Für SchulabgängerInnen
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- Adolph Samuel Schulze
- vor 7 Jahren
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1 Für SchulabgängerInnen
2 Ich will Ich in einem will in einem Beruf Beruf arbeiten, der in dem richtig abwechs ich richtig lungsreich was lernen ist. kann. Lara (19), Auszubildende zur Personaldienstleistungskauffrau Lara (19) Neuer Berufsausbildungsgang Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau Ein neuer Beruf und was für einer! Auf der Suche nach einer echten Zukunftschance? Schon gefunden! Und hier vorgestellt: ein ganz neuer Beruf. Ein spannender Beruf mit viel Entscheidungsfreiheit, der Spaß macht. Eine tolle Mischung aus Gesprächen mit interessanten Menschen, Büroarbeit und Firmenbesuchen vor Ort. Interessiert? Bestimmt! Herzlich willkommen in der neuen Welt der Personaldienstleistungskaufleute. Menschen Arbeit geben und für Unternehmen passende Arbeitskräfte finden: Das sind die Herausforderungen an Personalentscheider in großen Personalabteilungen oder Unternehmen der Personaldienstleistung. Der neue Beruf bringt, was die Zukunft dringend braucht: bestens ausgebildete junge Frauen und Männer, die wissen, wie und mit welchen beruflichen Spezialisten die jeweilige Aufgabe am besten erledigt wird. Sie lernen in ihrer dreijährigen Ausbildung alles rund um die Anforderungen von Unternehmen: den Umgang mit unterschiedlichen Menschen, die passgenaue Auswahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den für sie stimmigen Einsatz, rechtliche Rahmenbedingungen, Internetrecherchen und, und, und... Ein vielseitiger Job, in dem Eigeninitiative, selbstständiges Arbeiten und Verantwortung gefragt sind. Die Auszubildende zur Personaldienstleistungskauffrau/ der Auszubildende zum Personaldienstleistungskaufmann sucht schon in der Ausbildung Bewerberinnen und Bewerber für bestimmte Aufgaben aus, führt Vorstellungsgespräche, wählt nach Qualifikationen aus, recherchiert in Bewerberdatenbanken, wertet Medien aus und pflegt Datensätze, erstellt Arbeitsverträge und Mitarbeiterakten. Die Personaldienstleistungskaufleute kennen die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in verschiedenen Branchen, wissen über Rechte und Schutzbestimmungen von Arbeitnehmern Bescheid, können Löhne und Personalkosten berechnen. In Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche verhandeln sie mit Kundenunternehmen, unterbreiten Angebote und betreuen vermittelte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei beachten sie die Grundsätze der Eignung und Neigung sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Bedingungen. Alles bereits während der Ausbildung selbstverständlich mit der Unterstützung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder. Für Azubis, die was bewegen wollen. Klingt spannend und ist es auch. Eben eine echte Zukunftschance! Weil die Herausforderungen der Arbeitswelt immer anspruchsvoller und Spezialisten rund um das Thema Personal gesucht werden.
3 Perspektive mit Verantwortung genau meine Kragenweite! Sebastian (18) Ausbildungsfakten Neuer Berufsausbildungsgang Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau ist ein staatlich anerkannter Beruf. Die Abschlussprüfung wird vor den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgelegt. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem Ausbildungsbetrieb werden durch theoretische Kenntnisse im Berufsschulunterricht ergänzt. 3. Personaldienstleistungskaufleute arbeiten für Personaldienstleistungsunternehmen und für Personalabteilungen von Unternehmen. Davon gibt es bundesweit unzählige, die alle auf qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter warten. 4. The war of talents, der Wettbewerb um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt in Zukunft die Bedingungen des Arbeitsmarkts. Arbeitsbedingungen werden den Fähigkeiten der Menschen angepasst, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen sich als Partner der Unternehmen und suchen flexible Arbeitsplätze, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Dabei bedienen sie sich der guten Kontakte der Personaldienstleister. Auf die wichtigen Aufgaben von morgen wie Mitarbeiterplanung und Arbeitsorganisation werden die Personaldienstleistungskauffrau und der Personaldienstleistungskaufmann gut vorbereitet sein. Für Azubis, die Herausforderungen suchen.
4 Personaldienst leistungen haben Zukunft und wir sind dabei! Menschenkenntnis Interviewtechniken Qualitäts- und Beschwerdemanagement Arbeits- und Tarifrecht Kunden- und Mitarbeitergespräch Marketing und Vertrieb Umwelt- und Arbeitsschutz Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Kunden- und Lieferantenbewertung Berufskunde und Rhetorik Betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente Controlling und Buchhaltung Auftragsbearbeitung und Dokumentation Arbeitsplatzanalyse und Wettbewerberbeobachtung Eignung und Neigung von Menschen Mitarbeiterführung und -entwicklung Konfliktmanagement und Teambildung Personalkosten und Lohnabrechnung Absatz- und Beschaffungsmarkt
5 Da bin ich mir sicher unsere neuen Azubis werden viel bewegen! Was die Voraussetzungen sind Neuer Berufsausbildungsgang Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau Den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau kann man mit jedem Schulabschluss erlernen. Schon angehende Personaldienstleistungskaufleute verhandeln mit vielen unterschiedlichen Menschen in verschiedenen anspruchsvollen Situationen. Ein sicheres, wortgewandtes und verbindliches Auftreten ist daher erwünscht und notwendig. Elke Müller Niederlassungs- und Ausbildungsleiterin eines Personaldienstleistungsunternehmens Wo die Karrierechancen liegen Personalexperten sind bereits heute sehr begehrt. Für die zukünftigen Personaldienstleistungskaufleute gibt es gute Aufstiegschancen und viele Möglichkeiten der Spezialisierung für bestimmte Aufgaben: Personaldisponent, Personalreferent, Personalleiter. In Planung ist die Weiterbildung zur Personalfachwirtin beziehungsweise zum -fachwirt. Bald wird es auch Bachelor- und Masterstudiengänge für die Personaldienstleistung geben. Wie die berufliche Zukunft aussieht Personalarbeit wird zunehmend anspruchsvoller und komplexer. Schon im nächsten Jahrzehnt werden mehr Unternehmen als heute Aufgaben an andere Unternehmen weitergeben, Arbeit wird zunehmend in Projekten erledigt, Arbeitsorte und -bedingungen ändern sich und zwar schneller als heute. Arbeit wird in steigendem Maß digitalisiert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen wegen geburtenschwacher Jahrgänge. Diese Mixtur von verschiedenen sich ständig verändernden Bedingungen verlangt eine Vielzahl von Experten im Personalwesen. Allein in der Personaldienstleistungsbranche verdoppelt sich die Zahl der Mitarbeiter derzeit alle vier Jahre. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Gut ausgebildete Personaldienstleistungskaufleute darauf warten viele Unternehmen schon lange.
6 Neuer Berufsausbildungsgang Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau Für Interessierte gibt es hier weitergehende Informationen. Wichtige Fragen. Wichtige Antworten Wieso gibt es überhaupt diesen neuen Beruf? Bisher wurden qualifizierte Quereinsteiger aus unterschiedlichen Berufen in vielen Lehrgängen, Seminaren und unternehmensinternen Weiterbildungen an diese spezielle und interessante Tätigkeit herangeführt. Die Aufgabe der Personaldienstleistungskauffrau beziehungsweise des Personaldienstleistungskaufmanns besteht aus einer Kombination aus verschiedenen Berufen, Kenntnissen und Fähigkeiten. Daneben werden kommunikative Kompetenz und Rechtskenntnisse gefordert, wie es sie kaum in einem anderen Ausbildungsberuf gibt. Wie ist das neue Berufsbild entstanden? Der Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau ist eine gemeinsame Initiative der drei Arbeitgeberverbände der Branche (abgekürzt: igz, BZA, AMP). Deren Experten haben die Ausbildungsinhalte erstellt und gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern und vielen anderen Fachleuten aus Landes- und Bundesgremien für die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs gesorgt. Diese Verbände unterstützen die Partner der Ausbildung. Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Personaldienstleistungen und in Personalbüros zurzeit ausgebildet? Personaldisponentinnen und Personaldisponenten, Personalreferentinnen und Personalreferenten und andere Personalverantwortliche sind bislang Quereinsteiger, die aus ganz unterschiedlichen Berufen kommen. Sie werden individuell weitergebildet und so auf die beruflichen Anforderungen vorbereitet. Dafür gibt es verschiedenste Aus- und Weiterbildungswege. Grund genug für einen eigenständigen Ausbildungsgang. Mit was für Unternehmen habe ich zukünftig zu tun? Personaldienstleistungsunternehmen arbeiten mit Betrieben aus allen Branchen zusammen. Es gibt Unternehmen, die sich auf bestimmte Branchen oder Berufe spezialisiert haben: zum Beispiel IT-Berufe oder kaufmännische Tätigkeiten. Starke Nachfrage gibt es immer in Wachstumsbranchen, das sind seit Längerem besonders die Bereiche Elektro, Metall, Logistik oder Gesundheit. Für die Tätigkeit in Personalbüros gibt es Möglichkeiten in allen Branchen und Unternehmen in allen Größen Zur besseren Vorstellung: Gibt es verwandte Berufe? Personaldienstleistungskaufleute finden nur wenige verwandte Inhalte in allgemein bekannten Ausbildungsberufen. Angestammte kaufmännische Berufe haben nämlich entweder die interne Büroorganisation des Unternehmens als zentrales Aufgabenfeld (Kaufleute für Büroorganisation oder Bürokaufleute) oder übernehmen kaufmännische Arbeiten im Rahmen des Leistungsangebots des Unternehmens (Versicherungskaufleute, Großhandelskaufleute, Industriekaufleute, Bankkaufleute). Die speziellen Tätigkeitsfelder der Personaldienstleistungskaufleute finden sich in anderen Berufen kaum bis gar nicht wieder. Gibt es auch die Möglichkeit, aus einer anderen Ausbildung zu wechseln? Ja, die gibt es durchaus. Die Ausbildungsordnung für Personaldienstleistungskaufleute ist modular aufgebaut. Das heißt: Für jedes Ausbildungsjahr ist festgelegt, was die Auszubildenden im Unternehmen und in der Berufsschule lernen. Dadurch ist es möglich, vorhandene Qualifikationen aus anderen Berufen mitzunehmen. In welchem Umfang diese angerechnet werden, prüft die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Deshalb dort vorher nachfragen. Können andere Personen diesen Beruf nachträglich erlernen? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon länger in ähnlichen Tätigkeiten arbeiten, können sich nach einer Vorbereitungsmaßnahme der Abschlussprüfung unterziehen. Auskünfte darüber erteilen die Industrie- und Handelskammern oder die Verbände der Personaldienstleister (Adressen siehe Umschlag). Wo kann ich mich bewerben? Direkt bei den Betrieben, die den Ausbildungsberuf anbieten. Die Verbände der Personaldienstleistungsbranche helfen gerne weiter. Und auch die Berufsberatung der Arbeitsagenturen oder die Industrie- und Handelskammern. Und es gilt natürlich immer: Augen und Ohren offen halten. Personaldienstleistungsunternehmen gibt es in fast jeder Stadt. Für Interessierte gibt es hier weitergehende Informationen. An An 5. Mit welchen Menschen arbeite ich zusammen? Das ist ganz unterschiedlich so bunt wie das Leben. Personaldienstleistungskaufleute werden in ihrer täglichen Arbeit mit denkbar vielen verschiedenen Menschen zu tun haben. Dabei geht es um anspruchsvolle Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen Berufen und Branchen, mit Arbeitskolleginnen und -kollegen, mit Arbeitgebern, leitenden Angestellten in Kundenunternehmen oder auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bei Behörden und Versicherungen.
7 So jung und schon Arbeitgeber. So jung und schon Arbeitgeber. Interessiert? Dann gibt es weitergehende Informationen im Internet: Auch die Verbände der Personaldienstleistungsbranche helfen gerne weiter: Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. Prinz-Albert-Straße Bonn Telefon: 02 28/ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. Erphostraße Münster Telefon: 02 51/ Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. Kronenstraße Berlin Telefon: 0 30/ pdk@amp.de
8 Für alle Interessierten Entwurf des Ausbildungsprofils für die Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK) 1. Berufsbezeichnung Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau 2. Ausbildungsdauer 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. 3. Arbeitsgebiet Personaldienstleistungskaufleute sind tätig in Personaldienstleistungsunternehmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen. Sie arbeiten in den Bereichen Personalberatung, -vermittlung, -rekrutierung, -entwicklung sowie der Arbeitnehmerüberlassung. 4. Berufliche Qualifikationen Personaldienstleistungskaufleute planen und führen die Personalbeschaffung durch, organisieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung akquirieren und betreuen Kunden, analysieren Arbeitsplätze und ermitteln den Personalbedarf sorgen für die Arbeitssicherheit und stellen den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher kalkulieren und erstellen Angebote und schließen Verträge ab steuern und kontrollieren die Projekt- und Auftragsabwicklung wenden die einschlägigen Rechtsvorschriften an beschaffen Informationen über Berufe und Tätigkeiten arbeiten teamorientiert, beraten und kommunizieren adressatengerecht und nutzen Konfliktbewältigungsstrategien schaffen und pflegen Netzwerke mit Organisationen, Institutionen und Unternehmen analysieren den Markt und dokumentieren Veränderungen wenden qualitätssichernde Maßnahmen an
9 Für alle Interessierten Entwurf des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann / zur Personaldienstleistungskauffrau Sachliche Gliederung Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 Personalgewinnung ( 3 Abs. A Nr. 1) 1.1 Personalanwerbung ( 3 Abs. A Nr. 1.1) a) Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswerten b) Anwerbungsmöglichkeiten insbesondere Medien, Veranstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisationen nutzen c) Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwenden 1.2 Bewerberberatung ( 3 Abs. A Nr. 1.2) a) Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfen b) eigenes Unternehmen vorstellen c) Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigen d) über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren e) auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen 1.3 Personalauswahl ( 3 Abs. A Nr. 1.3) a) Potenzialanalysen durchführen b) Auswahlinstrumente einsetzen c) Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren d) Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen e) Auswahlentscheidungen treffen und begründen
10 2 Für alle Interessierten 1.4 Personaleinstellung und Personalvermittlung ( 3 Abs. A Nr. 1.4) a) Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zusammenstellen b) Verträge abschließen 2 Personaleinsatz ( 3 Abs. A Nr. 2) 2.1 Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung ( 3 Abs. A Nr. 2.1) a) Personaleinsatz disponieren b) Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vorbereiten c) Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären 2.2 Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ( 3 Abs. A Nr. 2.2) a) Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentieren b) Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprä vention geben und Maßnahmen zur Be seitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren 2.3 Personalführung und Personalbetreuung ( 3 Abs. A Nr. 2.3) a) kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern gestalten b) Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren c) Teambildungsprozesse unterstützen d) Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen e) Personal entwickeln und Weiterbildung planen 2.4 Personalsachbearbeitung ( 3 Abs. A Nr. 2.4) a) Personalakte führen b) Arbeitsnachweise, Fehlzeiten, Urlaubsplanung dokumentieren c) Entgeltabrechnungen erstellen d) Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informieren e) Personalstatistiken führen 2.5 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen ( 3 Abs. A Nr. 2.5) a)möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden b) Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen umsetzen
11 3 Für alle Interessierten 3 Berufsfelderschließung ( 3 Abs. A Nr. 3) a) Unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenzen und Einsatzfelder unterscheiden b) Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswerten c) Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfassen 4 Auftragsakquise und Auftragsdurchführung, Marketing ( 3 Abs. A Nr. 4) 4.1 Auftragsspezifische Arbeitsplatz- und Personalbedarfsanalyse ( 3 Abs. A Nr. 4.1) a) Unternehmensprofile erstellen b) Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungsketten analysieren c) Arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen d) qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und dabei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen 4.2 Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung ( 3 Abs. A Nr. 4.2) a) Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen b) Marketingmaßnahmen durchführen c) Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellen d) Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse auswerten e) Auftragsakquise durchführen 4.3 Angebotskalkulation und Verträge ( 3 Abs. A Nr. 4.3) a) Entscheidungsträger identifizieren b) Leistungsbeschreibungen erstellen c) Kundengerechte Angebote entwickeln d) Vertragstypen auswählen e) Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen 4.4 Kontrolle der Vertragserfüllung ( 3 Abs. A Nr. 4.4) a) Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden kontrollieren b) Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten 5 Kommunikation und Kooperation ( 3 Abs. A Nr. 5)
12 4 Für alle Interessierten 5.1 Kommunikation ( 3 Abs. A Nr. 5.1) a) Gespräche adressatengerecht führen b) Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen c) konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern 5.2 Teamarbeit, Kooperation ( 3 Abs. A Nr. 5.2) a) Aufgaben im Team planen und durchführen b) Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen c) interne Informationsprozesse gestalten 5.3 Konfliktmanagement ( 3 Abs. A Nr. 5.3) 6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle ( 3 Abs. A Nr. 6) 7 Berufsbezogene Rechtsanwendungen ( 3 Abs. A Nr. 7) a) Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigen b) Konfliktlösungsstrategien anwenden c) eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Einbeziehung externer Unterstützung prüfen a) Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründen b) Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren c) betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten d) Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten e) Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen a) Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beachten b) Vertragstypen der Personaldienstleistung unterscheiden c) Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung anwenden
13 5 Für alle Interessierten Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 3 Abs. B Nr.1) 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes ( 3 Abs. B Nr.1.1) a) Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rahmen der Gesamtwirtschaft erklären b) Bedeutung des Personaldienstleistungsbereiches erläutern c) Rechtsform und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erklären d) Einflüsse marktwirtschaftlicher Größen auf den Ausbildungsbetrieb unterscheiden 1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften ( 3 Abs. B Nr. 1.2) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen c) Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen d) gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beachten e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungs-rechtlicher Organe erklären f) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 3 Abs. B Nr. 1.3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
14 6 Für alle Interessierten 1.4 Umweltschutz ( 3 Abs. B Nr. 1.4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 2 Arbeitsgestaltung ( 3 Abs. B Nr. 2) 2.1 Lern- und Arbeitstechniken ( 3 Abs. B Nr. 2.1) a) Lernformen der beruflichen Bildung beschreiben und Lernstrategien anwenden b) Arbeits- und Organisationsmittel ökonomisch einsetzen c) Vorgangsbearbeitung dokumentieren d) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung nutzen e) die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren f) Instrumente der Projektarbeit anwenden 2.2 Qualitätssichernde Maßnahmen ( 3 Abs. B Nr. 2.2) a) bei Auftragsvergabe und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen b) Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette analysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitskontext durchführen c) betriebliche Prozessabläufe analysieren und bewerten d) Vorschläge zur Qualitätsentwicklung erarbeiten e) Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit erläutern
15 7 Für alle Interessierten 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme ( 3 Abs. B Nr. 2.3) a) Informations- und Kommunikationsmedien auswählen und nutzen b) Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden 2.4 Datenschutz und Datensicherheit ( 3 Abs. B Nr. 2.4) a) Daten erfassen, sichern und pflegen b) Regelungen des Datenschutzes einhalten 3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben ( 3 Abs. B Nr. 3) a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten c) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen
16 Für alle Interessierten Entwurf für die Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann / zur Personaldienstleistungskauffrau - zeitliche Gliederung - Die Berufsbildposition Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben ist während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. 1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1 (B) Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis d 1.2 (B) Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c 1.1 (A) Personalanwerbung, Lernziele a und b 1.2 (A) Bewerberberatung, Lernziel b 1.3 (B) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a bis d 1.4 (B) Umweltschutz, Lernziele a bis d 2.3 (B) Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b 3 (A) Berufsfelderschließung, Lernziel a 5.1 (A) Kommunikation, Lernziel a 5.2 (A) Teamarbeit, Kooperation, Lernziel a 6 (A) Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziel b zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.4 (A) Personaleinstellung und Personalvermittlung, Lernziel a 2.1 (B) Lern- und Arbeitstechniken, Lernziele a bis d 2.4 (B) Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele a und b 2.4 (A) Personalsachbearbeitung, Lernziele a und b 4.2 (A) Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung, Lernziele a und b 4.3 (A) Angebotskalkulation und Verträge, Lernziel d zu vermitteln.
17 2 Für alle Interessierten (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2 (A) Bewerberberatung, Lernziele a und d 1.2 (B) Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel f 2.3 (A) Personalführung und Personalbetreuung, Lernziel a 2.4 (A) Personalsachbearbeitung, Lernziele c und d 2.5 (A) Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Lernziel a 4.1 (A) Auftragsspezifische Arbeitsplatz- und Personalbedarfsanalyse, Lernziel a 5.2 (A) Teamarbeit, Kooperation, Lernziel b 7 (A) Berufsbezogene Rechtsanwendungen, Lernziel b zu vermitteln. 2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2 (B) Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele d und e 1.1 (A) Personalanwerbung, Lernziel c 2.1 (B) Lern- und Arbeitstechniken, Lernziel e 2.1 (A) Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung, Lernziel b und c 2.4 (A) Personalsachbearbeitung, Lernziel e 5.1 (A) Kommunikation, Lernziel c 7 (A) Berufsbezogene Rechtsanwendungen, Lernziele a und c zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 (A) Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Lernziele a und b 2.3 (A) Personalführung und Personalbetreuung, Lernziele b und c 3 (A) Berufsfelderschließung, Lernziel b 4.2 (A) Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung, Lernziel c 5.3 (A) Konfliktmanagement, Lernziele a bis c zu vermitteln.
18 3 Für alle Interessierten (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.3 (A) Personalauswahl, Lernziele a bis d 2.2 (B) Qualitätssicherung betrieblicher Arbeitsabläufe, Lernziele a bis c 4.1 (A) Auftragsspezifische Arbeitsplatz- und Personalbedarfsanalyse, Lernziel b 4.2 (A) Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung, Lernziele d und e 4.3 (A) Angebotskalkulation und Verträge, Lernziel a 6 (A) Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a, c und d zu vermitteln. 3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.3 (A) Personalauswahl, Lernziel e 2.1 (A) Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung, Lernziel a 2.2 (B) Qualitätssicherung betrieblicher Arbeitsabläufe, Lernziele d und e 4.1 (A) Auftragsspezifische Arbeitsplatz- und Personalbedarfsanalyse, Lernziele c und d 4.4 (A) Kontrolle der Vertragserfüllung, Lernziele a und b 5.2 (A) Teamarbeit, Kooperation, Lernziel c 6 (A) Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2 (A) Bewerberberatung, Lernziel c und e 2.1 (B) Lern- und Arbeitstechniken, Lernziel f 2.3 (A) Personalführung und -betreuung, Lernziele d und e 2.5 (A) Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Lernziel b 3 (A) Berufsfelderschließung, Lernziel c 5.1 (A) Kommunikation, Lernziel b zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.4 (A) Personaleinstellung und Personalvermittlung, Lernziel b 4.3 (A) Angebotskalkulation und Verträge, Lernziele b, c und e zu vermitteln.
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