Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr Donnerstag, den Juli Mai Jahrgang KUNST IM RATHAUS In der Reihe Kunst im Rathaus eröffnete Verbandsbürgermeister Steffen Unger am Montagabend die aktuelle Ausstellung mit Werken von Ehrhard Hütz unter dem Titel: Die Weinfeste der Verbandsgemeinde Alzey-Land, gezeichnet von Ehrhard Hütz. Die Reihe Kunst im Rathaus bietet wechselnden regionalen Künstlerinnen und Künstlern in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, ihre Werke in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung einem breiteren Publikum zu präsentieren. Bereits seit 1988 zeichnet Ehrhard Hütz die Ortsmotive für die Plakate der Verbandsgemeinde-Weinfeste und hat so insgesamt 28 Weinfeste bisher grafisch begleitet. 30 Jahre sind eine ganz schön lange Zeit, stellt Hütz au- Verbandsbürgermeister Steffen Unger mit dem Künstler Ehrhard Hütz genzwinkernd in seiner Eröffnungsrede fest, da ist ganz schön was zusammengekommen. Die Ausstellung zeigt alle bisherigen Ortsmotive und passt so thematisch zum 30. Jubiläum der Verbandsgemeinde-Weinfeste in diesem Jahr. Selbst bezeichnet sich Hütz gerne schon mal als Berufs- Regionalisten, er betreibe sozusagen rheinhessische Heimatkunde mit dem Zeichenstift. Geboren 1949 in Worms, lebt der Künstler heute in Gau-Heppenheim, sein künstlerisches Wirken durchzieht aber ganz Rheinhessen. Betrachtet man die verschiedenen Motive, so hat Hütz seinen Stil im Laufe der Jahre immer wieder ein wenig modifiziert: Immer das Gleiche zu machen, das wäre mir auf Dauer zu langweilig scherzt er. Aber trotzdem erkennt man immer den klassischen Hütz in seinen Zeichnungen. In den zahlreichen Motiven blickt Ehrhard Hütz oft mit einem Augenzwinkern auf die Eigenheiten der Rheinhessen, hält ihnen in seinen Karikaturen liebevoll den Spiegel vor. Aus den feinen Tuscheund Graphitzeichnungen spricht seine Liebe zum Detail. Mit der Feder fängt er das typisch rheinhessische Leben und die Menschen darin geschickt ein, findet in den rheinhessischen Orten das Prägnante, das Einzigartige. Einzigartig sind auch seine Oenorelle, mit Rotwein illustrierte Aquarelle, die entstanden, weil der Weißwein aus seiner Sicht zu Malen nicht taugt. Nicht nur die Bilder von Ehrhard Hütz sind spannend, ihm zuzuhören ist zudem auch noch recht kurzweilig. So schließt er seine Eröffnungsrede humorvoll mit dem Zitat eines befreundeten Winzers: Wein ist ja Rheinhessische Heimatkunde mit dem Zeichenstift doch nur durch den Rebknorzen gefiltertes Wasser und weil es so schön ist, gibt es noch ein Gedicht von Joseph von Eichendorff hinterher: Viel Essen macht viel breiter und hilft zum Himmel nicht. Es kracht die Himmelsleiter, kommt so ein schwerer Wicht. Das Trinken ist gescheiter, das schmeckt schon nach Idee. Da braucht man keine Leiter, das geht gleich in die Höh. Noch bis zum 1. Juli können interessierte Besucher die Zeichnungen des rheinhessischen Künstlers Ehrhard Hütz in den Räumen der VG Alzey-Land sehen. Text/Fotos: S.Si.

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Tel / an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene Minute Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Tel / Rhh. Fachklinik Alzey Tel / 500 N O T D I E N S T E Polizeiinspektion Alzey Tel /9110 Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Tel /9110 Pariser Straße 76 Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel / und rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich / Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey Tel / für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Stromversorgung EWR Netz GmbH Tel / bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser) Tel / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Tel /730 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Tel / Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / Aktion Leben für Alle e.v. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Schloßgasse 41, Alzey oder Tel / Ambulanter Krankenpflegedienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Tel / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey Tel / oder / ASH-Jugendscouts Kostenfreie Beratung für Jugendliche bis 25 Jahre zu Ausbildung, Arbeit, ALG, Bewerbungen und allgemein Dienstag, Uhr und Mittwoch, Uhr: Ulli Koblischeck, Dipl.-Sozialarbeiterin Tel / Mittwoch, 9-12 Uhr: Axel Ruckert, Dipl.-Sozialarbeiter Tel / Mainzer Straße 22, Alzey jugendscouts@ash-alzey.de, Facebook: Ash Alzey AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.v. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel / Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr, Angehörige: jeden 1. u. 3. Mi., Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen; in geraden Kalenderwochen Do Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel / Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel / Haus- und Familienpflege Tel / Betreuungsangebot in der Sonnenblume Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim - Do Uhr Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Rosendahl Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Tel / Ernst Wilhelm von der Au Tel / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel / Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di Uhr Tel.: Di. u. Do Uhr Tel / Evang. Sozialstation Alzey Josselinstr. 3 Tel / und Fax / Fibromyalgiegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. im Monat Mittagsgruppe: Uhr, Abendgruppe: Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch unbedingt anmelden) Info: Daniela Destradi Tel / oder Marlene Rothenmeyer Tel / B Ü R G E R S E R V I C E Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Tel / Europaring 18, Frankenthal Fax / info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Tel / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel / Fax / Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil 01 75/ hospiz@drk-kh-alzey.de Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / ,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Tel / Öffnungszeiten: Mo. - Mi Uhr, Fax: / Do Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: 0180/ für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Tel / Malteser Hilfsdienst e.v. Stadt Alzey Tel / Fax / Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel / Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Carmen Eichert und Heike Yalcin Tel / und -72 carmen.eichert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax / heike.yalcin@pflegestuetzpunkte.rlp.de Schaffhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Tel / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung Tel / Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Tel / Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Tel / Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel / Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey Tel / (neben kath. Kirche) oder / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreis verwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel / Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr Terminvereinbarung Tel / u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Tel / Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria VdK Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Tel / Do Uhr Fax / Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Hilfsverein Rheinhessen e.v. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do Uhr, Fr Uhr Tel / WEISSER RING e.v. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms Tel / g.fleissner@netwag.de Mobil / Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. u. Do Uhr Di. u. Do Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. und Do Uhr Di. und Do Uhr Uhr Gau-Odernheim April - Sept. Okt. - März Sa. (ganzjährig) Di. und Do Uhr Di. und Do Uhr Sa Uhr Sa Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Sitzung des Verbandsgemeinderates Am Montag, dem 23. Mai 2016 um Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land - Änderung Nr. 31/18 (Ausweisung von Sondergebieten Fotovoltaik in der Gemarkung Lonsheim zwischen der A 61 und der Bahnstrecke Bingen-Alzey) a) Verabschiedung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung für die Verfahren nach 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB) b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß 3 Absatz 1 BauGB 3. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land - Teilfortschreibung Windkraft Windpotenzialstudie a) Verabschiedung des Entwurfs der Teilfortschreibung für die Verfahren nach 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß 3 Absatz 1 BauGB 4. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land - Änderung Nr. 32/22 (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr westlich der B 271 in Ober-Flörsheim) a) Verabschiedung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung für die Verfahren nach 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß 3 Absatz 1 BauGB 5. Neubau Feuerwehrgerätehaus Alzey-Land Süd; Kostenbeteiligung 6. Energieprojekte der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Anstalt des öffentlichen Rechts Entwicklung der AöR 7. Rheinhessen-Tag a) Rückblick auf die Veranstaltung am 23. und 24. April 2016 b) Beratung und Beschlussfassung über eine mögliche Fortsetzung in den nächsten Jahren 8. Vergabe von Aufträgen Radwege a) Kettenheim Wahlheim b) Kettenheim Esselborn 9. Vorholz 1. Errichtung eines Ruheforstes 2. Forsthaus Vorholz (ehemalige Gaststätte) 10. DSL Breitbandausbau (schnelles Internet) Machbarkeitsstudie der Kreisverwaltung Alzey- Worms 11. Errichtung eines Fernwärmenetzes zur Beheizung der Liegenschaften Realschule Plus Gau- Odernheim, Petersberghalle, Bauhof und Kindertagesstätte Gau-Odernheim Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Innenrenovierung des Kirchturms der Simultankirche Gau-Odernheim, Gewerk: Elektroinstallation Auftraggeber: Ortsgemeinde Gau-Odernheim Die Ausführung der Arbeiten findet zu folgenden Terminen statt: Demontage, Installation neu EG: Beginn , Fertigstellung Installation neu OG/Dach: Beginn , Fertigstellung Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: Nachprüfstelle: Gau-Odernheim, den gez. Heiner Illing, Ortsbürgermeister 12. Sanierung der Heizungsanlagen in den Schulen Flomborn und Flonheim 13. Neufassung der Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt 14. Aufnahme von Fundtieren und sichergestellten Tieren - Vertrag mit Tierheim 15. Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0); Rahmenbedingungen, Vorgehensweise der Verbandsgemeinde Alzey-Land und Antragstellung Dienstag, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey Besprechungszimmer Nr: 101, 1. OG Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Innenrenovierung des Kirchturms der Simultankirche Gau-Odernheim, Gewerk: Putz- und Malerarbeiten Auftraggeber: Ortsgemeinde Gau-Odernheim Die Ausführung der Arbeiten findet in der Zeit vom bis statt. Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: Nachprüfstelle: Gau-Odernheim, den gez. Heiner Illing, Ortsbürgermeister Dienstag, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey Besprechungszimmer Nr: 101, 1. OG Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Innenrenovierung des Kirchturms der Simultankirche Gau-Odernheim, Gewerk: Gerüstbauarbeiten Auftraggeber: Ortsgemeinde Gau-Odernheim Die Ausführung der Arbeiten findet zu folgenden Terminen statt: Gerüstaufbau: Beginn , Fertigstellung Gerüstabbau: Beginn , Fertigstellung Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: Nachprüfstelle: Gau-Odernheim, den gez. Heiner Illing, Ortsbürgermeister Dienstag, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey Besprechungszimmer Nr: 101, 1. OG Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms 16. Örtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Alzey-Land 17. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 18. Personalangelegenheiten 19. Mitteilungen und Anfragen Steffen Unger, Bürgermeister Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf einsehbar.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai 2016 Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen am Rheinland-Pfalz-Tag geschlossen Am Freitag, 3. Juni 2016, bleibt die Verwaltung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen in Alzey, Amtgasse 10, wegen des Rheinland-Pfalz- Tages geschlossen. In Notfällen ist unsere Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 0151/ jederzeit für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bekanntmachung Meldung der Weinund Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2016 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens Liter verfügen. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter Schaumwein vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2016 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Rechtsverordnung über das Naturdenkmal Eibe an der Kirche Bermersheim v.d.h. vom Aufgrund des 13 (6) Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in der Fassung vom (GVBL vom , S, 287) in der Ergänzung zu 22 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird verordnet: 1 Die in 2 näher bezeichnete und in dem als Anlage beigefügten Luftbild gekennzeichnete Eibe wird zum Naturdenkmal (ND) bestimmt. Es trägt die Bezeichnung: Eibe an der Kirche Bermersheim v.d.h.. 2 (1) Die Eibe befindet sich in der Gemarkung Bermersheim, Flur 1 Nr. 14. Der Standort des Baumes wird wie folgt bestimmt: Eibe: UTM RW HW (2) Das Naturdenkmal wird durch das Aufstellen oder Anbringen des amtlichen Schildes (auf der Spitze stehendes, grün umrandetes Dreieck, weiße Innenfläche mit fliegendem Seeadler mit Aufschrift Naturdenkmal in schwarzer Farbe) gekennzeichnet. 3 Schutzzweck ist die Erhaltung der Eibe als Einzelschöpfung der Natur und wegen ihrer hervorragenden Schönheit. 4 Am Naturdenkmal sind ohne Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde alle Maßnahmen und Handlungen verboten, die dem Schutzzweck ( 3) zuwiderlaufen, insbesondere 1. Maßnahmen oder Handlungen durchzuführen, die zu einer Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen, 2. das Entfernen von Ästen, das Beschädigen des Wurzelwerkes oder sonstige Störungen des Wachstums, 3. das Verändern der Standortvoraussetzungen des Baumes. 5 4 ist nicht anzuwenden auf die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordneten oder genehmigten Maßnahmen oder Handlungen, die der Pflege oder Entwicklung des Baumes dienen. 6 (1) Der Grundstückeigentümer oder zum Besitz oder zur Nutzung Berechtigte haben jede am Naturdenkmal erfolgte und ihnen bekanntgewordene Schädigung oder sonstige Veränderung der Kreisverwaltung Alzey-Worms unverzüglich anzuzeigen. (2) Die Anzeigepflicht gilt auch für Veränderungen, die zu Abwehr drohender Schäden getroffen werden mussten und Änderungen der Eigentums-, Besitz- und Nutzungsverhältnisse. 7 Der Eigentümer hat auf Anordnung zu dulden, dass Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung oder Entwicklung des Gebietes getroffen werden. 8 (1) Die Genehmigung nach 4 wird von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Alzey-Worms erteilt. (2) Ist für die Maßnahme auch nach anderen Rechtsvorschriften eine Zulassung durch eine andere Behörde erforderlich, so entscheidet diese Behörde im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde über die Zulassung. (3) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen, befristet oder unter Vorbehalt des Widerrufs, erteilt werden. 9 Ordnungswidrig im Sinne des 37 (1) Nr. 2 des Landesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 4 Nr. 1 Maßnahmen oder Handlungen durchzuführen, die zu einer Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen, 4 Nr. 2 das Entfernen von Ästen, das Beschädigen des Wurzelwerkes oder sonstige Störungen des Wachstums, 4 Nr. 3 das Verändern der Standortvoraussetzungen des Baumes. 6 Abs. 1 seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt. und 2 10 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey, gez. Ernst Walter Görisch, Landrat Anlage siehe nächste Seite Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 Bechtolsheim@ewr-internett.de oder gemeinde-bechtolsheim@ewr-internett.de

5 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Amtlicher Teil Seite 5 Anlage: Luftbild und Karte mit Standortskennzeichung Naturdenkmal (ND RVO vom Eibe an der Kirche Bermersheim vor der Höhe, Gemeinde: Bermersheim.v.d.H. (Flur 1 Nr.14) Bornheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / Fax / buergermeister@bornheim-rheinhessen.de Dintesheim Ortsbürgermeister Arnd Stegemann Freitag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon / dintesheim@t-online.de M 1 : Übersichtskarte Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / info@bermersheim-vdh.de Rechtsverordnung über das Naturdenkmal Eibe an der Kirche Bermersheim v.d.h. vom Siehe im grünen Rahmen auf Seite 4 und 5. Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de kiga-biebelnheim@gmx.de Widmung und Benennung einer Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Biebelnheim Gemeindestraße Steinstraße Aufgrund der 3 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 124) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Biebelnheim in öffentlicher Sitzung am beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 17 Nr. 317 von Am Pilgerpfad in Steinstraße umzubenennen und zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorstehende Widmung und Benennung der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Alzey, Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Biebelnheim Steffen Unger Bürgermeister *) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey (Zimmer 213) eingesehen werden. Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem um Uhr, findet im Ratssaal der Gemeinde eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Auslobung des Logo-Wettbewerbs 3. Genehmigung des Haushalts 2016 Mitteilung 4. DE-Maßnahme Römer Beratung und Beschlussfassung a) Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erstellung des Bodengutachtens b) Vergabe der Statik des Pavillons c) Vergabe des Ergänzungsvertrags mit Planungsgemeinschaft Wolf Engelhardt (Leis - tungsphase 5-9) 5. Friedhof a) Neukalkulation der Friedhofsgebühr Beratung und Beschlussfassung b) Verbesserung des Friedhofsweges Beratung und Beschlussfassung 6. AöR Alzey-Land Jahresabschluss 2015 Beratung und Beschlussfassung 7. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ute Klenk-Kaufmann Ortsbürgermeisterin Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai 2016 Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / kontakt@gemeinde-esselborn.de Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / 2 34 Privat / Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / info@flonheim.de Kindertagesstätte: kita@flonheim.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Ausbau Mainzer Straße beginnt Ab Montag, den beginnt die Firma Waldmann mit dem Ausbau der Mainzer Straße. Die Mainzer Straße wird ab diesem Zeitpunkt von der Katholischen Kirche bis zur Kreuzung Hinterstraße für den Verkehr komplett gesperrt. Im 1. Bauabschnitt von der Hinterstraße bis zum Anwesen Rupp ist die Straße nicht mehr befahrbar, da in diesem Bereich die alte Fahrbahndecke ausgebaut wird und die Kanalhausanschlüsse erneuert werden. Von der Katholischen Kirche bis zum Weingut Rupp ist die Straße für den Anliegerverkehr noch befahrbar, da dieser Bereich erst im 2. Bauabschnitt ausgebaut wird. Wir bitten alle Fahrzeugbesitzer in dem betroffenen Ausbaubereich ihre Fahrzeuge auf dem Friedhofsparkplatz, Friedhofsweg zu stellen wo während dieser Zeit das zeitlich befristete Parken aufgehoben wird. Bereits ab Montag, den sind die Grundstücke im 1. Bauabschnitt nicht mehr befahrbar, da hier bereits die Bürgersteige ausgebaut werden. Wir bitten die Anlieger, dass sie ihre Fahrzeuge aus dem umliegenden Parkflächen bzw. auf dem Friedhofsparkplatz parken. Sobald der 1. Bauabschnitt fertiggestellt und wieder befahrbar ist, wird mit dem 2. Bauabschnitt der Mainzer Straße begonnen. Für Fragen um den Straßenausbau steht Ihnen die Gemeindeverwaltung während ihren Sprechstunden zur Verfügung. Ihr Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Sprechstunde im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20: Donnerstag Uhr Telefon / (nur donnerstags) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, den um 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 eine Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Wilfried Brück Ortsbürgermeister Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Helmut Matthäi Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / gau-heppenheim@ewr-internett.de Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde montags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Mittwoch und Freitag von Uhr Rathaus, Obermarkt 5 Telefon / 4 03 Fax / rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Siehe im gelben Kasten auf Seite 3. Rat beschließt einstimmig den viergruppigen Ausbau des neuen Kindergartens Vor allem unter dem Zeichen des Neubaus des Kindergartens stand die letzte Gemeinderatssitzung. Zunächst wies aber ein Bürger in der Einwohnerfragestunde auf ein Schlagloch in der Erhard-Falkner- Straße und eine baufällige Fassade in der Mainzer Straße hin. Dann folgte der Hauptpunkt des Abends. Aufgrund aktueller Zahlen des Jugendamtes fehlen bis zum Jahr 2019 zwölf Kindergartenplätze in Gau- Odernheim. Hierbei ist das geplante Neubaugebiet Vorstadt III aber noch nicht berücksichtigt. Deshalb wurde die dringende Empfehlung gegeben bei der Planung des neuen Kindergartens direkt eine vierte Gruppe zu berücksichtigen und zu bauen. Die Gesamtbaukosten würden sich hierbei auf ca. 2.1 Mio erhöhen und die vierte Gruppe mit ca bezuschusst. Der Rat beschloss den Bau dieser vierten Gruppe ebenso einstimmig, wie die Weiterverfolgung der vorgestellten Planung. Eine größere Diskussion gab es beim nächsten Punkt, dem Ankauf von m² innerörtlicher Flächen von der Bahn. Es handelt sich hierbei um den Abschnitt zwischen Alzeyer und Wormser Straße, auf dem der Radweg vor mehreren Jahren gebaut wurde. Das Grundstück gehört noch immer der Bahn, wobei der zugehörige Graben zur Überlaufentwässerung des Regenrückhaltebeckens in der Bahnstraße und zur Erlangung der wasserbaurechtlichen Genehmigung des geplanten Neubaugebietes Vorstadt III benötigt wird. Von ursprünglich geforderten 110 /m² konnte die Bahn auf 32,50 /m² heruntergehandelt werden. Bei 2 Gegenstimmen wurde das Angebot angenommen. Ca. 80 Gärten hat die Gemeinde an Kleingärtner zu einem Preis von 0,10 /m²/jahr verpachtet. Dieser Betrag ist seit vielen Jahren unverändert. Zugleich hat sich die Unsitte eingeschlichen, diese Gärten als billige Abstellflächen zu nutzen. Der Rat beschloss nun einstimmig die Pachten auf 0,20 anzuheben, sowie jede Nutzung außerhalb kleingärtnerischer oder freizeitaktiver Art zu unterbinden. Hübscher aussehen soll auch das Umfeld des Rathauses. Für 3.371,27 beauftragt die Gemeinde einstimmig die Fa. Dietrich in Alzey eine Müllbox auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus mit den Abmessungen von 3m x 1,50m und 2,50m Höhe zu bauen, die die bisher frei stehenden Abfalltonnen fassen soll. Außerdem soll noch, für Feste im Freien, eine Steckdose integriert werden. Ende Februar musste im Rahmen der Baumpflegearbeiten eine Eilentscheidung für zusätzliche Arbeiten in Höhe von getroffen werden. Grund waren u.a. die Witterung, die den normalen Einsatz eines Steigers nicht ermöglichte und gesetzliche Fristen die besagen, dass bis zum alle Arbeiten erledigt sein müssen. Zum Schluss teilte Bürgermeister Heiner Illing noch mit, dass vom Land im Rahmen der Dorferneuerung die letzte Zahlung für das Rathaus in Höhe von und die 2. Zahlung für den Kirchturm in Höhe von überwiesen wurde. Außerdem wurden die Mehrkosten des Kirchturms (Gerüst) anerkannt und werden mit gefördert. Am Rheinland-Pfalz-Tag in Alzey nimmt die Ortsgemeinde am Umzug mit einem Nachbau des sanierten Rathauses und einer Gruppe aus ca. 26 Personen mit Biedermeier-Kostümen teil. Am Schlossturm fallen immer wieder Steine herab und die VG wurde beauftragt schnellstens Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Heiner Illing Ortsbürgermeister Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon / Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@lonsheim.net Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Kita) Telefon / (Gemeindebüro) Mobil / buergermeister@mauchenheim-online.de

7 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Amtlicher Teil Seite 7 Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Urlaubsvertretung des Ortsbürgermeisters In der Zeit vom bis zum übernimmt der 1. Beigeordnete Norbert Lahm die Vertretung des Ortsbürgermeisters. Bernhard Hähnel Ortsbürgermeister Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Gernot Heck Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 2 61 Fax / Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Mobil / Fax / rathaus@ober-floersheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, um 20:15 Uhr, findet im Rathaus eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Erneute Beratung und Beschlussfassung bezgl. der Übernahme des anteiligen Jahresverlustes der AöR 2. Mitteilung und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Sascha Leonhardt Ortsbürgermeister Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim vom Der Gemeinderat von Ober-Flörsheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Ober-Flörsheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde Ober- Flörsheim (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufheben (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- und Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten soweit möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen. b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszufahren, d) Druckschriften zu verteilen e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom , GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Dienstleistungserbringer (Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter, usw.) haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen zu beachten. (2) Tätig werden dürfen nur solche Dienstleistungserbringer, die fachlich geeignet und in betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig sind. (3) Dienstleistungserbringern kann die Ausübung ihrer Tätigkeit von der Friedhofsverwaltung auf Zeit oder auf Dauer untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer nach vorheriger Mahnung gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßen hat. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich. (4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung Anderer ausgeschlossen ist. Die Dienstleis - tungserbringer dürfen auf dem Friedhof keinen Abraum lagern. Geräte von Dienstleistungserbringern dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (5) Dienstleistungserbringer haften gegenüber dem Friedhofsträger für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 16 Abs. 4. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer ver-

8 Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai 2016 rottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,60 m breit sein. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Die Größe der Gräber je Grabstelle für Erdbestattungen beträgt 2,20 m in der Länge und 1,10 m in der Breite. Urnengräber haben je Grabstelle eine Größe von 0,90 m in der Länge und 0,60 m in der Breite. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen vonei - nander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber, Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ers - ten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen oder Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, d) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des 7 Abs. 5 und des 14 nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgemacht. (5) Auf Antrag können Reihengräber in Wahlgrabstätten umgewandelt werden. Es bedarf der Zustimmung des Ortsbürgermeisters oder seines Vertreters. Bestehende Ruhe- und Nutzungszeiten bleiben von der Umwandlung unberührt. Es wird hierbei jedoch die derzeit gültige Abräumgebühr für die jeweilige Grabstätte erhoben - soweit diese noch nicht bezahlt wurde. 14 Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber ( 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach 16 Abs. 3. (3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfachgräber vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den, in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. 16 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) in Urnenwahlgrabstätten c) in Reihengrabstätten d) in Wahlgrabstätten bis zu 2 Aschen je Grabstelle. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. (4) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (5) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 17 Urnenreihengrabstätten (1) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten (Einzelgräber), die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (2) Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Urnenreihengrabstätte ist nicht möglich. 18 Urnenwahlgrabstätten (1) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. (2) Urnenwahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. (3) In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen je Grabstelle zwei Urnen beigesetzt werden. 19 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 20 Gestaltungsvorschriften (1) Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. (2) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in sei-

9 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Amtlicher Teil Seite 9 ner Gesamtanlage gewahrt wird. (3) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nichtzugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. (3) Auf Gräbern für Erdbestattungen sind Grababdeckungen/Grabplatten nicht zulässig. (4) Auf Urnengrabstätten sind Grababdeckungen zulässig, die die gesamte Grabstätte bedecken müssen. Feststehende und versenkbare Vasen für Blumenschmuck sind ebenfalls zugelassen. 6. Grabmale 21 Gestaltung der Grabmale (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen, insbesondere 20 Abs. 2, gelten jedoch uneingeschränkt. (2) Die Grabmale sollen nach Möglichkeit folgende Maße einhalten: a) auf Grabstätten für Erdbestattungen auf Einzelgräbern: Höhe bis 1,20 m, Breite bis 0,65 m, Mindeststärke bis 0,14 m bei mehrstelligen Grabstätten erweitert sich die Breite der Grabmale je Grabstelle um 0,65 m b) auf Urnengrabstätten Höhe: 0,60 m, Breite: 0,30 m (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Stelen mit folgenden Maßen zulässig: Höhe: 1,60 m, Länge und Breite: 0,30 m (4) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 3 zulassen, soweit er es unter Beachtung des 20 für vertretbar hält. 22 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. 23 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige baulich Anlagen entsprechend. 24 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder ein Teil davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 25 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 25 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/ und die sonstigen baulichen Anlagen/ nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zutragen. 7. Herrichten und Pflege von Grabstätten 26 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 20 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel ist nicht gestattet. (7) Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. 27 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird die Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 28 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.b. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge, der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter und unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf 2 Nutzungszeiten nach 15 Abs. 1 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 30 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofes sowie deren Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Friedhof entgegen den Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder den Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs.1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt, 4. als Dienstleistungserbringer die für den Friedhof geltenden Bestimmungen nicht beachtet hat ( 6 Abs. 1), 5. als Dienstleistungserbringer trotz Untersagung der Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhof gewerblich tätig war ( 6 Abs. 3), 6. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 7. Grabstätten nicht oder entgegen 20 und 26 bepflanzt, 8. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 22 Abs. 1), 9. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 25 Abs. 1), 10. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 23 und 24), 11. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 26 Abs. 6), 12. Grabstätten vernachlässigt ( 27), 13. die Leichenhalle entgegen 28 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) vom (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 32 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhofes und dessen Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

10 Seite 10 Amtlicher/Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Ober-Flörsheim, den gez. Sascha Leonhardt Ortsbürgermeister Offenheim Ortsbürgermeister Peter Odermann Mittwoch von Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon / 2 16 Mobil / info@offenheim.de Wahlheim Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Montag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon / Mobil / gemeinde-wahlheim@outlook.de Ende Amtlicher Teil ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Kirchengemeinden Gottesdienste Zeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharistische Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA = Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M = Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosenkranz; VAM = Vorabendmesse Katholisch: Albig: Sa., Uhr, VAM. Bechenheim: Mi., Uhr, MF. Bechtolsheim: Fr., 18 Uhr, RK; Uhr, Hl.M. Sa., Uhr, VAM. Mi., 18 Uhr, RK; Uhr, VAM. Bermersheim v.d.h.: So., Uhr, ökum. GD zum Hildegardtag. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Di., ENTFÄLLT Hl.M. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, HA mit KKMV; 10 Uhr, Ki-Wort-GD im Festzelt; Uhr, Vesper mit Reliquienprozession mit KKMV. Di., 18 Uhr, Maiandacht. Do., 9.30 Uhr, HA mit Prozession mit KKMV. Flomborn: Fr., 18 Uhr, EUF. Flonheim: Fr., Uhr, MF. Framersheim: So., Uhr, EUF. Freimersheim: So., 9 Uhr, EUF. Gau-Odernheim: So., Uhr, HA. Do. (25.5.), 10 Uhr, HA mit Prozession. Lonsheim: Di., Uhr, MF. Ober-Flörsheim: Sa., Uhr, VAM-EUF. Offenheim: Mo., 18 Uhr, RK; Uhr, MF. Weinheim: Fr., 19 Uhr, Maiandacht mit Kirchenchor. Do., 10 Uhr, HA mit Prozession mit KMV. Evangelisch: Albig: So., GDT. Bechenheim: So., 10 Uhr, GD. Bechtolsheim: Sa., Uhr, Trau-GD. So., 9 Uhr, GDT; 11 Uhr, KiGD. Bermersheim v.d.h.: So., Uhr, ökum. GD. Biebelnheim: So., 10 Uhr, KiGD; Uhr, GD. Dintesheim: Siehe Eppelsheim. Eppelsheim: So., 10 Uhr, Konfirmation mit AM. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, GD Kirchen-Café. Flonheim: So., Uhr, Gold. u. Diam. Konfirmation. Framersheim: So., 10 Uhr, Gold. Konfirmation. Freimersheim: So., 9 Uhr, GD. Gau-Heppenheim: So., Uhr, GDT. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GDA, Konfirmationsjubiläum. Kettenheim: So., Uhr, GD. Mauchenheim: So., 10 Uhr, GD. Nieder-Wiesen: So., 8.45 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Ober-Flörsheim: So., Uhr, GDT. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD Königs - kinder (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., 15 Uhr (14- tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. Verbandsgemeinde Familienpaten ein Erfolgsprojekt im Landkreis Alzey-Worms Vor einigen Tagen legten die Verantwortlichen den Jahresbericht zum Patenprojekt Pro Eltern im Landkreis Alzey-Worms den beteiligten Projektpartnern vor. Unter der Projektleitung des Diakonischen Werks Worms-Alzey gehören der Landkreis Alzey-Worms, die Stadt Alzey und die Verbandsgemeinde Alzey-Land zu den Partnern. Das Jahr 2015 brachte für das Patenprojekt eine dynamische Entwicklung. Es konnten weitere Paten gewonnen und geschult werden und es ergaben sich Pateneinsätze, die in der Aufgabenstellung an die Paten von der bisherigen Praxis abwichen. Erstmalig waren Familienpaten in einem Kindergarten und in einer Grundschule tätig. In beiden Fällen wurden einzelne Kinder in den Einrichtungen persönlich begleitet. Durch diese individuelle Unterstützung konnten die Paten dazu beitragen, dass diese Migrantenkinder schnell integriert und an das erforderliche Sprach- und Leis - tungsniveau herangeführt wurden. Diese Einsätze zeigen die umfangreichen Kompetenzen und das hervorragende Engagement der ehrenamtlich tätigen Paten. Wir wünschen uns für 2016, wieder engagierte Menschen, um sie für dieses besondere Ehrenamt zu gewinnen. Deshalb bieten wir in den kommenden Monaten wieder Basisschulungen für Familienpaten an. Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder unter In diesen praxisorientierten Schulungen stellen wir die unterschiedlichen Bedarfe der Familien nach Entlastung und Unterstützung heraus und beschreiben, wie wichtig das Engagement als Brücke zwischen Familien und professionellen Hilfen ist. Besonders gefreut haben sich die Projektverantwortlichen über zusätzliche Finanzspritzen Alzeyer Unternehmen. Die Zuwendungen kamen von der Stiftung der Volksbank Alzey-Worms eg und Faber Bau in Alzey. Mit diesen Mitteln konnten wir ein Familienfest fü- Patenfamilien mit ihren Kindern, den Familienpaten und Förderern ausrichten. Es war ein gelungener Nachmittag in der Weinkirche in Alzey-Weinheim. Eine Kollekte der Ev. Kirchengemeinde Armsheim ermöglichte weitere Schulungen für Paten, die sich besonders für Flüchtlingsfamilien einsetzen wollen. Die Unterstützung in der Flüchtlingsbegleitung erfordern erweiterte Schulungen für Flüchtlingshelfer. Als Ausblick für 2016 werden in dem Jahresbericht die Projekterweiterung in die Verbandsgemeinden Wöllstein und Eich genannt. Entsprechende Verhandlungen mit den jeweiligen Bürgermeistern werden geführt. E.T.-P. Bechenheim Anmeldung der neuen Konfirmanden Siehe unter Nieder-Wiesen. 5 Kräuter 5 Weine 5 Tapas Kulinarischer Dreiklang im Kräutergarten Dazu lädt Gartenführerin Birgit Bauer am 28. Mai nach Bechenheim ein. Beim Flanieren durch den Kneippgarten gibt es vielfältige Duft-, Würz-, und Heilkräuter zu entdecken. Zur Gartenführung kredenzt die Gastgeberin kleine, verführerische Köstlichkeiten zu genussvollem Wein. Gespickt mit Amüsantem und Wissenswertem aus dem Reich der Kräuter. Gewürzt mit Rosmarin, Salbei und Co. Ein idealer Ort, um mit allen Sinnen das Zusammenspiel von Kräutern und Wein zu genießen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Kostenpflichtig. Dauer: Uhr; Treffpunkt: Weingut & Kräuterhof Bauer Schwab, Hauptstraße 24, Bechenheim; Kontakt: Birgit Bauer, Tel oder info@weingut-bauer-kneippgar ten.de B.Her. Bechtolsheim Blumen für Fronleichnam Siehe unter Gau-Odernheim. Festgottesdienst zum Kirchenjubiläum Die Ev. Kirche in Spiesheim wird in diesem Jahr 170 Jahre alt. Sie wurde im Januar 1846 fertiggestellt und im Mai desselben Jahres feierlich eingeweiht. Aus diesem Anlass lädt der Kirchenvorstand am 21. Mai um Uhrt zu einem Festgottesdienst ein, der auch vom Ev. Posaunenchor begleitet wird. Die Ev. Kirche in der Schmiedstraße ist als eine von 16 sogenannten Mollerschen Landkirchen in Südhessen und Rheinhessen ein bauhistorisches Kleinod, eine wunderbare Orgel aus

11 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Nichtamtlicher Teil Seite 11 der Werkstatt Stumm erfüllt den lichten Innenraum mit ihrem Klang. Aus diesem Grund bieten wir im Anschluss an den Gottesdienst auch eine Kirchen- und Orgelführung an. Zudem soll an diesem Abend die Ausstellung Rheinhessische Ansichten mit Fotografien von Dr. Christoph Kern und unserem verstorbenen Freund Michael Ruhland eröffnet werden. Im Kirchgarten laden wir Sie noch auf ein Glas Sekt zu einem gemütlichen Beisammensein ein. Kirchenvorstand und Pfarrer freuen sich auf Ihr Kommen. Weitere Informationen unter www. e-bbes.de. Pfr.M.K. 21. Mai, Uhr Sonderausstellung Bechtolsheimer Straßengeschichte Anhand von alten Katasterplänen, Fotos und Schaustücken wird im historischen Glockenturm die Entwicklung des mittelalterlichen ganerbschaftlichen Straßendorfes erzählt. Geschichten von Häusern, Personen und Ereignissen zeichnen ein facettenreiches Bild der Region im Laufe der Jahrhunderte. Die Organisatoren stehen für Gespräche bereit. Zusätzlich gibt es einen Weinausschank. Veranstaltungsort: Museum im Glo - ckenturm (Turm neben der Simultankirche), Langgasse, Bechtolsheim, Veranstalter: Heimatverein Bechtolsheim e.v., Tel , vorstand@heimatverein-bechtolsheim. de, Eintritt frei. Wiederholung dieser Veranstaltung: 12. Juni. Red. Feuerwehrübung Unsere nächste Übung findet am kommenden Samstag, 21. Mai, um 18 Uhr statt. Wehrführung D.Du. Bermersheim v.d.h. FU Alzey-Worms Frauenfrühstück Siehe unter Sonstiges. Biebelnheim Blumen für Fronleichnam Siehe unter Gau-Odernheim. Festgottesdienst zum Kirchenjubiläum Siehe unter Bechtolsheim. 26. Mai, Uhr Biebelnheimer Kulturschlendern Auf einer besonderen Route durch Reilscher, Gässjer und über die Grad Gass erleben Sie mehr als 200 Jahre Biebelnheimer Ortsgeschichte(n). Erfahren Sie im Vorübergehen vom Versteck eines Räuberhauptmanns, von einem Frauenschicksal im Mittelalter oder von einem heilsamen Pilgerspital. Freuen Sie sich in den Winzerhöfen auf den aktuellen Weinjahrgang, dazu erwarten Sie regionale Köstlichkeiten. Ausgestellte Biebelnheimer Handwerks- und Gedankenkunst lädt in den beschaulichen Hofreiten zum Staunen und Nachdenken ein. Und wenn schließlich nicht nur Ihr Körper sondern auch Ihre Seele schlendert, spüren Sie womöglich etwas ganz Besonderes ein sanftes rhythmisches Pulsieren in der Luft. Das ist das sogenannte Biebelnheim-Phänomen : In besonderen Momenten wird hier das Herz und die Lebensart Rheinhessens spürbar. Wir freuen uns auf die amtierende rheinhessische Weinprinzessin Laura und unsere ehemaligen Weinmajestäten aus Biebelnheim, die uns bei einem offiziellen, geführten Rundgang um Uhr begleiten werden. Kommen Sie in unseren beschaulichen Rotweinort am Fuße des Petersbergs und lassen sich einfangen von der Atmosphäre aus 200 und mehr Jahren Ortsgeschichte. Eintritt frei! Veranstaltungsort: Ortsmitte Biebelnheim und umliegende Weinberge; Veranstalter: Ortsgemeinde Biebelnheim. Text/Bild: P.B. Eppelsheim Konfirmation in Eppelsheim Am Sonntag, 22. Mai, um 10 Uhr werden unsere diesjährigen Konfirmandinnen und Konfirmanden in einem festlichen Gottesdienst mit Abendmahl konfirmiert. Wir freuen uns mit folgenden Jugendlichen aus Eppelsheim: Moritz Beck, Lea Binz, Andrè Dobiasch, Lea Dobiasch, Nadine Girod, Anna-Lena Habeck, Christof Hirschmugl, Silas Meister, Johanna Marie Menzel, Angèlique Merk, Ronan Pfeifer, Sophie Schappert, Selina Schumann. Wir wünschen ihnen einen festlichen Tag im Kreise ihrer Familie und Gottes Segen für ihren Lebensweg. Der Kirchenvorstand Erbes-Büdesheim Anmeldung der neuen Konfirmanden Siehe unter Nieder-Wiesen. Esselborn V.H. Generalversammlung FVKG Siehe Wahlheim. Flomborn Wir fahren nach Berlin Einladung an alle Nicht-Flomborner Wie bereits berichtet, nimmt Flomborn am Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft im Bundesentscheid teil. Die Flomborner Bürgerinnen und Bürger sind zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen. Die Ortsgemeinde hat deshalb eine Busreise zusammengestellt. Wir werden mit zwei Bussen fahren. Ein Bus ist voll, im zweiten Bus gibt es noch einige wenige Plätze. Wir laden daher jetzt auch Bürgerinnen und Bürger aus unseren Nachbargemeinden ein, die Flomborn unterstützen möchten. Fahrt nach Berlin vom ; Leistungen: Hin- und Rückreise im modernen Reisebus; 3 Übernachtungen mit Frühstück, 3 Stunden Stadtrundfahrt, Besuch der Grünen Woche mit Preisverleihung; 225 Euro pro Person. Anmeldungen sind möglich während der Bürgermeistersprechstunde, dienstags zwischen Uhr und 20 Uhr. Eine Anzahlung von 100 Euro in bar bitte mitbringen. W.G.R. Seniorentreffen 60plus Zum Seniorentreff am Dienstag, den 24. Mai, um Uhr, laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemütlichen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und einem netten Programm ein. Auf Ihr Kommen und einen unterhaltsamen Nachmittag freut sich das Team vom Seniorentreff 60 plus. M.Str. Sie leiden unter Rückenschmerzen? Weitere Infos unter: Lassen Sie sich von Ihren Rückenexperten Karsten Kroll und Olaf Rauch beraten! Tanz Dich fit! Zumba-Kurs des TuS Flomborn startet wieder Am 24. Mai beginnt wieder ein neuer Zumba-Kurs für Anfänger und Fortgeschrittene. Jeden Dienstag von Uhr, unter der Leitung von Bianca Shadow, wird in der Gemeindehalle getanzt, geschwitzt und gelacht. Meldet Euch an und lasst Euch von Zumba mitreißen! Genauere Information zum Schnuppern und Anmelden erhaltet Ihr unter Tel Wir freuen uns auf Euch! I.G. Flonheim Fahnenschmuck am Weinmarkt vom Mai Der Flonheimer Weinmarkt ist seit 32 Jahren ein Höhepunkt in unserem Jahreskalender. Mit einem Programm, das geprägt ist von traditionellen Programmpunkten. Aber auch neue Ideen und immer wieder kleine Veränderungen machen ihn zum Anziehungspunkt für viele tausend Besucher aus nah und fern. Dieses Jahr wird am Samstag, den 28. Mai, unsere neue Weinkönigin Marie I. gekrönt. Zeigen Sie, dass wir uns auf unsere Gäste freuen und stolz sind auf Frühlingskonzert des EPC Flonheim Passend zum vergangenen frühsommerlichen Wochenende fand am Samstagabend das Frühlingskonzert des Ev. Posaunenchores (EPC) Flonheim unter der Leitung von Herbert Wafzig in der Adelberghalle statt. Mit modernen, klassischen und volkstümlichen Stücken zeigten die Musiker und Musikerinnen des EPC ihr vielseitiges Können. Die musikalische Reise begann mit Circle of Life aus dem Disney-Klassiker König der Löwen. Die Zuhörer wurden anschließend mit einem Potpourri von My Fair Lady in die Musicalwelt entführt. Auch moderne Stücke, wie Ross Roy oder Pacific Dreams von dem unter Blasmusikern bekannten Komponisten Jacob de Haan, durften am Konzertabend nicht fehlen. Die Polka Für unsere Kameraden rundete das Frühlingskonzert des EPC Flonheim ab. Die Zuhörer der gut gefüllten Adelberghalle honorierten die Leistung des Posaunenchores mit kräftigem Applaus und Standing Ovations und wurden mit zwei Zugaben belohnt. Auch die Jungbläser des EPC präsentierten sich am Abend des Frühlingskonzertes unter der Leitung von Anne Gosenheimer. Sie begeisterten das Publikum mit Probier's mal mit Gemütlichkeit aus dem Dschungelbuch und mit Pirates of the Caribbean aus dem gleichnamigen Film. Text: Ra.Fr./Foto: U.Rö.

12 Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai 2016 unser größtes Fest. Es wäre schön, wenn viele Häuser mit unserer Ortsfahne oder der Trullo-Fahne als Zeichen unserer Gastfreundschaft geschmückt werden. Die Ortsverwaltung Sperrungen am Weinmarkt Die Ortsverwaltung, das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, die Polizei und das Jugendamt haben sich im Vorfeld des Flonheimer Weinmarktes zusammengefunden und ein Sicherheitskonzept entwickelt, das den vielen Gästen das Feiern in rheinhessischer Gemütlichkeit ermöglichen soll, aber und im Besonderen auch den Bedürfnissen und den Belangen der Anwohner und Flonheimer Bürgern Rechnung trägt. Einen Teil dieser Maßnahmen umfassen Sperrungen und Halteverbote am Weinfestfreitag und Weinfestsamstag. Sie dienen der Sicherheit der Anwohner aber auch der Gäste um für Notfälle, insbesondere Rettungswege, freizuhalten. Auch wurde eine umfangreiche Umleitung für den Durchgangsverkehr eingerichtet. Die Ortsverwaltung bittet um Beachtung dieser Ge- und Verbote und deren Beschilderung. Die Ordnungskräfte werden diese überwachen und bei Verstoß ahnden. Die Ortsverwaltung Tag der offenen Tür beim GZV Flonheim Am Sonntag, dem 22. Mai, veranstaltet der Geflügelzuchtverein Flonheim ein Sommerfest verbunden mit einem Tag der offenen Tür. Der GZV lädt ab 10 Uhr in die Zuchtanlage Am Damm die Bevölkerung recht herzlich ein. Da im Moment die Brutsaison läuft, werden viele Küken und Jungtiere von edlem Rassegeflügel wie Pfauen, Hühner, Zwerghühner und Tauben zu bestaunen und auch zum Anfassen sein. Außerdem können Eier der verschiedenen Rassen bewundert werden. Fachkundige Züchter sowie der Zuchtwart werden interessante Einblicke in die Zucht und Haltung unserer gefiederten Freunde geben. Das leibliche Wohl der Besucher kommt ebenfalls nicht zu kurz: Es gibt Spießbraten und Bratwürste sowie nachmittags Kaffee und Kuchen. Außerdem gibt es jeden Freitag ab 18 Uhr knusprige Hähnchen im Vereinsheim. Der Stammtisch findet an jedem 1. Freitag im Monat statt, wozu jedermann herzlich eingeladen ist. Der GZV freut sich auf einen guten Besuch der besonders für Kinder sehr interessanten Veranstaltung. F.G. Framersheim Frauengymnastik fällt aus Die Gymnastikstunde für Frauen fällt am 23. Mai aus. Nächste Stunde ist am 30. Mai um Uhr in der Sporthalle. S.F. Freimersheim Generalversammlung FVKG Siehe Wahlheim. Gau-Odernheim Sitzung Petersbergteufel Gau-Odernheim Die nächste Sitzung des FCK Fanclub Petersbergteufel findet am Freitag, den 20. Mai, um 19 Uhr in der Gaststätte Zum Römer in Gau-Odernheim statt. Alle Mitglieder und Fans des FCK sind hierzu recht herzlich eingeladen. J.M. Blumen für Fronleichnam Das Fronleichnamsfest wird in diesem Jahr für die Pfarrgruppe Petersberg in Gau-Odernheim gefeiert. In den letzten Jahren haben Firmlinge oder Kommunionkinder einen Teppich in der Petersbergstraße gestaltet. In diesem Jahr wollen es die Firmlinge tun und bitten um Blumenspenden. Da Fronleichnam sehr früh ist und die Rosen noch nicht so üppig blühen, wird man sich über jedes Blütenblatt freuen. Die Blumen können am Mittwoch, den 25. Mai, bei Ursel Zulauf in der Petersbergstr. 21 abgegeben werden. Gerne werden sie auch abgeholt. Info bei Ursel Zulauf, Tel U.Z. Odernheim Jahre im Herzen Rheinhessens...lautet das Motto der Kostümführung am Samstag, den 28. Mai Begleiten Sie die Darsteller von Geschichtsverein und Realschule in historischen Gewändern durch den alten Stadtkern, lauschen Sie Anekdoten und Geschichten der vergangenen zwei Jahrhunderte und treffen dabei u.a. auf Waschfrauen, Freischärler und den Großherzog. Treffpunkt ist um 16 Uhr am Roßmarkt, der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Besucher, gerne auch in historischer Kleidung. Aus Planungsgründen erbitten wir eine Anmeldung per an t.ehlenberger@gmx.de oder telefonisch unter Tel T.E. Kettenheim Generalversammlung FVKG Siehe Wahlheim. Mauchenheim FWG Mauchenheim e.v - Fraktionssitzung Zur Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Mauchenheim e.v. laden wir Sie, am Dienstag, 24. Mai, um 20 Uhr, in die Gaststätte Balz, Freimersheimer Weg, Mauchenheim ein. Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen. Alle Interessierten sind ebenfalls herzlich willkommen. P.Sei. Nack Anmeldung der neuen Konfirmanden Siehe unter Nieder-Wiesen. Wandertag in Nack Nachdem diese Veranstaltung in den letzten Jahren immer viel Zuspruch erhielt, soll es auch in diesem jahr einen Wandertag geben. Als Termin wurde der Sonntag, 22. Mai, festgelegt. Die Uhrzeit für den Beginn der Wanderung ist 10 Uhr. Treffpunkt vor dem Bürgerhaus. Um die Vorbereitung besser planen zu können, wird von den Teilnehmer, nach Möglichkeit eine telefonische Anmeldung bei Michaela und Ralf Butty unter Tel erbeten. Die Tour umfasst einen Teil der Hiwweltourstrecke in Siefersheim mit der Wanderung um den Hornberg und zur Winzeralm. Natürlich sollen die Teilnehmer auch einiges über die Besonderheiten der Geologie und Fauna dieser Region erfahren. Geplant ist von Nack aus mit Traktoren und Planwagen nach Siefersheim zu fahren, um dort dann zu wandern. In einer Pause kann man sich mit Weck, Worscht und Woi sowie selbstgebackenem Kuchen und Kaffee stärken. Mit den Traktoren geht es dann wieder zurück nach Nack, ggf. mit gemütlichem Ausklang hinter dem Bürgerhaus. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger und sonstige Wanderinteressierte. Berhard Hähnel, Ortsbürgermeister Neues vom Gesangverein 1845 e.v. Nack Am 4. April fand die Hauptversammlung des Gesangvereins 1845 e.v. Nack statt. In dieser wurde eine neue Satzung beschlossen und ein neuer Vorstand gewählt. Der geschäftsführende Vorstand besteht nun aus Dr. Thorsten Wilke (Erster Vorsitzender und Kassenwart in Personalunion) und Stefanie Steinmann (Zweite Vorsitzende) sowie Stefanie Wilke (Schriftführung). Den aus dem Vorstand ausscheidenden Mitgliedern gilt der Dank der Versammelten für ihr großes Engagement und die zum Teil seit Jahren geleistete ehrenamtliche Arbeit. Wir freuen uns jederzeit über neue und sangeslustige Interessenten. Ganz neu gibt es im Gesangverein seit Januar eine Showtanzgruppe unter der Leitung von Sarah Becker, die mittwochs ab 20 Uhr in der Sängerhalle trainiert und noch weitere Tänzerinnen ab 18 Jahren sucht. Abschließend sei noch erwähnt, dass wir für die Vereinsgaststätte einen Pächter suchen, der mit Herzblut und einer pfiffigen Idee das örtliche Angebot in Nack bereichert. Egal, ob Sie nun ein kleines Einzelhandelsgeschäft, eine Pizzeria, ein Restaurant mit lokalen Spezialitäten oder ein Café eröffnen möchten Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Immobilie wird über Gas zentralbeheizt und hat eine Gesamtfläche von nahezu 40m² (ca. 20 Sitzplätze). Hinzu kommen noch eine Küche von 20,5m² und die sanitären Anlagen. Unter der Gaststätte befindet sich ein Keller als Lagerfläche. Interessenten für den Chor, für die Gaststättenpacht sowie für die Showtanzgruppe Imagine können sich bei Fam. Wilke, Tel , melden. S.Wi. Nieder-Wiesen Kultur- und Weinbotschafter Rhh. Samstags 15 Uhr in Rheinhessen Mit dem Auto durch den Wiesbach Nieder-Wiesen, ein Grenzdorf zum ehemaligen Königreich Bayern, hat viel Melissa aus Eppelsheim verteidigt EM Titel im Schwertkampf in Paris Vergangenes Wochenende fanden in Paris die 9. Europameisterschaften im Schwertkampf Sportschanbara statt. 220 Sportler aus 14 Nationen nahmen an den Wettkämpfen, welche im Pariser Vorort Maison- Lafitte stattfanden, teil. Dabei auch Deutschland und einige Alzeyer, wie auch Gau- Odernheimer Kampfsportler. Allen voran die Eppelsheimerin Melissa Schmeichel, welche in Alzey von deren Sensei (Trainer) Oliver Drexler optimal auf die EM vorbereitet wurde. Im Choken Morote (Langschwert/Kendostil) der Dan Klasse (Meisterklasse) blieb sie ungeschlagen. Nach Siegen gegen Frankreich, Italien, und Frankreich, siegte sie im Finale gegen Italien ohne Gegentreffer und konnte so überragend Europameisterin werden. Das Bild zeigt Melissa bei der Kihon Dosa, einer Schwertkampfform mit vorgegebenen Abläufen, die paarweise gegeneinander ausgeführt werden. Thorsten Grimm aus Alzey, der in Gau-Odernheim diesen Sport ausübt, war der einzige Deutsche überhaupt bei den Erwachsenen der Dan Kategorie (Meisterklasse), welcher sich plazieren konnte. Nach starken Vorkämpfen gegen Frankreich, Russland und Italien, verlor er nur im Finale der Kurzschwert Kategorie hauchdünn gegen Franreich und wurde somit Vize Europameister. Bei den Junioren trumpften weitere Kämpfer aus Gau-Odernheim auf, Luca Haardt wurde Vize Europameister in der Kihon Dosa (Formenlauf), seine Schwester Alina konnte den Vize-Europameister sogar zwei Mal einheimsen, in der Kihon Dosa (Form) und Langschwert. Fazit: Ein Europameistertitel und vier Vize-Titel sprechen für die Arbeit der rheinhessischen Sportler. Die nächste EM findet in zwei Jahren in Minsk/Weißrussland statt). Text: O.D./Foto: Ul.K.

13 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Nichtamtlicher Teil Seite 13 Veranstaltungen Verbandsgemeinde Alzey-Land Erbes-Büdesheim , Uhr Birresemer Narre e.v. Generalversammlung Ev. Jugendheim Eppelsheim , 14 Uhr Kita am Effenkranz Sommerfest Rathausplatz/Scheunencafé Framersheim , 19 Uhr Labyrinthgruppe Framersheim Gesprächsabend mit Sigrid Rothert, Thema Grenzen Rathaus, Schlossstr. 1 Eintritt , Tanzgruppen d. FKKV Framersheim Showtanzturnier 13 Uhr: Kinder- u. Jugend-Showtanzturnier Uhr: Gemischte und Damentanzgruppen Eintritt Ober-Flörsheim , ab 14 Uhr Landfrauen-Café Bürgerhaus, Kommenturei Wahlheim , Uhr Seniorenkaffee Gast: Vorsitzende Imkerverein Alzey e.v. Feuerwehrgerätehaus Kunst/ Kultur Feste/ Feiern Verbandsgemeinde Alzey-Land Alzey , 19 Uhr Eberhard & Barbara Linke Stiftung und Sparkasse Ausstellungseröffnung Rheinhessen ein Gesicht geben Kundenhalle der Sparkasse Worms-Alzey-Ried, Alzey, Bleichstraße 8 zu erzählen. Die Geschichte seiner Kirche von 1723 mit der ältesten Stummorgel in Rheinhessen und die Geschichte seines Wasserschlosses werden wieder lebendig. Eine Furt durch den Wiesbach gibt es auch heute noch, Sie können sie durchfahren. Treffpunkt der Führung am 21. Mai, um 15 Uhr, ist die Ev. Kirche Nieder-Wiesen, Kriegsfelder Straße. Anmeldung: Peter Klein, Tel oder Pfarrer Kraft, Tel ; peter.klein@kwb-rheinhessen.de. Eine Teilnahmegebühr wird erhoben. Eine Anmeldung ist erforderlich. hessen.de. I.Da. Anmeldung der neuen Konfirmanden Alle Jugendlichen der Ev. Kirchengemeinden Nieder-Wiesen, Bechenheim, Nack und Erbes-Büdesheim, die zur Zeit das siebte Schuljahr besuchen und sich 2017 konfirmieren lassen möchten, sind zum Konfirmandenunterricht eingeladen. Anmeldungen werden am Dienstag, dem 24. Mai, von Uhr im Ev. Pfarramt Nieder-Wiesen, Kriegsfelder Str. 10, entgegengenommen. Dazu bitte das Stammbuch mit Geburtsurkunde und, wenn vorhanden, Taufbescheinigung mitbringen. Pfr.T.K. Ober-Flörsheim Kita-Kids freuen sich über Förderverein-Spende/ Mitgliederversammlung Schon wieder freuen sich die Kinder der ev. Kindertagesstätte Am rufenden Hahn in Ober-Flörsheim über eine Spende ihres Fördervereins. Nach dem erfolgreichen Kindersachen-Basar Anfang des Jahres im katholischen Gemeindehaus St. Peter und Paul konnte mit dem Erlös der Wunsch nach einer großen Kiste Lego-Duplo- Steine erfüllt werden. Als nächstes treffen sich die Vereinsmitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung. Die Sitzung findet am Freitag, den 20. Mai (Wandertag), gegen 18 Uhr direkt im Anschluss des gemeinsamen Kita-Picknicks in der Einrichtung statt. Alle Freunde der Kindertagesstätte Mitglieder sowie Interessierte sind herzlich hierzu eingeladen. Folgende Punkte stehen bisher auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung und Protokoll der MV 2015; 2. Arbeitsbericht des Vorstandes; 3. Auskunft über die Tätigkeit des Fördervereins sowie über die steuerliche Abzugsfähigkeit des Beitrages; 4. Prüfungsbericht der Kassenprüfer von 2015; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Neuwahlen des Vorstandes; 7. Wahl von zwei Kassenprüfern für 2016; 8. Verschiedenes. Auf eine rege Teilnahme und gemütliche Runde freut sich der Vorstand. Text/Foto: E.H.-G. Wahlheim Generalversammlung FVKG Am 20. Mai um 20 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wahlheim die ordentliche Generalversammlung des Fastnachtsvereins Kühler Grund e.v. statt, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind. Neben dem Vortragen des Tätigkeitsberichts des vergangenen Jahres 2015 wollen wir auch auf die nächsten Veranstaltungen eingehen. Dazu zählt nicht nur das VG-Weinfest, sondern auch unsere nächste Kampagne 2016/2017. R.H. 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Wahlheim Wein-Wanderung am 18. Juni, 15 Uhr (bzw. ab 19 Uhr Spanferkel-Essen) Ein Frischluft-Erlebnis dorsch die Wingert unn die Stickel bei e paar guude Gläsjer Woi vun de Waalemer Winzer mit anschließendem Esse (Spanferkel oder Käseplatte) bei de Feierwehr Veranstalter: FFW Wahlheim & Förderverein der FFW Wahlheim Karten ab sofort erhältlich. Kartenverkauf bis 11. Juni bei: Bauelemente Busch, Alzeyer Str. 28, Wahlheim, Telefon: und/oder Roland und Heidi Müller, Obergasse 77, Wahlheim, Tel T.M. Fußball C-Klassen Heiße Kandidaten sind die zwei VG-ler Freimersheim und Mauchenheim... spannend bis zuletzt! Die SG Bechtolsheim (rot) ist hier Herr der Lage. Die Fußballfreunde stehen bis zur letzten Minute unter Strom. Am wird in allen Amateurligen, auch in unsren beiden C-Klassen, die Verbandsrunde 2015/16 abgepfiffen. Danach stehen nur noch wenn erforderlich Entscheidungsspiele sowie die üblichen Relegationsspiele der Zweiten auf dem Programm. Diese Begegnungen gelten immer wieder als abschließende Höhepunkte mit rekordverdächtigen Zuschauerzahlen. Am letzten Spieltag treffen in der C-Klasse Alzey nur zweimal Mannschaften der VG Alzey-Land aufeinander. Der Aufstiegsfavorit SG Nieder- Wiesen müsste in der Lage sein, die Hürde beim TV Freimersheim II (13 Uhr) sicher zu überspringen. Auch die Bechenheimer, die am Sonntag (15 Uhr) Flomborn/Ober-Flörsheim II empfangen, scheinen die besseren Karten zu besitzen. Ihren Heimvorteil Mauchenheim Friedhofsmauer fertig gestellt dein Kino in Alzey Unser Programm vom bis Rico, Oskar und der Diebstahlstein (ab 0 J.) DO, FR, MO, DI und MI Uhr, SA und SO 15 Uhr The First Avenger: Civil War (3 D) (ab 12 J.) täglich außer MO 20 Uhr Im Strahl der Sonne (ab 6 J.) MO 20 Uhr The Jungle Book (3 D) (ab 6 J.) SA Uhr Birnenkuchen mit Lavendel (ab 0 J.) SO Uhr will auch die Zweite der SG Bechtolsheim/Gabsheim (gegen SC Ha- Wei ) nutzen. Ob s gelingt? Beginn ist um 13 Uhr. Zwei Begegnungen ragen aus dem Programm der C-Klasse Alzey-Worms heraus. Dem Vize Mauchenheim II wird gegen Eppelsheim II nochmal ein Dreier zugetraut. Als offen ist die Partie Framersheim II gegen Wöllstein/Siefersheim II anzusehen. Beide Spiele werden um 13 Uhr angepfiffen. Text/Foto: H.Hi. Alzey - Stadt Ehrentribühne Festumzug Rheinland-Pfalz-Tag 2016 Siehe unter Sonstiges. Premiere des Trio Cicera in der Kreismusikschule Die Musikschule des Landkreises Alzey-Worms präsentiert am Sonntag, 22. Mai, in ihren Räumlichkeiten im Weiter auf Seite 16 Die über 100 Jahre alte Friedhofsmauer am Mauchenheimer Friedhof ist saniert und erstrahlt in neuem Glanz. Dies ist in hohem Maße dem Einsatz von Erwin und Reiner Klippel und dem Gemeindearbeiter, Dieter Weber (Bild) zu verdanken. Ein Großteil der Kosten wurden von zwei Mauchenheimer Familien durch Spenden übernommen, organisiert von Ratsmitglied Dieter Fetzer. Ortsbürgermeis - ter Udo Arm ist sehr froh, dass die Sanierung so kostengünstig und äußerst fachlich durchgeführt werden konnte und bedankt sich im Namen der Ortsgemeinde bei allen Beteiligten. Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls für die Friedhofsmauer spenden wollen, können dies gerne tun. Schon im Voraus vielen Dank. Udo Arm, Ortsbürgermeister (Text/Foto)

14 Seite 14 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Mai 2016 RHEINHESSEN FEIERT! Ein (Sonn-)Tag in Bermersheim v.d.h. Im Geburtsort der Heiligen Hildegard 22. MAI 2016, 11 BIS 18 UHR ZWISCHEN KIRCHE UND DORFGEMEINSCHAFTSHAUS BERMERSHEIM VOR DER HÖHE Gittes Kreativlädchen Individuelle und kreativ gestaltete Floristik für alle Anlässe Brigitte Resch Am Hildegardisberg Bermersheim v.d.höhe Telefon 0176/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 und Uhr, Sa 9-12 Uhr u. nach tel. Vereinbarung - Mittwochs geschlossen Sehr geehrte Gäste aus nah und fern, sehr geehrte Bermersheimerinnen und Bermersheimer, als einer der kleineren Gemeinden in der Verbandsgemeinde Alzey- Land kann Bermersheim vor der Höhe mit einer besonderen Persönlichkeit aufwarten. Hildegard von Bermersheim natürlich besser bekannt als Hildegard von Bingen wurde 1098 in unserer Gemeinde geboren. Der Turm der Taufkirche könnte sicher interessante Sachen über Hildegard und ihre Familie erzählen. Die Eibe auf dem Friedhofsgelände wäre, wenn sie denn sprechen könnte, in der Lage zahlreiche Geschichten zum 200-jährigen Rheinhessen-Jubiläum beizusteuern, wird sie doch auf ein Alter von mindestens 200 Jahren geschätzt. Sie sehen Bermersheim hat eine reiche Geschichte zu bieten. Wir laden daher ein, einen Tag in Bermersheim im Geburtsort der Heiligen Hildegard zu verbringen. Unser angebotenes Essen wie z.b. ein Kichererbsen-Eintopf mit Dinkelbrot sowie auch die Kuchen lehnen sich an Rezepte Hildegards an. Ein Bermersheimer Trunk, bekannt als Herzwein, und Energiekekse nach Hildegard finden sie genauso wie erlesene Weine unserer Winzer. Für die Kinder bieten wir Spiele wie im Mittelalter, Kinderschminken und Edelsteinsieben. Das Puppentheater Borzelkaschde führt Theaterstücke für Kinder und Erwachsene auf. Ein Imkerstand und ein Goldschmiede- Stand runden das Angebot ab. Eine Fotoausstellung und eine Ausstellung über die Heilsteine Hildegards finden Sie in den Räumlichkeiten der Gemeindehalle. In der Kirche werden Vorträge zu Hildegard angeboten. Der Tag selbst startet um Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Simultankirche. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Rheinhessen Tag für Tag anlässlich des 200. Geburtstages unserer Region laden wir Sie ein. wandeln Sie auf den Spuren der Heiligen Hildegard. Lassen Sie sich von dem Charme unserer kleinen Gemeinde verzaubern und erleben Sie ein Dorffest für alle Sinne. Wir freuen uns auf Sie. Ute Fillinger Ortsbürgermeisterin Kuhn GmbH Albig Sand Kies Schotter usw. Mobiltel / Büro: Tel / Fax

15 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 15 RHEINHESSEN FEIERT! Festprogramm Fotos: OG-Bermersheim Nicht nur DIES oder DAS wir haben ALLES für die Schule! St.-Georgen-Str Alzey Tel / klicken Das TEAM vom NACHRICHTENBLATT wünscht allen Viel Spaß auf der Feier Uhr Eröffnung Hof Dorfgemeinschaftshaus 11:15 11:45 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Simultankirche ab 12:00 Uhr Kichererbsensuppe mit Dinkelbrot Hof Dorfgemeinschaftshaus Bratwurst mit Dinkelbrötchen Feuerwehrgerätehaus Getränke Obergasse Altes Schulhaus Weinstand Obergasse Altes Schulhaus Kaffee und Kuchen Hof Dorfgemeinschaftshaus ab 12:00 Uhr Fotoausstellung Raum Dorfgemeinschaftshaus ab 12:00 Uhr Heilsteine nach der Heiligen Hildegard Gemeindehalle 13:00 13:20 Uhr Vortrag: Bermersheim ab 13:00 Uhr zur Zeit Hildegards Simultankirche Kinderspiele, Edelsteinsieben, Kinderschminken Gelände Friedhof 14:00 14:40 Uhr Puppentheater Borzelkaschde Frau Holle Gemeindehalle 15:00 15:20 Uhr Vortrag: Hildegard Ihre Kindheit und Jugendzeit Simultankirche 16:00 16:45 Uhr Puppentheater Borzelkaschde Der Krämerkorb Gemeindehalle Wir bieten Ihnen: Unfallreparaturen an allen Fabrikaten Autoglas-Soforteinbau Verbundglaszuschnitte Steinschlagreparaturen Autoglas-Tönungen Oldtimer-Restauration Erbespfad 22 Tel.: / Wir freuen uns auf Sie!

16 Seite 16 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai 2016 Wir gratulieren Jubilare vom Albig Dorothea Rittscher 86 Jahre Ernst Summer 82 Jahre Karl Dieter Barbig 72 Jahre Hermann Mann 80 Jahre Horst Offermann 73 Jahre Bermersheim v.d.h Rosa Maria Schimbold 82 Jahre Bernhard Fillinger 74 Jahre Biebelnheim Egon Breivogel 80 Jahre Mathilde Diel 77 Jahre Bornheim Bernhard Bauer 82 Jahre Hildegard Messinger 86 Jahre Eppelsheim Barbara Fiscus 70 Jahre Armin Beckenbach 77 Jahre Erbes-Büdesheim Ellen Steinle 73 Jahre Esselborn Ernst Klingenschmitt 87 Jahre Ruth Zimmermann 72 Jahre Flomborn Horst Hahn 84 Jahre Günter Schöhl 79 Jahre Gerlinde Bender 72 Jahre Ingeborg Flöck 72 Jahre Maria Hahl 76 Jahre Flonheim Ursula Tremel 75 Jahre Adelheid Lindenmeyer 72 Jahre Framersheim Peter Dietrich Schlicher 86 Jahre Gau-Heppenheim Irene Zimmermann 70 Jahre Gau-Odernheim Klaus Körner 72 Jahre Edith Willnow 79 Jahre Walter Pfannkuchen 71 Jahre Josef Semler 75 Jahre Winfried Anders 77 Jahre Lonsheim Hilda Kuffler 80 Jahre Mauchenheim Werner Brandstätter 83 Jahre Kurt Scheu 73 Jahre Gisela Scheu 71 Jahre Erika Appelmann 81 Jahre Karin Übellauer 72 Jahre Nack Wilhelm Pfannkuchen 77 Jahre Nieder-Wiesen Maria Keßler 83 Jahre Friedrich Walther 81 Jahre Ober-Flörsheim Katharina Krieger 81 Jahre Anna Clemens 85 Jahre Horst Lutz 84 Jahre Christina Bechtel 87 Jahre Offenheim Hans Bodenheimer 73 Jahre Horst Ullmann 75 Jahre Wahlheim Günther Trautwein 81 Jahre Gertraude Wilde 81 Jahre Eiserne Hochzeit Framersheim Emil und Henriette Brückner Goldene Hochzeit Mauchenheim Kurt und Gisela Scheu Saal des Kulturzentrums am Theodor- Heuss-Ring in Alzey eine Premiere. Erstmals tritt das Trio Cicera an die Öffentlichkeit, welches aus drei Lehrkräften der Musikschule besteht, die sich künstlerisch zusammengefunden haben. Ina Kister, Claudia Hölbling und Christoph Brehler spielen in der ungewöhnlichen aber reizvollen Besetzung mit Flöte, Klavier und Violoncello. Auf dem Programm stehen das hochromantische elegische Trio der französischen Komponistin Louise Farrenc, einer Zeitgenössin Robert Schumanns, die impressionistisch farbenreich gestalteten Aquarelle von Philippe Gaubert und die temperamentvoll mitreißenden Cuatro Estaciones porteñas die vier Jahreszeiten des argentinischen Komponisten und Erfinders des Tango Nuevo Astor Piazzolla. Ein besonderes Highlight bietet die Uraufführung der dem Trio eigens gewidmeten Novellen-Sonate des rheinhessischen Komponisten Gerhard Fischer-Münster. Das Konzert beginnt um 17 Uhr, der Eintritt ist frei. K.St. Musical zum Jubiläum Mäuse in der Nikolaikirche Die Ev. Kirchengemeinde Alzey lädt am Sonntag, dem 22. Mai, um 17 Uhr zu einer Aufführung der Alzeyer Kinder- und Jugendkantorei in die Nikolaikirche ein. Die etwa 60 Spatzen, Minis und Maxis werden das Musical Mäuse in der Nikolaikirche von Eric Mayr aufführen. Seit Jahresanfang haben sich die Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren auf die Aufführung vorbereitet und zeigen damit, dass die Kinderund Jugendkantorei auch im zwanzigs ten Jahr ihres Bestehens Anziehungspunkt für viele Kinder aus Alzey und Umgebung ist. Unterstützt werden die Sängerinnen und Sänger von Theresia Dix (Violine), Armand Untiedt (Flöte) und Jürgen Kuntze (Kontrabass). Die Leitung liegt in den Händen von Kantor Hartmut Müller. Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird um Mäuse zur Unterstützung der Arbeit der Kinder- und Jugendkantorei gebeten. H.M. Finanzamt am 25. Mai geschlossen Das Finanzamt führt am 25. Mai seinen Betriebsausflug durch und ist am Standort Bingen und Alzey (einschließlich Service-Center) an diesem Tag für den Publikumsverkehr geschlossen. A.V. Rheinland-Pfalz-Tag: Tonnen werden früher geleert Wegen des Rheinland-Pfalz-Tages werden die Abfuhrtermine für die Haus- und Gewerbemüllabfuhr im Bereich der Stadt Alzey, Abfuhrgebiet Ost, geändert. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey- Worms (AWB) mitteilt, erfolgt die Abfuhr der grünen Tonne am Mittwoch, 1. Juni, bereits ab 5 Uhr morgens, damit alle Tonnen rechtzeitig vor den Aufbauarbeiten/Straßensperrungen geleert werden können. Die Müllgefäße/ Container müssen ab 5 Uhr zur Entleerung bereitstehen. Um Verständnis wird gebeten. Fragen zur Müllabfuhr werden auch gerne von der Abfallberatung unter Tel beantwortet. S.St. ANZEIGE Gerry s total verrückte Comedy-Show Vorstellungen sind Donnerstag, Freitag und Samstag jeweils um Uhr und Sonntag um Uhr. Kartenreservierung: Mo.-Fr., Uhr, Do.- Sa., Uhr (an Spieltagen), So., Uhr. Tel (Kostenpflicht. Text) 23. Mai bis 20. Juni, durchgehend Schaufensterausstellung in den Alzeyer Geschäften In den Schaufenstern der Alzeyer Innenstadt präsentieren Mitglieder folgender Künstlergruppen und -vereinigungen ihre Kunstwerke: Künstlergruppe impuls(e) als Initiator mai - gruen.6, Das Rote Haus, Die Film- und Fotofreunde Alzey e.v., Die Hobby - künstler, Die Kunstwerkstatt Rheinhessen e.v., Das Landeskunstgymnasium Veranstaltungsort: Innenstadt Alzey, Veranstalter: Künstlergruppe impuls(e), Eintritt frei. Red. Bürgersprechstunde MdB Jan Metzler Bundestagsabgeordneter Jan Metzler lädt ein zu seiner nächsten Bürgersprechstunde. Wer Rat und Hilfe benötigt, ist herzlich eingeladen am Dienstag, den 24. Mai, von Uhr im Alzeyer Bürgerbüro, St.-Georgen- Straße 50. Es wird um Voranmeldung gebeten unter Tel oder im Abgeordnetenbüro in Berlin unter Tel J.Ko. Jetzt beruflich wieder einsteigen Offene Sprechstunde für Berufsrückkehrende Für alle, die sich mit dem Gedanken tragen nach einer Familienphase beruflich wieder einzusteigen, bisher jedoch noch nirgends arbeitslos gemeldet sind, können in Alzey die regelmäßig stattfindende offene Sprechstunde für eine erste Beratung nutzen. Die Wiedereinstiegsberaterin Ida Meichel beantwortet offene Fragen wie: Ist meine Qualifikation noch aktuell, und reichen meine Kenntnisse und Erfahrungen aus? Welche beruflichen Pers - pektiven und Alternativen stehen mir offen? Welche Unterstützungs- und Weiterbildungsangebote gibt es? Die nächste Sprechstunde finden am Montag, den 23. Mai, von 9-11 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Schlossgasse 13 statt. Die Beratungsangebote können ohne Voranmeldung genutzt werden und sind kostenlos. Für Vorabfragen zu den offenen Sprechstunden ist Ida Meichel unter telefonisch zu erreichen oder per Mail unter mainz.wiedereinstieg@arbeitsagentur.de. S.A. Sonstiges Wald und Waldgeschichten aus Rheinhessen Dr. Gerhard Hanke aus Waldalgesheim und Hans Steinbronn aus Mainz haben aus aktuellem Anlass, 200 Jahre Rheinhessen, ein Buch über den Wald in Rheinhessen herausgegeben. Der Wald in Rheinhessen ist ganz schön bunt und vielfältig. Das wissen auch die Einwohnerinnen und Einwohner Rheinhessens sehr zu schätzen. Unsere Region gehört zu den waldärmsten Landschaften in Deutschland. Der Wald ist für die Menschen als Erholungsraum und den Naturschutz unverzichtbar, dies belegen einmal mehr die verschiedenen Beiträge. Auf über 188 Seiten erläutern Dr. Gerhard Hanke und Mitautoren in diesem Buch die Vielfältigkeit der verschiedenen Wälder in Rheinhessen. Zahlreiche waldbauliche und naturschutzwürdige Raritäten gilt es zu erleben, die sarmatische Steppe, 200-jährige Eichen, Auewälder, ausgewiesene Wanderwege im Wald, naturbelassene Wälder und vieles mehr. Statistiken über die Nutzung der Flächen in Rheinhessen, Waldleistungen, zeichnen einen interessanten Spannungsbogen über die Geschichte des Waldes, die heutige Nutzung und die Möglichkeiten für die Erholung und den Naturschutz. Das Buch ist im örtlichen Buchhandel oder über das Forstamt Rheinhessen, Friedrichstr. 26, Alzey ( wolfgang.fischer@wald-rlp.de) zum Preis von 28 Euro zu erwerben zzgl. der Versandkosten von 4,50 Euro, dies sind insgesamt 32,50 Euro. Mit jedem verkauften Buch verpflichten sich die Herausgeber einen Baum in Rheinhessen zu pflanzen. G.Ha. Weitere Artikel unter der Rubrik Sonstiges auf Seite 24.

17 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 17 Gabsheim 37. Weinfest der VG Wörrstadt vom 26. bis 29. Mai 2016 Am Mittelpunkt wächst guter Wein, Gabsheim lädt Sie herzlich ein! Donnerstag, 26. Mai Uhr Öffnung der Weinstraße Uhr Ausstellung afemdi-projekte (Hauptstr. 15) Uhr Oldtimerausstellung im Hof Palzer (Hauptstr. 7) Uhr Offizielle Eröffnung mit Krönung der Weinmajestäten* Uhr Ausstellung Geschichte Gabsheims (Spitalgasse 2) Uhr Live-Musik mit Stagebreaker * Freitag, 27. Mai Uhr Öffnung der Weinstraße Uhr Ausstellung afemdi-projekte (Hauptstr. 15) Uhr Ausstellung Geschichte Gabsheims (Spitalgasse 2) Uhr Oldtimerausstellung im Hof Palzer (Hauptstr. 7) Uhr Live-Musik mit online * Samstag, 28. Mai 2016 ab Uhr Schlender-Weinprobe (in drei Gruppen) Uhr Öffnung der Weinstraße Uhr Ausstellung afemdi-projekte (Hauptstr. 15) Uhr Ausstellung Geschichte Gabsheims (Spitalgasse 2) Uhr Öffnung der Weinstraße Uhr Oldtimerausstellung im Hof Palzer (Hauptstr. 7) Uhr Live-Musik mit FRANTIC * Sonntag, 29. Mai Uhr Gottesdienst (bei Regen in der Kirche)* Uhr Öffnung der Weinstraße Uhr Ausstellung afemdi-projekte Uhr Konzert mit dem KMV Gabsheim* Uhr Ausstellung Geschichte Gabsheims Uhr Oldtimerausstellung im Hof Palzer Uhr Großer Festumzug Uhr Weinfestcafé (Sängerhalle) Uhr Tanzgruppen + Koreanischer Kampfsport* Uhr Ausstellung Geschichte Gabsheims Uhr Preisverleihung Weinverlosung 2015 * Uhr Live-Musik mit Die Pullies * Abschluss-Feuerwerk Schausteller neben der Feuerwehr Bühne in der Hauptstraße*

18 Seite 18 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Mai 2016 Am Mittelpunkt wächst guter Wein, Gabsheim lädt Sie herzlich ein! Liebe Weinfestbesucher, zum 37. Weinfest unserer Verbandsgemeinde Wörrstadt begrüße ich Sie herzlich in unserer Ortsgemeinde Gabsheim im Herzen von Rheinhessen. Unsere viertkleinste Ortsgemeinde hat sich bestens gerüstet, um Ihnen vier unterhaltsame Festtage am geografischen Mittelpunkt des rheinhessischen Weinanbaugebietes zu bieten. Für die Vorbereitung und Durchführung des Festes danke ich dem Gabsheimer Weinfestausschuss rund um Ortsbürgermeister Christian Geier und die Beigeordneten Heike Lippert und Heribert Müller sowie den Mitgliedern der örtlichen Vereine, die als Gemeinschaft die Essenshöfe bewirtschaften. Ich danke auch allen, die durch ihre Programmbeiträge für Unterhaltung sorgen. Entsprechende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten. Außerdem danke ich natürlich den Betreibern der 13 Weinstände, die Ihnen eine große Palette unserer heimischen Weine und Sekte anbieten. Entdecken Sie diese Vielfalt und nehmen Sie bei dieser Gelegenheit an der Weinverlosungsaktion unserer Winzer teil. Dank der finanziellen Unterstützung des Verkehrsvereins Herzliches Rheinhessen sowie der Weinstandbetreiber und Essenshöfe können wir Ihnen wieder ein schönes musikalisches Rahmenprogramm bieten. Freuen Sie sich mit mir auf die Bands Stagebreaker, online, FRANTIC und Die Pullies sowie am Sonntagmittag auf das Konzert des KMV Gabsheim. Wichtig ist mir an dieser Stelle auch der Dank an die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer unserer Hilfsorganisationen, ohne die unser Weinfest nicht durchgeführt werden könnte. Ihnen, wie auch unserem Ordnungsamt und der Security, danke ich herzlich dafür, dass sie sich für ein sicheres und reibungsloses Weinfest engagieren. Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Schmökern im Festheft, das wir dank der Unterstützung unserer Werbepartner für Sie gestalten konnten. Erfahren Sie nun Näheres zum Programm, zum Essensangebot, zu den Ortsvereinen und zu weiteren Besonderheiten, die Gabsheim auszeichnet, allen voran natürlich der Mittelpunkt Rheinhessens. Ich wünsche Ihnen viel Spaß und beste Unterhaltung an vier weinfrohen Festtagen in Gabsheim. Ihr Markus Conrad, Bürgermeister DIENSTLEISTUNGEN RUND UMS HAUS Andreas Neumann Oberstraße Spiesheim Tel 06732/63935 Fax / Mobil / Ausbau und Trockenbauarbeiten Montage und Holzarbeiten kleinere Umzüge, Transporte Pflege und Baumfällarbeiten Reparaturen und Renovierungen Abrissarbeiten Kaminholz Frohe Weinfesttage wünscht Ihre Die rustikale Location für Feste aller Art. Flammkuchen Spießbraten und Winzerpfanne Familie Christa & Peter Schmitt Hauptstraße Gabsheim Telefon: / info@feier-scheier-rheinhessen.de Wörrstadt Pariser Straße 60 Tel /

19 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 19 Gabsheim 37. Weinfest der VG Wörrstadt vom 26. bis 29. Mai 2016 Obsthof am Schlehbaum Bernd Wolf Hintere Dorfstraße 18 Sulzheim 0179 / Besuchen Sie uns auf dem VG-Weinfest und genießen Sie in gemütlicher Atmosphäre die erfrischende Erdbeerbowle sowie den alkoholfreien Fruchtsecco. Wir erwarten Sie am Sulzheimer Weinstand. KAROSSERIE & LACK Jürgen Felz Keppentaler Weg Wörrstadt Telefon / Am Mittelpunkt wächst guter Wein, Gabsheim lädt Sie herzlich ein! Unter diesem Motto heiße ich Sie in Gabsheim herzlich willkommen, wenn wir vom 26. bis 29. Mai 2016 das 37. Weinfest der Verbandsgemeinde Wörrstadt feiern. Als Ende 1978 der Verbandsgemeinderat beschloss, ein jährliches Weinfest ins Leben zu rufen, hat sicherlich niemand geahnt, dass im Jahr 2007 das Landesvermessungsamt feststellen würde, dass der geographische Mittelpunkt Rheinhessens in unserer Gemeinde liegt und somit das Weinfest 2016, zum 200-jährigen Jubiläum Rheinhessens, an dessen Mittelpunkt stattfindet. Nach 1986 und 2001 dürfen wir Sie bereits zum 3. Mal bei uns begrüßen. Der Weinanbau hat hier eine sehr lange Tradition, bereits im Jahr 771 wurde Weinbau in Gabsheim urkundlich erwähnt. Bei über 1245 Jahren Erfahrung im Weinbau ist es kein Wunder, dass unser hervorragender Wein weit über die Ortsgrenzen hinaus bekannt und beliebt ist. Die örtlichen Winzer vertreiben ihren Wein in ganz Deutschland, zu unseren europäischen Nachbarn und sogar auf der anderen Seite des Atlantiks, in den USA, gibt es eine kleine Fangemeinde Gabsheimer Weins. Im Laufe der Zeit hat sich der Rheinhessenwein sehr weit entwickelt. Er ist ein international gefragtes Spitzenprodukt, das den Vergleich mit anderen Weinanbaugebieten von Weltruf nicht zu scheuen braucht. Umso mehr freue ich mich, dass uns das Weinfest die Möglichkeit bietet, diese Spitzenprodukte lokaler Winzer in angenehmer Atmosphäre mit netten Menschen hier in Gabsheim zu verkosten. Mein allergrößter Dank gilt den Vereinen und Organisationen sowie den zahlreichen Helfern, die durch ihren unermüdlichen Einsatz dazu beitragen, dass wir hier gemeinsam feiern können. Für uns, als eine der kleineren Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde, stellt so ein Fest eine besondere Herausforderung dar. Dies beginnt damit, dass viel weniger Platz zur Verfügung steht und setzt sich in einem deutlich kleineren Kreis potentieller Helfer fort. Dieses haben unsere Helferinnen und Helfer durch ihr überaus großes Engagement ausgeglichen und es ist letztlich ihnen zu verdanken, dass wir alle schöne und sorgenfreie Stunden auf dem diesjährigen Weinfest verbringen können. So hoffen wir gemeinsam, dass uns das Wetter hold ist und wir bei Sonnenschein und warmen Temperaturen unser Weinfest so richtig genießen können. Ich freue mich auf Ihren Besuch. Herzlichst, Ihr Christian Geier, Ortsbürgermeister

20 Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Mai 2016 Liebe Weinfestbesucherinnen und Weinfestbesucher, wir möchten Sie zum diesjährigen Verbandsgemeinde-Weinfest in Gabsheim einladen und begrüßen. Unter dem Motto Am Mittelpunkt wächst guter Wein, Gabsheim lädt Sie herzlich ein! laden auch wir Sie herzlich ein. Probieren Sie den Wein direkt vom Mittelpunkt Rheinhessens und erleben Sie die Vielfalt der hiesigen Weine. Die Gastfreundschaft und das Engagement der Gabsheimer zeigen sich schon seit Beginn der Vorbereitungsphase; jeder in dieser kleinen Ortsgemeinde bringt sich ein, um auch dieses Weinfest zu einem Jahreshöhepunkt in der VG zu machen. Der liebevolle Spitzname Gottes Gabsem zeigt, dass diese Gemeinde etwas ganz Besonderes ist. Seien Sie unser Gast bei einem abwechslungsreichen Programm für Groß und Klein. Das kulinarische Angebot und eine Vielfalt an gu-ten Weinen aus der Verbandsgemeinde bieten Ihnen jeden Tag einen Grund, das Weinfest zu besuchen. Für Ihr geistiges Wohl sorgen tägliche Livemusik auf unserer Bühne und verschiedenste Ausstellungen in den privaten Höfen. Bei dieser Gelegenheit können Sie einige Blicke in die schönen Gabsheimer Innenhöfe werfen und die besondere Atmosphäre in den Hofreiten genießen. Vergessen Sie auch nicht, einer der ältesten und größten Pfarrkirchen Rheinhessens einen Besuch abzustatten. Gleich zur Eröffnung werden wir als unsere letzte Amtshandlung unsere beiden Nachfolgerinnen krönen. Mit diesen können Sie an diesem Wochenende bei einem guten Glas Wein ins Gespräch kommen. Lassen Sie auch am Freitag den Abend an den Weinständen ausklingen, um entspannt in das Wochenende zu starten. Samstags freuen wir uns, Sie bei den Schlenderweinproben begrüßen zu können und Ihnen dabei die Weine unserer Winzer vorzustellen. Der Sonntag ist mit seinem Festumzug und dem finalen Feuerwerk auch ein Muss für Jedermann und ein krönender Abschluss eines besonderen Wochenendes. Nutzen Sie auch das Angebot der Promillebusse, die Ihnen ein stressfreies Kommen und Heimkommen ermöglichen. Den auswärtigen Gästen empfehlen wir, eine der zahlreichen gemütlichen Übernachtungsmöglichkeiten in der Verbandsgemeinde zu nutzen. Wenn Sie Rheinhessen von seiner besten Seite erleben möchten, sind Sie auf unserem Weinfest genau richtig. Die Gemeinde Gabsheim ist der Mittelpunkt Rheinhessens und nicht nur an diesem langen Festwochenende einen Besuch wert. Kommen und überzeugen Sie sich selbst. Schon seit 37 Jahren ist unser alljährliches Weinfest ein Anziehungspunkt für Gäste von nah und fern. Verpassen Sie es auch dieses Jahr nicht! Wir freuen uns auf Sie. Ihre Weinmajestäten der Verbandsgemeinde Wörrstadt Weinkönigin Anna-Lena I. und Weinprinzessin Laura II. Die Fassadenprofis - Fassadenanstrich - Malerarbeiten - Altbausanierung - Lackierarbeiten - Innen- und Außenputz - Tapezierarbeiten Maler- und Lackierbetrieb Kai Ullrich GmbH Rheingrafenstraße Wörrstadt Telefon RISTORANTE l PIZZERIA Zur Alten Backstubb Oberstraße Spiesheim Tel / Nutzen Sie auch unseren Catering-Service Vegane Pizzen und Nudelgerichte Pizzeria Zur Alten Backstubb Bei Abgabe dieser Anzeige zwei Portionen Pizza oder Pasta zum Preis von einer (nur im Restaurant gültig) Wörrstadt Telefon / Mobil / Fax / Viel Spaß auf dem VG Weinfest wünscht das Team vom Wir liefern prompt, zuverlässig und preisgünstig Natürlich auch samstags Ihr Altholzentsorger gemäß Altholzverordnung Annahme von Kleinmengen Eisen/Schrott öffentliche Waage Goran Kuzmanovski - Fotolia.com

21 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 21 Gabsheim 37. Weinfest der VG Wörrstadt vom 26. bis 29. Mai 2016 Frohe Festtage wünscht Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Weinfest-Freunde, so schnell vergeht ein Jahr und schon steht das 37. Weinfest in Gabsheim vor der Tür. Nicht nur als Rheinhessische Weinkönigin, sondern auch als Mitbürgerin unserer einzigartigen Verbandsgemeinde freue ich mich natürlich ganz besonders, Sie zu diesem Jahreshöhepunkt willkommen zu heißen. Eine glückliche Fügung, könnte man es nennen, dass ausgerechnet in diesem wichtigen Jubiläumsjahr unser Weinfest auf unsere Mittelpunktgemeinde Gabsheim fällt. Am Mittelpunkt wächst guter Wein, Gabsheim lädt Sie herzlich ein! Ganz nach diesem Motto und mit dem Ziel, Ihnen, liebe Festbesucher, ein einzigartiges Weinfesterlebnis zu bereiten, steht Gabsheim nun seit Monaten Kopf. Somit bin ich überzeugt, dass wir im Herzen Rheinhessens vier unvergessliche Tage in Sachen Weingenuss, Gaumenvielfalt und rheinhessischer Gastfreundschaft erleben dürfen. Umrahmt von vielfältigen Weinen, die von unseren innovativen und zielstrebigen Winzern ausgebaut werden. Was Sie auf keinen Fall verpassen sollten? Natürlich den neuen 2015er Jahrgang zu genießen! Ein Jahrgang mit dem Potential, ein richtig Großer zu werden! Es gibt zahlreiche Gründe zu feiern, nicht zuletzt der 200. Geburtstag unserer Heimatregion Rheinhessen. Also nichts wie los, auf das Weinfest nach Gabsheim, hier können Sie bei Live- Musik Ihrer Feierlaune freien Lauf lassen. Genießen Sie die wunderbare Atmosphäre und lernen Sie Gabsheim von einer ganz anderen Seite kennen. Ich freue mich auf Ihren Besuch, bis bald! Ihre Sabrina Becker Rheinhessische Weinkönigin 2015/2016 Fröhliche Weinfesttage!

22 Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Mai 2016 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de!!! Küchen Schäfer!!! Beratung - Verkauf - Montage Öffnungszeiten: Di-Fr: Uhr Sa: Uhr Pariser Str Wörrstadt (gew.) Dachdeckermeister hat Termine frei. Steildachsanierung, Garagensanierung, Dachrinnen-Erneuerung, Dachreparaturen (gew.) Die Treppenspezialisten Wir entwerfen, produzieren und montieren Ihre Wunschtreppe. Materialien: Stahl, Edelstahl. Treppenzeichnungen nach CAD- Programm (mit 3D-Ansicht). Besuchen Sie unsere Ausstellung oder Internetseite. Stahlwerk Metalldesign GmbH Schimsheimer Straße Wallertheim (gew.) Fax: Erfolgreiche Nachhilfe in allen Klassen und Fächern Wir bieten kompetenten, effektiven und zuverlässigen Unterricht, Vorbereitung auf Prüfungen und Klassenarbeiten sowie Vermittlung von Lerntechniken. Lerncenter Wörrstadt (gew.) 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23 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 23 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Altenpfleger suchen Stellen in Voll- oder Teilzeit. Wir bieten an: komplette häusliche Hilfe (gew.) Dienstleistungen.md_gmail.com Neue Impulse für Ihren Betrieb. Ehemaliger Vertriebsleiter (56) aus dem Markenartikel- Bereich bietet sein Vertriebs- und Marketing Know-how auf 450 Euro Basis an Pepe Pizza-Pasta Familien Ristorante in Nieder-Olm sucht ab sofort Aushilfen für den Service (m/w) mit Erfahrung, 450-Euro. Bitte schriftl. Bewerbung an Carmelo Albino Oppenheimer Straße 6a Nieder-Olm oder telefonisch unter (gew.) Reinigungskräfte auf Minijobbasis gesucht Arbeitszeit von Uhr oder von Uhr von Mo-Fr in Wörrstadt Borrmann & Professionals GmbH (gew.) Rheinhessenvinothek in Alzey sucht Mitarbeiter m/w auf Aushilfsbasis. Tätigkeit und Service und Weinberatung. 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Danach müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber einer Immobilie sicherstellen, dass die Pflichtangaben zum Energieausweis in der Immobilienanzeige enthalten sind, sofern ein solcher vorhanden ist. Ab 1. Mai 2015 erfüllt die Nichtbeachtung den Strafbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Nachrichtenblatt trifft keine inhaltliche Prüfpflicht der Inserate! Abkürzungsmöglichkeiten von Pflichtangaben im Anzeigentext: 1. Die Art des Energieausweises (EA) ( 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV) - Energiebedarfsausweis: EA-B - Energieverbrauchsausweis: EA-V 2. Der Energiebedarfs-oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kwh/(m²a) ( 16a Abs.1 Nr. 2 EnEV), zu Beispiel 215,20 kwh 3. Der wesentliche Energieträger (Heizung:Hzg.) ( 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV) - Koks, Braunkohle, Steinkohle: Hzg. Ko - Heizöl: Hzg. Öl - Erdgas, Flüssiggas: Hzg. Gas - Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: Hzg. FW - Brennhols, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hzg. Hz - Elektrischer Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: Hzg. E 4. Baujahr des Wohngebäudes ( 16a Abs.1 Nr. 4EnEV), zum Beispiel Bj Energieeffiziensklasse (EEK) des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen ( 16a Abs.1 Nr.5 EnEV) A+ bis H, zum Beispiel: EEK B Die Verwendung der vorgeschlagenen Abkürzungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Verlag übernimmt keine Gewähr. Die EnEV 2014 lässt Abkürzungen grundsätzlich zu. Allerdings ist bis heute kein offizielles Abkürzungsverzeichnis seitens des zuständigen Bundesministeriums bekannt. Kleinanzeigen Kleinanzeigen privat nur für private Anbieter und Käufer Angebote und Gesuche von Neu- und Gebrauchtartikeln aller Art in haushaltsüblichen Mengen. Tiere gesucht oder zu verschenken. bis 20 Worte 7,10, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. Angebote und Gesuche in den Bereichen Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Bekanntschaftswünsche, Dienstleistungen gesucht bis 20 Worte 10,90, jedes weitere Wort 0,57 inkl. 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24 Seite 24 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Mai 2016 für die Verbandsgemeinde Alzey-Land Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt - machungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flom born, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Ketten heim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Bürgermeister Steffen Unger Weinrufstraße 38, Alzey (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon / Fax / info@alzey-land.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt AG Mainz HRB USt-IdNr. DE Steuer-Nr (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. 55 Abs. 2 RStV: Tanja Braun Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Anzeigenannahme im Verlag Telefon / / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2016 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Alzey Alzeyer Copyshop, Spießgasse 48 Impressum Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht er - scheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear - beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch auf - gegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver - öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text) FU Alzey-Worms Frauenfrühstück Die Frauen-Union des CDU Kreisverbandes Alzey-Worms lädt auch in diesem Jahr wieder zu einem Frauenfrühstück der besonderen Art ein. Das Frühstück findet am Samstag, 4. Juni, um 10 Uhr wieder im Dorfgemeinschaftshaus in Bermersheim vor der Höhe, An der Turnhalle 4, statt. Eingeladen sind alle FU-Mitglieder und deren Freundinnen und/oder Bekannte. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag können die Teilnehmerinnen sich vom Frühstücksbuffet verwöhnen lassen. Anmeldung bis 28. Mai bei Irmgard Hirschel-Urnauer, Tel , Doris Willems, Tel , Angela Götz, Tel , oder Ute Fillinger, Tel U.F. Ehrentribühne Festumzug Rheinland-Pfalz-Tag 2016 Der Festumzug des Rheinland-Pfalz- Tages 2016 mit weit über 100 Zugnummern und Teilnehmern findet am 5. Juni, ab 13 Uhr statt. Hierzu werden Eintrittsbänder für die Ehrentribüne, die sich auf dem Parkplatz der Post in der Weinrufstraße befindet, zu einem Preis von 20 Euro verkauft. Neben einem Sitzplatz werden Sie hier mit Getränken und Brezeln versorgt. Die Eintrittsbändchen sind erhältlich bei der Stadtverwaltung Alzey, Herrn Uli Kaufmann, Tel / , ulrich.kaufmann@alzey.de. Stadtverw. Kultur- und Weinbotschafter Rhh. Samstags 15 Uhr in Rheinhessen Die Weinheimer Bucht: Ein Paradies für Seekühe, Rochen und Haie Sie wollten schon immer mal auf Tauchstation gehen? Eine kleine Zeitreise führt Sie am Beispiel der weltbekannten Weinheimer Bucht ein in ca. 30 Millionen Jahre Erdgeschichte in Rheinhessen. Auch die Geschichte der Heiligblut-Kapelle steht auf dem Programm der rund zweistündigen Wanderung mit Kultur- und Weinbotschafter Peter Klein. Treffpunkt der Führung am 28. Mai ist um 15 Uhr in Alzey- Weinheim, Am Kapellenberg/Nieder- Wiesener-Str. (Weinheimer Trift). Anmeldung bei Peter Klein, Tel , peter.klein@kwb-rhein hessen.de. Eine Teilnahmegebühr wird erhoben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. hessen.de I.Da. Reinigung + Reparatur TV-Untersuchung Ingenieurleistungen Kultur- und Weinbotschafter Rhh. Samstags 15 Uhr in Rheinhessen 200 Jahre Wirtshausgeschichte(n) im ehemaligen Niederflörsheim Die Wirtshausgeschichte(n) in den letzten 200 Jahren gilt es zu beleuchten. Wo hatte man sie angesiedelt, wer traf sich dort, welche Veranstaltungen und Glücksspiele fanden darin statt, was wurde angeboten usw. erfahren Sie in dem ca. 1,5 Stunden dauernden Rundgang in dem ehemaligen Niederflörsheim. Abschluss in einem Weingut. Treffpunkt am 28. Mai ist um 15 Uhr am Bürgerhaus, Alzeyer Straße 121, in Flörsheim-Dalsheim. Eine Teilnahmegebühr wird erhoben. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Infos: karin. henn@kwb-rheinhessen.de. hessen.de I.Da. Führungen im Ruhewald Rheinhessische Schweiz Am 28. Mai findet um 14 Uhr eine Führung in der einzigen rheinhessischen Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim statt. Anmeldungen unter oder oder unter www. ruhewald-rheinhessischeschweiz.de/ Führungen/Führungen allgemein. Individuelle Führungen können auf Anfrage vereinbart werden. Rü.B. Die Landsenioren Rheinhessen laden ein Aufgrund der großen Nachfrage wollen wir am Dienstag, den 7. Juni, nochmals die ehemalige Hauptstadt Rheinhessens besuchen. Es ist folgendes Programm vorgesehen: 8.15 Uhr Abfahrt Alzey, Best Western Ende Nichtamtlicher Teil Ruhe finden unter Waldbäumen Wir lösen jede Verstopfung und reparieren! Ruhewald-Rheinhessische-Schweiz 24-Stunden-Notdienst Hotel, Platz 4; 8.45 Uhr Abfahrt Nieder-Olm, Am Schwimmbad; 10 Uhr Führung über die Mathildenhöhe; 11 Uhr Busrundfahrt mit Stadtführung zu den Sehenswürdigkeiten von Darmstadt; Mittagessen im Restaurant am Marktplatz. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Vom Marktplatz sind es nur wenige Meter in die Innenstadt, dem Schloss, dem Herrngarten oder dem Hessischen Landesmuseum. Busfahrt und Führungen sind kostenpflichtig. Der Betrag wird wie gewohnt auf der Heimfahrt im Bus eingesammelt. Anmeldungen telefonisch bitte bei Herrn Dieter Frank, Tel Anmeldebestätigungen werden keine mehr zugesandt. Die telefonische Anmeldung ist bindend. Bei Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Erfahrungsgemäß entsteht eine lange Warteliste. D.Fr. Künstler-u.Flohmarkt am AWO Seniorenzentrum in Wörrstadt Am Samstag, den 2. Juli, ab 14 Uhr findet im Rahmen des großen Sommerfestes ein Künstler- und Flohmarkt am AWO Seniorenzentrum Wörrstadt statt. Ein ansprechendes musikalisches, tänzerisches und kulinarisches Rahmenprogramm wird die Attraktivität des Festes abrunden. Alle, die einen Stand anbieten wollen, können sich vorher unter Angabe ihrer Adresse, der Standgröße und des Angebotes bis spätestens 24. Juni unter Tel oder per senio renzentrum.woerrstadt@awo-rheinland. de anmelden. Standgebühr wird keine erhoben. Pa.Ge. Info-Telefon: Erleben Sie bei einem Spaziergang oder einer Führung die besondere Atmosphäre dieser in Rheinhessen einmaligen Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim. Weitere Informationen unter uns läufts immer!

25 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 25 Steildach Flachdach Dachstuhl Dachrinnenerneuerung Terrassensanierung eigenes Gerüst Essenheim Tel / Sie verwalten Ihre Immobilie noch selbst? Warum? Nutzen Sie den steuerlichen Vorteil und geben Sie Ihre Immobilie in vertrauensvolle Hände! HELD HAUSVERWALTUNG Petra Held Wörrstadt Tel / Nachrichtenblatt Wörrstadt Nachrichtenblatt Alzey-Land Nachrichtenblatt aktuell Nieder-Olm Heike Benetti Wir sind ein aufstrebendes Unternehmen in der Verpackungsmaschinen-Branche mit ca. 35 Mitarbeitern und suchen zum nächstmöglichen Eintrittstermin: Mehrere Schlosser/-innen Erfahrung: möglichst Berufserfahrung im Bereich Maschinenmontage Kenntnisse: Zeichnungen lesen können Ausbildung: Schlosser oder Industriemechaniker Aufgaben: Montage von Baugruppen und Maschinen Erfahrene/-n Inbetriebnehmer/-in (mögl. Verpackungsmaschinen) Erfahrung: mehrjährige Berufserfahrung Kenntnisse: Bedienung und Einstellung von Servo-getriebenen Anlagen Ausbildung: technische Ausbildung Aufgaben: Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen im Werk und bei Kunden Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und dem frühestmöglichen Eintrittstermin an: Carpentier Packaging GmbH, Spiesheimer Weg 31, Wörrstadt oder auch per an: contact@carpentier-packaging.de ANZEIGEN Beratung - Verkauf Mobil / Tel / Fax / anzeigen@benetti-ap.de >>SOFORTHILFE<< Über 30 Jahre Erfahrung Abfluss Rohr+Kanalreinigung in Küche, Bad, WC u. Hof TV-Kanal-Untersuchung Toilettenwagenverleih auch mit Tank Rohr verstopft?- Nicht verzagen G M Rudolph, Lehn BH fragen! Gau-Odernheim / Hans Jürgen Deuster Maler- und Stukkateurmeister Malerarbeiten Tapezierarbeiten Stukkateurarbeiten Innenausbau WDVS Verarbeitung von Kalk-, Lehm- und Edelputzen Kreuznacher Straße Stadecken-Elsheim Telefon: Fax: info@malermeister-deuster.de

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27 Donnerstag, den 19. Mai 2016 Anzeigenteil Seite 27 Zwei Herzen sind eins Katrin Knell geb. Zengerle Tobias Knell Die Kirchliche Trauung findet am 21. Mai 2016 um Uhr in der Nikolaikirche in Alzey statt. Kiara Brüning Veronika Grindel Mareen Ohrt Lilli-Cheyenne Ritter Denise Ruster Steven Ruthkosky Tanja Wendel Dana Werner Flonheim Herzlichen Dank sagen wir allen, auch im Namen unserer Eltern, für die Glückwünsche und Geschenke zu unserer Konfirmation Ein ganz besonderer Dank geht an Herrn Pfarrer Martin Schauß. Michelle Gallé Emilia Metzger Sebastian Schaaf Eric Schmuck Sophie Straßburger Uffhofen Flonheim, im Mai 2016 Raiffeisenstraße Vendersheim Mobil Philipp Schneider Lonsheim Annabelle Fuchs Bermersheim v.d.h. WEINSTUBE Genießen Sie leckere Gerichte für den kleinen Hunger, feine Weine und prickelnde Seccos mitten in den Weinbergen am Pilger- und Radweg, direkt unter dem Turm. Wir sind mittwochs, freitags und samstags ab 15 Uhr für Sie da, und nach Vereinbarung für Ihre großen und kleinen Feste. Radler-und Wandergruppen, Stammtische usw. herzlich willkommen. Spezialitäten aus unserem Holzbackofen! Selbstbedienung: Getränke aus dem Hofkühlschrank! Gerne dürfen Sie Ihre selbst mitgebrachten Speisen bei uns verzehren! Ticketshop Erbes-Büdesheim Bürgerhaus Ach wie schnell vergeht die Zeit, die 80 ist jetzt nun vorbei, da möchte ich mich recht herzlich bei allen Freunden, Bekannten, Verwandten und Vereinen für die Glückwünsche, Blumen, Geschenke, Geld und Gutscheine sowie für die persönlichen Besuche bedanken. Auch Danke an meine Kinder, Schwiegerkinder und Bekannten für die Hilfe an meinem 80sten Geburtstag. Emilie Martenstein Gau-Odernheim, im Mai 2016 Herzlichen Glückwunsch Zum Höfchen St.-Georgenstr. 27a Alzey presents Live Generation Cover-Band mit Songs der 70er, 80er und 90er am 21. Mai 2016 Einlass: Uhr Beginn: Uhr Eintritt: 6,00 Telefon: Mail: info@aurumsuedwest.de Alzey Wilhelmstraße 18 Mo - Fr Uhr und Sa Uhr Begge Peder Kommer nitt so! Foto: Veranstalter Beginn 20 Uhr Preis: 22 inkl. VVK-Gebühr Kartenvorverkauf: - Nachrichtenblatt - Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt / Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr Uhr, Mi. geschlossen

28 Seite 28 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Mai 2016

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