Leitfaden für Lehrende. im Fachbereich III. Bauingenieur- und Geoinformationswesen. zum Wintersemester 2015/16

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1 Beuth Hochschule für Technik Berlin University of Applied Sciences Leitfaden für Lehrende im Fachbereich III Bauingenieur- und Geoinformationswesen zum Wintersemester 2015/16 Studiengänge Ba Bauingenieurwesen BA Umweltingenieurwesen-Bau Ba Geoinformation Ba Wirtschaftsingenieurwesen / Bau (gemeinsam mit FB I) Ma Konstruktiver Hoch- und Ingenieurbau Ma Urbane Infrastrukturplanung Verkehr und Wasser Ma Geoinformation Ma Umweltinformation - GIS Ma Wirtschaftsingenieurwesen Bautechnik und management (gemeinsam mit FB I)

2 Willkommen an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Sehr geehrte Neuberufene, Sehr geehrte Lehrbeauftragte, ich möchte Sie herzlich im Fachbereich III Bauingenieur- und Geoinformationswesen der Beuth Hochschule für Technik Berlin begrüßen. Wir freuen uns, dass Sie uns bei der Ausbildung unserer Studierenden unterstützen möchten. Ihre Expertise aus der Praxis und Wissenschaft ist für die Lehre an unserer Hochschule von Bedeutung. Um Ihnen den Umgang mit den Formalitäten, die sich für den Studienbetrieb nicht vermeiden lassen, zu erleichtern, möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden kurz die wichtigsten Tipps und Ansprechpartner/-innen nennen. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen die formelle Handhabung der Lehraufgaben erleichtern werden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Kollegen/innen im Studiengang und wenn das nicht weiterhilft, an das Dekanat. Ich wünsche Ihnen eine gute Zusammenarbeit mit den Studierenden und Kollegen/innen der Beuth Hochschule. Viel Erfolg und Spaß in der Lehre Immelyn Domnick Dekanin FB III Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Semester- und Vorlesungszeiten Allgemeine Hinweise Rechtsvorschriften Zuständigkeiten Organisation der Lehre Stundenplan Räume Veranstaltungsformen und inhalte Belegen von Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise, Tipps für Klausuren Noteneingabe online Moodle Zentrale Dienste Termine und Fristen Für Lehrbeauftragte Abrechnung von Lehraufträgen Betreuung von Abschlussarbeiten Web-Account Anlagen Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 3

4 1 Semester- und Vorlesungszeiten Der Akademische Senat hat folgende Semester- und Vorlesungszeiten für die nächsten Semester festgelegt: Wintersemester 2015/2016 Semesterbeginn Donnerstag, Vorlesungsbeginn Montag, Vorlesungsfrei Vorlesungsende Samstag, Vorlesungszeit 17 Wochen Do, / Fr /Mi, ab 10:00 Uhr Mittwoch, bis Samstag, Sommersemester 2016 Semesterbeginn Freitag, Vorlesungsbeginn wird noch bekannt gegeben Vorlesungsfrei Freitag, bis Samstag, Vorlesungsende Samstag, Vorlesungszeit 17 Wochen Die aktuellen Vorlesungszeiten sowie die für die kommenden Semester sind unter einzusehen. 2 Allgemeine Hinweise 2.1 Rechtsvorschriften Organisation und Aufgaben der Beuth Hochschule, Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder sowie der Ablauf des Studiums und der Prüfungen richten sich nach den folgenden Rechtsvorschriften: (1) Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) (2) Satzung der Beuth Hochschule für Technik Berlin (3) Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der Beuth Hochschule (ORP) (4) Grundsätze für Studienordnungen der Beuth Hochschule (Rahmenstudien- und -prüfungsordnung - RSPO 2012) (5) Grundsätze für Prüfungsordnungen der Beuth Hochschule (Rahmenstudien- und -prüfungsordnung - RSPO 2012) (6) Ordnung für Praxisphasen an der Beuth Hochschule (OPp) (7) Fachbereichs-Studienordnung für den jeweiligen Studiengang des FB III (8) Fachbereichs-Prüfungsordnung für den jeweiligen Studiengang des FB III in der jeweils gültigen Fassung. Alle Dokumente können online eingesehen werden unter Daneben gibt es studiengangsbezogene Ordnungen und andere Dokumente. Diese sind auf der jeweiligen Studiengangsseite des Fachbereichs abrufbar ( Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 4

5 2.2 Zuständigkeiten Für alle mit der Organisation des Studiums zusammenhängenden Fragen ist der Fachbereich III zuständig. Das Entscheidungsgremium des FB ist der Fachbereichsrat (FBR), mit der Dekanin als Vorsitzende. Sie führt die Geschäfte des Fachbereichs. Dekanat FB III: Dekanin: Prof. Dr. Immelyn Domnick Haus Bauwesen, Raum D 414 Tel.: oder über das Dekanat fbiii@beuth-hochschule.de Fax: Prodekan: Prof. Dr. Stefan Heimann heimann@beuth-hochschule.de Stdg. des Bauwesens Haus Bauwesen, E28/ D 414 Tel.: oder Frauenbeauftragte: Frau Jennifer Ilius jilius@beuth-hochschule.de Leiter der Fachbereichsverwaltung: Herr Oliver Hahn Haus Bauwesen, Raum D 413 ohahn@beuth-hochschule.de Tel.: FB-Sekretariat: Frau Birgit Weigel bweigel@beuth-hochschule.de Haus Bauwesen, Raum 412 N.N. Haus Bauwesen, Raum 412 Tel.: Tel.: Homepage des FB III: Für Fragen zur Organisation der Lehrveranstaltungen ist die/der jeweilige Studienfachberater/in oder der/die Laborleiter/in zuständig. Folgende Lehrkräfte sind zurzeit als Studienfachberater/in eingesetzt: Bachelor Bauingenieurwesen: Bachelor Umweltingenieurwesen Bau: Bachelor Geoinformation: Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen-Bau Master Konstruktiver Hoch- und Ing.-Bau: Master Urbane Infrastrukturplanung-VW Master Wirtschaftsingenieurwesen- Bautechnik und -management Master Geoinformation Master Umweltinformation - GIS Prof. Dr. M. Rösler Prof. Dr. J. Kickler V: Prof. Dr. W. Stempfhuber K: Prof. Dr. U. Ripke G: Prof. Dr. R. Wagner Prof. Dr. W. Meyn Prof. Dr. M. Rösler Prof. Dr. P. Pohlmann Prof. Dr. W. Meyn Geodäsie: Prof. Dr. K. Hehl Geoinformatik und Kartographie: Prof. Dr. M. Möller Prof. Dr. R. Schomacker 3 Organisation der Lehre 3.1 Stundenplan Den Stundenplan für den Studiengang, in dem Sie lehren, können Sie für die jeweiligen Semester unter abrufen. Unter ihrem Namen können Sie auch ihren persönlichen Plan abrufen, dort finden Sie auch ihre Lehrkraftnummer und in welchem Raum ihre Lehrveranstaltung stattfindet. Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 5

6 Beachten Sie bitte den der Raumnummer beigefügten Buchstaben, der das Gebäude bezeichnet (siehe Lageplan unter A: Haus Beuth B: Haus Gauß C: Haus Grashof D: Haus Bauwesen T: TOP Tegel (die Räume der BeuthHS sind dort im Haus G untergebracht) Aufgrund von Bauarbeiten am Haus Bauwesen finden z. Zt. einzelne Vorlesungen in Containern statt, die vor dem Haus Bauwesen aufgestellt sind. Änderungen der Zeit oder des Raumes dürfen nur über das Veranstaltungsbüro (siehe auch 3.2) erfolgen, um Kollisionen innerhalb eines Semesters zu vermeiden. 3.2 Räume Die für die Lehrveranstaltungen erforderlichen Räume werden Ihnen zugewiesen (s. Stundenplan). Sollten sich diese als zu klein erweisen, fragen Sie im Büro der Hochschuleinsatzplanung nach, ob es eine Alternative gibt. Frau Krüger Tel.: hep@beuth-hochschule.de Hochschuleinsatzplanung, Haus Beuth, Raum A 52, Luxemburger Straße 10, Berlin 3.3 Veranstaltungsformen und inhalte Grundsätzlich werden zwei Veranstaltungsformen unterschieden: SU = seminaristischer Unterricht Dieser entspricht einer Vorlesung mit integrierten Rechenbeispielen und ist für 44 Studierende konzipiert Ü = Übung Dies kann eine praktische Übung (z.b. Vermessungsübung, Laborübung, EDV-Übung) oder eine Saalübung (z.b. Rechenaufgaben, Projektarbeit) sein. Übungsveranstaltungen sind für 22 Studierende konzipiert. Ein Modul ist eine Lehreinheit. Diese kann sich aus 2 Teilmodulen (z.b. SU und Ü) zusammensetzen. Dabei wird unterschieden zwischen: P = Pflichtmodul Pflichtmodule müssen von allen Studierenden eines Studiengangs absolviert werden. WP = Wahlpflichtmodul Die Studierenden können Module aus einem Angebotskatalog wählen. Die Inhalte der Veranstaltungen gehen aus dem Modulhandbuch des Studiengangs hervor ( Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Modulen, z.b. die Prüfungsform und der Lehrumfang. Bei Modulen, die in zwei parallelen Zügen angeboten werden, stimmen Sie bitte die Lehrinhalte und Prüfungsmodalitäten untereinander ab, um für die Studierenden möglichst gleichartige Bedingungen zu erreichen. Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 6

7 3.4 Belegen von Lehrveranstaltungen Alle Lehrveranstaltungen, an denen Studierende teilnehmen wollen, müssen belegt werden ( 8 ORP). Mit der Belegung tritt für die Studierenden ein Prüfungsrecht sowie Prüfungspflicht ein. Die Belegung geschieht online innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu Beginn der Vorlesungszeit. Belegungen sind für Studierende ab dem zweiten Fachsemester in der Zeit vom 15. März bis 15. April bzw. vom 15. September bis 15. Oktober möglich. Innerhalb der Belegfrist können Studierende sich auch wieder aus der Belegliste streichen. Für Studierende im ersten Semester (Bachelor und Master) werden die Zeiten jedes Semester neu festgelegt und sind unter veröffentlicht. Kontrollieren Sie die Zahl der Belegungen online und teilen Sie bitte dem Dekanat oder dem/der Studiengangssprecher/in (s. unter 0) umgehend mit, falls die Belegzahl zu hoch oder zu niedrig (weniger als 8 Studierende) ist, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Weitere Informationen hierzu enthält Anlage 5.3. Der Zugang zum Belegsystem ist unter 4.3 beschrieben. Bitte drucken Sie sich nach Ende der Belegfrist (15. April bzw. 15. Oktober) ihre Teilnehmerliste aus, damit können Sie bei den Prüfungen nachvollziehen, ob der/die Studierende an der Prüfung teilnehmen darf. Module, die mehrfach und von verschiedenen Lehrkräften angeboten werden, sollen möglichst gleich stark besetzt sein. Da jede Lehrkraft nur die eigenen Module im Belegsystem einsehen kann, werden Sie gebeten, den Kontakt zu den Lehrkräften der Parallelveranstaltung aufzunehmen und eine einvernehmliche Abstimmung über die Belegsituation herzustellen. Nach Ablauf der Belegfrist ist eine Nachbelegung nur möglich, wenn der/die Studierende das Fristversäumnis schriftlich nachvollziehbar begründen kann und dies der zuständigen Lehrkraft nachweist. Erkennen Sie den Grund an, dann tragen Sie den/die Teilnehmer/in auf der online - Notenliste nach ( 8 Abs. 3 ORP, siehe auch 3.6). Die Notenliste wird zum Ende der Vorlesungszeit (1. Prüfungszeitraum) und zum 16. März bzw. 16. September (2. Prüfungszeitraum) freigeschaltet, der Zugang erfolgt wie zum Belegsystem. Belegrücktritt Belegungen sind verbindliche Prüfungsanmeldungen. Studierende können nach 13 RSPO 2012 von der Belegung zurücktreten, sofern in dem Modul noch keine Prüfungsleistung (Teilleistungsnachweis) absolviert oder angefangen wurde. Die Rücktrittsfrist endet am (Wintersemester) bzw (Sommersemester). In der Belegliste können die Lehrenden den Rücktritt ausschließen, sobald eine Prüfungsleistung begonnen wurde. Bitte führen Sie diesen Schritt umgehend nach erfolgter Prüfungsleistung aus. 3.5 Leistungsnachweise, Tipps für Klausuren In der Regel werden für die Leistungsnachweise zwei Termine angeboten. Ein erster Termin am Ende der Vorlesungszeit (letzter Prüfungstermin ist der letzte Vorlesungstag) und der zweite Prüfungstermin ab dem 16. März (Wintersemester) oder 16. September (Sommersemester) bis zum letzten Werktag des betreffenden Semesters (Semesterende ist am oder 30.9.). Fällt der Fristbeginn auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt die Frist mit dem darauf folgenden Werktag. Für die Klausuren des zweiten Prüfungszeitraums wird im Laufe des Semesters ein koordinierter Terminplan erstellt. Sollte der Raum der Lehrveranstaltung sich für die vorgesehene Prüfung nicht eignen, reservieren Sie bitte über das Veranstaltungsbüro (vrp@beuth-hochschule.de, siehe auch 3.2) einen der Teilnehmerzahl entsprechenden Raum. Beachten Sie bitte die dafür gültigen Termine (siehe Art und Umfang der Prüfungen orientieren sich an den Modulbeschreibungen ( Die Modalitäten für die Leistungsnachweise (Termin, Umfang, mit/ohne Un- Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 7

8 terlagen / Rechner etc.) müssen innerhalb der Belegfrist den Studierenden schriftlich mitgeteilt werden. Das kann z.b. im Lernraumsystem moodle (Abschnitt 3.7) oder per Aushang erfolgen. Die Studierenden müssen sich zu Beginn der Klausur ausweisen und dazu ihren Studierendenausweis und Personalausweis mitbringen. Sowie die Klausuren ausgeteilt wurden, haben die Studierenden den Prüfungsversuch begonnen, wer jetzt den Raum verlässt, erhält eine 5,0. Die für die jeweilige Aufgabe erreichbare Punktezahl sollte auf dem Aufgabenblatt angegeben sein. Beurteilungen müssen nachvollziehbar sein. Bei Punktebewertung muss die erreichbare sowie die vergebene Punktezahl angegeben werden. Auf den Klausurbögen ist von den Studierenden anzugeben, ob es sich um einen dritten Versuch handelt (am besten schon ein Kästchen auf der Klausur zum Ankreuzen vorsehen). Sollte dies der Fall sein, ist bei einer nicht ausreichenden Note (5,0) eine Zweitbeurteilung im Dekanat zu beantragen und auf der Klausur zu vermerken. Während der Klausur hat eine Lehrkraft Aufsicht zu führen. Diese darf den Klausurraum nicht verlassen, denn nur sie darf Entscheidungen über Täuschungsversuche treffen. Ferner achten Sie bitte darauf, dass die Prüflinge nicht gestört werden (Handy, Geräusche, Lärm). Fordern Sie die Studierenden zu Beginn auf, alle elektronischen Geräte auszuschalten! Mit den Studierenden muss ein zeitnaher Termin nach der Klausur für die Rücksprache bzw. Rückgabe vereinbart werden. Die Klausuren sind den Studierenden auszuhändigen, ausgenommen bei nicht ausreichender Note im dritten Versuch. In diesem Fall bleibt das Original der Klausur bei Ihnen, die/der Studierende erhält auf Wunsch eine Kopie. Unter Berücksichtigung von Klagefristen (1 Jahr) sowie möglichen Verzögerungen im Rechtsverfahren empfehlen wir folgende Aufbewahrungsfristen: Klausuren, Protokolle von mündlichen Prüfungen, Hausübungen: allgemein: 2 Jahre im 3. Versuch nicht bestanden: 3 Jahre Abschlussarbeiten: 3 Jahre Sie können Unterlagen zur Vernichtung im Dekanat abgeben. Wurde zu einer Lehrveranstaltung bereits mindestens eine ausreichende Leistung nachgewiesen, so ist eine Wiederholung der Leistungsbeurteilung (z.b. zur Notenverbesserung) in keinem Fall zulässig ( 8 Abs. 5 ORP). 3.6 Noteneingabe online Wer gibt die Noten ein? Wo werden die Noten eingegeben? Was kann eingegeben werden? Die zuständige Lehrkraft Bei Veranstaltungen, die sich zwei oder mehrere Lehrkräfte teilen, wird nur eine gemeinsame Notenliste ausgefüllt. Die verbleibenden Notenlisten bleiben unangetastet. Online von jedem Rechner mit Drucker möglich URL: Beurteilung der Semesterleistung Nachtrag von Prüfungsteilnehmern/innen (Matrikel-Nr.) nur in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlicher Beantragung bei dem/der Dozent/in (siehe 3.4 am Ende) Das Login-Verfahren für die Lehrkraft ist unter 4.3 beschrieben. Für die Eingabe der Prüfungsergebnisse ist die zulässige Beurteilungsform (1,0.5,0 und o.e. bzw. m.e.) bereits vorgegeben. Bitte beachten Sie, dass es getrennte Notenlisten für SU und Ü gibt, die beide ausgefüllt werden müssen. Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 8

9 Nach Erfassung aller vorliegenden Prüfungsergebnisse muss die Liste gedruckt und von der Lehrkraft ausschließlich auf der letzten Seite unterschrieben werden. Bitte geben Sie die Notenlisten termingerecht im Dekanat ab. Die Noteneingabe erfolgt zeitnah 8 Werktage nach Ende der Prüfungszeiträume. In besonderen Ausnahmefällen (Korrektur/Fehlen der Note) können von der Lehrkraft Besondere Studienscheine für die Studierenden ausgefüllt werden. Diese erhalten Sie im Dekanat. Der Schein muss von der Dekanin unterschrieben werden. Tragen Sie Ihre Noten nicht termingerecht ein, werden diese nicht in die Studiendokumentation der Studierenden aufgenommen. Für Studierende im Zulassungsverfahren zur Abschlussarbeit können fehlende Noten zur Nichtzulassung führen. Die Beschwerden darüber führen zu einer erheblichen Belastung im Dekanat. Bitte geben Sie auf jeden Fall die ausgedruckten Notenlisten zum Vorlesungsende ab, auch wenn kein(e) Student(in) einen Prüfungsversuch unternommen hat. 3.7 Moodle Unter Lms.beuth-hochschule.de/moodle/ können Sie einen Moodlekurs zu Ihrer Veranstaltung beantragen. Moodle ist eine Lern-Plattform. Moodlekurse können genutzt werden, um den Studierenden Unterlagen und Dokumente online zur Verfügung zu stellen, z. B. der Lehrplan, Prüfungsmodalitäten, Prüfungsergebnisse, Vorlesungs- und Übungsunterlagen. Es können aber auch Übungen und Prüfungen über Moodle stattfinden. Hilfen zur Benutzung von Moodle sind online verfügbar, es werden regelmäßig Infoveranstaltungen zu Moodle angeboten. 3.8 Zentrale Dienste Kopierarbeiten (Skripte, Klausuren) können Sie im Copycenter, Haus Bauwesen, Raum D 103 ausführen lassen. Bitte lassen Sie die Arbeiten über den Fachbereich III, Konto 3050 abrechnen. Im Haus Bauwesen befindet sich eine gut ausgestatte Fachbibliothek, die allen Lehrenden offen steht. Ein Bibliotheksausweis kann direkt vor Ort ausgestellt werden. Die Bibliothek bietet auch die Möglichkeit, DIN-Normen für Lehrzwecke zu recherchieren. 3.9 Termine und Fristen Bitte beachten Sie die Termine unter Anlage 5.1. Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 9

10 4 Für Lehrbeauftragte 4.1 Abrechnung von Lehraufträgen Lehrbeauftragte erhalten zu Beginn des Semesters einen schriftlichen Lehrauftrag, aus welchem die zu haltende Veranstaltung hervorgeht. Geben Sie diesen bitte unterzeichnet zeitnah dem Dekanat zurück, damit er gültig wird. Nach Ableistung der Lehrverpflichtung reichen Sie bitte den ausgefüllten Abrechnungsbogen (abrufbar unter Formulare der Haushaltsabteilung ( im Dekanat des FB III ein. Es können nur die durchgeführten Lehrveranstaltungen abgerechnet werden. Zeitliche Aufwendungen für Prüfungen (Klausurvorbereitung und -korrektur) können leider nicht vergütet werden. Bei Lehrveranstaltungen, die mit mehr als 10 v. H. über der Sollstärke (SU: 44, Ü: 22, siehe 3.3) eines Unterrichtszuges abgehalten werden, wird ein Honorarzuschlag von 10 v. H. gewährt. Hierfür ist die gesonderte Bestätigung durch den Dekan / die Dekanin des betreffenden Fachbereichs erforderlich. Auf dem Abrechnungsformblatt ist ggf. der Anspruch zu formulieren. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Dekanat des FB III zur Verfügung. 4.2 Betreuung von Abschlussarbeiten Als Lehrbeauftragte(r) dürfen Sie auch Abschlussarbeiten betreuen. Vielleicht haben Sie Themen, die Sie interessieren und die Sie gerne von Studierenden bearbeiten lassen möchten. Dann geben Sie dies den Studierenden bitte bekannt. Ihren Betreuungswunsch bestätigen Sie der/dem Studierenden durch Ihre Unterschrift auf dem Antragsbogen. Für die Betreuung von Abschlussarbeiten erhalten Sie einen gesonderten Lehrauftrag, der wie folgt vergütet wird: - Bachelorarbeit: 190,00 - Masterarbeit: 304,00 Hinzu kommen jeweils 19,00 für die zugehörige mündliche Abschlussprüfung. 4.3 Web-Account Für die Zeit Ihres Lehrauftrages erhalten Sie eine Hochschul- -Adresse. Diese erlischt 6 Wochen nach Semesterende. Den Zugang zum Hochschulserver können Sie im Hochschulrechenzentrum beantragen Service-Büro des HRZ Tel: , hrz@beuth-hochschule.de Haus Bauwesen, Raum D E38c Sie können sich unter in das Beleg- und Notensystem einloggen. User Passwort = Vorname_Name = Lehrkraftnummer (soweit noch nicht von der Lehrkraft geändert) Bitte ändern Sie Ihr Passwort, um den unberechtigten Zugang zu den Notenlisten auszuschließen. Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 10

11 5 Anlagen 5.1 Terminkalender 5.2 Hinweise für die Klausurdurchführung 5.3 Hinweise zur Überbelegung von Modulen Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 11

12 Terminplanung WiSe 2015/2016 Anlage 5.1 Leitfaden für Lehrende am FB III SEMESTERORGANISATION, TERMINE Semestertermine Semesterbeginn: Donnerstag, Semesterende: Donnerstag, Vorlesungsbeginn: Montag, Vorlesungsende: Samstag, Vorlesungsfreie Tage: Donnerst., Samstag, , Mittw., ab Uhr Mittwoch, bis Samstag, Orientierungseinheit (Erstsemesterveranstaltung) Donnerstag, :15-12:45 Zentrale Begrüßung durch Präsidium Ingeborg-Meising-Saal 13:00-14:00 Begrüßung Studiengänge Bau (Heimann + alle HL Bau) Beuth Halle 13:00-14:00 Begrüßung Studiengänge VKG (Domnick + alle HL VKG) H1 Studiengangsbezogene Informationsveranstaltungen 14:15: BA Bauingenieurwesen-Bau ( Rösler) Beuth Halle 14:15: BA Umweltingenieurwesen-Bau (Kickler) D :15: BA Geoinformationswesen (Hehl/Schomacker/Ripke) D :15: MA Urbane Infrastrukturplanung - VW (Pohlmann) D :30: MA Konstruktiver Hoch- und Ingenieurbau (Rösler) D :30: MA Geoinformation (Möller/Resnik) D :30: MA Umweltinformation GIS (Schomacker) D 418 Laborrundgänge: 15:30: Bachelor VKG, gruppenweise Abholung: D :30: Bachelor Bau, gruppenweise Abholung: Beuth Halle Freitag, :00-10:00: ZBG-Einführung Studiengänge Bau und VKG (Höft) Ingeborg-Meising-Saal 14:00 15:00: ZBG-Einführung Studiengänge Wi.-Ing. (Höft) H1 Fachschaft 10:30 12:00: Live-Belegung EDV-Labore 12:30-14:00: Campus-Rallye H1 14:00-15:00: Erstsemesterbrunch mit Preisverleihung Beuth Halle Hochschultag: Mittwoch, Absolvent/-innenfeier: Freitag, Weihnachtsfeier: Freitag, Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 12

13 TERMINE FÜR PRÜFUNGEN UND BELEGUNGEN 2. Prüfungszeitraum des SoSe 2015: Schließung des Notenportals: Montag, Abgabe der Notenlisten bis: Montag, Belegfristen WiSe 2015/2016: (höhere Semester) (Erstsemester) (Studium Generale) Bei zu geringen oder zu hohen Belegzahlen bitte dringend Zwischenstandsmeldung im Dekanat! 1. Prüfungszeitraum WiSe 2015/2016: Schließung des Notenportals: wird noch bekannt gegeben Abgabe der Notenlisten: wird noch bekannt gegeben 2. Prüfungszeitraum WiSe 2015/2016: Schließung des Notenportals: wird noch bekannt gegeben Abgabe der Notenlisten: wird noch bekannt gegeben Prüfungsanmeldungen für das SoSe 2016: Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung im Dekanat: bis Freitag, HOCHSCHULLEHRERVERSAMMLUNGEN / SITZUNGSTERMINE Hochschullehrerversammlungen: alle HL Donnerstag, , 08:30 Uhr, D 440 nur VKG Mittwoch, , 14:15 Uhr, D 409 alle HL, Klausurtagung Montag, , ganztägig nur Bau Mittwoch, , 14:15 Uhr, D 409 alle Laborleiter/in Mittwoch, Laborleitersitzung, 14:15 Uhr D 409 Mitarbeiter/innenversammlung: Mittwoch, , 14:00 Uhr, D 409 FBR-Sitzungen: 149. FBR-Sitzung Mittwoch, FBR-Sitzung Mittwoch, FBR-Sitzung Mittwoch, FBR-Sitzung Mittwoch, FBR-Sitzung Mittwoch, FBR-Sitzung Mittwoch, TERMINE SOSE 2016 Semesterbeginn: Freitag, Semesterende: Freitag, Vorlesungsbeginn: Info folgt Vorlesungsende: Donnerstag, Vorlesungsfreie Tage: Freitag, , Freitag, bis Samstag, Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 13

14 Anlage 5.2 Leitfaden für Lehrende am FB III 5.2. Hinweise für die Klausurdurchführung Bitte in jedem Fall einhalten Empfehlungen und Beispiele 1. Vorbereitung 1.1 Mitzunehmende Unterlagen: ausreichend Kopien der Klausur, Tacker, Belegliste bedarfsweise Taschenrechner und Korrekturstift ggf. vorbereitetes Klausurpapier mitnehmen (liegt im Vorbereitungsraum D 410 bereit), siehe auch Klausur: Bearbeitungsdauer und Notenschema im Kopf der Klausur angeben. Namen, Matrikelnummer und Zustimmung zum Notenaushang abfragen. Erreichbare Punktzahl zu den einzelnen Aufgaben angeben 1.3 Sitzordnung: Tische sollten nach Möglichkeit einzeln mit Lücke zum Nachbartisch stehen. Plätze einteilen, insbesondere Gruppen trennen z.b. Tische mit Aufklebern nummerieren und Platznummern zuordnen, dabei Nummer in der Belegliste notieren Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 14

15 2. Ansagen an die Studierenden 2.1 Lichtbildausweis und Studentenausweis bereitlegen 2.2 Unerlaubte Hilfsmittel definieren. Handys, Smartphones und andere elektronische Geräte sind nicht erlaubt Elektronische Geräte während der Klausur ausschalten Nur echte Taschenrechner sind erlaubt, nicht z.b. die Taschenrechnerfunktionen von Handys 2.3 Nur zugelassenes Papier benutzen Papier einseitig beschreiben und beschriebene Blätter umdrehen lassen Bitte den Studierenden rechtzeitig vor der Klausur zur Beachtung mitteilen Bitte den Studierenden rechtzeitig vor der Klausur zur Beachtung mitteilen Unerlaubte Hilfsmittel in die Taschen räumen. Jacken und Taschen vom Tisch räumen, noch besser: vorne an die Tafel legen Keine roten/grünen Stifte verwenden (entsprechend der Korrekturfarbe) Kontrolle des mitgebrachten Papiers der Studierenden. Ggf. durch Stempel kennzeichnen und freigeben. Oder farbiges oder gestempeltes Papier austeilen (liegt im Raum D 410 bereit) 2.4 WC-Besuche nur einzeln zulässig Studierende vor dem Austeilen der Klausur zum WC lassen Bei Klausuren bis zu einer Dauer 90 Minuten sollten WC-Besuche möglichst vollständig unterbunden werden WC-Besuche protokollieren WC-Besuche sind nicht mehr möglich, sobald ein/e Student/in seine/ihre Klausur vorzeitig abgegeben hat 2.5 Nachfrage: Alle körperlich und geistig gesund? Antwort protokollieren. Im Falle einer negativen Antwort muss die Person den Raum verlassen Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 15

16 3. Durchführung 3.1 Klausur und ggf. vorbereitetes- Klausurpapier austeilen Der Klausurkopf enthält: - Name, Vorname, Matrikel-Nr. - Zustimmung zum Zensurenaushang - ggf. auch Prüfungsversuch 3.2 Kontrollen während der Klausur: - Sitzplan erstellen, Ausweise kontrollieren, Belegliste abhaken - Unterlagen der Studierenden nach erlaubten Hilfsmitteln überprüfen - Klausuraufsicht:Sitzplatz mit Überblick suchen, Studierende aktiv beaufsichtigen 3.3 Täuschungsversuche konsequent ahnden. Maximal eine Verwarnung, danach Einziehen der Klausur Uhrzeit Start und Ende an Tafel festhalten Klausurkopf zu Beginn der Klausur ausfüllen lassen Ggf. Aufgaben vorlesen, Besonderheiten ansprechen (z.b. Extrapunkte in Klammern) Protokoll führen, mindestens Sitzplan, ggf. auch besondere Vorkommnisse, WC-Besuche, Antwort auf die Frage nach der Gesundheit ggf. in letzter Reihe sitzen Täuschungsversuche werden in der FB-internen Studierendenakte vermerkt um Wiederholungstaten zu erkennen Note 5,0 und Meldung im Dekanat 3.4 Klausurabgabe: Rechtzeitige Abgabe sicherstellen Rechtzeitig das Ende der Klausur ankündigen Keine Klausurannahme nach Ablauf der Bearbeitungszeit Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 16

17 Anlage 5.3 Leitfaden für Lehrende am FB III 5.3 Hinweise zur Überbelegung von Modulen Studierende müssen die Module zu Beginn des Semesters online belegen. Die Belegzeit endet am 15. Oktober (Wintersemester) bzw. 15. März (Sommersemester). Die Belegung berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung. Es gelten folgende Planzahlen Vorlesungen (SU): 44 Studierende Übungen (Ü): 22 Studierende Aufgrund hoher Immatrikulationszahlen sowie aufgrund von Wiederholungen ist die Nachfrage nach den Modulen oft deutlich höher. In diesem Fall liegt es in der Entscheidung des Fachbereichs und der Lehrenden, die Teilnahme sinnvoll zu begrenzen. Eine maßvolle Überbelegung sollte dabei zugelassen werden, wobei zu beachten ist, dass viele Wiederholer das Modul nur wegen der damit verbundenen Prüfungsberechtigung belegen, zu den Vorlesungen aber oft nicht erscheinen, insbesondere in SU-Veranstaltungen. Hier können daher deutlich höhere Studierendenzahlen zugelassen werden. Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gibt Kriterien für die Begrenzung der Belegung an (RSPO 2012, 13 (8)). Sie können die Zulassungsbeschränkungen selber vornehmen oder von folgendem Angebot Gebrauch machen: Bei Kursen, mit deutlichen Überbelegungen, geben Sie an, wie viele Studierende Sie zulassen möchten (dabei SU bitte mindestens 50). Drucken Sie die Belegliste aus und schreiben Sie Ihren Vorschlag zur maximalen Teilnehmerzahl darauf. Geben Sie diese Liste rechtzeitig vor Ablauf der Belegfrist (s. oben) im Dekanat ab. Die Auswahl der Teilnehmer(innen) erfolgt durch das Dekanat unter Beachtung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Leitfaden für Lehrende am FB III Wintersemester 2015/16 Seite 17

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