Vertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

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1 Anlage 1 Heimordnung für das PflegeWohnen Bethanien Nachdem Sie sich zum Einzug in unser Haus PflegeWohnen Bethanien entschlossen haben, heißen wir Sie herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich in unserer Hausgemeinschaft, die geprägt ist vom Geiste christlicher Nächstenliebe, sicher und geborgen fühlen. Diese Hausordnung ist als Hilfe für ein geordnetes Leben in unserem Hause zu verstehen und für jeden Bewohner verbindlich. 1. Allgemeine Hinweise a) Die Heimordnung ist Bestandteil des mit Ihnen abgeschlossenen Heimvertrages, in zutreffenden Punkten auch für Gäste der Kurzzeitpflege verbindlich. Gültigkeit für Besucher und sonstige Gäste siehe Pkt. 11. b) Für Anfragen stehen Ihnen Heimleitung, Pflegedienstleitung, verantwortliche Mitarbeiter der Pflege und Verwaltung sowie die Mitglieder des Heim- bzw. Angehörigenbeirates gern zur Verfügung. c) Die Mitarbeitenden werden Ihnen respektvoll begegnen, was wir auch von Ihnen erbitten. Es ist den Mitarbeitern als Einzelpersonen grundsätzlich untersagt, persönliche Geschenke oder Geldzuwendungen anzunehmen. d) Auftretende Probleme sollten im Interesse einer guten Atmosphäre offen angesprochen und somit beigelegt werden. Gegenseitige Achtung, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme setzen wir als Selbstverständlichkeit voraus. e) Bitte helfen Sie, das Hausinventar und die Anlagen zu schützen. Schäden und nötige Reparaturen sind den Mitarbeitenden zu melden. f) Der Heim- bzw. Angehörigenbeirat hat die Aufgabe, Ihre Interessen zu vertreten. g) Das Betreten sämtlicher Wirtschaftsbereiche sowie Technikräume ist Ihnen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt. h) Unverzügliche Meldepflicht ist dringend geboten bei akut auftretenden gesundheitlichen Veränderungen Ihrerseits sowie bei Wahrnehmungen, die Ihr alltägliches Empfinden gravierend beeinflussen. i) Die anerkannten medizinisch-pflegerischen Standards gehören zu den Grundlagen unserer Arbeit und sollen eine gute Versorgung, Betreuung und Begleitung gewährleisten. /02/ /Bml

2 2. Die Wohnbereiche Für den Wohnbereich gilt: a) Der Wohnraum wird Ihnen möbliert und in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Nach Absprache mit der Heimleitung können geeignete Kleinmöbel in gutem Zustand entsprechend den räumlichen Möglichkeiten mitgebracht werden. b) Veränderungen in Ihrem Wohnraum wie auch das Anbringen von Gegenständen, z. B. Lampen, Spiegelschränke, Bilder, Regale, sind grundsätzlich vorher mit der Heimleitung abzusprechen und durch die Mitarbeitenden der Haustechnik durchzuführen. c) Für die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit Ihres Wohnraumes, Ihrer persönlichen Sachen sowie die Verwahrung des Haus- und Wohnraumschlüssels sind Sie selbst verantwortlich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sind beim Verlassen des Zimmers die Fenster zu schließen und die Türen zuzuschließen. Die Reinigung des Wohnraumes wird entsprechend den Erfordernissen abgesprochen. Von Ihnen zusätzlich eingebrachte Bodenbeläge sind von Ihnen bzw. Ihren Angehörigen regelmäßig selbst zu säubern und bei Eintritt in die dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu entfernen. d) Mit einem Zweitschlüssel für Ihren Wohnraum ermöglichen wir uns nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung und im Havarie-, Not- oder Sterbefall Zutritt. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder bei längerer Abwesenheit geben Sie aus Verlustgründen Ihren Wohnraum- und Hausschlüssel bitte bei der Wohnbereichsleitung ab. e) Ehepaare bewohnen in der Regel ein gemeinsames Zimmer. Nach dem Ableben eines Partners muss der eine Teil des Doppelzimmers freigegeben werden. Gegebenenfalls kann die/ der Hinterbliebene ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses beziehen. f) Sämtliches Heiminventar, vor allem sanitäre Ausstattungsgegenstände sowie gemeinsam genutzte Räume, sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. g) Ihnen steht neben der Nutzung Ihrer Nasszelle auch die Anwendung eines Vollbades nach Absprache mit den Mitarbeitenden Ihres Wohnbereiches zur Verfügung. h) Aus Sicherheitsgründen dürfen Flure, Treppenhäuser und gemeinsam genutzte Räume mit keinerlei Gegenständen verstellt werden. i) Das Waschen, Trocknen und Bügeln von Wäsche ist Ihnen in Ihrem Wohnbereich nicht gestattet. Für den Großteil Ihrer Wäschereinigung sorgt das Heim im Rahmen der vereinbarten Regelungen (siehe Heimvertrag). j) Bei der Nutzung von Unterhaltungselektronik, wie Radio, Fernseher, CD-Player etc., bitten wir mit Rücksicht auf Nachbarn und Mitbewohner auf Zimmerlautstärke zu achten und ggf. Kopfhörer zu verwenden. Unter Bewohnern in Doppelzimmern ist gegenseitige Absprache unverzichtbar. /02/ /Bml

3 3. Sicherheit/ Brandschutz/ Hygiene Geltende Sicherheits-, Brandschutz- und Hygienebestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Zu Ihrer Unterrichtung liegen den Ihnen ausgehändigten Heimunterlagen ein Informationsblatt für Sicherheit, Brandschutz und Hygiene und die Brandschutzordnung unseres Hauses bei. Darüber hinaus werden Sie über Themen des Brandschutzes, der Evakuierung, der Hygienebestimmungen sowie der allgemeinen Sicherheit im Rahmen der Angehörigenabende mindestens einmal jährlich informiert. 4. Haustiere Das Mitbringen von Haustieren kann aus hygienischen Gründen nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung der Heimleitung erfolgen. Eine bereits erteilte Genehmigung erlischt - wenn der Bewohner nicht mehr in der Lage ist, das Tier selbst zu versorgen - das Tier krank oder nicht mehr vorhanden ist - bei Vorliegen weiterer wichtiger Gründe, die den Betriebsablauf des Wohnbereiches beeinträchtigen. 5. Verpflegung Die Mahlzeiten werden gemeinsam im Aufenthaltsraum des Wohnbereiches eingenommen. Entsprechend Ihrem gesundheitlichen Befinden werden Ihnen die Mahlzeiten auch auf Ihr Zimmer gebracht sowie bei Bedarf mundgerecht zubereitet und dargereicht. Bei Abwesenheit von einer oder mehreren Mahlzeiten verständigen Sie bitte rechtzeitig vorher die diensthabenden Mitarbeitenden. Besondere Essenswünsche können Sie mit den hierfür verantwortlichen Mitarbeitenden besprechen. Der Speiseplan hängt in den Wohnbereichen und im Erdgeschoss - Änderungen bleiben vorbehalten. 6. Medizinische und ärztliche Versorgung Sie haben das Recht, Ihren Arzt frei zu wählen. Sofern Sie Ihren bisherigen Hausarzt konsultieren wollen, benötigen Sie dessen verbindliche Zusage für Hausbesuche und Behandlung im Altenpflegeheim. Sollten Sie sich neu orientieren müssen, bieten niedergelassene Ärzte Sprechstunden in unserem Hause an. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Wohnbereich. Bei behandlungspflegerischen Leistungen handelt es sich um Aufgaben aus dem ärztlichen Verantwortungsbereich, für deren Veranlassung und Verordnung Ihr behandelnder Arzt Verantwortung trägt. Die Beschaffung, Verwaltung, die Verwahrung sowie die Verabreichung Ihrer vom Arzt verordneten Medikamente erfolgen durch das Pflegepersonal. Hierzu schließen wir eine Vereinbarung mit Ihnen ab (siehe Heimvertrag Anlage 6) /02/ /Bml

4 7. Freizeitangebote Gern bieten wir Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung an, z. B. gemeinsames Basteln, Singen, Spielen, Dia- und DVD-Veranstaltungen, Gymnastik, gemeinsame Ausflüge, Einkaufsfahrten und verschiedene Feste. Besondere Akzente der Freizeitgestaltung setzen die Feste des Kirchenjahres. Eine Auswahl an Büchern steht Ihnen in unserer Hausbibliothek zur Verfügung. Unsere Gartenanlage lädt zu Spaziergängen sowie zum Verweilen in den verschiedenen Sitzgruppen ein. Ein Friseur befindet sich im Haus, Termine können Sie selbständig oder über unseren Pflegedienst organisieren lassen. Die Fußpflege kommt regelmäßig ins Haus, verschiedene Verkaufsangebote (z. B. Textilien, Schuhe) können wahrgenommen werden. Die Aufenthaltsbereiche in den Wohngruppen geben die Möglichkeit für gemeinsame Gespräche. Kleine Feiern, auch mit Ihren Angehörigen und anderen Bewohnern, wollen die Gemeinschaft fördern. 8. Seelsorgerische Betreuung Zu den selbstverständlichen Angeboten unserer diakonischen Einrichtung gehören seelsorgerische Begleitung, Bibelgespräche, Andachten und Gottesdienste. Bei der Vermittlung eines Seelsorgers Ihrer Wahl sind wir Ihnen gern behilflich. 9. Nachlassangelegenheiten Die Fragen für den Fall Ihres Ablebens bitten wir Sie, im Stammdatenblatt verbindlich zu beantworten. Für den Fall einer eventuell eintretenden Geschäftsunfähigkeit, halten wir die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Patientenverfügung für dringend erforderlich. Nur so kann im Notfall Ihren Wünschen entsprechend gehandelt werden. Auch das Verfassen eines Testamentes kann unter Umständen für eine von Ihnen gewünschte Erbfolge wichtig sein (z.b. Änderung der gesetzlichen Erbfolge). In all diesen Fragen stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Seite. 10. Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz ist im Heimvertrag geregelt. 11. Besucher und Gäste Unser PflegeWohnen Bethanien soll für alle seine Bewohner ein Zuhause sein. Darum wollen wir unser Haus offen halten, um Angehörigen und Gästen Anteil am Leben in den Wohnbereichen zu geben. Aus diesem Grund haben wir uns für keine festen Besuchszeiten entschieden. Ausgenommen sind die Zeiten der Hausruhe (siehe Pkt. 12). Um Verständnis und Rücksicht bitten wir, wenn zu bestimmten Zeiten pflegerische Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Besondere gegenseitige Rücksichtnahme gilt für Wohnräume, die mit zwei Personen belegt sind. Übernachtungsmöglichkeiten im Haus stehen für Gäste nicht zur Verfügung. /02/ /Bml

5 Nach rechtzeitiger Anmeldung und Absprache (bis 9 Uhr des betreffenden Vortages) mit den hierfür verantwortlichen Mitarbeitenden können Gäste gegen Entgelt an der Verpflegung teilnehmen. 12. Hausruhe Die Hausruhe in der Zeit von 12:00 bis 14:30 Uhr und von 21:00 bis 07:00 Uhr bitten wir auch in Ihrem Interesse unbedingt einzuhalten. 13. Verlassen des Hauses Selbstverständlich können Sie jederzeit das Haus verlassen. Um sicher zu sein, dass wir uns keine Sorge um Sie machen müssen, bitten wir Sie, sich bei der/ dem verantwortlichen Mitarbeitenden auf dem Wohnbereich abzumelden und bei Rückkehr wieder anzumelden. Bei geplanter Abwesenheit während einer oder mehrerer Mahlzeit bitten wir Sie, dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei Abwesenheit über Nacht oder über einen längeren Zeitraum ist die voraussichtliche Abwesenheitszeit mitzuteilen und sich bei der/ dem verantwortlichen Mitarbeitenden im Wohnbereich ab- und anzumelden. Nicht zuletzt zu Ihrer Sicherheit sind uns folgende Angaben wichtig: Dauer Ihrer Abwesenheit Anschrift und Telefonnummer Ihrer Erreichbarkeit Zeitpunkt der Rückkehr Sonstige Regelungen (z. B. Medikamentenversorgung, Essensbereitstellung) 14. Posteingänge Ihre private Post wird Ihnen unter Wahrung des Postgeheimnisses nach Zustellung unverzüglich ausgehändigt. Für entgeltliche Postsendungen (z. B. Nachnahmesendungen) werden durch uns grundsätzlich keine Gelder verauslagt. Erwarten Sie eine solche Sendung und sind zur Annahme selbst verhindert, können Sie in der Verwaltung die entsprechenden Finanzmittel hinterlegen. 15. Technische Anlagen Technische Anlagen, wie z. B. Personenaufzug, Telefonanlagen, Fernseh-, Radio- und Video-/ DVD- Geräte, die das Heim zu Ihrer Nutzung zur Verfügung stellt, müssen entsprechend der jeweiligen Anleitung exakt bedient werden. Aufzüge dürfen im Falle eines Brandes unter keinen Umständen benutzt werden! 16. Hauschronik Um Ihnen einen kleinen Einblick in die Geschichte unserer diakonischen Einrichtung zu vermitteln, ist dieser Heimordnung eine Kurzchronik beigefügt. Stand: /02/ /Bml

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