweis der Gilde mit der Mitgliedsnummer 1. Als die Gilde das erste Schützenfest veranstaltete, wurde Hans der erste Schützenkönig. Diese Tradition wurde konsequent fortgesetzt, und in diesem Jahr krönten wir den 25. Schützenkönig. Hans fungiert seit vielen Jahren als Alterspräsident der Gilde. Er bedauert es sehr, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen kann. Viele Auszeichnungen bekam er von der Gilde sowie von übergeordneten Verbänden. So ist es auch kein Wunder, dass zur seiner Feier eine Abordnung des Kreisschützenverbandes vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld vorbei kam. Die Herren Dietze und Voigtsberger überreichten unserem Jubilar die Traditionsmedaille vom Land Sachsen-Anhalt in Silber. Danach lud Hans zu einem Schießwettbewerb ein. Er hatte eine Ehrenscheibe gestiftet. Geschossen wurde mit einem KK-Gewehr auf 50 m Entfernung. Die anwesenden Schützen der Gilde gaben sich große Mühe, war doch eine solche Jubiläumsscheibe schon etwas Besonderes. Sieger, und damit Gewinner der Ehrenscheibe, wurde Gerd Mieske. Er gewann ganz knapp vor dem Zweitplatzierten Roland Kleetz. Den dritten Platz erkämpfte sich Klaus Brandt. Danach klang dieser schöne Tag in gemütlicher Runde aus. Im Namen des Vorstandes der Raguhner Gilde bedanke ich mich noch einmal bei Hans Gericke für den schönen Nachmittag. Verbunden mit diesem Dank sind die Wünsche für eine den Umständen entsprechende gute Gesundheit. Terminvorschau: Schützenball Vorstandssitzung Adventsschießen Roland Kleetz Vorstand Presse und PR Schützengilde Schloß Libehna 1832 Raguhn e. V. Hundesportverein Raguhn Am fand unsere diesjährige Herbstprüfung auf dem Hundeplatz im Birkenwäldchen statt. 10 Sportfreunde mit ihren Hunden stellten sich der Leistungsrichterin Heidi Fricke aus Micheln zur Beurteilung vor. Es starteten 2 Boxer, 3 Deutsche Schäferhunde und 5 Malinois. Alle drei Schäferhunde starteten in der höchsten Fährtenhundstufe FH II und bestanden die Prüfung mit hervorragenden Leistungen. Volker Weiner erreichte 97 Pkt. Uwe Hampl 96 Pkt. und Evelyne Wittek 86 Pkt. In der Vielseitigkeitsprüfung (VPG) alle anderen Hunde gute bis vorzügliche Leistungen. Bester und damit Tagessieger wurde der Exlandesmeister Hobby Stanull mit seinen neuen Malinois in der VPG I. Er erreichte 100 Pkt in der Fährte, 94 Pkt. in der Unterordnung und 94 Pkt. im Schutzdienst. Das waren zusammen vorzügliche 288 Pkt. Ringo Kersten startete in der VPG III und erreichte mit sehr guten 272 Pkt. ( ) den zweiten Platz. Den dritten Platz erreichte Axel Keller aus Altjeßnitz ebenfalls in der VPG III mit 270 Pkt ( ). Nach der Siegerehrung lobte die Leistungsrichterin das gute Leistungsniveau der vorgeführten Hunde und wünschte allen Teilnehmern weiter viel Erfolg im Hundesport und einen guten nach Hauseweg. Ich möchte mich noch bei den beiden Küchenfrauen Kerstin Woitschig und Kerstin Hampl für nie gute Bewirtung bedanken. Gottfried Jänsch IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau, Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16, Raguhn-Jeßnitz - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger und der jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche Bekanntmachungen betrifft. - Zuständig für redaktionelle Beiträge: Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon ( ) , Fax Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

21 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 21 Am 14. und 15. November fand der Faschingsauftakt des SV Finken Raguhn zur 41. Session statt. Schon der Fackelumzug am fand großen Zuspruch und ein Besucher meinte: Ich wusste gar nicht, dass es in Raguhn so viele Kinder gibt. Die beliebte Würfelbahn von Wiesers Vergnügungspark auf dem Festgelände hinter dem Klubhaus Gerard Philipe drehte viele Runden und auch die anderen Stände und gastronomischen Angebote wurden gut genutzt. Lediglich im Festzelt sah man zur Disco mit DJ René viele leere Bänke und Tische. Wahrscheinlich ruhten sich die Raguhner für den darauffolgenden Sonnabend aus. Der Wettergott meinte es am dann wirklich sehr gut mit uns und bei strahlendem Sonnenschein und milden Temperaturen zog der große Festumzug pünktlich ab 14:00 Uhr durch unsere Heimatstadt. Die Mühen der Vorbereitung haben sich gelohnt und mit insgesamt 28 Bildern sowie der Schalmeienkapelle und den absichernden Fahrzeugen unserer Feuerwehr ging es vorbei an sehr vielen Zuschauern durch Raguhn bis zum Festgelände. Die von den Mitwirkenden angebotenen Getränke, Süßigkeiten und Geschenke wurden am Straßenrand dankbar entgegengenommen. An dieser Stelle unser ganz großer Dank an alle, die zum Erfolg des Festumzuges - egal in welcher Art - beigetragen haben. Alle Mitwirkenden haben mit viel Mühe und Liebe zum Detail ihre Wagen, sonstigen fahrbaren Untersätze und Kostüme gestaltet. Wir wünschen uns, dass ihr alle auch im nächsten Jahr wieder dabei seid und mit tollen Ideen unseren Faschingsumzug bereichert! Auch das sich nach dem Festumzug anschließende Programm der Raguhner Finken im restlos gefüllten Festzelt fand sehr viel Anklang und Beifall und führt hoffentlich dazu, dass unsere Veranstaltungen im nächsten Jahr ausverkauft sind. Pünktlich 20:00 Uhr erfreuten sich alle am wunderbaren Feuerwerk und danach wurde nach der perfekt ausgewählten Musik von DJ René bis in die frühen Morgenstunden getanzt. Wir freuen uns auf einen ebenso erfolgreichen Verlauf der 41. Session! FINKEN HELAU! Das Wichtigste war aber das Anbringen einer Gedenktafel an seinem Geburtshaus aus Anlass seines 130. Geburtstages. (Unsere Postfiliale; hinter dem Tor mit den Löwenköpfen lag seinerzeit sein Elternhaus und der Familienbetrieb). Darauf fehlt aber das Sterbedatum. Es war eben nicht bekannt. Das ließ mir keine Ruhe wandte ich mich an die Blindenund Sehschwachen-Verbände Sachsens und Sachsen-Anhalts. Erfolglos. Im September dieses Jahres versuchte ich wieder, eine Spur zu finden. In Dresden soll er seinen 70. Geburtstag in einer Festveranstaltung begangen haben Nun kann ein Mensch ja nicht einfach verschwinden. Ich wandte mich an die Dresdener Oberbürgermeisterin, fand Verständnis und hatte nach zehn Tagen Kopien aller seiner Lebensdaten hat er geheiratet. Das Ehepaar hatte keine Kinder. Gestorben ist er am 20. Januar 1950 in Eisenberg. Die dortige Friedhofsverwaltung teilte mir mit, wie die Trauerfeier verlief und wer sein Grab wie lange gepflegt hat. Das Nächstliegende, nämlich seine Geburtsurkunde, erhielt ich vor einer Woche vom Raguhner Standesamt. Nun hätte ich zufrieden sein können, war es aber nicht, denn in seinen Büchern schreibt Ernst Haun über seine Tätigkeit als Chorleiter und Organist im französischen Angers. Auf meinen Brief an den dortigen Bürgermeister erhielt ich wenige Tage später eine . Er freute sich über meine Anfrage. In entsprechenden Archiven wird nun in Angers nach Unterlagen über Ernst Haun gesucht. Eine Langzeitarbeit hat sich gelohnt. Nun muss die Gedenktafel vervollständigt werden. Ursula Borstorff Volkssolidarität Raguhn Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte, durch die viel Gutes in den Menschen hineinhuschen kann. (Chr. Morgenstern) Allen Mitgliedern, die im Dezember ihren Geburtstag feiern, wünschen wir im neuen Lebensjahr Gesundheit, Glück und Freude. Wir freuen uns auf unser letztes Fest in diesem Jahr und hoffen, dass recht viele Mitglieder zur Weihnachtsfeier am Mittwoch, dem 10. Dezember um Uhr im Klubhaus erscheinen. Auch Gäste sind herzlich eingeladen. Ganz herzlich bedanken wir uns bei allen Bürgern unserer Stadt sowie den Ortschaften Marke und Retzau, die mit ihrer Spende bei unserer Listensammlung im September/Oktober die Arbeit der Volkssolidarität unserer Raguhner Gruppe, im Regionalverband Elbe/Mulde und im Land Sachsen-Anhalt unterstützen. Allen Einwohnern der Stadt-Jeßnitz wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr. Vorstand der OG Altjeßnitz Erfolgreiche Suche Täglich stürmen viele Ereignisse auf uns ein. Die Hektik des Alltags bringt es wohl mit sich, dass wir vieles auch bald wieder vergessen. So ist es mit dem Namen Ernst Haun wurde er in Raguhn geboren, erblindete schon als Kind, erlernte den Beruf eines Seilers und Korbflechters, war musikalisch hochbegabt und schrieb einige Bücher. Er hat es verdient, nicht vergessen zu werden. Im Jahr seines 130. Geburtstages gab es eine Veranstaltung des Heimatvereins Raguhn, in der Herr Kinzel aus Hauns beeindruckenden Büchern las. Zum Stadtfest 2012 wurde in der Ausstellung über ihn informiert. In der Stadtbibliothek sind seine lesenswerten Bücher auszuleihen. Im Schaufenster des Heimatvereins wurde über seinen Lebenslauf berichtet. Der Förderverein Irrgarten Altjeßnitz e.v. Voller Dankbarkeit und Freude können wir auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2014 in unserem Vereinsleben zurückblickend unsere diesjährigen Veranstaltungen: - Klein Ostern - Muttertagsfeier - Kindertag - Barocker Gartentag - Kleiner Bauernmarkt waren überdurchschnittlich mit insgesamt etwa 4500 Gästen gut besucht und fanden bei den Besuchern großen Anklang. Das Wetter war uns gewogen, aber auch die guten Vorbereitungen und die immer wieder liebevolle Ausgestaltung der Feste ermöglichten diesen Erfolg. Um all diesen Aufgaben gerecht zu werden, braucht es viele Helfer und treue Sponsoren. Danke, dass unserem Verein diese Hilfe zu Teil wird, und das nun schon über viele Jahre! Großen Anklang findet immer wieder unser hervorragendes Kuchenbüfett, an dieser Stelle ein ganz besonderes Lob allen fleißigen Kuchenbäckerinnen!

22 22 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Wer sich im Gutspark umsieht, kann erkennen, dass alle unsere Arbeit letztendlich dem Gutspark zu Gute kommt. In vielfältigen Projekten haben wir die Attraktivität dieses Parkes deutlich erhöht. Dabei sind der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die KSK Anhalt-Bitterfeld mit ihren Förderprogrammen stets treue Partner. Was wurde dabei bisher erreicht? Ausbau der alten Bushaltestelle zum funktionellen und niveauvollen Kassenhaus Rekonstruktion des Sandsteinkreuzes auf der Begräbnisinsel der Familie von Ende Errichtung eines Baumlehrpfades durch Sponsoring der envia-m in Zusammenarbeit mit der Grundschule Jeßnitz/ Anhalt und der Tischlerei Bethlehem (Jeßnitz) Schaffung einer behindertengerechten Toilette im Park Grundversorgung der Hainbuchenhecke und alter Bäume mit wichtigen Mineralien Anpflanzung historisch belegter Gehölze Sicherung und Neuanfertigung historischer Blumenschalen umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen für den Bestand einer Blutbuche am Parkeingang Erstellung einer Restaurierungs- und Konservierungskonzeption der Sandsteinfigur Persephone durch Fachfirmen Nicht vergessen dabei darf man die regionale und überregionale Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins. Dazu gehören die zahlreichen Auftritte der Barockgesellschaft. Vielen Dank den Teilnehmern für deren unermüdliche Bereitschaft. Der besondere Dank gehört unseren treuen Gästen mit dem Versprechen, auch 2015 für Sie unser Bestes zu geben. Bis dahin alles Gute! Der Förderverein Irrgarten Altjeßnitz e. V. G. Dietsch, Vorsitzende Herzliche Einladung zum Weihnachtsliedersingen am Tannenbaum Am Advent - findet um 18 Uhr an der Wasserwehr Altjeßnitz das alljährliche Weihnachtsliedersingen mit Begleitung durch den Raguhner Posaunenchor statt. Gut verpflegt werden Sie von der Altjeßnitzer Wasserwehr! Gudrun Dietsch Ortsbürgermeisterin Lutz Weiske Leiter Wasserwehr Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 19. Dezember 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Dienstag, der 9. Dezember 2014 Jeßnitz (Anhalt) Kleine Wasserflöhe als Helfer unterwegs Mit viel Liebe und Unterstützung packten wir, wie jedes Jahr zur Aktion Weihnachten im Schuhkarton kleine Päckchen mit persönlichen Grüßen der Kinder. Dieses Mal brachten wir mit unserem Bollerwagen 26 Pakete zur Sammelstelle. Frau Voigt und Frau Nienhold empfingen uns mit einer wundervollen Geschichte vom gemeinsamen Teilen. Anschließend erhielten wir auch ein kleines Dankeschön. Es hat uns viel Freude bereitet und sicherlich werden wir im nächsten Jahr wieder an dieser Aktion teilnehmen. Die Kinder der Kita Wasserflöhe 3. Weihnachtsmarkt in der Kita Wasserflöhe Wir öffnen am unsere Türen und Tore zum traditionellen Weihnachtsmarkt. Vorweihnachtliche Stimmung wird unsere zahlreichen Gäste verzaubern Uhr eröffnen die Kinder den Weihnachtsmarkt mit einem kleinen Programm. Anschließend können verschiedene Leckereien probiert werden. Die Bastelstube lädt mit interessanten Bastelideen zum Werkeln ein. Am Feuer kann ein Knüppelkuchen gebacken werden. An verschiedenen Ständen können kleine Weihnachtsgeschenke erworben werden. Natürlich lässt sich auch der Weihnachtsmann sehen, um die Wunschzettel abzuholen. Pünktlich Uhr - zum Glockenschlag - öffnen wir mit weihnachtlichem Gesang das 12. Türchen. Wir freuen uns schon auf Ihren Besuch! Die Kinder und Erzieher der Kita Wasserflöhe Adventskonzerte des Volkschors Muldeklang Jeßnitz Es ist wieder soweit. Das Weihnachtsfest naht und der Volkschor Muldeklang Jeßnitz lädt Sie ganz herzlich zu seinem traditionellen Adventskonzert ein, das in diesem Jahr unter dem Motto Vom Himmel hoch - Unsere liebsten Weihnachtslieder steht. Getreu dieses Mottos erklingen Weihnachtslieder, die von allen Sängerinnen und Sängern aus unserem umfangreichen Repertoire ausgewählt wurden. Natürlich haben wir aber auch einige neue Lieder einstudiert. Wir laden alle Freunde des Chorgesangs und des Volkschors Muldeklang Jeßnitz recht herzlich zu unseren Konzerten ein. Wir singen: am um 19:00 in der katholischen Kirche Heilige Familie in Bitterfeld, am um 15:00 in der evangelischen Stadtkirche Sankt Georg in Raguhn, am um 15:00 in der evangelischen Stadtkirche Sankt Marien in Jeßnitz. Ursula Folta Volkschor Muldeklang Jeßnitz

23 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 23 Volkschor Muldeklang Jeßnitz gegründet 1906 Mitglied im Deutschen Chorverband e. V. Der Chor trifft sich jeden Donnerstag 19 Uhr zur Probe im Alten Feuerwehrkrug Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Interessierte Sängerinnen und Sänger sind herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite oder durch unsere Vorsitzende Frau Eva-Maria Spieß, Tel.: Vielseitige und interessante Arbeit im Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) Ein Jahr geht zu Ende und damit ist häufig ein Rückblick verbunden. Der Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) möchte dies ebenfalls tun. Auch wenn es in diesem Jahr auf Grund der Verkehrssituation in unserer Heimatstadt kein Heimatfest gab, waren die Mitglieder des Vereins nicht untätig. Wir begleiteten die Namensgebung der Grundschule Jeßnitz durch Vorträge für die Lehrer, Schüler und Eltern, sowie bei der Anfertigung des Namenszuges und der Ausgestaltung der Feier, auf der wir den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Haseloff, begrüßen konnten. An Hermann Conradi wurde auch durch die Erstellung eines Flyers und bei der traditionellen Wanderung gedacht. Dabei konnten die Teilnehmer das neue Schild an der Conradi Linde im Salegaster Forst, das unser Verein in Auftrag gegeben hatte, bewundern. Auch das Gespräch mit älteren Bürgern wurde wieder gesucht, um einerseits unsere Sammlung der Opfer des zweiten Weltkrieges zu vervollständigen und andererseits Geschichten aus dem Leben in Jeßnitz zu erfahren. Diese Arbeit wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Da wir kein Heimatfest organisierten, unterstützten wir andere Vereine der Stadt bei ihren Festen und gratulierten zu ihren Jubiläen. Ein besonderes Jubiläum konnte ein Mitglied unseres Vereins feiern. Herr Thielicke beging seinen 100. Geburtstag. Bei guter Gesundheit begrüßte er die vielen Gäste, unter ihnen den Ministerpräsidenten unseres Landes und die Mitglieder des Heimatvereins Jeßnitz (Anhalt). Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, wird auch die Gestaltung der Fenster unserer Vereinsräume beobachtet haben. Wir stellen altes Handwerk aus Jeßnitz vor und haben mit dem Steinmetz begonnen. Des Weiteren haben wir uns um die Restaurierung der Figur an der Grundschule Hermann Conradi bemüht und Anfragen wegen des Zustandes des Pulverhäuschens und der Kirchenruine Salegast an die entsprechenden Stellen in die Wege geleitet. Auch die Gestaltung neuer Formen der Bestattungen und die Sicherung von historischen Grabsteinen auf unserem Friedhof werden von uns unterstützt. Wir gestalteten eine Gedenkfeier zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des ersten Weltkrieges und trafen uns zum Volkstrauertag an den Denkmälern der Opfer der beiden Weltkriege. Im September organisierte der Heimatverein wieder eine musikalisch-literarische Veranstaltung. Im nun schon dritten Programm erklang Musik von Frederick Chopin und es wurde aus dem Werk von George Sand gelesen. Zwei Reisen führten die Mitglieder des Vereins in diesem Jahr nach Leipzig zur Besichtigung des BMW Werkes und auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Kees de Vries nach Deetz auf seinen Hof. Selbstverständlich sind wir auch beim offenen Advent, der traditionell von der evangelischen Gemeinde der Stadt organisiert wird wieder mit dabei. Sie sehen, die Arbeit in unserem Verein ist sehr vielseitig, ruht aber auf den Schultern nur weniger Mitglieder. Falls Sie sich gern einbringen möchten und auch etwas für unsere Heimatstadt tun wollen, sind Sie als neue Mitglieder oder als gern gesehene Gäste bei unseren monatlichen Zusammenkünften willkommen. Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) Achtung! - Der Heimatverein Jeßnitz/ Anh. e. V. informiert - Neue Zeit für unsere Vereinssitzungen Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V. trifft sich jetzt an jedem 2. Mittwoch im Monat schon um Uhr in der Hauptstr. 28 (Ecke Schloßstr.) in Jeßnitz. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf unserer Internetseite unter erhalten. Volkssolidarität Ortsgruppe Jeßnitz/Anh. Wie in jedem Jahr bleibt der letzte Monat unserer Weihnachtsfeier im festlichen Rahmen am 10. Dezember 2014 vorbehalten. Wir treffen uns, wie immer, um Uhr in der Mühlenstube. Gleichzeitig möchten wir dem Team der Mühlenstube danken. Sie haben uns jeden Monat unsere Kaffeenachmittage versüßt. Schmidt Vorstand

24 24 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Einladung Die Jahreshauptversammlung der SG Jeßnitz e. V. findet am Donnerstag, 15. Januar 2015, Uhr in der Jahnturnhalle zu Jeßnitz/Anh., Dessauer Straße statt. Tagesordnung 01. Begrüßung 02. Kassenbericht 03. Bericht der Revisionskommission 04. Neuregulierung der Beitragssätze 05. Diskussion 06. Abstimmung zu Pkt Ehrungen 08. Verschiedenes 09. Schlusswort Vorschläge/Änderungen zur Tagesordnung bitte bis an den Vorstand. Vorstand Schierau mit den Ortsteilen Priorau, Niesau und Möst Krippenspiel in der Schierauer Dorfkirche am um Uhr mit anschließendem adventlichen Zusammensein heißer Glühwein und Kinderpunsch frische Fettbrote, Waffeln sowie Stockbrot kleine Wichtelüberraschungen Der Förderverein Kirchturm Schierau e.v. lädt hierzu recht herzlich ein. Der Eintritt ist frei über kleine Spenden freuen wir uns. bankertsommer Architekten Das Krippenspiel wird noch einmal am um Uhr in der Dorfkirche Priorau aufgeführt.

25 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 25 Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte Achtung! Seit dem umfasst der ärztliche Bereitschaftsdienst nicht mehr nur den Einzugsbereich der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit ihren Ortsteilen und den hier praktizierenden Ärzten, sondern auch die Bereiche Wolfen, Wolfen-Nord, Greppin, Thalheim, Reuden, Bobbau und Siebenhausen mit den dort praktizierenden Ärzten. In Notfällen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr.: (Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) zu erfragen. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag und Sonntag von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr zu erfragen unter der Tel.-Nr.: (Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) Bereitschaftsdienst der Apotheken zu erfragen unter der Tel.-Nr.: (Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) Diakonie/Sozialstation Raguhn Rathausstraße 23 in Raguhn Die Dienst habende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter den folgenden Telefonnummern zu erreichen: Festnetznummer: Handynummer für besonders dringende Fälle: Kirchennachrichten Ev. Pfarramt Raguhn Kirchplatz 10, (Tel ) Unsere Gottesdienste im Dezember 2014 Sonntag, 7. Dezember, 2. Advent Uhr Gottesdienst in Kleckewitz Uhr Gottesdienst in Raguhn mit Abendmahl Sonntag, 14. Dezember, 3. Advent Uhr Gottesdienst in Raguhn Samstag, 20. Dezember 15 Uhr Krippenspiel in Schierau, anschließend Adventsmarkt Sonntag, 21. Dezember, 4. Advent 16 Uhr Krippenspiel in Raguhn Mittwoch, 24. Dezember, Heiligabend 14 Uhr Christvesper in Priorau mit Krippenspiel 15 Uhr Christvesper in Kleckewitz 16 Uhr Christvesper in Altjeßnitz mit Krippenspiel 17 Uhr Christvesper in Raguhn 24 Uhr Christnachtsingen auf dem Marktplatz Wolfen-Nord Donnerstag, 25. Dezember, 1. Christtag Uhr Gottesdienst in Raguhn Freitag, 26. Dezember, 2. Christtag Uhr Weihnachtliche Bläsermusik zum Hören und Mitsingen mit dem Dessau-Raguhner Bläserchor Sonntag, 28. Dezember Kein Gottesdienst Mittwoch, 31. Dezember, Silvester 17 Uhr Gottesdienst in Altjeßnitz mit Abendmahl Adventskonzert mit dem Volkschor Muldeklang Am Samstag, dem 13. Dezember 2014 um 15 Uhr tritt in der Ev. Kirche Raguhn der Jeßnitzer Volkschor Muldeklang mit seinem Adventskonzert auf. Lebendiger Adventskalender Raguhn 2014 Auch in diesem Jahr soll es in Raguhn wieder einen lebendigen Adventskalender geben. An jedem Adventsabend um 18 Uhr, außer sonntags, sind Sie herzlich eingeladen, sich vor einer der Raguhner Haustüren zu treffen, um gemeinsam Adventslieder zu singen, vielleicht eine Geschichte zu hören und etwas Warmes zu trinken. Bitte bringen Sie ein Windlicht und eine Tasse mit und lassen Sie sich von der Gastfreundschaft der Gastgeber überraschen. Eingeladen sind alle, die im Advent etwas Ruhe und Besinnung finden wollen. Falls nicht anders angegeben, treffen wir uns um 18 Uhr. Mo Friseursalon Abschnitt 1, Rathausstr. 51 Di Rathaus Raguhn, Rathausstr. 16 Mi Café am Gutspark Altjeßnitz, Parkstr. 5 Do Carola s Kinderlädchen, Rathausstr. 7 Fr Familie Pläp, Wolfener Str. 27 Sa Familie Hille, Gartenstr. 63 So Gottesdienste in der kath. und ev. Kirche Mo Birgit Kießling Retzau, An der Mittagswiese 8 Di Bärbel Wöpe, Zerbster Str. 23 Mi Diakonie-Senioren-WG, Rathausstr. 10 Do Blumenladen Schröter, Am Werder 1 Fr Evelyn Oehmichen (Apotheke), Rathausstr. 54 Sa Baumschule Voigt Priorau, Raguhner Str. 14 a So Gottesdienste in der kath. und ev. Kirche Mo Familie Weber, Neubauernsiedlung 4 Di Familie Zschocke, Wörlitzer Str. 1 Mi Familie Pietsch, Schulstr. 9 Do Familie Ebert Altjeßnitz, Heiderand 14 a Fr Familie Hörtzsch, Gartenstr. 75 a Sa Hotel Zimt & Zucker, Gartenstr. 13 b So Gottesdienste in der kath. und ev. Kirche Mo Doreen Rietz/Angelika Lorenz, Markt 13 Di Uhr Ev. Kirche Kleckewitz Mi Weihnachten. Alle Herzenstüren gehen auf. Mitteilungen der Evangelischen Kirchengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt Monatsspruch für den Dezember 2014 Die Wüste und Einöde wird frohlocken, und die Steppe wird jubeln und wird blühen, wie die Lilien. Jesaja 35,1 Großer Bahnhof? - Keiner da! Er kam in sein Eigentum; und die Seinen nahmen ihn nicht auf. Johannes 1,11 Da sind wir wieder in der Adventszeit. Das Jahr ist wie im Flug vergangen und nun warten wir auf Weihnachten, erleben ganz unterschiedlich die Adventszeit. Advent - Erinnerung an die Ankunft Jesu. Hören Sie das Klopfen an Ihrer Herzenstür? Jesus kommt! Kommt da Freude auf, oder geht es und so ähnlich, wie in der kleinen Geschichte: Erwartungsvoll drückte er seine Nase am Fenster des Zugabteils platt. Zwei lange Wochen war er dienstlich unterwegs gewesen, und nun freute er sich auf sein Zuhause. Ich komme am Freitag um 18 Uhr an, teilte er seiner Familie am Telefon mit. Diese Nachricht hatte zu Hause für gute Stimmung gesorgt. Begeistert versprach die Jüngste: Wenn du ankommst, holen wir dich alle vom Bahnhof ab! Und nun ist es soweit. Der Zug verlangsamt die Geschwindigkeit, die Konturen werden schärfer, auf den Gängen bewegen sich die Aussteigenden. Bremsen quietschen, der Intercity hält an. Waggontüren gehen auf und alles drängt nach draußen. Fröhliche Gesichter, herzliche Umarmungen, hier ein Kuss, da ein Strauß Blumen - Wiedersehensfreude! Nach wenigen Minuten hat sich der Bahnsteig wieder geleert. Nur die leeren Gepäckkarren, zwei Gleisarbeiter und einige Reisende, die auf ihren Anschlusszug warten, bleiben zurück. Ein wenig verloren steht er auf dem Bahnsteig. Die erwartungsvolle Freude weicht einer großen Sorgenfalte auf der Stirn. Während er sich langsam zum Ausgang bewegt, dämmert es ihm: Sie haben mich vergessen!

26 26 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Diese kleine Episode wird mir zum Vergleich. Geht es uns nicht auch oft so, dass wir uns von der Hektik der Tage überrollen lassen und das Wichtigste vergessen? Advent- Ankunft Jesu, da kommt einer an und niemand erwartet ihn. Das gab es schon einmal und es vollzieht sich in unseren Tagen gleichermaßen immer wieder. Maria und Josef standen in Bethlehem vor verschlossenen Türen. Wenn ich ehrlich bin, fällt es mir schwer, in der heutigen Zeit zur Ruhe zu kommen. Advent, das Warten kann schön sein und ich bin mir sicher, wenn man sich Zeit nimmt und zur Ruhe kommt, hört man das Klopfen Gottes an seiner Tür. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit und in dieser, die Begegnung mit dem Heiland Jesus Christus und Gottes reichen Segen. A. Voigt Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein: Sonntag, 1. Advent, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, 2. Advent, Uhr Gottesdienst Sonntag, 3. Advent, Uhr Adventskonzert des Volkschores Sonntag, 4. Advent, Uhr Gottesdienst Heiliger Abend, Uhr Christvesper 1. Weihnachtstag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Silvester, Uhr Jahresschlussandacht Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein: Seniorenkreis Mittwoch, um 14 Uhr Gemeindeadventsfeier Freitag, um 18 Uhr Lebendiger Adventskalender in Raguhn und Jeßnitz im Advent 2014: Bereitet doch fein tüchtig den Weg dem großen Gast! Alle aus der Region sind auch dieses Jahr herzlich eingeladen, den Lebendigen Adventskalender in Raguhn und Jeßnitz zu erleben! Wir treffen uns wochentags um 18 Uhr und wollen Advents- und Weihnachtslieder singen und Geschichten hören. Eventuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den Schaukästen an den Pfarrhäusern! Bitte nehmen Sie sich wieder einen Becher und ein Windlicht mit. Danke an alle, die die wundervolle Adventszeit mitgestalten! Möge Gott seinen Segen dazu geben! Jeßnitz: So Uhr Gottesdienst Gemeindehaus Mo Familie Fromme Neue Reihe 23 Di Yvonnes Blumenlädchen Hauptstr. 27 Mi Familien Kieseler Feldstr. 27 Do Familie Schneider (Physiotherapie) Am Sportplatz 42 Fr Familie Ihbe Bahnhofstr. 15 Sa Familie Litwin Brunnenstr. 25 (Roßdorf) So Uhr Gottesdienst Gemeindehaus Mo Wasserwehr (Frau Geller) Kleine Gasse 12 Di Stadt Raguhn-Jeßnitz Rathaus Mi Heimatverein Parkplatz am Rathaus Do Mühlenstube Muldinsel 2 Fr Kindergarten Wasserflöhe Hauptstr. 10 Sa Edit König Schlossstr. 21 So Uhr Adventskonzert Volkschor St. Marienkirche Mo Familie Salzmann Leopoldstr. 5 Di Doreen Kieseler An der Aue 23 Mi Heidrum Sachs Neumarkt 3 Do Evang. Kirchengemeinde Gemeindehaus, Schulstr. Fr Martina Schmidt Raguhner Str. 12 Sa Familie Greschuchna Badergasse 2 a So Uhr Gottesdienst Gemeindehaus Mo Familie Hannemann Muldensteiner Str. 3 Di Feuerwehrverein Feuerwehr Mi Uhr Christvesper St. Marienkirche Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz Schulstr. 6, Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz/Anh. Tel. und Fax: Mitteilungen der Evangelischen Kirchgemeinde Thurland für Dezember 2014 Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein: Sonntag, Uhr 2. Advent Sonntag, Uhr 4. Advent, Andacht zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes Mittwoch, Uhr Christvesper am Heiligen Abend Mittwoch, Uhr Silvestergottesdienst Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ein: Christenlehre dienstags 14 Uhr in Raguhn Seniorenkreis Dienstag, um 14 Uhr Weitere regionale Angebote der Kirchgemeinden entnehmen Sie bitte den Raguhner und Jeßnitzer Kirchennachrichten! Evang. Pfarramt, OT Wolfen, Steinstückenweg Bitterfeld-Wolfen Tel: Katholische St. Michaelsgemeinde Raguhn Sonntagsgottesdienst ist aller 14 Tage um 8.30 Uhr Weitere Gottesdienst und Mitteilungen sind im Aushang an der Kirche ersichtlich. Dunkelheit Da sind sie nun wieder - diese dunklen Tage. Wir haben sie nicht herbeigesehnt, nein, eher gefürchtet. Dunkelheit hat etwas Schwermütiges, Ungewisses an sich, das einen Menschen verunsichern kann. Gäbe es aber diesen Zustand nicht, wüssten wir nicht wie schön und frohmachend das Sonnenlicht, der helle Tag ist. Und wie könnten wir zur Ruhe kommen, gäbe es keine Nacht. Es gibt aber auch eine Dunkelheit, die im Menschen, in seiner Seele stattfindet. Hervorgerufen durch Trauer, Misserfolg oder ein Fehlverhalten kann sie einem Betroffenen das ganze Leben verdunkeln und zur Qual werden lassen. Ohne Lichtblick kann ein Mensch eigentlich gar nicht leben. Jeder organische Körper muss verkümmern, wenn er keinen Sonnenstrahl, kein Licht mehr sieht. Es ist ganz klar: wir brauchen in dieser dunklen Jahreszeit Licht, das unsere Tage hell macht, das uns Hoffnung gibt. Und so steht uns eigentlich eine schöne lichterhelle Zeit bevor, eine Zeit voll Freude und Erwartung, voll Vorbereitung auch und Heimlichkeit. Es ist auch eine Zeit, die angetan ist, aufeinander zuzugehen, Unstimmigkeiten und Streit zu beheben, zu verzeihen, damit auch die Dunkelheit in den Herzen verschwindet. Und vergessen wir in diesen Tagen nicht die Menschen am Rande oder außerhalb der Gesellschaft. Sie hungern nach einem Lichtblick. Viele Möglichkeiten gibt es, auf diese Weise Lichter anzuzünden. So wünsche ich Ihnen für die Zeit des Advent Licht für Ihre Seele. Ich wünsche Ihnen aber auch, dass Sie es schaffen, in einem anderen Menschen ein Licht anzuzünden, ihm Hoffnung zu geben. D. Hille

27 Nr. 11/2014 Stadt Raguhn-Jeßnitz n 27 Wir gratulieren Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gratuliert allen Geburtstagskindern des Monats Dezember 2014 und ganz besonders den Geburtstagskindern zum 91., 92. und zum 95. Geburtstag Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können gem. 34 Abs. 2 Meldegesetz LSA gebührenfrei beim Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Auskunftssperre beantragen. in Raguhn-Jeßnitz OT Altjeßnitz Herrn Reinhard Bachmann zum 70. Geburtstag Frau Doris Wachsmann zum 78. Geburtstag Frau Erika Fichte zum 73. Geburtstag Frau Monika Bürger zum 76. Geburtstag Herrn Bernd Hilpert zum 71. Geburtstag Herrn Erhard Seidewitz zum 71. Geburtstag in Raguhn-Jeßnitz OT Jeßnitz (Anhalt) Frau Rosmarie Bathe zum 71. Geburtstag Frau Margot Naglitsch zum 86. Geburtstag Frau Dorothea Anders zum 81. Geburtstag Frau Lore Bennemann zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Mucke zum 74. Geburtstag Herrn Wilfried Pilz zum 83. Geburtstag Herrn Georg Thamm zum 79. Geburtstag Herrn Herbert Tretschock zum 78. Geburtstag Herrn Jürgen Bittner zum 70. Geburtstag Frau Gisela König zum 81. Geburtstag Frau Barbara Stohl zum 70. Geburtstag Frau Elfride Förster zum 83. Geburtstag Frau Hannelore Fuchs zum 70. Geburtstag Frau Bärbel Koch zum 72. Geburtstag Frau Edith Maul zum 85. Geburtstag Frau Christa Morche zum 77. Geburtstag Frau Heidemarie Ottenz zum 71. Geburtstag Frau Ingrid Berger zum 73. Geburtstag Herrn Werner Herrmann zum 79. Geburtstag Frau Elli Roye zum 95. Geburtstag Frau Hildegard Seiferheldt zum 78. Geburtstag Herrn Werner Tegge zum 74. Geburtstag Frau Margot Aley zum 77. Geburtstag Frau Christa Böning zum 81. Geburtstag Herrn Wolfgang Kühne zum 79. Geburtstag Frau Ortrud Kürschner zum 85. Geburtstag Herrn Hans-Günter Brachert zum 70. Geburtstag Herrn Elmar Lange zum 74. Geburtstag Herrn Lothar Freydank zum 80. Geburtstag Frau Charlotte Hirschfeld zum 87. Geburtstag Frau Helga Seidlitz zum 88. Geburtstag Herrn Franz Anders zum 82. Geburtstag Frau Marlis Hannemann zum 77. Geburtstag Frau Bärbel Schiering zum 72. Geburtstag Frau Edeltraud Linke zum 84. Geburtstag Frau Irmgard Koch zum 80. Geburtstag Frau Erika Langhammer zum 77. Geburtstag Frau Hannelore Kauzner zum 75. Geburtstag Frau Christa Hempel zum 76. Geburtstag Herrn Peter Hoffmann zum 78. Geburtstag Herrn Rudolf Lange zum 72. Geburtstag Herrn Walter Behrendt zum 88. Geburtstag Herrn Uwe Brandt zum 70. Geburtstag Frau Gertraud Zirkler zum 80. Geburtstag Frau Christine Friedrich zum 76. Geburtstag Frau Christa Herfurt zum 81. Geburtstag Frau Gabriele Richter Frau Christine Behrendt Herrn Reinhard Griebsch Frau Ilona Lämmerhirt Frau Christa Abendroth Frau Margot Beutel Frau Elisabeth Breitfelder Herrn Eberhard Langhammer Herrn Lothar Grande Frau Margrit Barthel Frau Gisela Herrmann Frau Edit Löffler Frau Iris Pfohl Frau Rotraut Nieß Frau Frieda Elabdouni Herrn Fritz Naumann in Raguhn-Jeßnitz OT Lingenau Herrn Gerd Fischer Herrn Werner Kondziella in Raguhn-Jeßnitz OT Marke Frau Hildegard Herrmann Frau Gerda Schwarze Frau Elly Barthel in Raguhn-Jeßnitz OT Möst Herrn Gebhard Tschöp Frau Regina Wegener Herrn Hermann Bölke Herrn Reinfried Lott Frau Walburga Reifegerste Herrn Wolfgang Bachmann in Raguhn-Jeßnitz OT Priorau Frau Luzia Bittl Frau Ilse Röder Herrn Nikolaus König Herrn Willi Kleisner Frau Anni Schubert Frau Hannelore Blume Frau Anneliese Jungmann in Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn Frau Christa Heßler Herrn Rudolf Strocka Frau Anna Maria Tschiesche Herrn Dieter Schönemann Herrn Gerhard Walther Herrn Jürgen Schmidt Frau Wally Pix Frau Gerda Serbin Frau Edith Tannewitz Frau Edith Fahlteich Herrn Helmut Lange Herrn Jörg Rittermann Herrn Hans-Dietrich Schulze Herrn Erich Feuerherd Frau Waltraud Woldt Herrn Siegfried Pusch Frau Herta Baum Frau Renate Heinz Frau Monika Jahn Herrn Werner Kühn Herrn Erich Hartung Frau Elsa Köhler Frau Gerda Schulze Herrn Peter Franke Frau Gisela Hering Herrn Dieter Klaue Herrn Günter Lissel Herrn Ludwig Möbes Frau Margit Fechner Frau Christel Leisering Frau Monika Jordan Frau Ute Kögler zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag

28 28 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 11/2014 Herrn Werner Schmiedel zum 72. Geburtstag Herrn Dietmar Glandien zum 75. Geburtstag Frau Dr. Bärbel Ilgner zum 71. Geburtstag Herrn Horst Schacher zum 74. Geburtstag Herrn Helmut Ulbrich zum 84. Geburtstag Frau Hannelore Kettlitz zum 83. Geburtstag Herrn Rudi Reichert zum 76. Geburtstag Frau Ursula Heise zum 86. Geburtstag Herrn Peter Külz zum 78. Geburtstag Herrn Wilfried Weiß zum 70. Geburtstag Herrn Horst Müller zum 79. Geburtstag Frau Ursula Przybylla zum 78. Geburtstag Herrn Heinz Raudis zum 74. Geburtstag Herrn Harold Ursin zum 74. Geburtstag Frau Irmgard Gehre zum 87. Geburtstag Herrn Günter Kapeller zum 88. Geburtstag Herrn Reiner Platzer zum 78. Geburtstag Frau Charlotte Schüler zum 79. Geburtstag Herrn Werner Mönch in Raguhn-Jeßnitz OT Retzau Frau Irene Töpper zum 83. Geburtstag Frau Margitta Erdreich zum 75. Geburtstag Herrn Wolfgang Kemmling zum 81. Geburtstag Frau Magda Hartmann zum 74. Geburtstag Frau Christel Voigt zum 76. Geburtstag Frau Hannelore Erdreich zum 77. Geburtstag in Raguhn-Jeßnitz OT Schierau Herrn Heinz Friedrich zum 81. Geburtstag Herrn Georg Brosche zum 71. Geburtstag Herrn Rudolf Krug zum 83. Geburtstag Frau Rosel Krebs zum 72. Geburtstag in Raguhn-Jeßnitz OT Thurland Frau Hiltrud Seelmann zum 72. Geburtstag Frau Karla Mühlnikel zum 73. Geburtstag in Raguhn-Jeßnitz OT Tornau vor der Heide Herrn Dieter Müller zum 77. Geburtstag Frau Erika Reichert zum 72. Geburtstag Anzeigen

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