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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Version: 01. Jänner Allgemeine Grundlagen, Geltungsbereich 1.1. Unter CT Mobility e.u. ist im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das im jeweiligen Auftragsschreiben genannte eingetragene Beratungsunternehmen mit Sitz in Wien zu verstehen Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und CT Mobility e.u. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und CT Mobility e.u. im Hinblick auf die Erbringung von Leistungen durch CT Mobility e.u., somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von CT Mobility e.u. ausdrücklich schriftlich anerkannt Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen Der Beratungsvertrag zwischen CT Mobility e.u. und dem Auftraggeber setzt sich zusammen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem jeweiligen Auftragsschreiben samt Honorarvereinbarung. 2. Umfang des Beratungsauftrages 2.1. CT Mobility e.u. wird die im jeweiligen Auftragsschreiben beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers erbringen. CT Mobility e.u. übernimmt keine Verantwortung dafür, dass durch die im jeweiligen Auftragsschreiben beschriebenen Leistungen sämtliche für den Auftraggeber wesentliche Angelegenheiten abgedeckt werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers festzulegen, ob die von CT Mobility e.u. zu behandelnden Bereiche und der Umfang der Leistungen für seine Zwecke ausreichend sind Änderungen der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren CT Mobility e.u. ist berechtigt, die im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei die Bezahlung des/der Dritten durch CT Mobility e.u. selbst erfolgt. Es entsteht hierdurch kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem/den Dritten und dem Auftraggeber. AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

2 2.4. Die im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen stützen sich nur auf solche Informationen, die CT Mobility e.u. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden oder die allgemein öffentlich zugänglich sind, unter der Annahme, dass diese Informationen richtig, vollständig und nicht irreführend sind. CT Mobility e.u. wird die Informationen weder auf ihre Richtigkeit noch in irgendeiner anderen Art und Weise überprüfen. Soweit im jeweiligen Auftragsschreiben nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist, sind die Leistungen nicht dazu bestimmt, falsche, irreführende oder unvollständige Angaben aufzudecken CT Mobility e.u. wird im Rahmen der Erbringung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen allenfalls Handlungsempfehlungen unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen und Alternativen geben. Insbesondere umfassen die Leistungen keine Investitionsentscheidungen oder Finanzierungsentscheidungen. Die Entscheidung über die Setzung von Handlungen und Unterlassungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass CT Mobility e.u. auch Leistungen für andere Klienten erbringt, die unter Umständen mit ihm im Wettbewerb stehen bzw. deren Interessen mit seinen in Konflikt stehen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, hindert oder beschränkt der Beratungsvertrag CT Mobility e.u. nicht an der Erbringung von Leistungen für andere Klienten. 3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 3.1. Sofern CT Mobility e.u. in den Räumlichkeiten des Auftraggebers tätig wird, wird der Auftraggeber dafür rechtzeitig und unentgeltlich sämtliche erforderlichen Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen und diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht erhalten, um ein möglichst ungestörtes, rasches Arbeiten zu erlauben. Insbesondere wird der Auftraggeber CT Mobility e.u. sämtliche Sachmittel inklusive Telefon, Internet, Fax zur Verfügung stellen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen erforderlich sind Der Auftraggeber sorgt dafür, dass CT Mobility e.u. auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von CT Mobility e.u. bekannt werden und geeignet sind, die Leistungen zu beeinflussen Der Auftraggeber wird auf Verlangen von CT Mobility e.u. die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereit gestellten Informationen bestätigen Der Auftraggeber wird CT Mobility e.u. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, auch auf anderen Fachgebieten, umfassend informieren Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von CT Mobility e.u. von dieser informiert werden. 4. Sicherung der Unabhängigkeit 4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

3 5. Berichtserstattung / Berichtspflicht 5.1. Soweit dies im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbart ist, wird CT Mobility e.u. über die Ergebnisse der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber in angemessener Zeit angesichts des im jeweiligen Auftragsschreiben ausgewiesenen Auftragsumfangs zur Verfügung stellen Im Lauf der Erbringung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen wird CT Mobility e.u. dem Auftraggeber unter Umständen mündliche Stellungnahmen oder Entwürfe von Berichten, Analysen, Präsentationen, Organisationsplänen, Schreiben, Listen, Berechnungen, etc. oder sonstige Daten zukommen lassen. Da es sich dabei um noch zu überarbeitende Zwischenergebnisse, nicht um die endgültigen Ergebnisse der Leistungen handelt, übernimmt CT Mobility e.u. diesbezüglich keine Haftung. Die endgültigen Ergebnisse der Leistungen sind nur in einem allfälligen endgültigen Bericht enthalten CT Mobility e.u. ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 6. Schutz des geistigen Eigentums 6.1. Die Urheberrechte an den von CT Mobility e.u. und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (sämtliche mündliche und schriftliche Stellungnahmen, Entwürfe und endgültige Dokumente sowohl in ausgedruckter als in elektronischer Form) verbleiben bei CT Mobility e.u.. Sie müssen vom Auftraggeber vertraulich behandelt werden und dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die im jeweiligen Auftragsschreiben genannten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CT Mobility e.u. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von CT Mobility e.u. insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten. Sorgfaltspflichten und Haftungen seitens CT Mobility e.u. gegenüber Dritten werden in der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch CT Mobility e.u. zu einer Weitergabe an Dritte oder einer Zweckänderung ausgeschlossen. CT Mobility e.u. ist berechtigt, auch in den Berichten auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen Soweit eine gesetzliche Verpflichtung oder behördliche Anweisung besteht, den Bericht oder Teile der Berichte an einen Dritten herauszugeben, wird der Auftraggeber CT Mobility e.u. unverzüglich darüber informieren und nur die unbedingt erforderlichen Teile der Berichte offen legen und zuvor, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Bezugnahme auf CT Mobility e.u. aus den offen zu legenden Berichten entfernen Der Auftraggeber ist berechtigt, die Berichte den Mitgliedern seiner Geschäftsführung, seinen unmittelbar an dem Projekt beteiligten Mitarbeitern und professionellen Beratern zur Verfügung zu stellen, sofern er in angemessener Weise dafür Sorge trägt, dass die betreffende Person zur Kenntnis nimmt, dass: (a) die Berichte vertraulich sind und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CT Mobility e.u. keinen dritten Personen offen gelegt werden dürfen; (b) sie die Berichte nur für die Zwecke der Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweiligen Auftragsschreiben verwenden darf; (c) CT Mobility e.u. ihr gegenüber keine Haftung sowie Sorgfaltspflichten im Hinblick auf jedwede Verwendung der Berichte übernimmt; (d) sie in Bezug auf personenbezogene Daten verpflichtet ist, die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes zu beachten. Der Auftraggeber haftet für einen Verstoß dieser Personen gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung wie für einen eigenen Vorbehaltlich von Paragraph ist CT Mobility e.u. berechtigt, alle Kalkulationstabellen, Datenbanken, Systeme, Techniken, Methoden, Ideen, Konzepte, Informationen und das Know-how, welche im Lauf der Erfüllung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen von CT Mobility e.u. und beauftragten Dritten entwickelt wurden in jeder Art und Weise, die CT Mobility e.u. als angemessen erachtet, zu verwenden. AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

4 6.5. CT Mobility e.u. ist berechtigt, nach Beendigung des Beratungsvertrages eine Ausfertigung sämtlicher durch CT Mobility e.u. erstellten Dokumente sowie sämtliche Dokumente, auf denen die Leistungen beruhen, zu behalten, sodass CT Mobility e.u. über berufsübliche Aufzeichnungen der Leistungen verfügt Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt CT Mobility e.u. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz. 7. Gewährleistung 7.1. CT Mobility e.u. ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende wesentliche Unrichtigkeiten und Mängel in seinen endgültigen Berichten zu beheben. CT Mobility e.u. wird den Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegebenenfalls über die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte über derartige Änderungen zu informieren Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese durch CT Mobility e.u. zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistungen. 8. Haftung / Schadensersatz 8.1. CT Mobility e.u. haftet dem Auftraggeber für Schäden ausgenommen für Personenschäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von CT Mobility e.u. beigezogene Dritte zurückgehen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von CT Mobility e.u. zurückzuführen ist Sofern CT Mobility e.u. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt CT Mobility e.u. diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 9. Geheimhaltung / Datenschutz 9.1. CT Mobility e.u. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle über den Auftraggeber direkt CT Mobility e.u. zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die CT Mobility e.u. über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Informationen, die jedoch (a) allgemein öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) CT Mobility e.u. bereits vor Beginn der Erbringung der Leistungen bekannt sind oder (c) von einem Dritten erhalten werden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung im Hinblick auf die Informationen unterliegt, sind von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen Weiters verpflichtet sich CT Mobility e.u., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

5 Stillschweigen zu bewahren, sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbart worden ist Vorbehaltlich von Paragraph 9.2 ist CT Mobility e.u., sobald die im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen erbracht worden sind, berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenz anzuführen CT Mobility e.u. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfällig beauftragter Dritter entbunden. CT Mobility e.u. hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen CT Mobility e.u. ist berechtigt, CT Mobility e.u. anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet CT Mobility e.u. Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Der Auftraggeber hat CT Mobility e.u. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 10. Honorar Nach Vollendung der vereinbarten Leistungen erhält CT Mobility e.u. ein Honorar gemäß der im jeweiligen Auftragsschreiben aufgeführten Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und CT Mobility e.u.. CT Mobility e.u. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Anzahlungen zu verlangen Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch CT Mobility e.u. sofort fällig. Der in Rechnung gestellte Betrag ist zahlbar unabhängig davon, ob die im Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen bereits abgeschlossen sind oder nicht. Für Zahlungen, die nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden CT Mobility e.u. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. (wie beispielsweise Bahn-, Bus-, Flugkosten, Taxi- und Mietwagenkosten, Kilometergeld, Parkgebühren, Diäten, Hotelkosten, Fax- und Telefongebühren, Porto, Kosten für Boten- und Kurierdienste, Kopien, zusätzliche Versicherungsprämien für Einzelaufträge) sind gegen Rechnungslegung von CT Mobility e.u. vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch CT Mobility e.u., so behält CT Mobility e.u. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die CT Mobility e.u. bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist CT Mobility e.u. von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt Allfällige Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum geltend zu machen. Werden fristgerecht Einwendungen erhoben, bleiben alle unstrittigen Beträge am Fälligkeitsdatum zahlbar. AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

6 11. Elektronische Kommunikation und Rechnungslegung Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Versendung von Texten, Informationen, Daten und Dokumenten mittels , sei es als Text oder als Dateianlage, einverstanden und ist sich über die damit verbundenen Risiken wie unter anderem Verlust, Verstümmelung, Verfälschung der übermittelten Daten, mangelnder Geheimnisschutz, Viren etc. bewusst. Maßgeblich allein ist die von CT Mobility e.u. ursprünglich an den Auftraggeber übersandte Fassung. Eine Verpflichtung von CT Mobility e.u.. Verschlüsselungssysteme oder elektronische Signaturen zu verwenden, besteht nicht. Alle Risiken aus der Kommunikation mittels und daraus eventuell resultierende Schäden und sonstige Nachteile trägt der Auftraggeber; CT Mobility e.u. haftet nicht für derartige Risiken, Schäden oder sonstige Nachteile Wenn der Auftraggeber Informationen, Nachrichten oder sonstige Daten mittels an CT Mobility e.u. übermittelt, die dringend sind, Fristen oder Termine enthalten, wird der Auftraggeber zusätzlich telefonisch auf diese Übermittlung hinweisen, damit CT Mobility e.u. in angemessener Weise reagieren kann Die Vertragsparteien verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Daten zu treffen; insbesondere ist es Aufgabe des Empfängers, sämtliche Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Anti-Viren-Software zu überprüfen, unabhängig davon, ob die Dateien auf Datenträgern, per oder auf anderem Weg geliefert werden. Sollte aufgrund der Datenübermittlung von CT Mobility e.u. an den Auftraggeber ein Virus in die Systeme des Auftraggebers gelangen, haftet CT Mobility e.u. nicht für eventuell hieraus entstehende Schäden, es sei denn, es ist CT Mobility e.u. ein grobes Verschulden nachgewiesen worden CT Mobility e.u. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch CT Mobility e.u. ausdrücklich einverstanden. 12. Dauer des Vertrages Der Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der im jeweiligen Auftragsschreiben vereinbarten Leistungen Der Beratungsvertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von CT Mobility e.u. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von CT Mobility e.u. eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Beratungsvertrages ist der Auftraggeber, unabhängig davon, welche der Vertragsparteien gekündigt hat, jedenfalls verpflichtet, CT Mobility e.u. die angelaufenen Barauslagen, Spesen und Reisekosten sowie ein angemessenes Honorar, das unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen berechnet wird, zu bezahlen. Die Regelung des Paragraphen bleibt davon nicht beeinträchtigt Wird der Beratungsvertrag vom Auftraggeber abgesehen vom Fall einer Kündigung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch CT Mobility e.u. oder von CT Mobility e.u. aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Auftraggeber gekündigt, ist der Auftraggeber weiters verpflichtet, CT Mobility e.u. alle angemessenen zusätzlichen Kosten, die CT Mobility e.u. in Verbindung mit der vorzeitigen Beendigung entstehen, zu ersetzen. AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

7 12.5. Sollte CT Mobility e.u. trotz Auftragsbeendigung zu weiteren Leistungen gesetzlich verpflichtet sein, ist der Auftraggeber auch zur Bezahlung eines entsprechenden Honorars für jene Leistungen verpflichtet Sofern der Auftraggeber eine ihm zugewiesene Aufgabe nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgerecht erfüllt und auch sonst mangelnde Kooperation zeigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, CT Mobility e.u. den entstandenen Mehraufwand zu ersetzen. 13. Schlussbestimmungen Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben in dem jeweiligen Auftragsschreiben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen umgehend bekannt zu geben Änderungen des jeweiligen Auftragsschreibens und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle bisher zwischen den Vertragsparteien mündlichen, schriftlichen oder in sonstiger Form getroffene Vereinbarungen im Hinblick auf die Leistungen verlieren mit der Unterfertigung des Beratungsvertrages ihre Wirksamkeit Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem jeweiligen Auftragsschreiben und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern im jeweiligen Auftragsschreiben nicht ausdrücklich eine Änderung oder Ergänzung einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Auftragsschreiben und einem (sonstigen) Dokument, auf welches im Auftragsschreiben Bezug genommen wird oder welches dem Auftragsschreiben angeschlossen ist, geht das Auftragsschreiben vor Keine der Vertragsparteien haftet der anderen gegenüber für die Nichterfüllung von Verpflichtungen auf Grund von Umständen, die außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches liegen Keine der Vertragsparteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei ihre Rechte oder Pflichten aus dem Beratungsvertrag übertragen oder belasten. 14. Streitbeilegung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand Der Beratungsvertrag, seine Errichtung und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag wird, je nach Streitwert, die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien bzw. des Handelsgerichts Wien vereinbart. AGB CT Mobility e.u. - Stand 01/

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