Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

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1 Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für Gewerkschaft der Polizei, Industriegewerkschaft BauenAgrarUmwelt, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, andererseits wird Folgendes vereinbart:

2 1 Änderungen des TVÜVKA Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009, wird wie folgt geändert: 1. Die Protokollerklärung zu 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: 1 Bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung verständigen sich die Tarifvertragsparteien zwecks besserer Übersichtlichkeit für die Zuordnung der Beschäftigten gemäß Anlage 1b zum BAT auf folgende Anwendungstabelle: Anlage 4: Beschäftigte, die dem Geltungsbereich nach 40 BTK bzw. 40 BTB unterfallen; dies gilt auch für Beschäftigte im Sinne des 1 Abs Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass diese Anwendungstabelle insbesondere die Bezeichnung der Entgeltgruppen keinen Vorgriff auf die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung darstellt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird gestrichen. b) In Absatz 4 Satz 6 wird das Datum 1. Januar 2008 durch das Datum 1. Januar 2010 und die Angabe Entgeltgruppen 1 bis 9 durch die Angabe Entgeltgruppen 10 und höher ersetzt. 3. Die Protokollerklärung zu 7 Absätze 2 bis 4 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird gestrichen. b) Der bisherige Satz 2 wird einziger Satz und wie folgt gefasst: Am 1. Januar 2010 wird das Entgelt der individuellen Zwischenstufe für Beschäftigte der Entgeltgruppen 10 und höher, auf die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, um den Faktor 1,03093 erhöht. 2

3 4. 8 Abs. 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst: 4 Der Höhergruppierungsgewinn nach Satz 2 oder 3 wird für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, um den Faktor 1,06383 erhöht. 5. Der Protokollerklärung zu 11 Abs. 2 Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt: 3 Für alle Beschäftigten, auf die im September 2005 die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung gefunden haben, bestimmt sich die Besitzstandszulage ab 1. Januar 2010 nach den für das Tarifgebiet West geltenden Regelungen Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: 2 Für alle Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, bestimmt sich der Strukturausgleich ab 1. Januar 2010 nach den für das Tarifgebiet West ausgewiesenen Beträgen Abs. 4 wird gestrichen a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird folgender neuer Satz 9 angefügt: 9 Bei Beschäftigten, die aus den Entgeltgruppen 10 bis 12 in die Anlage C (VKA) zum TVöD in die Entgeltgruppen S 15 bis S 18 übergeleitet sind, erhöht sich das Vergleichsentgelt am 1. Januar 2010 um den Faktor 1, b) In Absatz 4 wird folgender neuer Satz 8 angefügt: 8 Absatz 3 Satz 9 gilt entsprechend. c) In Absatz 9 Satz 1 werden die Buchstaben a und b durch folgende Tabelle ersetzt: Stufe 3 Stufe 4 Stufe , , ,00 3

4 9. 29 wird aufgehoben. 10. Die Anlage 4 wird wie aus dem Anhang ersichtlich gefasst. 11. Die Anlagen 5 bis 7 werden gestrichen. 2 Inkrafttreten Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. 4

5 Frankfurt am Main/ Berlin, den 13. November 2009 Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): Der Vorstand Für die ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft: Der Bundesvorstand 5

6 Anhang zu 1 Nr. 10 Anlage 4 KrAnwendungstabelle (Geltungsbereich 40 BTK bzw. 40 BTB) Gültig ab 1. Januar 2010 (monatlich in Euro) Werte aus Entgeltgruppe allg. Tabelle Entgeltgruppe KR Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KRVerläufe Grundentgelt EG 12 12a XII mit Aufstieg nach XIII 3.444,57 EG 11 Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe ,52 nach 2 J. St ,47 nach 3 J. St ,44 11 b XI mit Aufstieg XII 3.444, , ,59 11 a X mit Aufstieg nach XI 3.126, ,57 nach 2 J. St ,62 EG 10 10a IX mit Aufstieg nach X 3.020,62 EG 9, EG 9b EG 7, EG 8, EG 9b EG 7, EG 8 EG 4, EG 6 9d VIII mit Aufstieg nach IX 2.946,43 9c VII mit Aufstieg nach VIII 2.861,64 9b VI mit Aufstieg nach VII VII ohne Aufstieg 2.607,28 9a VI ohne Aufstieg 2.607,28 8a 7a 4a Va mit Aufstieg nach VI V mit Aufstieg nach Va und VI V mit Aufstieg nach VI 2.172,73 V mit Aufstieg nach Va IV mit Aufstieg nach V und Va IV mit Aufstieg nach V II mit Aufstieg nach III und IV III mit Aufstieg nach IV 2.013, ,60 nach 2 J. St ,40 nach 4 J. St ,02 nach 5 J. St ,43 nach 5 J. St ,37 nach 5 J. St ,35 nach 3 J. St ,37 nach 2 J. St , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08 EG 3, EG 4 3a I mit Aufstieg nach II 1.722, , , , , ,58

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