SICHERHEIT IN JEDER FORM

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1 Preisliste Nr. 27 gültig ab 1. Februar 2015 TRAN BETON SICHERHEIT IN JEDER FORM Transbeton GmbH & Co. KG Löhne Industriestraße 6-8 Tel. (05732) Telefax (05732)

2 Transbeton GmbH & Co. KG Industriestrasse Löhne Tel Fax N Eigenschaften, die bei der Bestellung von Beton nach Din / EN206 zu berücksichtigen sind: Tabelle 1 Tabelle 5 Erläuterung der Expositionsn gemäß DIN1045/ EN 206 Klasse Umgebung max min min z Klasse Umgebung max min min z w/z Druckfestigk. (kg/m³) w/z Druckfestigk. (kg/m³) Kein Korrosions- oder - C 8/10 - Frostangriff mit Angriffsrisiko und ohne Taumittel Bewehrungskorrosion, XF1 mäßige Wassersättigung,ohne Taumittel 0,60 C 25/ ausgelöst durch Karbonatisierung XF2 mäßige Wassersättigung 0,55 C 25/30 3) 300 XC1 trocken oder ständig nass 0,75 C 16/ mit Taumittel 0,50 C 35/45 2) 320 XC2 nass,selten trocken 0,75 C 16/ XF3 hohe Wassersättigung 0,55 C 25/30 3) 300 XC3 mäßige Feuchte 0,65 C 20/ mit Taumittel 0,50 C 35/45 2) 320 XC4 wechselnd nass und trocken 0,60 C 25/ XF4 hohe Wassersättig.,mit Taumittel 0,50 C 30/37 3) 320 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride,außer Meerwasser chemischen Angriff XD1 mäßige Feuchte 0,55 C 30/37 1) 300 XA1 chemisch schwach angreifend 0,60 C 25/ XD2 nass,selten trocken 0,50 C 35/45 1)2) 320 XA2 chemisch mäßig angreifend 0,50 C 35/45 1)2) 320 XD3 wechselnd nass und trocken 0,45 C 35/45 1) 320 XA3 chemisch stark angreifend 0,45 C 35/45 1) 320 Bewehrungskorrosion, verursacht Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser Verschleißbeanspruchung XS1 salzhaltige Luft 0,55 C 30/37 1) 300 XM1 mäßiger Verschleiß 0,55 C 30/37 1) 300 XS2 unter Wasser 0,50 C 35/45 1)2) 320 XM2 starker Verschleiß,mit Oberfl.-Beh. 0,55 C 30/37 1) 300 XS3 Tide-,Spritzwasserbereiche 0,45 C 35/45 1) 320 starker Verschleiß,ohne Oberfl.-Beh. 0,45 C 35/45 1) 320 XM3 sehr starker Verschleiß 0,45 C 35/45 1) 320 1) bei LP-Beton z.b. wegen XF eine Festigkeits niedriger 2) bei langsam und sehr langsam erhärtendem Beton (r<0,30) eine Festigkeits niedriger.die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeits muss im Alter von 28 Tagen bestimmt werden. 3) mit Luftporenbildnern herstellen. 4) nur mit Hartstoffen nach DIN 1100.

3 Betonsorten nach EN 206 / DIN Wohnungsbau Anwendungsbereich / Bauteilbeispiele Expositions Konsi stenz Beton- festig- keits Sorte Sorte Sorte Allgemeiner Betonbau C 8/10 F , ,50 C 8/10 F , ,00 C 8/10 F , ,50 unbewehrte Bauteile C 12/15 F , ,50 ohne Betonkorrosion C 12/15 F , ,00 C 12/15 F , ,50 X0 C 12/15 F , ,50 C 12/15 F , ,00 C 16/20 F , ,50 C 16/20 F , ,00 C 16/20 F , ,50 C 20/25 F , ,50 C 20/25 F , ,00 C 20/25 F , ,50 Gründungsbauteile C 16/20 F , ,50 XC1, XC2 C 16/20 F , ,00 C 16/20 F , ,50 bewehrte Bauteile in C 20/25 F , ,50 offenen Gebäuden und XC3 C 20/25 F , ,00 Feuchträumen (ohne Frost) C 20/25 F , ,50 C 25/30 F3 32 1/ , , ,00 XC4, XF1 C 25/30 F3 16 1/ , , ,50 bewehrte und bewitterte C 25/30 F3 8 1/ , , ,00 Außenbauteile bei Frost und oder C 30/37 F , , ,00 chemisch schwachem Angriff C 30/37 F , , ,50 XC4, XF1, XA1 C 30/37 F , , ,00 (ohne XA1 ist C 25/30 C 35/45 F , , ,00 1) C 35/45 F , , ,50 C 35/45 F , , ,00 Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton gemäß DAfStb-Richtlinie Stand 9/2003 bewehrte und bewitterte C 25/30 F , , ,00 Außenbauteile, XC4, XF1,XA1 C 25/30 F , , ,50 bei Frost und chemisch W/z Wert > 0,55 C 25/30 F , , ,00 schwachen Angriff Außenwand XC4, XF1 Außenwand, XC4, XF1 Decke XC4, XF1 Regenwasserabführung durch Gefälle Ringanker XC4, XF1 Anwendungsbeispiele, bitte beachten Sie: Die tatsächlichen Expositionsn wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt oder Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. Carport (XC3), XC4, XF1 Stütze XC4, XF1 Estrich Decke, bewehrt innen XC1 Die vorstehenden Preise gelten für 1 m³ verdichteten Frischbeton zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, frei Baustelle Innenwand, bewehrt XC1 Fundament, bewehrt (XC1) XC2 Fundament, Sauberkeitsschicht, unbewehrt X0 frostfrei Bodenplatte (XC1) XC2 frostfrei Kellerwand (HWe*) XC4, XF1 (XA1) *Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN1045-2, Abschnitt TRA NB ETO N

4 Betonsorten nach EN 206 / DIN Industriebau Anwendungsbereich / Bauteilbeispiele Expositions Konsi stenz Betonfestigkeits Beton mit besonderen Eigenschaften,Estrich, Mörtel Anwendungsbereich / Sorte Sorte Sorte C 35/45 F Sorte ,00 / m³ Sorte ,50 / m³ Sorte ,00 / m³ bei Frost- und chemisch XC4, XF2 C 35/45 F , , ,50 mässigem AngriffSondermischung XD2, C 35/45 F , , ,00 Verlegemörtel XA2 keine C 35/ kg F2 F ,00 89, ,50 91, ,00 C 35/ kg F2 F ,00 95, ,50 96, ,00 C 35/ kg F2 F ,00 103, ,50 105, , kg F bei Frost- und chemisch XC4, XF3 C 35/45 F ,50 113, ,00 115, , kg F , ,00 stark Angriff XD3, C 35/45 F , , kg F , ,00 98,50 (XA3 nur mit Beschichtung) XA2; XA3 C 35/ kg F2 F ,00 103, ,50 105, ,00 C 35/ kg F2 F ,00 111, ,50 113, ,00 Industrieböden (ohne Taumittel) Beanspruchung durch C 25/30 F , , trocken o. freucht XC4, XF1, XA1 C 25/30 F , , Drainbeton keine 2-8 F , ,50 kein Verschleiß C 25/ F2 F ,50 98, ,00 99, Beanspruchung durch C 30/ F2 F ,00 99, ,50 100, ,00 luft- und/oder XC4, XA2, XF3 C 30/37 F , , ,00 vollgummibereiftefüma/ DämmerXM1, XM2 keine 3) C 30/ F2F4/ ,50 92, ,00 93, ,50 Beanspruchung durch XC2, C 35/45 F , , ,50 elastomer-/ XA3 5), XM3 4) C 35/45 F , , ,00 stahlrollenbereifte Mauerwerk Stapler C 35/45 MG II a F2 F ,00 140, , ,00 Mindestabnahmemenge bei Mörtel beträt 1m³ Industrieböden (mit Taumittel) Expositions- Zement Anwendungsbereich Expositions- Körnung Konsi stenz Wir liefern auch Leichtbeton, Schwerbeton, Farbbeton, hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) u.s.w. Preise auf horizontale Flächen, XC4, XA2, XF4 C 30/37 F , ,50 Nachhfrage. Wir beraten Sie gern. Freiflächen, Rampen XD3; XM2 C 30/37 F , ,50 C 30/37 F , ,00 Sonderleistungen Beton FD- und FDE-Betone gemäß DAfStb-Richtlinie Zusatzmittel XC4, XF3, C 30/37 F , , ,50 Fließmittel ( FM ) XA2,XM1 XM2 3) 5,00 / m³ C 30/37 F , , ,50 Verzögerer ( VZ ) bis 3 Stunden Verzögerung 3,50 / m³ Lager-/ Verkehrsflächen C 30/37 F , , Verzögerer ( VZ ) je weitere Stunde Verzögerung 1,00 / m³ 114,50 ohne Taumittel Einmischen von bauseits gestellten C 35/45 Stahlfasern F , ,50 107,50 / m³ ,00 XA2,XM1 XM2 3) C 35/45 F , , ,00 C 35/45 F , , ,50 Lager-/ Verkehrsflächen Mehrzement XD3, XA2, C 30/37 F , ,00 mit Taumittel XM1, XM2 3) C 30/37 F , ,00 CEM III/A 32,5 N C 30/37 F á 10 kg ,05 119,00 / m³ ,50 3) CEM I 32,5 R á 10 kg 1,05 / m³ Oberflächenbehandlung erforderlich (Glätten, Vakuumieren) CEM III/A 42,5 N á 10 kg 1,07 / m³ 4) nur mit Hartstoff nach CEM DIN I 42, R á 10 kg 1,07 / m³ 5) mit Schutzmaßnahmen CEM III/B 32,5 NW/HS á 10 kg 1,07 / m³ 7) Ersatz für XD3, Bedingung: Beschichtung und Wartungsvertrag erforderlich Transport- und Produktionszuschläge Konsi- Landwirtschaftlicher Bauteilbeispiele Bau (Stallungen/ Biogasanlagen) menge stenz und kornkläranlagen Größt- Sorte / m³ Sorte / m³ Sorte / m³ Mindermengenzuschlag je m³ ungenutztem Frachtraum unter 5 m³ 15,00 / m³ Außen XC4, XF2, (XA1) Entladezeitüberschreitung je angefangene Bewehrte Viertelstunde. Industriefläche mit Frost Die Entladezeit beträgt 20,00 / m³ Anwendungsbeispiele, bitte beachten Sie: bis zu 5 Min. / m³. Eine Berechnung bei und Tausalz Überschreitung behalten wir uns vor. Die tatsächlichen Expositionsn wie auch alle XD3, XM2, XF4 (LP) Belieferung in der Zeit zwischen 17:00 Uhr und 6:00 Uhr weiteren Anforderungen 7,00 an den / m³ Beton müssen vom Samstagslieferung ( bis 12:00 Uhr ) Verfasser der Festlegung 8,00 (z. B. / m³ Architekt oder Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. Sonn- und Produktionshalle Feiertagslieferung sowie Bewehrt Samstagslieferung ab 12:00 Uhr auf Anfrage Frost, Sprühnebel Winterzuschlag für erwärmten Beton, 10,00 / m³ der Einsatz wird durch die DIN 1045 Außen geregelt. Die vorstehenden Preise gelten für 1 m³ XC4, XF2, (XA1) Chemielager Entsorgung von bestelltem, ausgelieferten und nicht abgenommenen Beton 75,00 / m³ Industrieboden verdichteten Frischbeton zzgl. der jeweils XM beachten Stahlfaserbeton XA beachten gültigen Mehrwertsteuer, frei Baustelle Transportnachlässe Vergütung für Selbstabholer ab Werk 7,00 / m³ Freifläche, LKW-Verladung Tankstelle FD-Beton XC4, XD3, XA2, XF4 (LP) (XM) Sauberkeitsschicht, Frostfreie Gründung X0 Unbew. Industriefläche mit Tausalz XF4 (LP), XM1, (XA2) Hydraulisch gebundene Kiestragschicht TRA N

5 Beton mit besonderen Eigenschaften,Estrich, Mörtel Betonsorten nach EN 206 / DIN Anwendungsbereich / Bauteilbeispiele Expositions Zement menge Anwendungsbereich / Expositions- Beton- Konsi langsame (l) mittlere (m) schnelle (s) Bauteilbeispiele festig- stenz keits- Sorte langsame (l) / m³ Sorte mittlere (m) / m³ Sorte schnelle (s) / m³ Sondermischung Sorte Sorte Verlegemörtel keine 250 kg F , ,00 Sorte 310 kg F , ,50 Beton gemäß ZTV- Ing (Brückenbauwerke) 380 kg F , , kg F , ,00 C 30/ kg F2 F ,50 90, ,00 93, ,50 Wiederlager; Überbauten C 30/ kg F2 F ,00 97, ,50 98, , kg F , ,00 Stützenn; Pfeiler XC4; XD2; C 30/37 F , , , kg F , ,00 C 30/37 F , , ,50 Anwendungsbereich Expositions- C 35/45 Körnung F2 Konsi 32Größt , , ,50 korn XC4; XD2; stenz C 35/45 F langsame 112,00 (l) mittlere 113,50 (m) schnelle 117,00 (s) Sorte / m³ Sorte / m³ Sorte / m³ C 35/45 F , , ,50 Drainbeton C 35/45 keine 2-8 F2 F ,50 97, ,00 98, , F , ,50 C 25/ F3 F , ,50 100, ,00 Brückenkappen XD3, XF4 C 25/30 F , ,00 Füma/ Dämmer keine C 25/ F3F4/ , ,00 93, ,50 C 30/37 F , ,50 C 30/37 F , ,00 Mauerwerk C 30/37 MG II a F3 F , , ,00 Mindestabnahmemenge bei Mörtel beträt 1m³ XC4 XM1 XD3 C 30/37 F , ,00 Fahrbahnbeton XF4 C 30/37 F , ,50 Wir liefern auch Leichtbeton, Schwerbeton, Farbbeton, hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) u.s.w. Preise auf WS Nachhfrage. Wir beraten Sie C gern. 30/37 F , ,50 Konsistenz Ingenieurbau Sonderleistungen Beton C 25/30 F , , ,50 Bohrpfahlbeton XC4 XF1 XA1 C 25/30 F , , ,00 Zusatzmittel C 25/30 F , , ,50 XC4 XF1 XA1 C 30/37 F , , ,50 XD1 Fließmittel ( FM ) C 30/37 F , ,00 106,50 / m³ ,00 Verzögerer ( VZ ) bis 3 Stunden C 30/37 Verzögerung F , ,50 109,00 / m³ ,50 Verzögerer ( VZ ) je weitere Stunde Verzögerung 1,00 / m³ Einmischen von bauseits gestellten Stahlfasern 3,50 / m³ Kappe XC4, XD3, XF4 (LP) Mehrzement CEM III/A 32,5 N á 10 kg 1,05 / m³ CEM I 32,5 R á 10 kg 1,05 / m³ CEM III/A 42,5 N á 10 kg 1,07 / m³ CEM I 42,5 R á 10 kg 1,07 / m³ Fahrbahn CEM III/B 32,5 NW/HS XC4, XM1, XD3, XF4 (LP) á 10 kg 1,07 / m³ Transport- und Produktionszuschläge Überbau Unbewehrte Fahrbahn Mindermengenzuschlag je m³ ungenutztem Frachtraum XM1, XF4 unter (LP), 5 (XA1) m³ 15,00 / m³ XC4, XF2, XD1 Entladezeitüberschreitung je angefangene Viertelstunde. Die Entladezeit beträgt Anwendungsbeispiele, 20,00 bitte beachten / m³ Sie: Die tatsächlichen Expositionsn wie auch alle Sprühnebelbereich bis zu 5 Min. / m³. Eine Schallschutzwand Pfeiler Berechnung bei Überschreitung behalten wir uns vor. XC4, XD2, weiteren Anforderungen an den Beton müssen vom XC4, XF2, XD2 Belieferung in der Zeit zwischen 17:00 (auch für Widerlager) XF2 (LP), Uhr (XA1) und 6:00 Uhr Verfasser der Festlegung 7,00 (z. B. / m³ Architekt oder Planungsbüro) Samstagslieferung ( bis 12:00 Uhr ) objektbezogen vorgegeben 8,00 werden. / m³ Sonn- und Feiertagslieferung sowie Samstagslieferung ab 12:00 Uhr auf Anfrage Winterzuschlag für erwärmten Beton, 10,00 / m³ Wasserwechselzone der Einsatz wird durch die DIN 1045 geregelt. XC4, XF3 (XA1) Entsorgung von bestelltem, ausgelieferten und nicht abgenommenen Beton Pfahlkopf Die vorstehenden Preise gelten für 1 m³ verdichteten Frischbeton zzgl. 75,00 der jeweils / m³ gültigen Mehrwertsteuer, frei Baustelle Transportnachlässe Bewehrte Hydraulisch Gründung gebundene Vergütung für Selbstabholer XC2, XA1 (XF1) ab Werk Kiestragschicht 7,00 / m³ Kanalsohle XC2, XA1 Bohrpfähle Boden: chemisch schwach angreifend TRA NB ETO N

6 Beton mit besonderen Eigenschaften,Estrich, Mörtel Anwendungsbereich / Bauteilbeispiele Expositions Zement menge Konsi- Sorte Sorte Sorte Sondermischung Verlegemörtel keine 250 kg F , , kg F , , kg F , , kg F , , kg F , , kg F , , kg F , , kg F , ,50 Anwendungsbereich Expositions- Körnung Konsi stenz Sorte Sorte Sorte Drainbeton keine 2-8 F , , F , , F , ,50 Füma/ Dämmer keine 0-2 F4/ , ,50 Mauerwerk M5 F ,00 Mindestabnahmemenge bei Mörtel beträt 1m³ Wir liefern auch Leichtbeton, Schwerbeton, Farbbeton, hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) u.s.w. Preise auf Nachhfrage. Wir beraten Sie gern. Sonderleistungen Beton Zusatzmittel Fließmittel ( FM ) 1% von Zementgehalt Verzögerer ( VZ ) bis 3 Stunden Verzögerung Verzögerer ( VZ ) je weitere Stunde Verzögerung Einmischen von bauseits gestellten Stahlfasern Stahlfasern 6,00 3,50 1,20 3,50 1,90 Transport- und Produktionszuschläge Mindermengenzuschlag je m³ ungenutztem Frachtraum unter 5 m³ 16,00 Entladezeitüberschreitung je angefangene Viertelstunde. Die Entladezeit beträgt 20,00 bis zu 5 Min. / m³. Eine Berechnung bei Überschreitung behalten wir uns vor. Belieferung in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr auf Anfrage Samstagslieferung von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mindestabnahmemenge 40m³ 8,00 Sonn- und Feiertagslieferung sowie Samstagslieferung ab 12:00 Uhr auf Anfrage Winterzuschlag für erwärmten Beton unter 5 C gemessen um 7:00Uhr 10,00 im Lieferwerk nach DIN 1045 Entsorgung von bestelltem, ausgelieferten und nicht abgenommenen Beton 90,00 TRA N

7 Laborleistungen Statistischer Gütenachweis: Herstellung, Lagerung und Prüfung von einem Satz ( 3 Stck. ) Betonprobewürfeln: Herstellung, Lagerung und Prüfung von drei Platten auf Wasserundurchlässigkeit: 95,00 105,00 170,00 Die vorstehend aufgeführten Gebühren beinhalten den gesamten Leistungsumfang, die Auswertung sowie die Erstellung des Prüfzeugnisses in 2-facher Ausfertigung und beziehen sich ausschließlich auf die Produkte der Firma Transbeton in Löhne. Baustellenüberwachung ( je Stunde und Mitarbeiter ): Gestellung eines Laborfahrzeuges ( je gefahrene km ): E-chung einer Produktionsstelle: Erstellung einer Eignungsprüfung ( ohne Materialkosten ): Erstellung einer Eignungsprüfung mit WU-Prüfung ( ohne Materialkosten ): Prüfung der Kornzusammensetzung bei Gesteinskörnungen ( je Satz ): 52,00 0,52 auf Anfrage 230,00 270,00 80,00 Die vorgenannten Laborleistungen werden durch die Betonprüfstelle Löhne GmbH durchgeführt und in Rechnung gestellt. Die Preise gelten zzgl. der gesetzl. Mwst. und sind sofort netto zahlbar. Die Preisliste ist gültig ab , alle bisherigen Listen verlieren ihre Gültigkeit.

8 Technische Daten unserer Pumpen: Aushalthöhen Stützkräfte Fahrzeuglängen Abstützbreiten Reichhöhe Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte vorn hinten 52 m M 52 10,4 m 350 KN 350 KN 42 m M 42 8,6 m 225 KN 235 KN 36 m M 36 8,5 m 170 KN 170 KN 31,5 m M 31,5 HM 5,7 m 185 KN 182 KN 24 m M 24 HM 4,9 m 140 KN 95,0 KN 16 m M 16 4,1 m 95 KN 45 KN Reichweite 48,1m 38,0m 31,7m 28,0m 19,7m 13,0m Masttyp Ausfalthöhe Abstützbreite vorn hinten 8,1 m M 16 8,0 m 2,3 m 2,3 m 14,5 m M 24 9,0 m 5,6 m 2,6 m 20,8 m M 32 10,4 m 6,3 m 6,3 m 23,7 m M 36 11,3 m 5,5 m 6,9 m 31 m M 42 13,1 m 7,5 m 7,9 m Reichtiefe 38,1 m M 52 14,1 m 10,5 m 10,0 m (technische Änderungen vorbehalten)

9 Mietpreise für Betonpumpen Mietpreise Beton mit besonderen Eigenschaften,Estrich, Mörtel Anwendungsbereich / Bauteilbeispiele Expositions menge für für für Betonpumpen Zement Konsi- Größt- stenz korn Sorte / m³ Sorte / m³ Sorte / m³ Sondermischung Verlegemörtel keine 250 kg F , , kg F , , kg F , Verteilermasthöhe 105, kg F , , kg F Mastpumpe 201 Mastpumpe 90,50 HallenmeisterHallenmeister Mastpumpe HallenmeisterHallenmeister ,00 HallenmeisterHallenmeister Mastpumpe Mastpumpe Großmast- Mastpump Großmas 320 kg F ,00 4 Knick Knick ,50 45-Knick 5-Knick pumpe pumpe 380 kg F bis m 103,50 bis bis m bis bis bis m m105,00 bis bis bis 2431 m32 m bis bis bis 3132 m36 m bis bis bis m m 450 kg F1 Verteilermasthöhe , ,00 Mastpumpe Hallenmeister Hallenmeister Mastpumpe Großmast- Großmast- Großmast- Sondermast- Fahrmischer- Anwendungsbereich Expositions- Körnung Konsi (zuzüglich Fahr 4 (zuzüglich und Knick Einrichtungskosten) Fahr 5-Knick (zuzüglich und Einrichtungskosten) Fahr und Einrichtungskosten) pumpe pumpe pumpe pumpe Betonpumpe stenz bis 24 m bis 24 m bis 31 m bis 32 m bis 36 m bis 43 m bis 47 m bis 52 m bis 24 m Sorte / m³ Sorte / m³ Sorte / m³ von 0 bis 12 von m³ geföderten 0 bis 12 von m³ Beton geföderten 0 bis 12 m³ Beton geföderten 200,00 Beton 200,00 235,00 200,00 235,00 245,00 235,00 245,00 245,00 340,00 245,00 340,0 485 Pauschal Drainbeton keine von 12,5 bis 2-8 von 25 m³ 12,5 geföderten F1 bis von 25 m³ 812,5 Beton geföderten bis 0 25 m³ 7 Beton 0012 geföderten 255, Beton 97,00 255,00 280, ,00 280, ,00 98,50280,00 295,00 290,00 295,00 290,00 350,00 290,00 350,0 590 zuzüglich Fahr und Einrichtungskosten 220, F , ,50 über 25 m³ geförderten über 25 m³ geförderten Beton über 25 m³ geförderten Beton Beton von 0 bis 12 m³ geföderten Beton 210, ,00F1 260, , ,0099,00 500, ,00 100,50 580,00 bis 5 m³ (Preise je m³) (Preise je m³) (Preise je m³) von 12,5 bis 25 m³ geföderten Beton Füma/ Dämmer keine 270, ,00 F4/5 305, , ,00 92,00 615, ,00 93,50 675,00 über 25 m³ geförderten Beton 25,5 bis 50 m³ 25,5 bis 50 m³ 25,5 bis 50 m³ 11,00 11,00 12,60 11,00 12,60 13,80 12,60 13,80 13,70 13,80 13,70 15,30 13,70 15,3 17, (Preise je m³) 50,5 bis 10050,5 m³ bis 10050,5 m³ bis 100 m³ 10,50 10,50 12,20 Mauerwerk MG II a F ,00 10,50 12,20 13,40 12,20 13,40 Über 13,40 14,50 5 m³ 13,40 14,5 16, 25,5 bis 50 m³ Mindestabnahmemenge 100,5 11,50 bei Mörtel bis ,5 beträt m³ 13,10 bis 1m³ ,5 m³ 14,30 bis 150 m³ 14,30 10,00 15,60 10,00 11,60 17,90 10,00 11,60 12,80 19,00 11,60 12,80 24,90 für 12,80 jeden 13,70 12,80 13,7 15, 50,5 bis 100 m³ 150,5m³ 11,00 bis 150,5m³ ,80 bis 150,5m³ 20014,00 bis 20014,00 m³ 9,50 14,80 9,50 11,10 17,00 9,50 11,10 12,20 18,00 11,10 12,20 12,50 23,60 weiteren 12,20 12,50 13,40 12,50 13,4 15, 100,5 bis 150 m³ Wir liefern auch Leichtbeton, 10,50 über Schwerbeton, 200m³ 12,10 über 200m³ Farbbeton, über 13,40200m³ hydraulisch 13,40gebundene 8,90 14,00Tragschicht 8,90 10,50 16,10(HGT) 8,90 10,50 11,80 u.s.w. 17,00Preise 10,50 11,80 12,00 auf 22,30 m 11,80 12,00 ³ 13,00 zu- 12,00 13,0 15, 150,5m³ bis 200 m³ Nachhfrage. Wir beraten 10,00 Sie gern. Fahr- und 11,60 Einrichtungskosten Fahr- und 13,10 Einrichtungskosten Fahr- und 13,10 Einrichtungskosten 100,00 13,70 100,00 115,00 15,80 100,00 115,00 125,00 16,30 115,00 125,00 21,80 125,00 sätzlich 175,00 125,00 175,0 265 über 200m³ 9,40 11,00 12,60 12,60 13,30 15,50 16,00 21,30 10,50 Sonderleistungen BetonStundensatzStundensatz Fahr- und Einrichtungskosten 105,00 120,00 135,00 135,00 185,00 280,00 300,00 335,00 (bei Förderung unter (bei Förderung 15 m³/h) unter (bei Förderung 15 m³/h) unter 15 m³/h) (beiförderung (beiförd unter 2 Stundensatz Zusatzmittel von Ankunft von bis Ankunft Abfahrt von Baustelle bis Ankunft Abfahrt Baustelle bis Abfahrt 155,00Baustelle 155,00 180,00 155,00 180,00 195,00 180,00 195,00 190,00 195,00 190,00 235,00 190,00 235,0 350 (bei Förderung unter 15 m³/h) beiförderung unter 20m³/ h Fließmittel ( FM ) zuzgl. Kosten zuzgl. für An- Kosten und zuzgl. für Abfahrt An- Kosten und für Abfahrt An- 100,00 und Abfahrt 100,00 115,00 100,00 115,00 125,00 / m³ 115,00 125,00 125,00 175,00 125,00 175,0 265 von Ankunft bis Abfahrt Verzögerer Baustelle ( VZ ) bis 3 Stunden 160,00Verzögerung 180,00 195,00 190,00 235,00 350,00 3,50380,00 / m³ 580,00 220,00 zuzgl. Kosten für Verzögerer An- und Abfahrt ( VZ ) je weitere 280,00 330,00 350,00 485, ,00 Stunde Verzögerung Mindestrechnungs-Nettobetrag 280,00 280,00 330,00 120,00 135,00 135,00 185,00 280,00 1,00 300,00 / m³ 330,00 350,00 350,00 350,00 485,0 335,00 Einmischen von bauseits gestellten Beseitigung Stahlfasern Beseitigung von Restbeton Beseitigung von Restbeton von Restbeton 3,50 / m³ Mindestrechnungs-Nettobetrag 315,00 365,00 395,00 395,00 540,00 780,00 840,00 915,00 220,00 (keine Auswaschmöglichkeit (keine Auswaschmöglichkeit auf (keine der Baustelle) Auswaschmöglichkeit auf der Baustelle) auf 70,00 der Baustelle) 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 80,00 70,00 80,0 90, Beseitigung von Restbeton Standortwechsel auf der Baustelle 50,00 50, (keine Auswaschmöglichkeit auf Mehrzement Standortwechsel Standortwechsel auf der Baustelle auf der Baustelle 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 der Baustelle) 100,00 100,00 100,00 100,00 110,00 120,00 120,00 120,00 60,00 Standortwechsel auf der Baustelle Zusätzliche 55,00 Zusätzliche 55,00 Leistungen Zusätzliche Leistungen 60,00 Leistungen 60,00 60,00 120,00 120,00 Bei 210,00 Absage Bei am 50,00 Absage Tage Bei des am Abs ein Ta CEM III/A 32,5 N Zusätzliche Leistungen Verlegen von Verlegen Rohrleitungen von Verlegen Rohrleitungen (je lfdm) von Bei Rohrleitungen Absage (je lfdm) am (je Tage lfdm) á 10 kg des 1,05 eingeplanten / m³ Auftrages oder vergeblicher oder vergeblicher Anfahrt oder z CEM I 32,5 R á 10 kg 1,05 / m³ Verlegen von Rohrleitungen CEM III/A (je lfdm) 42,5 N Zulage für Redurierung Zulage 7,50 für Redurierung Zulage ( je Stck.) für Redurierung ( oder je Stck.) vergeblicher ( je Stck.) á Anfahrt 10 kg zur Baustelle 1,07 / m³ berechnen berechnen wir den Mindestr berechn wir den Zulage für Redurierung CEM ( je Stck.) I 42,5 R Verlängerungsschläuche Verlängerungsschläuche 8,00 Verlängerungsschläuche (je lfdm) berechnen (je lfdm) wir (je den lfdm) á Mindestrechnungsbetrag. 10 kg 1,07 / m³ Für Wartezeiten Für Wartezeiten auf Für der War Bau a CEM III/B 32,5 NW/HS á 10 kg 1,07 / m³ Verlängerungsschläuche (je lfdm) 2.notwendiger 2.notwendiger Maschinist 7,50 2.notwendiger (je Maschinist Std.) Für (je Maschinist Wartezeiten Std.) (je Std.) auf der Baustelle berechnen den wirstundensatz Stundensatz 2.notwendiger Maschinist Transport- (je Std.) und Produktionszuschläge50,00 den Stundensatz Zusätzlicher Zusätzlicher Rohrtransport Zusätzlicher Rohrtransport Rohrtransport Nach Vereinbarung Nach Vereinbarung Nach Vereinbarung Für den reibungslosen Für den reibungslosen Pum Für penein den r Zusätzlicher Rohrtransport 200,00 Für den reibungslosen Pumpeneinsatz sind folgende Bedingungen Baufder edingungen Baustelle aufder vor Baustellenbesichtigung Baustellenbesichtigung Baustellenbesichtigung Für den reibungslosen Pumpeneinsatz Bedingungen auf der Baustelle sind vorzufinden: folgende B edingun Mindermengenzuschlag je m³ ungenutztem Frachtraum unter 5 Baustellenbesichtigung 100,00 Bedingungen m³ auf der Baustelle vorzufinden: 15,00 / m³ Einw andfreier,tragfähi Einw E im Auftragsfall kostenlos im Auftragsfall kostenlos im Auftragsfall kostenlos Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und A ufstellplatz A ufstellplata im Auftragsfall kostenlos Entladezeitüberschreitung je angefangene Viertelstunde. Die Entladezeit Einwandfreier, Aufstellplatz beträgt tragfähiger Zufahrtsweg 20,00 und Aufstellplatz / m³ Förderung von Förderung Stahlfaserbeton von Förderung Stahlfaserbeton von Stahlfaserbeton Hilfskräfte zum Auf- 15 und % Abbau Zuschl. 15 von % bestellten Zuschl. 15 % Zuschl. Hilfskräfte Hilfskräfte zum A uf-u Hz Förderung von Stahlfaserbeton bis zu 5 Min. / m³. Eine Berechnung 15 bei % Zuschl. Überschreitung behalten wir uns Hilfskräfte vor. Rohrleitungen zum Auf- und Abbau von bestellten Belieferung in der Zeit zwischen 17:00 Uhr und 6:00 Uhr Rohrleitungen RohrleitungR Rohrleitungen 7,00 / m³ Bereitstellung von Zement zum Herstellen einer Samstagslieferung ( bis 12:00 Uhr ) Bereitstellung von Zement zum 8,00 Herstellen / m³ einer Bereitstellung B ereitstellun von ZemB Samstagszuschlag Samstagszuschlag 15 Samstagszuschlag % Zuschl. Samstagszuschlag Schmiermischung 15 (für % verlegte Zuschl. 15 Rohrleitungen) Sonn- und Feiertagslieferung sowie Samstagslieferung ab 12:00 Uhr % Zuschl. 15 % Zuschl. Wasseranschluss auf Anfrage Schmiermischung (für verlegte Rohrleitungen) Schm ierm ischung Schm ierm (für is S Winterzuschlag für erwärmten auf den Rechnungsbetrag auf den Beton, Rechnungsbetrag auf den Rechnungsbetrag auf den Rechnungsbetrag Möglichkeit Wasseranschluss zum Reinigen der Betonpumpe 10,00 und / m³ der W asseranschluss W asseransc W der Einsatz wird durch die DIN 1045 geregelt. Rohrleitung sowie das Hinterlassen der Betonreste Sonn- und Feiertagszuschläge je Std. Sonn- und Feiertagszuschläge Sonn- 50,00 und Feiertagszuschläge Sonn- und je Std. Feiertagszuschläge je Möglichkeit Std. je zum Std. Reinigen der Betonpumpe und M öglichkeitzum M öglichkeit Reini M Entsorgung von bestelltem, ausgelieferten und nicht abgenommenen (sonst Beton Berechnung als Zusatzleistung) 75,00 / m³ der Rohrleitung sowie das Hinterlassen der derrohrleitung derrohrleit sow ie d Nachtzuschlag(von 20:00 bis 6:00 Uhr je Std. Nachtzuschlag(von Nachtzuschlag(von 25,00 20 bis Nachtzuschlag(von 6.00 Uhr 20 je bis Std Uhr 20 je bis Std Uhr je Std. Betonreste (sonst Berechnung als Zusatzleistung) B etonreste B(sonstB etonreste erec B( Transportnachlässe Vergütung für Selbstabholer ab Werk 7,00 / m³ Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlbar ohne Skontoabzug (reine Dienstleistung) Unsere Preise Unsere verstehen Preise sich Unsere verstehen netto zuzüglich Preise sich verstehen netto der gesetzlichen zuzüglich sich netto der Mehrwertsteuer. gesetzlichen zuzüglich der Mehrwertsteuer. gesetzlichen Zahlbar ohne Mehrwertsteuer. Skontoabzug Zahlbar ohne (reine Skontoabzug Zahlbar Dienstleistung) ohne (reine Skontoabzug Dienstleis (re Ansonsten gelten unsere umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten. Ansonsten gelten Ansonsten unsere gelten umseitigen Ansonsten unsere Allgemeinen gelten umseitigen unsere Geschäftsbedingungen Allgemeinen umseitigen Geschäftsbedingungen Allgemeinen für die Geschäftsbedingungen Vermietung für die von Vermietung Betonfördergeräten. für die von Vermietung Betonfördergeräten. von Betonförderg Falls der Dieselpreis netto über 1,50 / ltr.steigt, behalten wir uns vor, einen Dieselzuschlag in Rechnung zu stellen.

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Für unsere Lieferungen und Leistungen auch für alle künftigen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. 1. Angebot Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. 2. Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Aufstellungsort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten über die Mietzeit ist die Tachoscheibe des vermieteten Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Mieter davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bei Rücktritt vom Vertrag bereits erbrachte Gegenleistungen des Mieters unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben wir z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Januar Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Mietforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des "Wertes unserer Leistung" mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so tritt er uns zur Sicherung der Erfüllung sämtliche Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des "Wertes unserer Leistung" mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, so lange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der "Wert unserer Leistung" entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen in soweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Absatz 1 um 20 % übersteigt. 5. Miet- und Zahlungsbedingungen Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen Mängel der Mietsache steht dem Mieter das Recht zur Kündigung zu. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich nach den Bestimmungen im folgenden Absatz. Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung (Euro ,00), die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen. 3. Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Betonfördergerät ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Mieters einzuweisen. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, die Miete entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache der Miete vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in Verzug, fallen soweit nicht anders vereinbart die gesetzlichen Verzugszinsen ( 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. also der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Mieter unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist Sitz unserer Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung. Es gilt deutsches Recht. 7. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Januar 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Werkfrischestrich nachfolgend kurz "Beton/Baustoff" bezeichnet Für unsere Lieferungen und Leistungen auch alle künftigen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. 1. Angebot Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Betonverzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und menge ist allein der Käufer verantwortlich. 2. Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte / angegebene Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer "Kaufmann" im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3. Gefahrübergang Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchen die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4. Gewährleistung/Haftung Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und zu rügen ( 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1-2 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Schadensersatzansprüche geht, dem Umfang nach auf die Deckungssumme Euro ,00 - unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unseren Beton/Baustoff beträgt, mit Ausnahme der in 478 BGB bezeichneten Ansprüche, 2 Jahre ab Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5. Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtungen verursacht ist. Dieses gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es gilt ferner nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 6. Sicherungsrechte Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon 7. Preis- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen soweit nicht anders vereinbart die gesetzlichen Verzugszinsen ( 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist Sitz unserer Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung. Es gilt deutsches Recht. 7. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

12 TRAN BETON Der direkte Weg zu uns: Transbeton GmbH & Co. KG Löhne Industriestraße 6-8 Tel Fax Werre Anschlussstelle Löhne-Gohfeld 65 E Lübbecke 239 Bünde 30 E Bad 61 Oeynhausen 30 Löhne Minden 514 Vlotho Porta Westfalica 482 Dankersen Bückeburg 83 Rinteln Stadthagen 2 Hessisch Oldendorf Autobahndreieck Löhne E Oeynhauser Straße Industriestraße TRAN BETON L Löhner Straße E30 30 Herford 2 83 Hameln Bad Halle Bielefeld 66 Lemgo Eigenüberwachung Betonprüfungsgesellschaft Löhne GmbH, Prüfstelle E + W Telefon Telefax Güteüberwachung Baustoffüberwa- und Zertifi zierungsverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BÜV NW)

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