Entgelt- Tarifvertrag

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1 Tarifliches Regelwerk zur Zeitarbeit Um die Förderung der Leiharbeit besonders verdient gemacht, hat sich der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v., der es offenbar vermochte, die Herren vom DGB dermaßen einzuschüchtern, daß sie bereitwillig auf alles verzichtet haben, was der Gesetzgeber zwecks Herstellung von Lohngerechtigkeit definiert hat. AGErwerbslosigkeit - Region Rhein/Neckar Aktualisierter igz-/dgb- Entgelt- Tarifvertrag Zeitarbeit in der für bis bestimmten Version vom und auf dem aktuellen Stand vom Karl H. Schrödelsecker Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) Erphostraße 56, Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Königsworther Platz 6, Hannover - Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG) Haubachstraße 76, Hamburg - Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenbergerstraße 21, Frankfurt am Main - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin - Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Straße 19, Frankfurt am Main - Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstraße 4, Berlin wurde am 29. Mai 2003 ein Entgelttarifvertrag (ETV) für die Zeitarbeit vereinbart, der mit den Überarbeitungen vom , , und von den Tarifpartnern auf den aktuellen Stand gebracht nun wie folgt vorliegt: Was die Gewerkschaften IG Metall, ver.di, IG BCE & Co. zur tariflichen Verbilligung der menschlichen Arbeitskraft anzubieten haben, ist kaum geringer einzuschätzen als das Machwerk ihrer Konkurrenten von den Christlichen Gewerkschaften - womit sich diese beiden Interessengemeinschaften durchaus ebenbürtig sind. Quelle:

2 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt: räumlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, fachlich für alle ordentlichen Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.), persönlich für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe überlassen werden und Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind. Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des 18 Aktiengesetz bilden, wenn a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer übernimmt und b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden und c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelttarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden. Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeichnung Arbeitnehmer umfasst weibliche und männliche Beschäftigte. Sie wird ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet. 2 Entgelte Entgelttabelle WEST (ab ) 1 7,60 7, ,22 8, ,25 9, ,16 10, , , , , , , , , , ,73 Entgelttabelle OST (ab ) Entgelt- Stundenentgelt 1) Std.-Entgelt inkl. einsatzbezogener Zulage 1 6,65 6, ,15 7, ,05 8, ,84 9, , , , , , , , , , ,47 Es werden die nachfolgenden Stundenentgelte gezahlt. Der Anspruch auf die Grundvergütung (Eingangsstufe) ergibt sich aus 4 des Entgeltrahmentarifvertrags. Der Anspruch auf die einsatzbezogene Zulage ergibt sich aus 5 des Entgeltrahmentarifvertrags. 1) Das Entgelt für die unter 3 (Sonderregelung) aufgeführten Bundesländer im Tarifgebiet Ost ergibt sich - mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (Einstiegslohn) - aus dem um 13,0% (Ostabschlag) verringerten Stundensatz West

3 Entgelttabelle (ab ) Entgelt- Std.-Lohn Eingangsstufe (ES) Std.-Lohn inkl. Zulage (0,20 ) gruppe (EG) West Ost West Ost 3 9,50 8,26 9,70 8,46 Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 3 bleibt es in Ost und West unverändert bei den ab geltenden Stundenentgelten. Entgelttabelle WEST (ab ) 1 7,79 7, ,42 8, ,84 10, ,41 10, , , , , , , , , , ,88 Entgelttabelle OST (ab ) Entgelt- Stundenentgelt 1) Std.-Entgelt inkl. einsatzbezogener Zulage 1 6,89 7, ,33 7, ,56 8, ,06 9, , , , , , , , , , ,60 Entgelttabelle WEST (ab ) 1 7,89 8, ,53 8, ,97 10, ,54 10, , , , , , , , , , ,11 Entgelttabelle OST (ab ) Entgelt- Stundenentgelt 2) Std.-Entgelt inkl. einsatzbezogener Zulage 1 7,01 7, ,46 7, ,71 8, ,22 9, , , , , , , , , , ,87 Für die unter 3 (Sonderregelung) aufgeführten Bundesländer im Tarifgebiet Ost gilt mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (Einstiegslohn): 1) 2) Der Stundensatz Ost ist um 13,0% (Ostabschlag) geringer als der Stundensatz West Das Entgelt Ost ist um 12,5% (Ostabschlag) geringer als das Entgelt West

4 Entgelttabelle WEST (ab ) 1 8,19 8, ,74 8, ,22 10, ,81 11, , , , , , , , , , ,55 3 Sonderregelung Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden, richten sich die Entgelte nach den in diesem Tarifvertrag abgebildeten Entgelttabellen Ost. 4 Besserstellungsvereinbarungen Zwischen den Tarifvertragsparteien dieses Tarifvertrages und dem Arbeitgeber des Kundenbetriebes kann eine tarifliche Regelung zur Vergütung der Einsatzzeiten in diesem Kundenbetrieb getroffen werden (dreiseitige Vereinbarung), wenn diese für die dort eingesetzten Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens günstiger ist. 2) Entgelttabelle OST (ab ) Entgelt- Stundenentgelt 2) Std.-Entgelt inkl. einsatzbezogener Zulage 1 7,50 7, ,64 7, ,93 9, ,45 9, , , , , , , , , , ,26 Das Entgelt für die unter 3 (Sonderregelung) aufgeführten Bundesländer im Tarifgebiet Ost ergibt sich - mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (Einstiegslohn) - aus dem um 12,5% (Ostabschlag) verringerten Stundensatz West. 5 Inkrafttreten und Kündigung Dieser Vertrag schließt unmittelbar an den vorangegangenen Tarifvertrag an und kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals jedoch zum 31. Oktober 2013, gekündigt werden. Die Änderungen treten ab dem 01. Juli 2010 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft. 6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll jene angemessene Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben

5 igz-/dgb-tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche Unterzeichner vom Protokollnotizen 1. Der Tarifvertrag entfaltet keine Bindung für Fördermitglieder des igz. 2. Im gegenseitigen Einvernehmen können Ergänzungen jederzeit vorgenommen werden. 3. Durch den Tarifvertrag werden gesetzliche Mindestlohnansprüche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht berührt. Hannover, den 30. April 2010 für den igz Dietmar Richter, Norbert Fuhrmann, Holger Piening und die Gewerkschaften: IG BCE Werner Bischoff, Holger Nieden NGG Franz-Josef Möllenberg, Gerd Pohl IG Metall Jürgen Peters, Armin Schild GEW Dr. Eva-Maria Stange, Heiko Gosch ver.di Dorothea Müller, Jörg Wiedemuth IG BAU Klaus Wiesehügel, Dietmar Schäfers GdP Konrad Freiberg, Bernhard Witthaut Beurteilung Mit ihren dubiosen Tarifverträgen zur Zeitarbeit haben die Gewerkschaften für eine dauerhafte»ungerechtigkeit beim Arbeitslohn«gesorgt, die im krassen Widerspruch zur gesetzlich vorgegebenen Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer mit den Beschäftigten des Entleihers bei der Vergütung vergleichbarer Arbeitsleistungen steht; womit natürlich nicht nur den beim Lohn betrogenen Leiharbeitern geschadet ist, sondern auch noch allen Arbeitnehmern, die darunter zu leiden haben, daß man sie nun an ihrem angestammten Arbeitsplatz mit einer Konkurrenz tariflich verbilligter Arbeitskräfte unter Druck setzen kann. ArbeitsGemeinschaft Erwerbslosigkeit - Region Rhein/Neckar Friedrich-Ebert-Ring 2, Weinheim Tarifvertrag fördert Ausbeutung - da staunt der Laie u. der Fachmann wundert sich. - 10

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