KreisNachrichten. Wahl des Präsidiums im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau

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1 KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 8/2015 I Wahl des Präsidiums im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau Michael Horper aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm ist neuer Präsident Der neue Vorstand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, im Bild v.li.: Arno Billen, Harald Schneider, Hauptgeschäftsführer Dr. Josef Derstappen, Vizepräsident Walter Clüsserath, Präsident Michael Horper, Vizepräsident Manfred Zelder, Rita Lanius-Heck, Wilfried Berg, Ökonomierat Leo Blum. Aus dem Inhalt: Eifeler treten ein für Erhalt der Gemeinschaftsforstämter I Seite 2+3 Regionalwettbewerb der Grünen Berufe I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite Inititative Baukultur Eifel I Seite 6 Verabschiedungen aus dem Kreisdienst I Seite 7 Michael Horper aus Üttfeld im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Milchbauer mit Biogasanlage und Lohnunternehmen, ist am 6. Februar 2015 zum neuen Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau gewählt worden. Damit vertritt der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Bitburg-Prüm in den kommenden fünf Jahren die Interessen der bäuerlichen Familien in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus sowie in den Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe. Der Verband hat über Mitglieder, die in Ortsverbänden organisiert sind. Auf Horper entfielen 35 von 53 Stimmen (66 %). Damit setzte er sich gegen Ulrich Schreiber, den Vorsitzenden des Kreisbauern- und Winzerverbandes Neuwied, durch. Michael Horper war zuvor zehn Jahre Vizepräsident des Verbandes und ist seit 2011 Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie Vorsitzender der Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Er war lange Jahre Ortsbürgermeister und ist für die CDU Mitglied in den kommunalen Parlamenten: im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat sowie im Kreistag. Neue Vizepräsidenten wurden Walter Clüsserath aus Pölich im Kreis Trier-Saarburg und Manfred Zelder aus Wittlich. Clüsserath ist erfolgreicher Fassweinerzeuger und anerkannter Weinfachmann, Vizepräsident des Weinbauverbandes Kreissparkasse Bitburg-Prüm wird EIFEL Arbeitgeber I Seite 7 Kreisweite Aktionen Special Olympics I Seite 8 Ergebnisse Jugend Musiziert I Seite 9 Maßnahmen zum Gewässerschutz I Seite Amtliche Bekanntmachungen I Seite

2 Seite 2 Ausgabe 8/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Mosel, Mitglied des Vorstandes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Bürgermeister seiner Ortsgemeinde. Zelder bewirtschaftet einen Milchviehbetrieb mit Bullenmast und gilt als Experte im tierischen Bereich. Er ist Vorsitzender des Landesmarktverbandes für Vieh- und Fleisch, Vorsitzender der Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft und Mitglied im Vorstand der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Zu weiteren Beisitzern im Präsidium wurden gewählt: - Rita Lanius-Heck aus Oberwesel im Rhein-Hunsrück- Kreis, Präsidentin des Landfrauenverbandes Rheinland- Nassau - Arno Billen aus Kaschenbach in der Eifel - Wilfried Berg aus Argenthal im Hunsrück - Harald Schneider aus Heidweiler im Kreis Bernkastel- Wittlich Rita Lanius-Heck aus Oberwesel im Rhein-Hunsrück-Kreis bewirtschaftet mit ihrem Mann einen Betrieb mit Mutterkuhhaltung, Ferien auf dem Bauernhof sowie mit Bauernhofcafé und Reitbetrieb. Sie ist Mitglied des Kreistages und Präsidentin des Landfrauenverbandes Rheinland-Nassau. Arno Billen aus Kaschenbach in der Eifel bewirtschaftet mit seiner Familie einen Milchviehbetrieb mit Ackerbau, Biogasanlage und Brennerei. Bis Ende 2012 war er Vorsitzender der Landjugend Rheinland-Nassau und seit 2010 Mitglied des Präsidiums. Er ist Mitglied in der bundesdeutschen Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen und im Verband Vorsitzender des Fachausschusses für Sozialfragen. Wilfried Berg aus Argenthal im Hunsrück ist Milchbauer und seit mehr als zehn Jahren Vorsitzender des Kreisverbandes Rhein-Hunsrück. Innerhalb des Verbandes ist er Vorsitzender des Fachausschusses für pflanzliche Erzeugung. Harald Schneider aus Heidweiler im Kreis Bernkastel-Wittlich hat einen Milchviehbetrieb mit Rinderzucht und eine Biogasanlage. Er gehört dem Präsidium bereits seit dem Jahre 2000 an und ist Mitglied im Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus engagiert er sich in verschiedenen Ausschüssen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Innerhalb des Verbandes ist er Vorsitzender des Fachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe. Der nach 15 Jahren Amtszeit scheidende Präsident Ökonomierat Leo Blum wünschte seinem Nachfolger und dem neuen Präsidium viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben und Herausforderungen. Die extremen Preisausschläge bei den Märkten, das permanente agrarpolitische Wechselbad sowie die immer weiter zunehmende Bürokratie seien große Herausforderungen für die Bauern und Winzer sowie deren berufsständische Interessenvertretung. Die Entwicklung des ländlichen Raums dürfe nicht vernachlässigt und die vielfältigen Leistungen der Bauern und Winzer für die Gesellschaft müssten auch in der Öffentlichkeit und den Medien anerkannt werden. Das neu gewählte Präsidium wird umgehend seine Arbeit aufnehmen. Der Bauern- und Winzerverband ist eine berufsständische Vertretung für alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Weinbaubetriebe. Er legt sowohl der Bevölkerung als auch der Politik die Probleme der Landwirtschaft und des Weinbaus dar und übt Einfluss auf die parlamentarische Gesetzgebung aus. Nach innen unterstützt der Verband seine Mitglieder: Er bietet eine breite Palette an Dienstleistungen und gibt Hilfestellung in vielfältigen Lebenslagen. In seiner Antrittsrede erklärte Präsident Michael Horper, dass er die Belange aller Bauern- und Winzerfamilien gleichermaßen vertreten werde. Die Landwirtschaft, der Weinbau und die Forstwirtschaft sowie der gesamte ländliche Raum hätten einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft. Dies müsse sowohl bei den politischen Entscheidungen wie auch bei der medialen Berichterstattung berücksichtigt werden. Die Herausforderungen an den Berufsstand würden nicht geringer. Daher sei die Einheit und Geschlossenheit des Verbands auch in Zukunft Garant für hohe Leistungsfähigkeit und Erfolg. Eifeler treten in Berlin für Wald ein: Gemeinschaftsforstamt erhalten! Die Eifel war bei der Veranstaltung in Berlin gut vertreten: v.l. Hans-Heinrich Thome (Ehrenvorsitzender Waldbauverein Prüm), Peter Wind (Leiter des Forstamtes Prüm), Aloysius Söhngen (Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm), Joachim Rodenkirch (Bürgermeister der Stadt Wittlich), Patrick Schnieder MdB, Hans Elmar Remberg und Michael Billen MdL. Um die Zukunft des Waldes wird derzeit hitzig diskutiert. Der Grund: Das Kartellamt strebt eine neue Definition des Begriffs Holzvermarktung an. Das klingt zunächst recht unspektakulär, hätte aber existenzielle Folgen für das bestehende System der Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaftsforstamt, Privatwaldbesitzern und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Sollte sich das Kartellamt durchsetzen, wäre das das Ende des Gemeinschaftsforstamtes mit vielen nachteiligen Folgen für die Waldbesitzer. In der rheinland-pfälzischen Landesvertretung haben zu diesem Thema nun Vertreter der Bundes- und Landesministerien, der Holzwirtschaft und Mitglieder des Deutschen Bundestages über die aktuelle Lage diskutiert. Auf dem Podium saßen mit Hans-Heinrich Thome und Aloysius Söhngen gleich zwei Vertreter für Rheinland-Pfalz und für den Eifelkreis Bitburg-Prüm. Hans-Heinrich Thome, ehemaliger Vorsitzender des Waldbauvereins Prüm und Vertreter der Privatwaldeigentümer, argumentierte, dass mit den Bestrebungen des Kartellamtes Probleme erst geschaffen würden: Das Zusammenspiel zwischen Gemeinschaftsforstamt und Privatbesitzern ist in Rheinland-Pfalz vorbildlich. Hier stehen der Erhalt und die Qualität des Waldes im Mittelpunkt der Auszeichnung und Holzmobilisierung. Das würde sich ändern, wenn die Zusammenarbeit verboten würde. Dann ginge es nur noch um die Holzvermarktung. Aloysius Söhngen vertrat als Vorsitzender des Waldbauvereins Prüm, als Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm gleich mehrere Interessengruppen zu diesem Thema. Söhngen führte aus: Wald muss als Teil der Lebens-

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 8/2015 Seite 3 qualität verstanden werden. Der Wald ist für die Gemeinden nicht nur im Augenblick ein Vermögenswert, sondern ein Vermögen auf Jahrhunderte. Es kann nicht sein, dass ein Konzept zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, das nun 300 Jahre gut funktioniert hat, ins Gegenteil verkehrt wird. Nach der Diskussionsrunde erklärte der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder: Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf in der Abstimmung zwischen verschiedenen Ministerien. Wir wollen das Bundeswaldgesetz verändern, um dem Kartellamt Einhalt zu gebieten und das Gemeinschaftsforstamt zu erhalten. Das Ziel muss sein, bestehende und gut funktionierende Systeme, so wie es sie in Rheinland- Pfalz mit dem Gemeinschaftsforstamt gibt, nicht zu zerschlagen. Wir Bundestagsabgeordnete sind uns fraktionsübergreifend einig, dass hier eine Lösung gefunden werden muss. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren werde ich deshalb aufmerksam begleiten und stehe dazu mit meinen Kollegen in intensivem Austausch. Deutsche Landjugend Wettbewerb der Grünen Berufe Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken gab am DLR Eifel in Bitburg gemeinsam mit Ehrengästen und Organisatoren den Startschuss zum landesweiten Berufswettbewerb der Landjugend. Grüne Berufe sind voller Leben Nachwuchs bringt frischen Wind. Unter diesem Motto hat am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel in Bitburg der Regionalentscheid im Berufswettbewerb der deutschen Landjugend stattgefunden. 53 Berufs- und 28 Fachschüler/innen des DLR Eifel haben sich dem Wettstreit gestellt. Der Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend ist eines der größten Fort- und Weiterbildungsprojekte im deutschen Agrarbereich. Er findet alle zwei Jahre in den Sparten Land-, Tier-, Haus- und Forstwirtschaft sowie Weinbau statt, bundesweit nehmen rund Auszubildende teil. In Rheinland-Pfalz wird der Wettbewerb von den Landeslandjugendverbänden und den Bauern- und Winzerverbänden gemeinsam mit den Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR), dem Forstlichen Bildungszentrum sowie der Landwirtschaftskammer organisiert. Zum Berufsfeld der Grünen Berufe gehören insgesamt 14 duale Ausbildungsberufe. Den zahlenmäßig größten Anteil an Auszubildenden stellt in Rheinland-Pfalz der Gartenbau, gefolgt vom Weinbau und der Landwirtschaft. Eine Ausbildung zum Winzer oder zum Landwirt haben im vergangenen Jahr 745 junge Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz gestartet 2013 waren es noch 659 neue Azubis. Insgesamt ist die Zahl der Auszubildenden in der Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr um rund fünf Prozent von 1379 auf 1451 angestiegen. Im Bild: Dr. Anja Stumpe, Katharina Elsen, Arno Billen und Wolfgang Knechtges (v.r.) gratulieren den Siegern, die sich für den Landesentscheid qualifiziert haben. Und auch der Berufswettbewerb der deutschen Landjugend hat inzwischen Tradition; in diesem Jahr hat er bereits zum 32. Mal stattgefunden. Er bietet den Auszubildenden der landwirtschaftlichen Berufsschule und den landwirtschaftlichen Fachschülern die Möglichkeit, sich in zwei Leistungsgruppen in einem berufsbezogenen Wettbewerb miteinander zu messen. Hierbei ist bei den Teilnehmern sowohl ein entsprechendes berufsbezogenes landwirtschaftliches Fachwissen als auch grundlegendes Allgemeinwissen gefragt. Neben der fachlichen Kompetenz ist in diesem Wettbewerb aber auch Sprach- und Kommunikationskompetenz gefordert. So ist ein kleiner Fachvortrag mit einer entsprechenden Visualisierung genauso zu absolvieren wie die Bestimmung von verschiedenen Futtermitteln, Saatgut und Werkstoffen. In der Leistungsgruppe II treten die Teilnehmer jeweils als Zweier-Team an. Bei der landesweiten Eröffnung in Bitburg gab Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken persönlich den Startschuss zur 32. Auflage des Wettbewerbs. Grüne Berufe sind angesagt, weil sie moderne Technik und Management mit der Verantwortung für Natur und Umwelt verbinden, so die Ministerin. Aber auch zahlreiche weitere Ehrengäste brachten durch ihre Teilnahme an der landesweiten Eröffnungsfeier ihre Wertschätzung zum Ausdruck. So konnte Dienststellenleiterin Dr. Anja Stumpe unter anderem Landtagsabgeordnete aller Parteien, Landrat Dr. Joachim Streit sowie Michael Horper, den frisch gewählten neuen Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau begrüßen. Katharina Elsen, die Vorsitzende der Landjugend Rheinland- Nassau, motivierte in ihrem Grußwort die jungen Wettbewerbsteilnehmer, die Chancen des Berufswettbewerbs für sich zu nutzen. Wir wollen mit dem Wettbewerb die Lust zur beruflichen und persönlichen Weiterqualifizierung wecken und der Öffentlichkeit zugleich die Vielfalt der grünen Berufe zeigen, benannte sie das Ziel aus Sicht der Organisatoren. Bei der abschließenden Siegerehrung wurden die jeweils drei Erstplatzierten in beiden Leistungsgruppen mit Buchprämien sowie einer Siegerurkunde ausgezeichnet. Sieger in der Leistungsgruppe L I (Berufsschüler): 1. Platz: Jakob Harborth (Mürlenbach), 2. Platz: Lukas Baustert (Waxweiler), 3. Platz: Carina Hirschen (Burg/ Mosel). Sieger in der Leistungsgruppe L II (Fachschüler): 1. Platz: Kevin Lemmer (Geichlingen) und Thomas Reiter (Burbach), 2. Platz: David Pürling (Kelberg) und Sebastian Hoverath (Losheim), 3. Platz: Christian Meutes (Rommersheim) und Mathias Theis (Ammeldingen/ Our). Diese Wettbewerbsbesten haben sich für den Landesentscheid am 23. und 24. April in Bad Kreuznach qualifiziert. Mit etwas Glück könnten dann junge Landwirte aus der Eifel Rheinland-Pfalz beim diesjährigen Bundesentscheid Anfang Juni in Rendsburg vertreten.

4 Seite 4 Ausgabe 8/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel , Markus Klütsch Kluetsch.Markus@bitburg-pruem.de An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel , , , DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Postagentur im Supermarkt Plattner s, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Haus des Gastes, Hochstr. 19, Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Bitburg-Stadt Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis) Verbandsgemeinde Bitburger Land Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Wettlingen Mittwoch, 25. Februar: Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Donnerstag, 26. Februar: Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen Verbandsgemeinde Prüm Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Donnerstag, 26. Februar: Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen Hersdorf, Seiwerath, Wawern Verbandsgemeinde Südeifel Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach Mittwoch, 25. Februar: Alsdorf, Holsthumerberg

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 8/2015 Seite 5 Graue tonne Bitburg-Stadt Donnerstag, 26. Februar: Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig/Our Mittwoch, 25. Februar: Merkeshausen Verbandsgemeinde Bitburger Land Bettingen, Wettlingen Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Mittwoch, 25. Februar: Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Donnerstag, 26. Februar: Badem, Bildchen, Brecht, Dahlem, Hermesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch, Oberweis, Pickließem, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Wißmannsdorf Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Verbandsgemeinde Prüm Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Donnerstag, 26. Februar: Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Bollendorf, Daudistel, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Holsthumerberg, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Menningen, Minden, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig/Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid Donnerstag, 26. Februar: Berscheid, Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis sperrmüll Verbandsgemeinde Arzfeld Merkeshausen Verbandsgemeinde Bitburger Land: Baustert, Brimmingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Mülbach, Olsdorf, Stockem Bettingen, Hütterscheid Mittwoch, 25. Februar: Brecht, Koosbüsch, Oberweis Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Hamm, Niederweiler, Oberweiler, Wiersdorf Verbandsgemeinde Südeifel: Burg, Niehl Utscheid Mittwoch, 25. Februar: Altscheid, Weidingen Abfallentsorgung bei Straßenbauarbeiten und Straßensperrungen Aus aktuellem Anlass möchte der Regiebetrieb Abfallwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Abfallsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Falle von Straßenbauarbeiten oder sonstigen Straßensperrungen jeder Haushalt eigenverantwortlich sicherstellen muss, dass die Abfallbehältnisse an der nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden. Hüttenfeuer Aus gegebenem Anlass weist der Regiebetrieb Abfallwirtschaft darauf hin, dass anlässlich des in den Ortsgemeinden im Kreisgebiet im Rahmen der Brauchtumspflege stattfindenden Hüttenfeuers organische Materialien wie Heu, Stroh sowie pflanzliche Abfälle in Form von Baumund Heckenschnitt verbrannt werden dürfen. Ein Verbrennen von behandelten Hölzern, Altöl, Sperrmüll, Altreifen etc. ist hingegen nicht gestattet und wird mit hohen Geldbußen geahndet.

6 Seite 6 Ausgabe 8/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 8/2015 Seite 7 Verabschiedungen aus dem Kreisdienst standes der Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Ingolf Bermes, und die Leiterin Personal und Ausbildung, Gisela Poltorak, setzen seit vielen Jahren auf eine starke Ausbildung und auf Duales Studium für die Nachwuchsarbeit. Ein breites Spektrum an attraktiven Arbeitszeitmodellen, ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm mit vielfältigen Perspektiven und ein aktives Gesundheitsmanagement tragen zur besonderen Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung bei. So ist die Kreissparkasse Bitburg-Prüm auch über die Sparkassen-Finanzgruppe unter Deutschlands Top 100 Arbeitgebern 2014 des trendence Graduate Barometers positioniert und bewertet. Renate Roth (li.), Anja Gerten (vordere Reihe, Mitte), Viktor Frick (2.li.) und Lorenz Platz (2.re.) sind von Landrat Dr. Joachim Streit (hintere Reihe, li.) in den Ruhestand verabschiedet worden. Renate Roth, die bereits 2008 ihr 40-jähriges Dienstjubiläum feiern konnte, war seit dem Jahr 1968 bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschäftigt und nach jahrzehntelanger Tätigkeit im Amt Straßenverkehr, ÖPNV ein Urgestein in diesem Fachbereich. Seit dem Jahr 1997 war Anja Gerten in verschiedenen Bereichen des Kreisdienstes tätig. Viktor Frick war seit dem Jahr 1993 bei der Kreismusikschule als Lehrer beschäftigt. Insgesamt stolze 35 Jahre im Kreisdienst tätig war Lorenz Platz als technischer Angestellter bei der Bauaufsicht sowie in den Bereichen Bauen und Umwelt. Der Landrat bedankte sich bei den vier Kreisbediensteten für die von ihnen für den Eifelkreis Bitburg-Prüm in loyaler Pflichterfüllung und großer Zuverlässigkeit erbrachten Dienste. Wir, die wir Sie heute verabschieden, bedauern es natürlich, dass Ihre Dienstzeit nun zu Ende geht, denn Sie haben über viele Jahre hinweg überaus gute, effiziente und zuverlässige Arbeit geleistet. Sie haben sich viel Anerkennung und Respekt erworben - sowohl dank Ihres Fleißes, Ihrer Gewissenhaftigkeit als auch wegen Ihrer Geradlinigkeit. Doch wir freuen uns auch mit Ihnen, dass Sie jetzt in eine gemächlichere Lebensphase eintreten können, die Ihnen einen größeren Freiraum für persönliche Interessen einräumt. Auch Büroleiter Carl Diederich (hintere Reihe, 2.re.), und Personalratsvorsitzende Birgit Heck (re.) dankten den Kolleginnen und Kollegen für ihre beruflichen Leistungen und übermittelten ihnen die besten Wünsche für ihren zukünftigen Lebensweg. Kreissparkasse Bitburg-Prüm wird EIFEL Arbeitgeber Ausgezeichneter Arbeitgeber bekennt sich zur Region Die Kreissparkasse Bitburg-Prüm schließt sich als neues Schwergewicht der noch jungen Arbeitgebermarke EIFEL an und setzt damit erneut ein nachhaltiges Zeichen für den gesamten Wirtschaftsraum Eifel. Der Vorsitzende des Vor- Im Bild v.li.: KSK-Personalratsvorsitzende Andrea Kleis, Gleichstellungsbeauftragte Johanna Schalz, Landrat Dr. Joachim Streit, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Bitburg-Prüm Ingolf Bermes, Regionalmarke EIFEL Geschäftsführer Markus Pfeifer, KSK-Leiterin Personal und Ausbildung Gisela Poltorak und KSK-Vorstand Rainer Nickels. (Foto: RME) Als Familienfreundlicher Arbeitgeber erhält sie nun auch die Zertifizierung zum EIFEL-Arbeitgeber. Ingolf Bermes freut sich über diese Auszeichnung und betont: Als Kreissparkasse Bitburg-Prüm sind wir eine bedeutende Säule für die Eifeler Privat- und Firmenkunden. Wir sind stolz darauf, Teil der starken Marke Sparkasse zu sein und können nun auch stolz darauf sein, Teil einer weiteren starken Marke zu werden - der Arbeitgebermarke EIFEL. Als Mit-Gestalter der Eifel leisten wir unseren Beitrag auch als bedeutender EIFEL Arbeitgeber. Landrat Dr. Joachim Streit, Mitinitiator der Arbeitgebermarke EIFEL, weist auf die besondere Identifikation der Kreissparkasse Bitburg-Prüm mit der Regionalmarke EIFEL hin und hebt hervor: Zukünftig müssen wir noch mehr den gesamten Lebens- und Wirtschaftsraum Eifel mit gestalten und in Wert setzen. Natur, Kultur, Freizeitangebot, attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze, Infrastruktur, Wohnen, Versorgung - alle diese Themen müssen gemeinsam vermarktet und entwickelt werden. Dazu braucht es weiterhin starke Partner. Landrat Dr. Streit und Markus Pfeifer, Geschäftsführer der Regionalmarke EIFEL GmbH, überreichten den Verantwortlichen der Kreissparkasse Bitburg-Prüm die EIFEL Arbeitgeber-Plakette. Die bereits seit Gründung der Regionalmarke EIFEL bestehende und aktive Partnerschaft der Kreissparkasse Bitburg-Prüm mit der Regionalmarke EIFEL erhält mit dieser neuen Kooperation noch größere Schlagkraft und Dynamik. Der Bereich EIFEL Arbeitgeber ist neben EIFEL Gastgeber und EIFEL Produzent die dritte und neueste Säule unter dem Dach der Regionalmarke EIFEL GmbH. Kern aller drei Bereiche ist der Nachweis einer unabhängig geprüften, hohen Qualität aus der Eifel.

8 Seite 8 Ausgabe 8/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Lebensretter geehrt Langjährige Dienstjubiläen beim DRK Im Bild die DRK-Dienstjubilare mit der Vorsitzenden Monika Fink (li.), dem Betriebsratsvorsitzenden Robert Olinger (4.re.) und Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann (re.). Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Eifelkreis Bitburg- Prüm hat einige Dienstjubilare für ihre langjährige hauptamtliche Mitarbeit im DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm geehrt. Die Vorsitzende Monika Fink und Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann ehrten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre zehn, 15, 20 und sogar 35jährige Mitarbeit in den Bereichen Pflege, Betreutes Wohnen, Rettungsdienst und Kleidersammlung. Sie sind das wichtigste Kapital unseres Unternehmens, so der Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann. Im vergangenen Jahr wurden viele Dinge im Bitburg-Prümer Roten Kreuz umgesetzt. Diese Leistungen konnten nur durch eine Mannschaftsleistung erbracht werden, so Hoffmann weiter. In seiner Rede ging er auf jeden Einzelnen der Jubilare ein. Es wurden geehrt für 10 Jahre: Jörg Peters, Marco Kömen (beide Rettungsdienst), Marie-Therese Reisen (Tagespflege), Brunhilde Hell und Lidia Lempp (Pflege) und Marco Krämer (Kleidersammlung), 15 Jahre: Mario Simmer und Christoph Elsen (Rettungsdienst), Renate Klein (Betreutes Wohnen) und Holger Thomas (Verwaltung). 25 Jahre: Petra Dimmer-Fusenig (Pflege), 35 Jahre: Heinrich Weides und Nicolae Popa (beide aus dem Rettungsdienst). Special Olympics Kreisweite Aktionen in 2015 Special Olympics ist weltweit die größte - vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannte - Sportbewegung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Der Landesverband in Rheinland-Pfalz schafft durch ein ganzjähriges, regelmäßiges Sporttraining und Wettbewerbe in über 15 Sportarten jährlich für über Kinder und Erwachsene eigene Zugangs- und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Rheinland-Pfalz. Der Landesverband Special Olympics Rheinland-Pfalz wurde 2004 gegründet und ist als Verband mit besonderen Aufgaben eigenständiges Mitglied im Landessportbund Rheinland-Pfalz. Bereits zum 22. Mal veranstaltet die Astrid- Lindgren-Schule Prüm am 24. Februar das Spielfest Spiel und Spaß im Wasser der Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung in der Region Trier. Im Mai ist ein inklusives Kanu Camp am Stausee in Biersdorf am See geplant. An Pfingstmontag steht in Bickendorf der Erlebnistag Nim(m)s Rad auf dem Plan. Dort findet auch eine Benefizverlosung für Special Olympics Rheinland- Pfalz statt. Bereits zum fünften Male ist man beim inklusiven Fußballcamp des AC Milan in der ersten Ferienwoche im Sommer mit Aktiven dabei. Ferner sind ein Reitcamp in Bitburg und ein Golf Tag in Planung. Aber auch beim autofreien Radtag Lustiges Prümtal und beim Bitburger Stadtlauf im September sind wieder viele Aktive von Special Olympics aus der Region Bitburg Prüm mit von der Partie. Das Highlight im Veranstaltungskalender von Special Olympics Rheinland-Pfalz stellen die im zweijährigen Rhythmus ausgetragenen Special Olympics Landesspiele dar. Das Sportevent für Menschen mit und ohne geistige Behinderung findet in diesem Jahr in Speyer statt. Die Domstadt erwartet vom 8. bis 10. Juni 2015 über Sportler, darunter auch viele des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit geistiger Behinderung, die in 14 Sportarten sowie einem wettbewerbsfreien Angebot an den Start gehen werden. Das Special Olympics Gesundheitsprogramm sowie Angebote für Familien werden einen wichtigen Bestandteil bilden. Durch die breite Unterstützung der Bevölkerung und der über 500 ehrenamtlichen Helfern sollen die Spiele zu einem unvergesslichen Erlebnis für Menschen mit - aber auch ohne Behinderung werden. Weitere Infos unter Agentur für Arbeit Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich nach SGB IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber über die bundesweite kostenlose Servicenummer 0800/ an das Bearbeitungsteam im Operativen Service Saarbrücken wenden. Kreisrechtsausschuss tagt Der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm tagt am Dienstag, den und Donnerstag, den unter Vorsitz von Regierungsrat Thomas Kreuz (24. Februar) und Ltd. Kreisverwaltungsdirektorin Gisela Mayer-Schlöder (26. Februar). Die öffentliche Sitzung beginnt an beiden Tagen um 08:10 Uhr im Fraktionszimmer (Raum Nr. 132 a, 1. OG) im Gebäude der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, Bitburg. Im öffentlichen Teil der Sitzungen werden Widersprüche aus den Bereichen Beitragsrecht, Baurecht, Landwirtschaft, Führerscheinwesen verhandelt, im nicht öffentlichen Teil aus den Bereichen des Sozial- und Jugendhilferechts.

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 8/2015 Seite 9 Jugend Musiziert Hervorragende Ergebnisse beim Regionalwettbewerb Der Regionalwettbewerb Jugend Musiziert in Trier war in diesem Jahr unter anderem für Bläser/ Zupfintrumente Solo und Duowertung Streicher und Klavier ausgeschrieben. Dabei konnten die Schüler der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm mehrere Preise gewinnen und einige sich sogar für den Landeswettbewerb Mitte März in Mainz weiterqualifizieren. Hier die Ergebnisse im Einzelnen: Solowertung Bläser: Klarinette Altersgruppe II Lara Hienz (Jucken), 22 Punkte, 1. Preis Altersgruppe III Daniel Gilz (Irrhausen), 21 Punkte, 1. Preis Altersgruppe IV Sarah Nosbüsch (Sinspelt), 18 Punkte, 2. Preis Altersgruppe V Lukas Thome (Wawern), 19. Punkte, 2. Preis Posaune Altersgruppe V Roman Meyers (Winringen), 24 Punkte, 1. Preis, Landeswettbewerb Saxophon Altersgruppe IV Isabel Hoffmann (Schwirzheim), 24. Punkte, 1. Preis, Landeswettbewerb Gitarre (ohne Begleitung) Altersgruppe II Sabrina Maas (Alsdorf), 19.Punkte, 2. Preis Altersgruppe IV Johannes Scholtes (Neuerburg), 23 Punkte, 1. Preis, Landeswettbewerb Köstlichkeiten aus der Eifel Unter dem Thema Eifel-Gourmet-Küche veranstaltet die Kreisvolkshochschule Bitburg-Prüm einen Eifeler Gourmet-Abend mit dem Koch Thomas Herrig Im Zeitalter der Globalisierung kennt jeder italienischen Parmaschinken, neuseeländisches Rindfleisch, argentinisches Roastbeef, asiatische Riesengarnelen. Aber wer weiß schon, wie gut das Nahe ist? Wer kennt die Spezialitäten seiner Heimat? Die Eifel hat sich unter der gleichnamigen Marke zu einer kulinarischen Hochburg handwerklich hergestellter Spezialitäten entwickelt mit zahlreichen Käsesorten, verschiedenen Premium-Schinken und exzellenten Edelbränden aus der Eifel. Die kulinarische Vielfalt hochwertigster Eifel-Produkte soll allen Interessierten in der nachfolgenden Veranstaltung näher gebracht werden. Der Abend dreht sich um die Forellen aus der Himmeroder Klosterfischerei. Wie wird Fisch geräuchert? Warum wird Fisch gebeizt? Gibt es Fischwurst? Wie filetiere ich Fisch zuhause? Bei diesem Gourmet-Abend präsentiert und erläutert Thomas Herrig ein von ihm selbst hergestelltes dreiteiliges Menü mit Produkten aus der Eifel. Passend dazu werden feinste Weine von Moselwinzer Niko Schmitt aus Trittenheim degustiert. Um das kulinarische Erlebnis fachkundig abzurunden, geben die Lehrerinnen der Kreisvolkshochschule Margret Beyer-Bretz und Marlen Meyer Hinweise zum stilgerechten Dinieren. Der Gourmet-Abend findet statt am Freitag, dem 6. März um 19:30 Uhr im Gasthaus Herrig in Meckel. Kostenbeitrag (ohne Weindegustation und Getränke): 38 Euro. Anmeldungen sind ab sofort möglich bei der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Bitburg-Prüm, Tel / oder , Mail: KVHS@Bitburg-Pruem.de. Stellenausschreibung Der Zweckverband berufsbildungszentrum Bitburg- Prüm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Berufseinstiegsbegleiter/in in Vollzeit (zurzeit 39 Std.) Den vollständigen Text der Ausschreibung finden Sie unter Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen ist Richard Ehl, Tel.: 06561/ , richard.ehl@bebiz.de Aussagefähige Bewerbungen bitten wir an das berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm, Industriestr. 14, Bitburg; Tel.: + 49 (0)6561/971200; info@bebiz. de; Internet: zu richten. Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord: Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vereinbart Zu einer turnusmäßigen Sitzung der AG Flugplatz Spangdahlem haben sich in Speicher Vertreter der amerikanischen Streitkräfte, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der umliegenden Kommunen, der SGD Nord und weiterer Behörden getroffen. Die AG wurde gebildet, um die Auswirkungen der Altschäden mit perfluorierten Tensiden (PFT) und leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) zu analysieren und Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu vereinbaren. Perfluorierte Tenside werden seit einem halben Jahrhundert in vielen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt. PFT werden industriell hergestellt und kommen nicht natürlich in der Umwelt vor. Bekannt geworden sind PFT insbesondere über ihre Verwendung in Feuerlöschschäumen. Sie sind chemisch sehr stabil und reichern sich daher in der Umwelt an. Sie sind heute allgegenwärtig. Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe finden eine vielfältige Anwendung als Entfettungs- und Reinigungsmittel in chemischen Reinigungen, Werkstätten und Industriebetrieben und als Lösemittel. LHKW sind leicht flüchtig auch in der Bodenluft, besitzen eine hohe Mobilität im Untergrund und sind relativ gut wasserlöslich. Im Gegensatz zu den PFT sind diese Stoffe in gewissem Umfang abbaubar. Gegenüber den Berichten der SGD Nord in der Bürgerversammlung in Binsfeld am und im Verbandsgemeinderat Speicher am haben sich neue Erkenntnisse ergeben. Dieses sind:

10 Seite 10 Ausgabe 8/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm 1. Möglichen Beimengungen von PFT zum Flugzeugtreibstoff JP8 wurde auf verschiedenen Wegen nachgegangen. Es kann nunmehr sicher davon ausgegangen werden, das der verwendete Treibstoff unbelastet ist. Bezüglich eines Nachweises, dass auch die verwendeten Enteisungsmittel PFT-frei sind, steht die endgültige Bestätigung noch aus. 2. Im Auftrag der amerikanischen Streitkräfte wurden mittlerweile die potentiellen Eintragsorte für beide Stoffgruppen durch historische Erkundungen systematisch ermittelt. Dieses war Grundlage für die Festlegung weitergehender Boden- und Grundwasseruntersuchungen zur Eingrenzung der Schadensschwerpunkte. Die notwendigen Untersuchungen werden durch den Flugplatz beauftragt. 3. Davon ausgehend wurde in der AG-Sitzung ein Grundwassermodell für das großräumige Umfeld des Flugplatzes Spangdahlem vorgestellt. Auf der Grundlage dieses Modells kann eine Beeinflussung des Brunnens Beilingen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2015 wurde erstmals eine Nachweis von PFT im Rohwasser des Brunnens Beilingen geführt. Auch wenn aus der Modellierung eine Fließzeit von etwa 40 Jahren hergeleitet werden kann, so könnte dieses eine Untermauerung der Aussagen des Modells sein. Diese bedarf jedoch der Bestätigung durch weitere Analysen des Wassers aus dem Brunnen Beilingen. Der gemessene Wert liegt im Bereich der Bestimmungsgrenze und damit im unkritischen Bereich. Die Verbandsgemeindewerke Speicher überwachen die Wasserqualität des Brunnens seit dem monatlich und veröffentlicht die Daten unter trinkwasseranalysen. Zur detaillierten Ermittlung der Grundwasserfließrichtung und der Fließgeschwindigkeit hat der Flugplatz Spangdahlem einen sogenannten Tracerversuch in Auftrag gegeben. Dazu wird am Schadensschwerpunkt eine ungefährliche Substanz als Markierungsstoff in das Grundwasser eingeleitet und an entfernten Messstellen das Eintreffen des Stoffes beobachtet. Des Weiteren fordert die SGD Nord die Einrichtung von Grundwassermessstellen zur Beobachtung der Situation zwischen dem Flugplatz und dem Brunnen Beilingen. Der hydrogeologische Gutachter der Amerikaner hat hierzu bereits Vorschläge ausgearbeitet. Für die Brunnen des Flugplatzes Spangdahlem im Kailbachtal kann aus der Modelluntersuchung keine Gefährdung hergeleitet werden. 4. Der Eintrag von PFT über Abwasseranlagen in die Oberflächengewässer ist durch die Überwachungsergebnisse der Umweltexperten des Flugplatzes analytisch belegt. Ein Auftrag zur Erweiterung der Regenrückhaltebecken (RRB) ist erteilt. Durch Vergrößerung der sogenannten Fangbecken als erster Stufe der RRB kann mehr belastetes Niederschlagswasser zurückgehalten und zur Kläranlage geleitet werden. Damit wird eine Verbesserung der Situation bei Regenwetter eintreten. 5. Die SGD Nord hat im November 2014 turnusgemäß das Sondermessnetz an den Fließgewässern rund um den Flugplatz beprobt. Erstmals wurden auch die Teiche im Naturschutzgebiet der Binsfelder Tongruben umfassend einbezogen. Bei den PFT-Belastungen in den Fließgewässern ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen gegenüber früheren Untersuchungen. Die Wasserprobe eines Teiches weist mit ca. 500 ng/l eine etwa 10fach höhere Belastung auf als dies nach dem ersten Messwert aus dem großen See vom April 2014 zu erwarten war. Eine schlüssige Erklärung liegt noch nicht vor. Die SGD Nord hat die konkrete Ursachensuche in die Wege geleitet, wozu auch diese und weitere Teiche nochmals beprobt werden. In Abstimmung mit den Angelsportvereinen aus Binsfeld und dem Landesfischereiverband werden sobald möglich Fische aus diesen Teichen auf ihre Belastung untersucht. Die SGD Nord veranlasst ergänzend auch Fischuntersuchungen aus den Bächen. Die SGD Nord wird über die weitere Entwicklung informieren. Zusätzliche Hinweise sind über de/wasser/gewaesserschutz/gewaesserguete/flugplatzspangdahlem/ abrufbar. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Nimsreuland (Gr.L.Nr. 79/2015) Flur 9 Nr. 31/3, Waldfläche, Kapelle, Die Hardt, 2,2421 ha - Gemarkung Binscheid (Gr.L.Nr. 81/2015) Flur 6 Nr. 2, Waldfläche, Auf der Auw, 0,9683 ha - Gemarkung Winterspelt (Gr.L.Nr. 87/2015) Flur 7 Nr. 65, Waldfläche, Im Gerlborn, 0,9475 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen. Arbeiten - Leben - Wohlfühlen im Eifelkreis Bitburg-Prüm Lokale Aktionsgruppe Bitburg-Prüm Ihr Ansprechpartner für öffentliche und private Projekte: Geschäftsstelle LEADER der LAG Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Maria Riemann, Tel / Mail: riemann.maria@lag-bitburg-pruem.de Web:

11 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 8/2015 Seite 11 Amtliche BekAnntmAchungen Rechtsverordnung 2014 der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Aufgrund des 51 (1) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom (BGBl. I S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1690) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem PBefG vom (GVBl. S. 115) werden folgende Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen festgesetzt: 1 Geltungsbereich (1) Den Bestimmungen dieser Verordnung unterliegt die Beförderung von Personen mit den im Eifelkreis Bitburg-Prüm zugelassenen Taxen. (2) Das Pflichtfahrgebiet gem. 47 Abs.4 PBefG umfasst das Gebiet des Eifelkreises Bitburg-Prüm. (3) Die einschlägigen Bestimmungen des PBefG und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom (BGBl. I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Fünften Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl I S. 2569), in der jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt. 2 Tarife Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Anzahl der zu befördernden Personen (bei Beachtung der zulässigen Sitzplätze), aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) und etwaigen Zuschlägen sowie einem evtl. Wartegeld zusammen. Der Kilometerpreis wird nach einem Fortschaltbetrag von je 0,20 berechnet. 1) Grundpreis für jede Inanspruchnahme der Taxe: 3,30 EUR 2) Kilometerpreis Tarifstufe I für alle Anfahrten und Rundfahrten: 1,40 EUR Die erste und jede weitere Fortschaltung erfolgt nach 142,86 m. 3) Kilometerpreis Tarifstufe II für alle Zielfahrten bei Tag und Nacht: 1,90 EUR Die erste und jede weitere Fortschaltung erfolgt nach 105,26 m. 4) Kilometerpreis Tarifstufe III Für die Beförderung von gleichzeitig 5 und mehr Fahrgästen in einem Großraumtaxi (s. 3 Ziff. 6.) 2,60 EUR Die erste und jede weitere Fortschaltung erfolgt nach 76,92 m. 5) Wartegeld: 25,00 EUR/Std. Die erste und jede weitere Fortschaltung erfolgt nach 28,8 Sekunden mit jeweils 0,20, die im angezeigten Beförderungspreis enthalten sind. 3 Begriffsbestimmungen (1) Anfahrten sind bestellte Fahrten zur Abholadresse im Auftrag des Fahrgastes. Grundsätzlich beginnen alle Anfahrten am Taxistand, es sei denn, dass der Standort der Taxe bei Auftragserteilung näher am Bestellort liegt. Innerhalb der Betriebssitzgemeinde bzw. der nach 47 Abs. 2 Satz 3 PBefG festgesetzten Stelle (Gemeinde) werden Anfahrten nicht berechnet; dies gilt nicht für Anfahrten in die jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteile und nicht für in Bitburg ansässige Taxen zum Flugplatz Bitburg. Wird eine bestellte Taxe ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller den durch die Anfahrt entstandenen Schaden zu entrichten. (2) Rundfahrten sind Fahrten, bei denen der Fahrgast zu einem oder mehreren Fahrzielen und zurück befördert wird. (3) Zielfahrten sind Fahrten, bei denen der Fahrgast nicht mit derselben Taxe zurückfährt, sondern die Taxe am Zielort entlassen wird. (4) Wartezeiten sind alle Stillstände der Taxe während der Inanspruchnahme, es sei denn, dass der Stillstand durch den Fahrer verschuldet ist oder wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt. Dieser Ausschluss gilt auch bei allen Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt ist. Der Fahrer der Taxe ist nicht verpflichtet, länger als 30 Minuten zu warten. (5) Fahrtweg Der Fahrer hat den verkehrsgünstigsten Weg zum Fahrziel zu wählen, es sei denn, dass ein anderer Weg mit dem Fahrgast vereinbart ist. (6) Großraumtaxi ist ein Personenkraftwagen, der nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf Personen (außer dem Fahrzeugführer) zugelassen und geeignet ist und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen kann. 4 Ausnahmen (1) Krankenfahrten unterliegen dieser Tarifordnung nur, wenn kein Rahmenabkommen mit den Kostenträgern Anwendung findet. (2) Für das Pflichtfahrgebiet können von den Tarifen abweichende Sondervereinbarungen getroffen werden. Sie sind nur zulässig, wenn a) ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt wird, b) die Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte schriftlich vereinbart sind und c) die Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird. Der Unternehmer hat die Sondervereinbarung unverzüglich der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Genehmigung vorzulegen. Zusammen mit der Sondervereinbarung sind alle Unterlagen vorzulegen, die den Abschluss sowie die vereinbarten Beförderungsentgelte rechtfertigen. 5 Beförderungspflicht und Pflichtfahrgebiet (1) Beförderungspflicht ( 22 PBefG) besteht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches dieses Tarifes, dem Eifelkreis Bitburg- Prüm. (2) Fahrten mit Zielen außerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen für die gesamte Fahrtstrecke der freien Vereinbarung. Das Entgelt für die gesamte Fahrtstrecke darf nicht niedriger sein als der Tarifpreis für den innerhalb des Pflichtfahrgebietes zurückgelegten Streckenanteil. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für das Pflichtfahrgebiet festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

12 Seite 12 Ausgabe 8/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm 6 Auflagen und Verpflichtungen (1) Nach 28 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573) in der derzeit geltenden Fassung sind Taxen mit einem beleuchtbaren und geeichten Fahrpreisanzeiger auszurüsten. Der Fahrpreisanzeiger muss anzeigen: a) das Beförderungsentgelt, getrennt nach Fahrpreis und evtl. Zuschlägen, b) die anzuwendende Tarifstufe. Ein anderer als der festgesetzte und vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Fahrpreis darf nicht gefordert werden. Bei Versagen des Fahrpreisanzeigers ist der tarifmäßige Beförderungspreis nach der durchfahrenen Strecke zu berechnen. Störungen des Fahrpreisanzeigers sind unverzüglich zu beheben. Bei Beschädigung der Eichplomben ist eine sofortige Nacheichung erforderlich. In Taxen darf der Fahrpreisanzeiger nicht den Preis für die Fortschaltstrecke bei Antritt der Fahrt mit dem Grundpreis zusammen anzeigen, damit die Wegstreckenberechnung vor Zurücklegen der Wegstrecke ausgeschlossen ist. (2) Der Fahrgast muss die Angaben des Fahrpreisanzeigers jederzeit leicht ablesen können. Bei Dunkelheit ist der Fahrpreisanzeiger zu beleuchten. (3) Beförderungsentgelte sind gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind unzulässig. (4) In jeder Taxe ist eine Ausfertigung dieses Tarifes mitzuführen und auf Verlangen den Fahrgästen vorzulegen. (5) Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über das Beförderungsentgelt auszustellen. 7 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können aufgrund 61 Abs. 2 PBefG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu ,00 EUR geahndet werden. 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig verliert die Rechtsverordnung für die Beförderungsentgelte und die Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken (Taxen) für das Gebiet des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom , in Kraft ab , ihre Gültigkeit Bitburg, den Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm In Vertretung Thomas Kreutz, Regierungsrat Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, , 11:00 Uhr, findet in Bitburg, Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, eine Sitzung des Kreisausschusses statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2. Überplanmäßige Ausgaben zur Störungsbeseitigung im Gleichwellenfunknetz der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten im Eifelkreis Bitburg-Prüm 3. Erneuerung und Erweiterung der Rettungswachen Prüm und Arzfeld;Gewährung einer Kreiszuwendung 4. Vertragsangelegenheit;Abschluss eines Markennutzungsvertrages für die Arbeitgebermarke Eifel mit der Regionalmarke Eifel GmbH 5. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 6. Mietangelegenheit 7. Personalangelegenheit 8. Personalangelegenheit. Personalangelegenheit 10. Mitteilungen und Anfragen Bitburg, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, 23. Februar 2015, findet um 16:00 Uhr eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg im Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg- Prüm, Trierer Str. 1 in Bitburg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Sanierungsgebiet Alte Kaserne ; Beschluss der Sanierungssatzung 2. Bebauungsplan Alte Kaserne ; Aufstellungsbeschluss 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg für das Haushaltsjahr Mitteilungen und Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung: 5. Auftragsvergabe 6. Grundstücksangelegenheit 7. Personalangelegenheit 8. Mitteilungen und Verschiedenes Bitburg, Zweckverband Flugplatz Bitburg Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländerbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / , Fax 06561/ linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, Föhren Tel /9147-0, Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich

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