Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO)

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1 Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) 1. Auflage 01/ Zielsetzung der WBO -ab sofort lieferbar -Der WBO-Bereich = Schlüsselfunktion: hier beginnt der überwiegende Anteil aller Reiter sich im WB zu vergleichen und zu messen. -D.h. hier sorgt Qualität und Seriosität der Angebote für den Wunsch nach mehr und bindet den Kunden. Gleichzeitig sind die Veranstaltungen die Orte wo dem Pferdesportler Rückmeldung durch Fachleute über seinen Ausbildungsstand und damit für die Ausbildung Zuhause gegeben wird! -Ein Regelwerk mit dem Ausbildungshintergrund der Richtlinien für Reiten und Fahren, kein Spielehandbuch! Ausbildung wird auf vielfältige Art verpackt verglichen und überprüft, Sicherung der Ausbildungsqualität! -Für Neukunden im WB-Sport (d.h. die, die im Basis-Anforderungsbereich die Vielfalt ausloten möchten und aber auch die, die auf höherem und hohem Nivau klassischen Turniersport reiten wollen!) -Für alle bisherigen Kat. C Kunden, Für alle Rassen, Für alle Reitweisen Informationen für Reiter, Fahrer, Ausbilder, Richter, Prüfer, Veranstalter 1

2 Zielsetzung der WBO: Als Antwort auf die Vielfalt an Wünschen des heutigen Pferdesportlers: Mit Phantasie und Erfindungsgeist eine vielfältige Palette an Möglichkeiten d.h. Wettbewerbe bieten können! Anzahl Regeln 2 2

3 Unkompliziert und einfach zu handhaben : Deshalb: So wenig Regeln wie möglich! Soviel Regeln wie nötig Inhalt der WBO 3 3

4 Der Inhalt der WBO 4 11 Regeln: Seite vor dem Hintergrund: der Deutschen Reitlehre der Sicherheit, dem Tierschutz Seite 24 S. 330 Veranstaltungs- und Wettbewerbs- Umsetzungshilfen, Informationen für Teilnehmer, Richter/Prüfer, Veranstalter Bis 2008 ab 2008 Was bietet sie? Sehr, sehr viel Freiheit für Veranstalter um -auf die Wünsche Ihrer Kunden einzugehen -Eigene Ideen umzusetzen -Den Blick über den Tellerrand zu ermöglichen (andere Reitweisen, Sportarten mit einzubeziehen) 1.) -11 Regeln regeln das Notwendigste, mehr nicht. -Sollten weitere Regeln notwendig sein oder gewünscht werden, so können hier die Besonderen Bestimmungen der LK oder natürlich der Veranstalter über seine Ausschreibung im Rahmen der WBO Bedingungen weiter verfeinern. 2.) 88 WB-Beschreibungen (die verschlüsselt werden und den LV zur Verfügung stehen) 3.) ausführliche Checklisten für Veranstalter, ein Vordruck BV-Statistik -Tipps für Veranstalter -Tipps für Teilnehmer -Tipps für Richter/Prüfer 4

5 Heute - Morgen Bis 2008 : WB der Kat. C in der LPO 100 ff. - Breitensportliche WB 110 Reiter-/Fahrer-WB IPZV, EWU, IGV 200 ff. Voltigier-WB Kat. C sowie die WB der Kl. E 5 Ab 2008: Aufbau der WBO Rückblick: bis 2008 die Möglichkeiten gem. LPO 5

6 Ab In der WBO: - alle ehemaligen WB der Kat. C - 88 ausformulierte Muster-WB - die Möglichkeit kreativ und innovativ neue WB zu erfinden WBO Begriffe, UnterschiedeO Ab 2008: die WBO 6

7 Begriffe, Unterschiede: WBO / LPO WBO Begriffe BV = Breitensportliche Veranstaltung WB = Wettbewerb Bezahlung WB = Einsatz Unterschiede: Ergebnisse werden nicht registriert Eintragung der Pferde nicht nötig Jahresturnierlizenz nicht nötig. TN mit LK 6-1 dürfen in LP und WB starten (entspr. Ausschreibung) Beurteilung durch Richter und/oder Prüfer Breitensport Keine Geldpreise 7 LPO Begriffe PLS = Pferdeleistungsschau LP = Leistungsprüfung Bezahlung LP = Nenngeld, Einsatz, Startgeld Unterschiede: Ergebnisse werden registriert Eintragung der Pferde muss Jahresturnierlizenz muss, TN ohne LK dürfen nicht starten Beurteilung nur durch Richter Mit und ohne Geldpreis möglich WBO =Breite, LPO Kl. E-S 7

8 Wettbewerbe der WBO: Basis jeder sportlichen Entwicklung LPO LP Kl. E WBO WB Kl. E 8 LPO LP Kl. A - Kl. S WBO - frei erfundene WB - 88 WB-Musterbeispiele WBO WB der Anschlussverbände Aufbau der WBO WBO: -Im Einstiegsbereich/ Anfängerbereich vielfältige Möglichkeiten alle Facetten des Pferdesports kennenzulernen -Das Kl. E Niveau WBO und LPO haben die gleichen Anforderungen und schaffen damit die Voraussetzung, genausogut von hier aus in den höheren LPO-Turniersport aufzubauen -Auf WBO-Ebene leichter Zugang zum Pferdesport, da ohne Registrierung von Pferd und Reiter -Die Qualität der Angebote an der Basis sind Voraussetzung den Kunden zu binden und zu weiterer Ausbildung: andere Facetten und/oder höhere Ausbildung zu motivieren 8

9 Aufbau der WBO 9 Teil I Regelwerk a) Regeln der WBO b) Anschlussverbände c) Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 WB- Musterbeispiele WBO Teil III Allgemeines: a) Tipps und Hinweise b) Versicherungen Teil IV Anhang 11 Regeln Teil 1: 11 Regeln mit denen das Wesentliche angesprochene wird Auflistung der Anschlussverbände, Beschreibung der Reitweisen und Zielsetzungen, Adressen u. Ansprechpartner um diese Regelwerke bestellen zu können Wichtig zu wissen: Ethische Grundsätze für den Umgang der Reiter miteinander, für den Umgang des Reiters mit dem Pferd 12 Gebote für das Reiten/ Fahren im Gelände, Auszug Tierschutzgesetz Ab Teil II Veranstalterunterstützung pur: Teil II 88 Musterbeispiele für WB, weitgehendst formuliert für die 1:1 Übernahme in die Ausschreibung Teil III Checklisten (kurz und lang für den Veranstalter) und ein statistischer Erfassungsbogen für die BV, Tipps für den Veranstalter, Richter/Prüfer, Teilnehmer Versicherungsmerklatt Absicherung Veranstalter, Funktionsträger (Vereine und Betriebe) Teil IV: Ergänzende Hinweise zu WB (= W), Auszüge aus Merkblättern (= M), Auszüge aus dem Aufgabenheft LPO (=A), Auszüge aus der LPO (= L) Nennungsvordrucke, Beschaffenheit von Hindernismaterial, 9

10 Teil I -A 11 Grundregeln der WBO Allgemeine Grundlagen für alle WB und BV 2. Ausschreibungen 3. Nennungen 4. Ergebnisse 5. Teilnahmeberechtigung 6. Durchführung von BV 7. Genehmigung 8. Beaufsichtigung 9. Bewertung 10. Ausrüstung der Teilnehmer 11. Ausrüstung der Pferde Regel 1: Gundsätzliches 1 10

11 1. Allg. Grundlagen aller WB und BV Ethische Grundsätze Teil 1 und Teil 2 das Tierschutzgesetz die Verbindlichkeit der WBO für alle Beteiligten Besondere Bestimmungen des/der LV/LK Ausrüstung vor dem Hintergrund der Sicherheit und des Tierschutzes Honorierung von WB: nur Ehrenpreise Voraussetzung um eine BV veranstalten zu dürfen: Veranstalter muss der FNangeschlossen sein! 11 Regel 2 Ausschreibung Grundregeln für Reiter miteinander und Reiter und Pferd (sicher allen bekannt und als Broschüre erhältlich) Tierschutzgesetz selbstverständlich Verbindlichkeit der WBO: Mit der Nennung erkennt der TN oder Erziehungsberechtigte das Regelwerk an, sie gilt für alle gleich! Die Rahmenvorgaben der WBO können im Detail durch die Besonderen Bestimmungen der LK eingegrenzt werden (evtl. Aufsicht Vorbereitungsplatz, Anwesenheit Tierarzt.., Impfbestimmungen) Ausrüstungsaspekt Sicherheit und Tiergerecht Keine Geldpreise für WB (angemessene Ehrenpreise ja) Anschluss an FN (aus Versicherungsgründen= LSB, aus Sicherstellung der korrekten Durchführung, Tierschutz, Ausbildung etc.) 11

12 2. Ausschreibung Für eine BV soll eine Ausschreibung erstellt werden, die zum einen festgelegte Informationen, zum anderen die freie Beschreibung der WB enthält sie soll zielgruppengerecht formuliert sein sie soll von der LK/dem LV genehmigt sein sie soll in geeigneter Form veröffentlicht werden 12 Regel 2: Wettbewerbe 2.1. Es muss eine Ausschreibung erstellt werden und entsprechend genehmigt und veröffentlicht werden 2.2 Inhalt der Ausschreibung (Ort, Datum, Kontaktmöglichkeit, Nennungsschluss, Einsatz, Gebühren, vorläufige ZE, Teilnahmeberechtigung/Teilnehmerkreis, Genehmigungsvermerk, organisatorische Hinweise, WB-Beschreibung Kurztext zum Inhalt und Bewertung, 2.3. Die Ausschreibung muss Zielgruppengerecht formuliert werden 2.4. WB können frei formuliert werden LP der LPO dürfen nicht als WB ausgeschrieben werden Ausnahme: WB Kl. E analog LP Kl. E der LPO (= Schnittstelle), sowie WB Kl. E und höher für besonders definierte Teilnehmerkreise (Bsp.: Reitertag, Studententurnier, Tierärzteturnier, Nicht: für alle Friesen..., alle LK 4 Reiter...)!!!!!!!!!!! 2.6. Einsätze und Gebühren werden durch den Veranstalter festgelegt, bzw. durch die Gebührenordnung LK/LV 2.7./2.8. Rückforderung des Einsatzes bei zurückziehen der Nennung vorm Nennungsschluss, Änderung der vorläufigen ZE 2.9. Absage eines WB bei weniger als 5 Teilnehmern Information an Teilnehmer!! Absage der gesamten BV, wenn ein drittel der WB abgesagt werden Information an Teilnehmer!! Rückerstattung der Einsätze bei Absage gem. Punkte 2.9/

13 2. Wettbewerbe der Ausschreibung WB: Inhalte können frei erfunden und formuliert werden Achtung: LP die in der LPO definiert sind, 13 dürfen - außer LP der Kl. E und WB für besonders definierte TN-Kreise - nicht als WB ausgeschrieben werden TN-Zahl begrenzende Kriterien sind erlaubt Einsatz und Gebühren legt der Veranstalter fest Regel 2: Absage BV/WB 2.1. Es muss eine Ausschreibung erstellt werden und entsprechend genehmigt und veröffentlicht werden 2.2 Inhalt der Ausschreibung (Ort, Datum, Kontaktmöglichkeit, Nennungsschluss, Einsatz, Gebühren, vorläufige ZE, Teilnahmeberechtigung/Teilnehmerkreis, Genehmigungsvermerk, organisatorische Hinweise, WB-Beschreibung Kurztext zum Inhalt und Bewertung, 2.3. Die Ausschreibung muss Zielgruppengerecht formuliert werden 2.4. WB können frei formuliert werden LP der LPO dürfen nicht als WB ausgeschrieben werden Ausnahme: WB Kl. E analog LP Kl. E der LPO (= Schnittstelle), sowie WB Kl. E und höher für besonders definierte Teilnehmerkreise (Bsp.: Reitertag, Studententurnier, Tierärzteturnier, Nicht: für alle Friesen..., alle LK 4 Reiter...)!!!!!!!!!!! 2.6. Einsätze und Gebühren werden durch den Veranstalter festgelegt, bzw. durch die Gebührenordnung LK/LV 2.7./2.8. Rückforderung des Einsatzes bei zurückziehen der Nennung vorm Nennungsschluss, Änderung der vorläufigen ZE 2.9. Absage eines WB bei weniger als 5 Teilnehmern Information an Teilnehmer!! Absage der gesamten BV, wenn ein drittel der WB abgesagt werden Information an Teilnehmer!! Rückerstattung der Einsätze bei Absage gem. Punkte 2.9/

14 2. Absage einzelner WB/ der BV nach NS möglich: Absage aufgrund höherer Gewalt Absage einzelner WB bei weniger als 5 Nennungen Absage der BV wenn bei mehr als 1/3 der WB weniger als 5 Nennungen vorliegen Achtung: rechtzeitige Information aller Beteiligten Rückzahlung der Einsätze/ Gebühren 14 Regel 3: Nennungen 2.1. Es muss eine Ausschreibung erstellt werden und entsprechend genehmigt und veröffentlicht werden 2.2 Inhalt der Ausschreibung (Ort, Datum, Kontaktmöglichkeit, Nennungsschluss, Einsatz, Gebühren, vorläufige ZE, Teilnahmeberechtigung/Teilnehmerkreis, Genehmigungsvermerk, organisatorische Hinweise, WB-Beschreibung Kurztext zum Inhalt und Bewertung, 2.3. Die Ausschreibung muss Zielgruppengerecht formuliert werden 2.4. WB können frei formuliert werden LP der LPO dürfen nicht als WB ausgeschrieben werden Ausnahme: WB Kl. E analog LP Kl. E der LPO (= Schnittstelle), sowie WB Kl. E und höher für besonders definierte Teilnehmerkreise (Bsp.: Reitertag, Studententurnier, Tierärzteturnier, Nicht: für alle Friesen..., alle LK 4 Reiter...)!!!!!!!!!!! 2.6. Einsätze und Gebühren werden durch den Veranstalter festgelegt, bzw. durch die Gebührenordnung LK/LV 2.7./2.8. Rückforderung des Einsatzes bei zurückziehen der Nennung vorm Nennungsschluss, Änderung der vorläufigen ZE 2.9. Absage eines WB bei weniger als 5 Teilnehmern Information an Teilnehmer!! Absage der gesamten BV, wenn ein drittel der WB abgesagt werden Information an Teilnehmer!! Rückerstattung der Einsätze bei Absage gem. Punkte 2.9/

15 3. Nennungen Nennungsformular: Mustervordrucke 15 siehe WBO Teil IV oder nennen über NEON Nennungsschluss kann grundsätzlich frei festgelegt werden Unterschrift des Nennenden! Ablehnung von Nennungen (für den TN: Startbereitschaft erklären vor Ort/ Meldeschluss beachten) 4. Ergebnisse 3.1. Ausschließlich Standardvordruck der LV s, es sei denn es gibt von der LK einen eigenen Vordruck/ NEON nur wenn vom Veranstalter vorgesehen 3.2. unkorrekte, unvollständige, unbezahlte und/oder verspätete Nennung müssen nicht akzeptiert werden 3.3. Festlegung des Nennungsschluss in der Ausschreibung: Terminwahl ist laut WBO flexibel vom Veranstalter vorzunehmen. Es sei denn, die LK bietet zum Beispiel die Veröffentlichung der Ausschreibung an und setzt dann natürlich auch eine Einreichfrist fest, da der Redaktionsschluss eingehalten werden muss Nenner und Teilnehmer (bzw. Erziehungsberechtigter) ist Verantwortlich für seine Nennung und erkennt mit seiner Unterschrift die WBO an 3.5. Erklärung der Startbereitschaft bis Meldeschluss Zurückziehen der Startbereitschaft mitteilen 15

16 4. Ergebnisse Veröffentlichung nach WB-Ende vor Ort Korrektur bis ½ Std. nach WB-Ende Rangierung, Kommentierung, ggf. Platzierung Veranstaltungsstatistik an LV (Anzahl TN etc.) FN-Ergebnisregistrierung erfolgt nicht Teilnahmeberechtigung 4.1. Bekanntgabe nach jedem Ritt, Veröffentlichung des Ergebnisses an der Meldestelle. - Nach WB-Ende: eine Beanstandung des Ergebnisses ist bis eine halbe Stunde nach Beendigung des WB möglich. Der LV/LK beauftragte Richter/Prüfer prüft und korrigiert ggf. das Ergebnis 4.2. Nennungszahlen, Starterzahlen (wenn von der LK gewünscht Nennungen und Ergebnisse) unverzüglich nach der Veranstaltung an den/die LV/LK; (über Ergebnisregistrierung entscheidet die jeweilige LV/LK selbst) 4.3. Über eine eventuelle Platzierungen, es kann auch nur rangiert oder kommentiert werden, entscheidet der Richter/Prüfer in Absprache mit dem Veranstalter 16

17 5. Teilnahmeberechtigung Formale Voraussetzungen: der Equidenpass ist vorgeschrieben (EU- Bestimmung) Nachweis der Influenza-Impfung muss bei WBO/LPO Veranstaltungen vorliegen Nachweis der Influenzaimpfung kann für reine WBO-Veranstaltungen der Veranstalter/ die LK/der LV festlegen Teilnahmeberechtigung 5.1. bei Mischveranstaltungen (WBO/LPO) ist Impfung gem. LPO Pflicht. Hintergrund: ungeimpft trifft sonst auf geimpft. Für WBO-BV kann der Veranstalter es natürlich per Ausschreibung festlegen! Es gibt allerdings noch sehr viele nicht geimpfte Pferde (Schulpferde und nicht organisierte Pferde), die man hier im Einstiegsbereich nicht abschrecken will bzw. hier erst für eine Impfung gewinnen kann Teilnameberechtigung, Häufigkeit der Start regelt die Ausschreibung: Pferde die z.b. beim simulierten WB: Umgang: aus Box holen, auf Weide bringen.. mitmachen, strengen sich nicht so an, dass sie nicht mehrere Starts auf der BV absolvieren können Richter/Prüfer können bei Gefährdungen von Personen, Tieren oder Sachen einen Teilnehmer vom WB ausschließen (sollte natürlich immer in Absprache mit dem Veranstalter und LK-Beauftragten erfolgen!) 5.4. Teilnehmer und Pferd müssen den Voraussetzungen in physischer und psychischer Hinsicht entsprechen, auch hier darf eingeschritten werden, wenn Überforderung erkennbar ist! 5.5. Beifahrer in Fahr-WB müssen mind. 14 Jahre alt sein, unter 14 Jahren nur mit mind. 18 jährigen Beifahrer, der im Besitz der DFA IV ist 17

18 5. Teilnahmeberechtigung Sicherheitsbestimmungen: Starthäufigkeit Teilnehmer/Pferd pro Tag und WB Körperliche Voraussetzungen und Verhalten von Teilnehmer und Pferd müssen den Anforderungen des WB entsprechen 18 (Extrabestimmung für minderjährige Fahrer) Richter/ Prüfer haben Ausschlussrecht bei Gefährdung der Sicherheit von Pferd/ Mensch/ Sache 6. Durchführung von BV 5.1. bei Mischveranstaltungen (WBO/LPO) ist Impfung gem. LPO Pflicht. Hintergrund: ungeimpft trifft sonst auf geimpft. Für WBO-BV kann der Veranstalter es natürlich per Ausschreibung festlegen! Es gibt allerdings noch sehr viele nicht geimpfte Pferde (Schulpferde und nicht organisierte Pferde), die man hier im Einstiegsbereich nicht abschrecken will bzw. hier erst für eine Impfung gewinnen kann Teilnameberechtigung, Häufigkeit der Start regelt die Ausschreibung: Pferde die z.b. beim simulierten WB: Umgang: aus Box holen, auf Weide bringen.. mitmachen, strengen sich nicht so an, dass sie nicht mehrere Starts auf der BV absolvieren können Richter/Prüfer können bei Gefährdungen von Personen, Tieren oder Sachen einen Teilnehmer vom WB ausschließen (sollte natürlich immer in Absprache mit dem Veranstalter und LK-Beauftragten erfolgen!) 5.4. Teilnehmer und Pferd müssen den Voraussetzungen in physischer und psychischer Hinsicht entsprechen, auch hier darf eingeschritten werden, wenn Überforderung erkennbar ist! 5.5. Beifahrer in Fahr-WB müssen mind. 14 Jahre alt sein, unter 14 Jahren nur mit mind. 18 jährigen Beifahrer, der im Besitz der DFA IV ist 18

19 6. Durchführung von BV Kernverantwortungen des Veranstalters Der sportlicher Verantwortungsbereich: wie u.a. Infrastruktur, die informative Ausschreibung, das Anforderungsniveau, der sportlich korrekte Ablauf, realistische Zeitplanung Die Kontrollverantwortung: Sicherheit, Korrektheit, dabei enge Zusammenarbeit mit LK-Beauftragten: Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung (Pferd und Mensch) geeignete Helfer ggf. Wahrnehmung des Hausrechtes ggf. Absage der BV Genehmigung 6.1. Benennung der Veranstaltungsleitung, ist für Infrastruktur und Ablauf verantwortlich 6.2. Personen können des Platzes verwiesen werden (Hausrecht des Veranstalters, Zusammenarbeit mit LK-Beauftragten...) 6.3. Medizinische Versorgung nach Art, Größe und Umfang der BV sichern!!!, ggf. besondere Bestimmungen des/der LV/LK beachten 6.4. Zeiteinteilung und Startfolge für die Teilnehmer erstellen (Blockzeiten, Ende-Anfangszeiten aber keine feste Startfolge bei mehreren Plätzen!! 6.5. Möglichkeit der Teilung von WB liegt beim Veranstalter 6.6. Identifikation der Pferde: Kopfnummer mitbringen! 6.7. Geeignete WB- und Vorbereitungsplätze vorhalten 6.8. Standort Vorbereitungsplätze und Beaufsichtigung (welche Fähigkeiten? Ggfs. LK -Vorgabe) 6.9. Absagemöglichkeit von WB und BV aufgrund höherer Gewalt 19

20 7. Genehmigung Einreichtermin für Ausschreibungen: wird durch LV/LK festgelegt Genehmigung: durch LV/LK Es gilt nur der genehmigte Ausschreibungstext! Besonderen Bestimmungen LK/LV können nach regionaler Notwendigkeit die Rahmenvorgaben der WBO eingrenzen. Die Anschlussverbände genehmigen ihre Ausschreibungen selber. Information erfolgt an LK/LV (Fristen beachten!) Beaufsichtigung Ausschreibung der Anschlussverbände genehmigt der jeweilige Verband, dann die fristgerechte Weiterleitung an den/die LV/LK 20

21 8. Beaufsichtigung durch LV/LK beauftragte Richter/Prüfer 21 (an der Meldestelle veröffentlicht) Rechte und Pflichten dieser Person: Abnahme technischer Voraussetzungen Ablauf-/Aufbauänderungen Letztes Entscheidungsrecht als Sachverständiger Schlichterfunktion bei Streitfällen und Einsprüchen (In Abstimmung mit dem Veranstalter) 9. Bewertung -der LK-beauftragte Richter/Prüfer ist namentlich an der Meldestelle veröffentlicht -hat das Recht in Absprache mit der Veranstaltungsleitung Änderung in Ablauf und Aufbau zu veranlassen -er ist Sachverständiger und hat das entgültige Entscheidungsrecht zur Zulassung der Ausrüstung von Pferden und Teilnehmern -hat die Pflicht in Streitfällen einzugreifen und schlichtend tätig zu werden -Nimmt Teilnehmereinsprüche, bei vom Veranstalter, Veranstalterpersonal, Richter/Prüfer zu vertretende, unkorrekte Ergebnisse bis zu einer halben Stunde nach Ende des WB entgegen, überprüft und korrigiert diese bei Bedarf 21

22 9. Bewertung Wer bewertet? : Richter und/oder Prüfer bewerten und beurteilen auf Grundlage der Richtlinien im beobachtenden Richtverfahren beurteilenden Richtverfahren kombinierten bzw. besonderen Richtverfahren haben zusätzlich Kontrollfunktionen: ggf. Rüge ggf. Veranlassung von Pferdekontrollen ggf. Veranstaltungsverweis Bewertung 9.1. Beurteilen/bewerten gemäß Richtlinien die Leistungen innerhalb des WB 9.2. Für die Bewertung/Beurteilung ist die genehmigte Ausschreibung maßgeblich Besonderheiten des Einsatzes von Richtern und Prüfern regelt evtl. LV/LK 9.3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Vergehen, kann der LK- Beauftragte Richter/Prüfer, Teilnehmer vom WB und in Abstimmung mit dem Veranstalter von der gesamten BV ausschließen 9.4. Pferdekontrollen gem LPO können jederzeit von jedem Richter/Prüfer der BV angeordnet werden Kombinierte Richtverfahren/besondere Richtverfahren: z.b. bei WB, in denen zwei Sportarten gemixt werden, muss eine Umrechnungstabelle erstellt werden. Oder: das Schulnotensystem bei der GHP 22

23 9. Bewertung WB werden durch mind. einen Richter Sonderfälle: Die alten LPO Reiter-WB = jetzt unter WBO- Basiswettbewerbe (siehe Teil II Punkt 2.1) die WB Kl. E analog LP Kl. E/ LPO WB höher als Kl. E gem. LPO, die nur für besonders def. Zielgruppen ausgeschrieben werden dürfen Hier muss ein anerkannter Richter des/der LV/LK eingesetzt werden! 23 oder Prüfer beurteilt (aktuelle Liste LK/LV) Ausrüstung Teilnehmer Sonderfall: Besondere Zielgruppen können über die LV/LK festgelegt werden 9.2. Anerkannter Richter = der Richter muss auf der Liste der anerkannten Turnierfachleute (Richter) des jeweiligen/der jeweiligen LV/LK geführt sein 23

24 Ausrüstung Teilnehmer 24

25 10. Ausrüstung Teilnehmer Kleidung beliebig, zweckmäßig und angemessen Helmpflichtregelung: bis 18 J. muss! Über 18 J. in WB im Gelände und über Sprünge Schutzwestenregelung: im Gelände über Sprünge muss! Kann in allen WB 1 Gerte (über Sprünge: 75 cm), 1 Paar Sporen (waagerecht od. nach unten verschnallt!) Fahren: Stock- oder Bogenpeitsche, dem Gespann entspr. Schlag Longieren: empfohlene Schlaglänge 4,5-5 m Anerkennung der Ausrüstungsregelungen der Anschlussverbände in deren WB Zusätzliche Sicherheitsausrüstung ist zulässig Ausrüstung der Pferde Grundsätzlich gilt: Schuhwerk mit Knöchelschutz und Absatz, Ausnahme Voltigieren; sonstige Kleidung s.o Helm: gem. EN 1384 für unter TN unter 18 Jahre immer Pflicht; für TN über 18 Jahre in Gelände-WB und bei WB über Hindernisse Pflicht Ausnahme sind Voltigier-WB und WB nach den Regeln der Anschlussverbände (Der Westernreiter Tempofeeling-Test trägt die lt. Ausschr. geforderte Ausrüstung!) Schutzwesten bei WB im Gelände über feste Hindernisse Pflicht Empfohlene Norm EN und grundsätzlich in allen WB zugelassen erlaubte Hilfsmittel in allen WB, ausgenommen Longen- und Führzügel-WB sind 1 Gerte (über Sprünge inkl. Schlag max. 75cm); 1 Paar Sporen mit max. Dornenlänge 4,5 cm inkl. Rädchen, die keine Stichund Schnittverletzungen herbeiführen können. Beim Fahren ist eine Stockoder Bogenpeitsche erlaubt, Schlaglänge: das Vorderpferd sollte mit dem Schlag erreicht werden können. Die Peitsche des Longenführers sollte mit einem Schlag von 4.5-5,0m Länge ausgestattet sein. Bei WB der Anschlussverbände gelten die jeweiligen Regelwerke 25

26 11. Ausrüstung der Pferde Die Ausrüstung muss passend, dem WB angemessen und im ordnungsgemäßen Zustand sein Hilfszügel: nur gem. Abb. L2,Teil IV WBO über Sprünge nur das gleitende Ringmartingal für WB der Anschlussverbände gilt das jeweilige Regelwerk des entspr. Verbandes Auf dem Vorbereitungsplatz ist nur die Ausrüstung, die auch im WB erlaubt ist, zugelassen 26 Teil 1 B - Anschlussverbände Erlaubte Hilfszügel gem. Abb. LPO: In WB über Sprüngen: -gleitendes Ringmartingal In Führzügelklassen-, Longenreiter-, Reiter- und Dressurreiter-WB (Teil II Punkt 2.1) -Einfach- oder Doppelte (Dreiecks-, Lauffer-) beidseitige Ausbindezügel aus Leder undd/oder Gurtband In allen anderen WB ohne Sprünge regelt die Ausschreibung die Verwendung von Hilfszügeln (gem. Abb. LPO im Teil IV WBO) Ausnahme für die Ausrüstung auf dem Vorbereitungsplatz: Beim Ablongieren darf sachgemäß ausgebunden werden 26

27 Teil I B Anschlussverbände Bundesverband für klassisch barocke Reiterei e.v. Deutscher Akademischer Reiterverband e.v. (DAR) Erste Westernreiter Union Deutschland e.v. (EWU) Erster Trekkingclub Deutschland e.v. (ETCD) Internationale Gangpferdevereinigung e.v. (IGV) Islandpferde-, Reiter und Züchterverband e.v. (IPZV) Verein Deutscher Distanzreiter und fahrer e.v. (VDD) Inhalt: Kurzinformationen und Kontaktadresse des Verbandes Regelwerke und Adressen der Prüfer sind direkt beim Verband zu beziehen 27 Teil 1 C Wichtig zu wissen 27

28 Teil I C Wichtig zu wissen 1. Ethik im Pferdesport Teil 1 (Pferd) 2. Ethik im Pferdesport Teil 2 (Reiter) 3. Regeln Reiten im Gelände 4. Regeln Fahren im Gelände 5. Tierschutzgesetz (Auszug) 1-3 WBO Teil II: WB 28 28

29 Aufbau der WBO 29 Teil I Regelwerk a) Regeln der WBO b) Anschlussverbände c) Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 WB Musterbeispiele WBO Teil III Allgemeines: a) Tipps und Hinweise b) Versicherungen Teil IV Anhang Übersicht Teil II 29

30 Teil II Wettbewerbe analog LPO Teil II Wettbewerbe Umgang mit dem Pferd: z.b. GHP, Verladetest, der richtige Umgang 2. Reiten, Fahren, Voltigieren: Basis-WB (u.a. Reiter-WB der LPO 2004) 3. Reiten, Fahren Kl. E und Voltigieren Kl. A analog LPO: E-Dr, 4. Zuchtwettbewerbe: z.b Pferdebeurteilung, Vormustern 5. WB der Anschlussverbände, besonderen Verbände: z.b. Distanzritt 6. WB für Teams und Mannschaften: z. B. Pferdefußball 7. kombinierte Wettbewerbe: Laufen u. Reiten ehemalige Reiter-WB - 1. Umgang mit dem Pferd: Verladetest, GHP ( gesondert) - 4. Zucht-WB: Pferdebeurteilung, Vormustern - 5. Anschlussverbände: Distanz-ER, Barockpferde-Kür - 6. Team-WB: Pferdefußball, Horse-Ball - 7. WB in Kombination mit anderen Disziplinen, anderen WB, anderen Sportarten usw. 30

31 Die Reiter-WB (der LPO 2004) unter Punkt Basis-WB WBO 31 Longenreiter-WB Führzügelklasse Reiter-WB Reiter-WB mit Sprüngen Springreiter-WB Dressurreiter-WB Geländereiter-WB Fahrer-WB Diese WB sind in den Anforderungen, in der Bewertung, der Ausrüstung, dem Richtverfahren und der Richtervorgabe gemäß Aufgabenheft LPO bzw. LPO durchzuführen! 3. Reiten, Fahren, Voltigeieren analog LPO 31

32 Punkt 3. WB Reiten, Fahren Kl. E, Voltigieren Kl. A analog LP der LPO WB Reiten, Fahren, Voltigieren 3.1. Dressur-WB Kl. E 3.2. Spring-WB Kl. E Gelände-WB Kl. E 3.4. Fahr-WB Kl. E 3.5. Voltigier-WB Kl. A Gemäß LPO auszuschreiben und durchzuführen!! Aufbau der WBO 32

33 Aufbau der WBO 33 Teil I Regelwerk a) Regeln der WBO b) Anschlussverbände c) Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 Beispiele WBO Teil III Allgemeines: a) Tipps + Hinweise b) Versicherungen Teil IV Anhang Teil III Tipps, Hinweise und Versicherung 33

34 Teil III Tipps und Hinweise, Versicherungen 34 Tipps und Hinweise Versicherungen Teil III Für Veranstalter Für Teilnehmer Für Richter/ Prüfer Für den BV-Veranstalter, BV- Funktionsträger, BV-Teilnehmer (FN-Vereine, FN-Betriebe) Tipps und Hinweise für Veranstalter Tipps und Hinweise: -Für Veranstalter: Kurzcheckliste, ausführliche Checkliste, statistischer Auswertungsbogen -Für Teilnehmer: Ablauftipps zur besseren Orientierung auf Veranstaltungen vom nennen bis zum starten -Für Richter/Prüfer: Hinweise zum praktischen Richten, Aufgaben des Richter/Prüfers innerhalb der WBO Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Veranstalter Versicherungen: Für veranstaltende Vereine und Betriebe: -für den Veranstalter -Für Funktionsträger - -Hinweise zu den einzelnen Versicherungsmöglichkeiten Welche Versicherungen werden mind. benötigt? -Gilt für alle Beteiligten speziell auch für Nichtvereinsmitglieder! 34

35 Aufbau der WBO 35 Teil I Regelwerk a) Regeln der WBO b) Anschlussverbände c) Wichtig zu wissen Teil II Wettbewerbe 88 Beispiele WBO Teil III Allgemeines: a) Tipps und Hinweise b) Versicherungen Teil IV Anhang Teil IV Anhang 35

36 Teil IV Anhang A 36 Teil IV Hinweise ergänzend zu den WB aus Teil II Umsetzungshilfen zur Durchführung der BV W = WB Ergänzungen M = Auszüge aus Merkblättern A = Auszüge aus dem Aufgabenheft LPO L = Auszüge aus der LPO Teil IV Anhang W: z.b. Umrechnungstabellen, Kurzaufgabe Mannschafts-Reiter-WB, Aufgabe: Fahren vom Boden.. M: z.b. Aufgabe Caprillitest und Parcoursvorschläge A: z.b. die Aufgaben für eine VS Kl. E, die Durchführungshinweise für die ehemaligen Reiter-WB L: z.b. z.b. 68, 69 Ausrüstung Reiter, 70 Abb. Ausbindezügel 36

37 Teil IV Anhang B 37 Hinweise zur Durchführung der BV Nennungsvordrucke Aufbau Dressurviereck Beschaffenheit von Hindernismaterial Impfschutz Pferdekontrolle Transport verletzter Pferde Ausschreibungsbeispiel WBO 37

38 WBO-Ausschreibung: Wichtig für die Ausschreibung einer BV, wenn auch Nichtvereinsmitglieder erreicht werden sollen: - Wie erreicht die Ausschreibung den (evtl. nicht organisierten!!!) Teilnehmer? (Internet, Hinweis Tagespresse, Schwarzes Brett..) - Spezielle Formulierungen für Zugelassene Teilnehmer :...! - In der WB-Beschreibung keine, sondern Kurzerläuterungen! 38 38

39 Beispielformulierungen: Zugelassene Teilnehmer: z.b. Nichtvereinsmitglieder und Vereinsmitglieder aus dem PLZ-Bereich (...), aus den Orten/Städten: (xy...) alle Reiter, die an der Veranstaltung (xy, z.b. einem Sternritt nach...) mitgemacht haben Aus den Vereinen und Betrieben xy (mit und ohne Vereinszugehörigkeit) Zugelassene Pferde: z.b. alle Pferde/ alle Ponys. Ausnahme: in WB Nr. (xy) nur 5- jährig und ältere Pferde/Ponys 39 39

40 Wettbewerb- Textbeispiel WB 1) Tempofeeling-Test (Kurzbeschreibung in 4-5 Fließtext-Sätzen:) Die Teilnehmer reiten eine festgelegte Strecke. Diese enthält zwei Galoppstrecken mit zwei unterschiedlichen Tempovorgaben: 350m/min und 450 m/min, eine Trabstrecke mit 220m/min, sowie eine große und eine engere Wendung (durch Tore markiert). Für die einzelnen Abschnitte werden Idealzeiten festgelegt. Bewertung: Die beste Leistung ergibt sich aus dem dichtesten Abstand zur Idealzeit beziehungsweise dem Treffen der Idealzeit. Ausrüstung: Es darf keine Uhr mitgenommen werden. Erlaubte Höchstdauer je TN: 4 Minuten Teilnahmeberechtigte Pferde: 4 jährige und ältere Pferde Teilnahmeberechtigte Reiter: 8 jährig und älter Ausrüstung: Helm mit Drei- oder Vierpunktbefestigung, knöchelhohes, festes Schuhwerk mit kleinem Absatz. Springgerte und Sporen erlaubt. Einsatz: xy Mindestnennungszahl: mind. 10 Nennungen Startfolge: nach Alphabet der TN-Nachnamen, A beginnt 40 Ausschreibungsbeispiel WBO/LPO 40

41 Die WBO Viele Ideen viele Möglichkeiten, viel Abwechslung, lass es uns anschieben 41 41

42 42 Pferdefußball 42

43 43 Freestyle-Kür 43

44 Die etwas andere Art in schwarz-weiß zu reiten

45 1. Januar WBO 45 Wir freuen uns mit Ihnen über schöne, bunte und gute Pferdesportbilder und Ihre interessanten Erlebnisse/ Ergebnisse mit der WBO Viel Spass und Erfolg! 45

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